Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?

Anmerkungen zur Transkription:
Der Text stammt aus: Immanuel Kants Werke. Band IV. Schriften
von 1783–1788. Herausgegeben von Dr. Artur Buchenau und
Dr. Ernst Cassirer. Berlin: Bruno Cassirer 1913. S. 167–176
und 538–539 (Lesarten).
Schreibweise und Interpunktion des Originaltextes wurden
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Beantwortung der Frage:
W a s i s t A u f k l ä r u n g ?
A u f k l ä r u n g i s t d e r A u s g a n g d e s M e n s c h e n a u s
s e i n e r s e l b s t v e r s c h u l d e t e n U n m ü n d i g k e i t .
U n m ü n d i g k e i t ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung
eines anderen zu bedienen. S e l b s t v e r s c h u l d e t ist diese Unmündigkeit,
wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der
Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu
bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines e i g e n e n Verstandes zu
bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der
Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen
(naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und
warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist
so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat,
einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät
beurteilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht
nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche
Geschäft schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem größte Teil der
Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit,
außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte, dafür sorgen
schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen
haben. Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig
verhüteten, daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem
Gängelwagen, darin sie sie einsperreten, wagen durften, so zeigen sie ihnen
nachher die Gefahr, die ihnen drohet, wenn sie es versuchen, allein zu gehen.
Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß nicht, denn sie würden durch einigemal
Fallen wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel von der Art macht doch
schüchtern und schreckt gemeiniglich von allen ferneren Versuchen ab.
Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm beinahe
zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten. Er hat sie sogar
liebgewonnen und ist vorderhand wirklich unfähig, sich seines eigenen
Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch davon machen ließ.
Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner Naturgaben, sind die Fußschellen
einer immerwährenden Unmündigkeit. Wer sie auch abwürfe, würde dennoch
auch über den schmalesten Graben einen nur unsicheren Sprung tun, weil er zu
dergleichen freier Bewegung nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur wenige, denen
es gelungen ist, durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der
Unmündigkeit herauszuwickeln und dennoch einen sicheren Gang zu tun.
Daß aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich; ja es ist, wenn
man ihm nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich. Denn da werden sich immer
einige Selbstdenkende, sogar unter den eingesetzten Vormündern des großen
Haufens finden, welche, nachdem sie das Joch der Unmündigkeit selbst
abgeworfen haben, den Geist einer vernünftigen Schätzung des eigenen Werts
und des Berufs jedes Menschen, selbst zu denken, um sich verbreiten werden.
Besonders ist hiebei: daß das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses
Joch gebracht worden, sie hernach selbst zwingt, darunter zu bleiben, wenn es
von einigen seiner Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind, dazu
aufgewiegelt worden; so schädlich ist es, Vorurteile zu pflanzen, weil sie sich
zuletzt an denen selbst rächen, die oder deren Vorgänger ihre Urheber gewesen
sind. Daher kann ein Publikum nur langsam zur Aufklärung gelangen. Durch
eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem Despotism
und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung, aber niemals wahre
Reform der Denkungsart zustande kommen; sondern neue Vorurteile werden,
ebensowohl als die alten, zum Leitbande des gedankenlosen großen Haufens
dienen.
Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als F r e i h e i t; und zwar die
unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner
Vernunft in allen Stücken ö f f e n t l i c h e n G e b r a u c h zu machen. Nun höre
ich aber von allen Seiten rufen: R ä s o n n i e r t n i c h t! Der Offizier sagt:
Räsonniert nicht, sondern exerziert! Der Finanzrat: Räsonniert nicht, sondern
bezahlt! Der Geistliche: Räsonniert nicht, sondern glaubt! (Nur ein einziger Herr
in der Welt sagt: R ä s o n n i e r t, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, a b e r
g e h o r c h t!) Hier ist überall Einschränkung der Freiheit. Welche
Einschränkung aber ist der Aufklärung hinderlich, welche nicht, sondern ihr
wohl gar beförderlich? – Ich antworte: Der ö f f e n t l i c h e Gebrauch seiner
Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen
zustande bringen; der P r i v a t g e b r a u c h derselben aber darf öfters sehr enge
eingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich
zu hindern. Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den jemand a l s G e l e h r t e r von ihr vor dem ganzen
Publikum der L e s e r w e l t macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen,
den er in einem gewissen ihm anvertrauten b ü r g e r l i c h e n P o s t e n oder
Amte von seiner Vernunft machen darf. Nun ist zu manchen Geschäften, die in
das Interesse des gemeinen Wesens laufen, ein gewisser Mechanism notwendig,
vermittelst dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich bloß passiv
verhalten müssen, um durch eine künstliche Einhelligkeit von der Regierung zu
öffentlichen Zwecken gerichtet oder wenigstens von der Zerstörung dieser
Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist es nun freilich nicht erlaubt zu
räsonnieren; sondern man muß gehorchen. Sofern sich aber dieser Teil der
Maschine zugleich als Glied eines ganzen gemeinen Wesens, ja sogar der
Weltbürgergesellschaft ansieht, mithin in der Qualität eines Gelehrten, der sich
an ein Publikum im eigentlichen Verstande durch Schriften wendet, kann er
allerdings räsonnieren, ohne daß dadurch die Geschäfte leiden, zu denen er zum
Teile als passives Glied angesetzt ist. So würde es sehr verderblich sein, wenn
ein Offizier, dem von seinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste über die
Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er
muß gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt werden, als
Gelehrter über die Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen und diese
seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen. Der Bürger kann sich nicht
weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten; sogar kann ein vorwitziger
Tadel solcher Auflagen, wenn sie von ihm geleistet werden sollen, als ein
Skandal, (das allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassen könnte), bestraft
werden. Ebenderselbe handelt demohngeachtet der Pflicht eines Bürgers nicht
entgegen, wenn er als Gelehrter wider die Unschicklichkeit oder auch
Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen öffentlich seine Gedanken äußert.
Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinen Katechismusschülern und seiner
Gemeinde nach dem Symbol der Kirche, der er dient, seinen Vortrag zu tun,
denn er ist auf diese Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er
volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und
wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol und
Vorschläge wegen besserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem
Publikum mitzuteilen. Es ist hiebei auch nichts, was dem Gewissen zur Last
gelegt werden könnte. Denn was er zufolge seines Amts als Geschäftträger der
Kirche lehrt, das stellt er als etwas vor, in Ansehung dessen er nicht freie Gewalt
hat, nach eigenem Gutdünken zu lehren, sondern das er nach Vorschrift und im
Namen eines andern vorzutragen angestellt ist. Er wird sagen: unsere Kirche
lehrt dieses oder jenes; das sind die Beweisgründe, deren sie sich bedient. Er
zieht alsdann allen praktischen Nutzen für seine Gemeinde aus Satzungen, die er selbst nicht mit voller Überzeugung unterschreiben würde, zu deren Vortrag er
sich gleichwohl anheischig machen kann, weil es doch nicht ganz unmöglich ist,
daß darin Wahrheit verborgen läge, auf alle Fälle aber wenigstens doch nichts
der innern Religion Widersprechendes darin angetroffen wird. Denn glaubte er
das letztere darin zu finden, so würde er sein Amt mit Gewissen nicht verwalten
können; er müßte es niederlegen. Der Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer
von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde macht, ist bloß ein
P r i v a t g e b r a u c h, weil diese immer nur eine häusliche, obzwar noch so
große Versammlung ist; und in Ansehung dessen ist er als Priester nicht frei und
darf es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen als
Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt
spricht, mithin der Geistliche im ö f f e n t l i c h e n G e b r a u c h e seiner
Vernunft, genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft
zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen. Denn daß die Vormünder
des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine
Ungereimtheit, die auf Verewigung der Ungereimtheiten hinausläuft.
Aber sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine
Kirchenversammlung oder eine ehrwürdige Classis (wie sie sich unter den
Holländern selbst nennt), berechtigt sein, sich eidlich auf ein gewisses
unveränderliches Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhörliche
Obervormundschaft über jedes ihrer Glieder und vermittelst ihrer über das Volk
zu führen und diese so gar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz unmöglich. Ein
solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere Aufklärung vom
Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings null
und nichtig; und sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstage und
die feierlichsten Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht
verbünden und darauf verschwören, das folgende in einen Zustand zu setzen,
darin es ihm unmöglich werden muß, seine (vornehmlich so sehr
angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von Irrtümern zu reinigen und
überhaupt in der Aufklärung weiterzuschreiten. Das wäre ein Verbrechen wider
die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem
Fortschreiten besteht; und die Nachkommen sind also vollkommen dazu
berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und frevelhafter Weise genommen,
zu verwerfen. Der Probierstein alles dessen, was über ein Volk als Gesetz
beschlossen werden kann, liegt in der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein
solches Gesetz auferlegen könnte? Nun wäre dieses wohl, gleichsam in der
Erwartung eines bessern, auf eine bestimmte kurze Zeit möglich, um eine
gewisse Ordnung einzuführen: indem man es zugleich jedem der Bürger, vornehmlich dem Geistlichen, frei ließe, in der Qualität eines Gelehrten
öffentlich, d. i. durch Schriften, über das Fehlerhafte der dermaligen Einrichtung
seine Anmerkungen zu machen, indessen die eingeführte Ordnung noch immer
fortdauerte, bis die Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen öffentlich so
weit gekommen und bewähret worden, daß sie durch Vereinigung ihrer Stimmen
(wenngleich nicht aller) einen Vorschlag vor den Thron bringen könnte, um
diejenigen Gemeinden in Schutz zu nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen
der besseren Einsicht zu einer veränderten Religionseinrichtung geeinigt hätten,
ohne doch diejenigen zu hindern, die es beim alten wollten bewenden lassen.
Aber auf eine beharrliche, von niemanden öffentlich zu bezweifelnde
Religionsverfassung auch nur binnen der Lebensdauer eines Menschen sich zu
einigen, und dadurch einen Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur
Verbesserung gleichsam zu vernichten und fruchtlos, dadurch aber wohl gar der
Nachkommenschaft nachteilig zu machen, ist schlechterdings unerlaubt. Ein
Mensch kann zwar für seine Person und auch alsdann nur auf einige Zeit in dem,
was ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung aufschieben; aber auf sie Verzicht zu
tun, es sei für seine Person, mehr aber noch für die Nachkommenschaft, heißt die
heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit Füßen treten. Was aber nicht
einmal ein Volk über sich selbst beschließen darf, das darf noch weniger ein
Monarch über das Volk beschließen; denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht
eben darauf, daß er den gesamten Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn
er nur darauf sieht, daß alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der
bürgerlichen Ordnung zusammenbestehe, so kann er seine Untertanen übrigens
nur selbst machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun nötig
finden; das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten, daß nicht einer den andern
gewalttätig hindere, an der Bestimmung und Beförderung desselben nach allem
seinen Vermögen zu arbeiten. Es tut selbst seiner Majestät Abbruch, wenn er
sich hierin mischt, indem er die Schriften, wodurch seine Untertanen ihre
Einsichten ins reine zu bringen suchen, seiner Regierungsaufsicht würdigt,
sowohl wenn er dieses aus eigener höchsten Einsicht tut, wo er sich dem
Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra grammaticos, als auch und noch weit
mehr, wenn er seine oberste Gewalt soweit erniedrigt, den geistlichen Despotism
einiger Tyrannen in seinem Staate gegen seine übrigen Untertanen zu
unterstützen.
Wenn denn nun gefragt wird: leben wir jetzt in einem a u f g e k l ä r t e n
Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der
A u f k l ä r u n g. Daß die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im ganzen
genommen, schon imstande wären oder darin auch nur gesetzt werden könnten, in Religionsdingen sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines andern
sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel. Allein, daß jetzt ihnen
doch das Feld geöffnet wird, sich dahin frei zu bearbeiten und die Hindernisse
der allgemeinen Aufklärung oder des Ausganges aus ihrer selbstverschuldeten
Unmündigkeit allmählich weniger werden, davon haben wir doch deutliche
Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung
oder das Jahrhundert FRIEDERICHS.
Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet zu sagen, daß er es für
P f l i c h t halte, in Religionsdingen den Menschen nichts vorzuschreiben,
sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen, der also selbst den hochmütigen
Namen der T o l e r a n z von sich ablehnt, ist selbst aufgeklärt und verdient von
der dankbaren Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst
das menschliche Geschlecht der Unmündigkeit, wenigstens von seiten der
Regierung, entschlug und jedem frei ließ, sich in allem, was
Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen Vernunft zu bedienen. Unter ihm
dürfen verehrungswürdige Geistliche, unbeschadet ihrer Amtspflicht, ihre vom
angenommenen Symbol hier oder da abweichenden Urteile und Einsichten in der
Qualität der Gelehrten frei und öffentlich der Welt zur Prüfung darlegen; noch
mehr aber jeder andere, der durch keine Amtspflicht eingeschränkt ist. Dieser
Geist der Freiheit breitet sich auch außerhalb aus, selbst da, wo er mit äußeren
Hindernissen einer sich selbst mißverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn
es leuchtet dieser doch ein Beispiel vor, daß bei Freiheit für die öffentliche Ruhe
und Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das mindeste zu besorgen sei. Die
Menschen arbeiten sich von selbst nach und nach aus der Rohigkeit heraus,
wenn man nur nicht absichtlich künstelt, um sie darin zu erhalten.
Ich habe den Hauptpunkt der Aufklärung, d. i. des Ausganges der Menschen
aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit, vorzüglich in
R e l i g i o n s s a c h e n gesetzt, weil in Ansehung der Künste und
Wissenschaften unsere Beherrscher kein Interesse haben, den Vormund über ihre
Untertanen zu spielen, überdem auch jene Unmündigkeit, so wie die
schädlichste, also auch die entehrendste unter allen ist. Aber die Denkungsart
eines Staatsoberhaupts, der die erstere begünstigt, geht noch weiter und sieht ein:
daß selbst in Ansehung seiner G e s e t z g e b u n g es ohne Gefahr sei, seinen
Untertanen zu erlauben, von ihrer eigenen Vernunft ö f f e n t l i c h e n Gebrauch
zu machen und ihre Gedanken über eine bessere Abfassung derselben, sogar mit
einer freimütigen Kritik der schon gegebenen, der Welt öffentlich vorzulegen;
davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren.
Aber auch nur derjenige, der, selbst aufgeklärt, sich nicht vor Schatten
fürchtet, zugleich aber ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer zum Bürgen der
öffentlichen Ruhe zur Hand hat, – kann das sagen, was ein Freistaat nicht wagen
darf: R ä s o n n i e r t , s o v i e l i h r w o l l t , u n d w o r ü b e r i h r
w o l l t ; n u r g e h o r c h t! So zeigt sich hier ein befremdlicher, nicht
erwarteter Gang menschlicher Dinge; sowie auch sonst, wenn man ihn im
großen betrachtet, darin fast alles paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher
Freiheit scheint der Freiheit des G e i s t e s des Volks vorteilhaft und setzt ihr
doch unübersteigliche Schranken; ein Grad weniger von jener verschafft
hingegen diesem Raum, sich nach allem seinen Vermögen auszubreiten. Wenn
denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim, für den sie am zärtlichsten
sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum f r e i e n D e n k e n, ausgewickelt hat:
so wirkt dieser allmählich zurück auf die Sinnesart des Volks, (wodurch dies der
F r e i h e i t z u h a n d e l n nach und nach fähiger wird), und endlich auch
sogar auf die Grundsätze der R e g i e r u n g, die es ihr selbst zuträglich findet,
den Menschen, der nun m e h r a l s M a s c h i n e ist, seiner Würde gemäß zu
behandeln.[1]
Königsberg in Preußen, den 30. Septemb. 1784.
I . K a n t .
Lesarten
D r u c k e :
1. Berlinische Monatsschrift. Dezember-Heft 1784. S. 481–494.
2. Kant. Kleine Schriften. Neuwied 1793. Haupt. 8 o. S. 34–50.
3. I. Kant. Zerstreute Aufsätze. Frankfurt und Leipzig 1793. 8o. S. 25–37.
4. I. Kant. Sämmtliche kleine Schriften. 4 Bände. 1797–98. 8 o. Königsberg u.
Leipzig (Voigt, Jena). Nachdruck. Bd. III, S. 159–172.
5. I. Kant's vermischte Schriften. 3 Bände. Halle 1799. (Tieftrunk). Bd. II.
S. 687–700.
6. Kant. Vorzügliche kleine Schriften und Aufsätze, hrsg. mit Noten von
F. Ch. Starke. 2 Bände. Leipzig 1833 und Quedlinburg 1838. Bd. I, S. 75–
84.
170, 23 hiebei] Vorl. bemerkt dazu: sc. etwa »hervorzuheben«. 171, 10 v. u.
seinen (T)] seinem (A) 174, 20 höchsten (A, 93)] höchster (so alle späteren
Ausgaben). 175, 20 d. i.] die (A)
[1] In den B ü s c h i n gschen Wöchentlichen Nachrichten vom 13.
Sept. lese ich heute den 30. ebendess. die Anzeige der Berlinischen
Monatsschrift von diesem Monat, worin des Herrn M e n d e l s s o h n
Beantwortung ebenderselben Frage angeführt wird. Mir ist sie noch
nicht zu Händen gekommen; sonst würde sie die gegenwärtige
zurückgehalten haben, die jetzt nur zum Versuche dastehen mag,
wiefern der Zufall Einstimmigkeit der Gedanken zuwege bringen könne.
Zuletzt geändert: 23/10/2026