Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?
Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? - Immanuel Kant Inhalt

Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?

Anmerkungen zur Transkription:

Der Text stammt aus: Immanuel Kants Werke. Band IV. Schriften

von 1783–1788. Herausgegeben von Dr. Artur Buchenau und

Dr. Ernst Cassirer. Berlin: Bruno Cassirer 1913. S. 167–176

und 538–539 (Lesarten).

Schreibweise und Interpunktion des Originaltextes wurden

übernommen; lediglich offensichtliche Druckfehler wurden

korrigiert. Änderungen sind im Text gekennzeichnet, der

Originaltext erscheint beim Überfahren mit der Maus.

Beantwortung der Frage:

W a s i s t A u f k l ä r u n g ?

A u f k l ä r u n g i s t d e r A u s g a n g d e s M e n s c h e n a u s

s e i n e r s e l b s t v e r s c h u l d e t e n U n m ü n d i g k e i t .

U n m ü n d i g k e i t ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung

eines anderen zu bedienen. S e l b s t v e r s c h u l d e t ist diese Unmündigkeit,

wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der

Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu

bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines e i g e n e n Verstandes zu

bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der

Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen

(naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und

warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist

so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat,

einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät

beurteilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht

nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche

Geschäft schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem größte Teil der

Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit,

außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte, dafür sorgen

schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen

haben. Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig

verhüteten, daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem

Gängelwagen, darin sie sie einsperreten, wagen durften, so zeigen sie ihnen

nachher die Gefahr, die ihnen drohet, wenn sie es versuchen, allein zu gehen.

Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß nicht, denn sie würden durch einigemal

Fallen wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel von der Art macht doch

schüchtern und schreckt gemeiniglich von allen ferneren Versuchen ab.

Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm beinahe

zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten. Er hat sie sogar

liebgewonnen und ist vorderhand wirklich unfähig, sich seines eigenen

Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch davon machen ließ.

Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner Naturgaben, sind die Fußschellen

einer immerwährenden Unmündigkeit. Wer sie auch abwürfe, würde dennoch

auch über den schmalesten Graben einen nur unsicheren Sprung tun, weil er zu

dergleichen freier Bewegung nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur wenige, denen

es gelungen ist, durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der

Unmündigkeit herauszuwickeln und dennoch einen sicheren Gang zu tun.

Daß aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich; ja es ist, wenn

man ihm nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich. Denn da werden sich immer

einige Selbstdenkende, sogar unter den eingesetzten Vormündern des großen

Haufens finden, welche, nachdem sie das Joch der Unmündigkeit selbst

abgeworfen haben, den Geist einer vernünftigen Schätzung des eigenen Werts

und des Berufs jedes Menschen, selbst zu denken, um sich verbreiten werden.

Besonders ist hiebei: daß das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses

Joch gebracht worden, sie hernach selbst zwingt, darunter zu bleiben, wenn es

von einigen seiner Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind, dazu

aufgewiegelt worden; so schädlich ist es, Vorurteile zu pflanzen, weil sie sich

zuletzt an denen selbst rächen, die oder deren Vorgänger ihre Urheber gewesen

sind. Daher kann ein Publikum nur langsam zur Aufklärung gelangen. Durch

eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem Despotism

und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung, aber niemals wahre

Reform der Denkungsart zustande kommen; sondern neue Vorurteile werden,

ebensowohl als die alten, zum Leitbande des gedankenlosen großen Haufens

dienen.

Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als F r e i h e i t; und zwar die

unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner

Vernunft in allen Stücken ö f f e n t l i c h e n G e b r a u c h zu machen. Nun höre

ich aber von allen Seiten rufen: R ä s o n n i e r t n i c h t! Der Offizier sagt:

Räsonniert nicht, sondern exerziert! Der Finanzrat: Räsonniert nicht, sondern

bezahlt! Der Geistliche: Räsonniert nicht, sondern glaubt! (Nur ein einziger Herr

in der Welt sagt: R ä s o n n i e r t, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, a b e r

g e h o r c h t!) Hier ist überall Einschränkung der Freiheit. Welche

Einschränkung aber ist der Aufklärung hinderlich, welche nicht, sondern ihr

wohl gar beförderlich? – Ich antworte: Der ö f f e n t l i c h e Gebrauch seiner

Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen

zustande bringen; der P r i v a t g e b r a u c h derselben aber darf öfters sehr enge

eingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich

zu hindern. Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den jemand a l s G e l e h r t e r von ihr vor dem ganzen

Publikum der L e s e r w e l t macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen,

den er in einem gewissen ihm anvertrauten b ü r g e r l i c h e n P o s t e n oder

Amte von seiner Vernunft machen darf. Nun ist zu manchen Geschäften, die in

das Interesse des gemeinen Wesens laufen, ein gewisser Mechanism notwendig,

vermittelst dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich bloß passiv

verhalten müssen, um durch eine künstliche Einhelligkeit von der Regierung zu

öffentlichen Zwecken gerichtet oder wenigstens von der Zerstörung dieser

Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist es nun freilich nicht erlaubt zu

räsonnieren; sondern man muß gehorchen. Sofern sich aber dieser Teil der

Maschine zugleich als Glied eines ganzen gemeinen Wesens, ja sogar der

Weltbürgergesellschaft ansieht, mithin in der Qualität eines Gelehrten, der sich

an ein Publikum im eigentlichen Verstande durch Schriften wendet, kann er

allerdings räsonnieren, ohne daß dadurch die Geschäfte leiden, zu denen er zum

Teile als passives Glied angesetzt ist. So würde es sehr verderblich sein, wenn

ein Offizier, dem von seinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste über die

Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er

muß gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt werden, als

Gelehrter über die Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen und diese

seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen. Der Bürger kann sich nicht

weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten; sogar kann ein vorwitziger

Tadel solcher Auflagen, wenn sie von ihm geleistet werden sollen, als ein

Skandal, (das allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassen könnte), bestraft

werden. Ebenderselbe handelt demohngeachtet der Pflicht eines Bürgers nicht

entgegen, wenn er als Gelehrter wider die Unschicklichkeit oder auch

Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen öffentlich seine Gedanken äußert.

Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinen Katechismusschülern und seiner

Gemeinde nach dem Symbol der Kirche, der er dient, seinen Vortrag zu tun,

denn er ist auf diese Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er

volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und

wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol und

Vorschläge wegen besserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem

Publikum mitzuteilen. Es ist hiebei auch nichts, was dem Gewissen zur Last

gelegt werden könnte. Denn was er zufolge seines Amts als Geschäftträger der

Kirche lehrt, das stellt er als etwas vor, in Ansehung dessen er nicht freie Gewalt

hat, nach eigenem Gutdünken zu lehren, sondern das er nach Vorschrift und im

Namen eines andern vorzutragen angestellt ist. Er wird sagen: unsere Kirche

lehrt dieses oder jenes; das sind die Beweisgründe, deren sie sich bedient. Er

zieht alsdann allen praktischen Nutzen für seine Gemeinde aus Satzungen, die er selbst nicht mit voller Überzeugung unterschreiben würde, zu deren Vortrag er

sich gleichwohl anheischig machen kann, weil es doch nicht ganz unmöglich ist,

daß darin Wahrheit verborgen läge, auf alle Fälle aber wenigstens doch nichts

der innern Religion Widersprechendes darin angetroffen wird. Denn glaubte er

das letztere darin zu finden, so würde er sein Amt mit Gewissen nicht verwalten

können; er müßte es niederlegen. Der Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer

von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde macht, ist bloß ein

P r i v a t g e b r a u c h, weil diese immer nur eine häusliche, obzwar noch so

große Versammlung ist; und in Ansehung dessen ist er als Priester nicht frei und

darf es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen als

Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt

spricht, mithin der Geistliche im ö f f e n t l i c h e n G e b r a u c h e seiner

Vernunft, genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft

zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen. Denn daß die Vormünder

des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine

Ungereimtheit, die auf Verewigung der Ungereimtheiten hinausläuft.

Aber sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine

Kirchenversammlung oder eine ehrwürdige Classis (wie sie sich unter den

Holländern selbst nennt), berechtigt sein, sich eidlich auf ein gewisses

unveränderliches Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhörliche

Obervormundschaft über jedes ihrer Glieder und vermittelst ihrer über das Volk

zu führen und diese so gar zu verewigen? Ich sage: das ist ganz unmöglich. Ein

solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere Aufklärung vom

Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings null

und nichtig; und sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstage und

die feierlichsten Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht

verbünden und darauf verschwören, das folgende in einen Zustand zu setzen,

darin es ihm unmöglich werden muß, seine (vornehmlich so sehr

angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von Irrtümern zu reinigen und

überhaupt in der Aufklärung weiterzuschreiten. Das wäre ein Verbrechen wider

die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem

Fortschreiten besteht; und die Nachkommen sind also vollkommen dazu

berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und frevelhafter Weise genommen,

zu verwerfen. Der Probierstein alles dessen, was über ein Volk als Gesetz

beschlossen werden kann, liegt in der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein

solches Gesetz auferlegen könnte? Nun wäre dieses wohl, gleichsam in der

Erwartung eines bessern, auf eine bestimmte kurze Zeit möglich, um eine

gewisse Ordnung einzuführen: indem man es zugleich jedem der Bürger, vornehmlich dem Geistlichen, frei ließe, in der Qualität eines Gelehrten

öffentlich, d. i. durch Schriften, über das Fehlerhafte der dermaligen Einrichtung

seine Anmerkungen zu machen, indessen die eingeführte Ordnung noch immer

fortdauerte, bis die Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen öffentlich so

weit gekommen und bewähret worden, daß sie durch Vereinigung ihrer Stimmen

(wenngleich nicht aller) einen Vorschlag vor den Thron bringen könnte, um

diejenigen Gemeinden in Schutz zu nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen

der besseren Einsicht zu einer veränderten Religionseinrichtung geeinigt hätten,

ohne doch diejenigen zu hindern, die es beim alten wollten bewenden lassen.

Aber auf eine beharrliche, von niemanden öffentlich zu bezweifelnde

Religionsverfassung auch nur binnen der Lebensdauer eines Menschen sich zu

einigen, und dadurch einen Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur

Verbesserung gleichsam zu vernichten und fruchtlos, dadurch aber wohl gar der

Nachkommenschaft nachteilig zu machen, ist schlechterdings unerlaubt. Ein

Mensch kann zwar für seine Person und auch alsdann nur auf einige Zeit in dem,

was ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung aufschieben; aber auf sie Verzicht zu

tun, es sei für seine Person, mehr aber noch für die Nachkommenschaft, heißt die

heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit Füßen treten. Was aber nicht

einmal ein Volk über sich selbst beschließen darf, das darf noch weniger ein

Monarch über das Volk beschließen; denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht

eben darauf, daß er den gesamten Volkswillen in dem seinigen vereinigt. Wenn

er nur darauf sieht, daß alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der

bürgerlichen Ordnung zusammenbestehe, so kann er seine Untertanen übrigens

nur selbst machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun nötig

finden; das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten, daß nicht einer den andern

gewalttätig hindere, an der Bestimmung und Beförderung desselben nach allem

seinen Vermögen zu arbeiten. Es tut selbst seiner Majestät Abbruch, wenn er

sich hierin mischt, indem er die Schriften, wodurch seine Untertanen ihre

Einsichten ins reine zu bringen suchen, seiner Regierungsaufsicht würdigt,

sowohl wenn er dieses aus eigener höchsten Einsicht tut, wo er sich dem

Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra grammaticos, als auch und noch weit

mehr, wenn er seine oberste Gewalt soweit erniedrigt, den geistlichen Despotism

einiger Tyrannen in seinem Staate gegen seine übrigen Untertanen zu

unterstützen.

Wenn denn nun gefragt wird: leben wir jetzt in einem a u f g e k l ä r t e n

Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der

A u f k l ä r u n g. Daß die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im ganzen

genommen, schon imstande wären oder darin auch nur gesetzt werden könnten, in Religionsdingen sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines andern

sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel. Allein, daß jetzt ihnen

doch das Feld geöffnet wird, sich dahin frei zu bearbeiten und die Hindernisse

der allgemeinen Aufklärung oder des Ausganges aus ihrer selbstverschuldeten

Unmündigkeit allmählich weniger werden, davon haben wir doch deutliche

Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung

oder das Jahrhundert FRIEDERICHS.

Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet zu sagen, daß er es für

P f l i c h t halte, in Religionsdingen den Menschen nichts vorzuschreiben,

sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen, der also selbst den hochmütigen

Namen der T o l e r a n z von sich ablehnt, ist selbst aufgeklärt und verdient von

der dankbaren Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst

das menschliche Geschlecht der Unmündigkeit, wenigstens von seiten der

Regierung, entschlug und jedem frei ließ, sich in allem, was

Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen Vernunft zu bedienen. Unter ihm

dürfen verehrungswürdige Geistliche, unbeschadet ihrer Amtspflicht, ihre vom

angenommenen Symbol hier oder da abweichenden Urteile und Einsichten in der

Qualität der Gelehrten frei und öffentlich der Welt zur Prüfung darlegen; noch

mehr aber jeder andere, der durch keine Amtspflicht eingeschränkt ist. Dieser

Geist der Freiheit breitet sich auch außerhalb aus, selbst da, wo er mit äußeren

Hindernissen einer sich selbst mißverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn

es leuchtet dieser doch ein Beispiel vor, daß bei Freiheit für die öffentliche Ruhe

und Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das mindeste zu besorgen sei. Die

Menschen arbeiten sich von selbst nach und nach aus der Rohigkeit heraus,

wenn man nur nicht absichtlich künstelt, um sie darin zu erhalten.

Ich habe den Hauptpunkt der Aufklärung, d. i. des Ausganges der Menschen

aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit, vorzüglich in

R e l i g i o n s s a c h e n gesetzt, weil in Ansehung der Künste und

Wissenschaften unsere Beherrscher kein Interesse haben, den Vormund über ihre

Untertanen zu spielen, überdem auch jene Unmündigkeit, so wie die

schädlichste, also auch die entehrendste unter allen ist. Aber die Denkungsart

eines Staatsoberhaupts, der die erstere begünstigt, geht noch weiter und sieht ein:

daß selbst in Ansehung seiner G e s e t z g e b u n g es ohne Gefahr sei, seinen

Untertanen zu erlauben, von ihrer eigenen Vernunft ö f f e n t l i c h e n Gebrauch

zu machen und ihre Gedanken über eine bessere Abfassung derselben, sogar mit

einer freimütigen Kritik der schon gegebenen, der Welt öffentlich vorzulegen;

davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren.

Aber auch nur derjenige, der, selbst aufgeklärt, sich nicht vor Schatten

fürchtet, zugleich aber ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer zum Bürgen der

öffentlichen Ruhe zur Hand hat, – kann das sagen, was ein Freistaat nicht wagen

darf: R ä s o n n i e r t , s o v i e l i h r w o l l t , u n d w o r ü b e r i h r

w o l l t ; n u r g e h o r c h t! So zeigt sich hier ein befremdlicher, nicht

erwarteter Gang menschlicher Dinge; sowie auch sonst, wenn man ihn im

großen betrachtet, darin fast alles paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher

Freiheit scheint der Freiheit des G e i s t e s des Volks vorteilhaft und setzt ihr

doch unübersteigliche Schranken; ein Grad weniger von jener verschafft

hingegen diesem Raum, sich nach allem seinen Vermögen auszubreiten. Wenn

denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim, für den sie am zärtlichsten

sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum f r e i e n D e n k e n, ausgewickelt hat:

so wirkt dieser allmählich zurück auf die Sinnesart des Volks, (wodurch dies der

F r e i h e i t z u h a n d e l n nach und nach fähiger wird), und endlich auch

sogar auf die Grundsätze der R e g i e r u n g, die es ihr selbst zuträglich findet,

den Menschen, der nun m e h r a l s M a s c h i n e ist, seiner Würde gemäß zu

behandeln.[1]

Königsberg in Preußen, den 30. Septemb. 1784.

I . K a n t .

Lesarten

D r u c k e :

1. Berlinische Monatsschrift. Dezember-Heft 1784. S. 481–494.

2. Kant. Kleine Schriften. Neuwied 1793. Haupt. 8 o. S. 34–50.

3. I. Kant. Zerstreute Aufsätze. Frankfurt und Leipzig 1793. 8o. S. 25–37.

4. I. Kant. Sämmtliche kleine Schriften. 4 Bände. 1797–98. 8 o. Königsberg u.

Leipzig (Voigt, Jena). Nachdruck. Bd. III, S. 159–172.

5. I. Kant's vermischte Schriften. 3 Bände. Halle 1799. (Tieftrunk). Bd. II.

S. 687–700.

6. Kant. Vorzügliche kleine Schriften und Aufsätze, hrsg. mit Noten von

F. Ch. Starke. 2 Bände. Leipzig 1833 und Quedlinburg 1838. Bd. I, S. 75–

84.

170, 23 hiebei] Vorl. bemerkt dazu: sc. etwa »hervorzuheben«. 171, 10 v. u.

seinen (T)] seinem (A) 174, 20 höchsten (A, 93)] höchster (so alle späteren

Ausgaben). 175, 20 d. i.] die (A)

[1] In den B ü s c h i n gschen Wöchentlichen Nachrichten vom 13.

Sept. lese ich heute den 30. ebendess. die Anzeige der Berlinischen

Monatsschrift von diesem Monat, worin des Herrn M e n d e l s s o h n

Beantwortung ebenderselben Frage angeführt wird. Mir ist sie noch

nicht zu Händen gekommen; sonst würde sie die gegenwärtige

zurückgehalten haben, die jetzt nur zum Versuche dastehen mag,

wiefern der Zufall Einstimmigkeit der Gedanken zuwege bringen könne.



Zuletzt geändert: 23/10/2026