Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft / Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794

Anmerkungen zur Transkription
In diesem Text finden sich drei Arten von Fußnoten. Kants ursprüngliche Fußnoten werden unmarkiert wiedergegeben. Fußnoten, die Kant selbst der Ausgabe B von 1794 hinzufügte, werden am Anfang des Fußnotentextes mit † gekennzeichnet. Außerdem hat der Herausgeber (Kehrbach) sie in [[ ]] eingeschlossen und mit eigenen Fußnoten als Zusätze der Ausgabe B von 1794 gekennzeichnet.
Zusätzliche Fußnoten des Herausgebers (Kehrbach) sind mit kursivem Textstil markiert.
Weitere Angaben zur Transkription finden sich am Ende des Buches.
Die Religion
innerhalb der Grenzen der
bloßen Vernunft
von
Immanuel Kant
Text der Ausgabe 1793, (A)
mit Beifügung der Abweichungen
der Ausgabe 1794, (B)
Herausgegeben von
Karl Kehrbach
Verlag von Philipp Reclam jun. Leipzig
Druck von Philipp Reclam jun. Leipzig
Vorrede des Herausgebers.
Im Jahre 1792 hatte Kant in der von J. E. Biester herausgegebenen „Berlinischen
Monatsschrift“ (S. 323-385) unter dem Titel: „Ueber das radikale Böse in der
menschlichen Natur“ einen Aufsatz[1] veröffentlicht, welcher der erste von
einer „vier Stücke“ umfassenden Serie von Aufsätzen sein sollte. In diesen „vier
Stücken“ gedachte Kant eine ausführliche Darstellung seiner Religionslehre oder
wie er an anderer Stelle[2] sagt: „eine Auflösung der Aufgabe: Was darf ich
hoffen?“ zu geben.
Aber nur diesem ersten Aufsatze wurde von der damaligen Censurbehörde in
Berlin, welcher auf Kants ausdrücklichen Wunsch jeder der Aufsätze vor dem
Drucke unterbreitet werden sollte, das Imprimatur ertheilt. Dem „zweiten
Stücke“: „Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen, um die Herrschaft
über den Menschen“ dagegen wurde von derselben Censurbehörde die
Druckfreiheit verweigert.
Da Kant keineswegs gewillt war, wegen dieses Einspruches auf die
Veröffentlichung der Abhandlungen zu verzichten, so beschloß er, das ganze
Material in Buchform erscheinen zu lassen; freilich nicht ohne es vor dem
Drucke der Censur einer theologischen Facultät zu unterbreiten, die nach seiner
mehrfach ausgesprochenen Meinung die einzige Corporation war, welcher das
Recht zustand, über das Imprimatur streng wissenschaftlicher Aufsätze aus dem
Gebiete der Religion zu entscheiden.
Die theologische Facultät der Universität Königsberg, an welche sich Kant
gewandt hatte, gewährte unbedenklich die Erlaubniß zum Drucke.
Die erwähnten Abhandlungen erschienen sodann im Frühjahr 1793 in
Buchform unter dem Titel: „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen
Vernunft. Königsberg, bey Friedr. Nicolovius.“[3]
Eine Darstellung der näheren Umstände seines Conflictes mit der Berliner
Censurbehörde giebt Kant in einem Aufsatze, den er für Borowsky
niederschrieb. Auch in dem schon erwähnten Briefe an Stäudlin erörtert er
dieselbe Angelegenheit.
Da diese beiden Darstellungen zugleich einen Commentar zum Verständnisse
der Vorrede der ersten Auflage (S. 8-12 dieser Ausgabe) bilden, so schienen sie
wichtig genug, um hier von Neuem gedruckt zu werden.
Borowsky hat den Aufsatz unter dem Titel: „Kants Censurleiden“ in seinem
Buche: „Darstellung des Lebens und Charakters I. Kants“ (S. 233 u. ff.)
publicirt. Er lautet:
„Der Aufsatz vom radicalen Bösen ward im Jahre 1792 mit dem
ausdrücklichen Begehren an den Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift
eingeschickt, daß, obgleich diese Monatsschrift damals in Jena gedruckt wurde,
dennoch dieses Inserat der gewöhnlichen Censur in Berlin unterworfen werden
sollte. Der Verfasser will durchaus auch nicht den Schein einmal haben, als ob er
einen literarischen Schleichhandel gerne einschlüge und nur bei geflissentlicher
Ausweichung der strengen Berlinischen Censur sogenannte kühne Meinungen
äußere. Jene Abhandlung vom radicalen Bösen ward also dem Herrn &c.
Hillmer vorgelegt und von ihm mit der Erklärung an den Herausgeber der
Monatsschrift zurückgegeben: „daß sie gedruckt werden könnte, da doch nur
tiefdenkende Gelehrte die Kant’schen Schriften lesen.“ So ward sie denn im
Aprilstücke 1792 abgedruckt. Nun wurde die zweite Abhandlung: Von dem
Kampfe des guten Princips mit dem bösen u. f., nach Berlin gesandt, und es
sollte mit dieser eben derselbe Weg in Ansehung der Censur eingeschlagen
werden. Der Herausgeber fügte sich dem Willen des Autors, gab ihm aber in
einem Schreiben, Berlin den 18. Juni 1792, von dem unvermutheten widrigen
Erfolge folgende Nachricht: „Ich habe es nie recht begreifen können, warum Sie,
mein verehrtester Freund! durchaus auf die hiesige Censur drangen. Aber ich
gehorchte Ihnen und schickte das Manuscript Herrn Hillmer. Dieser antwortete
mir denn zu meinem nicht geringen Erstaunen: — — da es ganz in die biblische
Theologie einschlage, habe er es, seiner Instruction gemäß, mit seinem Collegen,
Herrn Hermes, gemeinschaftlich durchgelesen, und da dieser das Imprimatur
verweigere, so träte er diesem bei. — Ich schrieb nun an Herrn Hermes und
erhielt zur Antwort: „das Religionsedict sei seine Richtschnur; — weiter könne
er sich nicht darüber erklären.“ — Es muß wohl einen Jeden empören, daß ein
Hillmer und Hermes sich anmaßen wollen, der Welt vorzuschreiben, ob sie einen
Kant lesen solle oder nicht. Es ist dies so eben erst passirt. Ich weiß nun
durchaus nicht, was weiter zu thun ist. Aber ich glaube es mir und den
Wissenschaften in unserem Staate schuldig zu sein, etwas dagegen zu thun.
Leben Sie recht wohl, wenn ein solcher Verfall unserer Literatur anders Ihnen
keine unangenehme Stunde macht. Biester. Berlin, 18. Juni 1792.“ — Natürlich
verdroß diese Nachricht den Autor, indessen wollte er doch die zu dem
ersterwähnten Aufsatze vom radicalen Bösen noch gehörigen drei Abhandlungen
dem Publikum nicht vorenthalten. Sein erster Plan war, diese nach Göttingen an
Dr. Stäudlin zu schicken und durch ihn sie der Göttingen’schen theologischen
Facultät vorlegen zu lassen. Nachher wollte er den Weg bei der theologischen Facultät in Halle einschlagen. Allein der Vorgang mit der Kritik aller
Offenbarung, die Fichte verfertigte und sein Verleger in Halle drucken lassen
wollte, welcher aber der dortige damalige Decan Dr. Schulze das Imprimatur
verweigerte, veranlaßte ihn, auch diesen muthmaßlich vergeblichen Schritt nicht
zu thun, obwohl er zu den Herren Niemeyer und Knapp und ihren erleuchteten
Religionskenntnissen Zutrauen genug hatte. Ungern versetzte er die Theologen
einer preußischen Universität mit der geistlichen Oberexaminationscommission
in Spannung, aber da die Königsberg’sche theologische Facultät selbst nichts
hiervon befürchtete, so ließ der Autor von dem Decan derselben die vier
Aufsätze censiren und erhielt die Druckfreiheit des Werkes, das nun unter der
Aufschrift: „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ bei Nicolovius
erschienen ist. Aus dieser Erzählung wird das, was in der Vorrede S. XIII.[4] u.
f. vorkommt, Jedermann verständlich werden, dem ohne diesen Schlüssel
durchaus undeutlich bleiben muß, was da, besonders S. XV.[5] von
bürgerrichtenden Theologen und von dem Unterschiede der Censur eines
Geistlichen (Herrn Hermes) und eines Facultätstheologen ausführlich gesagt
wird.“
An Professor Karl Friedrich Stäudlin in Göttingen schreibt Kant in Betreff
derselben Angelegenheit:
„... — Mit beikommender Schrift: Religion innerhalb den Grenzen &c. habe
ich die dritte Abtheilung meines Plans zu vollführen gesucht, in welcher Arbeit
mich Gewissenhaftigkeit und wahre Hochachtung für die christliche Religion,
dabei aber auch der Grundsatz einer geziemenden Freimüthigkeit geleitet hat,
nichts zu verheimlichen, sondern, wie ich die mögliche Vereinigung der letzteren
mit der reinsten praktischen Vernunft einzusehen glaube, offen darzulegen. —
Der biblische Theolog kann doch der Vernunft nichts Anderes entgegensetzen,
als wiederum Vernunft, oder Gewalt, und will er sich den Vorwurf der letzteren
nicht zu Schulden kommen lassen, (welches in der jetzigen Krisis der
allgemeinen Einschränkung der Freiheit im öffentlichen Gebrauch sehr zu
fürchten ist,) so muß er jene Vernunftgründe, wenn er sie sich für nachtheilig
hält, durch andere Vernunftgründe unkräftig machen und nicht durch
Bannstrahlen, die er aus dem Gewölke der Hofluft auf sie fallen läßt; und das ist
meine Meinung in der Vorrede S. XIX.[6] gewesen, da ich zur vollendeten
Instruction eines biblischen Theologen in Vorschlag bringe, seine Kräfte mit
dem, was Philosophie ihm entgegen zu setzen scheinen möchte, an einem
System aller ihrer Behauptung, (dergleichen etwa gegenwärtiges Buch ist,) und
zwar gleichfalls durch Vernunftgründe zu messen, um gegen alle künftigen
Einwürfe gewaffnet zu sein. — Die auf gewisse Art geharnischte Vorrede wird
Sie vielleicht befremden; die Veranlassung dazu ist diese: Das ganze Werk sollte in vier Stücken in der Berlinischen Monatsschrift, doch mit der Censur der
dortigen Commission herauskommen. Dem ersten Stück gelang dieses (unter
dem Titel: Vom radicalen Bösen in der menschlichen Natur); indem es der
philosophische Censor, Herr G. R. Hillmer, als zu seinem Departement gehörend
annahm. Das zweite Stück aber war nicht so glücklich, weil Herr Hillmer, dem
es schien in die biblische Theologie einzugreifen, (welches ihm das erste, ich
weiß nicht aus welchem Grunde, nicht zu thun geschienen hatte,) es für gut fand,
darüber mit dem biblischen Censor, Herrn O. C. R. Hermes, zu conferiren, der es
alsdann natürlicherweise (denn welche Gewalt sucht nicht ein bloßer Geistlicher
an sich zu reißen?) als unter seine Gerichtsbarkeit gehörig in Beschlag nahm und
sein legi verweigerte.[7] — Die Vorrede sucht nun zu zeigen, daß, wenn eine
Censurcommission über die Rechtsame dessen, dem die Censur einer Schrift
anheim fallen sollte, in Ungewißheit ist, der Autor es nicht auf sie dürfe
ankommen lassen, wie sie sich untereinander einigen möchten, sondern das
Urtheil einer einheimischen Universität aufrufen könne; weil da allein eine jede
Facultät verbunden ist, auf ihre Rechtsame zu halten und eine der anderen
Ansprüche zurückhalten, ein akademischer Senat aber in diesem Rechtsstreit
gültig entscheiden kann. — Um nun alle Gerechtigkeit zu erfüllen, habe ich
diese Schrift vorher der theologischen Facultät zu ihrer Beurtheilung vorgelegt,
ob sie auf dieselbe, als in biblische Theologie eingreifend, Anspruch mache oder
vielmehr ihre Censur, als der philosophischen zuständig, von sich abweise, und
diese Abweisung, dagegen Hinweisung zu der letzteren auch erhalten.
Diesen Vorgang Ihnen, würdigster Mann, mitzutheilen, werde ich durch
Rücksicht auf den möglichen Fall, daß darüber sich etwa ein öffentlicher Zwist
ereignen dürfte, bewogen, um auch in Ihrem Urtheil wegen der Gesetzmäßigkeit
meines Verhaltens, wie ich hoffe, gerechtfertigt zu sein.“
Kant hatte aber auch dadurch, daß er seine Abhandlungen, nach
vorhergehender Censur durch die Königsberger theologische Facultät, in
Buchform erscheinen ließ, weiteren Conflicten, die er so gern vermied, nicht
ausweichen können. Denn in dem Jahre 1794, in welchem die 2. Auflage der
„Religion innerhalb der Grenzen &c.“ erschienen war, erhielt er eine von dem
Minister Wöllmer unterzeichnete Königl. Cabinetsordre, in der ihm in Hinblick
auf seine Religionslehre vorgeworfen wurde, daß er seine Philosophie „zu
Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen
Schrift und des Christenthums mißbraucht“ und in der er zur „gewissenhaftesten
Verantwortung“ aufgefordert wurde. Zugleich erhielt er den Befehl, sich
„künftighin nichts dergleichen zu Schulden kommen“ zu lassen.
Diese Königl. Cabinetsordre veröffentlichte Kant in Gemeinschaft mit seinem
Verantwortungsschreiben in seiner Schrift: „Streit der Facultäten.“ (1798.)
Da diese Schrift Kants demnächst in der Universal-Bibliothek zur
Veröffentlichung gelangt, so wird hier von dem Abdruck der Cabinetsordre und
der Antwort auf dieselbe Abstand genommen.
Bibliographie der Drucke.
1. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Vorgestellt von
Immanuel Kant. Königsberg, bey Friedrich Nicolovius, 1793. XX [II]. 296
S. 8°, (A).
2. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ... Zweyte vermehrte
Auflage. Königsberg, bey Friedrich Nicolovius, 1794. XXVI [IV]. 314 S.
8°, (B).
3. Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... als No. 1 in Bd. X
von: Immanuel Kants Sämmtliche Werke. Herausgegeben von Karl
Rosenkranz und Friedr. Wilh. Schubert, Leipzig, Leopold Voss, 1838. XI, 1-
247 S. 8°, (R).
4. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ... als No. V in Bd.
VI von: Immanuel Kants Werke, sorgfältig revidirte Gesammtausgabe in
zehn Bänden [ed. G. Hartenstein], Leipzig, 1839, Modes und Baumann.
XVI, 159-389 S. 8°, (Ha).
5. Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... als No. IV in Bd.
VI von: Immanuel Kants Sämmtliche Werke. In chronologischer
Reihenfolge herausgegeben von G. Hartenstein, Leipzig, Leopold Voss,
1866. 8°, S. XII u. 95-301 (Hb).
6. Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... Herausgegeben
und erläutert von J. H. von Kirchmann. Bd. XVII von: Philosophische
Bibliothek oder Sammlung der Hauptwerke der Philosophie alter und neuer
Zeit etc. Leipzig 1869 (1. Auflage) und 1875 (2. Auflage), Erich Koschny.
VI, 242 S. 8°, (K).
Es sind außerdem nach Hartensteins Aussage noch zwei Nachdrucke der 1.
Ausgabe erschienen (Leipzig und Frankfurt 1793, XXIV, 248 und XXIV, 296 S.
8°).
J. H. von Kirchmann erwähnt eine 3. rechtmäßige Auflage. Diese Angabe
beruht wahrscheinlich auf einem Irrthume, denn in den auf Bibliotheken
gebräuchlichen bibliographischen Hilfsmitteln ist sie nicht verzeichnet.
Vielleicht ist eine Verwechselung eingetreten mit der „Theorie der reinen
moralischen Religion &c. (G. L. Reiner), Riga 1796.“
Ad. 1 und 2. Das Verhältniß der 2. Auflage (B) zur 1. (A) ist von Kant in den
ersten Zeilen seiner Vorrede zu B (S. 13 vorliegender Ausgabe) kurz
gekennzeichnet.
Deutlicher tritt dasselbe in der folgenden Zusammenstellung der Varianten
beider Texte hervor. S. S. XI-XVII.
Ad 3. Die Ausgabe von Rosenkranz und Schubert (R) legt den Text von A zu
Grunde und giebt die Zusätze von B, fortlaufend numerirt, unter dem Texte. Die
übrigen Varianten, welche nicht Zusatzanmerkungen betreffen, sind nicht
erwähnt, eben so sind Emendationen des Druckes nicht angegeben.
Ad 4 u. 5. Die Ausgaben von G. Hartenstein (Ha u. Hb) legen den Text von B
zu Grunde und geben die Varianten von A unter dem Texte. Es sind dabei auch
die unbedeutenderen Varianten berücksichtigt. Ein vollständiges Verzeichniß
derselben, welches allein eine genaue Uebersicht über das Verhältniß der Drucke
geben könnte, fehlt. Die Vorrede enthält ein Emendationsverzeichniß.
Ad 6. Die Ausgabe von J. H. von Kirchmann legt den Text von B zu Grunde
und giebt die Varianten von A unter dem Texte. Dieselben stimmen genau mit
den bezüglichen Anmerkungen der 2. Hartenstein’schen Ausgabe (Hb). Ein
Varianten- und Emendationsverzeichniß fehlt.
Varianten der Ausgaben A u. B.
Das folgende Verzeichniß, welches auch die sachlich unbedeutenden Varianten
erwähnt, gewährt einen allseitigen Einblick in die Verschiedenheiten von A und
B. Bei der Methode, welche die früheren Kanteditoren befolgten, war dies nicht
der Fall; eben so war auch in meinen übrigen Ausgaben Kant’scher Werke durch
nicht hinlängliche Trennung der Varianten und Emendationen das Verhältniß der
Originaltexte zu einander dem Leser nicht klar dargelegt worden.
S. 3, Z. 1 v. o.[8] A: Vorrede.
B: Vorrede zur ersten Auflage.
S. 4, Z. 15-16 v. o. A: daß sie zu einem dergleichen in nothwendiger Beziehung
stehe
B: daß sie auf einen solchen Zweck eine nothwendige
Beziehung habe
S. 4, Z. 4 v. o. d. Anm. A: den moralischen Gesetze
B: dem moralischen Gesetze
S. 7, Z. 6 u. 7 v. o. d. Anm. A: unumgängliche Bedingung, und zugleich
zureichende
B: unumgängliche und zugleich zureichende
Bedingung
S. 12, Note 1) A: Die auf den ersten Bogen ... entschuldigen.
B: — — —
S. 21, Z. 19 v. o. d. Anm. A: Mittleres.
B: Mittleres. Eine moralisch-gleichgültige Handlung
.... nöthig ist.
S. 21 u. 22. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Herr Professor Schiller .... aufgenommen zu
haben.
S. 23, Z. 8 v. o. A: Willkühr Einfluß
B: Willkühr desselben Einfluß
S. 24, Z. 22 v. o. A: jeden einzelnen
B: den einzelnen
S. 25, Z. 12 u. 13 v. o. A: und Erhaltung
B: und zur Erhaltung
S. 26, Z. 12 v. o. A: Hierauf nämlich, nämlich
B: Hierauf, nämlich
S. 28, Z. 1 v. o. A: Begierde
B : Begierde, concupiscentia
S. 28, Z. 4 v. o. A: als ein solcher
B: als solcher
S. 28. A: — — —
B: Zusatzanm.: †) Hang ist eigentlich .... ausschließt.
S. 30, Z. 6. v. u. A: gehörig
B: gehört
S. 32, Z. 6 v. u. A: verdorbener Hang
B: verderbter Hang
S. 33. A: —
B: Zusatzanmerkung: †) Wie der immerwährende ... zu Gute thun.
S. 34. A: —
B: Zusatzanmerkung: †) Wenn man dieser ihre Geschichte ... deren wegnimmt.
S. 34, Z. 11 v. o. A: einem Stande
B: eines Standes
S. 36, Z. 11 v. o. A: wovon der Begriff
B: worin der Begriff
S. 36, S. 10 v. u. A: zu Bestimmung
B: zur Bestimmung
S. 40, Z. 1 v. u. d. Anm. A: und der ersteren
B: und ist der ersteren
S. 45, Z. 13 v. o. A: erhabnerer
B: erhabener
S. 46. Differiren A und B in Bezug auf die Ueberschrift vgl. S. 46, Note 1)
S. 47, Z. 5 v. o. d. Anm. A: und beide
B: auch beide
S. 47, Z. 12 v. u. d. Anm. A: Wohlwollens
B: Wohlgefallens
S. 52, Z. 24 v. o. d. Anm. A: einsehen wird.
B: einsehen wird. Den Begriff der Freiheit ...
Schwierigkeit wegfällt.
S. 55-56. A: —
B: Zusatzanmerkung: †) Diese allgemeine Anmerkung ... Maxime
aufnehmen.
S. 58, Z. 10 v. o. d. Anm. A: der letztern Voraussetzung
B: der letzten Voraussetzung
S. 58, Z. 8 v. o. A: untereinander selbst aufreiben und zur
B: untereinander nicht selbst aufreiben, sondern zur
S. 59, Z. 1 v. u. A: bleibt, obgleich
B: bleibt, und obgleich
S. 61, Z. 1 v. u. A: annehme
B: annehme und sich zu ihr herablasse
S. 62, Z. 6 v. o. A: sie gleichwohl
B: diese gleichwohl
S. 64, Z. 1 v. o. A: geschehen
B: geschehen sein müßten
S. 66, Z. 14 v. u. d. Anm. A: liebend Wesen
B: liebendes Wesen
S. 69, Z. 4 v. u. A: ein ganz vollständig
B: nie ganz vollständig
S. 69, Z. 13 v. o. A: Gütigkeit
B: Glückseligkeit
S. 71, Z. 11 v. o. d. Anm. A: der spätern Reue
B: der späten Reue
S. 71, Z. 8 u. 7 v. u. d. Anm. A: statuirt, so
B: statuirt, (sondern entweder ewig, oder gar nicht,
gestraft) so
S. 75, Z. 14 v. o. A: moralischen Verhältnisse
B: überschwenglichen Verhältnisse S. 76, Z. 7 v. u. d. Anm. A: Bei dem Hindus
B: Bei den Hindus
S. 77, Z. 4 v. o. A: aller Neigungen
B: allen Neigungen
S. 77, Z. 4 u. 5 v. o. A: mithin (auch allen ... verleiten)
B: (mithin ... verleiten)
S. 79. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Sondern nur ... heißt Gnade.
S. 79, Z. 8. v. o. A: der vermeinten gebesserten Gesinnung
B: der gebesserten Gesinnung
S. 80, Z. 18 v. u. A: abgelegt hat
B: abgelegt habe
S. 80, Z. 16 v. u. A: Gesinnung hat
B: Gesinnung habe
S. 81-82. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Die Absicht derer ... gehalten werden kann.
S. 84-85. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Eine vom angebornen ... zum Muster vorzustellen?
S. 85-86. A: — — —
B: Zus.: †) Nicht daß er ... übergegangen ist.
S. 86, Z. 10 v. o. A: ihrer ganzen moralischen Vollkommenheit
B: ihrer moralischen Vollkommenheit
S. 87, Z. 3. v. o. A: seinen ersten Wohnsitz
B: ihren ersten Wohnsitz
S. 88. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Wobei man ... sei.
S. 88, Z. 13 v. u. A: Erleuchtungen zu ergänzen
B: Erleuchtungen ergänzen
S. 90, Z. 3 v. u. A: vor Alters
B: vor Alters zwar
S. 90, Z. 1 v. u. d. Textes. A: Die Alten waren
B: Die alten Wunder waren
S. 90, Z. 6 v. u. d. Anm. A: aus, die vor
B: aus, da sie doch, die
S. 92, Z. 9 v. o. A: daß Alles, was
B: daß, was
S. 93. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Heißt soviel als ... anzufechten.
S. 93, Z. 2 v. u. d. Textes u. S. 94, Z. 1 v. o.
A: Daß aber die Gabe recht fest an Wunder theoretisch zu glauben, sie auch
wohl gar selbst bewirken, und man so den Himmel bestürmen könne
B: Aber daß man durch die Gabe recht fest an Wunder theoretisch zu
glauben, sie auch wohl gar selbst bewirken, und so den Himmel
bestürmen könne
S. 94, Z. 19-21 v. o. d. 2. Anm.
A: durch die Ankündigung eines wahren Wunders aber dasselbe
niedergeschlagen wird.
B: da es hingegen durch die Ankündigung eines wahren Wunders
niedergeschlagen wird.
S. 97, Z. 5-6 v. o. A: und damit verbundene feindselige Neigungen
B: und die damit verbundenen feindseligen Neigungen
S. 97, Z. 14 v. o. A: werden können
B: werden könnten
S. 97, Z. 16 v. o. A: Vereinigung eine bestehende
B: Vereinigung als eine bestehende
S. 98, Z. 23 v. o. A: seine ganz wohlbegründete
B: ihre ganz wohlbegründete
S. 98, Z. 26 v. o. A: daß sie jemals zu
B: daß sie zu
S. 100, Z. 8 v. o. A: weil Tugendpflichten
B: weil die Tugendpflichten
S. 100, Z. 21 v. o. A: wie es auch mit
B: wie es mit
S. 100, Z. 6 u. 5 v. u. d. Textes
A: Befehdung des guten Princips, das in jedem Menschen liegt, durch das
böse
B: Befehdung durch das Böse
S. 101, Z. 5 v. o. A: der Zustand
B: ferner der Zustand
S. 101, Z. 13 v. o. A: sich befleißiget
B: sich befleißigen soll
S. 101, Z. 7 v. o. d. Anm. A: (ihres Erwerbs oder Erhaltung nach)
B: (des Erwerbs oder der Erhaltung derselben)
S. 101, Z. 9 v. o. d. Anm. A: gegen andere Ruhe sei
B: gegen andere Recht sei
S. 101, Z. 11 v. o. d. Anm. A: mit dem Jedermann
B: in dem Jedermann
S. 103, Z. 1 v. o. A: Denn einem solchen
B: Denn in einem solchen
S. 103, Z. 6 v. o. A: welche ein
B: welches ein
S. 103, Z. 1 v. u. d. Textes A: zukommen zu lassen
B: zukommen lassen
S. 104, Z. 18 v. o. A: politisch bürgerlicher Gesetze
B: politisch bürgerlichen Gesetzen
S. 105, Z. 2 v. o. A: sinnlichen Menschennatur
B: sittlichen Menschennatur
S. 108, Z. 8-9 v. o. A: möchten, dadurch
B: möchten, doch wenigstens durch passiven Gehorsam,
dadurch
S. 108, Z. 16 v. u. A: unter seinen Befehlen
B: gegen seine Befehle
S. 110, Z. 15 v. o. A: historischen
B: historischen Glaubens
S. 111, Z. 3-4 v. o. A: wohl gar ein usurpirtes Ansehen
B: oder wohl gar Usurpation höhern Ansehens
S. 111, Z. 12 v. o. A: gewöhnlichen vorbereitenden Fortschritte
B: gehörig vorbereiteten Fortschritte
S. 112. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Moralischer ... zu gehen.
S. 112, Z. 5 v. u. A: den alle Zweifel
B: den alle Einwürfe
S. 113, Z. 11 v. o. A: werden können
B: werden kann
S. 113, Z. 3 v. u. d. Anm. A: von dem man also
B: von dem wir also
S. 115, Z. 1 v. o. A: aussprechen
B: aussprachen
S. 116-17. A: — — —
B: Zus.: †) Um dieses an einem ... anzutragen.
S. 117, Z. 7-8 v. o. A: machten es mit ihrer fabelhaften Götterlehre so
B: machten es nachgerade mit ihrer fabelhaften Götterlehre
eben so
S. 119, Z. 3 v. o. A: weil ihm
B: weil dem Volke
S. 119, Z. 5 v. o. A: und er
B: und es S. 119, Z. 14 v. o. A: Zeiten, und alten, jetzt
B: Zeiten, und jetzt
S. 119, Z. 20 v. o. A: wenn die
B: wenn diese
S. 119, Z. 23-24 v. o. A: hinreichend ist,
B: hinreichend sein würde,
S. 119, Z. 8 v. u. A: daran zu hindern
B: daran nicht zu hindern
S. 120, Z. 21 v. o. A: an ihn
B: an den Gesetzgeber
S. 122, Z. 16-17 v. o. A: und nur der
B: aber nur der
S. 122, Z. 23 v. o. A: ein solcher sei
B: ein solches sei
S. 123, Z. 21 v. o. A: führenden Lebenswandel
B: führenden guten Lebenswandel
S. 123, Z. 1 v. u. A: des seligmachenden
B: der seligmachenden
S. 124, Z. 22 v. o. A: eines Guten
B: eines Gutes
S. 125, Z. 19-20 v. o. A: sein würde. Also
B: sein würde, worauf will er seine Hoffnung, ein Gott
wohlgefälliger Mensch zu werden, gründen? Also
S. 125, Z. 6 v. u. A: um dessen
B: und dessen
S. 127. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Der die ... gründen muß.
S. 128, Z. 11 v. o. A: Verdienst jetzt sowohl
B: Verdienst sowohl
S. 128, Z. 14 u. 13 v. u. A: in jedes Menschen
B: in jedes auch des ungelehrten Menschen
S. 128, Z. 5 v. u. A: der Obrigkeiten
B: an Obrigkeiten
S. 128, Z. 2 v. u. A: diese über
B: diese dagegen über
S. 129, Z. 7 v. u. d. Anm. A: anthropomorphistisch
B: anthropopathisch
S. 130, Z. 10 v. o. A: losgemacht
B: losgemacht werde S. 130, Z. 5 v. u. A: einer Revolution
B: einer äußern Revolution
S. 131, Z. 7 v. u. d. Textes A: darin
B: in der
S. 132, Z. 8 v. o. d. Anm. A: der Freiheit
B: der moralischen Freiheit
S. 132, Z. 10 v. o. d. Anm. A: Zwangsglaubens
B: Zwangsmittels
S.132, Z. 21 v. o. d. Anm. A: Vernunftreligion gemäß hinzuwirken
B: Vernunftreligion hinzuwirken
S. 132, Z. 32 v. o. d. Anm. A: Sekten
B: Sekten. Das zu frühe ... Religionen verhindert.
S. 133, Z. 17 v. o. A: der letztern
B: des letztern
S. 133, Z. 18 v. o. A: mit ihr
B: mit ihm
S. 135, Z. 2 v. o. A: Instructionen
B: Instruction
S. 135, Z. 4 v. o. A: Ausspruch
B: Anspruch
S. 137, Z. 13 v. u. A: einem Religionsglauben
B: seinem Religionsglauben
S. 138, Z. 11 v. u. d. Anm. A: dem Tode dadurch ausgesetzt
B: dem Tode ausgesetzt
S. 142, Z. 3 v. u. A: das Buch
B: dies Buch
S. 144, Z. 17 u. 16 v. u. d. Anm. A: so, daß sie sich
B: daß sie sich
S. 144, Z. 11 v. u. d. Anm. A: ist eben, daß
B: ist eben dasjenige
S. 144, Z. 6 v. u. d. Anm. A: und das Bewußtsein
B: und Bewußtsein
S. 144, Z. 4 v. u. d. Anm. A: jener äußere
B: dieser äußere
S. 146, Z. 11-14 v. o. d. Anm. A: sollen.
B: sollen. Nicht daß er aufhöre ... gemeint ist.
S. 147, Z. 11 v. o. A: der Chiliasmus
B: des Chiliasmus
S. 147-48. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Hier wird nun ein Reich ... ihn zu statuiren.
S. 149, Z. 5 v. o. A: und für
B: und innerlich für
S. 149, Z. 12 v. u. A: finden
B: finde
S. 150, Z. 10 v. u. d. Anm. A: Geheimhaltung
B: Geheimnißhaltung
S. 150, Z. 1 v. u. d. Anm. A: nützlich ist
B: nützlich sein möchte
S. 151, Z. 10 v. o. A: an sich selbst sei
B: an sich selbst seine Natur sei
S. 152, Z. 6 v. o. A: in einem einigen Wesen
B: in einem und demselben Wesen
S. 152, Z. 8 v. o. A: sein mußte
B: sein müßte
S. 152, Z. 3 v. o. d. Anm. A: vorgestellt wird
B: vorgestellt
S. 152. A: — — —
B: Zus.: †) Man kann nicht ... habe sein wollen.
S. 153, Z. 6 v. u. A: für die die
B: für welche die
S. 156, Z. 2 v. o. A: die nicht
B: die diesen Beistand nicht
S. 156. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Man trägt gemeiniglich ... unfähig ist.
S.157, Z. 3-4 v. o. A: offenbart hat, aus welchen Ursachen dieses aber auf Erden
geschehe
B: offenbart hat, die Ursachen aber, aus welchen eine freie
Handlung auf Erden geschehe
S. 157, Z. 13 v. o. A: Daß er
B: Daß der Mensch
S. 157. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Daher wir, was Freiheit ... verstehen zu wollen
S. 158, Z. 12 v. o. A: ist die Liebe
B: ist aber die Liebe
S. 158, Z. 13-14 v. o. A: Glaubensgesetz
B: Glaubensprincip
S. 159, Z. 2-17 v. o. d. Anm. A: Lossprechung
B: Lossprechung. — Das Richten bedeutet ... den
Rechtsausspruch thut.
S. 162, Z. 6 u. 5 v. u. A: Organisation sind, diejenigen unter ihnen aber, welche
B: Organisation sind, da denn diejenigen unter ihnen,
welche
S. 162, Z. 3 v. u. A: Diener (officiales) der Kirche
B: Diener der Kirche
S. 164, Z. 1 v. o. A: die dieses
B: die in der That dieses
S. 167, Z. 7 v. u. A: Wir können also
B: Wir können aber
S. 170, Z. 4 v. o. A: dienen sollten
B: dienen sollen
S. 170, Z. 9 v. o. A: nicht streiten
B: nicht streitig machen
S. 171, Z. 13 v. o. A: erlaubte sie
B: erlaubte es
S. 171, Z. 8 v. o. d. Anm. A: (des Heiligsten)
B: (des Heiligen)
S. 171, Z. 18 v. o. d. Anm. A: sagt: was
B: sagt: daß, was
S. 171, Z. 4 v. u. d. Anm. A: sagt: was über
B: sagt: daß, was über
S. 177, Z. 13 v. o. A: müßte in ihr
B: mußte in ihr
S. 178-79. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Mendelssohn ... ausgefüllt wird.
S. 181-82. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Es klingt zwar ... Idololatrie.
S. 184, Z. 1 v. o. A: Werth
B: Werth an sich
S. 184, Z. 19 v. u. A: so würde doch
B: so wird doch
S. 186, Z. 19 v. o. A: die letztere in Zahlung
B: die letztere Zahlung
S. 186, Z. 7 v. u. A: kommen läßt
B: kommen lassen
S. 189, Z. 12 v. o. A: diesem zugleich
B: diesen zugleich
S. 189-90. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Diese bloß das Ansehn ... Sache selbst halten.
S. 190, Z. 16 v. o. A: Mogulitzen
B: Wogulitzen
S. 191, Z. 16 v. u. A: ihn überhaupt zu bezeugen
B: ihn zu bezeugen
S. 191, Z. 1 v. u. A: wissen können, welcher
B: wissen, welcher
S. 192, Z. 13 v. o. A: Wahn einer
B: Wahn des Besitzes einer
S. 198, Z. 13 v. o. A: Liebe aber
B: Liebe Gottes aber
S. 200, Z. 12 v. o. d. Anm. A: Der heidnische Glaube
B: Der hinduische Glaube
S. 200, Z. 24 v. o. d. Anm. A: Kleinmüthigkeit
B: Selbstverachtung
S. 200, Z. 26 v. o. d. Anm. A: (ein Pietismus)
B: (im Pietismus)
S. 200-201. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) Diese merkwürdige Erscheinung ... Gefühle
hinzuthut.
S. 205, Z. 15-16 v. o. A: was nicht nöthig, mir nur etwa eine Beschwerde
B: was zwar nicht nöthig war, mir aber nur etwa eine
Beschwerde
S. 205, Z. 4 v. u. A: mich durch
B: mich nicht etwa durch
S. 206. A: — — —
B: Zus.: †) Der nämliche Mann ... wo er sich aufhält.
S. 206-7. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) O Aufrichtigkeit! ... nicht mehr wundern.
S. 208, Z. 11 v. u. A: (noch über die stetige)
B: (noch außer der stetigen)
S. 208, Z. 3 v. u. A: aber auch
B: oder auch
S. 209, Z. 14 v. o. A: machen und
B: machen können
S. 209, Z. 11 v. u. A: Dienst der Herzen, und kann
B: Dienst der Herzen, (im Geist und in der Wahrheit) und kann
S. 210, Z. 2 v. o. A: aber
B: doch S. 211, Z. 1 v. u. A: nach Erfahrungsgesetzen
B: nach objectiven Erfahrungsgesetzen
S. 212. A: — — —
B: Zusatzanmerkung: †) S. Allgemeine ... Stück.
S. 215, Z. 5 v. u. d. Anm. A: zum gemeinschaftlichen
B: im gemeinschaftlichen
S. 216, Z. 1 v. o. A: unaussprechlich ist.
B: der Hand Gottes unaussprechlich ist.
S. 218, Z. 19 v. o. A: und daß sie
B: und den Satz, daß sie
S. 219, Z. 16 v. o. A: der Gebrechlichkeit der Weisheit
B: der gebrechlichen Weisheit
S. 220, Z. 3-4 v. o. A: Kräfte zur Beobachtung der
B: Kräfte der
Eine Vergleichung vom Texte des „ersten Stückes“ in der Berlinischen
Monatsschrift und in A, welche vorgenommen wurde, nachdem der Druck
vorliegender Ausgabe hinsichtlich des Kant’schen Textes bereits vollendet war,
hat folgende Varianten ergeben:
S. 19, Z. 5 v. u. d. Text. A: Natursachen
Berl. M.: Naturursachen
S. 26, Z. 12 v. o. A: Hierauf nämlich, nämlich
Berl. M.: Hierauf nämlich
S. 27, Z. 22 v. o. A: Sie sind ursprünglich
Berl. M.: Sie sind auch ursprünglich
S. 32, Z. 6 v. u. A: verdorbener Hang
Berl. M.: verderblicher Hang
S. 34, Z. 10 v. o. A: Naturstandes
Berl. M.: Naturzustandes
S. 47, Z. 16 v. o. d. Anm. A: Eine vernünftige
Berl. M.: Die vernünftige
S. 48, Z. 16 v. o. A: seiner Pflicht; wodurch
Berl. M.: seiner Pflicht, mithin bloß aus Pflicht; wodurch
S. 50, Z. 19-22 v. o. A: Dies ist für denjenigen ... soviel
Berl. M.: Welches für denjenigen ... soviel ist
S. 50, Z. 23-30 v. o. A: und in sofern ... verkehrter Denkungsart, anzusehn
Berl. M.: welche Veränderung sofern als Revolution betrachtet
werden, für die Beurtheilung der Menschen aber, die sich
und die Stärke ihrer Maximen nur nach der Oberhand, die
sie über Sinnlichkeit in der Zeit gewinnen, schätzen
können, nur als ein immer fortdauerndes Streben zum
Bessern, mithin als allmählige Reform des Hanges zum
Bösen, als verkehrter Denkungsart, angesehen werden
kann.
Anordnung des Textes.
Der Text der 1. Auflage, 1793 (A), ist zu Grunde gelegt worden.
Die Abweichungen der 2. Auflage, 1794 (B), gegenüber A bestehen in:
Zusätzen,
Umarbeitungen,
Weglassungen.
Diese Verschiedenheiten sind auf folgende Weise typographisch behandelt
worden:
1) Die Zusätze von B sind in den Grundtext eingeschoben worden und zwar in
[[ ]]. Eine besondere Note bezeichnet überdies den eingeschobenen und
eingeklammerten Text als Zusatz von B.
2) Die Umarbeitungen von B folgen, da sie von geringer Ausdehnung sind, als
Noten unter dem Texte.[9]
3) Die Stellen von A, welche der Text von B wegfallen läßt, (im vorliegenden
Falle nur einzelne Worte) sind durch Noten bezeichnet.[9]
Orthographie.
Die Orthographie der Originaldrucke der Religion innerhalb der Grenzen der
bloßen Vernunft zeigt viele Inconsequenzen. In der Schlußanmerkung zur 1.
Auflage gesteht Kant (S. 12), daß die ersten Bogen wegen der Verschiedenheit
der Hände, die an dem Manuscript gearbeitet hätten und wegen des Mangels der
zur Correctur nöthigen Zeit, eine von der seinigen abweichende Orthographie
aufweisen.
Aber auch die Behandlung der Orthographie in dem übrigen Theile des Textes
von A zeugt von einer sehr mangelhaften Correctur. Die Orthographie von einem
und demselben Worte variirt oft innerhalb einer Seite.
Um diese auch in B häufig vorkommenden Inconsequenzen, deren
diplomatischer Nachdruck sicher für die vorliegende Ausgabe nicht verlangt
wird, zu vermeiden, sind folgende orthographischen Bestimmungen festgesetzt
worden.
Es ist gesetzt worden:
a — statt — aa in: Wage, Maße.
ff — statt — f in: trifft, hoffen.
i — statt — ü in: wirken, bespritzt.
i — statt — y in: bei, beide, Dreieinigkeit (A und B: Dreyeinigkeit), feierlich,
frei, meinen (opinari), sein, Feldgeschrei, in den Ableitungssilben: ei u. lei.
ck — statt — k in: drücken, Fleck, glücklich, Stück, Rücksicht, unschicklich.
ck — statt — kk in: aufdekken, entwikkeln (A). B hat in diesen Fällen ck.
k — statt — c in den Worten griechischer Abkunft: kritisch statt critisch,
praktisch statt practisch, Kategorie statt Categorie &c.
c — statt — k in den Worten lateinischer Abkunft: Object statt Objekt, Subject statt Subjekt &c.
n — statt — nn in: darin, hierin, worin, Inbegriff, Inhalt.
r — statt — rr in: irdisch.
ß — statt — ss in: außer, bloßen, büßen, fleißig, großer, heißen, ließen, mäßig.
ß — statt — s in: bloß, Gewißheit und in der Ableitungssilbe: miß.
ss — statt — ß in: angemessen.
tz — statt — z in: Gesetz, letztern (B hat in diesen Fällen immer tz).
t — statt — z in: Speculation (A und B: Handlungsspeculazion), Disjunction
(A: Disjunkzion).
Die Schreibweise: Illuminatism, Atheism, Materialism &c. ist in
Illuminatismus, Atheismus, Materialismus verwandelt worden.
Die mit griechischen Buchstaben gedruckten Worte wurden accentuirt.
Die Schreibweise: Thavmaturgie, Brabevta ... ist in Thaumaturgie, Brabeuta
verwandelt worden.
Das h ist ausgelassen worden in: aufgespahrt, both, gebohren, Gebehrdung,
Gemählde, Merkmahl.
Es ist ferner gesetzt worden: fordern statt fodern, Genüge statt Gnüge,
Hundsrippen statt Hundsribben, Laie statt Laye, nämlich statt nehmlich, aber
vornehmlich statt vornämlich, Vedas statt Bedas.
Anmerk. Diese orthographischen Feststellungen beziehen sich nicht nur auf
die vorstehenden Worte, sondern auch auf deren etwaige Composita und
Derivata.
Interpunction.
In vorliegender Ausgabe ist die Interpunction von A bis auf einige unwesentliche
Aenderungen, welche nur Berichtigungen ganz offenbarer Druckfehler sind,
beibehalten worden.
Das von mir in meiner Ausgabe der Kant’schen Kritik der Urtheilskraft
eingeschlagene Verfahren: die Interpunctionsvarianten der Originalausgaben
anzumerken, habe ich für die vorliegende Ausgabe nicht adoptirt, da ich mich
nachträglich überzeugt habe, daß die Mühe eines solchen Verfahrens nicht dem
Nutzen entspricht, den man davon erwarten könnte und überdies die
Uebersichtlichkeit des Textes durch die verschiedenartigen dazwischen
stehenden Variantenbezeichnungen beeinträchtigt wird.
Textveränderungen.
1) Textveränderungen mit der Bezeichnung B sind als Correcturen der Ausgabe
B in den Grundtext aufgenommen worden.
2) Textveränderungen ohne Bezeichnung sind Correcturen des Herausgebers.
3) Oefters ist der Text von A gegenüber dem von B maßgebend geblieben. Die
betreffenden Stellen sind mit Zuhilfenahme des Variantenverzeichnisses (S.
XI-XXII) leicht zu finden.
S. 3, Z. 1 v. o. d. Anm. formale Bestimmungsgrund statt fremde
Bestimmungsgrund
S. 19, Z. 5 v. u. d. Text. Naturursachen statt Natursachen
S. 21, Z. 5 v. u. d. Anm. über Anmuth und Würde in statt über Anmuth in und
Würde
S. 23, Z. 8 v. o. Willkühr desselben Einfluß (B) statt Willkühr Einfluß
S. 25, Z. 13 v. o. zur Erhaltung (B) statt Erhaltung
S. 25, Z. 7 u. 6 v. u. d. Anm. welches sich selbst, und zwar als höchste statt
welches sich als selbst und zwar höchste
S. 26, Z. 12 v. o. Hierauf nämlich (B) statt Hierauf nämlich, nämlich
S. 28, Z. 4 v. o. als solcher ( B) statt als ein solcher
S. 34, Z. 11 v. o. eines Standes (B) statt einem Stande
S. 36, Z. 10 v. u. zur Bestimmung (B) statt zu Bestimmung
S. 40, Z. 1 v. u. d. Anm. und ist der ersteren (B) statt und der ersteren
S. 58, Z. 8 v. o. untereinander nicht selbst aufreiben, sondern zur (B) statt
untereinander selbst aufreiben und zur
S. 59, Z. 1 v. u. und obgleich (B) statt obgleich
S. 66, Z. 14 v. u. d. Anm. ein liebendes Wesen (B) statt ein liebend Wesen
S. 69, Z. 4 v. u. d. Anm. nie ganz (B) statt ein ganz
S. 75, Z. 14 v. o. überschwenglichen Verhältnisse (B) statt moralischen
Verhältnisse
S. 77, Z. 4 v. o. allen Neigungen (B) statt aller Neigungen
S. 77, Z. 4 u. 5 v. o. (mithin ... verleiten) (B) statt mithin (auch allen verleiten)
S. 80, Z. 14 v. o. an der Stelle statt an die Stelle
S. 80, Z. 22 v. o. abgelegt habe (B) statt abgelegt hat
S. 80, Z.24 v. o. Gesinnung habe (B) statt Gesinnung hat
S. 81, Z. 1 v. o. kann er nun statt kann nun
S. 87, Z. 3 v. o. seinen ersten Wohnsitz (B) statt ihren ersten Wohnsitz
S. 88, Z. 13 v. u. ergänzen (B) statt zu ergänzen
S. 90, Z. 1 v. u. alten Wunder (B) statt Alten
S. 92, Z. 9 v. o. daß Alles, was (B) statt daß, was
S. 97, Z. 8 v. u. d. Text. hinwirken statt hinwirken können
S. 98, Z. 23 v. o. ihre ganz (B) statt seine ganz
S. 100, Z. 8 v. o. weil die Tugendpflichten (B) statt weil Tugendpflichten
S. 100, Z. 21 v. o. (wie es mit ...) (B) statt (wie es auch mit ...)
S. 101, Z. 5 v. o. ferner der Zustand (B) statt der Zustand
S. 101, Z. 13 v. o. befleißigen soll (B) statt befleißigt
S. 101, Z. 9 v. o. d. Anm. andere Recht sei (B) statt andere Ruhe sei
S. 101, Z. 11 v. o. d. Anm. in dem Jedermann (B) statt mit dem Jedermann
S. 103, Z. 1 v. o. Denn in einem (B) statt Denn einem
S. 103, Z. 6 v. o. welches ein (B) statt welche ein
S. 104, Z. 18 v. o. politisch-bürgerlichen Gesetzen (B) statt politisch
bürgerlicher Gesetze
S. 108, Z. 16 v. u. gegen seine Befehle (B) statt unter seinen Befehlen
S. 110, Z. 15 v. o. historischen Glaubens (B) statt historischen
S. 113, Z. 11 v. o. werden kann (B) statt werden können
S. 113, Z. 3 v. u. d. Anm. von dem wir (B) statt von dem man
S. 115, Z. 1 v. o. aussprachen (B) statt aussprechen
S. 119, Z. 11 v. u. hinreichend sein würde (B) statt hinreichend ist
S. 119, Z. 8 v. u. daran nicht zu hindern (B) statt daran zu hindern
S. 122, Z. 16 v. o. aber nur (B) statt und nur
S. 122, Z. 23 v. o. ein solches sei (B) statt ein solcher sei
S. 128, Z. 11 v. o. Verdienst sowohl (B) statt Verdienst jetzt sowohl
S. 128, Z. 5 v. u. an Obrigkeiten (B) statt der Obrigkeiten
S. 128, Z. 2 v. u. diese dagegen über (B) statt diese über
S. 130, Z. 10 v. o. losgemacht werde (B) statt losgemacht
S. 133, Z. 17 v. o. des letztern (B) statt der letztern
S. 133, Z. 18 v. o. mit ihm (B) statt mit ihr
S. 135, Z. 4 v. o. keinen Anspruch (B) statt keinen Ausspruch
S. 144, Z. 11 v. u. d. Anm. ist eben dasjenige (B) statt ist eben, daß
S. 144, Z. 4 v. u. d. Anm. dieser äußere (B) statt jener äußere
S. 164, Z. 6 v. o. d. Anm. Bekenntniß statt Bekenntnisses
S. 171, Z. 13 v. o. erlaubte es (B) statt erlaubte sie
S. 171, Z. 4 v. u. d. Anm. sagt: daß, was über (B) statt sagt: was über
S. 186, Z. 7 v. u. kommen lassen (B) statt kommen läßt
S. 188, Z. 7 v. o. die ersteren statt die letzteren
S. 190, Z. 2 v. o. d. Anm. ihre Formen statt ihre fernern
S. 192, Z. 4 v. o. sie als Mittel statt sie Mittel
S. 192, Z. 2 v. u. Absicht durch Observanzen statt Absicht Observanzen
S. 198, Z. 13 v. o. Liebe Gottes aber (B) statt Liebe aber
S. 200, Z. 12 v. o. d. Anm. Der hinduische Glaube (B) statt Der heidnische
Glaube
S. 200, Z. 26 v. o. d. Anm. im Pietismus (A) statt ein Pietismus
S. 205, Z. 15-16 v. o. was zwar nicht nöthig war, mir aber nur etwa (B) statt
was nicht nöthig, mir nur etwa
S. 208, Z. 3 v. u. oder auch (B) statt aber auch
S. 216, Z. 20 v. o. äußerer Gottesdienst statt äußere Gottesdienst
Es ist ferner verbessert worden:
seien für seyn.
S. 90, Z. 1 v. u. d. Anm. („nöthig seien“)
S. 91, Z. 9 v. o. („Vernunftgebrauch seien“)
sind für seyn
S. 164, Z. 8 v. u. d. Anm. („geneigt sind“)
Der Dativ von Jemand ist nach der starken Declination gebildet worden.
Statt der Pluralbildung auf e ist die auf en angewandt worden in Verbindungen
wie: jene empirischen Beweise statt jene empirische Beweise; die gewöhnlichen
vorbereitenden Fortschritte statt die gewöhnliche vorbereitende Fortschritte u. s.
w.
Paginirung.
Auf jeder Seite dieser Ausgabe ist unten am Fuße die entsprechende Paginirung
der übrigen Ausgaben „der Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“
angebracht worden.
A bedeutet die 1. Auflage, 1793.
B „ die 2. Auflage, 1794.
R „ die Ausgabe von Rosenkranz und Schubert, 1838.
Ha „ die Ausgabe von G. Hartenstein, 1839.
Hb „ die Ausgabe von G. Hartenstein, 1867.
K „ die Ausgabe von J. H. von Kirchmann, 1869 u. 1875.
Genauere bibliographische Angaben über die verschiedenen Ausgaben s. S.
IX u. X.
Halle a. S., im September 1879.
K a r l K e h r b a c h .
Inhalt.[10]
Seite
Vorrede des Herausgebers III
Vorrede zur ersten Ausgabe 3
Vorrede zur zweiten Ausgabe 13
Erstes Stück. Von der Einwohnung des bösen Princips neben dem guten; oder über das radicale Böse 17
in der menschlichen Natur
I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen Natur 24
II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur 27
III. Der Mensch ist von Natur böse 32
IV. Vom Ursprunge des Bösen in der menschlichen Natur 40
Allgemeine Anmerkung. Von der Wiederherstellung der ursprünglichen Anlage zum Guten in 46
ihrer Kraft
Zweites Stück. Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen um die Herrschaft über den 57
Menschen
Erster Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des guten Princips auf die Herrschaft über den 61
Menschen
a) Personificirte Idee des guten Princips 61
b) Objective Realität dieser Idee 63
c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben 68
Zweiter Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des bösen Princips auf die Herrschaft über den 82
Menschen und dem Kampf beider Principien mit einander
Allgemeine Anmerkung 89
Drittes Stück. Von dem Sieg des guten Princips über das böse, und die Gründung eines Reichs Gottes 96
auf Erden
Erste Abtheilung. Philosophische Vorstellung des Sieges des guten Princips unter Gründung 98
eines Reichs Gottes auf Erden
I. Von dem ethischen Naturzustande 98
II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen, um ein Glied eines 100
ethischen gemeinen Wesens zu werden
III. Der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens ist der Begriff von einem Volke Gottes 102
unter ethischen Gesetzen
IV. Die Idee eines Volkes Gottes ist (unter menschlicher Veranstaltung) nicht anders, als in 104
der Form einer Kirche auszuführen
V. Die Constitution einer jeden Kirche geht allemal von irgend einem historischen 107
(Offenbarungs-) Glauben aus, den man den Kirchenglauben nennen kann, und dieser wird am besten auf eine heilige Schrift gegründet
VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Ausleger den reinen Religionsglauben 115
VII. Der allmählige Uebergang des Kirchenglaubens zur Alleinherrschaft des reinen 122
Religionsglaubens ist die Annäherung des Reichs Gottes
Zweite Abtheilung. Historische Vorstellung der allmähligen Gründung der Herrschaft des guten 133
Princips auf Erden
Viertes Stück. Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Princips oder von Religion 161
und Pfaffenthum.
Erster Theil. Vom Dienst Gottes in einer Religion überhaupt 164
Erster Abschnitt. Die christliche Religion als natürliche Religion 168
Zweiter Abschnitt. Die christliche Religion als gelehrte Religion 175
Zweiter Theil. Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion 180
§ 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes 181
§ 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip der Religion 184
§ 3. Vom Pfaffenthum als einem Regiment im Afterdienst des guten Princips 189
§ 4. Vom Leitfaden des Gewissens in Glaubenssachen 201
Allgemeine Anmerkung 207
Die Religion
innerhalb der Grenzen
der bloßen Vernunft.
Vorgestellt
von
Immanuel Kant.
Königsberg,
bei Friedrich Nicolovius.
1793.
Vorrede.[11]
Die Moral, so fern sie auf dem Begriffe des Menschen, als eines freien, eben
darum aber auch sich selbst durch seine Vernunft an unbedingte Gesetze
bindenden Wesens, gegründet ist, bedarf weder der Idee eines andern Wesens
über ihm, um seine Pflicht zu erkennen, noch einer andern Triebfeder als des
Gesetzes selbst, um sie zu beobachten. Wenigstens ist es seine eigene Schuld,
wenn sich ein solches Bedürfniß an ihm vorfindet, dem aber alsdann auch durch
nichts Anders abgeholfen werden kann; weil, was nicht aus ihm selbst und seiner
Freiheit entspringt, keinen Ersatz für den Mangel seiner Moralität abgiebt. —
Sie bedarf also zum Behuf ihrer selbst (sowol objectiv, was das Wollen, als
subjectiv, was das Können betrifft) keinesweges der Religion, sondern, vermöge
der reinen praktischen Vernunft, ist sie sich selbst genug. — Denn da ihre
Gesetze durch die bloße Form der allgemeinen Gesetzmäßigkeit der darnach zu
nehmenden Maximen, als oberster (selbst unbedingter) Bedingung aller Zwecke,
verbinden; so bedarf sie überhaupt gar keines materialen Bestimmungsgrundes
der freien Willkühr,[12] das ist keines Zwecks, weder um was Pflicht sei, zu
erkennen, noch dazu, daß sie ausgeübt werde, anzutreiben: sondern sie kann gar
wohl und soll, wenn es auf Pflicht ankömmt, von allen Zwecken abstrahiren. So
bedarf es zum Beispiel, um zu wissen: ob ich vor Gericht in meinem Zeugnisse
wahrhaft, oder bei Abforderung eines mir anvertrauten fremden Guts treu sein
soll (oder auch kann), gar nicht der Nachfrage nach einem Zweck, den ich mir,
bei meiner Erklärung, zu bewirken etwa vorsetzen möchte, denn das ist
gleichviel, was für einer es sei; vielmehr ist der, welcher, indem ihm sein
Geständniß rechtmäßig abgefordert wird, noch nöthig findet, sich nach irgend
einem Zwecke umzusehen, hierin schon ein Nichtswürdiger.
Obzwar aber die Moral zu ihrem eigenen Behuf keiner Zweckvorstellung
bedarf, die vor der Willensbestimmung vorhergehen müßte, so kann es doch wol
sein, daß sie zu einem dergleichen in nothwendiger Beziehung stehe,[13]
nämlich, nicht als auf den Grund, sondern als auf die nothwendigen Folgen der
Maximen, die jenen gemäß genommen werden. — Denn ohne alle
Zweckbeziehung kann gar keine Willensbestimmung im Menschen stattfinden,
weil sie nicht ohne alle Wirkung sein kann, deren Vorstellung, wenn gleich nicht
als Bestimmungsgrund der Willkühr und als ein in der Absicht vorhergehender Zweck, doch, als Folge von ihrer Bestimmung durchs Gesetz zu einem Zwecke
muß aufgenommen werden können, (finis in consequentiam veniens), ohne
welchen eine Willkühr, die sich keinen, weder objectiv noch subjectiv
bestimmten Gegenstand, (den sie hat, oder haben sollte), zur vorhabenden
Handlung hinzudenkt, zwar wie sie, aber nicht wohin sie zu wirken habe,
angewiesen, sich selbst nicht Genüge thun kann. So bedarf es zwar für die Moral
zum Rechthandeln keines Zwecks, sondern das Gesetz, welches die formale
Bedingung des Gebrauchs der Freiheit überhaupt enthält, ist ihr genug. Aber aus
der Moral geht doch ein Zweck hervor; denn es kann der Vernunft doch
unmöglich gleichgültig sein, wie die Beantwortung der Frage ausfallen möge:
was dann aus diesem unserm Rechthandeln herauskomme, und worauf wir,
gesetzt auch, wir hätten dieses nicht völlig in unserer Gewalt, doch als auf einen
Zweck unser Thun und Lassen richten könnten, um damit wenigstens zusammen
zu stimmen. So ist es zwar nur eine Idee von einem Objecte, welches die formale
Bedingung aller Zwecke, wie wir sie haben sollen, (die Pflicht) und zugleich
alles damit zusammenstimmende Bedingte aller derjenigen Zwecke, die wir
haben, (die jener ihrer Beobachtung angemessenen Glückseligkeit) zusammen
vereinigt in sich enthält, das ist, die Idee eines höchsten Guts in der Welt, zu
dessen Möglichkeit wir ein höheres, moralisches, heiligstes und allvermögendes
Wesen annehmen müßten, das allein beide Elemente desselben vereinigen kann;
aber diese Idee ist (praktisch betrachtet) doch nicht leer; weil sie unserm
natürlichen Bedürfnisse zu allem unsern Thun und Lassen im Ganzen
genommen irgend einen Endzweck, der von der Vernunft gerechtfertigt werden
kann, zu denken, abhilft, welches sonst ein Hinderniß der moralischen
Entschließung sein würde. Aber, was hier das Vornehmste ist, diese Idee geht
aus der Moral hervor, und ist nicht die Grundlage derselben; ein Zweck, welchen
sich zu machen, schon sittliche Grundsätze voraussetzt. Es kann also der Moral
nicht gleichgültig sein, ob sie sich den Begriff von einem Endzweck aller Dinge
(wozu zusammen zu stimmen, zwar die Zahl ihrer Pflichten nicht vermehrt, aber
doch ihnen einen besondern Beziehungspunkt der Vereinigung aller Zwecke
verschafft), mache, oder nicht; weil dadurch allein der Verbindung der
Zweckmäßigkeit aus Freiheit mit der Zweckmäßigkeit der Natur, deren wir gar
nicht entbehren können, objectiv praktische Realität verschafft werden kann.
Setzt einen Menschen, der das moralische Gesetz verehrt und sich den Gedanken
beifallen läßt, (welches er schwerlich vermeiden kann), welche Welt er wol
durch die praktische Vernunft geleitet erschaffen würde, wenn es in seinem
Vermögen wäre, und zwar so, daß er sich selbst als Glied in dieselbe
hineinsetzte, so würde er sie nicht allein gerade so wählen, als es jene moralische
Idee vom höchsten Gut mit sich bringt, wenn ihm bloß die Wahl überlassen wäre, sondern er würde auch wollen, daß eine Welt überhaupt existire, weil das
moralische Gesetz will, daß das höchste durch uns mögliche Gut bewirkt werde,
ob er sich gleich nach dieser Idee selbst in Gefahr sieht, für seine Person an
Glückseligkeit sehr einzubüßen, weil es möglich ist, daß er vielleicht der
Forderung der letztern, welche die Vernunft zur Bedingung macht, nicht adäquat
sein dürfte; mithin würde er dieses ganz parteilos, gleich als von einem Fremden
gefället, doch zugleich für das Seine anzuerkennen, sich durch die Vernunft
genöthigt fühlen, wodurch der Mensch das in ihm moralisch gewirkte Bedürfniß
beweist, zu seinen Pflichten sich noch einen Endzweck, als den Erfolg derselben,
zu denken.
Moral also führt unumgänglich zur Religion, wodurch sie sich zur Idee eines
machthabenden moralischen Gesetzgebers außer dem Menschen erweitert,[14]
in dessen Willen dasjenige Endzweck (der Weltschöpfung) ist, was zugleich der
Endzweck des Menschen sein kann und soll.
Wenn die Moral an der Heiligkeit ihres Gesetzes einen Gegenstand der
größten Achtung erkennt, so stellt sie auf der Stufe der Religion an der höchsten,
jene Gesetze vollziehenden Ursache einen Gegenstand der Anbetung vor, und
erscheint in ihrer Majestät. Aber Alles, auch das Erhabenste, verkleinert sich
unter den Händen der Menschen, wenn sie die Idee desselben zu ihrem
Gebrauch verwenden. Was nur sofern wahrhaftig verehrt werden kann, als die
Achtung dafür frei ist, wird genöthigt, sich nach solchen Formen zu bequemen,
denen man nur durch Zwangsgesetze Ansehen verschaffen kann, und was sich
von selbst der öffentlichen Kritik jedes Menschen bloßstellt, das muß sich einer
Kritik, die Gewalt hat, d. i. einer Censur unterwerfen.
Indessen, da das Gebot: gehorche der Obrigkeit! doch auch moralisch ist, und
die Beobachtung desselben, wie die von allen Pflichten, zur Religion gezogen
werden kann, so geziemt einer Abhandlung, welche dem bestimmten Begriffe
der letztern gewidmet ist, selbst ein Beispiel dieses Gehorsams abzugeben, der
aber nicht durch die Achtsamkeit bloß auf das Gesetz einer einzigen Anordnung
im Staat, und blind in Ansehung jeder andern, sondern nur durch vereinigte
Achtung für alle vereinigt bewiesen werden kann. Nun kann der Bücher
richtende Theolog entweder als ein solcher angestellt sein, der bloß für das Heil
der Seelen, oder auch als ein solcher, der zugleich für das Heil der
Wissenschaften Sorge zu tragen hat; der erste Richter bloß als Geistlicher, der
zweite zugleich als Gelehrter. Dem letztern als Gliede einer öffentlichen Anstalt,
der (unter dem Namen einer Universität) alle Wissenschaften zur Cultur und zur
Verwahrung gegen Beeinträchtigungen anvertraut sind, liegt es ob, die
Anmaßungen des erstern auf die Bedingung einzuschränken, daß seine Censur
keine Zerstörung im Felde der Wissenschaften anrichte, und wenn beide biblische Theologen sind, so wird dem letztern als Universitätsgliede von
derjenigen Facultät, welcher diese Theologie abzuhandeln aufgetragen worden,
die Obercensur zukommen; weil, was die erste Angelegenheit (das Heil der
Seelen) betrifft, beide einerlei Auftrag haben; was aber die zweite (das Heil der
Wissenschaften) anlangt, der Theolog als Universitätsgelehrter noch eine
besondere Function zu verwalten hat. Geht man von dieser Regel ab, so muß es
endlich dahin kommen, wo es schon sonst (zum Beispiel zur Zeit des Galileo)
gewesen ist, nämlich daß der biblische Theolog, um den Stolz der
Wissenschaften zu demüthigen und sich selbst die Bemühung mit denselben zu
ersparen, wohl gar in die Astronomie, oder andere Wissenschaften, z. B. die alte
Erdgeschichte, Einbrüche wagen, und wie diejenigen Völker, die in sich, selbst
entweder nicht Vermögen, oder auch nicht Ernst genug finden, sich gegen
besorgliche Angriffe zu vertheidigen, Alles um sich her in Wüstenei verwandeln,
alle Versuche des menschlichen Verstandes in Beschlag nehmen dürfte.[15]
Es steht aber der biblischen Theologie im Felde der Wissenschaften eine
philosophische Theologie gegenüber, die das anvertraute Gut einer andern
Facultät ist. Diese, wenn sie nur innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft
bleibt, und zur Bestätigung und Erläuterung ihrer Sätze die Geschichte,
Sprachen, Bücher aller Völker, selbst die Bibel benutzt, aber nur für sich, ohne
diese Sätze in die biblische Theologie hineinzutragen, und dieser ihre
öffentlichen Lehren, dafür der Geistliche privilegirt ist, abändern zu wollen, muß
volle Freiheit haben, sich, so weit, als ihre Wissenschaft reicht, auszubreiten;
und obgleich, wenn ausgemacht ist, daß der erste wirklich seine Grenze
überschritten, und in die biblische Theologie Eingriffe gethan habe, dem
Theologen (bloß als Geistlichen betrachtet) das Recht der Censur nicht bestritten
werden kann, so kann doch, sobald jenes noch bezweifelt wird, und also die
Frage eintritt: ob jenes durch eine Schrift, oder einen andern öffentlichen Vortrag
des Philosophen geschehen sei, nur dem biblischen Theologen, als Gliede seiner
Facultät, die Obercensur zustehen, weil dieser auch das zweite Interesse des
gemeinen Wesens, nämlich den Flor der Wissenschaften zu besorgen
angewiesen, und eben so gültig als der erstere angestellt worden ist.
Und zwar steht in solchem Falle dieser Facultät, nicht der philosophischen,
die erste Censur zu; weil jene allein für gewisse Lehren privilegirt ist, diese aber
mit den ihrigen ein offnes freies Verkehr treibt, daher nur jene darüber
Beschwerde führen kann, daß ihrem ausschließlichen Rechte Abbruch geschehe.
Ein Zweifel wegen des Eingriffs aber ist, ungeachtet der Annäherung beider
sämmtlicher Lehren zu einander, und der Besorgniß des Ueberschreitens der
Grenzen von Seiten der philosophischen Theologie, leicht zu verhüten, wenn
man nur erwägt, daß dieser Unfug nicht dadurch geschieht, daß der Philosoph von der biblischen Theologie etwas entlehnt, um es zu seiner Absicht zu
brauchen; (denn die letztere wird selbst nicht in Abrede sein wollen, daß sie
nicht Vieles, was ihr mit den Lehren der bloßen Vernunft gemein ist, überdem
auch Manches zur Geschichtskunde oder Sprachgelehrsamkeit und für deren
Censur Gehöriges enthalte); gesetzt auch, er brauche das, was er aus ihr borgt, in
einer der bloßen Vernunft angemessenen, der letztern aber vielleicht nicht
gefälligen Bedeutung; sondern nur sofern er in diese etwas hineinträgt, und sie
dadurch auf andere Zwecke richten will, als es dieser ihre Einrichtung verstattet.
— So kann man z. B. nicht sagen, daß der Lehrer des Naturrechts, der manche
classische Ausdrücke und Formeln für seine philosophische Rechtslehre aus dem
Codex der römischen entlehnt, in diese einen Eingriff thue, wenn er sich
derselben, wie oft geschieht, auch nicht genau in demselben Sinn bedient, in
welchem sie nach den Auslegern des letztern, zu nehmen sein möchten, wofern
er nur nicht will, die eigentlichen Juristen oder gar Gerichtshöfe sollten sie auch
so brauchen. Denn, wäre das nicht zu seiner Befugniß gehörig, so könnte man
auch umgekehrt den biblischen Theologen, oder den statutarischen Juristen
beschuldigen, sie thäten unzählige Eingriffe in das Eigenthum der Philosophie,
weil beide, da sie der Vernunft, und wo es Wissenschaft gilt, der Philosophie
nicht entbehren können, aus ihr sehr oft, ob zwar nur zu ihrem beiderseitigen
Behuf, borgen müssen. Sollte es aber bei dem erstern darauf angesehen sein, mit
der Vernunft in Religionsdingen, wo möglich, gar nichts zu schaffen zu haben,
so kann man leicht voraussehen, auf wessen Seite der Verlust sein würde; denn
eine Religion, die der Vernunft unbedenklich den Krieg ankündigt, wird es auf
die Dauer gegen sie nicht aushalten. — Ich getraue mir sogar in Vorschlag zu
bringen: ob es nicht wohlgethan sein würde, nach Vollendung der academischen
Unterweisung in der biblischen Theologie, jederzeit noch eine besondere
Vorlesung über die reine philosophische Religionslehre, (die sich Alles, auch die
Bibel, zu Nutze macht), nach einem Leitfaden, wie etwa dieses Buch, (oder auch
ein anderes, wenn man ein besseres von derselben Art haben kann), als zur
vollständigen Ausrüstung des Candidaten erforderlich, zum Beschlusse
hinzuzufügen. — Denn die Wissenschaften gewinnen lediglich durch die
Absonderung, sofern jede vorerst für sich ein Ganzes ausmacht, und nur dann
allererst mit ihnen der Versuch angestellt wird, sie in Vereinigung zu betrachten.
Da mag nun der biblische Theolog mit dem Philosophen einig sein, oder ihn
widerlegen zu müssen glauben; wenn er ihn nur hört. Denn so kann er allein
wider alle Schwierigkeiten, die ihm dieser machen dürfte, zum Voraus bewaffnet
sein. Aber diese zu verheimlichen, auch wol als ungöttlich zu verrufen, ist ein
armseliger Behelf, der nicht Stich hält; beide aber zu vermischen, und von Seiten
des biblischen Theologen nur gelegentlich flüchtige Blicke darauf zu werfen, ist ein Mangel der Gründlichkeit, bei dem am Ende Niemand recht weiß, wie er mit
der Religionslehre im Ganzen dran sei.
Von den folgenden vier Abhandlungen, in denen ich nun die Beziehung der
Religion auf die menschliche, theils mit guten theils bösen Anlagen behaftete,
Natur bemerklich zu machen, das Verhältniß des guten und bösen Princips,
gleich als zweier für sich bestehender, auf den Menschen einfließender,
wirkenden Ursachen vorstelle, ist die erste schon in der Berlinischen
Monatsschrift April 1792 eingerückt gewesen, konnte aber, wegen des genauen
Zusammenhangs der Materien, von dieser Schrift, welche in den drei jetzt
hinzukommenden die völlige Ausführung derselben enthält, nicht wegbleiben.
—[16]
Vorrede zur zweiten Ausgabe.
In dieser ist, außer den Druckfehlern, und einigen wenigen verbesserten
Ausdrücken, nichts geändert. Die neu hinzugekommenen Zusätze sind mit einem
Kreuz (†) bezeichnet unter den Text gesetzt.[17]
Von dem Titel dieses Werks (denn in Ansehung der unter demselben
verborgenen Absicht, sind auch Bedenken geäußert worden) merke ich noch an:
Da Offenbarung doch auch reine Vernunftreligion in sich wenigstens begreifen
kann, aber nicht umgekehrt diese das Historische der ersteren, so werde ich jene
als eine weitere Sphäre des Glaubens, welche die letztere, als eine engere, in sich
beschließt, (nicht als zwei außer einander befindliche, sondern als concentrische
Kreise) betrachten können, innerhalb deren letzterem der Philosoph sich als
reiner Vernunftlehrer (aus bloßen Principien a priori) halten, hiebei also von
aller Erfahrung abstrahiren muß. Aus diesem Standpunkte kann ich nun auch den
zweiten Versuch machen, nämlich von irgend einer dafür gehaltenen
Offenbarung auszugehen, und, indem ich von der reinen Vernunftreligion (sofern
sie ein für sich bestehendes System ausmacht) abstrahire, die Offenbarung, als
historisches System, an moralische Begriffe bloß fragmentarisch halten und
sehen, ob dieses nicht zu demselben reinen Vernunftsystem der Religion
zurückführe, welches zwar nicht in theoretischer Absicht (wozu auch die
technisch-praktische, der Unterweisungsmethode, als einer Kunstlehre, gezählt
werden muß), aber doch in moralisch-praktischer Absicht selbstständig und für
eigentliche Religion, die, als Vernunftbegriff, a priori, (der nach Weglassung
alles Empirischen übrig bleibt) nur in dieser Beziehung stattfindet, hinreichend
sei. Wenn dies zutrifft, so wird man sagen können, daß zwischen Vernunft und
Schrift nicht bloß Verträglichkeit, sondern auch Einigkeit anzutreffen sei, so daß,
wer der einen (unter Leitung der moralischen Begriffe) folgt, nicht ermangeln
wird, auch mit der anderen zusammenzutreffen. Träfe es sich nicht so, so würde
man entweder zwei Religionen in einer Person haben, welches ungereimt ist,
oder eine Religion und einen Cultus, in welchem Fall, da letzterer nicht (so wie
Religion) Zweck an sich selbst ist, sondern nur als Mittel einen Werth hat, beide
oft müßten zusammengeschüttelt werden, um sich auf kurze Zeit zu verbinden,
alsbald aber wie Oel und Wasser sich wieder von einander scheiden, und das
Reinmoralische (die Vernunftreligion) obenauf müßten schwimmen lassen.
Daß diese Vereinigung oder der Versuch derselben ein dem philosophischen
Religionsforscher mit vollem Recht gebührendes Geschäft und nicht Eingriff in
die ausschließlichen Rechte des biblischen Theologen sei, habe ich in der ersten
Vorrede angemerkt. Seitdem habe ich diese Behauptung in der Moral des seligen
Michaelis (Erster Theil, S. 5-11), eines in beiden Fächern wohl bewanderten
Mannes, angeführt, und durch sein ganzes Werk ausgeübt gefunden, ohne daß
die höhere Facultät darin etwas ihren Rechten Präjudicirliches angetroffen hätte.
Auf die Urtheile würdiger, genannter und ungenannter Männer, über diese
Schrift, habe ich in dieser zweiten Auflage, da sie (wie alles auswärtige
Literarische) in unseren Gegenden sehr spät einlaufen, nicht Bedacht nehmen
können, wie ich wohl gewünscht hätte, vornehmlich in Ansehung der
Annotationes quaedam theologicae etc., des berühmten Herrn D. Storr in
Tübingen, der sie mit seinem gewohnten Scharfsinn, zugleich auch mit einem
den größten Dank verdienenden Fleiße und Billigkeit in Prüfung genommen hat,
welche zu erwiedern ich zwar Vorhabens bin, es aber zu versprechen, der
Beschwerden wegen, die das Alter, vornehmlich der Bearbeitung abstracter
Ideen, entgegensetzt, mir nicht getraue. — Eine Beurtheilung, nämlich die in den
Greifswalder N. Krit. Nachrichten 29. Stück, kann ich eben so kurz abfertigen,
als es der Recensent mit der Schrift selbst gethan hat. Denn, sie ist seinem
Urtheile nach nichts Anders, als Beantwortung der mir von mir selbst
vorgelegten Frage: „Wie ist das kirchliche System der Dogmatik in seinen
Begriffen und Lehrsätzen nach reiner (theoretischer und praktischer) Vernunft
möglich?“ — „Dieser Versuch gehe also überall diejenigen nicht an, die sein (K
—s) System so wenig kennen und verstehen, als sie dieses zu kennen verlangen
und für sie also als nicht existirend anzusehen sei.“ — Hierauf antworte ich: Es
bedarf, um diese Schrift ihrem wesentlichen Inhalte nach zu verstehen, nur der
gemeinen Moral, ohne sich auf die Kritik der p. Vernunft, noch weniger aber der
theoretischen einzulassen, und, wenn z. B. die Tugend, als Fertigkeit in
pflichtmäßigen Handlungen (ihrer Legalität nach) virtus phaenomenon, dieselbe
aber, als standhafte Gesinnung solcher Handlungen aus Pflicht (ihrer Moralität
wegen) virtus noumenon genannt wird, so sind diese Ausdrücke nur der Schule
wegen gebraucht, die Sache selbst aber in der populärsten Kinderunterweisung,
oder Predigt, wenngleich mit anderen Worten, enthalten und leicht verständlich.
Wenn man das Letztere nur von den zur Religionslehre gezählten Geheimnissen
von der göttlichen Natur rühmen könnte, die, als ob sie ganz populär wären, in
die Katechismen gebracht werden, späterhin aber allererst in moralische Begriffe
verwandelt werden müssen, wenn sie für Jedermann verständlich werden sollen!
Königsberg, den 26. Januar 1794.
Inhalt.
Seite
Erstes Stück.
Von der Einwohnung des bösen Princips neben dem guten; d. i. vom radikalen Bösen in der 17
menschlichen Natur
Zweites Stück.
Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen 57
Drittes Stück.
Von dem Sieg des guten Princips über das böse und der Stiftung eines Reichs Gottes auf Erden 96
Viertes Stück.
Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Princips, oder von Religion und 161
Pfaffenthum
Der philosophischen Religionslehre
erstes Stück.
Von der
Einwohnung des bösen Princips neben dem guten:
oder
über das radicale Böse in der menschlichen Natur.
Daß die Welt im Argen liege: ist eine Klage, die so alt ist, als die Geschichte,
selbst als die noch ältere Dichtkunst, ja gleich alt mit der ältesten unter allen
Dichtungen, der Priesterreligion. Alle lassen gleichwohl die Welt vom Guten
anfangen: vom goldenen Zeitalter, vom Leben im Paradiese, oder von einem
noch glücklichern, in Gemeinschaft mit himmlischen Wesen. Aber dieses Glück
lassen sie bald wie einen Traum verschwinden; und nun den Verfall ins Böse
(das Moralische, mit welchem das Physische immer zu gleichen Paaren gieng)
zum Aergern mit accelerirtem Falle eilen:[18] so daß wir jetzt (dieses Jetzt aber
ist so alt, als die Geschichte) in der letzten Zeit leben, der jüngste Tag und der
Welt Untergang vor der Thür ist, und in einigen Gegenden von Hindostan der
Weltrichter und Zerstörer Ruttren (sonst auch Siba oder Siwen genannt) schon
als der jetzt machthabende Gott verehrt wird, nachdem der Welterhalter
Wischnu, seines Amts, das er vom Weltschöpfer Brama übernahm, müde, es
schon seit Jahrhunderten niedergelegt hat.
Neuer, aber weit weniger ausgebreitet, ist die entgegengesetzte heroische
Meinung, die wol allein unter Philosophen, und in unsern Zeiten vornehmlich
unter Pädagogen, Platz gefunden hat: daß die Welt gerade in umgekehrter
Richtung, nämlich vom Schlechten zum Bessern, unaufhörlich (obgleich kaum
merklich) fortrücke, wenigstens die Anlage dazu in der menschlichen Natur
anzutreffen sei. Diese Meinung aber haben sie sicherlich nicht aus der Erfahrung
geschöpft, wenn vom Moralisch-Guten oder Bösen (nicht von der Civilisirung)
die Rede ist: denn da spricht die Geschichte aller Zeiten gar zu mächtig gegen
sie; sondern es ist vermuthlich bloß eine gutmüthige Voraussetzung der
Moralisten von Seneca bis zu Rousseau, um zum unverdrossenen Anbau des
vielleicht in uns liegenden Keimes zum Guten anzutreiben, wenn man nur auf
eine natürliche Grundlage dazu im Menschen rechnen könne. Hiezu kömmt
noch: daß, da man doch den Menschen von Natur (d. i. wie er gewöhnlich
geboren wird) als, dem Körper nach, gesund annehmen muß, keine Ursache sei, ihn nicht auch der Seele nach eben so wohl von Natur für gesund und gut
anzunehmen. Diese sittliche Anlage zum Guten in uns auszubilden, sei uns also
die Natur selbst beförderlich. Sanabilibus aegrotamus malis, nosque in rectum
genitos natura, si sanari velimus, adjuvat: sagt Seneca.
Weil es aber doch wohl geschehen sein könnte, daß man sich in beider
angeblichen Erfahrung geirret hätte; so ist die Frage: ob nicht ein Mittleres
wenigstens möglich sei, nämlich: daß der Mensch in seiner Gattung weder gut
noch böse; oder allenfalls auch eines sowohl als das andere, zum Theil gut, zum
Theil böse sein könne? — Man nennt aber einen Menschen böse, nicht darum,
weil er Handlungen ausübt, welche böse (gesetzwidrig) sind; sondern weil diese
so beschaffen sind, daß sie auf böse Maximen in ihm schließen lassen. Nun kann
man zwar gesetzwidrige Handlungen durch Erfahrung bemerken, auch
(wenigstens an sich selbst,) daß sie mit Bewußtsein gesetzwidrig sind; aber die
Maximen kann man nicht beobachten, sogar nicht allemal in sich selbst, mithin
das Urtheil, daß der Thäter ein böser Mensch sei, nicht mit Sicherheit auf
Erfahrung gründen. Also müßte sich aus einigen, ja aus einer einzigen mit
Bewußtsein bösen Handlung, a priori auf eine böse zum Grunde liegende
Maxime, und aus dieser auf einen in dem Subject allgemein liegenden Grund
aller besondern moralisch-bösen Maximen, der selbst wiederum Maxime ist,
schließen lassen, um einen Menschen böse zu nennen.
Damit man sich aber nicht sofort am Ausdrucke Natur stoße, welcher, wenn er
(wie gewöhnlich) das Gegentheil des Grundes der Handlungen aus Freiheit
bedeuten sollte, mit den Prädicaten moralisch-gut oder böse, in geradem
Widerspruch stehen würde; so ist zu merken: daß hier unter der Natur des
Menschen nur der subjective Grund des Gebrauchs seiner Freiheit überhaupt
(unter objectiven moralischen Gesetzen), der vor aller in die Sinne fallenden
That vorhergeht, verstanden werde; dieser Grund mag nun liegen, worin er
wolle. Dieser subjective Grund muß aber immer wiederum selbst ein Actus der
Freiheit sein (denn sonst könnte der Gebrauch, oder Mißbrauch der Willkühr des
Menschen in Ansehung des sittlichen Gesetzes, ihm nicht zugerechnet werden,
und das Gute oder Böse in ihm nicht moralisch heißen). Mithin kann in keinem
die Willkühr durch Neigung bestimmenden Objecte, in keinem Naturtriebe,
sondern nur in einer Regel, die die Willkühr sich selbst für den Gebrauch ihrer
Freiheit macht, d. i. in einer Maxime, der Grund des Bösen liegen. Von dieser
muß nun nicht weiter gefragt werden können, was der subjective Grund ihrer
Annehmung, und nicht vielmehr der entgegengesetzten Maxime, im Menschen
sei. Denn wenn dieser Grund zuletzt selbst keine Maxime mehr, sondern ein
bloßer Naturtrieb wäre; so würde der Gebrauch der Freiheit ganz auf
Bestimmung durch Naturursachen zurückgeführt werden können: welches ihr aber widerspricht. Wenn wir also sagen: der Mensch ist von Natur gut, oder, er
ist von Natur böse: so bedeutet dieses nur so viel, als: er enthält einen (uns
unerforschlichen) ersten Grund[19] der Annehmung guter, oder der Annehmung
böser (gesetzwidriger) Maximen; und zwar allgemein als Mensch, mithin so, daß
er durch dieselbe zugleich den Charakter seiner Gattung ausdrückt.
Wir werden also von einem dieser Charaktere (der Unterscheidung des
Menschen von andern möglichen vernünftigen Wesen) sagen: er ist ihm
angeboren; und doch dabei uns immer bescheiden, daß nicht die Natur die
Schuld derselben (wenn er böse ist), oder das Verdienst (wenn er gut ist) trage,
sondern daß der Mensch selbst Urheber desselben sei. Weil aber der erste Grund
der Annehmung unsrer Maximen, der selbst immer wiederum in der freien
Willkühr liegen muß, kein Factum sein kann, das in der Erfahrung gegeben
werden könnte; so heißt das Gute oder Böse im Menschen (als der subjective
erste Grund der Annehmung dieser oder jener Maxime, in Ansehung des
moralischen Gesetzes) bloß in dem Sinne angeboren, als es vor allem in der
Erfahrung gegebenen Gebrauche der Freiheit (in der frühesten Jugend bis zur
Geburt zurück) zum Grunde gelegt wird, und so als mit der Geburt zugleich im
Menschen vorhanden, vorgestellt wird: nicht daß die Geburt eben die Ursache
davon sei.
Anmerkung.
Dem Streite beider oben aufgestellten Hypothesen liegt ein disjunctiver Satz
zum Grunde: der Mensch ist (von Natur) entweder sittlich gut, oder sittlich böse.
Es fällt aber Jedermann leicht bei, zu fragen: ob es auch mit dieser Disjunction
seine Richtigkeit habe; und ob nicht Jemand behaupten könne, der Mensch sei
von Natur keines von beiden; ein Andrer aber: er sei beides zugleich, nämlich in
einigen Stücken gut, in andern böse. Die Erfahrung scheint sogar dieses Mittlere
zwischen beiden Extremen zu bestätigen.
Es liegt aber der Sittenlehre überhaupt viel daran, keine moralischen
Mitteldinge, weder in Handlungen (adiaphora) noch in menschlichen
Charakteren, so lange es möglich ist, einzuräumen: weil bei einer solchen
Doppelsinnigkeit alle Maximen Gefahr laufen, ihre Bestimmtheit und Festigkeit
einzubüßen. Man nennt gemeiniglich die, welche dieser strengen Denkungsart
zugethan sind (mit einem Namen, der einen Tadel in sich fassen soll, in der That
aber Lob ist): Rigoristen; und so kann man ihre Antipoden, Latitudinarier
nennen. Diese sind also entweder Latitudinarier der Neutralität, und mögen
Indifferentisten; oder der Coalition, und können Synkretisten genannt werden.
[20]
Die Beantwortung der gedachten Frage nach der rigoristischen
Entscheidungsart[21] gründet sich auf der für die Moral wichtigen Bemerkung:
die Freiheit der Willkühr ist von der ganz eigenthümlichen Beschaffenheit, daß
sie durch keine Triebfeder zu einer Handlung bestimmt werden kann, als nur
sofern der Mensch sie in seine Maxime aufgenommen hat (es sich zur
allgemeinen Regel gemacht hat, nach der er sich verhalten will); so allein kann
eine Triebfeder, welche sie auch sei, mit der absoluten Spontaneität der Willkühr
(der Freiheit) zusammen bestehen. Allein das moralische Gesetz ist für sich
selbst im Urtheile der Vernunft, Triebfeder; und wer es zu seiner Maxime macht,
ist moralisch gut. Wenn nun das Gesetz Jemandes Willkühr, in Ansehung einer
auf dasselbe sich beziehenden Handlung, doch nicht bestimmt; so muß eine ihm
entgegengesetzte Triebfeder auf die Willkühr desselben Einfluß haben; und, da
dieses vermöge der Voraussetzung nur dadurch geschehen kann, daß der Mensch
diese (mithin auch die Abweichung vom moralischen Gesetze) in seine Maxime
aufnimmt (in welchem Falle er ein böser Mensch ist); so ist seine Gesinnung in
Ansehung des moralischen Gesetzes niemals indifferent (niemals keines von
beiden, weder gut, noch böse).
Er kann aber auch nicht in einigen Stücken sittlich gut, in andern zugleich
böse sein. Denn ist er in einem gut, so hat er das moralische Gesetz in seine
Maxime aufgenommen; sollte er also in einem andern Stücke zugleich böse sein,
so würde, weil das moralische Gesetz der Befolgung der Pflicht überhaupt nur
ein einziges und allgemein ist, die auf dasselbe bezogene Maxime allgemein,
zugleich aber nur eine besondere Maxime sein: welches sich widerspricht.[22]
Die eine oder die andere Gesinnung als angeborne Beschaffenheit von Natur
haben, bedeutet hier auch nicht, daß sie von dem Menschen, der sie hegt, gar
nicht erworben, d. i. er nicht Urheber sei; sondern, daß sie nur nicht in der Zeit
erworben sei (daß er eines oder das andere von Jugend auf sei immerdar). Die
Gesinnung, d. i. der erste subjective Grund der Annehmung der Maximen, kann
nur eine einzige sein, und geht allgemein auf den ganzen Gebrauch der Freiheit.
Sie selbst aber muß auch durch freie Willkühr angenommen worden sein, denn
sonst könnte sie nicht zugerechnet werden. Von dieser Annehmung kann nun
nicht wieder der subjective Grund, oder die Ursache, erkannt werden (obwol
darnach zu fragen unvermeidlich ist; weil sonst wiederum eine Maxime
angeführt werden müßte, in welche diese Gesinnung aufgenommen worden, die
eben so wiederum ihren Grund haben muß). Weil wir also diese Gesinnung, oder
vielmehr ihren obersten Grund nicht von irgend einem ersten Zeit-Actus der
Willkühr ableiten können, so nennen wir sie eine Beschaffenheit der Willkühr,
die ihr (ob sie gleich in der That in der Freiheit gegründet ist) von Natur zukömmt. Daß wir aber unter dem Menschen, von dem wir sagen, er sei von
Natur gut oder böse, nicht jeden einzelnen[23] verstehen (da alsdann einer als
von Natur gut, der andere als böse angenommen werden könnte), sondern die
ganze Gattung zu verstehen befugt sind: kann nur weiterhin bewiesen werden,
wenn es sich in der anthropologischen Nachforschung zeigt, daß die Gründe, die
uns berechtigen, einem Menschen einen von beiden Charaktern als angeboren
beizulegen, so beschaffen sind, daß kein Grund ist, einen Menschen davon
auszunehmen, und er also von der Gattung gelte.
I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen
Natur.
Wir können sie, in Beziehung auf ihren Zweck, füglich auf drei Classen, als
Elemente der Bestimmung des Menschen, bringen:
1. Die Anlage für die Thierheit des Menschen, als eines lebenden;
2. Für die Menschheit desselben, als eines lebenden und zugleich vernünftigen;
3. Für seine Persönlichkeit, als eines vernünftigen, und zugleich der Zurechnung
fähigen Wesens.[24]
1. Die Anlage für die Thierheit im Menschen, kann man unter den
allgemeinen Titel der physischen und bloß mechanischen Selbstliebe, d. i. einer
solchen, bringen, wozu nicht Vernunft erfordert wird. Sie ist dreifach: erstlich,
zur Erhaltung seiner selbst; zweitens, zur Fortpflanzung seiner Art, durch den
Trieb zum Geschlecht, und zur Erhaltung dessen, was durch Vermischung mit
demselben erzeugt wird; drittens, zur Gemeinschaft mit andern Menschen, d. i.
der Trieb zur Gesellschaft. — Auf sie können allerlei Laster gepfropft werden,
(die aber nicht aus jener Anlage, als Wurzel, von selbst entsprießen). Sie können
Laster der Rohigkeit der Natur heißen; und werden in ihrer höchsten
Abweichung vom Naturzwecke, viehische Laster: der Völlerei, der Wollust, und
der wilden Gesetzlosigkeit (im Verhältnisse zu andern Menschen) genannt.
2. Die Anlagen für die Menschheit können auf den allgemeinen Titel der zwar
physischen, aber doch vergleichenden Selbstliebe (wozu Vernunft erfordert wird)
gebracht werden; sich nämlich nur in Vergleichung mit Andern als glücklich
oder unglücklich zu beurtheilen. Von ihr rührt die Neigung her, sich in der
Meinung Anderer einen Werth zu verschaffen; und zwar ursprünglich bloß den
der Gleichheit: keinem über sich Ueberlegenheit zu verstatten, mit einer
beständigen Besorgniß verbunden, daß Andere darnach streben möchten; woraus
nachgerade eine ungerechte Begierde entspringt, sie sich über Andere zu
erwerben. — Hierauf, nämlich auf Eifersucht und Nebenbuhlerei, können die
größten Laster, geheimer und offenbarer Feindseligkeiten gegen Alle, die wir als
für uns fremde ansehen, gepfropft werden: die eigentlich doch nicht aus der
Natur als ihrer Wurzel, von selbst entsprießen; sondern, bei der besorgten
Bewerbung Anderer zu einer uns verhaßten Ueberlegenheit über uns, Neigungen
sind, sich der Sicherheit halber diese über Andere als Vorbauungsmittel selbst zu
verschaffen: da die Natur doch die Idee eines solchen Wetteifers (der an sich die Wechselliebe nicht ausschließt) nur als Triebfeder zur Cultur brauchen wollte.
Die Laster, die auf diese Neigung gepfropft werden, können daher auch Laster
der Cultur heißen; und werden im höchsten Grade ihrer Bösartigkeit (da sie
alsdann bloß die Idee eines Maximum des Bösen sind, welches die Menschheit
übersteigt) z. B. im Neide, in der Undankbarkeit, der Schadenfreude, u. s. w.
teuflische Laster genannt.
3. Die Anlage für die Persönlichkeit ist die Empfänglichkeit der Achtung für
das moralische Gesetz, als einer für sich hinreichenden Triebfeder der Willkühr.
Die Empfänglichkeit der bloßen Achtung für das moralische Gesetz in uns wäre
das moralische Gefühl, welches für sich noch nicht einen Zweck der Naturanlage
ausmacht, sondern nur sofern es Triebfeder der Willkühr ist. Da dieses nun
lediglich dadurch möglich wird, daß die freie Willkühr es in seine Maxime
aufnimmt; so ist Beschaffenheit einer solchen Willkühr der gute Charakter;
welcher, wie überhaupt jeder Charakter der freien Willkühr, etwas ist, das nur
erworben werden kann, zu dessen Möglichkeit aber dennoch eine Anlage in
unserer Natur vorhanden sein muß, worauf schlechterdings nichts Böses
gepfropft werden kann. Die Idee des moralischen Gesetzes allein, mit der davon
unzertrennlichen Achtung, kann man nicht füglich eine Anlage für die
Persönlichkeit nennen; sie ist die Persönlichkeit selbst (die Idee der Menschheit
ganz intellectuell betrachtet). Aber, daß wir diese Achtung zur Triebfeder in
unsere Maximen aufnehmen, der subjective Grund hierzu scheint ein Zusatz zur
Persönlichkeit zu sein, und daher den Namen einer Anlage zum Behuf derselben
zu verdienen.
Wenn wir die genannten drei Anlagen nach den Bedingungen ihrer
Möglichkeit betrachten, so finden wir, daß die erste keine Vernunft, die zweite
zwar praktische, aber nur andern Triebfedern dienstbare, die dritte aber allein für
sich selbst praktische, d. i. unbedingt gesetzgebende Vernunft zur Wurzel habe:
Alle diese Anlagen im Menschen sind nicht allein (negativ) gut, (sie
widerstreiten nicht dem moralischen Gesetze), sondern sind auch Anlagen zum
Guten (sie befördern die Befolgung desselben). Sie sind ursprünglich; denn sie
gehören zur Möglichkeit der menschlichen Natur. Der Mensch kann die zwei
ersteren zwar zweckwidrig brauchen, aber keine derselben vertilgen. Unter
Anlagen eines Wesens verstehen wir sowol die Bestandstücke, die dazu
erforderlich sind, als auch die Formen ihrer Verbindung, um ein solches Wesen
zu sein. Sie sind ursprünglich, wenn sie zu der Möglichkeit eines solchen
Wesens nothwendig gehören; zufällig aber, wenn das Wesen auch ohne dieselben
an sich möglich wäre. Noch ist zu merken, daß hier von keinen andern Anlagen
die Rede ist, als denen, die sich unmittelbar auf das Begehrungsvermögen und
den Gebrauch der Willkühr beziehen.
II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur.
Unter einem Hange (propensio) verstehe ich den subjectiven Grund der
Möglichkeit einer Neigung (habituellen Begierde, concupiscentia)[25] sofern sie
für die Menschheit überhaupt zufällig ist.[26] Er unterscheidet sich darin von
einer Anlage, daß er zwar angeboren sein kann, aber doch nicht als solcher
vorgestellt werden darf: sondern auch (wenn er gut ist) als erworben, oder (wenn
er böse ist) als von dem Menschen selbst sich zugezogen gedacht werden kann.
— Es ist aber hier nur vom Hange zum eigentlich, d. i. zum Moralisch Bösen die
Rede; welches, da es nur als Bestimmung der freien Willkühr möglich ist, diese
aber als gut oder böse nur durch ihre Maximen beurtheilt werden kann, in dem
subjectiven Grunde der Möglichkeit der Abweichung der Maximen vom
moralischen Gesetze bestehen muß, und, wenn dieser Hang als allgemein zum
Menschen (also, als zum Charakter seiner Gattung) gehörig angenommen
werden darf, ein natürlicher Hang des Menschen zum Bösen genannt werden
wird. — Man kann noch hinzusetzen, daß die aus dem natürlichen Hange
entspringende Fähigkeit oder Unfähigkeit der Willkühr, das moralische Gesetz in
seine Maxime aufzunehmen, oder nicht, das gute oder böse Herz genannt werde.
Man kann sich drei verschiedne Stufen desselben denken. Erstlich, ist es die
Schwäche des menschlichen Herzens in Befolgung genommener Maximen
überhaupt, oder die Gebrechlichkeit der menschlichen Natur; zweitens, der Hang
zur Vermischung unmoralischer Triebfedern mit den moralischen (selbst wenn es
in guter Absicht, und unter Maximen des Guten geschähe), d. i. die Unlauterkeit;
drittens, der Hang zur Annehmung böser Maximen, d. i. die Bösartigkeit der
menschlichen Natur, oder des menschlichen Herzens.
Erstlich, die Gebrechlichkeit (fragilitas) der menschlichen Natur ist selbst in
der Klage eines Apostels ausgedrückt: Wollen habe ich wohl, aber das
Vollbringen fehlt, d. i. ich nehme das Gute (das Gesetz) in die Maxime meiner
Willkühr auf; aber dieses, welches objectiv in der Idee (in thesi) eine
unüberwindliche Triebfeder ist, ist subjectiv (in hypothesi), wenn die Maxime
befolgt werden soll, die schwächere (in Vergleichung mit der Neigung).
Zweitens, die Unlauterkeit (impuritas, improbitas) des menschlichen Herzens
besteht darin: daß die Maxime dem Objecte nach (der beabsichtigten Befolgung
des Gesetzes) zwar gut und vielleicht auch zur Ausübung kräftig genug, aber
nicht rein moralisch ist, d. i. nicht, wie es sein sollte, das Gesetz allein zur
hinreichenden Triebfeder, in sich aufgenommen hat: sondern mehrentheils
(vielleicht jederzeit) noch andere Triebfedern außer derselben bedarf, um dadurch die Willkühr zu dem, was Pflicht fordert, zu bestimmen. Mit andern
Worten, daß pflichtmäßige Handlungen nicht rein aus Pflicht gethan werden.
Drittens, die Bösartigkeit (vitiositas, pravitas), oder, wenn man lieber will, die
Verderbtheit (corruptio) des menschlichen Herzens, ist der Hang der Willkühr zu
Maximen, die Triebfeder aus dem moralischen Gesetz anderen (nicht
moralischen) nachzusetzen. Sie kann auch die Verkehrtheit (perversitas) des
menschlichen Herzens heißen, weil sie die sittliche Ordnung in Ansehung der
Triebfedern einer freien Willkühr umkehrt, und, ob zwar damit noch immer
gesetzlich gute (legale) Handlungen bestehen können, so wird doch die
Denkungsart dadurch in ihrer Wurzel (was die moralische Gesinnung betrifft)
verderbt, und der Mensch darum als böse bezeichnet.
Man wird bemerken: daß der Hang zum Bösen hier am Menschen, auch dem
besten, (den Handlungen nach) aufgestellt wird, welches auch geschehen muß,
wenn die Allgemeinheit des Hanges zum Bösen unter Menschen, oder, welches
hier dasselbe bedeutet, daß er mit der menschlichen Natur verwebt sei, bewiesen
werden soll.
Es ist aber zwischen einem Menschen von guten Sitten (bene moratus) und
einem sittlich guten Menschen (moraliter bonus), was die Uebereinstimmung
der Handlungen mit dem Gesetz betrifft, kein Unterschied (wenigstens darf
keiner sein); nur daß sie bei dem einen eben nicht immer, vielleicht nie, das
Gesetz, bei dem andern aber es jederzeit zur alleinigen und obersten Triebfeder
haben. Man kann von dem Ersteren sagen: er befolge das Gesetz dem
Buchstaben nach (d. i. was die Handlung angeht, die das Gesetz gebietet); vom
Zweiten aber: er beobachte es dem Geiste nach (der Geist des moralischen
Gesetzes besteht darin, daß dieses allein zur Triebfeder hinreichend sei). Was
nicht aus diesem Glauben geschieht, das ist Sünde (der Denkungsart nach).
Denn, wenn andre Triebfedern nöthig sind, die Willkühr zu gesetzmäßigen
Handlungen zu bestimmen, als das Gesetz selbst (z. B. Ehrbegierde, Selbstliebe
überhaupt, ja gar gutherziger Instinkt, dergleichen das Mitleiden ist); so ist es
bloß zufällig, daß diese mit dem Gesetz übereinstimmen: denn sie könnten eben
sowol zur Uebertretung antreiben. Die Maxime, nach deren Güte aller
moralische Werth der Person geschätzt werden muß, ist also doch gesetzwidrig,
und der Mensch ist bei lauter guten Handlungen dennoch böse.
Folgende Erläuterung ist noch nöthig, um den Begriff von diesem Hange zu
bestimmen. Aller Hang ist entweder physisch, d. i. er gehört zur Willkühr des
Menschen als Naturwesens; oder er ist moralisch, d. i. zur Willkühr desselben als
moralischen Wesens gehörig. — Im ersteren Sinne giebt es keinen Hang zum
moralisch Bösen; denn dieses muß aus der Freiheit entspringen; und ein
physischer Hang (der auf sinnliche Antriebe gegründet ist) zu irgend einem Gebrauche der Freiheit, es sei zum Guten oder Bösen, ist ein Widerspruch. Also
kann ein Hang zum Bösen nur dem moralischen Vermögen der Willkühr
ankleben. Nun ist aber nichts sittlich- (d. i. zurechnungsfähig-) böse, als was
unsere eigene That ist. Dagegen versteht man unter dem Begriffe eines Hanges
einen subjectiven Bestimmungsgrund der Willkühr, der vor jeder That
vorhergeht, mithin selbst noch nicht That ist; da denn in dem Begriffe eines
bloßen Hanges zum Bösen ein Widerspruch sein würde, wenn dieser Ausdruck
nicht etwa in zweierlei verschiedener Bedeutung, die sich beide doch mit dem
Begriffe der Freiheit vereinigen lassen, genommen werden könnte. Es kann aber
der Ausdruck von einer That überhaupt sowol von demjenigen Gebrauch der
Freiheit gelten, wodurch die oberste Maxime (dem Gesetze gemäß oder zuwider)
in die Willkühr aufgenommen, als auch von demjenigen, da die Handlungen
selbst (ihrer Materie nach, d. i. die Objecte der Willkühr betreffend) jener
Maxime gemäß ausgeübt werden. Der Hang zum Bösen ist nun That in der
ersten Bedeutung (peccatum originarium), und zugleich der formale Grund aller
gesetzwidrigen That im zweiten Sinne genommen, welche der Materie nach
demselben widerstreitet, und Laster (peccatum derivativum) genannt wird; und
die erste Verschuldung bleibt, wenn gleich die zweite (aus Triebfedern, die nicht
im Gesetz selber bestehen) vielfältig vermieden würde. Jene ist intelligibele
That, bloß durch Vernunft ohne alle Zeitbedingung erkennbar; diese sensibel,
empirisch, in der Zeit gegeben (Factum phaenomenon). Die erste heißt nun
vornehmlich in Vergleichung mit der zweiten ein bloßer Hang, und angeboren,
weil er nicht ausgerottet werden kann (als wozu die oberste Maxime die des
Guten sein müßte, welche aber in jenem Hange selbst als böse angenommen
wird); vornehmlich aber, weil wir davon: warum in uns das Böse gerade die
oberste Maxime verderbt habe, obgleich dieses unsere eigene That ist, eben so
wenig weiter eine Ursache angeben können, als von einer Grundeigenschaft, die
zu unserer Natur gehört. — Man wird in dem jetzt Gesagten den Grund
antreffen, warum wir in diesem Abschnitte gleich zu Anfange die drei Quellen
des moralisch Bösen lediglich in demjenigen suchten, was nach
Freiheitsgesetzen den obersten Grund der Nehmung oder Befolgung unserer
Maximen; nicht was die Sinnlichkeit (als Receptivität) afficirt.
III. Der Mensch ist von Natur böse.
Vitiis nemo sine nascitur. Horat.
Der Satz: der Mensch ist böse, kann nach dem Obigen nichts Anders sagen
wollen, als: er ist sich des moralischen Gesetzes bewußt, und hat doch die
(gelegenheitliche) Abweichung von demselben in seine Maxime aufgenommen.
Er ist von Natur böse, heißt so viel, als: dieses gilt von ihm in seiner Gattung
betrachtet; nicht als ob solche Qualität aus seinem Gattungsbegriffe (dem eines
Menschen überhaupt) könne gefolgert werden (denn alsdann wäre sie
nothwendig), sondern er kann nach dem, wie man ihn durch Erfahrung kennt,
nicht anders beurtheilt werden, oder man kann es, als subjectiv nothwendig, in
jedem, auch dem besten Menschen, voraussetzen. Da dieser Hang nun selbst als
moralisch böse, mithin nicht als Naturanlage, sondern als etwas, was dem
Menschen zugerechnet werden kann, betrachtet werden, folglich in
gesetzwidrigen Maximen der Willkühr bestehen muß; diese aber, der Freiheit
wegen, für sich als zufällig angesehen werden müssen, welches mit der
Allgemeinheit dieses Bösen sich wiederum nicht zusammen reimen will, wenn
nicht der subjective oberste Grund aller Maximen mit der Menschheit selbst, es
sei, wodurch es wolle, verwebt und darin gleichsam gewurzelt ist: so werden wir
diesen einen natürlichen Hang zum Bösen, und da er doch immer selbst
verschuldet sein muß, ihn selbst ein radikales, angebornes, (nichts desto weniger
aber uns von uns selbst zugezogenes) Böse in der menschlichen Natur nennen
können.
Daß nun ein solcher verdorbener[27] Hang im Menschen gewurzelt sein
müsse, darüber können wir uns, bei der Menge schreiender Beispiele, welche
uns die Erfahrung an den Thaten der Menschen vor Augen stellt, den förmlichen
Beweis ersparen. Will man sie aus demjenigen Zustande haben, in welchem
manche Philosophen die natürliche Gutartigkeit der menschlichen Natur
vorzüglich anzutreffen hofften, nämlich aus dem sogenannten Naturstande; so
darf man nur die Auftritte von ungereizter Grausamkeit in den Mordscenen auf
Tofoa, Neuseeland, den Navigatorsinseln, und die nie aufhörende in den weiten
Wüsten des nordwestlichen Amerika, (die Kapt. Hearne anführt), wo sogar kein
Mensch den mindesten Vortheil davon hat,[28] mit jener Hypothese vergleichen,
und man hat Laster der Rohigkeit, mehr als nöthig ist, um von dieser Meinung
abzugehen. Ist man aber für die Meinung gestimmt, daß sich die menschliche
Natur im gesitteten Zustande (worin sich ihre Anlagen vollständiger entwickeln können) besser erkennen lasse; so wird man eine lange melancholische Litanei
von Anklagen der Menschheit anhören müssen: von geheimer Falschheit, selbst
bei der innigsten Freundschaft, so daß die Mäßigung des Vertrauens in
wechselseitiger Eröffnung auch der besten Freunde zur allgemeinen Maxime der
Klugheit im Umgange gezählt wird; von einem Hange, denjenigen zu hassen,
dem man verbindlich ist, worauf ein Wohlthäter jederzeit gefaßt sein müsse; von
einem herzlichen Wohlwollen, welches doch die Bemerkung zuläßt, „es sei in
dem Unglück unsrer besten Freunde etwas, das uns nicht ganz mißfällt“; und
von vielen andern unter dem Tugendscheine noch verborgenen, geschweige
derjenigen Laster, die ihrer gar nicht hehl haben, weil uns der schon gut heißt,
der ein böser Mensch von der allgemeinen Classe ist: und er wird an den Lastern
der Cultur und Civilisirung (den kränkendsten unter allen) genug haben, um sein
Auge lieber vom Betragen der Menschen abzuwenden, damit er sich nicht selbst
ein anderes Laster, nämlich den Menschenhaß, zuziehe. Ist er aber damit noch
nicht zufrieden, so darf er nur den aus beiden auf wunderliche Weise
zusammengesetzten, nämlich den äußern Völkerzustand in Betrachtung ziehen,
da civilisirte Völkerschaften gegen einander im Verhältnisse des rohen
Naturstandes (eines Standes der beständigen Kriegsverfassung) stehen, und sich
auch fest in den Kopf gesetzt haben, nie daraus zu gehen; und er wird dem
öffentlichen Vorgeben gerade widersprechende und doch nie abzulegende
Grundsätze der großen Gesellschaften, Staaten genannt,[29] gewahr werden, die
noch kein Philosoph mit der Moral hat in Einstimmung bringen, und doch auch
(welches arg ist) keine bessern, die sich mit der menschlichen Natur vereinigen
ließen, vorschlagen können: so daß der philosophische Chiliasmus, der auf den
Zustand eines ewigen, auf einen Völkerbund als Weltrepublik gegründeten,
Friedens hofft, eben so, wie der theologische, der auf des ganzen
Menschengeschlechts vollendete moralische Besserung harret, als Schwärmerei
allgemein verlacht wird.
Der Grund dieses Bösen kann nun 1) nicht, wie man ihn gemeiniglich
anzugeben pflegt, in der Sinnlichkeit des Menschen, und den daraus
entspringenden natürlichen Neigungen gesetzt werden. Denn nicht allein, daß
diese keine gerade Beziehung aufs Böse haben (vielmehr zu dem, was die
moralische Gesinnung in ihrer Kraft beweisen kann, zur Tugend die Gelegenheit
geben); so dürfen wir ihr Dasein nicht verantworten, (wir können es auch nicht;
weil sie als anerschaffen uns nicht zu Urhebern haben), wohl aber den Hang zum
Bösen, der, indem er die Moralität des Subjects betrifft, mithin in ihm, als einem
frei handelnden Wesen angetroffen wird, als selbst verschuldet ihm muß
zugerechnet werden können: ungeachtet der tiefen Einwurzelung desselben in
die Willkühr, wegen welcher man sagen muß, er sei in dem Menschen von Natur anzutreffen. — Der Grund dieses Bösen kann auch 2) nicht in einer Verderbniß
der moralisch-gesetzgebenden Vernunft gesetzt werden: gleich als ob diese das
Ansehen des Gesetzes selbst in sich vertilgen, und die Verbindlichkeit aus
demselben abläugnen könne; denn das ist schlechterdings unmöglich. Sich als
ein frei handelndes Wesen, und doch von dem, einem solchen angemessenen,
Gesetze (dem moralischen) entbunden denken, wäre so viel, als eine ohne alle
Gesetze wirkende Ursache denken, (denn die Bestimmung nach Naturgesetzen
fällt der Freiheit halber weg): welches sich widerspricht. — Um also einen
Grund des moralisch Bösen im Menschen anzugeben, enthält die Sinnlichkeit zu
wenig; denn sie macht den Menschen, indem sie die Triebfedern, die aus der
Freiheit entspringen können, wegnimmt, zu einem bloß thierischen; eine vom
moralischen Gesetze aber freisprechende, gleichsam boshafte Vernunft, (ein
schlechthin böser Wille), enthält dagegen zu viel, weil dadurch der Widerstreit
gegen das Gesetz selbst zur Triebfeder (denn ohne alle Triebfeder kann die
Willkühr nicht bestimmt werden) erhoben, und so das Subject zu einem
teuflischen Wesen gemacht werden würde. — Keines von Beiden aber ist auf
den Menschen anwendbar.
Wenn nun aber gleich das Dasein dieses Hanges zum Bösen in der
menschlichen Natur, durch Erfahrungsbeweise des in der Zeit wirklichen
Widerstreits der menschlichen Willkühr gegen das Gesetz, dargethan werden
kann, so lehren uns diese doch nicht die eigentliche Beschaffenheit desselben,
und den Grund dieses Widerstreits; sondern diese, weil sie eine Beziehung der
freien Willkühr (also einer solchen, deren Begriff nicht empirisch ist) auf das
moralische Gesetz als Triebfeder (wovon[30] der Begriff gleichfalls rein
intellectuell ist,) betrifft, muß aus dem Begriffe des Bösen, sofern es nach
Gesetzen der Freiheit (der Verbindlichkeit und Zurechnungsfähigkeit) möglich
ist, a priori erkannt werden. Folgendes ist die Entwickelung des Begriffs.
Der Mensch (selbst der ärgste) thut, in welchen Maximen es auch sei, auf das
moralische Gesetz nicht gleichsam rebellischerweise (mit Aufkündigung des
Gehorsams) Verzicht. Dieses dringt sich ihm vielmehr, kraft seiner moralischen
Anlage, unwiderstehlich auf; und, wenn keine andere Triebfeder dagegen wirkte,
so würde er es auch als hinreichenden Bestimmungsgrund der Willkühr in seine
oberste Maxime aufnehmen, d. i. er würde moralisch gut sein. Er hängt aber
doch auch, vermöge seiner gleichfalls schuldlosen Naturanlage, an den
Triebfedern der Sinnlichkeit, und nimmt sie (nach dem subjectiven Princip der
Selbstliebe) auch in seine Maxime auf. Wenn er diese aber, als für sich allein
hinreichend zur Bestimmung der Willkühr, in seine Maxime aufnähme, ohne
sich ans moralische Gesetz (welches er doch in sich hat,) zu kehren; so würde er
moralisch böse sein. Da er nun natürlicherweise beide in dieselbe aufnimmt; da er auch jede für sich, wenn sie allein wäre, zur Willensbestimmung hinreichend
finden würde: so würde er, wenn der Unterschied der Maximen bloß auf den
Unterschied der Triebfedern (der Materie der Maximen) nämlich, ob das Gesetz,
oder der Sinnenantrieb eine solche abgeben, ankäme, moralisch gut und böse
zugleich sein; welches sich (nach der Einleitung) widerspricht. Also muß der
Unterschied, ob der Mensch gut oder böse sei, nicht in dem Unterschiede der
Triebfedern, die er in seine Maximen aufnimmt, (nicht in dieser ihrer Materie),
sondern in der Unterordnung (der Form derselben) liegen: welche von beiden er
zur Bedingung der andern macht. Folglich ist der Mensch, (auch der beste) nur
dadurch böse, daß er die sittliche Ordnung der Triebfedern, in der Aufnehmung
derselben in seine Maximen, umkehrt: das moralische Gesetz zwar neben dem
der Selbstliebe in dieselbe aufnimmt; da er aber inne wird, daß eines neben dem
andern nicht bestehen kann, sondern eines dem andern, als seiner obersten
Bedingung untergeordnet werden müsse, er die Triebfeder der Selbstliebe und
ihrer Neigungen zur Bedingung der Befolgung des moralischen Gesetzes macht,
da das letztere vielmehr als die oberste Bedingung der Befriedigung der ersteren
in die allgemeine Maxime der Willkühr als alleinige Triebfeder aufgenommen
werden sollte.
Bei dieser Umkehrung der Triebfedern durch seine Maxime, wider die
sittliche Ordnung, können die Handlungen dennoch wohl so gesetzmäßig
ausfallen, als ob sie aus ächten Grundsätzen entsprungen wären: wenn die
Vernunft die Einheit der Maximen überhaupt, welche dem moralischen Gesetze
eigen ist, bloß dazu braucht, um in die Triebfedern der Neigung, unter dem
Namen Glückseligkeit, Einheit der Maximen, die ihnen sonst nicht zukommen
kann, hinein zu bringen (z. B. daß die Wahrhaftigkeit, wenn man sie zum
Grundsatze annähme, uns der Aengstlichkeit überhebt, unseren Lügen die
Uebereinstimmung zu erhalten, und uns nicht in den Schlangenwindungen
derselben selbst zu verwickeln); da dann der empirische Charakter gut, der
intelligibile aber immer noch böse ist.
Wenn nun ein Hang dazu in der menschlichen Natur liegt, so ist im Menschen
ein natürlicher Hang zum Bösen; und dieser Hang selber, weil er am Ende doch
in einer freien Willkühr gesucht werden muß, mithin zugerechnet werden kann,
ist moralisch böse. Dieses Böse ist radical, weil es den Grund aller Maximen
verdirbt; zugleich auch, als natürlicher Hang, durch menschliche Kräfte nicht zu
vertilgen, weil dieses nur durch gute Maximen geschehen könnte, welches, wenn
der oberste subjective Grund aller Maximen als verderbt vorausgesetzt wird,
nicht stattfinden kann; gleichwohl aber muß er zu überwiegen möglich sein, weil
er in dem Menschen als frei handelndem Wesen angetroffen wird.
Die Bösartigkeit der menschlichen Natur ist also nicht sowol Bosheit, wenn man dieses Wort in strenger Bedeutung nimmt, nämlich als eine Gesinnung
(subjectives Princip der Maximen), das Böse als Böses zur Triebfeder in seine
Maxime aufzunehmen (denn die ist teuflisch); sondern vielmehr Verkehrtheit des
Herzens, welches nun, der Folge wegen, auch ein böses Herz heißt, zu nennen.
Dieses kann mit einem, im Allgemeinen, guten Willen zusammen bestehen; und
entspringt aus der Gebrechlichkeit der menschlichen Natur, zu Befolgung seiner
genommenen Grundsätze nicht stark genug zu sein, mit der Unlauterkeit
verbunden, die Triebfedern (selbst gut beabsichtigter Handlungen) nicht nach
moralischer Richtschnur von einander abzusondern, und daher zuletzt, wenn es
hoch kömmt, nur auf die Gemäßheit derselben mit dem Gesetz, und nicht auf die
Ableitung von demselben, d. i. auf dieses, als die alleinige Triebfeder, zu sehen.
Wenn hieraus nun gleich nicht eben immer eine gesetzwidrige Handlung und ein
Hang dazu, d. i. das Laster, entspringt; so ist die Denkungsart, sich die
Abwesenheit desselben schon für Angemessenheit der Gesinnung zum Gesetze
der Pflicht (für Tugend) auszulegen (da hiebei auf die Triebfeder in der Maxime
gar nicht, sondern nur auf die Befolgung des Gesetzes dem Buchstaben nach,
gesehen wird), selbst schon eine radicale Verkehrtheit im menschlichen Herzen
zu nennen.
Diese angeborne Schuld (reatus), welche so genannt wird, weil sie sich so
früh, als sich nur immer der Gebrauch der Freiheit im Menschen äußert,
wahrnehmen läßt, und nichts desto weniger doch aus der Freiheit entsprungen
sein muß, und daher zugerechnet werden kann; kann in ihren zwei ersteren
Stufen (der Gebrechlichkeit, und der Unlauterkeit) als unvorsätzlich (culpa), in
der dritten aber als vorsätzliche Schuld (dolus), beurtheilt werden; und hat zu
ihrem Charakter eine gewisse Tücke des menschlichen Herzens (dolus malus),
sich wegen seiner eigenen guten oder bösen Gesinnungen selbst zu betrügen,
und, wenn nur die Handlungen das Böse nicht zur Folge haben, was sie nach
ihren Maximen wohl haben könnten, sich seiner Gesinnung wegen nicht zu
beunruhigen, sondern vielmehr vor dem Gesetze gerechtfertigt zu halten. Daher
rührt die Gewissensruhe so vieler (ihrer Meinung nach gewissenhaften)
Menschen, wenn sie mitten unter Handlungen, bei denen das Gesetz nicht zu
Rathe gezogen ward, wenigstens nicht das Meiste galt, nur den bösen Folgen
glücklich entwischten, und wol gar die Einbildung von Verdienst, keiner solcher
Vergehungen sich schuldig zu fühlen, mit denen sie Andere behaftet sehen: ohne
doch nachzuforschen, ob es nicht bloß etwa Verdienst des Glücks sei, und ob
nach der Denkungsart, die sie in ihrem Innern wohl aufdecken könnten, wenn sie
nur wollten, nicht gleiche Laster von ihnen verübt worden wären, wenn nicht
Unvermögen, Temperament, Erziehung, Umstände der Zeit und des Orts, die in
Versuchung führen, (lauter Dinge, die uns nicht zugerechnet werden können,) davon entfernt gehalten hätten. Diese Unredlichkeit, sich selbst blauen Dunst
vorzumachen, welche die Gründung ächter moralischer Gesinnung in uns abhält,
erweitert sich denn auch äußerlich zur Falschheit und Täuschung Anderer;
welche, wenn sie nicht Bosheit genannt werden soll, doch wenigstens
Nichtswürdigkeit zu heißen verdient; und liegt in dem radicalen Bösen der
menschlichen Natur, welches (indem es die moralische Urtheilskraft in
Ansehung dessen, wofür man einen Menschen halten solle, verstimmt, und die
Zurechnung innerlich und äußerlich ganz ungewiß macht) den faulen Fleck
unserer Gattung ausmacht, der, so lange wir ihn nicht herausbringen, den Keim
des Guten hindert, sich, wie er sonst wohl thun würde, zu entwickeln.
Ein Mitglied des englischen Parlaments stieß in der Hitze die Behauptung aus:
„Ein jeder Mensch hat seinen Preis, für den er sich weggiebt.“ Wenn dieses wahr
ist, (welches dann ein Jeder bei sich ausmachen mag); wenn es überall keine
Tugend giebt, für die nicht ein Grad der Versuchung gefunden werden kann, der
vermögend ist, sie zu stürzen; wenn, ob der böse oder der gute Geist uns für
seine Partei gewinne, es nur darauf ankömmt, wer das Meiste bietet, und die
prompteste Zahlung leistet: so möchte wohl vom Menschen allgemein wahr sein,
was der Apostel sagt: „Es ist hier kein Unterschied, sie sind allzumal Sünder —
es ist Keiner, der Gutes thue (nach dem Geiste des Gesetzes), auch nicht
Einer.“[31]
IV. Vom Ursprunge des Bösen in der menschlichen Natur.
Ursprung (der erste) ist die Abstammung einer Wirkung von ihrer ersten, d. i.
derjenigen Ursache, welche nicht wiederum Wirkung einer andern Ursache von
derselben Art ist. Er kann entweder als Vernunft- oder als Zeitursprung in
Betrachtung gezogen werden. In der ersten Bedeutung wird bloß das Dasein der
Wirkung betrachtet; in der zweiten, das Geschehen derselben, mithin sie als
Begebenheit auf ihre Ursache in der Zeit bezogen. Wenn die Wirkung auf eine
Ursache, die mit ihr doch nach Freiheitsgesetzen verbunden ist, bezogen wird,
wie das mit dem moralisch Bösen der Fall ist; so wird die Bestimmung der
Willkühr zu ihrer Hervorbringung nicht als mit ihrem Bestimmungsgrunde in der
Zeit, sondern bloß in der Vernunftvorstellung, verbunden gedacht, und kann
nicht als von irgend einem vorhergehenden Zustande abgeleitet werden; welches
dagegen allemal geschehen muß, wenn die böse Handlung als Begebenheit in der
Welt auf ihre Naturursache bezogen wird. Von den freien Handlungen, als
solchen, den Zeitursprung (gleich als von Naturwirkungen) zu suchen, ist also
ein Widerspruch; mithin auch von der moralischen Beschaffenheit des
Menschen, sofern sie als zufällig betrachtet wird, weil diese den Grund des
Gebrauchs der Freiheit bedeutet, welcher (so wie der Bestimmungsgrund der
freien Willkühr überhaupt) lediglich in Vernunftvorstellungen gesucht werden
muß.
Wie nun aber auch der Ursprung des moralischen Bösen im Menschen immer
beschaffen sein mag, so ist doch unter allen Vorstellungsarten, von der
Verbreitung und Fortsetzung desselben durch alle Glieder unserer Gattung und in
allen Zeugungen, die unschicklichste: es sich, als durch Anerbung von den ersten
Eltern auf uns gekommen, vorzustellen; denn man kann vom moralisch Bösen
eben das sagen, was der Dichter vom Guten sagt: — Genus, et proavos, et quae
non fecimus ipsi, Vix ea nostra puto.[32] — Noch ist zu merken: daß, wenn wir
dem Ursprunge des Bösen nachforschen, wir anfänglich noch nicht den Hang
dazu (als peccatum in potentia) in Anschlag bringen, sondern nur das wirkliche
Böse gegebener Handlungen, nach seiner innern Möglichkeit, und dem, was zur
Ausübung derselben in der Willkühr zusammenkommen muß, in Betrachtung
ziehen.
Eine jede böse Handlung muß, wenn man den Vernunftursprung derselben
sucht, so betrachtet werden, als ob der Mensch unmittelbar aus dem Stande der
Unschuld in sie gerathen wäre. Denn: wie auch sein voriges Verhalten gewesen
sein mag, und welcherlei auch die auf ihn einfließenden Naturursachen sein mögen, ingleichen ob sie in oder außer ihm anzutreffen seien; so ist seine
Handlung doch frei, und durch keine dieser Ursachen bestimmt, kann also und
muß immer als ein ursprünglicher Gebrauch seiner Willkühr beurtheilt werden.
Er sollte sie unterlassen haben, in welchen Zeitumständen und Verbindungen er
auch immer gewesen sein mag; denn durch keine Ursache in der Welt kann er
aufhören, ein frei handelndes Wesen zu sein. Man sagt zwar mit Recht: dem
Menschen werden auch die aus seinen ehemaligen freien, aber gesetzwidrigen
Handlungen entspringenden Folgen zugerechnet; dadurch aber will man nur
sagen: man habe nicht nöthig, sich auf diese Ausflucht einzulassen, und
auszumachen, ob die letztern frei sein mögen, oder nicht, weil schon in der
geständlich freien Handlung, die ihre Ursache war, hinreichender Grund der
Zurechnung vorhanden ist. Wenn aber Jemand bis zu einer unmittelbar
bevorstehenden freien Handlung auch noch so böse gewesen wäre (bis zur
Gewohnheit als anderer Natur): so ist es nicht allein seine Pflicht gewesen,
besser zu sein; sondern es ist jetzt noch seine Pflicht, sich zu bessern: er muß es
also auch können, und ist, wenn er es nicht thut, der Zurechnung in dem
Augenblicke der Handlung eben so fähig und unterworfen, als ob er, mit der
natürlichen Anlage zum Guten (die von der Freiheit unzertrennlich ist) begabt,
aus dem Stande der Unschuld zum Bösen übergeschritten wäre. — Wir können
also nicht nach dem Zeitursprunge, sondern müssen bloß nach dem
Vernunftursprunge dieser That fragen, um darnach den Hang, d. i. den
subjectiven allgemeinen Grund der Aufnehmung einer Uebertretung in unsere
Maxime, wenn ein solcher ist, zu bestimmen, und wo möglich zu erklären.
Hiermit stimmt nun die Vorstellungsart, deren sich die Schrift bedient, den
Ursprung des Bösen als einen Anfang desselben in der Menschengattung zu
schildern, ganz wohl zusammen: indem sie ihn in einer Geschichte vorstellig
macht, wo, was der Natur der Sache nach (ohne auf Zeitbedingung Rücksicht zu
nehmen) als das Erste gedacht werden muß, als ein solches der Zeit nach
erscheint. Nach ihr fängt das Böse nicht von einem zum Grunde liegenden
Hange zu demselben an, (weil sonst der Anfang desselben nicht aus der Freiheit
entspringen würde;) sondern von der Sünde, (worunter die Uebertretung des
moralischen Gesetzes als göttlichen Gebots verstanden wird); der Zustand des
Menschen aber, vor allem Hange zum Bösen, heißt der Stand der Unschuld. Das
moralische Gesetz gieng, wie es auch beim Menschen, als einem nicht reinen,
sondern von Neigungen versuchten, Wesen sein muß, als Verbot voraus (I. Mose
II, 16. 17.). Anstatt nun diesem Gesetze, als hinreichender Triebfeder (die allein
unbedingt gut ist, wobei auch weiter kein Bedenken stattfindet), gerade zu
folgen; sah sich der Mensch doch noch nach andern Triebfedern um (III, 6.), die
nur bedingterweise (nämlich, sofern dem Gesetze dadurch nicht Eintrag geschieht,) gut sein können, und machte es sich, wenn man die Handlung als mit
Bewußtsein aus Freiheit entspringend denkt, zur Maxime, dem Gesetze der
Pflicht nicht aus Pflicht, sondern auch allenfalls aus Rücksicht auf andere
Absichten zu folgen. Mithin fieng er damit an, die Strenge des Gebots, welches
den Einfluß jeder andern Triebfeder ausschließt, zu bezweifeln, hernach den
Gehorsam gegen dasselbe zu einem bloß (unter dem Princip der Selbstliebe)
bedingten eines Mittels herab zu vernünfteln;[33] woraus dann endlich das
Uebergewicht der sinnlichen Antriebe über die Triebfeder aus dem Gesetz, in die
Maxime zu handeln, aufgenommen, und so gesündigt ward (III, 6.). Mutato
nomine de te fabula narratur. Daß wir es täglich eben so machen, mithin „in
Adam Alle gesündiget haben“ und noch sündigen, ist aus dem Obigen klar; nur
daß bei uns schon ein angeborner Hang zur Uebertretung, in dem ersten
Menschen aber kein solcher, sondern Unschuld, der Zeit nach vorausgesetzt
wird, mithin die Uebertretung bei diesem ein Sündenfall heißt: statt daß sie bei
uns, als aus der schon angebornen Bösartigkeit unserer Natur erfolgend,
vorgestellt wird. Dieser Hang aber bedeutet nichts weiter, als daß, wenn wir uns
auf die Erklärung des Bösen, seinem Zeitanfange nach, einlassen wollen, wir bei
jeder vorsätzlichen Uebertretung die Ursachen in einer vorigen Zeit unsers
Lebens bis zurück in diejenige, wo der Vernunftgebrauch noch nicht entwickelt
war, mithin bis zu einem Hange (als natürliche Grundlage) zum Bösen, welcher
darum angeboren heißt, die Quelle des Bösen verfolgen müßten: welches bei
dem ersten Menschen, der schon mit völligem Vermögen seines
Vernunftgebrauchs vorgestellt wird, nicht nöthig, auch nicht thunlich ist; weil
sonst jene Grundlage (der böse Hang) gar anerschaffen gewesen sein müßte;
daher seine Sünde, unmittelbar als aus der Unschuld erzeugt, aufgeführt wird. —
Wir müssen aber von einer moralischen Beschaffenheit, die uns soll zugerechnet
werden, keinen Zeitursprung suchen; so unvermeidlich dieses auch ist, wenn wir
ihr zufälliges Dasein erklären wollen, (daher ihn auch die Schrift, dieser unserer
Schwäche gemäß, so vorstellig gemacht haben mag).
Der Vernunftursprung aber dieser Verstimmung unserer Willkühr in Ansehung
der Art, subordinirte Triebfedern zu oberst in ihre Maximen aufzunehmen, d. i.
dieses Hanges zum Bösen, bleibt uns unerforschlich, weil er selbst uns
zugerechnet werden muß, folglich jener oberste Grund aller Maximen wiederum
die Annehmung einer bösen Maxime erfordern würde. Das Böse hat nur aus dem
moralisch Bösen (nicht den bloßen Schranken unserer Natur) entspringen
können; und doch ist die ursprüngliche Anlage (die auch kein Anderer als der
Mensch selbst verderben konnte, wenn diese Corruption ihm soll zugerechnet
werden) eine Anlage zum Guten; für uns ist also kein begreiflicher Grund da,
woher das moralische Böse in uns zuerst gekommen sein könne. — Diese Unbegreiflichkeit, zusammt der näheren Bestimmung der Bösartigkeit unserer
Gattung drückt die Schrift in jener Geschichtserzählung[34] dadurch aus, daß sie
das Böse, zwar im Weltanfange, doch noch nicht im Menschen, sondern in
einem Geiste von ursprünglich erhabnerer[35] Bestimmung voranschickt:
wodurch also der erste Anfang alles Bösen überhaupt als für uns unbegreiflich
(denn woher bei jenem Geiste das Böse?), der Mensch aber nur als durch
Verführung ins Böse gefallen, also nicht von Grund aus (selbst der ersten Anlage
zum Guten nach) verderbt, sondern als noch einer Besserung fähig, im
Gegensatze mit einem verführenden Geiste, d. i. einem solchen Wesen, dem die
Versuchung des Fleisches nicht zur Milderung seiner Schuld angerechnet werden
kann, vorgestellt, und so dem ersteren, der bei einem verderbten Herzen doch
immer noch einen guten Willen hat, Hoffnung einer Wiederkehr zu dem Guten,
von dem er abgewichen ist, übrig gelassen wird.
V. Von der Wiederherstellung der ursprünglichen Anlage zum
Guten in ihre Kraft.[36]
Was der Mensch im moralischen Sinne ist, oder werden soll, gut oder böse, dazu
muß er sich selbst machen, oder gemacht haben. Beides muß eine Wirkung
seiner freien Willkühr sein; denn sonst könnte es ihm nicht zugerechnet werden,
folglich er weder moralisch gut noch böse sein. Wenn es heißt, er ist gut
geschaffen, so kann das nichts mehr bedeuten, als er ist zum Guten erschaffen,
und die ursprüngliche Anlage im Menschen ist gut; der Mensch ist es selber
dadurch noch nicht, sondern, nachdem er die Triebfedern, die diese Anlage
enthält, in seine Maxime aufnimmt, oder nicht, (welches seiner freien Wahl
gänzlich überlassen sein muß), macht er, daß er gut oder böse wird. Gesetzt, zum
Gut- oder Besserwerden sei noch eine übernatürliche Mitwirkung nöthig, so mag
diese nur in der Verminderung der Hindernisse bestehen, oder auch positiver
Beistand sein, der Mensch muß sich doch vorher würdig machen, sie zu
empfangen, und diese Beihilfe annehmen, (welches nichts Geringes ist) d. i. die
positive Kraftvermehrung in seine Maxime aufnehmen, wodurch es allein
möglich wird, daß ihm das Gute zugerechnet, und er für einen guten Menschen
erkannt werde.
Wie es nun möglich sei, daß ein natürlicherweise böser Mensch sich selbst
zum guten Menschen mache, das übersteigt alle unsere Begriffe; denn wie kann
ein böser Baum gute Früchte bringen? Da aber doch nach dem vorher abgelegten
Geständnisse ein ursprünglich (der Anlage nach) guter Baum arge Früchte
hervorgebracht hat[37] und der Verfall vom Guten ins Böse (wenn man wohl
bedenkt, daß dieses aus der Freiheit entspringt), nicht begreiflicher ist, als das
Wiederaufstehen aus dem Bösen zum Guten; so kann die Möglichkeit des
letztern nicht bestritten werden. Denn, ungeachtet jenes Abfalls, erschallt doch
das Gebot: wir sollen bessere Menschen werden, unvermindert in unserer Seele;
folglich müssen wir es auch können, sollte auch das, was wir thun können, für
sich allein unzureichend sein, und wir uns dadurch nur eines für uns
unerforschlichen höheren Beistandes empfänglich machen. — Freilich muß
hiebei vorausgesetzt werden, daß ein Keim des Guten in seiner ganzen
Reinigkeit übrig geblieben, nicht vertilgt oder verderbt werden konnte, welcher
gewiß nicht die Selbstliebe[38] sein kann; die, als Princip aller unserer Maximen
angenommen, gerade die Quelle alles Bösen ist.
Die Wiederherstellung der ursprünglichen Anlage zum Guten in uns, ist also nicht Erwerbung einer verlornen Triebfeder zum Guten; denn diese, die in der
Achtung fürs moralische Gesetz besteht, haben wir nie verlieren können, und
wäre das Letztere möglich, so würden wir sie auch nie wieder erwerben. Sie ist
also nur die Herstellung der Reinigkeit desselben, als obersten Grundes aller
unserer Maximen, nach welcher dasselbe nicht bloß mit andern Triebfedern
verbunden, oder wol gar diesen (den Neigungen) als Bedingungen
untergeordnet, sondern in seiner ganzen Reinigkeit als für sich zureichende
Triebfeder der Bestimmung der Willkühr in dieselbe aufgenommen werden soll.
Das ursprünglich Gute ist die Heiligkeit der Maximen in Befolgung seiner
Pflicht; wodurch der Mensch, der diese Reinigkeit in seine Maxime aufnimmt,
ob zwar darum noch nicht selbst heilig (denn zwischen der Maxime und der That
ist noch ein großer Zwischenraum), dennoch auf dem Wege dazu ist, sich ihr im
unendlichen Fortschritt zu nähern. Der zur Fertigkeit gewordene feste Vorsatz in
Befolgung seiner Pflicht heißt auch Tugend, der Legalität nach als ihrem
empirischen Charakter (virtus phaenomenon). Sie hat also die beharrliche
Maxime gesetzmäßiger Handlungen; die Triebfeder, deren die Willkühr hiezu
bedarf, mag man nehmen, woher man wolle. Daher wird Tugend in diesem
Sinne nach und nach erworben, und heißt Einigen eine lange Gewohnheit (in
Beobachtung des Gesetzes), durch die der Mensch vom Hange zum Laster durch
allmähliche Reformen seines Verhaltens, und Befestigung seiner Maximen in
einen entgegengesetzten Hang übergekommen ist. Dazu ist nun nicht eben eine
Herzensänderung nöthig; sondern nur eine Aenderung der Sitten. Der Mensch
findet sich tugendhaft, wenn er sich in Maximen, seine Pflicht zu beobachten,
befestigt fühlt: obgleich nicht aus dem obersten Grunde aller Maximen, nämlich
aus Pflicht; sondern der Unmäßige z. B. kehrt zur Mäßigkeit um der Gesundheit,
der Lügenhafte zur Wahrhaftigkeit um der Ehre, der Ungerechte zur bürgerlichen
Ehrlichkeit um der Ruhe oder des Erwerbs willen, u. s. w. zurück. Alle nach dem
gepriesenen Princip der Glückseligkeit. Um aber nicht bloß ein gesetzlich,
sondern ein moralisch guter (Gott wohlgefälliger) Mensch, d. i. tugendhaft nach
dem intelligibelen Charakter (virtus noumenon), zu werden, welcher,[39] wenn
er etwas als Pflicht erkennt, keiner andern Triebfeder weiter bedarf, als dieser
Vorstellung der Pflicht selbst: das kann nicht durch allmähliche Reform, so lange
die Grundlage der Maximen unlauter bleibt, sondern muß durch eine Revolution
in der Gesinnung im Menschen (einen Uebergang zur Maxime der Heiligkeit
derselben) bewirkt werden; und er kann ein neuer Mensch, nur durch eine Art
von Wiedergeburt gleich als durch eine neue Schöpfung (Ev. Johann. III, 5;
verglichen mit I. Mose, 1, 2) und Aenderung des Herzens werden.
Wenn der Mensch aber im Grunde seiner Maximen verderbt ist, wie ist es
möglich, daß er durch eigene Kräfte diese Revolution zu Stande bringe, und von selbst ein guter Mensch werde? Und doch gebietet die Pflicht es zu sein, sie
gebietet uns aber nichts, als was uns thunlich ist. Dieses ist nicht anders zu
vereinigen, als daß die Revolution für die Denkungsart, die allmähliche Reform
aber für die Sinnesart (welche jener Hindernisse entgegenstellt), nothwendig,
und daher auch dem Menschen möglich sein muß. Das ist: wenn er den obersten
Grund seiner Maximen, wodurch er ein böser Mensch war, durch eine einzige
unwandelbare Entschließung umkehrt, (und hiemit einen neuen Menschen
anzieht); so ist er sofern dem Princip und der Denkungsart nach ein fürs Gute
empfängliches Subject; aber nur in continuirlichem Wirken und Werden ein
guter Mensch: d. i. er kann hoffen, daß er bei einer solchen Reinigkeit des
Princips, welches er sich zur obersten Maxime seiner Willkühr genommen hat,
und der Festigkeit desselben, sich auf dem guten (obwol schmalen) Wege eines
beständigen Fortschreitens vom Schlechten zum Bessern befinde. Dies ist für
denjenigen, der den intelligibelen Grund des Herzens (aller Maximen der
Willkühr) durchschauet, für den also diese Unendlichkeit des Fortschritts Einheit
ist, d. i. für Gott so viel, als wirklich ein guter (ihm gefälliger) Mensch sein; und
in sofern kann diese Veränderung als Revolution betrachtet werden; für die
Beurtheilung der Menschen aber, die sich und die Stärke ihrer Maximen nur
nach der Oberhand, die sie über Sinnlichkeit in der Zeit gewinnen, schätzen
können, ist sie nur als ein immer fortdauerndes Streben zum Bessern, mithin als
allmähliche Reform des Hanges zum Bösen, als verkehrter Denkungsart,
anzusehen.
Hieraus folgt, daß die moralische Bildung des Menschen nicht von der
Besserung der Sitten, sondern von der Umwandlung der Denkungsart, und von
Gründung eines Charakters anfangen müsse; ob man zwar gewöhnlicherweise
anders verfährt, und wider Laster einzeln kämpft, die allgemeine Wurzel
derselben aber unberührt läßt. Nun ist selbst der eingeschränkteste Mensch des
Eindrucks einer desto größeren Achtung für eine pflichtmäßige Handlung fähig,
je mehr er ihr in Gedanken andere Triebfedern, die durch die Selbstliebe auf die
Maxime der Handlung Einfluß haben könnten, entzieht; und selbst Kinder sind
fähig, auch die kleinste Spur von Beimischung unächter Triebfedern
aufzufinden: da denn die Handlung bei ihnen augenblicklich allen moralischen
Werth verliert. Diese Anlage zum Guten wird dadurch, daß man das Beispiel
selbst von guten Menschen (was die Gesetzmäßigkeit derselben betrifft), anführt,
und seine moralischen Lehrlinge die Unlauterkeit mancher Maximen aus den
wirklichen Triebfedern ihrer Handlungen beurtheilen läßt, unvergleichlich
cultivirt, und geht allmählig in die Denkungsart über: so daß Pflicht bloß für sich
selbst in ihren Herzen ein merkliches Gewicht zu bekommen anhebt. Allein
tugendhafte Handlungen, so viel Aufopferung sie auch gekostet haben mögen, bewundern zu lehren, ist noch nicht die rechte Stimmung, die das Gemüth des
Lehrlings fürs moralisch Gute erhalten soll. Denn so tugendhaft Jemand auch
sei, so ist doch Alles, was er immer Gutes thun kann, bloß Pflicht; seine Pflicht
aber thun, ist nichts mehr, als das thun, was in der gewöhnlichen sittlichen
Ordnung ist, mithin nicht bewundert zu werden verdient. Vielmehr ist diese
Bewunderung eine Abstimmung unsers Gefühls für Pflicht, gleich als ob es
etwas Außerordentliches und Verdienstliches wäre, ihr Gehorsam zu leisten.
Aber Eines ist in unsrer Seele, welches, wenn wir es gehörig ins Auge fassen,
wir nicht aufhören können, mit der höchsten Verwunderung zu betrachten, und
wo die Bewunderung rechtmäßig, zugleich auch seelenerhebend ist; und das ist:
die ursprüngliche moralische Anlage in uns überhaupt. — Was ist das, (kann
man sich selbst fragen,) in uns, wodurch wir von der Natur durch so viel
Bedürfnisse beständig abhängige Wesen, doch zugleich über diese in der Idee
einer ursprünglichen Anlage (in uns) so weit erhoben werden, daß wir sie
insgesammt für nichts, und uns selbst des Daseins für unwürdig halten, wenn wir
ihrem Genusse, der uns doch das Leben allein wünschenswerth machen kann,
einem Gesetze zuwider nachhängen sollten, durch welches unsere Vernunft
mächtig gebietet, ohne doch dabei weder etwas zu verheißen noch zu drohen?
Das Gewicht dieser Frage muß ein jeder Mensch von der gemeinsten Fähigkeit,
der vorher von der Heiligkeit, die in der Idee der Pflicht liegt, belehrt worden,
der sich aber nicht bis zur Nachforschung des Begriffs der Freiheit, welcher
allererst aus diesem Gesetze hervorgeht,[40] versteigt, innigst fühlen; und selbst
die Unbegreiflichkeit dieser eine göttliche Abkunft verkündigenden Anlage muß
auf das Gemüth bis zur Begeisterung wirken, und es zu den Aufopferungen
stärken, welche ihm die Achtung für seine Pflicht nur auferlegen mag. Dieses
Gefühl der Erhabenheit seiner moralischen Bestimmung öfter rege zu machen,
ist als Mittel der Erweckung sittlicher Gesinnungen vorzüglich anzupreisen, weil
es dem angebornen Hange zur Verkehrung der Triebfedern in den Maximen
unserer Willkühr gerade entgegenwirkt, um in der unbedingten Achtung fürs
Gesetz, als der höchsten Bedingung aller zu nehmenden Maximen, die
ursprüngliche sittliche Ordnung unter den Triebfedern, und hiemit die Anlage
zum Guten im menschlichen Herzen, in ihrer Reinigkeit wieder herzustellen.
Aber dieser Wiederherstellung durch eigene Kraftanwendung steht ja der Satz
von der angebornen Verderbtheit der Menschen für alles Gute gerade entgegen?
Allerdings, was die Begreiflichkeit d. i. unsere Einsicht von der Möglichkeit
derselben betrifft, wie alles dessen, was als Begebenheit in der Zeit
(Veränderung) und sofern nach Naturgesetzen als nothwendig, und dessen
Gegentheil doch zugleich unter moralischen Gesetzen, als durch Freiheit
möglich vorgestellt werden soll; aber der Möglichkeit dieser Wiederherstellung selbst ist er nicht entgegen. Denn, wenn das moralische Gesetz gebietet, wir
sollen jetzt bessere Menschen sein; so folgt unumgänglich, wir müssen es auch
können. Der Satz vom angebornen Bösen ist in der moralischen Dogmatik von
gar keinem Gebrauch: denn die Vorschriften derselben enthalten eben dieselben
Pflichten, und bleiben auch in derselben Kraft, ob ein angeborner Hang zur
Uebertretung in uns sei, oder nicht. In der moralischen Ascetik aber will dieser
Satz mehr, aber doch nichts mehr sagen, als: wir können in der sittlichen
Ausbildung der anerschaffenen moralischen Anlage zum Guten, nicht von einer
uns natürlichen Unschuld den Anfang machen, sondern müssen von der
Voraussetzung einer Bösartigkeit der Willkühr in Annehmung ihrer Maximen
der ursprünglichen sittlichen Anlage zuwider anheben, und, weil der Hang dazu
unvertilgbar ist, mit der unablässigen Gegenwirkung gegen denselben. Da dieses
nun bloß auf eine ins Unendliche hinausgehende Fortschreitung vom Schlechten
zum Besseren führt, so folgt: daß die Umwandlung der Gesinnung des bösen in
die eines guten Menschen in der Veränderung des obersten innersten Grundes
der Annehmung aller seiner Maximen dem sittlichen Gesetze gemäß zu setzen
sei, sofern dieser neue Grund (das neue Herz) nun selbst unveränderlich ist. Zur
Ueberzeugung aber hievon kann nun zwar der Mensch natürlicherweise nicht
gelangen, weder durch unmittelbares Bewußtsein, noch durch den Beweis seines
bis dahin geführten Lebenswandels; weil die Tiefe des Herzens (der subjective
erste Grund seiner Maximen) ihm selbst unerforschlich ist; aber auf den Weg,
der dahin führt, und der ihm von einer im Grunde gebesserten Gesinnung
angewiesen wird, muß er hoffen können, durch eigene Kraftanwendung zu
gelangen: weil er ein guter Mensch werden soll, aber nur nach demjenigen, was
ihm als von ihm selbst gethan zugerechnet werden kann, als moralisch-gut zu
beurtheilen ist.
Wider diese Zumuthung der Selbstbesserung bietet nun die zur moralischen
Bearbeitung von Natur verdrossene Vernunft unter dem Vorwande des
natürlichen Unvermögens allerlei unlautere Religionsideen auf (wozu gehört:
Gott selbst das Glückseligkeitsprincip zur obersten Bedingung seiner Gebote
anzudichten). Man kann aber alle Religionen in die der Gunstbewerbung (des
bloßen Cultus) und die moralische, d. i. die Religion des guten Lebenswandels,
eintheilen. Nach der erstern schmeichelt sich entweder der Mensch: Gott könne
ihn wohl ewig glücklich machen, ohne daß er eben nöthig habe, ein besserer
Mensch zu werden, (durch Erlassung seiner Verschuldungen); oder auch, wenn
ihm dieses nicht möglich zu sein scheint: Gott könne ihn wohl zum besseren
Menschen machen, ohne daß er selbst etwas mehr dabei zu thun habe, als darum
zu bitten; welches, da es vor einem allsehenden Wesen nichts weiter ist, als
wünschen, eigentlich nichts gethan sein würde: denn wenn es mit dem bloßen Wunsch ausgerichtet wäre, so würde jeder Mensch gut sein. Nach der
moralischen Religion aber (dergleichen unter allen öffentlichen, die es je
gegeben hat, allein die christliche ist,) ist es ein Grundsatz: daß ein Jeder, so viel,
als in seinen Kräften ist, thun müsse, um ein besserer Mensch zu werden; und
nur alsdann, wenn er sein angebornes Pfund nicht vergraben, (Lucä XIX, 12-16),
wenn er die ursprüngliche Anlage zum Guten benutzt hat, um ein besserer
Mensch zu werden, er hoffen könne, was nicht in seinem Vermögen ist, werde
durch höhere Mitwirkung ergänzt werden. Auch ist es nicht schlechterdings
nothwendig, daß der Mensch wisse, worin diese bestehe; vielleicht gar
unvermeidlich, daß, wenn die Art, wie sie geschieht, zu einer gewissen Zeit
offenbart worden, verschiedene Menschen zu einer andern Zeit sich
verschiedene Begriffe, und zwar mit aller Aufrichtigkeit, davon machen würden.
Aber alsdann gilt auch der Grundsatz: „Es ist nicht wesentlich, und also nicht
Jedermann nothwendig zu wissen, was Gott zu seiner Seligkeit thue, oder gethan
habe;“ aber wohl, was er selbst zu thun habe, um dieses Beistandes würdig zu
werden.[41]
Der philosophischen Religionslehre
zweites Stück.
Von dem
Kampf des guten Princips mit dem bösen,
um die
Herrschaft über den Menschen.
Daß, um ein moralisch guter Mensch zu werden, es nicht genug sei, den Keim
des Guten, der in unserer Gattung liegt, sich bloß ungehindert entwickeln zu
lassen, sondern auch eine in uns befindliche entgegenwirkende Ursache des
Bösen zu bekämpfen sei, das haben unter allen alten Moralisten, vornehmlich
die Stoiker durch ihr Losungswort Tugend, welches (sowohl im Griechischen als
Lateinischen) Muth und Tapferkeit bezeichnet, und also einen Feind voraussetzt,
zu erkennen gegeben. In diesem Betracht ist der Name Tugend ein herrlicher
Name, und es kann ihm nicht schaden, daß er oft prahlerisch gemißbraucht, und,
(so wie neuerlich das Wort Aufklärung) bespöttelt worden. — Denn den Muth
auffordern, ist schon zur Hälfte so viel, als ihn einflößen; dagegen die faule sich
selbst gänzlich mißtrauende und auf äußere Hilfe harrende kleinmüthige
Denkungsart (in Moral und Religion) alle Kräfte des Menschen abspannt, und
ihn dieser Hilfe selbst unwürdig macht.
Aber jene wackern Männer verkannten doch ihren Feind, der nicht in den
natürlichen bloß undisciplinirten, sich aber unverhohlen Jedermanns Bewußtsein
offen darstellenden Neigungen zu suchen, sondern ein gleichsam unsichtbarer,
sich hinter Vernunft verbergender Feind, und darum desto gefährlicher ist. Sie
boten die Weisheit gegen die Thorheit auf, die sich von Neigungen bloß
unvorsichtig täuschen läßt, anstatt sie wider die Bosheit (des menschlichen
Herzens) aufzurufen, die mit seelverderbenden Grundsätzen die Gesinnung
insgeheim untergräbt.[42]
Natürliche Neigungen sind an sich selbst betrachtet, gut, d. i. unverwerflich,
und es ist nicht allein vergeblich, sondern es wäre auch schädlich und tadelhaft,
sie ausrotten zu wollen; man muß sie vielmehr nur bezähmen, damit sie sich
untereinander nicht selbst aufreiben, sondern zur Zusammenstimmung in einem
Ganzen, Glückseligkeit genannt, gebracht werden können. Die Vernunft aber, die
dieses ausrichtet, heißt Klugheit. Nur das Moralisch-Gesetzwidrige ist an sich
selbst böse, schlechterdings verwerflich, und muß ausgerottet werden; die Vernunft aber, die das lehret, noch mehr aber, wenn sie es auch ins Werk richtet,
verdient allein den Namen der Weisheit, in Vergleichung, mit welcher das Laster
zwar auch Thorheit genannt werden kann, aber nur alsdann, wenn die Vernunft
genugsam Stärke in sich fühlt, um es (und alle Anreize dazu) zu verachten, und
nicht bloß als ein zu fürchtendes Wesen zu hassen, und sich dagegen zu
bewaffnen.
Wenn der Stoiker also den moralischen Kampf des Menschen bloß als Streit
mit seinen (an sich unschuldigen) Neigungen, sofern sie als Hindernisse der
Befolgung seiner Pflicht überwunden werden müssen, dachte: so konnte er, weil
er kein besonderes positives (an sich böses) Princip annimmt, die Ursache der
Uebertretung nur in der Unterlassung setzen, jene zu bekämpfen; da aber diese
Unterlassung selbst pflichtwidrig (Uebertretung), nicht bloßer Naturfehler ist,
und, nun die Ursache derselben nicht wiederum (ohne im Zirkel zu erklären) in
den Neigungen, sondern nur in dem, was die Willkühr, als freie Willkühr
bestimmt, (im inneren ersten Grunde der Maximen, die mit den Neigungen im
Einverständnisse sind) gesucht werden kann, so läßt sich’s wohl begreifen, wie
Philosophen, denen ein Erklärungsgrund, welcher ewig in Dunkel eingehüllt
bleibt,[43] und obgleich unumgänglich, dennoch unwillkommen ist, den
eigentlichen Gegner des Guten verkennen konnten, mit dem sie den Kampf zu
bestehen glaubten.
Es darf also nicht befremden, wenn ein Apostel diesen unsichtbaren, nur
durch seine Wirkungen auf uns kennbaren, die Grundsätze verderbenden Feind,
als außer uns, und zwar als bösen Geist vorstellig macht: „wir haben nicht mit
Fleisch und Blut (den natürlichen Neigungen), sondern mit Fürsten und
Gewaltigen — mit bösen Geistern zu kämpfen.“ Ein Ausdruck, der nicht, um
unsere Erkenntniß über die Sinnenwelt hinaus zu erweitern, sondern nur um den
Begriff des für uns unergründlichen, für den praktischen Gebrauch anschaulich
zu machen, angelegt zu sein scheint; denn übrigens ist es zum Behuf des letztern
für uns einerlei, ob wir den Verführer bloß in uns selbst, oder auch außer uns
setzen, weil die Schuld uns im letzten Falle um nichts minder trifft, als im
ersteren, als die wir von ihm nicht verführt werden würden, wenn wir mit ihm
nicht im geheimen Einverständnisse wären.[44] — Wir wollen diese ganze
Betrachtung in zwei Abschnitte eintheilen.
Erster Abschnitt.
Von dem Rechtsanspruche des guten Princips auf die Herrschaft
über den Menschen.
a) Personificirte Idee des guten Princips.
Das, was allein eine Welt zum Gegenstande des göttlichen Rathschlusses, und
zum Zwecke der Schöpfung machen kann, ist die Menschheit, (das vernünftige
Weltwesen überhaupt) in ihrer moralischen ganzen Vollkommenheit, wovon als
oberster Bedingung, die Glückseligkeit die unmittelbare Folge in dem Willen des
höchsten Wesens ist. — Dieser allein Gott wohlgefällige Mensch „ist in ihm von
Ewigkeit her;“ die Idee desselben geht von seinem Wesen aus; er ist sofern kein
erschaffenes Ding, sondern sein eingeborner Sohn; „das Wort, (das Werde!)
durch welches alle andren Dinge sind, und ohne das nichts existirt, was gemacht
ist,“ (denn um seinet d. i. des vernünftigen Wesens in der Welt willen, so wie es
seiner moralischen Bestimmung nach gedacht werden kann, ist Alles gemacht).
— „Er ist der Abglanz seiner Herrlichkeit.“ — „In ihm hat Gott die Welt geliebt“
und nur in ihm und durch Annehmung seiner Gesinnungen können wir hoffen
„Kinder Gottes zu werden;“ u. s. w.
Zu diesem Ideal der moralischen Vollkommenheit, d. i. dem Urbilde der
sittlichen Gesinnung in ihrer ganzen Lauterkeit uns zu erheben, ist nun
allgemeine Menschenpflicht, wozu uns auch diese Idee selbst, welche von der
Vernunft uns zur Nachstrebung vorgelegt wird, Kraft geben kann. Eben darum
aber, weil wir von ihr nicht die Urheber sind, sondern sie in dem Menschen Platz
genommen hat, ohne daß wir begreifen, wie die menschliche Natur für sie auch
nur habe empfänglich sein können, kann man besser sagen: daß jenes Urbild
vom Himmel zu uns herabgekommen sei, daß es die Menschheit angenommen
habe, (denn es ist nicht eben sowohl möglich, sich vorzustellen, wie der von
Natur böse Mensch das Böse von selbst ablege, und sich zum Ideal der
Heiligkeit erhebe, als daß das Letztere die Menschheit (die für sich nicht böse
ist) annehme [[und sich zu ihr herablasse).]][45] Diese Vereinigung mit uns kann
als ein Stand der Erniedrigung des Sohnes Gottes angesehen werden, wenn wir
uns jenen göttlich gesinnten Menschen, als Urbild für uns, so vorstellen, wie er,
ob zwar selbst heilig, und als solcher zu keiner Erduldung von Leiden verhaftet,
sie[46] gleichwohl im größten Maße übernimmt, um das Weltbeste zu befördern;
dagegen der Mensch, der nie von Schuld frei ist, wenn er auch dieselbe
Gesinnung angenommen hat, die Leiden, die ihn, auf welchem Wege es auch sei,
treffen mögen, doch als von ihm verschuldet ansehen kann, mithin sich der
Vereinigung seiner Gesinnung mit einer solchen Idee, ob zwar sie ihm zum
Urbilde dient, unwürdig halten muß.
Das Ideal der Gott wohlgefälligen Menschheit (mithin einer moralischen
Vollkommenheit, so wie sie an einem von Bedürfnissen und Neigungen
abhängigen Weltwesen möglich ist) können wir uns nun nicht anders denken, als unter der Idee eines Menschen, der nicht allein alle Menschenpflicht selbst
auszuüben, zugleich auch durch Lehre und Beispiel das Gute in größtmöglichem
Umfange um sich auszubreiten, sondern auch, obgleich durch die größten
Anlockungen versucht, dennoch alle Leiden bis zum schmählichsten Tode um
des Weltbesten willen, und selbst für seine Feinde, zu übernehmen, bereitwillig
wäre. — Denn der Mensch kann sich keinen Begriff von dem Grade und der
Stärke einer Kraft, dergleichen die einer moralischen Gesinnung ist, machen, als
wenn er sie, mit Hindernissen ringend, und unter den größtmöglichen
Anfechtungen, dennoch überwindend sich vorstellt.
Im praktischen Glauben an diesen Sohn Gottes (sofern er vorgestellt wird, als
habe er die menschliche Natur angenommen,) kann nun der Mensch hoffen, Gott
wohlgefällig (dadurch auch selig) zu werden; d. i. der, welcher sich einer solchen
moralischen Gesinnung bewußt ist, daß er glauben und auf sich gegründetes
Vertrauen setzen kann, er würde unter ähnlichen Versuchungen und Leiden (so
wie sie zum Probierstein jener Idee gemacht werden,) dem Urbilde der
Menschheit unwandelbar anhängig, und seinem Beispiele in treuer Nachfolge
ähnlich bleiben, ein solcher Mensch, und auch nur der allein, ist befugt, sich für
denjenigen zu halten, der ein des göttlichen Wohlgefallens nicht unwürdiger
Gegenstand ist.
b) Objective Realität dieser Idee.
Diese Idee hat ihre Realität in praktischer Beziehung vollständig in sich selbst.
Denn sie liegt in unsrer moralisch gesetzgebenden Vernunft. Wir sollen ihr
gemäß sein, und wir müssen es daher auch können. Müßte man die Möglichkeit,
ein diesem Urbilde gemäßer Mensch zu sein, vorher beweisen, wie es bei
Naturbegriffen unumgänglich nothwendig ist, (damit wir nicht Gefahr laufen,
durch leere Begriffe hingehalten zu werden), so würden wir eben sowohl auch
Bedenken tragen müssen, selbst dem moralischen Gesetze das Ansehen
einzuräumen, unbedingter und doch hinreichender Bestimmungsgrund unsrer
Willkühr zu sein; denn wie es möglich sei, daß die bloße Idee einer
Gesetzmäßigkeit überhaupt eine mächtigere Triebfeder für dieselbe sein könne,
als alle nur erdenkliche, die von Vortheilen hergenommen werden, das kann
weder durch Vernunft eingesehen, noch durch Beispiele der Erfahrung belegt
werden, weil, was das erste betrifft, das Gesetz unbedingt gebietet, und das
zweite anlangend, wenn es auch nie einen Menschen gegeben hätte, der diesem
Gesetze unbedingten Gehorsam geleistet hätte, die objective Nothwendigkeit,
ein solcher zu sein, doch unvermindert und für sich selbst einleuchtet. Es bedarf also keines Beispiels der Erfahrung, um die Idee eines Gott moralisch
wohlgefälligen Menschen für uns zum Vorbilde zu machen; sie liegt als ein
solches schon in unserer Vernunft. — Wer aber, um einen Menschen für ein
solches mit jener Idee übereinstimmendes Beispiel zur Nachfolge anzuerkennen,
noch etwas mehr, als was er sieht, d. i. mehr als einen gänzlich untadelhaften, ja
so viel, als man nur verlangen kann, verdienstvollen Lebenswandel, wer etwa
außerdem noch Wunder, die durch ihn oder für ihn geschehen,[47] zur
Beglaubigung fordert: der bekennt zugleich hierdurch seinen moralischen
Unglauben, nämlich den Mangel des Glaubens an die Tugend; den kein auf
Beweise durch Wunder, gegründeter Glaube (der nur historisch ist), ersetzen
kann; weil nur der Glaube an die praktische Gültigkeit jener Idee, die in unserer
Vernunft liegt, (welche auch allein allenfalls die Wunder als solche, die vom
guten Princip herkommen möchten, bewähren, aber nicht von diesen ihre
Bewährung entlehnen kann) moralischen Werth hat.
Eben darum muß auch eine Erfahrung möglich sein, in der das Beispiel von
einem solchen Menschen gegeben werde, (so weit als man von einer äußeren
Erfahrung überhaupt Beweisthümer der inneren sittlichen Gesinnung erwarten
und verlangen kann); denn, dem Gesetz nach, sollte billig ein jeder Mensch ein
Beispiel zu dieser Idee an sich abgeben; wozu das Urbild immer nur in der
Vernunft bleibt; weil ihr kein Beispiel in der äußern Erfahrung adäquat ist, als
welche das Innere der Gesinnung nicht aufdeckt, sondern darauf, ob zwar nicht
mit strenger Gewißheit, nur schließen läßt; (ja selbst die innere Erfahrung des
Menschen an ihm selbst läßt ihn die Tiefen seines Herzens nicht so
durchschauen, daß er von dem Grunde seiner Maximen, zu denen er sich
bekennt, und von ihrer Lauterkeit und Festigkeit durch Selbstbeobachtung ganz
sichere Kenntniß erlangen könnte).
Wäre nun ein solcher wahrhaftig göttlich gesinnter Mensch zu einer gewissen
Zeit gleichsam vom Himmel auf die Erde herabgekommen, der durch Lehre,
Lebenswandel und Leiden das Beispiel eines Gott wohlgefälligen Menschen an
sich gegeben hätte, so weit als man von äußerer Erfahrung nur verlangen kann,
(indessen, daß das Urbild eines solchen immer doch nirgend anders, als in
unserer Vernunft zu suchen ist), hätte er durch alles dieses ein unabsehlich
großes moralisches Gute in der Welt durch eine Revolution im
Menschengeschlechte hervorgebracht; so würden wir doch nicht Ursache haben,
an ihm etwas Anders, als einen natürlich gezeugten Menschen anzunehmen,
(weil dieser sich doch auch verbunden fühlt, selbst ein solches Beispiel an sich
abzugeben,) ob zwar dadurch eben nicht schlechthin verneinet würde, daß er
nicht auch wohl ein übernatürlich erzeugter Mensch sein könne. Denn in
praktischer Absicht kann die Voraussetzung des Letztern uns doch nichts vortheilen; weil das Urbild, welches wir dieser Erscheinung unterlegen, doch
immer in uns (obwohl natürlichen Menschen) selbst gesucht werden muß,
dessen Dasein in der menschlichen Seele schon für sich selbst unbegreiflich
genug ist, daß man nicht eben nöthig hat, außer seinem übernatürlichen
Ursprunge ihn noch in einem besondern Menschen hypostasiert anzunehmen.
Vielmehr würde die Erhebung eines solchen Heiligen über alle Gebrechlichkeit
der menschlichen Natur der praktischen Anwendung der Idee desselben auf
unsere Nachfolge, nach Allem, was wir einzusehen vermögen, eher im Wege
sein. Denn, wenn gleich jenes Gott wohlgefälligen Menschen Natur in so weit,
als menschlich, gedacht würde; daß er mit eben denselben Bedürfnissen, folglich
auch denselben Leiden, mit eben denselben Naturneigungen, folglich auch eben
solchen Versuchungen zur Uebertretung, wie wir behaftet, aber doch sofern als
übermenschlich gedacht würde, daß nicht etwa errungene, sondern angeborne
unveränderliche Reinigkeit des Willens ihm schlechterdings keine Uebertretung
möglich sein ließe; so würde diese Distanz vom natürlichen Menschen dadurch
wiederum so unendlich groß werden, daß jener göttliche Mensch für diesen nicht
mehr zum Beispiel aufgestellt werden könnte. Der Letztere würde sagen: man
gebe mir einen ganz heiligen Willen, so wird alle Versuchung zum Bösen von
selbst an mir scheitern; man gebe mir die innere vollkommenste Gewißheit, daß,
nach einem kurzen Erdenleben, ich (zufolge jener Heiligkeit) der ganzen ewigen
Herrlichkeit des Himmelreichs sofort theilhaftig werden soll, so werde ich alle
Leiden, so schwer sie auch immer sein mögen, bis zum schmählichsten Tode
nicht allein willig, sondern auch mit Fröhlichkeit übernehmen, da ich den
herrlichen und nahen Ausgang mit Augen vor mir sehe. Zwar würde der
Gedanke: daß jener göttliche Mensch im wirklichen Besitze dieser Hoheit und
Seligkeit von Ewigkeit war, (und sie nicht allererst durch solche Leiden
verdienen durfte): daß er sich derselben für lauter Unwürdige, sogar für seine
Feinde willig entäußerte, um sie vom ewigen Verderben zu erretten, unser
Gemüth zur Bewunderung, Liebe und Dankbarkeit gegen ihn stimmen müssen;
imgleichen würde die Idee eines Verhaltens nach einer so vollkommenen Regel
der Sittlichkeit für uns allerdings auch als Vorschrift zur Befolgung geltend, er
selbst aber nicht als Beispiel der Nachahmung, mithin auch nicht als Beweis der
Thunlichkeit und Erreichbarkeit eines so reinen und hohen moralischen Guts für
uns, uns vorgestellt werden können.[48]
Eben derselbe göttlich gesinnte, aber ganz eigentlich menschliche Lehrer
würde doch nichts desto weniger von sich, als ob das Ideal des Guten in ihm
leibhaftig (in Lehre und Wandel) dargestellt würde, mit Wahrheit reden können.
Denn er würde alsdann nur von der Gesinnung sprechen, die er sich selbst zur
Regel seiner Handlungen macht, die er aber, da er sie als Beispiel für Andre, nicht für sich selbst sichtbar machen kann, nur durch seine Lehren und
Handlungen äußerlich vor Augen stellt: „Wer unter euch kann mich einer Sünde
zeihen?“ Es ist aber der Billigkeit gemäß, das untadelhafte Beispiel eines
Lehrers zu dem, was er lehrt, wenn dieses ohnedem für Jedermann Pflicht ist,
keiner andern als der lautersten Gesinnung desselben anzurechnen, wenn man
keine Beweise des Gegentheils hat. Eine solche Gesinnung mit allen, um des
Weltbesten willen übernommenen, Leiden, in dem Ideale der Menschheit
gedacht, ist nun für alle Menschen zu allen Zeiten und in allen Welten, vor der
obersten Gerechtigkeit vollgültig: wenn der Mensch die seinige derselben, wie er
es thun soll, ähnlich macht. Sie wird freilich immer eine Gerechtigkeit bleiben,
die nicht die unsrige ist, sofern diese in einem jener Gesinnung völlig und ohne
Fehl gemäßen Lebenswandel bestehen müßte. Es muß aber doch eine Zueignung
der ersteren um der letzten willen, wenn diese mit der Gesinnung des Urbildes
vereinigt wird, möglich sein, obwohl sie sich begreiflich zu machen, noch
großen Schwierigkeiten unterworfen ist, die wir jetzt vortragen wollen.
c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben.
Die erste Schwierigkeit, welche die Erreichbarkeit jener Idee, der Gott
wohlgefälligen Menschheit in uns, in Beziehung auf die Heiligkeit des
Gesetzgebers, bei dem Mangel unserer eigenen Gerechtigkeit, zweifelhaft
macht, ist folgende. Das Gesetz sagt: „Seid heilig (in eurem Lebenswandel) wie
euer Vater im Himmel heilig ist;“ denn das ist das Ideal des Sohnes Gottes,
welches uns zum Vorbilde aufgestellt ist. Die Entfernung aber des Guten, was
wir in uns bewirken sollen, von dem Bösen, wovon wir ausgehen, ist unendlich,
und sofern, was die That, d. i. die Angemessenheit des Lebenswandels zur
Heiligkeit des Gesetzes betrifft, in keiner Zeit erreichbar. Gleichwohl soll die
sittliche Beschaffenheit des Menschen mit ihr übereinstimmen. Sie muß also in
der Gesinnung, in der allgemeinen und lautern Maxime der Uebereinstimmung
des Verhaltens mit demselben, als dem Keime, woraus alles Gute entwickelt
werden soll, gesetzt werden, die von einem heiligen Princip ausgeht, welches der
Mensch in seine oberste Maxime aufgenommen hat. Eine Sinnesänderung, die
auch möglich sein muß, weil sie Pflicht ist. — Nun besteht die Schwierigkeit
darin, wie die Gesinnung für die That, welche jederzeit (nicht überhaupt,
sondern in jedem Zeitpunkte) mangelhaft ist, gelten könne. Die Auflösung
derselben aber beruht darauf: daß die letztere, als ein continuirlicher Fortschritt
von mangelhaftem Guten zum Besseren ins Unendliche, nach unserer
Schätzung, die wir in den Begriffen des Verhältnisses der Ursache und Wirkungen unvermeidlich auf Zeitbedingungen eingeschränkt sind, immer
mangelhaft bleibt; so, daß wir das Gute in der Erscheinung, d. i. der That nach,
in uns jederzeit als unzulänglich für ein heiliges Gesetz ansehen müssen; seinen
Fortschritt aber ins Unendliche zur Angemessenheit mit dem letzteren, wegen
der Gesinnung, daraus er abgeleitet wird, die übersinnlich ist, von einem
Herzenskündiger in seiner reinen intellectuellen Anschauung als ein vollendetes
Ganze, auch der That (dem Lebenswandel) nach, beurtheilt denken können,[49]
und so der Mensch, unerachtet seiner beständigen Mangelhaftigkeit doch
überhaupt Gott wohlgefällig zu sein erwarten könne, in welchem Zeitpunkte
auch sein Dasein abgebrochen werden möge.
Die zweite Schwierigkeit, welche sich hervorthut, wenn man den zum Guten
strebenden Menschen in Ansehung dieses moralischen Guten selbst in
Beziehung auf die göttliche Gütigkeit betrachtet, betrifft die moralische
Glückseligkeit, worunter nicht die Versicherung eines immerwährenden Besitzes
der Zufriedenheit mit seinem physischen Zustande (Befreiung von Uebeln und
Genuß immer wachsender Vergnügen), als der physischen Glückseligkeit,
sondern von der Wirklichkeit und Beharrlichkeit einer im Guten immer
fortrückenden (nie daraus fallenden) Gesinnung verstanden wird, denn das
beständige „Trachten nach dem Reiche Gottes“ wenn man nur von der
Unveränderlichkeit einer solchen Gesinnung fest versichert wäre, würde eben so
viel sein, als sich schon im Besitz dieses Reichs zu wissen, da denn der so
gesinnte Mensch schon von selbst vertrauen würde, daß ihm „das Uebrige alles
(was physische Glückseligkeit betrifft,) zufallen werde.“
Nun könnte man zwar den hierüber besorgten Menschen mit seinem Wunsche
dahin verweisen: „sein (Gottes) Geist giebt Zeugniß unserm Geist, u. s. w.“ d. i.
wer eine so lautere Gesinnung, als gefordert wird, besitzt, wird von selbst schon
fühlen, daß er nie so tief fallen könne, das Böse wiederum lieb zu gewinnen,
allein es ist mit solchen vermeinten Gefühlen übersinnlichen Ursprungs nur
mißlich bestellt; man täuscht sich nirgends leichter, als in dem, was die gute
Meinung von sich selbst begünstigt. Auch scheint es nicht einmal rathsam zu
sein, zu einem solchen Vertrauen aufgemuntert zu werden, sondern vielmehr
zuträglicher (für die Moralität) „seine Seligkeit mit Furcht und Zittern zu
schaffen“ (ein hartes Wort, welches mißverstanden, zur finstersten Schwärmerei
antreiben kann); allein, ohne alles Vertrauen zu seiner einmal angenommenen
Gesinnung, würde kaum eine Beharrlichkeit, in derselben fortzufahren, möglich
sein. Dieses findet sich aber, ohne sich der süßen oder angstvollen Schwärmerei
zu überliefern, aus der Vergleichung seines bisher geführten Lebenswandels mit
seinem gefaßten Vorsatze. — Denn der Mensch, welcher von der Epoche der
angenommenen Grundsätze des Guten an, ein genugsam langes Leben hindurch die Wirkung derselben auf die That, d. i. auf seinen zum immer besseren
fortschreitenden Lebenswandel wahrgenommen hat, und daraus auf eine
gründliche Besserung in seiner Gesinnung nur vermuthungsweise zu schließen,
Anlaß findet, kann doch auch vernünftiger Weise hoffen, daß, da dergleichen
Fortschritte, wenn ihr Princip nur gut ist, die Kraft zu den folgenden immer noch
vergrößern, er in diesem Erdenleben diese Bahn nicht mehr verlassen, sondern
immer noch muthiger darauf fortrücken werde, ja, wenn nach diesem ihm noch
ein anderes Leben bevorsteht, er unter andern Umständen allem Ansehen nach
doch, nach eben demselben Princip, fernerhin darauf fortfahren, und sich dem,
obgleich unerreichbaren Ziele der Vollkommenheit immer noch nähern werde,
weil er nach dem, was er bisher an sich wahrgenommen hat, seine Gesinnung für
von Grunde aus gebessert halten darf. Dagegen der, welcher selbst bei oft
versuchtem Vorsatze zum Guten dennoch niemals fand, daß er dabei Stand hielt,
der immer ins Böse zurückfiel, oder wohl gar im Fortgange seines Lebens an
sich wahrnehmen mußte, aus dem Bösen ins Aergere, gleichsam als auf einem
Abhange, immer tiefer gefallen zu sein, vernünftigerweise sich keine Hoffnung
machen kann, daß, wenn er noch länger hier zu leben hätte, oder ihm auch ein
künftiges Leben bevorstände, er es besser machen werde, weil er bei solchen
Anzeigen das Verderben, als in seiner Gesinnung gewurzelt, ansehen müsse.
Nun ist das Erstere ein Blick in eine unabsehliche, aber gewünschte und
glückliche Zukunft, das Zweite dagegen in ein eben so unabsehliches Elend, —
d. i. Beides für Menschen, nach dem, was sie urtheilen können, in eine selige
oder unselige Ewigkeit; Vorstellungen, die mächtig genug sind, um dem einen
Theil zur Beruhigung und Befestigung im Guten, dem andern zur Aufweckung
des richtenden Gewissens, um dem Bösen, so viel möglich, noch Abbruch zu
thun, mithin zu Triebfedern zu dienen, ohne daß es nöthig ist, auch objectiv eine
Ewigkeit des Guten oder Bösen für das Schicksal des Menschen dogmatisch als
Lehrsatz vorauszusetzen,[50] mit welchen vermeinten Kenntnissen und
Behauptungen die Vernunft nur die Schranken ihrer Einsicht überschreitet. Die
gute und lautere Gesinnung (die man einen guten uns regierenden Geist nennen
kann), deren man sich bewußt ist, führt also auch das Zutrauen zu ihrer
Beharrlichkeit und Festigkeit, ob zwar nur mittelbar bei sich, und ist der Tröster,
(Paraklet), wenn uns unsere Fehltritte wegen ihrer Beharrlichkeit besorgt
machen. Gewißheit in Ansehung derselben ist dem Menschen weder möglich,
noch so viel wir einsehen, moralisch zuträglich. Denn (was wohl zu merken ist)
wir können dieses Zutrauen nicht auf ein unmittelbares Bewußtsein der
Unveränderlichkeit unserer Gesinnungen gründen, weil wir diese nicht
durchschauen können, sondern wir müssen allenfalls nur aus den Folgen
derselben im Lebenswandel auf sie schließen, welcher Schluß aber, weil er nur aus Wahrnehmungen als Erscheinungen der guten und bösen Gesinnung gezogen
worden, vornehmlich die Stärke derselben niemals mit Sicherheit zu erkennen
giebt, am wenigsten, wenn man seine Gesinnung gegen das vorausgesehene nahe
Ende des Lebens gebessert zu haben meint, da jene empirischen Beweise der
Aechtheit derselben gar mangeln, indem kein Lebenswandel zur Begründung des
Urtheilsspruchs unsers moralischen Werths mehr gegeben ist, und Trostlosigkeit
(dafür aber die Natur des Menschen bei der Dunkelheit aller Aussichten über die
Grenzen dieses Lebens hinaus schon von selbst sorgt, daß sie nicht in wilde
Verzweiflung ausschlage), die unvermeidliche Folge von der vernünftigen
Beurtheilung seines sittlichen Zustandes ist.
Die dritte und dem Anscheine nach größte Schwierigkeit, welche jeden
Menschen, selbst nachdem er den Weg des Guten eingeschlagen hat, doch in der
Aburtheilung seines ganzen Lebenswandels vor einer göttlichen Gerechtigkeit
als verwerflich vorstellt, ist folgende. — Wie es auch mit der Annehmung einer
guten Gesinnung an ihm zugegangen sein mag und sogar, wie beharrlich er auch
darin in einem ihr gemäßen Lebenswandel fortfahre, so fing er doch vom Bösen
an, und diese Verschuldung ist ihm nie auszulöschen möglich. Daß er nach
seiner Herzensänderung keine neuen Schulden mehr macht, kann er nicht dafür
ansehen, als ob er dadurch die alten bezahlt habe. Auch kann er in einem
fernerhin geführten guten Lebenswandel keinen Ueberschuß über das, was er
jedesmal an sich zu thun schuldig ist, herausbringen; denn es ist jederzeit seine
Pflicht, alles Gute zu thun, was in seinem Vermögen steht. — Diese
ursprüngliche, oder überhaupt vor jedem Guten, was er immer thun mag,
vorhergehende Schuld, die auch dasjenige ist, was, und nichts mehr, wir unter
dem radicalen Bösen verstanden (S. das erste Stück) kann aber auch, so viel wir
nach unserem Vernunftrecht einsehen, nicht von einem Andern getilgt werden;
denn sie ist keine transmissible Verbindlichkeit, die etwa, wie eine Geldschuld,
(bei der es dem Gläubiger einerlei ist, ob der Schuldner selbst, oder ein Anderer
für ihn bezahlt) auf einen Andern übertragen werden kann, sondern die
allerpersönlichste, nämlich eine Sündenschuld, die nur der Strafbare, nicht der
Unschuldige, er mag auch noch so großmüthig sein, sie für jenen übernehmen zu
wollen, tragen kann. — Da nun das Sittlich-Böse (Uebertretung des moralischen
Gesetzes, als göttlichen Gebotes, Sünde genannt) nicht sowohl wegen der
Unendlichkeit des höchsten Gesetzgebers, dessen Autorität dadurch verletzt
worden, (von welchem überschwenglichen Verhältnisse des Menschen zum
höchsten Wesen wir nichts verstehen), sondern als ein Böses in der Gesinnung
und den Maximen überhaupt (wie allgemeine Grundsätze vergleichungsweise
gegen einzelne Uebertretungen), eine Unendlichkeit von Verletzungen des
Gesetzes, mithin der Schuld, bei sich führt, (welches vor einem menschlichen Gerichtshofe, der nur das einzelne Verbrechen, mithin nur die That und darauf
bezogene, nicht aber die allgemeine Gesinnung in Betrachtung zieht, anders ist),
so würde jeder Mensch sich einer unendlichen Strafe und Verstoßung aus dem
Reiche Gottes zu gewärtigen haben.
Die Auflösung dieser Schwierigkeit beruht auf Folgendem: Der
Richterausspruch eines Herzenskündigers muß als ein solcher gedacht werden,
der aus der allgemeinen Gesinnung des Angeklagten nicht aus den
Erscheinungen derselben, den vom Gesetz abweichenden, oder damit
zusammenstimmenden Handlungen gezogen worden. Nun wird hier aber in dem
Menschen eine über das in ihm vorher mächtige böse Princip die Oberhand
habende gute Gesinnung vorausgesetzt, und es ist nun die Frage: ob die
moralische Folge der ersteren die Strafe, (mit andern Worten, die Wirkung des
Mißfallens Gottes an dem Subject) auch auf seinen Zustand in der gebesserten
Gesinnung könne gezogen werden, in der er schon ein Gegenstand des göttlichen
Wohlgefallens ist. Da hier die Frage nicht ist: ob auch vor der Sinnesänderung
die über ihn verhängte Strafe mit der göttlichen Gerechtigkeit,
zusammenstimmen würde, (als woran Niemand zweifelt), so soll sie (in dieser
Untersuchung) nicht als vor der Besserung an ihm vollzogen gedacht werden.
Sie kann aber auch nicht als nach derselben, da der Mensch schon im neuen
Leben wandelt, und moralisch ein anderer Mensch ist, dieser seiner neuen
Qualität (eines Gott wohlgefälligen Menschen) angemessen angenommen
werden; gleichwohl aber muß der höchsten Gerechtigkeit, vor der ein Strafbarer
nie straflos sein kann, ein Genüge geschehen. Da sie also weder vor noch nach
der Sinnesänderung der göttlichen Weisheit gemäß, und doch nothwendig ist: so
würde sie als in dem Zustande der Sinnesänderung selbst ihr angemessen und
ausgeübt gedacht werden müssen. Wir müssen also sehen, ob in diesem letztern
schon durch den Begriff einer moralischen Sinnesänderung diejenigen Uebel als
enthalten gedacht werden können, die der neue gutgesinnte Mensch als vor ihm
(in andrer Beziehung) verschuldete, und als solche Strafen ansehen kann[51]
wodurch der göttlichen Gerechtigkeit ein Genüge geschieht. — Die
Sinnesänderung ist nämlich ein Ausgang vom Bösen, und ein Eintritt ins Gute,
das Ablegen des alten, und das Anziehen des neuen Menschen, da das Subject
der Sünde (mithin auch allen Neigungen, sofern sie dazu verleiten), abstirbt, um
der Gerechtigkeit zu leben. In ihr aber als intellectueller Bestimmung sind nicht
zwei durch eine Zwischenzeit getrennte moralische Actus enthalten, sondern sie
ist nur ein einiger, weil die Verlassung des Bösen nur durch die gute Gesinnung,
welche den Eingang ins Gute bewirkt, möglich ist, und so umgekehrt. Das gute
Princip ist also in der Verlassung der bösen eben sowohl, als in der Annehmung
der guten Gesinnung enthalten, und der Schmerz, der die erste rechtmäßig begleitet, entspringt gänzlich aus der zweiten. Der Ausgang aus der verderbten
Gesinnung in die gute ist als „(das Absterben am alten Menschen, Kreuzigung
des Fleisches)“ an sich schon Aufopferung und Antretung einer langen Reihe
von Uebeln des Lebens, die der neue Mensch in der Gesinnung des Sohnes
Gottes, nämlich bloß um des Guten willen übernimmt; die aber doch eigentlich
einem andern, nämlich dem alten, (denn dieser ist moralisch ein anderer,) als
Strafe gebührten. — Ob er also gleich physisch (seinem empirischen Charakter
als Sinnenwesen nach, betrachtet) eben derselbe strafbare Mensch ist, und als ein
solcher vor einem moralischen Gerichtshofe, mithin auch von ihm selbst
gerichtet werden muß, so ist er doch in seiner neuen Gesinnung (als intelligibles
Wesen) vor einem göttlichen Richter, vor welchem diese die That vertritt,
moralisch ein anderer, und diese in ihrer Reinigkeit, wie die des Sohnes Gottes,
welche er in sich aufgenommen hat, oder, (wenn wir diese Idee personificiren),
dieser selbst trägt für ihn, und so auch für Alle, die an ihn (praktisch) glauben,
als Stellvertreter die Sündenschuld, thut durch Leiden und Tod der höchsten
Gerechtigkeit als Erlöser genug, und macht als Sachverwalter, daß sie hoffen
können, vor ihrem Richter als gerechtfertigt zu erscheinen, nur daß (in dieser
Vorstellungsart) jenes Leiden, was der neue Mensch, indem er dem alten
abstirbt, im Leben fortwährend übernehmen muß,[52] an dem Repräsentanten
der Menschheit als ein für allemal erlittener Tod vorgestellt wird. — Hier ist nun
derjenige Ueberschuß über das Verdienst der Werke, der oben vermißt wurde,
und ein Verdienst, das uns aus Gnaden zugerechnet wird. Denn damit das, was
bei uns im Erdenleben (vielleicht auch in allen künftigen Zeiten und allen
Welten), immer nur im bloßen Werden ist (nämlich ein Gott wohlgefälliger
Mensch zu sein) uns gleich, als ob wir schon hier im vollen Besitz derselben
wären, zugerechnet werde, dazu haben wir doch wohl keinen Rechtsanspruch
(nach der empirischen Selbsterkenntniß);[53] so weit wir uns selbst kennen,
(unsre Gesinnung nicht unmittelbar, sondern nur nach unsern Thaten ermessen),
so daß der Ankläger in uns eher noch auf ein Verdammungsurtheil antragen
würde. Es ist also immer nur ein Urtheilsspruch aus Gnade, obgleich, (als auf
Genugthuung gegründet, die für uns nur in der Idee (der vermeinten[54])
gebesserten Gesinnung) liegt, (die aber Gott allein kennt), der ewigen
Gerechtigkeit völlig gemäß, wenn wir um jenes Guten im Glauben willen aller
Verantwortung entschlagen werden.
Es kann nun noch gefragt werden, ob diese Deduction der Idee einer
Rechtfertigung des zwar verschuldeten, aber doch zu einer Gott wohlgefälligen
Gesinnung übergegangenen Menschen irgend einen praktischen Gebrauch habe,
und welcher es sein könne. Es ist nicht abzusehen, welcher positive Gebrauch
davon für die Religion und den Lebenswandel zu machen sei; da in jener Untersuchung die Bedingung zum Grunde liegt, daß der, den sie angeht, in der
erforderlichen guten Gesinnung schon wirklich sei, auf deren Behuf
(Entwickelung und Beförderung) aller praktische Gebrauch moralischer Begriffe
eigentlich abzweckt; denn was den Trost betrifft, so führt ihn eine solche
Gesinnung für den, der sich ihrer bewußt ist, (als Trost und Hoffnung, nicht als
Gewißheit) schon bei sich. Sie ist also in sofern nur die Beantwortung einer
speculativen Frage, die aber darum nicht mit Stillschweigen übergangen werden
kann, weil sonst der Vernunft vorgeworfen werden könnte, sie sei
schlechterdings unvermögend, die Hoffnung auf die Lossprechung des
Menschen von seiner Schuld mit der göttlichen Gerechtigkeit zu vereinigen; ein
Vorwurf, der ihr in mancherlei, vornehmlich in moralischer Rücksicht,
nachtheilig sein könnte. Allein der negative Nutzen, der daraus für Religion und
Sitten zum Behuf eines jeden Menschen gezogen werden kann, erstreckt sich
sehr weit. Denn man sieht aus der gedachten Deduction: daß nur unter der
Voraussetzung der gänzlichen Herzensänderung sich für den mit Schuld
belasteten Menschen vor der himmlischen Gerechtigkeit Lossprechung denken
lasse, mithin alle Expiationen, sie mögen von der büßenden oder feierlichen Art
sein, alle Anrufungen und Hochpreisungen, (selbst die des stellvertretenden
Ideals des Sohnes Gottes) den Mangel der erstern nicht ersetzen, oder, wenn
diese da ist, ihre Gültigkeit vor jenem Gerichte nicht im mindesten vermehren
können; denn dieses Ideal muß in unserer Gesinnung aufgenommen sein, um an
der Stelle der That zu gelten. Ein Anderes enthält die Frage: was sich der
Mensch von seinem geführten Lebenswandel am Ende desselben zu
versprechen, oder was er zu fürchten habe. Hier muß er allererst seinen
Charakter wenigstens einigermaßen kennen; also, wenn er gleich glaubt, es sei
mit seiner Gesinnung eine Besserung vorgegangen, die alte (verderbte), von der
er ausgegangen ist, zugleich mit in Betrachtung ziehen, und was und wie viel
von der ersteren er abgelegt habe, und welche Qualität (ob lautere oder noch
unlautere) sowohl, als welchen Grad die vermeinte neue Gesinnung habe,
abnehmen können, um die erste zu überwinden, und den Rückfall in dieselbe zu
verhüten; er wird sie also durchs ganze Leben nachzusuchen haben. Da er also
von seiner wirklichen Gesinnung durch unmittelbares Bewußtsein gar keinen
sichern und bestimmten Begriff bekommen, sondern ihn nur aus seinem wirklich
geführten Lebenswandel abnehmen kann; so wird er für das Urtheil des
künftigen Richters, (des aufwachenden Gewissens in ihm selbst, zugleich mit der
herbeigerufenen empirischen Selbsterkenntniß) sich keinen andern Zustand zu
seiner Ueberführung denken können, als daß ihm sein ganzes Leben dereinst
werde vor Augen gestellt werden, nicht bloß ein Abschnitt desselben, vielleicht
der letzte, und für ihn noch günstigste; hiermit aber würde er von selbst die Aussicht in ein noch weiter fortgesetztes Leben (ohne sich hier Grenzen zu
setzen), wenn es noch länger gedauert hätte, verknüpfen. Hier kann er nun nicht
die zuvor erkannte Gesinnung die That vertreten lassen, sondern umgekehrt, er
soll aus der ihm vorgestellten That seine Gesinnung abnehmen. Was meint der
Leser wohl? wird bloß dieser Gedanke, welcher dem Menschen, (der eben nicht
der ärgste sein darf) Vieles in die Erinnerung zurückruft, was er sonst
leichtsinnigerweise längst aus der Acht gelassen hat, wenn man ihm auch nichts
weiter sagte, als, er habe Ursache zu glauben, er werde dereinst vor einem
Richter stehen, von seinem künftigen Schicksal nach seinem bisher geführten
Lebenswandel urtheilen? Wenn man im Menschen den Richter, der in ihm selbst
ist, anfragt; so beurtheilt er sich strenge, denn er kann seine Vernunft nicht
bestechen; stellt man ihm aber einen andern Richter vor, so wie man von ihm aus
anderweitigen Belehrungen Nachricht haben will, so hat er wider seine Strenge
vieles vom Vorwande der menschlichen Gebrechlichkeit Hergenommenes
einzuwenden, und überhaupt denkt er, ihm beizukommen: es sei, daß er durch
reuige, nicht aus wahrer Gesinnung der Besserung entspringende
Selbstpeinigungen, der Bestrafung von ihm zuvorzukommen, oder ihn durch
Bitten und Flehen, auch durch Formeln, und für gläubig ausgegebene
Bekenntnisse zu erweichen denkt; und wenn ihm hiezu Hoffnung gemacht wird
(nach dem Sprüchwort: Ende gut, Alles gut); so macht er darnach schon
frühzeitig seinen Anschlag, um nicht ohne Noth zu viel am vergnügten Leben
einzubüßen, und beim nahen Ende desselben doch in der Geschwindigkeit die
Rechnung zu seinem Vortheile abzuschließen.[55]
Zweiter Abschnitt.
Von dem Rechtsanspruche des bösen Princips auf die Herrschaft
über den Menschen, und dem Kampf beider Principien mit
einander.
Die heilige Schrift (christlichen Antheils) trägt dieses intelligible moralische
Verhältniß in der Form einer Geschichte vor, da zwei, wie Himmel und Hölle
einander entgegengesetzte Principien im Menschen, als Personen außer ihm,
vorgestellt, nicht bloß ihre Macht gegen einander versuchen, sondern auch (der
eine Theil als Ankläger, der andere als Sachwalter des Menschen) ihre
Ansprüche gleichsam vor einem höchsten Richter durchs Recht geltend machen
wollen.
Der Mensch war ursprünglich zum Eigenthümer aller Güter der Erde eingesetzt (I. Mos. I, 28), doch, daß er diese nur als sein Untereigenthum
(dominium utile) unter seinem Schöpfer und Herrn, als Obereigenthümer
(dominus directus) besitzen sollte. Zugleich wird ein böses Wesen, (wie es so
böse geworden, um seinem Herrn untreu zu werden, da es doch uranfänglich gut
war, ist nicht bekannt), aufgestellt, welches durch seinen Abfall alles
Eigenthums, das es im Himmel besessen haben mochte, verlustig geworden, und
sich nun ein anderes auf Erden erwerben will. Da ihm nun als einem Wesen
höherer Art — als einem Geiste — irdische und körperliche Gegenstände keinen
Genuß gewähren können, so sucht er eine Herrschaft über die Gemüther dadurch
zu erwerben, daß er die Stammeltern aller Menschen von ihrem Oberherrn
abtrünnig und ihm anhängig macht, da es ihm dann gelingt, sich so zum
Obereigenthümer aller Güter der Erde, d. i. zum Fürsten dieser Welt,
aufzuwerfen. Nun könnte man hierbei zwar es bedenklich finden: warum sich
Gott gegen diesen Verräther nicht seiner Gewalt bediente,[56] und das Reich,
was er zu stiften zur Absicht hatte, lieber in seinem Anfange vernichtete; aber
die Beherrschung und Regierung der höchsten Weisheit über vernünftige Wesen
verfährt mit ihnen nach dem Princip ihrer Freiheit, und was sie Gutes oder Böses
treffen soll, das sollen sie sich selbst zuzuschreiben haben. Hier war also, dem
guten Princip zum Trotz, ein Reich des Bösen errichtet, welchem alle von Adam
(natürlicherweise) abstammenden Menschen unterwürfig wurden, und zwar mit
ihrer eignen Einwilligung, weil das Blendwerk der Güter dieser Welt ihre Blicke
von dem Abgrunde des Verderbens abzog, für das sie aufgespart wurden. Zwar
verwahrte sich das gute Princip wegen seines Rechtsanspruchs an der Herrschaft
über den Menschen durch die Errichtung der Form einer Regierung, die bloß auf
öffentliche alleinige Verehrung seines Namens angeordnet war (in der jüdischen
Theokratie), da aber die Gemüther der Unterthanen in derselben für keine
anderen Triebfedern, als die Güter dieser Welt, gestimmt blieben, und sie also
auch nicht anders, als durch Belohnungen und Strafen in diesem Leben regiert
sein wollten, dafür aber auch keiner andern Gesetze fähig waren, als solcher,
welche theils lästige Ceremonien und Gebräuche auferlegten, theils zwar
sittliche, aber nur solche, wobei ein äußerer Zwang stattfand, also nur
bürgerliche waren, wobei das Innere der moralischen Gesinnung gar nicht in
Betrachtung kam; so that diese Anordnung dem Reiche der Finsterniß keinen
wesentlichen Abbruch, sondern diente nur dazu, um das unauslöschliche Recht
des ersten Eigenthümers immer im Andenken zu erhalten. — Nun erschien in
eben demselben Volke zu einer Zeit, da es alle Uebel einer hierarchischen
Verfassung im vollen Maße fühlte, und das sowohl dadurch, als vielleicht durch
die den Sklavensinn erschütternden moralischen Freiheitslehren der griechischen
Weltweisen, die auf dasselbe allmählich Einfluß bekommen hatten, großentheils zum Besinnen gebracht, mithin zu einer Revolution reif war, auf einmal eine
Person, deren Weisheit noch reiner, als die der bisherigen Philosophen, wie vom
Himmel herabgekommen war, und die sich auch selbst, was ihre Lehren und
Beispiel betraf, zwar als wahren Menschen, aber doch als einen Gesandten
solchen Ursprungs ankündigte, der in ursprünglicher Unschuld in dem Vertrage,
den das übrige Menschengeschlecht durch seinen Repräsentanten, den ersten
Stammvater, mit dem bösen Princip eingegangen, nicht mitbegriffen war,[57]
und „an dem der Fürst dieser Welt also keinen Theil hatte.“ Hierdurch war des
letztern Herrschaft in Gefahr gesetzt. Denn widerstand dieser Gott wohlgefällige
Mensch seinen Versuchungen, jenem Contract auch beizutreten, nahmen andre
Menschen auch dieselbe Gesinnung gläubig an, so büßte er eben so viel
Unterthanen ein, und sein Reich lief Gefahr, gänzlich zerstört zu werden. Dieser
bot ihm also an, ihn zum Lehnsträger seines ganzen Reichs zu machen, wenn er
ihm nur als Eigenthümer desselben huldigen wollte. Da dieser Versuch nicht
gelang, so entzog er nicht allein diesem Fremdlinge auf seinem Boden Alles,
was ihm sein Erdenleben angenehm machen konnte, (bis zur größten Armuth),
sondern erregte gegen ihn alle Verfolgungen, wodurch böse Menschen es
verbittern können, Leiden, die nur der Wohlgesinnte recht tief fühlt,
Verleumdung der lautern Absicht seiner Lehren, (um ihm allen Anhang zu
entziehen), und verfolgte ihn bis zum schmählichsten Tode, ohne gleichwohl
durch diese Bestürmung seiner Standhaftigkeit und Freimüthigkeit in Lehre und
Beispiel für das Beste von lauter Unwürdigen im mindesten etwas gegen ihn
auszurichten. Und nun der Ausgang dieses Kampfs! Der Ausschlag desselben
kann als ein rechtlicher, oder auch als ein physischer betrachtet werden. Wenn
man den letztern ansieht, (der in die Sinne fällt), so ist das gute Princip der
unterliegende Theil; er mußte in diesem Streite, nach vielen erlittenen Leiden,
sein Leben hingeben,[58] weil er in einer fremden Herrschaft (die Gewalt hat,)
einen Aufstand erregte. Da aber das Reich, in welchem Principien machthabend
sind, (sie mögen nun gut oder böse sein), nicht ein Reich der Natur, sondern der
Freiheit ist, d. i. ein solches, in welchem man über die Sachen nur in sofern
disponiren kann, als man über die Gemüther herrscht, in welchem also Niemand
Sklave (Leibeigener) ist, als der, und so lange er es sein will: so war eben dieser
Tod (die höchste Stufe der Leiden eines Menschen) die Darstellung des guten
Princips, nämlich der Menschheit, in ihrer ganzen[59] moralischen
Vollkommenheit, als Beispiel der Nachfolge für Jedermann. Die Vorstellung
desselben sollte und kann auch für seine, ja für jede Zeit vom größten Einflusse
auf menschliche Gemüther sein; indem es die Freiheit der Kinder des Himmels
und die Knechtschaft eines bloßen Erdensohns in dem allerauffallendsten
Contraste sehen läßt. Das gute Princip aber ist nicht bloß zu einer gewissen Zeit, sondern von dem Ursprunge des menschlichen Geschlechts an unsichtbarerweise
vom Himmel in die Menschheit herabgekommen gewesen, (wie ein Jeder, der
auf seine Heiligkeit und zugleich die Unbegreiflichkeit der Verbindung
derselben mit der sinnlichen Natur des Menschen in der moralischen Anlage
Acht hat, gestehen muß,) und hat in ihr rechtlicherweise seinen ersten Wohnsitz.
Da es also in einem wirklichen Menschen als einem Beispiele für alle anderen
erschien, „so kam er in sein Eigenthum, und die Seinen nahmen ihn nicht auf,
denen aber, die ihn aufnahmen, hat er Macht gegeben, Gottes Kinder zu heißen,
die an seinen Namen glauben;“ d. i. durch das Beispiel desselben (in der
moralischen Idee) eröffnet er die Pforte der Freiheit für Jedermann, die eben so,
wie er, allem dem absterben wollen, was sie zum Nachtheil der Sittlichkeit an
das Erdenleben gefesselt hält, und sammelt sich unter diesen „ein Volk, das
fleißig wäre in guten Werken, zum Eigenthum“ und unter seine Herrschaft,
indessen daß er die, so die moralische Knechtschaft vorziehen, der ihrigen
überläßt.
Also ist der moralische Ausgang dieses Streits auf Seiten des Helden dieser
Geschichte (bis zum Tode desselben) eigentlich nicht die Besiegung des bösen
Princips; denn sein Reich währet noch, und es muß allenfalls noch eine neue
Epoche eintreten, in der es zerstört werden soll, — sondern nur Brechung seiner
Gewalt, die, welche ihm so lange unterthan gewesen sind, nicht wider ihren
Willen zu halten, indem ihnen eine andere moralische Herrschaft (denn unter
irgend einer muß der Mensch stehen,) als Freistatt eröffnet wird, in der sie
Schutz für ihre Moralität finden können, wenn sie die alte verlassen wollen.
Uebrigens wird, das böse Princip noch immer der Fürst dieser Welt genannt, in
welcher die, so dem guten Princip anhängen, sich immer auf physische Leiden,
Aufopferungen, Kränkungen der Selbstliebe, welche hier als Verfolgungen des
bösen Princips vorgestellt werden, gefaßt sein mögen, weil er nur für die, so das
Erdenwohl zu ihrer Endabsicht gemacht haben, Belohnungen in seinem Reiche
hat.
Man sieht leicht: daß wenn man diese lebhafte, und wahrscheinlich für ihre
Zeit auch einzige populäre Vorstellungsart von ihrer mystischen Hülle
entkleidet, sie (ihr Geist und Vernunftsinn) für alle Welt, zu aller Zeit praktisch
gültig und verbindlich gewesen, weil sie jedem Menschen nahe genug liegt, um
hierüber seine Pflicht zu erkennen. Dieser Sinn besteht darin, daß es
schlechterdings kein Heil für die Menschen gebe, als in innigster Aufnehmung
ächter sittlicher Grundsätze in ihre Gesinnung: daß dieser Aufnahme nicht etwa
die so oft beschuldigte Sinnlichkeit, sondern eine gewisse selbst verschuldete
Verkehrtheit, oder wie man diese Bösartigkeit noch sonst nennen will, Betrug
(Fausseté) (Satanslist, wodurch das Böse in die Welt gekommen) entgegen wirket, eine Verderbtheit, welche in allen Menschen liegt, und durch nichts
überwältigt werden kann, als durch die Idee des Sittlichguten in seiner ganzen
Reinigkeit, mit dem Bewußtsein, daß sie wirklich zu unserer ursprünglichen
Anlage gehöre, und man nur beflissen sein müsse, sie von aller unlauteren
Beimischung frei zu erhalten, und sie tief in unsere Gesinnung aufzunehmen, um
durch die Wirkung, die sie allmählich aufs Gemüth thut, überzeugt zu werden,
daß die gefürchteten Mächte des Bösen dagegen nichts ausrichten („die Pforten
der Hölle sie nicht überwältigen“) können, und daß, damit wir nicht etwa den
Mangel dieses Zutrauens, abergläubisch, durch Expiationen, die keine
Sinnesänderung voraussetzen, oder schwärmerisch durch vermeinte (bloß
passive) innere Erleuchtungen ergänzen, und so von dem auf Selbstthätigkeit
gegründeten Guten immer entfernt gehalten werden, wir ihm kein anderes
Merkmal, als das eines wohlgeführten Lebenswandels unterlegen sollen. —
Uebrigens kann eine Bemühung, wie die gegenwärtige, in der Schrift denjenigen
Sinn zu suchen, der mit dem Heiligsten, was die Vernunft lehrt, in Harmonie
steht, nicht allein für erlaubt, sie muß vielmehr für Pflicht gehalten werden,[60]
und man kann sich dabei desjenigen erinnern, was der weise Lehrer seinen
Jüngern von Jemandem sagte, der seinen besondern Weg gieng, wobei er am
Ende doch auf eben dasselbe Ziel hinaus kommen mußte: „wehret ihm nicht;
denn wer nicht wider uns ist, der ist für uns.“
Allgemeine Anmerkung.
Wenn eine moralische Religion (die nicht in Satzungen und Observanzen,
sondern in der Herzensgesinnung zu Beobachtung aller Menschenpflichten, als
göttlicher Gebote zu setzen ist,) gegründet werden soll, so müssen alle Wunder,
die die Geschichte mit ihrer Einführung verknüpft, den Glauben an Wunder
überhaupt endlich selbst entbehrlich machen; denn es verräth einen sträflichen
Grad moralischen Unglaubens, wenn man den Vorschriften der Pflicht, wie sie
ursprünglich ins Herz des Menschen durch die Vernunft geschrieben sind, anders
nicht hinreichende Autorität zugestehen will, als wenn sie noch dazu durch
Wunder beglaubigt werden: „wenn ihr nicht Zeichen und Wunder sehet, so
glaubt ihr nicht.“ Nun ist es doch der gemeinen Denkungsart der Menschen ganz
angemessen, daß, wenn eine Religion des bloßen Cultus und der Observanzen
ihr Ende erreicht, und dafür eine im Geist und in der Wahrheit (der moralischen
Gesinnung gegründete) eingeführt werden soll, die Introduction der letztern, ob
sie es zwar nicht bedarf, in der Geschichte noch mit Wundern begleitet und
gleichsam ausgeschmückt werde, um die Endschaft der ersteren, die ohne
Wunder gar keine Autorität gehabt haben würde, anzukündigen: ja auch wohl so,
daß um die Anhänger der ersteren für die neue Revolution zu gewinnen, sie als
jetzt in Erfüllung gegangenes älteres Vorbild dessen, was in der letztern der
Endzweck der Vorsehung war, ausgelegt wird, und unter solchen Umständen
kann es nichts fruchten, jene Erzählungen oder Andeutungen jetzt zu bestreiten,
wenn die wahre Religion einmal da ist, und sich nun und fernerhin durch
Vernunftgründe selbst erhalten kann, die zu ihrer Zeit durch solche Hilfsmittel
introducirt zu werden bedurfte; man müßte denn annehmen wollen, daß das
bloße Glauben und Nachsagen unbegreiflicher Dinge (was ein Jeder kann, ohne
darum ein besserer Mensch zu sein, oder jemals dadurch zu werden) eine Art
und gar die einzige sei, Gott wohl zu gefallen; als wider welches Vorgeben mit
aller Macht gestritten werden muß. Es mag also sein, daß die Person des Lehrers
der alleinigen für alle Welten gültigen Religion ein Geheimniß, daß seine
Erscheinung auf Erden, so wie seine Entrückung von derselben, daß sein
thatenvolles Leben und Leiden lauter Wunder, ja gar, daß die Geschichte, welche
die Erzählung aller jener Wunder beglaubigen soll, selbst auch ein Wunder
(übernatürliche Offenbarung) sei: so können wir sie insgesammt auf ihrem
Werthe beruhen lassen, ja auch die Hülle noch ehren, welche gedient hat, eine
Lehre, deren Beglaubigung auf einer Urkunde beruht, die unauslöschlich in jeder
Menschenseele aufbehalten ist, und keiner Wunder bedarf, öffentlich in Gang zu bringen; wenn wir nur, den Gebrauch dieser historischen Nachrichten betreffend,
es nicht zum Religionsstücke machen, daß das Wissen, Glauben, und Bekennen
derselben für sich etwas sei, wodurch wir uns Gott wohlgefällig machen können.
Was aber Wunder überhaupt betrifft, so findet sich, daß vernünftige Menschen
den Glauben an dieselben, dem sie gleichwohl, nicht zu entsagen gemeint sind,
doch niemals wollen praktisch aufkommen lassen; welches so viel sagen will,
als: sie glauben zwar, was die Theorie betrifft, daß es dergleichen gebe, in
Geschäften aber statuiren sie keine. Daher haben weise Regierungen jederzeit
zwar eingeräumt, ja wohl gar unter die öffentlichen Religionslehren die Meinung
gesetzlich aufgenommen, daß vor Alters zwar[61] Wunder geschehen wären,
neue Wunder aber nicht erlaubt.[62] Denn die alten Wunder waren nach und
nach schon so bestimmt, und durch die Obrigkeit beschränkt, daß keine
Verwirrung im gemeinen Wesen dadurch angerichtet werden konnte, wegen
neuer Wunderthäter aber mußten sie allerdings der Wirkungen halber besorgt
sein, die sie auf den öffentlichen Ruhestand, und die eingeführte Ordnung haben
könnten. Wenn man aber frägt: was unter dem Worte Wunder zu verstehen sei,
so kann man, (da uns eigentlich nur daran gelegen ist, zu wissen, was sie für uns,
d. i. zu unserm praktischen Vernunftgebrauch seien,) sie dadurch erklären, daß
sie Begebenheiten in der Welt sind, von deren Ursache uns die Wirkungsgesetze
schlechterdings unbekannt sind, und bleiben müssen. Da kann man sich nun
entweder theistische oder dämonische Wunder denken, die letzteren aber in
englische, (agathodämonische) oder teuflische (kakodämonische) Wunder
eintheilen, von welchen aber die letzteren eigentlich nur in Nachfrage kommen,
weil die guten Engel (ich weiß nicht, warum,) wenig oder gar nichts von sich zu
reden geben.
Was die theistischen Wunder betrifft: so können wir uns von den
Wirkungsgesetzen ihrer Ursache, (als eines allmächtigen &c. und dabei
moralischen Wesens) allerdings einen Begriff machen, aber nur einen
allgemeinen, sofern wir ihn als Weltschöpfer und Regierer nach der Ordnung der
Natur sowohl, als der moralischen denken, weil wir von dieser ihren Gesetzen
unmittelbar und für sich Kenntniß bekommen können, deren sich dann die
Vernunft zu ihrem Gebrauche bedienen kann. Nehmen wir aber an, daß Gott die
Natur auch bisweilen und in besonderen Fällen von dieser ihren Gesetzen
abweichen lasse: so haben wir nicht den mindesten Begriff, und können auch nie
hoffen, einen von dem Gesetze zu bekommen, nach welchem Gott alsdann bei
Veranstaltung einer solchen Begebenheit verfährt, (außer dem allgemeinen
moralischen, daß, was er thut, Alles gut sein werde; wodurch aber in Ansehung
dieses besondern Vorfalls nichts bestimmt wird). Hier wird nun die Vernunft wie
gelähmt, indem sie dadurch in ihrem Geschäfte nach bekannten Gesetzen aufgehalten, durch kein neues aber belehrt wird, auch nie in der Welt davon
belehrt zu werden hoffen kann. Unter diesen sind aber die dämonischen Wunder
die allerunverträglichsten mit dem Gebrauche unserer Vernunft. Denn in
Ansehung der theistischen würde sie doch wenigstens noch ein negatives
Merkmal für ihren Gebrauch haben können, nämlich daß, wenn etwas als von
Gott in einer unmittelbaren Erscheinung desselben geboten vorgestellt wird, das
doch geradezu der Moralität widerstreitet, bei allem Anschein eines göttlichen
Wunders, es doch nicht ein solches sein könne, (z. B. wenn einem Vater befohlen
würde, er solle seinen, so viel er weiß, ganz unschuldigen Sohn tödten); bei
einem angenommenen dämonischen Wunder aber fällt auch dieses Merkmal
weg, und wollte man dagegen für solche das entgegengesetzte positive zum
Gebrauch der Vernunft ergreifen: nämlich daß, wenn dadurch eine Einladung zu
einer guten Handlung geschieht, die wir an sich schon als Pflicht erkennen, sie
nicht von einem bösen Geiste geschehen sei, so würde man doch auch alsdann
falsch greifen können; denn dieser verstellt sich, wie man sagt, oft in einen
Engel des Lichts.
In Geschäften kann man also unmöglich auf Wunder rechnen, oder sie bei
seinem Vernunftgebrauch (und der ist in allen Fällen des Lebens nöthig) irgend
in Anschlag bringen. Der Richter (so wundergläubig er auch in der Kirche sein
mag), hört das Vorgeben des Delinquenten von teuflischen Versuchungen, die er
erlitten haben will, so an, als ob gar nichts gesagt wäre: ungeachtet, wenn er
diesen Fall als möglich betrachtete, es doch immer einiger Rücksicht darauf
wohl werth wäre, daß ein einfältiger gemeiner Mensch in die Schlingen eines
abgefeimten Bösewichts gerathen ist; allein er kann diesen nicht vorfordern,
beide confrontiren, mit einem Worte, schlechterdings nichts Vernünftiges daraus
machen. Der vernünftige Geistliche wird sich also wohl hüten, den Kopf der
seiner Seelsorge Anbefohlnen mit Geschichtchen aus dem höllischen Proteus
anzufüllen, und ihre Einbildungskraft zu verwildern. Was aber die Wunder von
der guten Art betrifft: so werden sie von Leuten in Geschäften bloß als Phrasen
gebraucht. So sagt der Arzt: dem Kranken ist, wenn nicht etwa ein Wunder
geschieht, nicht zu helfen, d. i. er stirbt gewiß. — Zu Geschäften gehört nun
auch das des Naturforschers, die Ursachen der Begebenheiten in dieser ihren
Naturgesetzen aufzusuchen; ich sage, in den Naturgesetzen dieser
Begebenheiten, die er also durch Erfahrung belegen kann, wenn er gleich auf die
Kenntniß dessen, was nach diesen Gesetzen wirkt, an sich selbst, oder was sie in
Beziehung auf einen andern möglichen Sinn für uns sein möchten, Verzicht thun
muß. Eben so ist die moralische Besserung des Menschen ein ihm obliegendes
Geschäfte, und nun mögen noch immer himmlische Einflüsse dazu mitwirken,
oder zur Erklärung der Möglichkeit derselben für nöthig gehalten werden; er versteht sich nicht darauf, weder sie sicher von den natürlichen zu unterscheiden,
noch sie und so gleichsam den Himmel zu sich herabzuziehen; da er also mit
ihnen unmittelbar nichts anzufangen weiß, so statuirt[63] er in diesem Falle
keine Wunder, sondern, wenn er der Vorschrift der Vernunft Gehör giebt, so
verfährt er so, als ob alle Sinnesänderung und Besserung lediglich von seiner
eignen angewandten Bearbeitung abhienge. Daß aber die Gabe recht fest an
Wunder theoretisch zu glauben, sie auch wohl gar selbst bewirken, und man so
den Himmel bestürmen könne,[64] geht zu weit aus den Schranken der Vernunft
heraus, um sich bei einem solchen sinnlosen Einfalle lange zu verweilen.[65]
Der philosophischen Religionslehre
drittes Stück.
Von dem
Sieg des guten Princips über das böse,
und die
Gründung eines Reichs Gottes auf Erden.
Der Kampf, den ein jeder moralisch wohlgesinnter Mensch unter der Anführung
des guten Princips gegen die Anfechtungen des bösen, in diesem Leben bestehen
muß, kann ihm, wie sehr er sich auch bemüht, doch keinen größern Vortheil
verschaffen, als die Befreiung von der Herrschaft des letztern. Daß er frei, daß er
„der Knechtschaft unter dem Sündengesetz entschlagen wird, um der
Gerechtigkeit zu leben,“ das ist der höchste Gewinn, den er erringen kann. Den
Angriffen des letztern bleibt er nichts desto weniger noch immer ausgesetzt; und
seine Freiheit, die beständig angefochten wird, zu behaupten, muß er forthin
immer zum Kampfe gerüstet bleiben.
In diesem gefahrvollen Zustande ist der Mensch gleichwohl durch seine
eigene Schuld; folglich ist er verbunden, so viel er vermag, wenigstens Kraft
anzuwenden, um sich aus demselben herauszuarbeiten. Wie aber? das ist die
Frage. — Wenn er sich nach den Ursachen und Umständen umsieht, die ihm
diese Gefahr zuziehen und darin erhalten, so kann er sich leicht überzeugen, daß
sie ihm nicht sowohl von seiner eigenen rohen Natur, sofern er abgesondert da
ist, sondern von Menschen kommen, mit denen er in Verhältniß oder Verbindung
steht. Nicht durch die Anreize der erstern werden die eigentlich so zu
benennenden Leidenschaften in ihm rege, welche so große Verheerungen in
seiner ursprünglich guten Anlage anrichten. Seine Bedürfnisse sind nur klein,
und sein Gemüthszustand in Besorgung derselben gemäßigt und ruhig. Er ist nur
arm, (oder hält sich dafür), sofern er besorgt, daß ihn andere Menschen dafür
halten, und darüber verachten möchten. Der Neid, die Herrschsucht, die
Habsucht und damit verbundene feindselige Neigungen[66] bestürmen alsbald
seine an sich genügsame Natur, wenn er unter Menschen ist, und es ist nicht
einmal nöthig, daß diese schon als im Bösen versunken, und als verleitende
Beispiele vorausgesetzt werden; es ist genug, daß sie da sind, daß sie ihn
umgeben, und daß sie Menschen sind, um einander wechselseitig in ihrer
moralischen Anlage zu verderben, und sich einander böse zu machen. Wenn nun
keine Mittel ausgefunden werden können,[67] eine ganz eigentlich auf die
Verhütung dieses Bösen und zu Beförderung des Guten im Menschen
abzweckende Vereinigung [[als]][68] eine bestehende, und sich immer
ausbreitende, bloß auf die Erhaltung der Moralität angelegte Gesellschaft zu
errichten, welche mit vereinigten Kräften dem Bösen entgegenwirkte, so würde
dieses, so viel der einzelne Mensch auch gethan haben möchte, um sich der
Herrschaft desselben zu entziehen, ihn doch unabläßlich in der Gefahr des
Rückfalls unter dieselbe erhalten. — Die Herrschaft des guten Princips, sofern
Menschen dazu hinwirken, ist also, so viel wir einsehen können, nicht anders
erreichbar, als durch Errichtung und Ausbreitung einer Gesellschaft nach
Tugendgesetzen und zum Behuf derselben; eine Gesellschaft, die dem ganzen
Menschengeschlecht in ihrem Umfange sie zu beschließen, durch die Vernunft
zur Aufgabe und zur Pflicht gemacht wird. — Denn so allein kann für das gute
Princip über das böse ein Sieg gehofft werden. Es ist von der moralisch-
gesetzgebenden Vernunft außer den Gesetzen, die sie jedem Einzelnen
vorschreibt, noch überdem eine Fahne der Tugend als Vereinigungspunkt für
Alle, die das Gute lieben, ausgesteckt, um sich darunter zu versammeln, und so
allererst über das sie rastlos anfechtende Böse die Oberhand zu bekommen.
Man kann eine Verbindung der Menschen unter bloßen Tugendgesetzen nach
Vorschrift dieser Idee, eine ethische, und sofern diese Gesetze öffentlich sind,
eine ethisch-bürgerliche (im Gegensatz der rechtlich-bürgerlichen) Gesellschaft,
oder ein ethisches gemeines Wesen nennen. Dieses kann mitten in einem
politischen gemeinen Wesen, und sogar aus allen Gliedern desselben bestehen;
(wie es denn auch, ohne daß das letztere zum Grunde liegt, von Menschen gar
nicht zu Stande gebracht werden könnte). Aber jenes hat ein besonderes und ihm
eigenthümliches Vereinigungsprincip (die Tugend), und daher auch eine Form
und Verfassung, die sich von der des letztern wesentlich unterscheidet.
Gleichwohl ist eine gewisse Analogie zwischen beiden, als zweier gemeinen
Wesen überhaupt betrachtet, in Ansehung deren das erstere auch ein ethischer
Staat, d. i. ein Reich der Tugend (des guten Princips) genannt werden kann,
wovon die Idee in der menschlichen Vernunft ihre ganz wohlgegründete
objective Realität hat, (als Pflicht sich zu einem solchen Staate zu einigen), wenn
es gleich subjectiv von dem guten Willen der Menschen nie gehofft werden
könnte, daß sie jemals[69] zu diesem Zwecke mit Eintracht hinzuwirken sich
entschließen würden.
Erste Abtheilung.
Philosophische Vorstellung des Sieges des guten Princips unter
Gründung eines Reichs Gottes auf Erden.
I. Von dem ethischen Naturzustande.
Ein rechtlich-bürgerlicher (politischer) Zustand ist das Verhältniß der Menschen
untereinander, sofern sie gemeinschaftlich unter öffentlichen Rechtsgesetzen (die
insgesammt Zwangsgesetze sind), stehen. Ein ethisch-bürgerlicher Zustand ist
der, da sie unter dergleichen zwangsfreien, d. i. bloßen Tugendgesetzen vereinigt
sind.
So wie nun dem ersteren der rechtliche (darum aber nicht immer
rechtmäßige), d. i. der juridische Naturzustand entgegengesetzt wird, so wird
von dem letzteren der ethische Naturzustand unterschieden. In beiden giebt ein
jeder sich selbst das Gesetz, und es ist kein äußeres, dem er sich, sammt allen
andern, unterworfen erkennte. In beiden ist ein jeder sein eigner Richter, und es
ist keine öffentliche machthabende Autorität da, die, nach Gesetzen, was in
vorkommenden Fällen eines Jeden Pflicht sei, rechtskräftig bestimme, und jene
in allgemeine Ausübung bringe.
In einem schon bestehenden politischen gemeinen Wesen befinden sich alle
politischen Bürger, als solche doch im ethischen Naturzustande, und sind
berechtigt, auch darin zu bleiben; denn daß jenes seine Bürger zwingen sollte, in
ein ethisches gemeines Wesen zu treten, wäre ein Widerspruch (in adiecto); weil
das letztere schon in seinem Begriffe die Zwangsfreiheit bei sich führt.
Wünschen kann es wohl jedes politische gemeine Wesen, daß in ihm auch eine
Herrschaft über die Gemüther nach Tugendgesetzen angetroffen werde; denn,
wo jener ihre Zwangsmittel nicht hinlangen, weil der menschliche Richter das
Innere anderer Menschen nicht durchschauen kann, da würden die
Tugendgesinnungen das Verlangte bewirken. Weh aber dem Gesetzgeber, der
eine auf ethische Zwecke gerichtete Verfassung durch Zwang bewirken wollte!
Denn er würde dadurch nicht allein gerade das Gegentheil der ethischen
bewirken, sondern auch seine politischen untergraben und unsicher machen. —
Der Bürger des politischen gemeinen Wesens bleibt also, was die gesetzgebende
Befugniß des letztern betrifft, völlig frei: ob er mit andern Mitbürgern, überdem
auch in eine ethische Vereinigung treten, oder lieber im Naturzustande dieser Art
bleiben wolle. Nur sofern ein ethisches gemeines Wesen doch auf öffentlichen
Gesetzen beruhen, und eine darauf sich gründende Verfassung enthalten muß,
werden diejenigen, die sich freiwillig verbinden, in diesen Zustand zu treten,
sich von der politischen Macht nicht, wie sie solche innerlich einrichten, oder nicht einrichten sollen, befehlen, aber wohl Einschränkungen gefallen lassen
müssen, nämlich auf die Bedingung, daß darin nichts sei, was der Pflicht ihrer
Glieder als Staatsbürger widerstreite; wiewohl, wenn die erstere Verbindung
ächter Art ist, das letztere ohnedem nicht zu besorgen ist.
Uebrigens, weil die Tugendpflichten das ganze menschliche Geschlecht
angehen, so ist der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens immer auf das
Ideal eines Ganzen aller Menschen bezogen, und darin unterscheidet es sich von
dem eines politischen. Daher kann eine Menge in jener Absicht vereinigter
Menschen noch nicht das ethische gemeine Wesen selbst, sondern nur eine
besondere Gesellschaft heißen, die zur Einhelligkeit mit allen Menschen (ja aller
endlichen vernünftigen Wesen) hinstrebt, um ein absolutes ethisches Ganze zu
errichten, wovon jede partiale Gesellschaft nur eine Vorstellung oder ein Schema
ist, weil eine jede selbst wiederum im Verhältniß auf andre dieser Art als im
ethischen Naturzustande, sammt allen Unvollkommenheiten desselben,
befindlich vorgestellt werden kann: (wie es mit verschiedenen politischen
Staaten, die in keiner Verbindung durch ein öffentliches Völkerrecht stehen,
eben so bewandt ist).
II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen, um ein
Glied eines ethischen gemeinen Wesens zu werden.
So wie der juridische Naturzustand ein Zustand des Krieges von Jedermann
gegen Jedermann ist, so ist auch der ethische Naturzustand ein Zustand der
unaufhörlichen Befehdung des guten Princips, das in jedem Menschen liegt,[70]
durch das böse, welches in ihm und zugleich in jedem Andern angetroffen wird,
die sich (wie oben bemerkt worden), einander wechselseitig ihre moralische
Anlage verderben, und selbst bei dem guten Willen jenes Einzelnen, durch den
Mangel eines sie vereinigenden Princips sie, gleich als ob sie Werkzeuge des
Bösen wären, durch ihre Mißhelligkeit von dem gemeinschaftlichen Zweck des
Guten entfernen, und einander in Gefahr bringen, seiner Herrschaft wiederum in
die Hände zu fallen. So wie nun ferner der Zustand einer gesetzlosen äußeren
(brutalen) Freiheit und Unabhängigkeit von Zwangsgesetzen ein Zustand der
Ungerechtigkeit und des Krieges von Jedermann gegen Jedermann ist, aus
welchem der Mensch herausgehen soll, um in einen politisch-bürgerlichen zu
treten:[71] so ist der ethische Naturzustand eine öffentliche wechselseitige
Befehdung der Tugendprincipien und ein Zustand der innern Sittenlosigkeit, aus
welchem der natürliche Mensch, so bald wie möglich, herauszukommen sich
befleißigen soll.
Hier haben wir nun eine Pflicht von ihrer eignen Art nicht der Menschen
gegen Menschen, sondern des menschlichen Geschlechts gegen sich selbst. Jede
Gattung vernünftiger Wesen ist nämlich objectiv in der Idee der Vernunft zu
einem gemeinschaftlichen Zwecke, nämlich der Beförderung des höchsten, als
eines gemeinschaftlichen Guts, bestimmt. Weil aber das höchste sittliche Gut
durch die Bestrebung der einzelnen Person zu ihrer eigenen moralischen
Vollkommenheit allein nicht bewirkt wird, sondern eine Vereinigung derselben
in ein Ganzes zu eben demselben Zwecke, zu einem System wohlgesinnter
Menschen erfordert, in welchem und durch dessen Einheit es allein zu Stande
kommen kann, die Idee aber von einem solchen Ganzen, als einer allgemeinen
Republik nach Tugendgesetzen, eine von allen moralischen Gesetzen (die das
betreffen, wovon wir wissen, daß es in unserer Gewalt stehe), ganz
unterschiedene Idee ist, nämlich auf ein Ganzes hinzuwirken, wovon wir nicht
wissen können, ob es als ein solches auch in unserer Gewalt stehe: so ist die
Pflicht der Art und dem Princip nach von allen andern unterschieden. — Man
wird schon zum Voraus vermuthen, daß diese Pflicht der Voraussetzung einer
andern Idee, nämlich der eines höhern moralischen Wesens bedürfen werde,
durch dessen allgemeine Veranstaltung die für sich unzulänglichen Kräfte der
Einzelnen zu einer gemeinsamen Wirkung vereinigt werden. Allein wir müssen
allererst dem Leitfaden jenes sittlichen Bedürfnisses überhaupt nachgehen, und
sehen, worauf uns dieses führen werde.
III. Der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens ist der Begriff von einem
Volke Gottes unter ethischen Gesetzen.
Wenn ein ethisches gemeines Wesen zu Stande kommen soll, so müssen alle
Einzelnen einer öffentlichen Gesetzgebung unterworfen werden, und alle
Gesetze, welche jene verbinden, müssen als Gebote eines gemeinschaftlichen
Gesetzgebers angesehen werden können. Sollte nun das zu gründende gemeine
Wesen ein juridisches sein: so würde die sich zu einem Ganzen vereinigende
Menge selbst der Gesetzgeber (der Constitutionsgesetze) sein müssen, weil die
Gesetzgebung von dem Princip ausgeht: die Freiheit eines Jeden auf die
Bedingungen einzuschränken, unter denen sie mit jedes Andern Freiheit nach
einem allgemeinen Gesetze zusammenbestehen kann,[72] und wo also der
allgemeine Wille einen gesetzlichen äußeren Zwang errichtet. Soll das gemeine
Wesen aber ein ethisches sein, so kann das Volk als ein solches nicht selbst für
gesetzgebend angesehen werden. Denn in einem solchen gemeinen Wesen sind
alle Gesetze ganz eigentlich darauf gestellt, die Moralität der Handlungen (welche etwas Innerliches ist), mithin nicht unter öffentlichen menschlichen
Gesetzen stehen kann, zu befördern, da im Gegentheil die letzteren, welches ein
juridisches gemeines Wesen ausmachen würde, nur auf die Legalität der
Handlungen, die in die Augen fällt, gestellt sind, und nicht auf die (innere)
Moralität, von der hier allein die Rede ist. Es muß also ein Anderer, als das Volk
sein, der für ein ethisches gemeines Wesen als öffentlich gesetzgebend
angegeben werden könnte. Gleichwohl können ethische Gesetze auch nicht als
bloß von dem Willen dieses Obern ursprünglich ausgehend (als Statute, die
etwa, ohne daß sein Befehl vorher ergangen, nicht verbindend sein würden),
gedacht werden, weil sie alsdann keine ethischen Gesetze, und die ihnen gemäße
Pflicht nicht freie Tugend, sondern zwangsfähige Rechtspflicht sein würde. Also
kann nur ein solcher als oberster Gesetzgeber eines ethischen gemeinen Wesens
gedacht werden, in Ansehung dessen alle wahren Pflichten, mithin auch die
ethischen[73] zugleich als seine Gebote vorgestellt werden müssen; welcher
daher auch ein Herzenskündiger sein muß, um auch das Innerste der
Gesinnungen eines Jeden zu durchschauen, und, wie es in jedem gemeinen
Wesen sein muß, Jedem, was seine Thaten werth sind, zukommen zu lassen.
Dieses ist aber der Begriff von Gott als einem moralischen Weltherrscher. Also
ist ein ethisches gemeines Wesen nur als ein Volk unter göttlichen Geboten d. i.
als ein Volk Gottes, und zwar nach Tugendgesetzen, zu denken möglich.
Man könnte sich wohl auch ein Volk Gottes nach statutarischen Gesetzen
denken, nach solchen nämlich, bei deren Befolgung es nicht auf die Moralität,
sondern bloß auf die Legalität der Handlungen ankömmt, welches ein juridisches
gemeines Wesen sein würde, von welchem zwar Gott der Gesetzgeber, (mithin
die Verfassung desselben Theokratie) sein würde, Menschen aber, als Priester,
welche seine Befehle unmittelbar von ihm empfangen, eine aristokratische
Regierung führten. Aber eine solche Verfassung, deren Existenz und Form
gänzlich auf historischen Gründen beruht, ist nicht diejenige, welche die
Aufgabe der reinen moralisch-gesetzgebenden Vernunft ausmacht, deren
Auflösung wir hier allein zu bewirken haben; sie wird in der historischen
Abtheilung als Anstalt nach politisch-bürgerlichen Gesetzen, deren Gesetzgeber,
obgleich Gott doch äußerlich ist, in Erwägung kommen, anstatt daß wir hier es
nur mit einer solchen, deren Gesetzgebung bloß innerlich ist, einer Republik
unter Tugendgesetzen, d. i. mit einem Volke Gottes, „das fleißig wäre zu guten
Werken,“ zu thun haben.
Einem solchen Volke Gottes kann man die Idee einer Rotte des bösen Princips
entgegensetzen, als Vereinigung derer, die seines Theils sind, zur Ausbreitung
des Bösen, welchem daran gelegen ist, jene Vereinigung nicht zu Stande
kommen zu lassen; wiewohl auch hier das die Tugendgesinnungen anfechtende Princip gleichfalls in uns selbst liegt, und nur bildlich als äußere Macht
vorgestellt wird.
IV. Die Idee eines Volks Gottes ist (unter menschlicher Veranstaltung) nicht
anders als in der Form einer Kirche auszuführen.
Die erhabene nie völlig erreichbare Idee eines ethischen gemeinen Wesens
verkleinert sich sehr unter menschlichen Händen, nämlich zu einer Anstalt, die
allenfalls nur die Form desselben rein vorzustellen vermögend, was aber die
Mittel betrifft, ein solches Ganze zu errichten, unter Bedingungen der sinnlichen
Menschennatur sehr eingeschränkt ist. Wie kann man aber erwarten, daß aus so
krummem Holze etwas völlig Gerades gezimmert werde?
Ein moralisches Volk Gottes zu stiften, ist also ein Werk, dessen Ausführung
nicht von Menschen, sondern nur von Gott selbst erwartet werden kann.
Deswegen ist aber doch dem Menschen nicht erlaubt, in Ansehung dieses
Geschäftes unthätig zu sein, und die Vorsehung walten zu lassen, als ob ein Jeder
nur seiner moralischen Privatangelegenheit nachgehen, das Ganze der
Angelegenheit des menschlichen Geschlechts aber (seiner moralischen
Bestimmung nach) einer höhern Weisheit überlassen dürfe. Er muß vielmehr so
verfahren, als ob Alles auf ihn ankomme, und nur unter dieser Bedingung darf er
hoffen, daß höhere Weisheit seiner wohlgemeinten Bemühung die Vollendung
werde angedeihen lassen.
Der Wunsch aller Wohlgesinnten ist also: „daß das Reich Gottes komme, daß
sein Wille auf Erden geschehe;“ aber was haben sie nun zu veranstalten, damit
dieses mit ihnen geschehe?
Ein ethisches gemeines Wesen unter der göttlichen moralischen Gesetzgebung
ist eine Kirche, welche, sofern sie kein Gegenstand möglicher Erfahrung ist, die
unsichtbare Kirche heißt (eine bloße Idee von der Vereinigung aller
Rechtschaffenen unter der göttlichen unmittelbaren aber moralischen
Weltregierung, wie sie jeder von Menschen zu stiftenden zum Urbilde dient).
Die sichtbare ist die wirkliche Vereinigung der Menschen zu einem Ganzen, das
mit jenem Ideal zusammenstimmt. Sofern eine jede Gesellschaft unter
öffentlichen Gesetzen eine Unterordnung ihrer Glieder (in Verhältniß derer, die
den Gesetzen derselben gehorchen, zu denen, welche auf die Beobachtung
derselben halten), bei sich führt, ist die zu jenem Ganzen (der Kirche) vereinigte
Menge die Gemeinde, welche unter ihren Obern, (Lehrer oder auch Seelenhirten
genannt) nur die Geschäfte des unsichtbaren Oberhaupts derselben verwalten,
und in dieser Beziehung insgesammt Diener der Kirche heißen, so wie im politischen Gemeinwesen das sichtbare Oberhaupt sich selbst bisweilen den
obersten Diener des Staats nennt, ob er zwar keinen einzigen Menschen
(gemeiniglich auch nicht einmal das Volksganze selbst) über sich erkennt. Die
wahre (sichtbare) Kirche ist diejenige, welche das (moralische) Reich Gottes auf
Erden, so viel es durch Menschen geschehen kann, darstellt. Die Erfordernisse,
mithin auch die Kennzeichen der wahren Kirche, sind folgende:
1. Die Allgemeinheit folglich numerische Einheit derselben; wozu sie die Anlage
in sich enthalten muß; daß nämlich, ob sie zwar in zufällige Meinungen
getheilt und uneins, doch in Ansehung der wesentlichen Absicht auf solche
Grundsätze errichtet ist, welche sie nothwendig zur allgemeinen
Vereinigung in eine einzige Kirche führen müssen, (also keine
Sektenspaltung).
2. Die Beschaffenheit (Qualität) derselben; d. i. die Lauterkeit, die Vereinigung
unter keinen andern, als moralischen Triebfedern. (Gereinigt vom Blödsinn
des Aberglaubens und dem Wahnsinn der Schwärmerei.)
3. Das Verhältniß unter dem Princip der Freiheit, sowohl das innere Verhältniß
ihrer Glieder untereinander, als auch das Aeußere der Kirche, zur
politischen Macht, beides als in einem Freistaat (also weder Hierarchie,
noch Illuminatismus, eine Art von Demokratie, durch besondere
Eingebungen, die nach jedes seinem Kopfe von andrer ihrer verschieden
sein können).
4. Die Modalität derselben, die Unveränderlichkeit ihrer Constitution nach, doch
mit dem Vorbehalt der nach Zeit und Umständen abzuändernden, bloß die
Administration derselben betreffenden zufälligen Anordnungen, wozu sie
doch auch die sichern Grundsätze schon in sich selbst (in der Idee ihres
Zwecks) a priori enthalten muß. (Also unter ursprünglichen einmal, gleich
als durch ein Gesetzbuch, öffentlich zur Vorschrift gemachten Gesetzen,
nicht willkührlichen Symbolen, die, weil ihnen die Authenticität mangelt,
zufällig, dem Widerspruche ausgesetzt und veränderlich sind).
Ein ethisches gemeines Wesen also, als Kirche, d. i. als bloße Repräsentantin
eines Staats Gottes betrachtet, hat eigentlich keine ihren Grundsätzen nach der
politischen ähnliche Verfassung. Diese ist in ihm weder monarchisch (unter
einem Papst oder Patriarchen) noch aristokratisch (unter Bischöfen und
Prälaten) noch demokratisch (als sektirischer Illuminaten). Sie würde noch am
besten mit der einer Hausgenossenschaft (Familie), unter einem
gemeinschaftlichen, ob zwar unsichtbaren, moralischen Vater verglichen werden
können, sofern sein heiliger Sohn, der seinen Willen weiß, und zugleich mit allen ihren Gliedern in Blutsverwandtschaft steht, die Stelle desselben darin
vertritt, daß er seinen Willen diesen näher bekannt macht, welche daher in ihm
den Vater ehren, und so untereinander in eine freiwillige, allgemeine und
fortdauernde Herzensvereinigung treten.
V. Die Constitution einer jeden Kirche geht allemal von irgend einem
historischen (Offenbarungs-) Glauben aus, den man den Kirchenglauben
nennen kann, und dieser wird am besten auf eine heilige Schrift gegründet.
Der reine Religionsglaube ist zwar der, welcher allein eine allgemeine Kirche
gründen kann; weil er ein bloßer Vernunftglaube ist, der sich Jedermann zur
Ueberzeugung mittheilen läßt; indessen daß ein bloß auf Facta gegründeter
historischer Glaube seinen Einfluß nicht weiter ausbreiten kann, als so weit die
Nachrichten, in Beziehung auf das Vermögen ihre Glaubwürdigkeit zu
beurtheilen, nach Zeit- und Ortsumständen hingelangen können. Allein es ist
eine besondere Schwäche der menschlichen Natur daran schuld, daß auf jenen
reinen Glauben niemals so viel gerechnet werden kann, als er wohl verdient,
nämlich eine Kirche auf ihn allein zu gründen.
Die Menschen, ihres Unvermögens in Erkenntniß sinnlicher Dinge sich
bewußt, ob sie zwar jenem Glauben, (als welcher im Allgemeinen für sie
überzeugend sein muß), alle Ehre widerfahren lassen, sind doch nicht leicht zu
überzeugen: daß die standhafte Beflissenheit zu einem moralisch-guten
Lebenswandel Alles sei, was Gott von Menschen fordert, um ihm wohlgefällige
Unterthanen in seinem Reiche zu sein. Sie können sich ihre Verpflichtung nicht
wohl anders, als zu irgend einem Dienst denken, den sie Gott zu leisten haben;
wo es nicht sowohl auf den innern moralischen Werth der Handlungen, als
vielmehr darauf ankömmt, daß sie Gott geleistet werden, um, so moralisch
indifferent sie auch an sich selbst sein möchten, [[doch wenigstens durch
passiven Gehorsam]][74] dadurch Gott zu gefallen. Daß sie, wenn sie ihre
Pflichten gegen Menschen (sich selbst und andere) erfüllen, eben dadurch auch
göttliche Gebote ausrichten, mithin in allem ihrem Thun und Lassen, sofern es
Beziehung auf Sittlichkeit hat, beständig im Dienste Gottes sind, und daß es
auch schlechterdings unmöglich sei, Gott auf andere Weise näher zu dienen,
(weil sie doch auf keine anderen, als bloß auf Weltwesen, nicht aber auf Gott
wirken und Einfluß haben können), will ihnen nicht in den Kopf. Weil ein jeder
großer Herr der Welt ein besonderes Bedürfniß hat, von seinen Unterthanen
geehrt und durch Unterwürfigkeitsbezeigungen gepriesen zu werden, ohne
welches er nicht so viel Folgsamkeit gegen seine Befehle, als er wohl nöthig hat, um sie beherrschen zu können, von ihnen erwarten kann; überdem auch der
Mensch, so vernunftvoll er auch sein mag, an Ehrenbezeigungen doch immer ein
unmittelbares Wohlgefallen findet, so behandelt man die Pflicht, sofern sie
zugleich göttliches Gebot ist, als Betreibung einer Angelegenheit Gottes, nicht
des Menschen, und so entspringt der Begriff einer gottesdienstlichen, statt des
Begriffs einer reinen moralischen Religion.
Da alle Religion darin besteht: daß wir Gott für alle unsere Pflichten als den
allgemein zu verehrenden Gesetzgeber ansehen, so kommt es bei der
Bestimmung der Religion in Absicht auf unser ihr gemäßes Verhalten darauf an,
zu wissen: wie Gott verehrt (und gehorcht) sein wolle. — Ein göttlicher
gesetzgebender Wille aber gebietet entweder durch an sich bloß statutarische,
oder durch rein moralische Gesetze. In Ansehung der letztern kann ein jeder aus
sich selbst durch seine eigene Vernunft den Willen Gottes, der seiner Religion
zum Grunde liegt, erkennen; denn eigentlich entspringt der Begriff von der
Gottheit nur aus dem Bewußtsein dieser Gesetze und dem Vernunftbedürfnisse,
eine Macht anzunehmen, welche diesen den ganzen, in einer Welt möglichen,
zum sittlichen Endzweck zusammenstimmenden Effect verschaffen kann. Der
Begriff eines nach bloßen reinmoralischen Gesetzen bestimmten göttlichen
Willens läßt uns, so wie nur einen Gott, also auch nur eine Religion denken, die
rein moralisch ist. Wenn wir aber statutarische Gesetze desselben annehmen, und
in unserer Befolgung derselben die Religion setzen, so ist die Kenntniß
derselben nicht durch unsere eigene bloße Vernunft, sondern nur durch
Offenbarung möglich, welche, sie mag nun jedem Einzelnen insgeheim oder
öffentlich gegeben werden, um durch Tradition oder Schrift unter Menschen
fortgepflanzt zu werden, ein historischer, nicht ein reiner Vernunftglaube sein
würde. — Es mögen nun aber auch statutarische göttliche Gesetze, (die sich
nicht von selbst als verpflichtend; sondern nur als geoffenbarter göttlicher Wille
für solche erkennen lassen), angenommen werden: so ist doch die reine
moralische Gesetzgebung, dadurch der Wille Gottes ursprünglich in unser Herz
geschrieben ist, nicht allein die unumgängliche Bedingung aller wahren Religion
überhaupt, sondern sie ist auch das, was diese eigentlich ausmacht, und wozu die
statutarische, nur das Mittel ihrer Beförderung und Ausbreitung enthalten kann.
Wenn also die Frage: wie Gott verehrt sein wolle, für jeden Menschen, bloß
als Mensch betrachtet, allgemein gültig beantwortet werden soll, so ist kein
Bedenken hierüber, daß die Gesetzgebung seines Willens nicht sollte bloß
moralisch sein; denn die statutarische (welche eine Offenbarung voraussetzt),
kann nur als zufällig und als eine solche, die nicht an jeden Menschen
gekommen ist, oder kommen kann, mithin nicht als den Menschen überhaupt
verbindend betrachtet werden. Also: „nicht, die da sagen: Herr, Herr! sondern die den Willen Gottes thun;“ mithin, die nicht durch Hochpreisung desselben
(oder seines Gesandten, als eines Wesens von göttlicher Abkunft) nach
geoffenbarten Begriffen, die nicht jeder Mensch haben kann, sondern durch den
guten Lebenswandel, in Ansehung dessen Jeder seinen Willen weiß, ihm
wohlgefällig zu werden suchen, werden diejenigen sein, die ihm die wahre
Verehrung, die er verlangt, leisten.
Wenn wir uns aber nicht bloß als Menschen, sondern auch als Bürger in einem
göttlichen Staate auf Erden zu betragen, und auf die Existenz einer solchen
Verbindung, unter dem Namen einer Kirche zu wirken uns verpflichtet halten, so
scheint die Frage: wie Gott in einer Kirche (als einer Gemeinde Gottes) verehrt
sein wolle, nicht durch bloße Vernunft beantwortlich zu sein, sondern einer
statutarischen uns nur durch Offenbarung kund werdenden Gesetzgebung, mithin
eines historischen Glaubens, welchen man im Gegensatz mit dem reinen
Religionsglauben, den Kirchenglauben nennen kann, zu bedürfen. Denn bei dem
erstern kömmt es bloß auf das, was die Materie der Verehrung Gottes ausmacht,
nämlich die in moralischer Gesinnung geschehende Beobachtung aller Pflichten,
als seiner Gebote, an; eine Kirche aber als Vereinigung vieler Menschen unter
solchen Gesinnungen zu einem moralischen gemeinen Wesen, bedarf einer
öffentlichen Verpflichtung, einer gewissen auf Erfahrungsbedingungen
beruhenden kirchlichen Form, die an sich zufällig und mannichfaltig ist, mithin
ohne göttliche statutarische Gesetze nicht als Pflicht erkannt werden kann. Aber
diese Form zu bestimmen darf darum nicht sofort als ein Geschäft des göttlichen
Gesetzgebers angesehen werden, vielmehr kann man mit Grunde annehmen, der
göttliche Wille sei: daß wir die Vernunftidee eines solchen gemeinen Wesens
selbst ausführen, und ob die Menschen zwar manche Form einer Kirche mit
unglücklichem Erfolg versucht haben möchten, sie dennoch nicht aufhören
sollen, nöthigenfalls durch neue Versuche, welche die Fehler der vorigen
bestmöglichst vermeiden, diesem Zwecke nachzustreben; indem dieses
Geschäft, welches zugleich für sie Pflicht ist, gänzlich ihnen selbst überlassen
ist. Man hat also nicht Ursache, zur Gründung und Form irgend einer Kirche die
Gesetze geradezu für göttliche, statutarische zu halten, vielmehr ist es
Vermessenheit, sie dafür auszugeben, um sich der Bemühung zu überheben,
noch ferner an der Form der letztern zu bessern, oder wohl gar ein usurpirtes
Ansehen,[75] um mit Kirchensatzungen durch das Vorgeben göttlicher Autorität
der Menge ein Joch aufzulegen; wobei es aber doch eben sowohl Eigendünkel
sein würde, schlechtweg zu läugnen, daß die Art, wie eine Kirche angeordnet ist,
nicht vielleicht auch eine besondere göttliche Anordnung sein könne, wenn sie,
so viel wir einsehen, mit der moralischen Religion in der größten Einstimmung
ist, und noch dazu kommt, daß wie sie ohne die gewöhnlichen vorbereitenden
Fortschritte[76] des Publikums in Religionsbegriffen auf einmal habe erscheinen
können, nicht wohl eingesehen werden kann. In der Zweifelhaftigkeit dieser
Aufgabe nun, ob Gott oder die Menschen selbst eine Kirche gründen sollen,
beweist sich nun der Hang der letztern zu einer gottesdienstlichen Religion
(cultus), und weil diese auf willkührlichen Vorschriften beruht, zum Glauben an
statutarische göttliche Gesetze, unter der Voraussetzung, daß über dem besten
Lebenswandel (den der Mensch nach Vorschrift der rein moralischen Religion
immer einschlagen mag), doch noch eine durch Vernunft nicht erkennbare,
sondern eine der Offenbarung bedürftige göttliche Gesetzgebung hinzukommen
müsse; womit es unmittelbar auf Verehrung des höchsten Wesens (nicht
vermittelst der Vernunft und schon vorgeschriebenen Befolgung seiner Gebote)
angesehen ist. Hierdurch geschieht es nun, daß Menschen die Vereinigung zu
einer Kirche und die Einigung in Ansehung der ihr zu gebenden Form,
imgleichen öffentliche Veranstaltungen zur Beförderung des Moralischen in der
Religion niemals für an sich nothwendig halten werden; sondern nur um durch
Feierlichkeiten, Glaubensbekenntnisse geoffenbarter Gesetze, und Beobachtung
der zur Form der Kirche (die doch selbst bloß Mittel ist), gehörigen Vorschriften,
wie sie sagen, ihrem Gott zu dienen; obgleich alle diese Observanzen im Grunde
moralisch indifferente Handlungen sind, eben darum aber, weil sie bloß um
seinetwillen geschehen sollen, für ihm desto gefälliger gehalten werden. Der
Kirchenglaube geht also in der Bearbeitung der Menschen zu einem ethischen
gemeinen Wesen, natürlicherweise[77] vor dem reinen Religionsglauben vorher,
und Tempel (dem öffentlichen Gottesdienste geweihete Gebäude), waren eher,
als Kirchen (Versammlungsörter zur Belehrung und Belebung in moralischen
Gesinnungen), Priester (geweihete Verwalter frommer Gebräuche) eher, als
Geistliche (Lehrer der rein moralischen Religion), und sind es mehrentheils auch
noch im Range und Werthe, den ihnen die große Menge zugesteht.
Wenn es nun also einmal nicht zu ändern steht, daß nicht ein statutarischer
Kirchenglaube dem reinen Religionsglauben, als Vehikel und Mittel der
öffentlichen Vereinigung der Menschen zur Beförderung des Letztern,
beigegeben werde, so muß man auch eingestehen, daß die unveränderliche
Aufbehaltung desselben, die allgemeine einförmige Ausbreitung, und selbst die
Achtung für die in ihm angenommene Offenbarung, schwerlich durch Tradition,
sondern nur durch Schrift, die selbst wiederum als Offenbarung für Zeitgenossen
und Nachkommenschaft ein Gegenstand der Hochachtung sein muß, hinreichend
gesorgt werden kann; denn das fördert das Bedürfniß der Menschen, um ihrer
gottesdienstlichen Pflicht gewiß zu sein. Ein heiliges Buch erwirbt sich selbst bei
denen (und gerade bei diesen am meisten), die es nicht lesen, wenigstens sich
daraus keinen zusammenhängenden Religionsbegriff machen können, die größte
Achtung, und alles Vernünfteln verschlägt nichts wider den alle Zweifel[78]
niederschlagenden Machtspruch: da steht’s geschrieben. Daher heißen auch die
Stellen desselben, die einen Glaubenspunkt darlegen sollen, schlechthin
Sprüche. Die bestellten Ausleger einer solchen Schrift sind eben durch dieses ihr
Geschäft selbst gleichsam geweihete Personen, und die Geschichte beweist, daß
kein auf Schrift gegründeter Glaube selbst durch die verwüstendsten
Staatsrevolutionen hat vertilgt werden können; indessen daß der, so sich auf
Tradition und alte öffentliche Observanzen gründete, in der Zerrüttung des Staats
zugleich seinen Untergang fand. Glücklich![79] wenn ein solches den Menschen
zu Händen gekommenes Buch, neben seinen Statuten als Glaubensgesetzen,
zugleich die reinste moralische Religionslehre mit Vollständigkeit enthält, die
zugleich mit jenen (als Vehikel ihrer Introduction) in die beste Harmonie
gebracht werden kann, in welchem Falle es, sowohl des dadurch zu erreichenden
Zwecks halber, als wegen der Schwierigkeit sich den Ursprung einer solchen
durch sie vorgegangenen Erleuchtung des Menschengeschlechts nach
natürlichen Gesetzen begreiflich zu machen, das Ansehen, gleich einer
Offenbarung, behaupten kann.
Nun noch Einiges, was diesem Begriffe eines Offenbarungsglaubens anhängt.
Es ist nur eine (wahre) Religion; aber es kann vielerlei Arten des Glaubens
geben. — Man kann hinzusetzen, daß in den mancherlei sich, der
Verschiedenheit ihrer Glaubensarten wegen, von einander absondernden Kirchen
dennoch eine und dieselbe wahre Religion anzutreffen sein kann.
Es ist daher schicklicher, (wie es auch wirklich mehr im Gebrauche ist), zu
sagen: dieser Mensch ist von diesem oder jenem (jüdischen, muhamedanischen,
christlichen, katholischen, lutherischen) Glauben, als er ist von dieser oder jener
Religion. Der letztere Ausdruck sollte billig nicht einmal in der Anrede an das
große Publikum (in Katechismen und Predigten) gebraucht werden; denn er ist
diesen zu gelehrt und unverständlich; wie denn auch die neueren Sprachen für
ihn kein gleichbedeutendes Wort liefern. Der gemeine Mann versteht darunter
jederzeit seinen Kirchenglauben, der ihm in die Sinne fällt, anstatt daß Religion
innerlich verborgen ist, und auf moralische Gesinnungen ankömmt. Man thut
den Meisten zu viel Ehre an, von ihnen zu sagen: sie bekennen sich zu dieser
oder jener Religion; denn sie kennen und verlangen keine; der statutarische
Kirchenglaube ist Alles, was sie unter diesem Worte verstehen. Auch sind die
sogenannten Religionsstreitigkeiten, welche die Welt so oft erschüttert und mit
Blut bespritzt haben, nie etwas Anders, als Zänkereien um den Kirchenglauben
gewesen, und der Unterdrückte klagte nicht eigentlich darüber, daß man ihn hinderte, seiner Religion anzuhängen, (denn das kann keine äußere Gewalt),
sondern daß man ihm seinen Kirchenglauben öffentlich zu befolgen nicht
erlaubte.
Wenn nun eine Kirche sich selbst, wie gewöhnlich geschieht, für die einige
allgemeine ausgiebt, (ob sie zwar auf einen besondern Offenbarungsglauben
gegründet ist, der als historisch, nimmermehr von Jedermann gefordert werden
kann), so wird der, welcher ihren (besondern) Kirchenglauben gar nicht
anerkennt, von ihr ein Ungläubiger genannt, und von ganzem Herzen gehaßt:
der nur zum Theil (im Nichtwesentlichen) davon abweicht, ein Irrgläubiger, und
wenigstens als ansteckend vermieden. Bekennt er sich endlich zwar zu derselben
Kirche, weicht aber doch im Wesentlichen des Glaubens derselben (was man
nämlich dazu macht), von ihr ab, so heißt er ein Ketzer,[80] und wird, so wie ein
Aufrührer, noch für strafbarer gehalten, als ein äußerer Feind, und von der
Kirche durch einen Bannfluch (dergleichen die Römer über den aussprachen, der
wider des Senats Einwilligung über den Rubikon gieng), ausgestoßen, und allen
Höllengöttern übergeben. Die angemaßte alleinige Rechtgläubigkeit der Lehrer,
oder Häupter einer Kirche in dem Punkte des Kirchenglaubens heißt Orthodoxie,
welche man wohl in despotische, (brutale) und liberale Orthodoxie eintheilen
könnte. — Wenn eine Kirche, die ihren Kirchenglauben für allgemein
verbindend ausgiebt, eine katholische, diejenige aber, welche sich gegen diese
Ansprüche anderer verwahrt, (ob sie gleich diese selbst gerne ausüben möchte,
wenn sie könnte), eine protestantische Kirche genannt werden soll; so wird ein
aufmerksamer Beobachter manche rühmliche Beispiele von protestantischen
Katholiken, und dagegen noch mehrere anstößige von erzkatholischen
Protestanten antreffen; die erste von Männern einer sich erweiternden
Denkungsart, (ob es gleich die ihrer Kirche wohl nicht ist), gegen welche die
letzteren mit ihrer sehr eingeschränkten gar sehr, doch keinesweges zu ihrem
Vortheil, abstechen.
VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Ausleger den reinen
Religionsglauben.
Wir haben angemerkt, daß, ob zwar eine Kirche das wichtigste Merkmal ihrer
Wahrheit, nämlich das eines rechtmäßigen Anspruchs auf Allgemeinheit
entbehrt, wenn sie sich auf einen Offenbarungsglauben, der als historischer
(obwohl durch Schrift weit ausgebreiteter, und durch späteste
Nachkommenschaft zugesicherter) Glaube, doch keiner allgemeinen
überzeugenden Mittheilung fähig ist, gründet: dennoch wegen des natürlichen Bedürfnisses aller Menschen, zu den höchsten Vernunftbegriffen und Gründen,
immer etwas Sinnlich-Haltbares, irgend eine Erfahrungsbestätigung u. dgl. zu
verlangen, (worauf man bei der Absicht einen Glauben allgemein zu
introduciren wirklich auch Rücksicht nehmen muß), irgend ein historischer
Kirchenglaube, den man auch gemeiniglich schon vor sich findet, müsse benutzt
werden.
Um aber nun mit einem solchen empirischen Glauben, den uns dem Ansehen
nach ein Ungefähr in die Hände gespielt hat, die Grundlage eines moralischen
Glaubens zu vereinigen, (er sei nun Zweck oder nur Hilfsmittel), dazu wird eine
Auslegung der uns zu Händen gekommenen Offenbarung erfordert, d. i.
durchgängige Deutung derselben zu einem Sinn, der mit den allgemeinen
praktischen Regeln einer reinen Vernunftreligion zusammenstimmt. Denn das
Theoretische des Kirchenglaubens kann uns moralisch nicht interessiren, wenn
es nicht zur Erfüllung aller Menschenpflichten als göttlicher Gebote, (was das
Wesentliche aller Religion ausmacht), hinwirkt. Diese Auslegung mag uns selbst
in Ansehung des Texts (der Offenbarung) oft gezwungen scheinen, oft es auch
wirklich sein, und doch muß sie, wenn es nur möglich ist, daß dieser sie
annimmt, einer solchen buchstäblichen vorgezogen werden, die entweder
schlechterdings nichts für die Moralität in sich enthält, oder dieser ihren
Triebfedern wohl gar entgegen wirkt.[81] — Man wird auch finden, daß es mit
allen alten und neuern zum Theil in heiligen Büchern abgefaßten Glaubensarten
jederzeit so ist gehalten worden, und daß vernünftige wohldenkende Volkslehrer
sie so lange gedeutet haben, bis sie dieselbe ihrem wesentlichen Inhalte nach,
nachgerade mit den allgemeinen moralischen Glaubenssätzen in
Uebereinstimmung brachten. Die Moralphilosophen unter den Griechen und
nachher den Römern machten es mit ihrer fabelhaften Götterlehre so.[82] Sie
wußten den gröbsten Polytheismus doch zuletzt als bloße symbolische
Vorstellung der Eigenschaften des einigen göttlichen Wesens auszudeuten, und
den mancherlei lasterhaften Handlungen, oder auch wilden aber doch schönen
Träumereien ihrer Dichter einen mystischen Sinn unterzulegen, der einen
Volksglauben (welchen zu vertilgen es nicht einmal rathsam gewesen wäre, weil
daraus vielleicht ein dem Staat noch gefährlicherer Atheismus hätte entstehen
können), einer allen Menschen verständlichen und allein ersprießlichen
moralischen Lehre nahe brachte. Das spätere Judenthum und selbst das
Christenthum besteht aus solchen zum Theil sehr gezwungenen Deutungen, aber
beides zu ungezweifelt guten und für alle Menschen nothwendigen Zwecken.
Die Muhamedaner wissen (wie Reland zeigt), der Beschreibung ihres aller
Sinnlichkeit geweiheten Paradieses sehr gut einen geistigen Sinn unterzulegen,
und eben das thun die Indier mit der Auslegung ihres Vedas, wenigstens für den aufgeklärteren Theil ihres Volks. — Daß sich dies aber thun läßt, ohne eben
immer wider den buchstäblichen Sinn des Volksglaubens sehr zu verstoßen,
kommt daher: weil lange vor diesem letztern die Anlage zur moralischen
Religion in der menschlichen Vernunft verborgen lag, wovon zwar die ersten
rohen Aeußerungen bloß auf gottesdienstlichen Gebrauch ausgiengen, und zu
diesem Behuf selbst jene angeblichen Offenbarungen veranlaßten, hierdurch
aber auch etwas von dem Charakter ihres übersinnlichen Ursprungs selbst in
diese Dichtungen, ob zwar unvorsetzlich, gelegt haben. — Auch kann man
dergleichen Auslegungen nicht der Unredlichkeit beschuldigen, vorausgesetzt,
daß man nicht behaupten will, der Sinn, den wir den Symbolen des
Volksglaubens oder auch heiligen Büchern geben, sei von ihnen auch durchaus
so beabsichtigt worden, sondern dieses dahingestellt sein läßt, und nur die
Möglichkeit die Verfasser derselben so zu verstehen annimmt. Denn selbst das
Lesen dieser heiligen Schriften, oder die Erkundigung nach ihrem Inhalt hat zur
Endabsicht, bessere Menschen zu machen; das Historische aber, was dazu nichts
beiträgt, ist etwas an sich ganz Gleichgültiges, mit dem man es halten kann, wie
man will. — (Der Geschichtsglaube ist „todt an ihm selber,“ d. i. für sich als
Bekenntniß betrachtet, enthält er nichts, führt auch auf nichts, was einen
moralischen Werth für uns hätte.)
Wenn also gleich eine Schrift als göttliche Offenbarung angenommen worden,
so wird doch das oberste Kriterium derselben als einer solchen, sein, „alle
Schrift von Gott eingegeben, ist nützlich zur Lehre, zur Strafe, zur Besserung u.
s. w.“ und da das letztere, nämlich die moralische Besserung des Menschen, den
eigentlichen Zweck aller Vernunftreligion ausmacht, so wird diese auch das
oberste Princip aller Schriftauslegung enthalten. Diese Religion ist „der Geist
Gottes, der uns in alle Wahrheit leitet.“ Dieser aber ist derjenige, der, indem er
uns belehrt, auch zugleich mit Grundsätzen zu Handlungen belebt, und er
bezieht Alles, was die Schrift für den historischen Glauben noch enthalten mag,
gänzlich auf die Regeln und Triebfedern des reinen moralischen Glaubens, der
allein in jedem Kirchenglauben dasjenige ausmacht, was darin eigentliche
Religion ist. Alles Forschen und Auslegen der Schrift muß von dem Princip
ausgehen, diesen Geist darin zu suchen, und „man kann das ewige Leben darin
nur finden, sofern sie von diesem Princip zeuget.“
Diesem Schriftausleger ist nun noch ein anderer beigesellt, aber
untergeordnet, nämlich der Schriftgelehrte. Das Ansehen der Schrift, als des
würdigsten, und jetzt in dem aufgeklärtesten Welttheile einzigen Instruments der
Vereinigung aller Menschen in eine Kirche, macht den Kirchenglauben aus, der
als Volksglaube nicht vernachlässigt werden kann, weil ihm[83] keine Lehre zu
einer unveränderlichen Norm tauglich zu sein scheint, die auf bloße Vernunft
gegründet ist, und er[84] göttliche Offenbarung, mithin auch eine historische
Beglaubigung ihres Ansehens durch die Deduction ihres Ursprungs fordert. Weil
nun menschliche Kunst und Weisheit nicht bis zum Himmel hinaufsteigen kann,
um das Creditiv der Sendung des ersten Lehrers selbst nachzusehen, sondern
sich mit den Merkmalen, die außer dem Inhalt noch von der Art, wie ein solcher
Glaube introducirt worden, hergenommen werden können, d. i. mit
menschlichen Nachrichten begnügen muß, die nachgerade in sehr alten Zeiten,
und alten,[85] jetzt todten Sprachen aufgesucht werden müssen, um sie nach
ihrer historischen Glaubhaftigkeit zu würdigen; so wird Schriftgelehrsamkeit
erfordert werden, um eine auf heilige Schrift gegründete Kirche, nicht eine
Religion; (denn die muß, um allgemein zu sein, jederzeit auf bloße Vernunft
gegründet sein), im Ansehen zu erhalten; wenn die[86] gleich nichts mehr
ausmacht, als daß jener ihr Ursprung nichts in sich enthält, was die Annahme
derselben als unmittelbarer göttlichen Offenbarung unmöglich machte; welches
hinreichend sein würde, um diejenigen, welche in dieser Idee besondere
Stärkung ihres moralischen Glaubens zu finden meinen, und sie daher gerne
annehmen, daran nicht zu hindern. — Aber nicht bloß die Beurkundung, sondern
auch die Auslegung der heiligen Schrift bedarf aus derselben Ursache
Gelehrsamkeit. Denn wie will der Ungelehrte, der sie nur in Uebersetzungen
lesen kann, von dem Sinne derselben gewiß sein? aber der Ausleger, welcher
auch die Grundsprache inne hat, bedarf doch noch ausgebreitete historische
Kenntniß und Kritik,[87] um aus dem Zustande, den Sitten und den Meinungen
(dem Volksglauben) der damaligen Zeit die Mittel zu nehmen, wodurch dem
kirchlichen gemeinen Wesen das Verständniß geöffnet werden kann.
Vernunftreligion und Schriftgelehrsamkeit sind also die eigentlichen
berufenen Ausleger und Depositäre einer heiligen Urkunde. Es fällt in die
Augen: daß diese an öffentlichem Gebrauche ihrer Einsichten und Entdeckungen
in diesem Felde vom weltlichen Arm schlechterdings nicht können gehindert
und an gewisse Glaubenssätze gebunden werden; weil sonst Laien die Kleriker
nöthigen würden, in ihre Meinung einzutreten, die jene doch nur von dieser ihrer
Belehrung her haben. Wenn der Staat nur dafür sorgt: daß es nicht an Gelehrten
und ihrer Moralität nach im guten Rufe stehenden Männern fehle, welche das
Ganze des Kirchenwesens verwalten, deren Gewissen er diese Besorgung
anvertraut, so hat er Alles gethan, was seine Pflicht und Befugniß mit sich
bringen. Diese selbst aber in die Schule zu führen, und sich mit ihren
Streitigkeiten zu befassen (die, wenn sie nur nicht von Kanzeln geführt werden,
das Kirchenpublikum im völligen Frieden lassen), ist eine Zumuthung, die das
Publikum an ihn[88] nicht ohne Unbescheidenheit thun kann.
Aber es tritt noch ein dritter Prätendent zum Amte eines Auslegers auf, welcher weder Vernunft, noch Gelehrsamkeit, sondern nur ein inneres Gefühl
bedarf, um den wahren Sinn der Schrift und zugleich ihren göttlichen Ursprung
zu erkennen. Nun kann man freilich nicht in Abrede ziehen, daß, „wer ihrer
Lehre folgt, und das thut, was sie vorschreibt, allerdings finden wird, daß sie von
Gott sei,“ und daß selbst der Antrieb zu guten Handlungen und zur
Rechtschaffenheit im Lebenswandel, den der Mensch, der sie liest, oder ihren
Vortrag hört, fühlen muß, ihn von der Göttlichkeit derselben überführen müsse;
weil er nichts anders, als die Wirkung von dem den Menschen mit inniglicher
Achtung erfüllenden moralischen Gesetze ist, welches darum auch als göttliches
Gebot angesehen zu werden verdient. Aber so wenig, wie aus irgend einem
Gefühl, Erkenntniß der Gesetze, und daß diese moralisch sind, eben so wenig
und noch weniger, kann durch ein Gefühl das sichere Merkmal eines
unmittelbaren göttlichen Einflusses gefolgert und ausgemittelt werden; weil zu
derselben Wirkung mehr, als eine Ursache stattfinden kann, in diesem Falle aber
die bloße Moralität des Gesetzes (und der Lehre), durch die Vernunft erkannt,
die Ursache derselben ist, und selbst in dem Falle der bloßen Möglichkeit dieses
Ursprungs, es Pflicht ist, ihm die letztere Deutung zu geben, wenn man nicht
aller Schwärmerei Thür und Thor öffnen, und nicht selbst das unzweideutige
moralische Gefühl durch die Verwandtschaft mit jedem andern phantastischen
um seine Würde bringen will. — Gefühl, wenn das Gesetz, woraus, oder auch,
wornach es erfolgt, vorher bekannt ist, hat Jeder nur für sich, und kann es
Andern nicht zumuthen, also auch nicht als einen Probirstein der Aechtheit einer
Offenbarung anpreisen, denn es lehrt schlechterdings nichts, sondern enthält nur
die Art, wie das Subject in Ansehung seiner Lust oder Unlust afficirt wird,
worauf gar keine Erkenntniß gegründet werden kann. —
Es giebt also keine Norm des Kirchenglaubens, als die Schrift, und keinen
andern Ausleger desselben, als reine Vernunftreligion und Schriftgelehrsamkeit,
(welche das Historische derselben angeht), von welchen der erstere allein
authentisch, und für alle Welt gültig, der zweite aber nur doctrinal ist, um den
Kirchenglauben für ein gewisses Volk zu einer gewissen Zeit in ein bestimmtes
sich beständig erhaltendes System zu verwandeln. Was aber diesen betrifft, so ist
es nicht zu ändern, daß der historische Glaube nicht endlich ein bloßer Glaube an
Schriftgelehrte, und ihre Einsicht werde; welches freilich der menschlichen
Natur nicht sonderlich zur Ehre gereicht, aber doch durch die öffentliche
Denkfreiheit wiederum gut gemacht wird, dazu diese deshalb um desto mehr
berechtigt ist, weil nur dadurch, daß Gelehrte ihre Auslegungen Jedermanns
Prüfung aussetzen, selbst aber auch zugleich für bessere Einsicht immer offen
und empfänglich bleiben, sie auf das Zutrauen des gemeinen Wesens zu ihren
Entscheidungen rechnen können.
VII. Der allmählige Uebergang des Kirchenglaubens zur Alleinherrschaft
des reinen Religionsglaubens ist die Annäherung des Reichs Gottes.
Das Kennzeichen der wahren Kirche ist ihre Allgemeinheit; hievon aber ist
wiederum das Merkmal ihre Nothwendigkeit und ihre nur auf eine einzige Art
mögliche Bestimmbarkeit. Nun hat der historische Glaube, (der auf
Offenbarung, als Erfahrung gegründet ist), nur particuläre Gültigkeit, für die
nämlich, an welche die Geschichte gelangt ist, worauf er beruht, und enthält, wie
alle Erfahrungserkenntniß nicht das Bewußtsein, daß der geglaubte Gegenstand
so und nicht anders sein müsse, sondern nur, daß er so sei, in sich; mithin enthält
er zugleich das Bewußtsein seiner Zufälligkeit. Also kann er zwar zum
Kirchenglauben (deren es mehrere geben kann), zulangen, aber nur der reine
Religionsglaube, der sich gänzlich auf Vernunft gründet, kann als nothwendig,
mithin für den einzigen erkannt werden, der die wahre Kirche auszeichnet. —
Wenn also gleich (der unvermeidlichen Einschränkung der menschlichen
Vernunft gemäß) ein historischer Glaube als Leitmittel die reine Religion afficirt,
doch mit dem Bewußtsein, daß er bloß ein solches sei, und dieser, als
Kirchenglaube, ein Princip bei sich führt, dem reinen Religionsglauben sich
continuirlich zu nähern, um jenes Leitmittel endlich entbehren zu können, so
kann eine solche Kirche immer die wahre heißen; da aber über historische
Glaubenslehren der Streit nie vermieden werden kann, nur die streitende Kirche
genannt werden; doch mit der Aussicht, endlich in die unveränderliche und Alles
vereinigende, triumphirende auszuschlagen! Man nennt den Glauben jedes
Einzelnen, der die moralische Empfänglichkeit (Würdigkeit) mit sich führt, ewig
glückselig zu sein, den seligmachenden Glauben. Dieser kann also auch nur ein
einziger sein, und bei aller Verschiedenheit des Kirchenglaubens doch in jedem
angetroffen werden, in welchem er, sich auf sein Ziel, den reinen
Religionsglauben, beziehend, praktisch ist. Der Glaube einer gottesdienstlichen
Religion ist dagegen ein Frohn- und Lohnglaube (fides mercenaria, servilis), und
kann nicht für den seligmachenden angesehen werden, weil er nicht moralisch
ist. Denn dieser muß ein freier, auf lauter Herzensgesinnungen gegründeter (fides
ingenua) Glaube sein. Der erstere wähnt durch Handlungen (des cultus), welche,
(ob zwar mühsam), doch für sich keinen moralischen Werth haben, mithin nur
durch Furcht oder Hoffnung abgenöthigte Handlungen sind, die auch ein böser
Mensch ausüben kann, Gott wohlgefällig zu werden, anstatt, daß der letztere
dazu eine moralisch gute Gesinnung als nothwendig voraussetzt.
Der seligmachende Glaube enthält zwei Bedingungen seiner Hoffnung der
Seligkeit: die eine in Ansehung dessen, was er selbst nicht thun kann, nämlich
seine geschehenen Handlungen rechtlich (vor einem göttlichen Richter) ungeschehen zu machen, die andere in Ansehung dessen, was er selbst thun kann
und soll, nämlich in einem neuen seiner Pflicht gemäßen Leben zu wandeln. Der
erstere Glaube ist der an eine Genugthuung (Bezahlung für seine Schuld,
Erlösung, Versöhnung mit Gott), der zweite ist der Glaube in einem ferner zu
führenden [[guten]][89] Lebenswandel Gott wohlgefällig werden zu können. —
Beide Bedingungen machen nur einen Glauben aus, und gehören nothwendig
zusammen. Man kann aber die Nothwendigkeit einer Verbindung nicht anders
einsehen, als wenn man annimmt, es lasse sich eine von der andern ableiten,
also, daß entweder der Glaube an die Lossprechung von der auf uns liegenden
Schuld den guten Lebenswandel, oder daß die wahrhafte und thätige Gesinnung
eines jederzeit zu führenden guten Lebenswandels den Glauben an jene
Lossprechung, nach dem Gesetze moralisch wirkender Ursachen, hervorbringe.
Hier zeigt sich nun eine merkwürdige Antinomie der menschlichen Vernunft
mit ihr selbst, deren Auflösung, oder, wenn diese nicht möglich sein sollte,
wenigstens Beilegung es allein ausmachen kann, ob ein historischer (Kirchen-
)Glaube jederzeit als wesentliches Stück des seligmachenden, über den reinen
Religionsglauben hinzukommen müsse, oder ob er als bloßes Leitmittel endlich,
wie ferne diese Zukunft auch sei, in den reinen Religionsglauben übergehen
könne.
1. Vorausgesetzt: daß für die Sünden des Menschen eine Genugthuung
geschehen sei, so ist zwar wohl begreiflich, wie ein jeder Sünder sie gern auf
sich beziehen möchte, und wenn es bloß aufs Glauben ankömmt, (welches so
viel, als Erklärung bedeutet, er wolle, sie sollte auch für ihn geschehen sein),
deshalb nicht einen Augenblick Bedenken tragen würde. Allein es ist gar nicht
einzusehen, wie ein vernünftiger Mensch, der sich strafschuldig weiß, im Ernst
glauben könne, er habe nur nöthig, die Botschaft von einer für ihn geleisteten
Genugthuung zu glauben, und sie (wie die Juristen sagen), utiliter anzunehmen,
um seine Schuld als getilgt anzusehen, und zwar dermaßen, (mit der Wurzel
sogar), daß auch fürs Künftige ein guter Lebenswandel, um den er sich bisher
nicht die mindeste Mühe gegeben hat, von diesem Glauben und der Acceptation
der angebotenen Wohlthat, die unausbleibliche Folge sein werde. Diesen
Glauben kann kein überlegender Mensch, so sehr auch die Selbstliebe öfters den
bloßen Wunsch eines Guten,[90] wozu man nichts thut, oder thun kann, in
Hoffnung verwandelt, als werde sein Gegenstand durch die bloße Sehnsucht
gelockt, von selbst kommen, in sich zuwege bringen. Man kann dieses sich nicht
anders möglich denken, als daß der Mensch sich diesen Glauben selbst als ihm
himmlisch eingegeben, und so als etwas, worüber er seiner Vernunft weiter keine
Rechenschaft zu geben nöthig hat, betrachte. Wenn er dies nicht kann, oder noch
zu aufrichtig ist, ein solches Vertrauen als bloßes Einschmeichelungsmittel in sich zu erkünsteln, so wird er, bei aller Achtung, für eine solche
überschwengliche Genugthuung bei allem Wunsche, daß eine solche auch für
ihn offen stehen möge, doch nicht umhin können, sie nur als bedingt anzusehen,
nämlich daß sein, so viel in seinem Vermögen ist, gebesserter Lebenswandel
vorhergehen müsse, um auch nur den mindesten Grund zur Hoffnung zu geben,
ein solches höheres Verdienst könne ihm zu Gute kommen. — Wenn also das
historische Erkenntniß von dem letztern zum Kirchenglauben, der erstere aber
als Bedingung zum reinen moralischen Glauben gehört, so wird dieser vor jenem
vorhergehen müssen.
2. Wenn aber der Mensch von Natur verderbt ist, wie kann er glauben aus
sich, er mag sich auch bestreben, wie er wolle, einen neuen, Gott wohlgefälligen,
Menschen zu machen; wenn er sich der Vergehungen, deren er sich bisher
schuldig gemacht hat, bewußt, noch unter der Macht des bösen Princips steht,
und in sich kein hinreichendes Vermögen antrifft, es künftighin besser zu
machen? Wenn er nicht die Gerechtigkeit, die er selbst wider sich erregt hat,
durch fremde Genugthuung als versöhnt, sich selbst aber durch diesen Glauben
gleichsam als neugeboren ansehen, und so allererst einen neuen Lebenswandel
antreten kann, der alsdann die Folge von dem mit ihm vereinigten guten Princip
sein würde, [[worauf will er seine Hoffnung, ein Gott gefälliger Mensch zu
werden, gründen?]] Also muß der Glaube an ein Verdienst, das nicht das seinige
ist, und wodurch er mit Gott versöhnt wird, vor aller Bestrebung zu guten
Werken vorhergehen; welches dem vorigen Satze widerstreitet. Dieser Streit
kann nicht durch Einsicht in die Causalbestimmung der Freiheit des
menschlichen Wesens, d. i. der Ursachen, welche machen, daß ein Mensch gut
oder böse wird, also nicht theoretisch ausgeglichen werden: denn diese Frage
übersteigt das ganze Speculationsvermögen unserer Vernunft. Aber fürs
Praktische, wo nämlich nicht gefragt wird, was physisch, sondern was moralisch
für den Gebrauch unsrer freien Willkühr das erste sei, wovon wir nämlich den
Anfang machen sollen, ob vom Glauben an das, was Gott unsertwegen gethan
hat, oder von dem, was wir thun sollen, um dessen, (es mag auch bestehen,
worin es wolle), würdig zu werden, ist kein Bedenken, für das Letztere zu
entscheiden.
Denn die Annehmung des ersten Requisits zur Seligmachung, nämlich des
Glaubens an eine stellvertretende Genugthuung, ist allenfalls bloß für den
theoretischen Begriff nothwendig; wir können die Entsündigung uns nicht anders
begreiflich machen. Dagegen ist die Nothwendigkeit des zweiten Princips
praktisch und zwar rein moralisch: wir können sicher nicht anders hoffen, der
Zueignung selbst eines fremden genugthuenden Verdienstes, und so der Seligkeit
theilhaftig zu werden, als wenn wir uns dazu durch unsre Bestrebung in Befolgung jeder Menschenpflicht qualificiren, welche letztere die Wirkung
unserer eignen Bearbeitung, und nicht wiederum ein fremder Einfluß sein muß,
dabei wir passiv sind. Denn da das letztere Gebot unbedingt ist, so ist es auch
nothwendig, daß der Mensch es seinem Glauben als Maxime unterlege, daß er
nämlich von der Besserung des Lebens anfange, als der obersten Bedingung,
unter der allein ein seligmachender Glaube stattfinden kann.
Der Kirchenglaube, als ein historischer, fängt mit Recht von dem erstern an;
da er aber nur das Vehikel für den reinen Religionsglauben enthält, (in welchem
der eigentliche Zweck liegt), so muß das, was in diesem als einem praktischen
die Bedingung ist, nämlich die Maxime des Thuns, den Anfang machen, und die
des Wissens, oder theoretischen Glaubens, nur die Befestigung und Vollendung
der erstern bewirken.
Hiebei kann noch angemerkt werden: daß nach dem ersten Princip der Glaube
(nämlich der an eine stellvertretende Genugthuung) dem Menschen zur Pflicht,
dagegen der Glaube des guten Lebenswandels, als durch höheren Einfluß
gewirkt, ihm zur Gnade angerechnet werden würde. — Nach dem zweiten
Princip aber ist es umgekehrt. Denn nach diesem ist der gute Lebenswandel, als
oberste Bedingung der Gnade, unbedingte Pflicht, dagegen die höhere
Genugthuung eine bloße Gnadensache. — Dem erstern wirft man (oft nicht mit
Unrecht) den gottesdienstlichen Aberglauben vor, der einen sträflichen
Lebenswandel doch mit der Religion zu vereinigen weiß; dem zweiten den
naturalistischen Unglauben, welcher mit einem sonst vielleicht auch wohl
exemplarischen Lebenswandel Gleichgültigkeit, oder wohl gar Widersetzlichkeit
gegen alle Offenbarung verbindet. — Das wäre aber den Knoten (durch eine
praktische Maxime) zerhauen, anstatt ihn (theoretisch) aufzulösen, welches auch
allerdings in Religionsfragen erlaubt ist. — Zur Befriedigung des letzteren
Ansinnens kann indessen Folgendes dienen. — Der lebendige Glaube an das
Urbild der Gott wohlgefälligen Menschheit, (den Sohn Gottes), an sich selbst ist
auf eine moralische Vernunftidee bezogen, sofern diese uns nicht allein zur
Richtschnur, sondern auch zur Triebfeder dient, und also einerlei, ob ich von ihm
als rationalem Glauben, oder vom Princip des guten Lebenswandels anfange.
Dagegen ist der Glaube an eben dasselbe Urbild in der Erscheinung (an den
Gottmenschen;), als empirischer, (historischer) Glaube, nicht einerlei mit dem
Princip des guten Lebenswandels, (welches ganz rational sein muß), und es wäre
ganz etwas anders, von einem solchen[91] anfangen, und daraus den guten
Lebenswandel ableiten zu wollen. Sofern wäre also ein Widerstreit zwischen den
obigen zwei Sätzen. Allein in der Erscheinung des Gottmenschen ist nicht das,
was von ihm in die Sinne fällt, oder durch Erfahrung erkannt werden kann,
sondern das in unsrer Vernunft liegende Urbild, welches wir dem letztern unterlegen, (weil, so viel sich an seinem Beispiel wahrnehmen läßt, er jenem
gemäß befunden wird), eigentlich das Object des seligmachenden Glaubens, und
ein solcher Glaube ist einerlei mit dem Princip eines Gott wohlgefälligen
Lebenswandels. — Also sind hier nicht zwei an sich verschiedene Principien,
von deren einem oder dem andern anzufangen, entgegengesetzte Wege
einzuschlagen wären, sondern nur eine und dieselbe praktische Idee, von der wir
ausgehen, einmal, sofern sie das Urbild als in Gott befindlich, und von ihm
ausgehend, ein andermal, sofern sie es, als in uns befindlich, beidemal aber
sofern sie es als Richtmaß unsers Lebenswandels vorstellt; und die Antinomie ist
also nur scheinbar; weil sie eben dieselbe praktische Idee nur in verschiedener
Beziehung genommen, durch einen Mißverstand für zwei verschiedene
Principien ansieht. — Wollte man aber den Geschichtsglauben an die
Wirklichkeit einer solchen einmal in der Welt vorgekommenen Erscheinung zur
Bedingung des allein seligmachenden Glaubens machen, so wären es allerdings
zwei ganz verschiedene Principien, (das eine empirisch, das andre rational) über
die, ob man von einem oder dem andern ausgehen und anfangen müßte, ein
wahrer Widerstreit der Maximen eintreten würde, den aber auch keine Vernunft
je würde schlichten können. — Der Satz: Man muß glauben, daß es einmal einen
Menschen, der durch seine Heiligkeit und Verdienst sowohl für sich (in
Ansehung seiner Pflicht) als auch für alle andren (und deren Ermangelung in
Ansehung ihrer Pflicht) genug gethan, gegeben habe, (wovon uns die Vernunft
nichts sagt), um zu hoffen, daß wir selbst in einem guten Lebenswandel, doch
nur kraft jenes Glaubens, selig werden können, dieser Satz sagt ganz etwas
anders, als folgender: man muß mit allen Kräften der heiligen Gesinnung eines
Gott wohlgefälligen Lebenswandels nachstreben, um glauben zu können, daß die
(uns schon durch die Vernunft versicherte) Liebe desselben zur Menschheit,
sofern sie seinem Willen nach allem ihrem Vermögen nachstrebt, in Rücksicht
auf die redliche Gesinnung, den Mangel der That, auf welche Art es auch sei,
ergänzen werde. — Das Erste aber steht nicht in jedes [[(auch des ungelehrten)]]
[92] Menschen Vermögen. Die Geschichte beweist, daß in allen
Religionsformen dieser Streit zweier Glaubensprincipien obgewaltet hat; denn
Expiationen hatten alle Religionen, sie mochten sie nun setzen, worein sie
wollten. Die moralische Anlage in jedem Menschen aber ermangelte ihrerseits
auch nicht, ihre Forderungen hören zu lassen. Zu aller Zeit klagten aber doch die
Priester mehr, als die Moralisten, jene nämlich laut (und unter der Aufforderung
an Obrigkeiten dem Unwesen zu steuern), über Vernachlässigung des
Gottesdienstes, welcher das Volk mit dem Himmel zu versöhnen, und Unglück
vom Staat abzuwenden, eingeführt war; diese dagegen über den Verfall der
Sitten, den sie sehr auf die Rechnung jener Entsündigungsmittel schrieben, wodurch die Priester es Jedermann leicht machten, sich wegen der gröbsten
Laster mit der Gottheit auszusöhnen. In der That, wenn ein unerschöpflicher
Fond zu Abzahlung gemachter oder noch zu machender Schulden schon
vorhanden ist, da man nur hinlangen darf, (und bei allen Ansprüchen, die das
Gewissen thut, auch ohne Zweifel zu allererst hinlangen wird), um sich
schuldenfrei zu machen, indessen daß der Vorsatz des guten Lebenswandels, bis
man wegen jener allererst im Reinen ist, ausgesetzt werden kann; so kann man
sich nicht leicht andre Folgen eines solchen Glaubens denken. — Würde aber
sogar dieser Glaube selbst so vorgestellt als ob er eine so besondere Kraft und
einen solchen mystischen (oder magischen) Einfluß habe, daß, ob er zwar, so
viel wir wissen, für bloß historisch gehalten werden sollte, er doch, wenn man
ihm, und den damit verbundenen Gefühlen nachhängt, den ganzen Menschen
von Grunde aus zu bessern (einen neuen Menschen aus ihm zu machen), im
Stande sei: so müßte dieser Glaube selbst als unmittelbar vom Himmel (mit und
unter dem historischen Glauben) ertheilt und eingegeben angesehen werden, wo
denn Alles selbst mit der moralischen Beschaffenheit des Menschen zuletzt auf
einen unbedingten Rathschluß Gottes hinausläuft „er erbarmet sich, welches er
will, und verstocket, welchen er will“[93] welches nach dem Buchstaben
genommen, der salto mortale der menschlichen Vernunft ist.
Es ist also eine nothwendige Folge der physischen und zugleich der
moralischen Anlage in uns, welche letztere die Grundlage und zugleich
Auslegerin aller Religion ist, daß diese endlich von allen empirischen
Bestimmungsgründen, von allen Statuten, welche auf Geschichte beruhen, und
die vermittelst eines Kirchenglaubens provisorisch die Menschen zur
Beförderung des Guten vereinigen, allmählig losgemacht werde, und so reine
Vernunftreligion zuletzt über alle herrsche, „damit Gott sei Alles in Allem.“ —
Die Hüllen, unter welchen der Embryo sich zuerst zum Menschen bildete,
müssen abgelegt werden, wenn er nun an das Tageslicht treten soll. Das Leitband
der heiligen Ueberlieferung, mit seinen Anhängseln, den Statuten und
Observanzen, welches zu seiner Zeit gute Dienste that, wird nach und nach
entbehrlich, ja endlich zur Fessel, wenn er in das Jünglingsalter eintritt. So lange
er (die Menschengattung) „ein Kind war, war er klug als ein Kind“ und wußte
mit Satzungen, die ihm ohne sein Zuthun auferlegt worden, auch wohl
Gelehrsamkeit, ja sogar eine der Kirche dienstbare Philosophie zu verbinden;
„nun er aber ein Mann wird, legt er ab, was kindisch ist.“ Der erniedrigende
Unterschied zwischen Laien und Klerikern hört auf, und Gleichheit entspringt
aus der wahren Freiheit, jedoch ohne Anarchie, weil ein Jeder zwar dem (nicht
statutarischen) Gesetz gehorcht, das er sich selbst vorschreibt, das er aber auch
zugleich als den ihm durch die Vernunft geoffenbarten Willen des Weltherrschers ansehen muß, der Alle unter einer gemeinschaftlichen Regierung
unsichtbarer Weise in einem Staate verbindet, welcher durch die sichtbare
Kirche vorher dürftig vorgestellt und vorbereitet war. — Das alles ist nicht von
einer [[äußern]][94] Revolution zu erwarten, die stürmisch und gewaltsam ihre
von Glücksumständen sehr abhängige Wirkung thut, in welcher, was bei der
Gründung einer neuen Verfassung einmal versehen worden, Jahrhunderte
hindurch mit Bedauern beibehalten wird, weil es nicht mehr, wenigstens nicht
anders, als durch eine neue (jederzeit gefährliche) Revolution abzuändern ist. —
In dem Princip der reinen Vernunftreligion, als einer an alle Menschen beständig
geschehenden göttlichen (ob zwar nicht empirischen) Offenbarung, muß der
Grund zu jenem Ueberschritt zu jener neuen Ordnung der Dinge liegen, welcher
einmal aus reifer Ueberlegung gefaßt, durch allmählig fortgehende Reform zur
Ausführung gebracht wird, sofern sie ein menschliches Werk sein soll; denn was
Revolutionen betrifft, die diesen Fortschritt abkürzen können, so bleiben sie der
Vorsehung überlassen, und lassen sich nicht planmäßig, der Freiheit
unbeschadet, einleiten. —
Man kann aber mit Grunde sagen: „daß das Reich Gottes zu uns gekommen
sei,“ wenn auch nur das Princip des allmähligen Ueberganges des
Kirchenglaubens zur allgemeinen Vernunftreligion, und so zu einem (göttlichen)
ethischen Staat auf Erden, allgemein, und irgendwo auch öffentlich Wurzel
gefaßt hat: obgleich die wirkliche Errichtung desselben noch in unendlicher
Weite von uns entfernt liegt. Denn, weil dieses Princip den Grund einer
continuirlichen Annäherung zu dieser Vollkommenheit enthält, so liegt in ihm
als in einem sich entwickelnden, und in der Folge wiederum besamendem Keime
das Ganze (unsichtbarer Weise), welches dereinst die Welt erleuchten und
beherrschen soll. Das Wahre und Gute aber, wozu in der Naturanlage jedes
Menschen der Grund, sowohl der Einsicht als des Herzensantheils liegt,
ermangelt nicht, wenn es einmal öffentlich geworden, vermöge der natürlichen
Affinität, darin[95] es mit der moralischen Anlage vernünftiger Wesen
überhaupt steht, sich durchgängig mitzutheilen. Die Hemmung durch politische
bürgerliche Ursachen, die seiner Ausbreitung von Zeit zu Zeit zustoßen mögen,
dienen eher dazu, die Vereinigung der Gemüther zum Guten (was, nachdem sie
es einmal ins Auge gefaßt haben, ihre Gedanken nie verläßt), noch desto
inniglicher zu machen.[96]
Das ist also die, menschlichen Augen unbemerkte, aber beständig fortgehende
Bearbeitung des guten Princips, sich im menschlichen Geschlecht, als einem
gemeinen Wesen nach Tugendgesetzen, eine Macht und ein Reich zu errichten,
welches den Sieg über das Böse behauptet, und unter seiner Herrschaft der Welt
einen ewigen Frieden zusichert.
Zweite Abtheilung.
Historische Vorstellung der allmählichen Gründung der
Herrschaft des guten Princips auf Erden.
Von der Religion auf Erden (in der engsten Bedeutung des Worts) kann man
keine Universalhistorie des menschlichen Geschlechts verlangen; denn die ist,
als auf dem reinen moralischen Glauben gegründet, kein öffentlicher Zustand,
sondern Jeder kann sich der Fortschritte, die er in demselben gemacht hat, nur
für sich selbst bewußt sein. Der Kirchenglaube ist es daher allein, von dem man
eine allgemeine historische Darstellung erwarten kann; indem man ihn nach
seiner verschiedenen und veränderlichen Form mit dem alleinigen, unveränderlichen, reinen Religionsglauben vergleicht. Von da an, wo der erstere
seine Abhängigkeit von den einschränkenden Bedingungen des letztern, und der
Nothwendigkeit der Zusammenstimmung mit ihm öffentlich anerkennt, fängt die
allgemeine Kirche an, sich zu einem ethischen Staat Gottes zu bilden, und nach
einem feststehenden Princip, welches für alle Menschen und Zeiten ein und
dasselbe ist, zur Vollendung desselben fortzuschreiten. — Man kann
voraussehen, daß diese Geschichte nichts, als die Erzählung von dem
beständigen Kampf zwischen dem gottesdienstlichen und dem moralischen
Religionsglauben sein werde, deren ersteren, als Geschichtsglauben, der Mensch
beständig geneigt ist oben anzusetzen, anstatt daß der letztere seinen Anspruch
auf den Vorzug, der ihm als allein seelenbessernden Glauben zukommt, nie
aufgegeben hat, und ihn endlich gewiß behaupten wird.
Diese Geschichte kann aber nur Einheit haben, wenn sie bloß auf denjenigen
Theil des menschlichen Geschlechts eingeschränkt wird, bei welchem jetzt die
Anlage zur Einheit der allgemeinen Kirche schon ihrer Entwickelung nahe
gebracht ist, indem durch sie wenigstens die Frage, wegen des Unterschieds des
Vernunft- und Geschichtsglaubens schon öffentlich aufgestellt, und ihre
Entscheidung zur größten moralischen Angelegenheit gemacht ist; denn die
Geschichte verschiedener Völker, deren Glaube in keiner Verbindung
untereinander steht, gewährt sonst keine Einheit der Kirche. Zu dieser Einheit
aber kann nicht gerechnet werden: daß in einem und demselben Volk ein
gewisser neuer Glaube einmal entsprungen ist, der sich von dem vorher
herrschenden namhaft unterschied; wenn gleich dieser die veranlassenden
Ursachen zu des neuen Erzeugung bei sich führte. Denn es muß Einheit des
Princips sein, wenn man die Folge verschiedener Glaubensarten nach einander
zu den Modificationen einer und derselben Kirche rechnen soll, und die
Geschichte der letztern ist es eigentlich, womit wir uns jetzt beschäftigen.
Wir können also in dieser Absicht nur die Geschichte derjenigen Kirche, die
von ihrem ersten Anfange an den Keim und die Principien zur objectiven Einheit
des wahren und allgemeinen Religionsglaubens bei sich führte, dem sie
allmählig näher gebracht wird, abhandeln. — Da zeigt sich nun zuerst: daß der
jüdische Glaube mit diesem Kirchenglauben, dessen Geschichte wir betrachten
wollen, in ganz und gar keiner wesentlichen Verbindung, d. i. in keiner Einheit
nach Begriffen steht, ob zwar jener unmittelbar vorhergegangen, und zur
Gründung dieser, (der christlichen) Kirche die physische Veranlassung gab.
Der jüdische Glaube ist, seiner ursprünglichen Einrichtung nach, ein Inbegriff
bloß statutarischer Gesetze, auf welchem eine Staatsverfassung gegründet war;
denn welche moralische Zusätze entweder damals schon, oder auch in der Folge
ihm angehängt worden sind, die sind schlechterdings nicht zum Judenthum, als einem solchen, gehörig. Das letztere ist eigentlich gar keine Religion, sondern
bloß Vereinigung einer Menge Menschen, die, da sie zu einem besondern Stamm
gehörten, sich zu einem gemeinen Wesen unter bloß politischen Gesetzen,
mithin nicht zu einer Kirche formten; vielmehr sollte es ein bloß weltlicher Staat
sein, so daß, wenn dieser etwa durch widrige Zufälle zerrissen worden, ihm noch
immer der (wesentlich zu ihm gehörige) politische Glaube übrig bleibt, ihn (bei
Ankunft des Messias) wohl einmal wiederherzustellen. Daß diese
Staatsverfassung Theokratie zur Grundlage hat, (sichtbarlich eine Aristokratie
der Priester, oder Anführer, die sich unmittelbar von Gott ertheilter Instructionen
rühmten), mithin der Name von Gott, der doch hier bloß als weltlicher Regent,
der über und an das Gewissen gar keinen Anspruch thut, verehrt wird, macht sie
nicht zu einer Religionsverfassung. Der Beweis, daß sie das letztere nicht hat
sein sollen, ist klar. Erstlich sind alle Gebote von der Art, daß auch eine
politische Verfassung darauf halten, und sie als Zwangsgesetze auferlegen kann,
weil sie bloß äußere Handlungen betreffen, und ob zwar die zehn Gebote auch,
ohne daß sie öffentlich gegeben sein möchten, schon als ethische vor der
Vernunft gelten, so sind sie in jener Gesetzgebung gar nicht mit der Forderung
an die moralische Gesinnung in Befolgung derselben (worin nachher das
Christenthum das Hauptwerk setzte), gegeben, sondern schlechterdings nur auf
die äußere Beobachtung gerichtet worden; welches auch daraus erhellt, daß:
zweitens alle Folgen aus der Erfüllung oder Uebertretung dieser Gebote, alle
Belohnung oder Bestrafung nur auf solche eingeschränkt werden, welche in
dieser Welt Jedermann zugetheilt werden können, und selbst diese auch nicht
einmal nach ethischen Begriffen; indem beide auch die Nachkommenschaft, die
an jenen Thaten oder Unthaten keinen praktischen Antheil genommen, treffen
sollten, welches in einer politischen Verfassung allerdings wohl ein
Klugheitsmittel sein kann, sich Folgsamkeit zu verschaffen, in einer ethischen
aber aller Billigkeit zuwider sein würde. Da nun ohne Glauben an ein künftiges
Leben gar keine Religion gedacht werden kann, so enthält das Judenthum als ein
solches in seiner Reinigkeit genommen, gar keinen Religionsglauben. Dieses
wird durch folgende Bemerkung noch mehr bestärkt. Es ist nämlich kaum zu
zweifeln: daß nicht die Juden eben sowohl, wie andre, selbst die rohesten
Völker, nicht auch einen Glauben an ein künftiges Leben, mithin ihren Himmel
und ihre Hölle sollten gehabt haben; denn dieser Glaube dringt sich, kraft der
allgemeinen moralischen Anlage in der menschlichen Natur, Jedermann von
selbst auf. Es ist also gewiß absichtlich geschehen, daß der Gesetzgeber dieses
Volks, ob er gleich als Gott selbst vorgestellt wird, doch nicht die mindeste
Rücksicht auf das künftige Leben habe nehmen wollen, welches anzeigt: daß er
nur ein politisches, nicht ein ethisches gemeines Wesen habe gründen wollen; in dem erstern aber von Belohnungen und Strafen zu reden, die hier im Leben nicht
sichtbar werden können, wäre unter jener Voraussetzung ein ganz
inconsequentes und unschickliches Verfahren gewesen. Ob nun gleich auch nicht
zu zweifeln ist, daß die Juden sich nicht in der Folge, ein jeder für sich selbst,
einen gewissen Religionsglauben werden gemacht haben, der den Artikeln ihres
statutarischen beigemengt war, so hat jener doch nie ein zur Gesetzgebung des
Judenthums gehöriges Stück ausgemacht. Drittens ist es so weit gefehlt, daß das
Judenthum eine zum Zustande der allgemeinen Kirche gehörige Epoche, oder
diese allgemeine Kirche wohl gar selbst zu seiner Zeit ausgemacht habe, daß es
vielmehr das ganze menschliche Geschlecht von seiner Gemeinschaft ausschloß,
als ein besonders vom Jehovah für sich auserwähltes Volk, welches alle anderen
Völker anfeindete, und dafür von jedem angefeindet wurde. Hierbei ist es auch
nicht so hoch anzuschlagen, daß dieses Volk sich einen einigen durch kein
sichtbares Bild vorzustellenden Gott zum allgemeinen Weltherrscher setzte.
Denn man findet bei den meisten andern Völkern, daß ihre Glaubenslehre darauf
gleichfalls hinausgieng, und sich nur durch die Verehrung gewisser jenem
untergeordneten mächtigen Untergötter des Polytheismus verdächtig machte.
Denn ein Gott, der bloß die Befolgung solcher Gebote will, dazu gar keine
gebesserte moralische Gesinnung erfordert wird, ist doch eigentlich nicht
dasjenige moralische Wesen, dessen Begriff wir zu einer Religion nöthig haben.
Diese würde noch eher bei einem Glauben an viele solche mächtige unsichtbare
Wesen stattfinden, wenn ein Volk sich diese etwa so dächte, daß sie, bei der
Verschiedenheit ihrer Departements, doch alle darin übereinkämen, daß sie ihres
Wohlgefallens nur den würdigten, der mit ganzem Herzen der Tugend anhienge,
als wenn der Glaube nur einem einzigen Wesen gewidmet ist, das aber aus einem
mechanischen Cultus das Hauptwerk machte.[97]
Wir können also die allgemeine Kirchengeschichte, sofern sie ein System
ausmachen soll, nicht anders, als vom Ursprunge des Christenthums anfangen,
das, als eine völlige Verlassung des Judenthums, worin es entsprang, auf einem
ganz neuen Princip gegründet, eine gänzliche Revolution in Glaubenslehren
bewirkte. Die Mühe, welche sich die Lehrer des erstern geben, oder gleich zu
Anfange gegeben haben mögen, aus beiden einen zusammenhängenden
Leitfaden zu knüpfen, indem sie den neuen Glauben nur für eine Fortsetzung des
alten, der alle Ereignisse desselben in Vorbildern enthalten habe, gehalten wissen
wollen, zeigen gar zu deutlich, daß es ihnen hiebei nur um die schicklichsten
Mittel zu thun sei, oder war, eine reine moralische Religion statt eines alten
Cultus, woran das Volk gar zu stark gewöhnt war, zu introduciren, ohne doch
wider seine Vorurtheile gerade zu verstoßen. Schon die nachfolgende
Abschaffung des körperlichen Abzeichens, welches jenes Volk von andern gänzlich abzusondern diente, läßt urtheilen, daß der neue, nicht an die Statuten
des alten, ja an keine Statuten überhaupt gebundene Glaube eine für die Welt,
nicht für ein einziges Volk, gültige Religion habe enthalten sollen.
Aus dem Judenthum also, aber aus dem nicht mehr altväterlichen und
unvermengten, bloß auf eigene politische Verfassung, (die auch schon sehr
zerrüttet war), gestellten, sondern aus dem schon durch allmählig darin
öffentlich gewordene moralische Lehren mit einem Religionsglauben
vermischten Judenthum, in einem Zustande, wo diesem sonst unwissenden Volke
schon viel fremde (griechische) Weisheit zugekommen war, welche vermuthlich
auch dazu beitrug, es durch Tugendbegriffe aufzuklären, und bei der drückenden
Last ihres Satzungsglaubens zu Revolutionen zuzubereiten, bei Gelegenheit der
Verminderung der Macht der Priester, durch ihre Unterwerfung unter die
Oberherrschaft eines Volks, das allen fremden Volksglauben mit Gleichgültigkeit
ansah, aus einem solchen Judenthum erhob sich nun plötzlich, ob zwar nicht
unvorbereitet, das Christenthum. Der Lehrer des Evangeliums kündigte sich als
einen vom Himmel gesandten, indem er zugleich als einer solchen Sendung
würdig, den Frohnglauben (an gottesdienstliche Tage, Bekenntnisse und
Gebräuche) für an sich nichtig, den moralischen dagegen, der allein die
Menschen heiligt, „wie ihr Vater im Himmel heilig ist,“ und durch den guten
Lebenswandel seine Aechtheit beweist, für den alleinseligmachenden erklärte,
nachdem er aber durch Lehre und Leiden bis zum unverschuldeten und zugleich
verdienstlichen Tode[98] an seiner Person ein dem Urbilde der allein Gott
wohlgefälligen Menschheit gemäßes Beispiel gegeben hatte, als zum Himmel,
aus dem er gekommen war, wieder zurückkehrend vorgestellt wird, indem er
seinen letzten Willen (gleich als in einem Testamente) mündlich zurückließ, und
was die Kraft der Erinnerung an sein Verdienst, Lehre und Beispiel betrifft, doch
sagen konnte, „er (das Ideal der Gott wohlgefälligen Menschheit) bleibe nichts
desto weniger bei seinen Lehrjüngern bis an der Welt Ende.“ — Dieser Lehre,
die, wenn es etwa um einen Geschichtsglauben wegen der Abkunft und des
vielleicht überirdischen Ranges seiner Person zu thun wäre, wohl der
Bestätigung durch Wunder bedurfte, die aber als bloß zum moralischen
seelenbessernden Glauben gehörig, aller solcher Beweisthümer ihrer Wahrheit
entbehren kann, werden in einem heiligen Buche noch Wunder und Geheimnisse
beigesellt, deren Bekanntmachung selbst wiederum ein Wunder ist, und das
einen Geschichtsglauben erfordert, der nicht anders, als durch Gelehrsamkeit,
sowohl beurkundet, als auch der Bedeutung und dem Sinne nach gesichert
werden kann.
Aller Glaube aber, der sich als Geschichtsglaube auf Bücher gründet, hat zu
seiner Gewährleistung ein gelehrtes Publikum nöthig, in welchem er durch Schriftsteller als Zeitgenossen, die in keinem Verdacht einer besondern
Verabredung mit den ersten Verbreitern desselben stehen, und deren
Zusammenhang mit unserer jetzigen Schriftstellerei sich ununterbrochen
erhalten hat, gleichsam controllirt werden könne. Der reine Vernunftglaube
dagegen bedarf einer solchen Beurkundung nicht, sondern beweist sich selbst.
Nun war zu den Zeiten jener Revolution in dem Volke, welches die Juden
beherrschte, und in dieser ihrem Sitze selbst verbreitet war, (im römischen
Volke) schon ein gelehrtes Publikum, von welchem uns auch die Geschichte der
damaligen Zeit, was die Ereignisse in der politischen Verfassung betrifft, durch
die ununterbrochne Reihe von Schriftstellern überliefert worden; auch war
dieses Volk, wenn es sich gleich um den Religionsglauben ihrer nicht römischen
Unterthanen wenig bekümmerte, doch in Ansehung der unter ihnen öffentlich
geschehen sein sollenden Wunder keinesweges ungläubig; allein sie erwähnten
als Zeitgenossen nichts weder von diesen noch von der, gleichwohl öffentlich
vorgegangenen Revolution, die sie in dem ihnen unterworfenen Volke (in
Absicht auf die Religion) hervorbrachten. Nur spät, nach mehr als einem
Menschenalter, stellten sie Nachforschung wegen der Beschaffenheit dieser
ihnen bis dahin unbekannt gebliebenen Glaubensveränderung (die nicht ohne
öffentliche Bewegung vorgegangen war), keine aber wegen der Geschichte ihres
ersten Anfangs an, um sie in ihren eigenen Annalen aufzusuchen. Von diesem
an, bis auf die Zeit, da das Christenthum für sich selbst ein gelehrtes Publikum
ausmachte, ist daher die Geschichte desselben dunkel, und also bleibt uns
unbekannt, welche Wirkung die Lehre desselben auf die Moralität seiner
Religionsgenossen that, ob die ersten Christen wirklich moralisch gebesserte
Menschen, oder aber Leute von gewöhnlichem Schlage gewesen. Seitdem aber
das Christenthum selbst ein gelehrtes Publikum wurde, oder doch in das
allgemeine eintrat, gereicht die Geschichte desselben, was die wohlthätige
Wirkung betrifft, die man von einer moralischen Religion mit Recht erwarten
kann, ihm keinesweges zur Empfehlung. — Wie mystische Schwärmereien im
Eremiten- und Mönchsleben und Hochpreisung der Heiligkeit des ehelosen
Standes eine große Menschenzahl für die Welt unnütz machten; wie damit
zusammenhängende vorgebliche Wunder das Volk unter einem blinden
Aberglauben mit schweren Fesseln drückte; wie mit einer sich freien Menschen
aufdringenden Hierarchie sich die schreckliche Stimme der Rechtgläubigkeit aus
dem Munde anmaßender alleiniger berufener Schriftausleger erhob, und die
christliche Welt wegen Glaubensmeinungen (in die, wenn man nicht die reine
Vernunft zum Ausleger aufruft, schlechterdings keine allgemeine Einstimmung
zu bringen ist), in erbitterte Parteien trennte; wie im Orient, wo der Staat sich auf
eine lächerliche Art selbst mit Glaubensstatuten der Priester und dem Pfaffenthum befaßte, anstatt sie in den engen Schranken eines bloßen
Lehrstandes (aus dem sie jederzeit in einen regierenden überzugehen geneigt
sind), zu halten, wie, sage ich, dieser Staat endlich auswärtigen Feinden, die
zuletzt seinem herrschenden Glauben ein Ende machten, unvermeidlicher Weise
zur Beute werden mußte; wie im Occident, wo der Glaube seinen eigenen, von
der weltlichen Macht unabhängigen Thron errichtet hat, von einem angemaßten
Statthalter Gottes die bürgerliche Ordnung sammt den Wissenschaften, (welche
jene erhalten), zerrüttet und kraftlos gemacht wurden; wie beide christliche
Welttheile, gleich den Gewächsen und Thieren, die durch eine Krankheit ihrer
Auflösung nahe, zerstörende Insekten herbeilocken, diese zu vollenden, von
Barbaren befallen wurden; wie in dem letztern jenes geistliche Oberhaupt
Könige, wie Kinder, durch die Zauberruthe seines angedrohten Bannes
beherrschte, und züchtigte, sie zu einen andern Welttheil entvölkernden
auswärtigen Kriegen (den Kreuzzügen) zur Befehdung untereinander, zur
Empörung der Unterthanen gegen ihre Obrigkeit, und zum blutdürstigen Haß
gegen ihre anders denkenden Mitgenossen eines und desselben allgemeinen so
genannten Christenthums aufreizte; wie zu diesem Unfrieden, der auch jetzt nur
noch durch das politische Interesse von gewaltthätigen Ausbrüchen abgehalten
wird, die Wurzel in dem Grundsatze eines despotisch gebietenden
Kirchenglaubens verborgen liegt, und jenen Auftritten ähnliche noch immer
besorgen läßt: — diese Geschichte des Christenthums, (welche, sofern es auf
einem Geschichtsglauben errichtet werden sollte, auch nicht anders ausfallen
konnte) wenn man sie als ein Gemälde unter einem Blick faßt, könnte wohl den
Ausruf rechtfertigen: tantum religio potuit suadere malorum! wenn nicht aus der
Stiftung desselben immer noch deutlich genug hervorleuchtete, daß seine wahre
erste Absicht keine andre, als die gewesen sei, einen reinen Religionsglauben,
über welchen es keine streitenden Meinungen geben kann, einzuführen, alles
jenes Gewühl aber, wodurch das menschliche Geschlecht zerrüttet ward, und
noch entzweiet wird, bloß davon herrührt, daß durch einen schlimmen Hang der
menschlichen Natur, was beim Anfange zur Introduction des letztern dienen
sollte, nämlich die an den alten Geschichtsglauben gewöhnte Nation durch ihre
eigenen Vorurtheile für die neue zu gewinnen, in der Folge zum Fundament einer
allgemeinen Weltreligion gemacht worden.
Fragt man nun: welche Zeit der ganzen bisher bekannten Kirchengeschichte
die beste sei, so trage ich kein Bedenken, zu sagen: es ist die jetzige, und zwar
so, daß man den Keim des wahren Religionsglaubens, so wie er jetzt in der
Christenheit zwar nur von einigen, aber doch öffentlich gelegt worden, nur
ungehindert sich mehr und mehr darf entwickeln lassen, um davon eine
continuirliche Annäherung zu derjenigen, alle Menschen auf immer vereinigenden Kirche zu erwarten, die die sichtbare Vorstellung (das Schema)
eines unsichtbaren Reichs Gottes auf Erden ausmacht. — Die in Dingen, welche
ihrer Natur nach moralisch und seelenbessernd sein sollen, sich von der Last
eines der Willkühr der Ausleger beständig ausgesetzten Glaubens loswindende
Vernunft hat in allen Ländern unsers Welttheils unter wahren Religionsverehrern
allgemein, (wenn gleich nicht allenthalben öffentlich), erstlich den Grundsatz
der billigen Bescheidenheit in Aussprüchen über Alles, was Offenbarung heißt,
angenommen: daß, da Niemand einer Schrift, die ihrem praktischen Inhalte nach
lauter Göttliches enthält, nicht die Möglichkeit abstreiten kann, sie könne
(nämlich in Ansehung dessen, was darin historisch ist), auch wohl wirklich als
göttliche Offenbarung angesehen werden, imgleichen die Verbindung der
Menschen zu einer Religion nicht füglich ohne ein heiliges Buch und auf
dasselbe gegründeten Kirchenglauben zu Stande gebracht, und beharrlich
gemacht werden kann; da auch, wie der gegenwärtige Zustand menschlicher
Einsicht beschaffen ist, wohl schwerlich Jemand eine neue Offenbarung durch
neue Wunder eingeführt, erwarten wird, es das Vernünftigste und Billigste sei,
das[99] Buch, was einmal da ist, fernerhin zur Grundlage des Kirchenunterrichts
zu brauchen, und seinen Werth nicht durch unnütze oder muthwillige Angriffe zu
schwächen, dabei aber auch keinem Menschen den Glauben daran als zur
Seligkeit erforderlich aufzudringen. Der zweite Grundsatz ist: daß, da die heilige
Geschichte, die bloß zum Behuf des Kirchenglaubens angelegt ist, für sich allein
auf die Annehmung moralischer Maximen schlechterdings keinen Einfluß haben
kann und soll, sondern diesem nur zur lebendigen Darstellung ihres wahren
Objects (der zur Heiligkeit hinstrebenden Tugend) gegeben ist, sie jederzeit als
auf das moralische abzweckend gelehrt und erklärt werden, hierbei aber auch
sorgfältig, und (weil vornehmlich der gemeine Mensch einen beständigen Hang
in sich hat, zum passiven[100] Glauben überzuschreiten), wiederholentlich
eingeschärft werden müsse, daß die wahre Religion nicht im Wissen oder
Bekennen dessen, was Gott zu unserer Seligwerdung thue oder gethan habe,
sondern in dem, was wir thun müssen, um dessen würdig zu werden, zu setzen
sei, welches niemals etwas Anders sein kann, als was für sich selbst einen
unbezweifelten unbedingten Werth hat, mithin uns allein Gott wohlgefällig
machen, und von dessen Nothwendigkeit zugleich jeder Mensch ohne alle
Schriftgelehrsamkeit völlig gewiß werden kann. — Diese Grundsätze nun nicht
zu hindern, damit sie öffentlich werden, ist Regentenpflicht; dagegen sehr viel
dabei gewagt und auf eigene Verantwortung unternommen wird, hiebei in den
Gang der göttlichen Vorsehung einzugreifen, und gewissen historischen
Kirchenlehren zu gefallen, die doch höchstens nur eine durch Gelehrte
auszumachende Wahrscheinlichkeit für sich haben, die Gewissenhaftigkeit der Unterthanen durch Anbietung oder Versagung gewisser bürgerlichen, sonst
Jedem offen stehenden Vortheile in Versuchung zu bringen,[101] welches den
Abbruch, der hierdurch einer in diesem Falle heiligen Freiheit geschieht,
ungerechnet, dem Staate schwerlich gute Bürger verschaffen kann. Wer von
denen, die sich zur Verhinderung einer solchen freien Entwickelung göttlicher
Anlagen zum Weltbesten anbieten, oder sie gar vorschlagen, würde, wenn er mit
Zuratheziehung des Gewissens darüber nachdenkt, sich wohl für alle das Böse
verbürgen wollen, was aus solchen gewaltthätigen Eingriffen entspringen kann;
wodurch der von der Weltregierung beabsichtigte Fortgang im Guten vielleicht
auf lange Zeit gehemmt, ja wohl in einen Rückgang gebracht werden dürfte;
wenn er gleich durch keine menschliche Macht und Anstalt jemals gänzlich
aufgehoben werden kann.
Das Himmelreich wird zuletzt auch, was die Leitung der Vorsehung betrifft, in
dieser Geschichte nicht allein als in einer zwar zu gewissen Zeiten verweilten,
aber nie ganz unterbrochenen Annäherung, sondern auch in seinem Eintritte
vorgestellt. Man kann es nun als eine bloß zur größern Belebung der Hoffnung
und des Muths und Nachstrebung zu demselben abgezweckte symbolische
Vorstellung auslegen; wenn dieser Geschichtserzählung noch eine Weissagung
(gleich als in sybillinischen Büchern) von der Vollendung dieser großen
Weltveränderung in dem Gemälde eines sichtbaren Reichs Gottes auf Erden
(unter der Regierung seines wieder herabgekommenen Stellvertreters und
Statthalters) und der Glückseligkeit, die unter ihm nach Absonderung und
Ausstoßung der Rebellen, die ihren Widerstand noch einmal versuchen, hier auf
Erden genossen werden soll, sammt der gänzlichen Vertilgung derselben und
ihres Anführers (in der Apocalypse) beigefügt wird, und so das Ende der Welt
den Beschluß der Geschichte macht. Der Lehrer des Evangeliums hatte seinen
Jüngern das Reich Gottes auf Erden, nur von der herrlichen, seelenerhebenden,
moralischen Seite, nämlich der Würdigkeit, Bürger eines göttlichen Staats zu
sein, gezeigt, und sie dahin angewiesen, was sie zu thun hätten, nicht allein, um
selbst dazu zu gelangen, sondern sich mit andern Gleichgesinnten, und wo
möglich, mit dem ganzen menschlichen Geschlecht dahin zu vereinigen. Was
aber die Glückseligkeit betrifft, die den andren Theil der unvermeidlichen
menschlichen Wünsche ausmacht, so sagte er ihnen voraus: daß sie auf diese
sich in ihrem Erdenleben keine Rechnung machen möchten. Er bereitete sie
vielmehr vor, auf die größten Trübsale und Aufopferungen gefaßt zu sein; doch
setzte er (weil eine gänzliche Verzichtthuung auf das Physische der
Glückseligkeit dem Menschen, so lange er existirt, nicht zugemuthet werden
kann,) hinzu: „seid fröhlich und getrost, es wird euch im Himmel wohl vergolten
werden.“ Der angeführte Zusatz zur Geschichte der Kirche, der das künftige und letzte Schicksal derselben betrifft, stellt diese nun endlich als triumphirend, d. i.
nach allen überwundenen Hindernissen als mit Glückseligkeit noch hier auf
Erden bekrönt vor. — Die Scheidung der Guten von den Bösen, die während der
Fortschritte der Kirche zu ihrer Vollkommenheit, diesem Zwecke nicht
zuträglich gewesen sein würde, (indem die Vermischung beider untereinander
gerade dazu nöthig war, theils um den erstern zum Wetzstein der Tugend zu
dienen, theils um die andern durch ihr Beispiel vom Bösen abzuziehen) wird
nach vollendeter Errichtung des göttlichen Staats, als die letzte Folge derselben
vorgestellt; wo noch der letzte Beweis seiner Festigkeit, als Macht betrachtet,
sein Sieg über alle äußeren Feinde, die eben sowohl auch als in einem Staate
(dem Höllenstaat) betrachtet werden, hinzugefügt wird, womit dann alles
Erdenleben ein Ende hat, „der letzte Feind (der guten Menschen) der Tod
aufgehoben wird,“ und an beiden Theilen, dem einen zum Heil, dem andern zum
Verderben, Unsterblichkeit anhebt, die Form einer Kirche selbst aufgelöst wird,
der Statthalter auf Erden mit denen zu ihm, als Himmelsbürger erhobenen
Menschen in eine Classe tritt, und so Gott Alles in Allem ist.[102]
Diese Vorstellung einer Geschichtserzählung der Nachwelt, die selbst keine
Geschichte ist, ist ein schönes Ideal der durch Einführung der wahren
allgemeinen Religion bewirkten moralischen, im Glauben vorausgesehenen
Weltepoche, bis zu ihrer Vollendung, die wir nicht als empirische Vollendung
absehen, sondern auf die wir nur im continuirlichen Fortschreiten und
Annäherung zum höchsten auf Erden möglichen Guten (worin nichts Mystisches
ist, sondern Alles auf moralische Weise natürlich zugeht), hinaussehen, d. i. dazu
Anstalt machen können. Die Erscheinung des Antichrists, der Chiliasmus, die
Ankündigung der Nahheit des Weltendes können vor der Vernunft ihre gute
symbolische Bedeutung annehmen, und die letztere als ein, (so wie das
Lebensende, ob nahe oder fern) nicht vorherzusehendes Ereigniß vorgestellt,
drückt sehr gut die Nothwendigkeit aus, jederzeit darauf in Bereitschaft zu
stehen, in der That aber (wenn man diesem Symbol den intellectuellen Sinn
unterlegt) uns jederzeit wirklich als berufene Bürger eines göttlichen (ethischen)
Staats anzusehen. „Wenn kommt nun also das Reich Gottes?“ — „Das Reich
Gottes kommt nicht in sichtbarer Gestalt. Man wird auch nicht sagen: siehe hier,
oder da ist es. Denn sehet, das Reich Gottes ist inwendig in euch!“ (Luc. 17, 21
bis 22).[103]
Allgemeine Anmerkung.
In allen Glaubensarten, die sich auf Religion beziehn, stößt das Nachforschen hinter ihrer innern Beschaffenheit unvermeidlich auf ein Geheimniß, d. i. auf
etwas Heiliges, was zwar von jedem Einzelnen gekannt, aber doch nicht
öffentlich bekannt, d. i. allgemein mitgetheilt werden kann. — Als etwas
Heiliges muß es ein moralischer, mithin ein Gegenstand der Vernunft sein, und
[[innerlich]][104] für den praktischen Gebrauch hinreichend erkannt werden
können, aber als etwas Geheimes doch nicht für den theoretischen; weil es
alsdann auch Jedermann müßte mittheilbar sein, und also auch öffentlich
bekannt werden können.
Der Glaube an Etwas, was wir doch zugleich als heiliges Geheimniß
betrachten sollen, kann nun entweder für einen göttlich eingegebenen, oder einen
reinen Vernunftglauben gehalten werden. Ohne durch die größte Noth zur
Annahme des ersten gedrungen zu sein, werden wir es uns zur Maxime machen,
es mit dem letztern zu halten. — Gefühle sind nicht Erkenntnisse, und
bezeichnen also auch kein Geheimniß, und da das letztere auf Vernunft
Beziehung hat, und doch nicht allgemein mitgetheilt werden kann: so wird
(wenn je ein solches ist), Jeder es nur in seiner eigenen Vernunft aufzusuchen
haben.
Es ist unmöglich, a priori und objectiv auszumachen, ob es dergleichen
Geheimnisse gebe, oder nicht. Wir werden also in dem Innern, dem Subjectiven
unserer moralischen Anlage unmittelbar nachsuchen müssen, um zu sehen, ob
sich dergleichen in uns finden.[105] Doch werden wir nicht die uns
unerforschlichen Gründe zu dem Moralischen, was sich zwar öffentlich
mittheilen läßt, wozu uns aber die Ursache nicht gegeben ist, sondern das allein,
was uns fürs Erkenntniß gegeben, aber doch einer öffentlichen Mittheilung
unfähig ist, zu den heiligen Geheimnissen zählen dürfen. So ist die Freiheit, eine
Eigenschaft, die dem Menschen aus der Bestimmbarkeit seiner Willkühr durch
das unbedingt moralische Gesetz kund wird, kein Geheimniß, weil ihr
Erkenntniß Jedermann mitgetheilt werden kann; der uns unerforschliche Grund
dieser Eigenschaft aber ist ein Geheimniß, weil er uns zur Erkenntniß nicht
gegeben ist. Aber eben diese Freiheit ist auch allein dasjenige, was, wenn sie auf
das letzte Object der praktischen Vernunft, die Realisirung der Idee des
moralischen Endzwecks angewandt wird, uns unvermeidlich auf heilige
Geheimnisse führt. —[106]
Weil der Mensch die mit der reinen moralischen Gesinnung unzertrennlich
verbundene Idee des höchsten Guts (nicht allein von Seiten der dazu gehörigen
Glückseligkeit, sondern auch der nothwendigen Vereinigung der Menschen zu
dem ganzen Zweck), nicht selbst realisiren kann, gleichwohl aber darauf
hinzuwirken in sich Pflicht antrifft, so findet er sich zum Glauben an die
Mitwirkung oder Veranstaltung eines moralischen Weltherrschers hingezogen, wodurch dieser Zweck allein möglich ist, und nun eröffnet sich vor ihm der
Abgrund eines Geheimnisses, von dem, was Gott hiebei thue, ob ihm überhaupt
etwas, und was ihm (Gott) besonders zuzuschreiben sei, indessen, daß der
Mensch an jeder Pflicht nichts anders erkennt, als was er selbst zu thun habe, um
jener ihm unbekannten wenigstens unbegreiflichen Ergänzung würdig zu sein.
Diese Idee eines moralischen Weltherrschers ist eine Aufgabe für unsere
praktische Vernunft. Es liegt uns nicht sowohl daran, zu wissen, was Gott an sich
selbst [[(seine Natur)]][107] sei, sondern was er für uns als moralisches Wesen
sei; wiewohl wir zum Behuf dieser Beziehung die göttliche Naturbeschaffenheit
so denken und annehmen müssen, als es zu diesem Verhältnisse in der ganzen
zur Ausführung seines Willens erforderlichen Vollkommenheit nöthig ist, (z. B.
als eines unveränderlichen, allwissenden, allmächtigen &c. Wesens) und ohne
diese Beziehung nichts an ihm erkennen können.
Diesem Bedürfnisse der praktischen Vernunft gemäß ist nun der allgemeine
wahre Religionsglaube der Glaube an Gott 1) als den allmächtigen Schöpfer
Himmels und der Erden, d. i. moralisch als heiligen Gesetzgeber, 2) an ihn, den
Erhalter des menschlichen Geschlechts, als gütigen Regierer und moralischen
Versorger desselben, 3) an ihn, den Verwalter seiner eignen heiligen Gesetze, d.
i. als gerechten Richter.
Dieser Glaube enthält eigentlich kein Geheimniß; weil er lediglich das
moralische Verhalten Gottes zum menschlichen Geschlechte ausdrückt; auch
bietet er sich aller menschlichen Vernunft von selbst dar, und wird daher in der
Religion der meisten gesitteten Völker angetroffen.[108] Er liegt in dem Begriffe
eines Volks, als eines gemeinen Wesens, worin eine solche dreifache obere
Gewalt (pouvoir) jederzeit gedacht werden muß, nur daß dieses hier als ethisch
vorgestellt wird, daher diese dreifache Qualität des moralischen Oberhauptes des
menschlichen Geschlechts in einem einigen Wesen[109] vereinigt gedacht
werden kann, die in einem juridischbürgerlichen Staate nothwendig unter drei
verschiedenen Subjecten vertheilt sein mußte.[111][110]
Weil aber doch dieser Glaube, der das moralische Verhältniß der Menschen
zum höchsten Wesen, zum Behuf einer Religion überhaupt, von schädlichen
Anthropomorphismen gereinigt und der ächten Sittlichkeit eines Volks Gottes
angemessen hat, in einer (der christlichen) Glaubenslehre zuerst und in derselben
allein der Welt öffentlich aufgestellt worden; so kann man die Bekanntmachung
desselben wohl die Offenbarung desjenigen nennen, was für Menschen durch
ihre eigene Schuld bis dahin Geheimniß war.
In ihr nämlich heißt es erstlich: man soll den höchsten Gesetzgeber als einen
solchen sich nicht als gnädig, mithin nachsichtlich, (indulgent) für die Schwäche
der Menschen, noch despotisch und bloß nach seinem unbeschränkten Recht gebietend, und seine Gesetze nicht als willkührliche, mit unsern Begriffen der
Sittlichkeit gar nicht verwandte, sondern als auf Heiligkeit des Menschen
bezogene Gesetze vorstellen. Zweitens, man muß seine Güte nicht in einem
unbedingten Wohlwollen gegen seine Geschöpfe, sondern darein setzen, daß er
auf die moralische Beschaffenheit derselben, dadurch sie ihm wohlgefallen
können, zuerst sieht, und ihr Unvermögen, dieser Bedingung von selbst Genüge
zu thun nur alsdann ergänzt. Drittens seine Gerechtigkeit kann nicht als gütig
und abbittlich (welches einen Widerspruch enthält), noch weniger als in der
Qualität der Heiligkeit des Gesetzgebers (vor der kein Mensch gerecht ist),
ausgeübt vorgestellt werden, sondern nur als Einschränkung der Gütigkeit auf
die Bedingung der Uebereinstimmung der Menschen mit dem heiligen Gesetze,
so weit sie als Menschenkinder der Anforderung des letztern gemäß sein
könnten. — Mit einem Wort: Gott will in einer dreifachen specifisch
verschiedenen moralischen Qualität gedient sein, für die[112] die Benennung
der verschiedenen (nicht physischen, sondern moralischen) Persönlichkeit eines
und desselben Wesens kein unschicklicher Ausdruck ist, welches
Glaubenssymbol zugleich die ganze reine moralische Religion ausdrückt, die
ohne diese Unterscheidung sonst Gefahr läuft, nach dem Hange der Menschen
sich die Gottheit wie ein menschliches Oberhaupt zu denken, (weil er in seinem
Regiment diese dreifache Qualität gemeiniglich nicht von einander absondert,
sondern sie oft vermischt oder verwechselt) in einen anthropomorphistischen
Frohnglauben auszuarten.
Wenn aber eben dieser Glaube (an eine göttliche Dreieinigkeit) nicht bloß als
Vorstellung einer praktischen Idee, sondern als ein solcher, der das, was Gott an
sich selbst sei, vorstellen solle, betrachtet würde, so würde er ein alle
menschlichen Begriffe übersteigendes, mithin einer Offenbarung für die
menschliche Fassungskraft unfähiges Geheimniß sein, und als ein solches in
diesem Betracht angekündigt werden können. Der Glaube an dasselbe als
Erweiterung der theoretischen Erkenntniß von der göttlichen Natur würde nur
das Bekenntniß zu einem den Menschen ganz unverständlichen, und wenn sie es
zu verstehen meinen, anthropomorphistischen Symbol eines Kirchenglaubens
sein, wodurch für die sittliche Besserung nicht das Mindeste ausgerichtet würde.
— Nur das, was man zwar in praktischer Beziehung ganz wohl verstehen und
einsehen kann, in theoretischer Absicht aber (zur Bestimmung der Natur, des
Objects an sich) alle unsre Begriffe übersteigt, ist Geheimniß (in einer
Beziehung) und kann doch (in einer andern) geoffenbart werden. Von der
letztern Art ist das obenbenannte, welches man in drei uns durch unsre eigne
Vernunft geoffenbarte Geheimnisse eintheilen kann.
1) Das der Berufung (der Menschen als Bürger zu einem ethischen Staat). — Wir können uns die allgemeine unbedingte Unterwerfung des Menschen unter
die göttliche Gesetzgebung nicht anders denken, als sofern wir uns zugleich als
seine Geschöpfe ansehen; eben so, wie Gott nur darum als Urheber aller
Naturgesetze angesehen werden kann, weil er der Schöpfer der Naturdinge ist.
Es ist aber für unsre Vernunft schlechterdings unbegreiflich, wie Wesen zum
freien Gebrauch ihrer Kräfte erschaffen sein sollen; weil wir nach dem Princip
der Causalität, einem Wesen, das als hervorgebracht angenommen wird, keinen
andern innern Grund seiner Handlungen beilegen können, als denjenigen,
welchen die hervorbringende Ursache in dasselbe gelegt hat, durch welchen
(mithin eine äußere Ursache) dann auch jede Handlung desselben bestimmt,
mithin dieses Wesen selbst nicht frei sein würde. Also läßt sich die göttliche,
heilige, mithin bloß freie Wesen angehende Gesetzgebung mit dem Begriffe
einer Schöpfung derselben durch unsre Vernunfteinsicht nicht vereinbaren,
sondern man muß jene schon als existirende freie Wesen betrachten, welche
nicht durch ihre Naturabhängigkeit, vermöge ihrer Schöpfung, sondern durch
eine bloß moralische, nach Gesetzen der Freiheit mögliche Nöthigung, d. i. eine
Berufung zur Bürgerschaft im göttlichen Staate bestimmt werden. So ist die
Berufung zu diesem Zwecke moralisch ganz klar, für die Speculation aber ist die
Möglichkeit dieser Berufenen ein undurchdringliches Geheimniß.
2) Das Geheimniß der Genugthuung. Der Mensch, so wie wir ihn kennen, ist
verderbt, und keinesweges jenem heiligen Gesetze von selbst angemessen.
Gleichwohl, wenn ihn die Güte Gottes gleichsam ins Dasein gerufen, d. i. zu
einer besondern Art zu existiren (zum Gliede des Himmelreichs) eingeladen hat,
so muß er auch ein Mittel haben, den Mangel seiner hierzu erforderlichen
Tauglichkeit aus der Fülle seiner eignen Heiligkeit zu ersetzen. Dieses ist aber
der Spontaneität, (welche bei allem moralischen Guten oder Bösen, das ein
Mensch an sich haben mag, vorausgesetzt wird) zuwider, nach welcher ein
solches Gute nicht von einem Andern, sondern von ihm selbst herrühren muß,
wenn es ihm soll zugerechnet werden können. — Es kann ihn also, so viel die
Vernunft einsieht, kein Andrer durch das Uebermaß seines Wohlverhaltens und
durch sein Verdienst vertreten; oder, wenn dieses angenommen wird, so kann es
nur in moralischer Absicht nothwendig sein, es anzunehmen; denn fürs
Vernünfteln ist es ein unerreichbares Geheimniß.
3) Das Geheimniß der Erwählung. Wenn auch jene stellvertretende
Genugthuung als möglich eingeräumt wird, so ist doch die moralischgläubige
Annehmung derselben eine Willensbestimmung zum Guten, die schon eine
gottgefällige Gesinnung im Menschen voraussetzt, die dieser aber nach dem
natürlichen Verderben in sich von selbst nicht hervorbringen kann. Daß aber eine
himmlische Gnade in ihm wirken solle, die [[diesen Beistand]][113] nicht nach Verdienst der Werke, sondern durch unbedingten Rathschluß einem Menschen
bewilligt, dem andern verweigert, und der eine Theil unsers Geschlechts zur
Seligkeit, der andere zur ewigen Verwerfung ausersehen werde, giebt wiederum
keinen Begriff von einer göttlichen Gerechtigkeit, sondern müßte allenfalls auf
eine Weisheit bezogen werden, deren Regel für uns schlechterdings ein
Geheimniß ist.
Ueber diese Geheimnisse nun, sofern sie die moralische Lebensgeschichte
jedes Menschen betreffen: wie es nämlich zugeht, daß ein sittlich Gutes oder
Böses überhaupt in der Welt sei, und (ist das letztere in allen und zu jeder Zeit),
wie aus dem letztern doch das erstere entspringe, und in irgend einem Menschen
hergestellt werde; oder warum, wenn dieses an einigen geschieht, andre davon
ausgeschlossen bleiben, hat uns Gott nichts offenbart, und kann uns auch nichts
offenbaren, weil wir es doch nicht verstehen[114] würden. Es wäre, als wenn wir
das, was geschieht, am Menschen aus seiner Freiheit erklären und uns
begreiflich machen wollten, darüber Gott zwar durchs moralische Gesetz in uns
seinen Willen offenbart hat, aus welchen Ursachen dieses aber auf Erden
geschehe[115] oder auch nicht geschehe, in demjenigen Dunkel gelassen hat, in
welchem für menschliche Nachforschung Alles bleiben muß, was als
Geschichte, doch auch aus der Freiheit nach dem Gesetz der Ursachen und
Wirkungen begriffen werden soll.[116] Ueber die objective Regel unsers
Verhaltens aber ist uns Alles, was wir bedürfen, (durch Vernunft und Schrift)
hinreichend offenbart, und diese Offenbarung ist zugleich für jeden Menschen
verständlich.
Daß er[117] durchs moralische Gesetz zum guten Lebenswandel berufen sei,
daß er durch unauslöschliche Achtung für dasselbe, die in ihm liegt, auch zum
Zutrauen gegen diesen guten Geist und zur Hoffnung ihm, wie es auch zugehe,
genug thun zu können, Verheißung in sich finde, endlich, daß er die letztere
Erwartung mit dem strengen Gebot des erstern zusammenhaltend, sich, als zur
Rechenschaft vor einen Richter gefordert, beständig prüfen müsse; darüber
belehren, und dahin treiben zugleich Vernunft, Herz und Gewissen. Es ist
unbescheiden, zu verlangen, daß uns noch mehr eröffnet werde, und wenn dieses
geschehen sein sollte, müßte er es nicht zum allgemeinen menschlichen
Bedürfniß zählen.
Ob zwar aber jenes alle genannte in einer Formel befassende große
Geheimniß jedem Menschen durch seine Vernunft als praktisch nothwendige
Religionsidee begreiflich gemacht werden kann, so kann man doch sagen, daß
es, um moralische Grundlage der Religion, vornehmlich einer öffentlichen zu
werden, damals allererst offenbart worden, als es öffentlich gelehrt, und zum
Symbol einer ganz neuen Religionsepoche gemacht wurde. Solenne Formeln enthalten gewöhnlich ihre eigene bloß für die, welche zu einem besondern
Verein (einer Zunft oder gemeinen Wesen) gehören, bestimmte, bisweilen
mystische, nicht von Jedem verstandene Sprache, deren man sich auch billig
(aus Achtung) nur zum Behuf einer feierlichen Handlung bedienen sollte, (wie
etwa, wenn Jemand in eine sich von andern aussondernde Gesellschaft als Glied
aufgenommen werden soll). Dies höchste für Menschen nie völlig erreichbare
Ziel der moralischen Vollkommenheit endlicher Geschöpfe ist [[aber]][118] die
Liebe des Gesetzes.
Dieser Idee gemäß würde es in der Religion ein Glaubensgesetz[119] sein:
„Gott ist die Liebe;“ in ihm kann man den Liebenden (mit der Liebe des
moralischen Wohlgefallens an Menschen, sofern sie seinem heiligen Gesetze
adäquat sind), den Vater, ferner, der in ihm, sofern er sich in seiner Alles
erhaltenden Idee der von ihm selbst gezeugten und geliebten, dem Urbilde der
Menschheit darstellt, seinen Sohn endlich auch, sofern er dieses Wohlgefallen
auf die Bedingung der Uebereinstimmung der Menschen mit der Bedingung
jener Liebe des Wohlgefallens einschränkt, und dadurch als auf Weisheit
gegründete Liebe beweist, den heiligen Geist[120] verehren; eigentlich aber
nicht in so vielfacher Persönlichkeit anrufen, (denn das würde eine
Verschiedenheit der Wesen andeuten, er ist aber immer nur ein einiger
Gegenstand) wohl aber im Namen des von ihm selbst über Alles verehrten
geliebten Gegenstandes, mit dem es Wunsch und zugleich Pflicht ist, in
moralischer Vereinigung zu stehen. Uebrigens gehört das theoretische
Bekenntniß des Glaubens an die göttliche Natur in dieser dreifachen Qualität zur
bloßen classischen Formel eines Kirchenglaubens, um ihn von andern aus
historischen Quellen abgeleiteten Glaubensarten zu unterscheiden, mit welchem
wenige Menschen einen deutlichen und bestimmten (keiner Mißdeutung
ausgesetzten) Begriff zu verbinden im Stande sind, und dessen Erörterung mehr
den Lehrern in ihrem Verhältniß zu einander (als philosophischen und gelehrten
Auslegern eines heiligen Buchs) zukömmt, um sich über dessen Sinn zu einigen,
in welchem nicht Alles für die gemeine Fassungskraft, oder auch für das
Bedürfniß dieser Zeit ist, der bloße Buchstabenglaube aber, die wahre
Religionsgesinnung eher verdirbt als bessert.
Der philosophischen Religionslehre
viertes Stück.
Vom Dienst
und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Princips,
oder
Von Religion und Pfaffenthum.
Es ist schon ein Anfang der Herrschaft des guten Princips, und ein Zeichen, „daß
das Reich Gottes zu uns komme;“ wenn auch nur die Grundsätze der
Constitution desselben öffentlich zu werden anheben; denn das ist in der
Verstandeswelt schon da, wozu die Gründe, die es allein bewirken können,
allgemein Wurzel gefaßt haben, obschon die vollständige Entwickelung seiner
Erscheinung in der Sinnenwelt noch in unabsehlicher Ferne hinausgerückt ist.
Wir haben gesehen, daß zu einem ethischen gemeinen Wesen sich zu vereinigen,
eine Pflicht von besonderer Art (officium sui generis) sei, und daß, wenn gleich
ein Jeder seiner Privatpflicht gehorcht, man daraus wohl eine zufällige
Zusammenstimmung aller zu einem gemeinschaftlichen Guten, auch ohne daß
dazu noch besondere Veranstaltung nöthig wäre, folgern könne, daß aber doch
jene Zusammenstimmung aller nicht gehofft werden darf, wenn nicht aus der
Vereinigung derselben mit einander zu eben demselben Zwecke und Errichtung
eines gemeinen Wesens unter moralischen Gesetzen, als vereinigter und darum
stärkerer Kraft, den Anfechtungen des bösen Princips, (welchem Menschen zu
Werkzeugen zu dienen, sonst von einander selbst versucht werden), sich zu
widersetzen ein besonderes Geschäft gemacht wird. — Wir haben auch gesehen,
daß ein solches gemeines Wesen, als ein Reich Gottes, nur durch Religion von
Menschen unternommen, und daß endlich, damit diese öffentlich sei, (welches
zu einem gemeinen Wesen erfordert wird), jenes in der sinnlichen Form einer
Kirche vorgestellt werden könne, deren Anordnung also den Menschen als ein
Werk, was ihnen überlassen ist, und von ihnen gefordert werden kann, zu stiften
obliegt.
Eine Kirche aber, als ein gemeines Wesen nach Religionsgesetzen zu
errichten, scheint mehr Weisheit (sowohl der Einsicht als der guten Gesinnung
nach) zu erfordern, als man wohl den Menschen zutrauen darf; zumal das
moralische Gute, welches durch eine solche Veranstaltung beabsichtigt wird, zu
diesem Behuf schon an ihnen vorausgesetzt werden zu müssen scheint. In der That ist es auch ein widersinnischer Ausdruck, daß Menschen ein Reich Gottes
stiften sollten, (so wie man von ihnen wohl sagen mag, daß sie ein Reich eines
menschlichen Monarchen errichten können); Gott muß selbst der Urheber seines
Reichs sein. Allein da wir nicht wissen, was Gott unmittelbar thue, um die Idee
seines Reichs, in welchem Bürger und Unterthanen zu sein wir die moralische
Bestimmung in uns finden, in der Wirklichkeit darzustellen, aber wohl, was wir
zu thun haben, um uns zu Gliedern desselben tauglich zu machen, so wird diese
Idee, sie mag nun durch Vernunft oder durch Schrift im menschlichen
Geschlecht erweckt und öffentlich geworden sein, uns doch zur Anordnung einer
Kirche verbinden, von welcher im letzteren Fall Gott selbst als Stifter, der
Urheber der Constitution, Menschen aber doch, als Glieder und freie Bürger
dieses Reichs, in allen Fällen die Urheber der Organisation sind, diejenigen
unter ihnen aber,[121] welche der letztern gemäß, die öffentlichen Geschäfte
derselben verwalten, die Administration derselben als Diener (officiales)[122]
der Kirche, so wie alle übrigen eine ihren Gesetzen unterworfene
Mitgenossenschaft, die Gemeinde ausmachen.
Da eine reine Vernunftreligion, als öffentlicher Religionsglaube nur die bloße
Idee von einer Kirche (nämlich einer unsichtbaren) verstattet, und die sichtbare,
die auf Satzungen gegründet ist, allein einer Organisation durch Menschen
bedürftig und fähig ist; so wird der Dienst unter der Herrschaft des guten
Princips in der ersten nicht als Kirchendienst angesehen werden können, und
jene Religion hat keine gesetzlichen Diener, als Beamte eines ethischen
gemeinen Wesens; ein jedes Glied desselben empfängt unmittelbar von dem
höchsten Gesetzgeber seine Befehle. Da wir aber gleichwohl in Ansehung aller
unserer Pflichten, (die wir insgesammt zugleich als göttliche Gebote anzusehen
haben), jederzeit im Dienste Gottes stehen, so wird die reine Vernunftreligion
alle wohldenkenden Menschen zu ihren Dienern (doch ohne Beamte zu sein)
haben; nur werden sie sofern nicht Diener einer Kirche (einer sichtbaren
nämlich, von der allein hier die Rede ist), heißen können. — Weil indessen jede
auf statutarischen Gesetzen errichtete Kirche nur sofern die wahre sein kann, als
sie in sich ein Princip enthält, sich dem reinen Vernunftglauben (als demjenigen,
der, wenn er praktisch ist, in jedem Glauben eigentlich die Religion ausmacht),
beständig zu näheren und den Kirchenglauben (nach dem, was in ihm historisch
ist), mit der Zeit entbehren zu können, so werden wir in diesen Gesetzen und an
den Beamten der darauf gegründeten Kirche doch einen Dienst (cultus) der
Kirche sofern setzen können, als diese ihre Lehren und Anordnung jederzeit auf
jenen letzten Zweck (einen öffentlichen Religionsglauben) richten. Im
Gegentheil werden die Diener einer Kirche, welche darauf gar nicht Rücksicht
nehmen, vielmehr die Maxime der continuirlichen Annäherung zu demselben für verdammlich, die Anhänglichkeit aber an dem historischen und statutarischen
Theil des Kirchenglaubens für allein seligmachend erklären, des Afterdienstes
der Kirche oder (dessen, was durch diese vorgestellt wird), des ethischen
gemeinen Wesens unter der Herrschaft des guten Princips, mit Recht beschuldigt
werden können. — Unter einem Afterdienst (cultus spurius) wird die
Ueberredung, Jemanden durch solche Handlungen zu dienen verstanden, die [[in
der That]][123] dieses seine Absicht rückgängig machen. Das geschieht aber in
einem gemeinen Wesen dadurch, daß, was nur den Werth eines Mittels hat, um
dem Willen eines Oberen Genüge zu thun, für dasjenige ausgegeben, und an die
Stelle dessen gesetzt wird, was uns ihm unmittelbar wohlgefällig macht;
wodurch dann die Absicht des letzteren vereitelt wird.
Erster Theil.
Vom Dienst Gottes in einer Religion überhaupt.
Religion ist (subjectiv betrachtet) das Erkenntniß aller unserer Pflichten als
göttlicher Gebote.[124] Diejenige, in welcher ich vorher wissen muß, daß etwas
ein göttliches Gebot sei, um es als meine Pflicht anzuerkennen, ist die
geoffenbarte (oder einer Offenbarung benöthigte) Religion: dagegen diejenige,
in der ich zuvor wissen muß, daß etwas Pflicht sei, ehe ich es für ein göttliches
Gebot anerkennen kann, ist die natürliche Religion. — Der, welcher bloß die
natürliche Religion für moralisch-nothwendig, d. i. für Pflicht erklärt, kann auch
der Rationalist (in Glaubenssachen) genannt werden. Wenn dieser die
Wirklichkeit aller übernatürlichen göttlichen Offenbarung verneint, so heißt er
Naturalist; läßt er nun diese zwar zu, behauptet aber, daß sie zu kennen und für
wirklich anzunehmen, zur Religion nicht nothwendig erfordert wird, so würde er
ein reiner Rationalist genannt werden können; hält er aber den Glauben an
dieselbe zur allgemeinen Religion für nothwendig, so würde er der reine
Supernaturalist in Glaubenssachen heißen können.
Der Rationalist muß sich, vermöge dieses seines Titels, von selbst schon
innerhalb der Schranken der menschlichen Einsicht halten. Daher wird er nie als
Naturalist absprechen, und weder die innere Möglichkeit der Offenbarung
überhaupt, noch die Nothwendigkeit einer Offenbarung als eines göttlichen
Mittels zur Introduction der wahren Religion bestreiten; denn hierüber kann kein
Mensch durch Vernunft etwas ausmachen. Also kann die Streitfrage nur die
wechselseitigen Ansprüche des reinen Rationalisten und des Supernaturalisten in
Glaubenssachen, oder dasjenige betreffen, was der eine oder der andere, als zur alleinigen wahren Religion nothwendig und hinlänglich, oder nur als zufällig an
ihr annimmt.
Wenn man die Religion nicht nach ihrem ersten Ursprunge und ihrer inneren
Möglichkeit (da sie in natürliche und geoffenbarte eingetheilt wird), sondern
bloß nach der Beschaffenheit derselben, die sie der äußern Mittheilung fähig
macht, eintheilt, so kann sie von zweierlei Art sein: entweder die natürliche, von
der (wenn sie einmal da ist), Jedermann durch seine Vernunft überzeugt werden
kann, oder eine gelehrte Religion, von der man Andere nur vermittelst der
Gelehrsamkeit (in und durch welche sie geleitet werden müssen), überzeugen
kann. — Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, denn man kann aus dem
Ursprunge einer Religion allein auf ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit, eine
allgemeine Menschenreligion zu sein, nichts folgern, wohl aber aus ihrer
Beschaffenheit allgemein mittheilbar zu sein, oder nicht; die erstere Eigenschaft
aber macht den wesentlichen Charakter derjenigen Religion aus, die jeden
Menschen verbinden soll.
Es kann demnach eine Religion die natürliche, gleichwohl aber auch
geoffenbart sein, wenn sie so beschaffen ist, daß die Menschen durch den bloßen
Gebrauch ihrer Vernunft auf sie von selbst hätten kommen können, und sollen,
ob sie zwar nicht so früh, oder in so weiter Ausbreitung, als verlangt wird, auf
dieselbe gekommen sein würden, mithin eine Offenbarung derselben, zu einer
gewissen Zeit, und an einem gewissen Ort, weise und für das menschliche
Geschlecht sehr ersprießlich sein konnte, so doch, daß, wenn die dadurch
eingeführte Religion einmal da ist, und öffentlich bekannt gemacht worden,
forthin Jedermann sich von dieser ihrer Wahrheit durch sich selbst und seine
eigene Vernunft überzeugen kann. In diesem Falle ist die Religion objectiv eine
natürliche, obwohl subjectiv eine geoffenbarte; weshalb ihr auch der erstere
Namen eigentlich gebührt. Denn es könnte in der Folge allenfalls gänzlich in
Vergessenheit kommen, daß eine solche übernatürliche Offenbarung je
vorgegangen sei, ohne daß dabei jene Religion doch das Mindeste weder an ihrer
Faßlichkeit, noch an Gewißheit, noch an ihrer Kraft über die Gemüther verlöre.
Mit der Religion aber, die ihrer innern Beschaffenheit wegen nur als geoffenbart
angesehen werden kann, ist es anders bewandt. Wenn sie nicht in einer ganz
sichern Tradition oder in heiligen Büchern als Urkunden aufbehalten würde, so
würde sie aus der Welt verschwinden, und es müßte entweder eine von Zeit zu
Zeit öffentlich wiederholte, oder in jedem Menschen innerlich eine continuirlich
fortdauernde übernatürliche Offenbarung vorgehen, ohne welche die
Ausbreitung und Fortpflanzung eines solchen Glaubens nicht möglich sein
würde.
Aber einem Theile nach wenigstens muß jede, selbst die geoffenbarte Religion, doch auch gewisse Principien der natürlichen enthalten. Denn
Offenbarung kann zum Begriff einer Religion nur durch die Vernunft
hinzugedacht werden; weil dieser Begriff selbst als von einer Verbindlichkeit
unter dem Willen eines moralischen Gesetzgebers abgeleitet, ein reiner
Vernunftbegriff ist. Also werden wir selbst eine geoffenbarte Religion einerseits
noch als natürliche, andrerseits aber als gelehrte Religion betrachten, prüfen,
und was, oder wie viel ihr von der einen oder der andern Quelle zustehe,
unterscheiden können.
Es läßt sich aber, wenn wir von einer geoffenbarten (wenigstens einer dafür
angenommenen) Religion zu reden die Absicht haben, dieses nicht wohl thun,
ohne irgend ein Beispiel davon aus der Geschichte herzunehmen, weil wir uns
doch Fälle als Beispiele erdenken müßten, um verständlich zu werden, welcher
Fälle Möglichkeit uns aber selbst bestritten werden könnte. Wir können
also[125] nicht besser thun, als irgend ein Buch, welches dergleichen enthält,
vornehmlich, ein solches, welches mit sittlichen, folglich mit
vernunftverwandten Lehren innigst verwebt ist, zum Zwischenmittel der
Erläuterungen unserer Idee einer geoffenbarten Religion überhaupt zur Hand zu
nehmen, welches wir dann, als eines von den mancherlei Büchern, die von
Religion und Tugend unter dem Credit einer Offenbarung handeln, z. B. des an
sich nützlichen Verfahrens, das, was uns darin reine mithin allgemeine
Vernunftreligion sein mag, herauszusuchen, vor uns nehmen, ohne dabei in das
Geschäft derer, denen die Auslegung desselben Buchs als Inbegriffs positiver
Offenbarungslehren anvertraut ist, einzugreifen, und ihre Auslegung, die sich auf
Gelehrsamkeit gründet, dadurch anfechten zu wollen. Es ist der letzteren
vielmehr vorteilhaft, da sie mit den Philosophen auf einen und denselben Zweck,
nämlich das Moralischgute ausgeht, diese durch ihre eigenen Vernunftgründe
eben dahin zu bringen, wohin sie auf einem andern Wege selbst zu gelangen
denkt. — Dieses Buch mag nun hier das N. T., als Quelle der christlichen
Glaubenslehre sein. Unserer Absicht zufolge wollen wir nun in zwei Abschnitten
erstlich die christliche Religion als natürliche, und dann zweitens als gelehrte
Religion nach ihrem Inhalte und nach den darin vorkommenden Principien
vorstellig machen.
Des ersten Theils erster Abschnitt.
Die christliche Religion als natürliche Religion.
Die natürliche Religion als Moral (in Beziehung auf die Freiheit des Subjects)
verbunden mit dem Begriffe desjenigen, was ihrem letzten Zwecke Effect verschaffen kann, (dem Begriffe von Gott als moralischen Welturheber) und
bezogen auf eine Dauer des Menschen, die diesem ganzen Zwecke angemessen
ist, (auf Unsterblichkeit), ist ein reiner praktischer Vernunftbegriff, der,
ungeachtet seiner unendlichen Fruchtbarkeit doch nur so wenig theoretisches
Vernunftvermögen voraussetzt: daß man jeden Menschen von ihr praktisch
hinreichend überzeugen, und wenigstens die Wirkung derselben Jedermann als
Pflicht zumuthen kann. Sie hat die große Erforderniß der wahren Kirche,
nämlich die Qualification zur Allgemeinheit in sich, sofern man darunter die
Gültigkeit für Jedermann (universalitas vel omnitudo distributiva) d. i.
allgemeine Einhelligkeit versteht. Um sie in diesem Sinne als Weltreligion
auszubreiten und zu erhalten, bedarf sie freilich zwar einer Dienerschaft
(ministerium) der bloß unsichtbaren Kirche, aber keiner Beamten (officiales), d.
i. Lehrer, aber nicht Vorsteher, weil durch Vernunftreligion jedes Einzelnen noch
keine Kirche als allgemeine Vereinigung (omnitudo collectiva) existirt, oder auch
durch jene Idee eigentlich beabsichtigt wird. — Da sich aber eine solche
Einhelligkeit nicht von selbst erhalten, mithin, ohne eine sichtbare Kirche zu
werden, in ihrer Allgemeinheit nicht fortpflanzen dürfte, sondern nur, wenn eine
collective Allgemeinheit, d. i. Vereinigung der Gläubigen in eine (sichtbare)
Kirche nach Principien einer reinen Vernunftreligion dazu kömmt, diese aber aus
jener Einhelligkeit nicht von selbst entspringt, oder auch, wenn sie errichtet
worden wäre, von ihren freien Anhängern (wie oben gezeigt worden) nicht in
einen beharrlichen Zustand, als eine Gemeinschaft der Gläubigen gebracht
werden würde, (indem keiner von diesen Erleuchteten zu seinen
Religionsgesinnungen der Mitgenossenschaft anderer an einer solchen Religion
zu bedürfen glaubt): so wird, wenn über die natürlichen durch bloße Vernunft
erkennbaren Gesetze nicht noch gewisse statutarische, aber zugleich mit
gesetzgebendem Ansehen (Autorität) begleitete, Verordnungen hinzukommen,
dasjenige doch immer noch mangeln, was eine besondere Pflicht der Menschen,
ein Mittel zum höchsten Zwecke derselben, ausmacht, nämlich die beharrliche
Vereinigung derselben zu einer allgemeinen sichtbaren Kirche; welches
Ansehen, ein Stifter derselben zu sein, ein Factum und nicht bloß den reinen
Vernunftbegriff voraussetzt.
Wenn wir nun einen Lehrer annehmen, von dem eine Geschichte (oder
wenigstens die allgemeine nicht gründlich zu bestreitende Meinung) sagt, daß er
eine reine aller Welt faßliche (natürliche) und eindringende Religion, deren
Lehren als uns aufbehalten wir desfalls selbst prüfen können, zuerst öffentlich
und sogar zum Trotz eines lästigen zur moralischen Absicht nicht abzweckenden
herrschenden Kirchenglaubens (dessen Frohndienst zum Beispiel jedes andern in
der Hauptsache bloß statutarischen Glaubens, dergleichen in der Welt zu derselben Zeit allgemein war, dienen kann), vorgetragen habe; wenn wir finden,
daß er jene allgemeine Vernunftreligion zur obersten unnachläßlichen Bedingung
eines jeden Religionsglaubens gemacht habe, und nun gewisse Statuta
hinzugefügt habe, welche Formen und Observanzen enthalten, die zu Mitteln
dienen sollten,[126] eine auf jene Principien zu gründende Kirche zu Stande zu
bringen, so kann man, unerachtet der Zufälligkeit und des Willkührlichen seiner
hierauf abzweckenden Anordnungen, der letzteren doch den Namen der wahren
allgemeinen Kirche, ihm selbst aber das Ansehen nicht streiten,[127] die
Menschen zur Vereinigung in dieselbe berufen zu haben, ohne den Glauben mit
neuen belästigenden Anordnungen eben vermehren, oder auch aus den von ihm
zuerst getroffenen besondere heilige, und für sich selbst als Religionsstücke
verpflichtende Handlungen machen zu wollen.
Man kann nach dieser Beschreibung die Person nicht verfehlen, die zwar nicht
als Stifter der von allen Satzungen reinen in aller Menschen Herz geschriebenen
Religion (denn die ist nicht von willkührlichem Ursprunge), aber doch der ersten
wahren Kirche verehrt werden kann. — Zur Beglaubigung dieser seiner Würde,
als göttlicher Sendung, wollen wir einige seiner Lehren, als zweifelsfreie
Urkunden einer Religion überhaupt, anführen; es mag mit der Geschichte stehen
wie es wolle, (denn in der Idee selbst liegt schon der hinreichende Grund zur
Annahme) und die freilich keine anderen als reine Vernunftlehren werden sein
können; denn diese sind es allein, die sich selbst beweisen, und auf denen also
die Beglaubigung der anderen vorzüglich beruhen muß.
Zuerst will er, daß nicht die Beobachtung äußerer bürgerlicher oder
statutarischer Kirchenpflichten, sondern nur die reine moralische
Herzensgesinnung den Menschen Gott wohlgefällig machen kann, (Matth. V. 20-
48): daß Sünde in Gedanken vor Gott der That gleich geachtet werde (V. 28) und
überhaupt Heiligkeit das Ziel sei, wohin er streben soll (V. 48): daß z. B. im
Herzen hassen, so viel sei als tödten, (V. 22): daß ein dem Nächsten zugefügtes
Unrecht nur durch Genugthuung an ihm selbst, nicht durch gottesdienstliche
Handlungen könne vergütet werden (V. 24), und im Punkte der Wahrhaftigkeit,
das bürgerliche Erpressungsmittel,[128] der Eid, der Achtung für die Wahrheit
selbst Abbruch thue (V. 34-37); — daß der natürliche aber böse Hang des
menschlichen Herzens ganz umgekehrt werden solle; das süße Gefühl der Rache
in Duldsamkeit, (V. 39, 40) und der Haß seiner Feinde in Wohlthätigkeit (V. 44)
übergehen müsse. So, sagt er, sei er gemeint, dem jüdischen Gesetze völlig
Genüge zu thun (V. 17), wobei aber sichtbarlich nicht Schriftgelehrsamkeit,
sondern reine Vernunftreligion die Auslegerin desselben sein muß; denn nach
dem Buchstaben genommen, erlaubte es gerade das Gegentheil von diesem
Allen. — Er läßt überdem doch auch unter den Benennungen der engen Pforte und des schmalen Weges, die Mißdeutung des Gesetzes nicht unbemerkt, welche
sich die Menschen erlauben, um ihre wahre moralische Pflicht vorbeizugehen,
und sich dafür durch Erfüllung der Kirchenpflicht schadlos zu halten, (VII, 13).
[129] Von diesen reinen Gesinnungen fordert er gleichwohl, daß sie sich auch in
Thaten beweisen sollen, (V. 16) und spricht dagegen denen ihre hinterlistige
Hoffnung ab, die den Mangel derselben durch Anrufung und Hochpreisung des
höchsten Gesetzgebers in der Person seines Gesandten zu ersetzen, und sich
Gunst zu erschmeicheln meinen (V. 21). Von diesen Werken will er, daß sie um
des Beispiels willen zur Nachfolge auch öffentlich geschehen sollen (V, 16) und
zwar in fröhlicher Gemüthsstimmung, nicht als knechtisch abgedrungene
Handlungen (VI, 16), und daß so, von einem kleinen Anfange der Mittheilung
und Ausbreitung solcher Gesinnungen, als einem Samenkorne in guten Acker,
oder einem Ferment des Guten, sich die Religion durch innere Kraft allmählig zu
einem Reiche Gottes vermehren würde (XIII, 31, 32, 33). — Endlich faßt er alle
Pflichten 1) in einer allgemeinen Regel zusammen, (welche sowohl das innere,
als das äußere moralische Verhältniß der Menschen in sich begreift), nämlich:
thue deine Pflicht aus keiner andern Triebfeder, als der unmittelbaren
Werthschätzung derselben, d. i. liebe Gott (den Gesetzgeber aller Pflichten) über
Alles, 2) einer besonderen Regel, nämlich die das äußere Verhältniß zu andern
Menschen als allgemeine Pflicht betrifft, liebe einen Jeden als dich selbst, d. i.
befördere ihr Wohl aus unmittelbarem, nicht von eigennützigen Triebfedern
abgeleitetem Wohlwollen, welche Gebote nicht bloß Tugendgesetze, sondern
Vorschriften der Heiligkeit sind, der wir nachstreben sollen, in Ansehung deren
aber die bloße Nachstrebung Tugend heißt. — Denen also, die dieses moralische
Gute mit der Hand im Schooße, als eine himmlische Gabe von oben herab, ganz
passiv zu erwarten meinen, spricht er alle Hoffnung dazu ab. Wer die natürliche
Anlage zum Guten, die in der menschlichen Natur (als ein ihm anvertrautes
Pfund) liegt, unbenutzt läßt, im faulen Vertrauen, ein höherer moralischer
Einfluß werde wohl die ihm mangelnde sittliche Beschaffenheit und
Vollkommenheit sonst ergänzen, dem drohet er an, daß selbst das Gute, was er
aus natürlicher Anlage möchte gethan haben, um dieser Verabsäumung willen
ihm nicht zu statten kommen solle (XXV, 29).
Was nun die dem Menschen sehr natürliche Erwartung eines dem sittlichen
Verhalten des Menschen angemessenen Looses in Ansehung der Glückseligkeit
betrifft, vornehmlich bei so manchen Aufopferungen der letzteren, die des
ersteren wegen haben übernommen werden müssen, so verheißt er (V, 11, 12)
dafür Belohnung einer künftigen Welt; aber nach Verschiedenheit der
Gesinnungen bei diesem Verhalten, denen, die ihre Pflicht um der Belohnung
(oder auch Lossprechung von einer verschuldeten Strafe) willen thaten, auf
andere Art, als den besseren Menschen, die sie bloß um ihrer selbst willen
ausübten. Der, welchen der Eigennutz, der Gott dieser Welt, beherrscht, wird,
wenn er, ohne sich von ihm loszusagen, ihn nur durch Vernunft verfeinert, und
über die enge Grenze des Gegenwärtigen ausdehnt, als ein solcher (Luc. XVI, 3-
9) vorgestellt, der jenen seinen Herrn durch sich selbst betrügt, und ihm
Aufopferungen zum Behuf der Pflicht abgewinnt. Denn, wenn er es in Gedanken
faßt, daß er doch einmal, vielleicht bald, die Welt werde verlassen müssen, daß
er von dem, was er hier besaß, in die andre nichts mitnehmen könne, so
entschließt er sich wohl, das, was er, oder sein Herr, der Eigennutz, hier an
dürftigen Menschen gesetzmäßig zu fordern hatte, von seiner Rechnung
abzuschreiben, und sich gleichsam dafür Anweisungen zahlbar in einer andern
Welt anzuschaffen; wodurch er zwar mehr klüglich als sittlich, was die
Triebfeder solcher wohlthätigen Handlungen betrifft, aber doch dem sittlichen
Gesetze, wenigstens dem Buchstaben nach, gemäß verfährt, und hoffen darf, daß
auch dieses ihm in der Zukunft nicht unvergolten bleiben dürfe.[130] Wenn man
hiermit vergleicht, was von der Wohlthätigkeit an Dürftigen, aus bloßen
Bewegungsgründen der Pflicht. (Matth. XXV, 35-40) gesagt wird, da der
Weltrichter diejenigen, welche den Nothleidenden Hilfe leisteten, ohne sich auch
nur in Gedanken kommen zu lassen, daß so etwas noch einer Belohnung werth
sei, und sie etwa dadurch gleichsam den Himmel zur Belohnung verbänden,
gerade eben darum, weil sie es ohne Rücksicht auf Belohnung thaten, für die
eigentlichen Auserwählten zu seinem Reich erklärt: so sieht man wohl, daß der
Lehrer des Evangeliums, wenn er von der Belohnung in der künftigen Welt
spricht, sie dadurch nicht zur Triebfeder der Handlungen, sondern nur (als
seelenerhebende Vorstellung der Vollendung der göttlichen Güte und Weisheit in
Führung des menschlichen Geschlechts) zum Object der reinsten Verehrung und
des größten moralischen Wohlgefallens für eine die Bestimmung des Menschen
im Ganzen beurtheilende Vernunft habe machen wollen.
Hier ist nun eine vollständige Religion, die allen Menschen durch ihre eigene
Vernunft faßlich und überzeugend vorgelegt werden kann, die über das an einem
Beispiele, dessen Möglichkeit und sogar Nothwendigkeit für uns Urbild der
Nachfolge zu sein (so viel Menschen dessen fähig sind), anschaulich gemacht worden, ohne daß weder die Wahrheit jener Lehren, noch das Ansehen und die
Würde des Lehrers irgend einer andern Beglaubigung (dazu Gelehrsamkeit oder
Wunder, die nicht Jedermanns Sache sind, erfordert würde), bedürfte. Wenn
darin Berufungen auf ältere (mosaische) Gesetzgebung und Vorbildung, als ob
sie ihm zur Bestätigung dienen sollten, vorkommen, so sind diese nicht für die
Wahrheit der gedachten Lehren selbst, sondern nur zur Introduction unter
Leuten, die gänzlich und blind am Alten hiengen, gegeben worden, welches
unter Menschen, deren Köpfe mit statutarischen Glaubenssätzen angefüllt, für
die Vernunftreligion beinahe unempfänglich geworden, allezeit viel schwerer
sein muß, als wenn sie an die Vernunft unbelehrter aber auch unverdorbener
Menschen hätte gebracht werden sollen. Um deswillen darf es auch Niemand
befremden, wenn er einen den damaligen Vorurtheilen sich bequemenden
Vortrag für die jetzige Zeit räthselhaft, und einer sorgfältigen Auslegung
bedürftig findet: ob er zwar allerwärts eine Religionslehre durchscheinen läßt,
und zugleich öfters darauf ausdrücklich hinweiset, die jedem Menschen
verständlich und ohne allen Aufwand von Gelehrsamkeit überzeugend sein muß.
Zweiter Abschnitt.
Die christliche Religion als gelehrte Religion.
Sofern eine Religion Glaubenssätze als nothwendig vorträgt, die nicht durch die
Vernunft als solche erkannt werden können, gleichwohl aber doch allen
Menschen auf alle künftigen Zeiten unverfälscht (dem wesentlichen Inhalt nach)
mitgetheilt werden sollen, so ist sie, (wenn man nicht ein continuirliches Wunder
der Offenbarung annehmen will), als ein der Obhut der Gelehrten anvertrautes
heiliges Gut anzusehen. Denn ob sie gleich anfangs mit Wundern und Thaten
begleitet, auch in dem, was durch Vernunft eben nicht bestätigt wird,
allenthalben Eingang finden konnte, so wird doch selbst die Nachricht von
diesen Wundern, zusammt den Lehren, die der Bestätigung durch dieselbe
bedurften, in der Folge der Zeit eine schriftliche urkundliche und
unveränderliche Belehrung der Nachkommenschaft nöthig haben.
Die Annehmung der Grundsätze einer Religion heißt vorzüglicherweise der
Glaube (fides sacra). Wir werden also den christlichen Glauben einerseits als
einen reinen Vernunftglauben, andrerseits als einen Offenbarungsglauben (fides
statutaria) zu betrachten haben. Der erstere kann nun als ein von jedem frei
angenommener (fides elicita), der zweite als ein gebotener Glaube (fides
imperata) betrachtet werden. Von dem Bösen, was im menschlichen Herzen
liegt, und von dem Niemand frei ist, von der Unmöglichkeit durch seinen Lebenswandel sich jemals vor Gott für gerechtfertigt zu halten, und gleichwohl
der Nothwendigkeit einer solchen vor ihm gültigen Gerechtigkeit; von der
Untauglichkeit des Ersatzmittels für die ermangelnde Rechtschaffenheit durch
kirchliche Observanzen und fromme Frohndienste und dagegen der
unerlaßlichen Verbindlichkeit, ein neuer Mensch zu werden, kann sich ein Jeder
durch seine Vernunft überzeugen, und es gehört zur Religion, sich davon zu
überzeugen.
Von da an aber, da die christliche Lehre auf Facta, nicht auf bloße
Vernunftbegriffe gebaut ist, heißt sie nicht mehr bloß die christliche Religion,
sondern der christliche Glaube, der einer Kirche zum Grunde gelegt worden. Der
Dienst einer Kirche, die einem solchen Glauben geweihet ist, ist also zweiseitig;
einerseits derjenige, welcher ihr nach dem historischen Glauben geleistet werden
muß; andrerseits, welcher ihr nach dem praktischen und moralischen
Vernunftglauben gebührt. Keiner von beiden kann in der christlichen Kirche als
für sich allein bestehend von dem andern getrennt werden; der letztere darum
nicht von dem erstern, weil der christliche Glaube ein Religionsglaube, der
erstere nicht von dem letzteren, weil er ein gelehrter Glaube ist.
Der christliche Glaube als gelehrter Glaube stützt sich auf Geschichte, und ist,
sofern als ihm Gelehrsamkeit (objectiv) zum Grunde liegt, nicht ein an sich
freier und von Einsicht hinlänglicher theoretischer Beweisgründe abgeleiteter,
Glaube (fides elicita). Wäre er ein reiner Vernunftglaube, so würde er, obwohl
die moralischen Gesetze, worauf er, als Glaube an einen göttlichen Gesetzgeber,
gegründet ist, unbedingt gebieten, doch als freier Glaube betrachtet werden
müssen: wie er im ersten Abschnitte auch vorgestellt worden. Ja er würde auch
noch, wenn man das Glauben nur nicht zur Pflicht machte, als Geschichtsglaube
ein theoretisch freier Glaube sein können; wenn Jedermann gelehrt wäre. Wenn
er aber für Jedermann, auch den Ungelehrten gelten soll, so ist er nicht bloß ein
gebotener, sondern auch dem Gebot blind, d. i. ohne Untersuchung, ob es auch
wirkliches göttliches Gebot sei, gehorchender Glaube (fides servilis).
In der christlichen Offenbarungslehre kann man aber keinesweges vom
unbedingten Glauben an geoffenbarte (der Vernunft für sich verborgene) Sätze
anfangen, und die gelehrte Erkenntniß, etwa bloß als Verwahrung gegen einen
den Nachzug anfallenden Feind, darauf folgen lassen; denn sonst wäre der
christliche Glaube nicht bloß fides imperata, sondern sogar servilis. Er muß also
jederzeit wenigstens als fides historice elicita gelehrt werden, d. i. Gelehrsamkeit
müßte in ihr, als geoffenbarter Glaubenslehre nicht den Nachtrapp, sondern den
Vortrapp ausmachen, und die kleine Zahl der Schriftgelehrten (Cleriker), die
auch durchaus der profanen Gelahrtheit nicht entbehren könnten, würde den
langen Zug der Ungelehrten (Laien), die für sich der Schrift unkundig sind, (und worunter selbst die weltbürgerlichen Regenten gehören), nach sich schleppen. —
Soll dieses nun nicht geschehen, so muß die allgemeine Menschenvernunft in
einer natürlichen Religion in der christlichen Glaubenslehre für das oberste
gebietende Princip anerkannt und geehrt, die Offenbarungslehre aber, worauf
eine Kirche gegründet wird, und die der Gelehrten als Ausleger und
Aufbewahrer bedarf, als bloßes aber höchst schätzbares Mittel, um der ersteren
Faßlichkeit, selbst für die Unwissenden, Ausbreitung und Beharrlichkeit zu
geben, geliebt und cultivirt werden.
Das ist der wahre Dienst der Kirche, unter der Herrschaft des guten Princips;
der aber, wo der Offenbarungsglaube vor der Religion vorhergehen soll, der
Afterdienst, wodurch die moralische Ordnung ganz umgekehrt, und das, was nur
Mittel ist, unbedingt (gleich als Zweck) geboten wird. Der Glaube an Sätze, von
welchen der Ungelehrte sich weder durch Vernunft noch Schrift, (sofern diese
allererst beurkundet werden müßte), vergewissern kann, würde zur absoluten
Pflicht gemacht (fides imperata), und so sammt andern damit verbundenen
Observanzen zum Rang eines auch ohne moralische Bestimmungsgründe der
Handlungen als Frohndienst seligmachenden Glaubens erhoben werden. — Eine
Kirche auf das letztere Principium gegründet, hat nicht eigentlich Diener
(ministri), so wie die von der erstern Verfassung, sondern gebietende hohe
Beamte, (officiales), welche, wenn sie gleich (wie in einer protestantischen
Kirche) nicht im Glanz der Hierarchie als mit äußerer Gewalt bekleidete
geistliche Beamten erscheinen, und sogar mit Worten dagegen protestiren, in der
That doch sich für die einigen berufenen Ausleger einer heiligen Schrift gehalten
wissen wollen, nachdem sie die reine Vernunftreligion der ihr gebührenden
Würde, allemal die höchste Auslegerin derselben zu sein, beraubt, und die
Schriftgelehrsamkeit allein zum Behuf des Kirchenglaubens zu brauchen
geboten haben. Sie verwandeln auf diese Art den Dienst der Kirche
(ministerium) in eine Beherrschung der Glieder derselben (imperium), ob zwar
sie, um diese Anmaßung zu verstecken, sich des bescheidenen Titels des erstern
bedienen. Aber diese Beherrschung, die der Vernunft leicht gewesen wäre,
kommt ihr theuer, nämlich mit dem Aufwande großer Gelehrsamkeit, zu stehen.
Denn, „blind in Ansehung der Natur, reißt sie sich das ganze Alterthum über den
Kopf, und begräbt sich darunter.“ — Der Gang, den die Sachen, auf diesen Fuß
gebracht, nehmen, ist folgender.
Zuerst wird das von den ersten Ausbreitern der Lehre Christi klüglich
beobachtete Verfahren, ihr unter ihrem Volk Eingang zu verschaffen, für ein
Stück der Religion selbst für alle Zeiten und Völker geltend genommen, so daß
man glauben sollte, ein jeder Christ müßte ein Jude sein, dessen Messias
gekommen ist; womit aber nicht wohl zusammenhängt, daß er doch eigentlich an kein Gesetz des Judenthums (als statutarisches) gebunden sei, dennoch aber das
ganze heilige Buch dieses Volks als göttliche für alle Menschen gegebene
Offenbarung gläubig annehmen müsse.[131] Nun setzt es sogleich mit der
Authenticität dieses Buchs, (welche dadurch, daß Stellen aus demselben, ja die
ganze darin vorkommende heilige Geschichte in den Büchern der Christen zum
Behuf dieses ihres Zwecks benutzt werden, lange noch nicht bewiesen ist), viel
Schwierigkeit. Das Judenthum war vor Anfange und selbst dem schon
ansehnlichen Fortgange des Christenthums ins gelehrte Publikum noch nicht
eingetreten gewesen, d. i. den gelehrten Zeitgenossen anderer Völker noch nicht
bekannt, ihre Geschichte gleichsam noch nicht controlirt, und so ihr heiliges
Buch wegen seines Alterthums zur historischen Glaubwürdigkeit gebracht
worden. Indessen, dieses auch eingeräumt, ist es nicht genug, es in
Uebersetzungen zu kennen, und so auf die Nachkommenschaft zu übertragen,
sondern zur Sicherheit des darauf gegründeten Kirchenglaubens wird auch
erfordert, daß es auf alle künftige Zeit und in allen Völkern Gelehrte gebe, die
der hebräischen Sprache (so viel es in einer solchen möglich ist, von der man nur
ein einziges Buch hat), kundig sind, und es soll doch nicht bloß eine
Angelegenheit der historischen Wissenschaft überhaupt, sondern eine, woran die
Seligkeit der Menschen hängt, sein, daß es Männer giebt, welche derselben
genugsam kundig sind, um der Welt die wahre Religion zu sichern.
Die christliche Religion hat zwar sofern ein ähnliches Schicksal, daß, obwohl
die heiligen Begebenheiten derselben selbst unter den Augen eines gelehrten
Volks öffentlich vorgefallen sind, dennoch ihre Geschichte sich mehr als ein
Menschenalter verspätet hat, ehe sie in das gelehrte Publikum desselben
eingetreten ist, mithin die Authenticität derselben der Bestätigung durch
Zeitgenossen entbehren muß. Sie hat aber den großen Vorzug vor dem
Judenthum, daß sie aus dem Munde des ersten Lehrers als eine nicht
statutarische, sondern moralische Religion hervorgegangen, vorgestellt wird, und
auf solche Art mit der Vernunft in die engste Verbindung tretend, durch sie von
selbst auch ohne historische Gelehrsamkeit auf alle Zeiten und Völker mit der
größten Sicherheit verbreitet werden konnte. Aber die ersten Stifter der
Gemeinden fanden es doch nöthig, die Geschichte des Judenthums damit zu
verflechten, welches nach ihrer damaligen Lage, aber vielleicht auch nur für
dieselbe, klüglich behandelt war, und so in ihrem heiligen Nachlaß mit an uns
gekommen ist. Die Stifter der Kirche aber nahmen diese episodischen
Anpreisungsmittel unter die wesentlichen Artikel des Glaubens auf, und
vermehrten sie entweder mit Tradition, oder Auslegungen, die von Concilien
gesetzliche Kraft enthielten, oder durch Gelehrsamkeit beurkundet wurden, von
welcher letztern, oder ihrem Antipoden dem inneren Licht, welches sich jeder Laie auch anmaßen kann, noch nicht abzusehen ist, wie viel Veränderungen
dadurch dem Glauben noch bevorstehen; welches nicht zu vermeiden ist, so
lange wir die Religion nicht in uns, sondern außer uns suchen.
Zweiter Theil.
Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion.
Die wahre alleinige Religion enthält nichts als Gesetze, d. i. solche praktische
Principien, deren unbedingter Nothwendigkeit wir uns bewußt werden können,
die wir also, als durch reine Vernunft (nicht empirisch) offenbart, anerkennen.
Nur zum Behuf einer Kirche, deren es verschiedene gleich gute Formen geben
kann, kann es Statuten, d. i. für göttlich gehaltene Verordnungen geben, die für
unsere reine moralische Beurtheilung willkührlich und zufällig sind. Diesen
statutarischen Glauben nun, der allenfalls auf ein Volk eingeschränkt ist, und
nicht die allgemeine Weltreligion enthalten kann), für wesentlich zum Dienste
Gottes überhaupt zu halten, und ihn zur obersten Bedingung des göttlichen
Wohlgefallens am Menschen zu machen, ist ein Religionswahn,[132] dessen
Befolgung ein Afterdienst, d. i. eine solche vermeintliche Verehrung Gottes ist,
wodurch dem wahren, von ihm selbst geforderten Dienste gerade entgegen
gehandelt wird.
§ 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes.
Der Anthropomorphismus, der in der theoretischen Vorstellung von Gott und
seinem Wesen, den Menschen kaum zu vermeiden, übrigens aber doch (wenn er
nur nicht auf Pflichtbegriffe einfließt), auch unschuldig genug ist, der ist in
Ansehung unseres praktischen Verhältnisses zu seinem Willen und für unsere
Moralität selbst höchst gefährlich; denn da machen wir uns einen Gott,[133] wie
wir ihn am leichtesten zu unserem Vortheil gewinnen zu können, und der
beschwerlichen ununterbrochenen Bemühung, auf das Innerste unsrer
moralischen Gesinnung zu wirken, überhoben zu werden glauben. Der
Grundsatz den der Mensch sich für dieses Verhältniß gewöhnlich macht, ist: daß
durch Alles, was wir lediglich darum thun, um der Gottheit wohl zu gefallen,
(wenn es nur nicht eben der Moralität geradezu widerstreitet, ob es gleich dazu
auch nicht das Mindeste beiträgt), wir Gott unsere Dienstwilligkeit als
gehorsame und eben darum wohlgefällige Unterthanen beweisen, also auch Gott
(in potentia) dienen. — Es dürfen nicht immer Aufopferungen sein, dadurch der Mensch diesen Dienst Gottes zu verrichten glaubt: auch Feierlichkeiten, selbst
öffentliche Spiele, wie bei Griechen und Römern, haben oft dazu dienen müssen,
und dienen noch dazu, um die Gottheit einem Volke, oder auch den einzelnen
Menschen ihrem Wahne nach günstig zu machen. Doch sind die ersteren (die
Büßungen, Casteiungen, Wallfahrten u. dgl.) jederzeit für kräftiger, auf die Gunst
des Himmels wirksamer und zur Entsündigung tauglicher gehalten worden, weil
sie die unbegrenzte (obgleich nicht moralische) Unterwerfung unter seinen
Willen stärker zu bezeichnen dienen. Je unnützer solche Selbstpeinigungen sind,
je weniger sie auf die allgemeine moralische Besserung des Menschen
abgezweckt sind, desto heiliger scheinen sie zu sein; weil sie eben darum, daß
sie in der Welt zu gar nichts nutzen, aber doch Mühe kosten, lediglich zur
Bezeugung der Ergebenheit gegen Gott abgezweckt zu sein scheinen. —
Obgleich, sagt man, Gott hierbei durch die That in keiner Absicht gedient
worden ist; so sieht er doch hierin den guten Willen, das Herz, an, welches zwar
zur Befolgung seiner moralischen Gebote zu schwach ist, aber durch seine
hierzu bezeugte Bereitwilligkeit diese Ermangelung wieder gut macht. Hier ist
nun der Hang zu einem Verfahren sichtbar, das für sich keinen moralischen
Werth hat, als etwa nur als Mittel, das sinnliche Vorstellungsvermögen zur
Begleitung intellectueller Ideen des Zwecks zu erhöhen, oder um, wenn es den
letztern etwa zuwider wirken könnte, es niederzudrücken;[134] diesem
Verfahren legen wir doch in unserer Meinung den Werth des Zwecks selbst, oder
welches eben so viel ist, wir legen der Stimmung des Gemüths zur
Empfänglichkeit Gott ergebener Gesinnungen (Andacht genannt) den Werth der
letztern bei; welches Verfahren mithin ein bloßer Religionswahn ist, der allerlei
Formen annehmen kann, in deren einer er der moralischen ähnlicher sieht, als in
der andern, der aber in allen nicht eine bloß unvorsetzliche Täuschung, sondern
sogar eine Maxime ist, dem Mittel einen Werth [[an sich]][135] statt des Zwecks
beizulegen, da denn vermöge der letzteren dieser Wahn unter allen diesen
Formen gleich ungereimt und als verborgene Betrugsneigung verwerflich ist.
§ 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip der
Religion.
Ich nehme erstlich folgenden Satz, als einen keines Beweises benöthigten
Grundsatz an: Alles, was außer dem guten Lebenswandel, der Mensch noch thun
zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer Religionswahn
und Afterdienst Gottes. — Ich sage, was der Mensch thun zu können glaubt;
denn, ob nicht über Alles, was wir thun können, noch in den Geheimnissen der höchsten Weisheit etwas sein möge, was nur Gott thun kann, um uns zu ihm
wohlgefälligen Menschen zu machen, wird hierdurch nicht verneinet. Aber,
wenn die Kirche ein solches Geheimniß etwa als offenbart verkündigen sollte, so
würde[136] doch die Meinung, daß diese Offenbarung, wie sie uns die heilige
Geschichte erzählt, zu glauben, und sie, (es sei innerlich oder äußerlich), zu
bekennen, an sich etwas sei, dadurch wir uns Gott wohlgefällig machen, ein
gefährlicher Religionswahn sein. Denn dieses Glauben ist als inneres Bekenntniß
seines festen Fürwahrhaltens, so wahrhaftig ein Thun, das durch Furcht
abgezwungen wird, daß ein aufrichtiger Mensch eher jede andere Bedingung als
diese eingehen möchte, weil er bei allen andern Frohndiensten allenfalls nur
etwas Ueberflüssiges, hier aber etwas dem Gewissen in einer Declaration, von
deren Wahrheit er nicht überzeugt ist, Widerstreitendes thun würde. Das
Bekenntniß also, wovon er sich überredet, daß es für sich selbst (als Annahme
eines ihm angebotenen Guten) ihn Gott wohlgefällig machen könne, ist etwas,
was er noch über den guten Lebenswandel in Befolgung der in der Welt
auszuübenden moralischen Gesetze thun zu können vermeint, indem er sich mit
seinem Dienst geradezu an Gott wendet.
Die Vernunft läßt uns erstlich in Ansehung des Mangels eigener
Gerechtigkeit, (die vor Gott gilt), nicht ganz ohne Trost. Sie sagt: daß, wer in
einer wahrhaften der Pflicht ergebenen Gesinnung so viel, als in seinem
Vermögen steht, thut, um (wenigstens in einer beständigen Annäherung zur
vollständigen Angemessenheit mit dem Gesetze) seiner Verbindlichkeit ein
Genüge zu leisten, hoffen dürfe, was nicht in seinem Vermögen steht, das werde
von der höchsten Weisheit auf irgend eine Weise, (welche die Gesinnung dieser
beständigen Annäherung unwandelbar machen kann), ergänzt werden, ohne daß
sie sich doch anmaßt, die Art zu bestimmen, und zu wissen, worin sie bestehe,
welche vielleicht so geheimnißvoll sein kann, daß Gott sie uns höchstens in einer
symbolischen Vorstellung, worin das Praktische allein für uns verständlich ist,
offenbaren könnte, indessen, daß wir theoretisch, was dieses Verhältniß Gottes
zum Menschen an sich sei, gar nicht fassen und Begriffe damit verbinden
könnten, wenn er uns ein solches Geheimniß auch entdecken wollte. — Gesetzt
nun, eine gewisse Kirche behaupte, die Art, wie Gott jenen moralischen Mangel
am menschlichen Geschlecht ergänzt, bestimmt zu wissen, und verurtheile
zugleich alle Menschen, die jenes der Vernunft natürlicher Weise unbekannte
Mittel der Rechtfertigung nicht wissen, darum also auch nicht zum
Religionsgrundsatze aufnehmen und bekennen, zur ewigen Verwerfung: wer ist
alsdann hier wohl der Ungläubige? der, welcher vertraut, ohne zu wissen, wie
das, was er hofft, zugehe, oder der, welcher diese Art der Erlösung des
Menschen vom Bösen durchaus wissen will, widrigenfalls er alle Hoffnung auf dieselbe aufgiebt? — Im Grunde ist dem Letzteren am Wissen dieses
Geheimnisses so viel eben nicht gelegen, (denn das lehrt ihn schon seine
Vernunft, daß etwas zu wissen, wozu er doch nichts thun kann, ihm ganz unnütz
sei); sondern er will es nur wissen, um sich (wenn es auch nur innerlich
geschähe), aus dem Glauben, der Annahme, dem Bekenntnisse und der
Hochpreisung alles dieses Offenbarten einen Gottesdienst machen zu können,
der ihm die Gunst des Himmels vor allem Aufwande seiner eigenen Kräfte zu
einem guten Lebenswandel, also ganz umsonst erwerben, den letzteren wohl gar
übernatürlicher Weise hervorbringen, oder, wo ihm etwa zuwider gehandelt
würde, wenigstens die Uebertretung vergüten könne.
Zweitens: wenn der Mensch sich von der obigen Maxime nur im mindesten
entfernt: so hat der Afterdienst Gottes (die Superstition) weiter keine Grenzen;
denn über jene hinaus ist Alles (was nur nicht unmittelbar der Sittlichkeit
widerspricht), willkührlich. Von dem Opfer der Lippen an, welches ihn am
wenigsten kostet, bis zu dem der Naturgüter, die sonst zum Vortheil der
Menschen wohl besser benutzt werden könnten, ja bis zu der Aufopferung seiner
eigenen Person, indem er sich (im Eremiten-, Fakir- oder Mönchsstande) für die
Welt verloren macht, bringt er Alles, nur nicht seine moralische Gesinnung Gott
dar; und wenn er sagt, er brächte ihm auch sein Herz, so versteht er darunter
nicht die Gesinnung eines ihm wohlgefälligen Lebenswandels, sondern einen
herzlichen Wunsch, daß jene Opfer für die letztere in Zahlung möchten
aufgenommen werden (natio gratis anhelans, multa agendo nihil agens,
Phaedrus).
Endlich, wenn man einmal zur Maxime eines vermeintlich Gott für sich selbst
wohlgefälligen, ihn auch nöthigenfalls versöhnenden, aber nicht rein
moralischen Dienstes, übergegangen ist, so ist in der Art, ihm gleichsam
mechanisch zu dienen, kein wesentlicher Unterschied, welcher der einen vor der
andern einen Vorzug gebe. Sie sind alle, dem Werth (oder vielmehr Unwerth)
nach, einerlei, und es ist bloße Ziererei, sich durch feinere Abweichung vom
alleinigen intellectuellen Princip der ächten Gottesverehrung für auserlesener zu
halten, als die, welche sich eine vorgeblich gröbere Herabsetzung zur
Sinnlichkeit zu Schulden kommen lassen. Ob der Andächtler seinen
statutenmäßigen Gang zur Kirche, oder ob er eine Wallfahrt nach den
Heiligthümern in Loretto oder Palästina anstellt, ob er seine Gebetsformeln mit
den Lippen, oder, wie der Tibetaner (welcher glaubt, daß diese Wünsche auch
schriftlich aufgesetzt, wenn sie nur durch irgend etwas z. B. auf Flaggen
geschrieben, durch den Wind, oder, in einer Büchse eingeschlossen, als eine
Schwungmaschine mit der Hand bewegt werden, ihren Zweck eben so gut
erreichen), es durch ein Gebetrad an die himmlische Behörde bringt, oder was für ein Surrogat des moralischen Dienstes Gottes es auch immer sein mag, das
ist alles einerlei und von gleichem Werth. — Es kömmt hier nicht sowohl auf
den Unterschied in der äußeren Form, sondern alles auf die Annehmung oder
Verlassung des alleinigen Princips an, Gott entweder nur durch moralische
Gesinnung, sofern sie sich in Handlungen, als ihrer Erscheinung, als lebendig
darstellt, oder durch frommes Spielwerk und Nichtsthuerei wohlgefällig zu
werden.[137] Giebt es aber nicht etwa auch einen sich über die Grenzen des
menschlichen Vermögens erhebenden schwindlichen Tugendwahn, der wohl mit
dem kriechenden Religionswahn in die allgemeine Classe der Selbsttäuschungen
gezählt werden könnte? Nein, die Tugendgesinnung beschäftigt sich mit etwas
Wirklichem, was für sich selbst Gott wohlgefällig ist, und zum Weltbesten
zusammenstimmt. Zwar kann sich dazu ein Wahn des Eigendünkels gesellen, der
Idee seiner heiligen Pflicht sich für adäquat zu halten; das ist aber nur zufällig.
In ihr aber den höchsten Werth zu setzen, ist kein Wahn, wie etwa der in
kirchlichen Andachtsübungen, sondern baarer zum Weltbesten hinwirkender
Beitrag.
Es ist überdem ein (wenigstens kirchlicher) Gebrauch, das, was vermöge des
Tugendprincips von Menschen gethan werden kann, Natur, was aber nur den
Mangel alles seines moralischen Vermögens zu ergänzen dient, und weil dessen
Zulänglichkeit auch für uns Pflicht ist, nur gewünscht oder auch gehofft, und
erbeten werden kann, Gnade zu nennen, beide zusammen als wirkende Ursachen
einer zum Gott wohlgefälligen Lebenswandel zureichenden Gesinnung
anzusehen, sie aber auch nicht bloß von einander zu unterscheiden, sondern
einander wohl gar entgegen zu setzen.
Die Ueberredung, Wirkungen der Gnade von denen der Natur (der Tugend)
unterscheiden, oder die ersteren wohl gar in sich hervorbringen zu können, ist
Schwärmerei; denn wir können weder einen übersinnlichen Gegenstand in der
Erfahrung irgend woran kennen, noch weniger auf ihn Einfluß haben, um ihn zu
uns herabzuziehen, wenn gleich sich im Gemüth bisweilen aufs Moralische
hinwirkende Bewegungen ereignen, die man sich nicht erklären kann, und von
denen unsere Unwissenheit zu gestehen genöthigt ist: „der Wind weht, wohin er
will, aber du weißt nicht, woher er kömmt u. s. w.“ Himmlische Einflüsse in sich
wahrnehmen zu wollen, ist eine Art Wahnsinn, in welchem wohl gar auch
Methode sein kann, (weil sich jene vermeinten inneren Offenbarungen doch
immer an moralische, mithin an Vernunftideen anschließen müssen), der aber
immer doch eine der Religion nachtheilige Selbsttäuschung bleibt. Zu glauben,
daß es Gnadenwirkungen geben könne, und vielleicht zu Ergänzung der
Unvollkommenheit unserer Tugendbestrebung auch geben müsse, ist Alles, was
wir davon sagen können; übrigens sind wir unvermögend, etwas in Ansehung ihrer Kennzeichen zu bestimmen, noch mehr aber zur Hervorbringung derselben
etwas zu thun.
Der Wahn durch religiöse Handlungen des Cultus etwas in Ansehung der
Rechtfertigung vor Gott auszurichten, ist der religiöse Aberglaube; so wie der
Wahn dieses durch Bestrebung zu einem vermeintlichen Umgange mit Gott
bewirken zu wollen, die religiöse Schwärmerei. — Es ist abergläubischer Wahn,
durch Handlungen, die ein jeder Mensch thun kann, ohne daß er eben ein guter
Mensch sein darf, Gott wohlgefällig werden zu wollen (z. B. durch Bekenntniß
statutarischer Glaubenssätze, durch Beobachtung kirchlicher Observanz und
Zucht u. dgl.). Er wird aber darum abergläubisch genannt, weil er sich bloße
Naturmittel (nicht moralische) wählt, die zu dem, was nicht Natur ist, (d. i. dem
sittlich Guten), für sich schlechterdings nichts wirken können. — Ein Wahn aber
heißt schwärmerisch, wo sogar das eingebildete Mittel, als übersinnlich, nicht in
dem Vermögen des Menschen ist, ohne noch auf die Unerreichbarkeit des
dadurch beabsichtigten übersinnlichen Zwecks zu sehen; denn dieses Gefühl der
unmittelbaren Gegenwart des höchsten Wesens und die Unterscheidung
desselben von jedem andern, selbst dem moralischen Gefühl, wäre eine
Empfänglichkeit einer Anschauung, für die in der menschlichen Natur kein Sinn
ist. — Der abergläubische Wahn, weil er ein an sich für manches Subject
taugliches und diesem zugleich mögliches Mittel, wenigstens den Hindernissen
einer Gott wohlgefälligen Gesinnung entgegen zu wirken, enthält, ist doch mit
der Vernunft sofern verwandt, und nur zufälliger Weise dadurch, daß er das, was
bloß Mittel sein kann, zum unmittelbar Gott wohlgefälligen Gegenstande macht,
verwerflich; dagegen ist der schwärmerische Religionswahn der moralische Tod
der Vernunft, ohne die doch gar keine Religion, als welche, wie alle Moralität
überhaupt, auf Grundsätze gegründet werden muß, stattfinden kann.
Der allem Religionswahn abhelfende oder vorbeugende Grundsatz eines
Kirchenglaubens ist also: daß dieser neben den statutarischen Sätzen, deren er
vorjetzt nicht gänzlich entbehren kann, doch zugleich ein Princip in sich
enthalten müsse, die Religion des guten Lebenswandels, als das eigentliche Ziel,
um jener dereinst gar entbehren zu können, herbeizuführen.
§ 3. Vom Pfaffenthum[138] als einem Regiment im Afterdienst des guten
Princips.
Die Verehrung mächtiger unsichtbarer Wesen, welche dem hilflosen Menschen
durch die natürliche auf dem Bewußtsein seines Unvermögens gegründete
Furcht abgenöthigt wurde, fieng nicht sogleich mit einer Religion, sondern von einem knechtischen Gottes- (oder Götzen-) Dienste an, welcher, wenn er eine
gewisse öffentlich-gesetzliche Form bekommen hatte, ein Tempeldienst, und nur,
nachdem mit diesen Gesetzen allmählig die moralische Bildung der Menschen
verbunden worden, ein Kirchendienst wurde: denen beiden ein Geschichtsglaube
zum Grunde liegt, bis man endlich, diesen bloß für provisorisch, und in ihm die
symbolische Darstellung und das Mittel der Beförderung eines reinen
Religionsglaubens, zu sehen angefangen hat.
Von einem tungusischen Schaman, bis zu dem Kirche und Staat zugleich
regierenden europäischen Prälaten, oder (wollen wir statt der Häupter und
Anführer nur auf die Glaubensanhänger nach ihrer eignen Vorstellungsart
sehen), zwischen dem ganz sinnlichen Mogulitzen,[139] der die Tatze von einem
Bärenfell sich des Morgens auf sein Haupt legt, mit dem kurzen Gebet: „Schlag
mich nicht todt!“ bis zum sublimirten Puritaner und Independenten in
Konnecticut ist zwar ein mächtiger Abstand in der Manier, aber nicht im Princip
zu glauben; denn, was dieses betrifft, so gehören sie insgesammt zu einer und
derselben Classe, derer nämlich, die in dem, was an sich keinen bessern
Menschen ausmacht, (im Glauben gewisser statutarischer Sätze, oder Begehen
gewisser willkührlicher Observanzen) ihren Gottesdienst setzen. Diejenigen
allein, die ihn lediglich in der Gesinnung eines guten Lebenswandels zu finden
gemeint sind, unterscheiden sich von jenen durch den Ueberschritt zu einem
ganz andern und über das erste weit erhabenen Princip, demjenigen nämlich,
wodurch sie sich zu einer (unsichtbaren) Kirche bekennen, die alle
Wohldenkenden in sich befaßt, und, ihrer wesentlichen Beschaffenheit nach,
allein die wahre allgemeine sein kann.
Die unsichtbare Macht, welche über das Schicksal der Menschen gebietet, zu
ihrem Vortheil zu lenken, ist eine Absicht, die sie alle haben; nur wie das
anzufangen sei, darüber denken sie verschieden. Wenn sie jene Macht für ein
verständiges Wesen halten, und ihr also einen Willen beilegen, von dem sie ihr
Loos erwarten, so kann ihr Bestreben nur in der Auswahl der Art bestehen, wie
sie, als seinem Willen unterworfene Wesen, durch ihr Thun und Lassen ihm
gefällig werden können. Wenn sie es als moralisches Wesen denken, so
überzeugen sie sich leicht durch ihre eigene Vernunft, daß die Bedingung, sein
Wohlgefallen zu erwerben, ihr moralisch guter Lebenswandel, vornehmlich die
reine Gesinnung, als das subjective Princip desselben, sein müsse. Aber das
höchste Wesen kann doch auch vielleicht noch überdem auf eine Art gedient sein
wollen, die uns durch bloße Vernunft nicht bekannt werden kann, nämlich durch
Handlungen, denen für sich selbst wir zwar nichts Moralisches ansehen, die aber
doch entweder als von ihm geboten, oder auch nur, um unsere Unterwürfigkeit
gegen ihn überhaupt[140] zu bezeugen, willkührlich von uns unternommen werden; in welchen beiden Verfahrungsarten, wenn sie ein Ganzes systematisch
geordneter Beschäftigungen ausmachen, sie also überhaupt einen Dienst Gottes
setzen. — Wenn nun beide verbunden sein sollen, so wird entweder jede als
unmittelbar, oder eine von beiden nur als Mittel zu der andern, als dem
eigentlichen Dienste Gottes, für die Art angenommen werden müssen, Gott wohl
zu gefallen. Daß der moralische Dienst Gottes (officium liberum) ihm
unmittelbar gefalle, leuchtet von selbst ein. Er kann aber nicht für die oberste
Bedingung, alles Wohlgefallens am Menschen anerkannt werden, (welches auch
schon im Begriff der Moralität liegt), wenn der Lohndienst (officium
mercenarium) auch als für sich allein Gott wohlgefällig betrachtet werden
könnte; denn alsdann würde Niemand wissen können,[141] welcher Dienst in
einem vorkommenden Falle vorzüglicher wäre, um das Urtheil über seine Pflicht
darnach einzurichten, oder wie sie sich einander ergänzten. Also werden
Handlungen, die an sich keinen moralischen Werth haben, nur sofern sie als
Mittel zur Beförderung dessen, was an Handlungen unmittelbar gut ist, (zur
Moralität) dienen, d. i. um des moralischen Dienstes Gottes willen, als ihm
wohlgefällig angenommen werden müssen.
Der Mensch nun, welcher Handlungen, die für sich selbst nichts Gott
Wohlgefälliges (Moralisches) enthalten, doch als Mittel braucht, das göttliche
unmittelbare Wohlgefallen an ihm und hiemit die Erfüllung seiner Wünsche zu
erwerben, steht in dem Wahn [[des Besitzes]][142] einer Kunst durch ganz
natürliche Mittel eine übernatürliche Wirkung zuwege zu bringen; dergleichen
Versuche man das Zaubern zu nennen pflegt, welches Wort wir aber, (da es den
Nebenbegriff einer Gemeinschaft mit dem bösen Princip bei sich führt, dagegen
jene Versuche doch auch als übrigens in guter moralischer Absicht aus
Mißverstand unternommen gedacht werden können), gegen das sonst bekannte
Wort des Fetischmachens austauschen wollen. Eine übernatürliche Wirkung aber
eines Menschen würde diejenige sein, die nur dadurch in seinen Gedanken
möglich ist, daß er vermeintlich auf Gott wirkt, und sich desselben als Mittels
bedient, um eine Wirkung in der Welt hervorzubringen, dazu seine Kräfte, ja
nicht einmal seine Einsicht, ob sie auch Gott wohlgefällig sein möchte, für sich
nicht zulangen; welches schon in seinem Begriffe eine Ungereimtheit enthält.
Wenn der Mensch aber, außerdem, daß er durch das, was ihn unmittelbar zum
Gegenstande des göttlichen Wohlgefallens macht, (durch die thätige Gesinnung
eines guten Lebenswandels), sich noch überdem vermittelst gewisser
Förmlichkeiten der Ergänzung seines Unvermögens durch einen übernatürlichen
Beistand würdig zu machen sucht, und in dieser Absicht durch Observanzen, die
zwar keinen unmittelbaren Werth haben, aber doch zur Beförderung jener
moralischen Gesinnung, als Mittel dienen, sich für die Erreichung des Objects seiner guten moralischen Wünsche bloß empfänglich zu machen meint, so
rechnet er zwar, zur Ergänzung seines natürlichen Unvermögens, auf etwas
Uebernatürliches, aber doch nicht als auf etwas vom Menschen (durch Einfluß
auf den göttlichen Willen) Gewirktes, sondern Empfangenes, was er hoffen, aber
nicht hervorbringen kann. — Wenn ihm aber Handlungen, die an sich, so viel
wir einsehen, nichts moralisches Gott Wohlgefälliges enthalten, gleichwohl
seiner Meinung nach zu einem Mittel, ja zur Bedingung dienen sollen, die
Erhaltung seiner Wünsche unmittelbar von Gott zu erwarten: so muß er in dem
Wahne stehen, daß, ob er gleich für dieses Uebernatürliche weder ein physisches
Vermögen, noch eine moralische Empfänglichkeit hat, er es doch durch
natürliche, an sich aber mit der Moralität gar nicht verwandte Handlungen
(welche auszuüben es keiner Gott wohlgefälligen Gesinnung bedarf, die der
ärgste Mensch also eben sowohl, als der beste, ausüben kann), durch Formeln
der Anrufung, durch Bekenntnisse eines Lohnglaubens, durch kirchliche
Observanzen u. dgl. bewirken, und so den Beistand der Gottheit gleichsam
herbeizaubern könne; denn es ist zwischen bloß physischen Mitteln und einer
moralisch wirkenden Ursache gar keine Verknüpfung nach irgend einem
Gesetze, welches sich die Vernunft denken kann, nach welchem die letztere
durch die erstere zu gewissen Wirkungen als bestimmbar vorgestellt werden
könnte.
Wer also die Beobachtung statutarischer einer Offenbarung bedürfenden
Gesetze als zur Religion nothwendig, und zwar nicht bloß als Mittel für die
moralische Gesinnung, sondern als die objective Bedingung, Gott dadurch
unmittelbar wohlgefällig zu werden, voranschickt, und diesem
Geschichtsglauben die Bestrebung zum guten Lebenswandel nachsetzt, (anstatt
daß die erstere als etwas, was nur bedingterweise Gott wohlgefällig sein kann,
sich nach dem letzteren, was ihm allein schlechthin wohlgefällt, richten muß),
der verwandelt den Dienst Gottes in ein bloßes Fetischmachen, und übt einen
Afterdienst aus, der alle Bearbeitung zur wahren Religion rückgängig macht. So
viel liegt, wenn man zwei gute Sachen verbinden will, an der Ordnung, in der
man sie verbindet! — In dieser Unterscheidung aber besteht die wahre
Aufklärung; der Dienst Gottes wird dadurch allererst ein freier, mithin
moralischer Dienst. Wenn man aber davon abgeht, so wird, statt der Freiheit der
Kinder Gottes, dem Menschen vielmehr das Joch eines Gesetzes (des
statutarischen) auferlegt, welches dadurch, daß es als unbedingte Nöthigung
etwas zu glauben, was nur historisch erkannt werden, und darum nicht für
Jedermann überzeugend sein kann, ein für gewissenhafte Menschen noch weit
schwereres Joch ist,[143] als der ganze Kram frommer auferlegter Observanzen
immer sein mag, bei denen es genug ist, daß man sie begeht, um mit einem eingerichteten kirchlichen gemeinen Wesen zusammen zu passen, ohne daß
Jemand innerlich oder äußerlich das Bekenntniß seines Glaubens ablegen darf,
daß er es für eine von Gott gestiftete Anordnung halte: denn durch dieses wird
eigentlich das Gewissen belästigt.
Das Pfaffenthum ist also die Verfassung einer Kirche, sofern in ihr ein
Fetischdienst regiert, welches allemal da anzutreffen ist, wo nicht Principien der
Sittlichkeit, sondern statutarische Gebote, Glaubensregeln und Observanzen die
Grundlage und das Wesentliche desselben ausmachen. Nun giebt es zwar
manche Kirchenformen, in denen das Fetischmachen so mannichfaltig und so
mechanisch ist, daß es beinahe alle Moralität mithin auch Religion zu
verdrängen, und ihre Stelle vertreten zu sollen, scheint, und so ans Heidenthum
sehr nahe angrenzt; allein auf das mehr oder weniger kömmt es hier nicht eben
an, wo der Werth oder Unwerth auf der Beschaffenheit des zu oberst
verbindenden Princips beruht. Wenn dieses die gehorsame Unterwerfung unter
eine Satzung, als Frohndienst, nicht aber die freie Huldigung auferlegt, die dem
moralischen Gesetze zu oberst geleistet werden soll; so mögen der auferlegten
Observanzen noch so wenig sein; genug, wenn sie für unbedingt nothwendig
erklärt werden, so ist das immer ein Fetischglauben, durch den die Menge
regiert, und durch den Gehorsam unter eine Kirche (nicht der Religion) ihrer
moralischen Freiheit beraubt wird. Die Verfassung derselben (Hierarchie) mag
monarchisch, oder aristokratisch, oder demokratisch sein: das betrifft nur die
Organisation; die Constitution derselben ist und bleibt doch unter allen diesen
Formen immer despotisch. Wo Statute des Glaubens zum Constitutionalgesetz
gezählt werden, da herrscht ein Clerus, der der Vernunft, und selbst zuletzt der
Schriftgelehrsamkeit gar wohl entbehren zu können glaubt, weil er als einzig
autorisirter Bewahrer und Ausleger des Willens des unsichtbaren Gesetzgebers
die Glaubensvorschrift ausschließlich zu verwalten, die Autorität hat, und also
mit dieser Gewalt versehen, nicht überzeugen, sondern nur befehlen darf. —
Weil nun, außer diesem Clerus alles Uebrige Laie ist, (das Oberhaupt des
politischen gemeinen Wesens nicht ausgenommen): so beherrscht die Kirche
zuletzt den Staat, nicht eben durch Gewalt, sondern durch Einfluß auf die
Gemüther, überdem auch durch Vorspiegelung des Nutzens, den dieser
vorgeblich aus einem unbedingten Gehorsam soll ziehen können, zu dem eine
geistige Disciplin selbst das Denken des Volks gewöhnt hat; wobei aber
unvermerkt die Gewöhnung an Heuchelei die Redlichkeit und Treue der
Unterthanen untergräbt, sie zum Scheindienst auch in bürgerlichen Pflichten
abwitzigt, und wie alle fehlerhaft genommene Principien, gerade das Gegentheil von dem hervorbringt, was beabsichtigt war.
Das Alles ist aber die unvermeidliche Folge von der beim ersten Anblick
unbedenklich scheinenden Versetzung der Principien des allein seligmachenden
Religionsglaubens, indem es darauf ankam, welchem von beiden man die erste
Stelle als oberste Bedingung (der das andre untergeordnet ist), einräumen sollte.
Es ist billig, es ist vernünftig, anzunehmen, daß nicht bloß „Weise nach dem
Fleisch“ Gelehrte oder Vernünftler zu dieser Aufklärung in Ansehung ihres
wahren Heils berufen sein werden; — denn dieses Glaubens soll das ganze
menschliche Geschlecht fähig sein — sondern „was thöricht ist vor der Welt;“
selbst der Unwissende oder an Begriffen Eingeschränkteste muß auf eine solche
Belehrung und innere Ueberzeugung Anspruch machen können. Nun scheint
zwar ein Geschichtsglaube, vornehmlich, wenn die Begriffe, deren er bedarf, um
die Nachrichten zu fassen, ganz anthropologisch und der Sinnlichkeit sehr
anpassend sind, gerade von dieser Art zu sein. Denn was ist leichter, als eine
solche sinnlich gemachte und einfältige Erzählung aufzufassen und einander
mitzutheilen, oder von Geheimnissen die Worte nachzusprechen, mit denen es
gar nicht nöthig ist, einen Sinn zu verbinden; wie leicht findet dergleichen,
vornehmlich bei einem großen verheißenen Interesse, allgemeinen Eingang, und
wie tief wurzelt ein Glaube an die Wahrheit einer solchen Erzählung, die sich
überdem auf eine von langer Zeit her für authentisch anerkannte Urkunde
gründet, und so ist ein solcher Glaube freilich auch den gemeinsten
menschlichen Fähigkeiten angemessen. Allein, ob zwar die Kundmachung einer
solchen Begebenheit sowohl, als auch der Glaube an darauf gegründete
Verhaltungsregeln nicht gerade oder vorzüglich für Gelehrte oder Weltweise
gegeben sein darf: so sind diese doch auch davon nicht ausgeschlossen, und da
finden sich nun so viel Bedenklichkeiten, theils in Ansehung ihrer Wahrheit,
theils in Ansehung des Sinnes, darin ihr Vortrag genommen werden soll, daß
einen solchen Glauben, der so vielen (selbst aufrichtig gemeinten) Streitigkeiten
unterworfen ist, für die oberste Bedingung eines allgemeinen und allein
seligmachenden Glaubens anzunehmen, das Widersinnischste ist, was man
denken kann. — Nun giebt es aber ein praktisches Erkenntniß, das, ob es gleich
lediglich auf Vernunft beruht, und keiner Geschichtslehre bedarf, doch jedem,
auch dem einfältigsten Menschen, so nahe liegt, als ob es ihm buchstäblich ins
Herz geschrieben wäre: ein Gesetz, was man nur nennen darf, um sich über sein
Ansehen mit jedem sofort einzuverstehen, und welches in Jedermanns
Bewußtsein unbedingte Verbindlichkeit bei sich führt, nämlich das der Moralität;
und was noch mehr ist, diese Erkenntniß führt, entweder schon für sich allein auf den Glauben an Gott, oder bestimmt wenigstens allein seinen Begriff als den
eines moralischen Gesetzgebers, mithin leitet es zu einem reinen
Religionsglauben, der jedem Menschen nicht allein begreiflich, sondern auch im
höchsten Grade ehrwürdig ist; ja er führt dahin so natürlich, daß, wenn man den
Versuch machen will, man finden wird, daß er jedem Menschen, ohne ihm etwas
davon gelehrt zu haben, ganz und gar abgefragt werden kann. Es ist also nicht
allein klüglich gehandelt, von diesem anzufangen, und den Geschichtsglauben,
der damit harmonirt, auf ihn folgen zu lassen, sondern es ist auch Pflicht, ihn zur
obersten Bedingung zu machen, unter der wir allein hoffen können, des Heils
theilhaftig zu werden, was uns ein Geschichtsglaube immer verheißen mag, und
zwar dergestalt, daß wir diesen nur nach der Auslegung, welche der reine
Religionsglaube ihm giebt, für allgemein verbindlich können, oder dürfen, gelten
lassen, (weil dieser allgemein gültige Lehre enthält), indessen, daß der
Moralischgläubige doch auch für den Geschichtsglauben offen ist, sofern er ihn
zur Belebung seiner reinen Religionsgesinnung zuträglich findet, welcher
Glaube auf diese Art allein einen reinen moralischen Werth hat, weil er frei und
durch keine Bedrohung (wobei er nie aufrichtig sein kann), abgedrungen ist.
Sofern nun aber auch der Dienst Gottes in einer Kirche auf die reine
moralische Verehrung desselben, nach den der Menschheit überhaupt
vorgeschriebenen Gesetzen, vorzüglich gerichtet ist, so kann man doch noch
fragen: ob in dieser immer nur Gottseligkeits- oder auch reine Tugendlehre, jede
besonders, den Inhalt des Religionsvortrags ausmachen solle. Die erste
Benennung, nämlich Gottseligkeitslehre, drückt vielleicht die Bedeutung des
Worts religio (wie es jetziger Zeit verstanden wird), im objectiven Sinn am
besten aus.
Gottseligkeit enthält zwei Bestimmungen der moralischen Gesinnung im
Verhältnisse auf Gott; Furcht Gottes ist diese Gesinnung in Befolgung seiner
Gebote aus schuldiger (Unterthans-) Pflicht, d. i. aus Achtung fürs Gesetz; Liebe
Gottes aber aus eigener freier Wahl, und aus Wohlgefallen am Gesetze (aus
Kindespflicht). Beide enthalten also, noch über die Moralität, den Begriff von
einem mit Eigenschaften, die das durch diese beabsichtigte, aber über unser
Vermögen hinausgehende höchste Gut zu vollenden erforderlich sind,
versehenen übersinnlichen Wesen, von dessen Natur der Begriff, wenn wir über
das moralische Verhältniß der Idee desselben zu uns hinausgehen, immer in
Gefahr steht, von uns anthropomorphistisch und dadurch oft unseren sittlichen
Grundsätzen gerade zum Nachtheil gedacht zu werden, von dem also die Idee in
der speculativen Vernunft für sich selbst nicht bestehen kann, sondern sogar
ihren Ursprung, noch mehr aber ihre Kraft gänzlich auf der Beziehung zu
unserer auf sich selbst beruhenden Pflichtbestimmung gründet. Was ist nun natürlicher in der ersten Jugendunterweisung und selbst in dem Kanzelvortrage:
die Tugendlehre vor der Gottseligkeitslehre, oder diese vor jener (wohl gar ohne
derselben zu erwähnen) vorzutragen? Beide stehen offenbar in nothwendiger
Verbindung mit einander. Dies ist aber nicht anders möglich, als, da sie nicht
einerlei sind, eine müßte als Zweck, die andere bloß als Mittel gedacht und
vorgetragen werden. Die Tugendlehre aber besteht durch sich selbst, (selbst ohne
den Begriff von Gott), die Gottseligkeitslehre enthält den Begriff von einem
Gegenstande, den wir uns in Beziehung auf unsere Moralität, als ergänzende
Ursache unseres Unvermögens in Ansehung des moralischen Endzwecks
vorstellen. Die Gottseligkeitslehre kann also nicht für sich den Endzweck der
sittlichen Bestrebung ausmachen, sondern nur zum Mittel dienen, das, was an
sich einen besseren Menschen ausmacht, die Tugendgesinnung zu stärken;
dadurch, daß sie ihr, (als einer Bestrebung zum Guten, selbst zur Heiligkeit) die
Erwartung des Endzwecks, dazu jene unvermögend ist, verheißt und sichert. Der
Tugendbegriff ist dagegen aus der Seele des Menschen genommen. Er hat ihn
schon ganz, ob zwar unentwickelt, in sich, und darf nicht, wie der
Religionsbegriff, durch Schlüsse herausvernünftelt werden. In seiner Reinigkeit,
in der Erweckung des Bewußtseins eines sonst von uns nie gemuthmaßten
Vermögens, über die größten Hindernisse in uns Meister werden zu können, in
der Würde der Menschheit, die der Mensch an seiner eignen Person und ihrer
Bestimmung verehren muß, nach der er strebt, um sie zu erreichen, liegt etwas
so Seelenerhebendes, und zur Gottheit selbst, die nur durch ihre Heiligkeit und
als Gesetzgeber für die Tugend anbetungswürdig ist, Hinleitendes, daß der
Mensch selbst, wenn er noch weit davon entfernt ist, diesem Begriffe die Kraft
des Einflusses auf seine Maximen zu geben, dennoch nicht ungern damit
unterhalten wird, weil er sich selbst durch diese Idee schon in gewissem Grade
veredelt fühlt, indessen daß der Begriff von einem, diese Pflicht zum Gebote für
uns machenden Weltherrscher, noch in großer Ferne von ihm liegt, und wenn er
davon anfinge, seinen Muth (der das Wesen der Tugend mit ausmacht),
niederschlagen, die Gottseligkeit aber in schmeichelnde, knechtische
Unterwerfung unter eine despotisch gebietende Macht zu verwandeln, in Gefahr
bringen würde. Dieser Muth auf eigenen Füßen zu stehen wird nun selbst durch
die darauf folgende Versöhnungslehre gestärkt, indem sie, was nicht zu ändern
ist, als abgethan vorstellt, und nun den Pfad zu einem neuen Lebenswandel für
uns eröffnet, anstatt daß, wenn diese Lehre den Anfang macht, die leere
Bestrebung, das Geschehene ungeschehen zu machen (die Expiation), die Furcht
wegen der Zueignung derselben, die Vorstellung unseres gänzlichen
Unvermögens zum Guten und die Aengstlichkeit wegen des Rückfalls ins Böse
dem Menschen den Muth benehmen,[144] und ihn in einen ächzenden moralisch-passiven Zustand, der nichts Großes und Gutes unternimmt, sondern
Alles vom Wünschen erwartet, versetzen muß. — Es kommt in dem, was die
moralische Gesinnung betrifft, Alles auf den obersten Begriff an, dem man seine
Pflichten unterordnet. Wenn die Verehrung Gottes das Erste ist, der man also die
Tugend unterordnet, so ist dieser Gegenstand ein Idol, d. i. er wird als ein Wesen
gedacht, dem wir nicht durch sittliches Wohlverhalten in der Welt, sondern durch
Anbetung und Einschmeichelung zu gefallen hoffen dürften; die Religion aber
ist alsdann Idololatrie. Gottseligkeit ist also nicht ein Surrogat der Tugend, um
sie zu entbehren, sondern die Vollendung derselben, um mit der Hoffnung der
endlichen Gelingung aller unserer guten Zwecke bekrönt werden zu können.
§ 4. Vom Leitfaden des Gewissens in Glaubenssachen.
Es ist hier nicht die Frage: wie das Gewissen geleitet werden solle? (denn das
will keinen Leiter; es ist genug eines zu haben), sondern wie dieses selbst zum
Leitfaden in den bedenklichsten moralischen Entschließungen dienen könne. —
Das Gewissen ist ein Bewußtsein, das für sich selbst Pflicht ist. Wie ist es aber
möglich, sich ein solches zu denken; da das Bewußtsein aller unserer
Vorstellungen nur in logischer Absicht, mithin bloß bedingter Weise, wenn wir
unsere Vorstellung klar machen wollen, nothwendig zu sein scheint, mithin nicht
unbedingt Pflicht sein kann?
Es ist ein moralischer Grundsatz, der keines Beweises bedarf: man soll nichts
auf die Gefahr wagen, daß es unrecht sei (quod dubitas, ne feceris! Plin.) Das
Bewußtsein also, daß eine Handlung, die ich unternehmen will, recht sei, ist
unbedingte Pflicht. Ob eine Handlung überhaupt recht oder unrecht sei, darüber
urtheilt der Verstand, nicht das Gewissen. Es ist auch nicht schlechthin
nothwendig, von allen möglichen Handlungen zu wissen, ob sie recht oder
unrecht sind. Aber von der, die ich unternehmen will, muß ich nicht allein
urtheilen, und meinen, sondern auch gewiß sein, daß sie nicht unrecht sei, und
diese Forderung ist ein Postulat des Gewissens, welchem der Probabilismus, d. i.
der Grundsatz entgegengesetzt ist: daß die bloße Meinung, eine Handlung könne
wohl recht sein, schon hinreichend sei, sie zu unternehmen. — Man könnte das
Gewissen auch so definiren: es ist die sich selbst richtende moralische
Urtheilskraft; nur würde diese Definition noch einer vorhergehenden Erklärung
der darin enthaltenen Begriffe gar sehr bedürfen. Das Gewissen richtet nicht die
Handlungen als Casus, die unter dem Gesetz stehen; denn das thut die Vernunft,
sofern sie subjectiv-praktisch ist, (daher die casus conscientiae und die
Casuistik, als eine Art von Dialektik des Gewissens): sondern hier richtet die Vernunft sich selbst, ob sie auch wirklich jene Beurtheilung der Handlungen mit
aller Behutsamkeit (ob sie recht oder unrecht sind), übernommen habe, und stellt
den Menschen, wider oder für sich selbst, zum Zeugen auf, daß dieses
geschehen, oder nicht geschehen sei.
Man nehme z. B. einen Ketzerrichter an, der an der Alleinigkeit seines
statutarischen Glaubens, bis allenfalls zum Märtyrerthume, fest hängt, und der
einen des Unglaubens verklagten sogenannten Ketzer (sonst guten Bürger) zu
richten hat, und nun frage ich: ob, wenn er ihn zum Tode verurtheilt, man sagen
könne, er habe seinem (ob zwar irrenden) Gewissen gemäß gerichtet, oder ob
man ihm vielmehr schlechthin Gewissenlosigkeit schuld geben könne, er mag
geirrt oder mit Bewußtsein unrecht gethan haben; weil man es ihm auf den Kopf
zusagen kann, daß er in einem solchen Falle nie ganz gewiß sein könnte, er thue
hierunter nicht vielleicht unrecht. Er war zwar vermuthlich des festen Glaubens,
daß ein übernatürlich-geoffenbarter göttlicher Wille (vielleicht nach dem Spruch:
compellite intrare) es ihm erlaubt, wo nicht gar zur Pflicht macht, den
vermeinten Unglauben zusammt den Ungläubigen auszurotten. Aber war er denn
wirklich von einer solchen geoffenbarten Lehre, und auch diesem Sinne
derselben so sehr überzeugt, als erfordert wird, um es darauf zu wagen, einen
Menschen umzubringen? daß einem Menschen seines Religionsglaubens wegen,
das Leben zu nehmen, unrecht sei, ist gewiß: wenn nicht etwa (um das
Aeußerste einzuräumen), ein göttlicher, außerordentlich ihm bekannt
gewordener Wille es anders verordnet hat. Daß aber Gott diesen fürchterlichen
Willen jemals geäußert habe, beruht auf Geschichtsdocumenten, und ist nie
apodiktisch gewiß. Die Offenbarung ist ihm doch nur durch Menschen
zugekommen, und von diesen ausgelegt, und schiene sie ihm auch von Gott
selbst gekommen zu sein, (wie der an Abraham ergangene Befehl, seinen
eigenen Sohn wie ein Schaf zu schlachten), so ist es wenigstens doch möglich,
daß hier ein Irrthum vorwalte. Alsdann aber würde er es auf die Gefahr wagen,
etwas zu thun, was höchst unrecht sein würde, und hierin eben handelt er
gewissenlos. — So ist es nun mit allem Geschichts- und Erscheinungsglauben
bewandt: daß nämlich die Möglichkeit immer übrig bleibt, es sei darin ein
Irrthum anzutreffen, folglich ist es gewissenlos, ihm bei der Möglichkeit, daß
vielleicht dasjenige, was er fordert, erlaubt, oder unrecht sei, d. i. auf die Gefahr
der Verletzung einer an sich gewissen Menschenpflicht, Folge zu leisten.
Noch mehr: eine Handlung, die ein solches positives (dafür gehaltenes)
Offenbarungsgesetz gebietet, sei auch an sich erlaubt, so fragt sich, ob geistliche
Obere oder Lehrer es, nach ihrer vermeinten Ueberzeugung dem Volke als
Glaubensartikel (bei Verlust ihres Standes) zu bekennen auferlegen dürfen? Da
die Ueberzeugung keine andere als historische Beweisgründe für sich hat, in dem Urtheile dieses Volks aber, (wenn es sich selbst nur im mindesten prüft),
immer die absolute Möglichkeit eines vielleicht damit, oder bei ihrer classischen
Auslegung vorgegangenen Irrthums übrig bleibt, so würde der Geistliche das
Volk nöthig, etwas, wenigstens innerlich, für so wahr, als es einen Gott glaubt, d.
i. gleichsam im Angesichte Gottes, zu bekennen, was es, als ein solches, doch
nicht gewiß weiß, z. B. die Einsetzung eines gewissen Tages zur periodischen
öffentlichen Beförderung der Gottseligkeit, als ein von Gott unmittelbar
verordnetes Religionsstück, anzuerkennen, oder ein Geheimniß, als von ihm
festiglich geglaubt zu bekennen, was es nicht einmal versteht. Sein geistlicher
Oberer würde hiebei selbst wider Gewissen verfahren, etwas, wovon er selbst
nie völlig überzeugt sein kann, Andern zum Glauben aufzudringen, und sollte
daher billig wohl bedenken, was er thut, weil er allen Mißbrauch aus einem
solchen Frohnglauben verantworten muß. — Es kann also vielleicht Wahrheit im
Geglaubten, aber doch zugleich Unwahrhaftigkeit im Glauben (oder dessen
selbst bloß innerem Bekenntnisse) sein, und dieses ist an sich verdammlich.
Ob zwar, wie oben angemerkt worden, Menschen, die nur den mindesten
Anfang in der Freiheit zu denken gemacht haben,[145] da sie vorher unter einem
Sclavenjoche des Glaubens waren, (z. B. die Protestanten) sich sofort gleichsam
für veredelt halten, je weniger sie (Positives und zur Priestervorschrift
Gehöriges) zu glauben nöthig haben, so ist es doch bei denen, die noch keinen
Versuch dieser Art haben machen können, oder wollen, gerade umgekehrt; denn
dieser ihr Grundsatz ist: es ist rathsam, lieber zu viel, als zu wenig zu glauben.
Denn, was man mehr thut, als man schuldig ist, schade wenigstens nicht, könne
aber doch vielleicht wohl gar helfen. — Auf diesen Wahn, der die Unredlichkeit
in Religionsbekenntnissen zum Grundsatze macht, (wozu man sich desto leichter
entschließt, weil die Religion jeden Fehler, folglich auch den der Unredlichkeit
wieder gut macht), gründet sich die sogenannte Sicherheitsmaxime in
Glaubenssachen (argumentum a tuto): Ist das wahr, was ich von Gott bekenne,
so habe ichs getroffen; ist es nicht wahr, übrigens auch nichts an sich
Unerlaubtes; so habe ich bloß überflüssig geglaubt, was [[zwar]][146] nicht
nöthig war, mir aber nur etwa eine Beschwerde, die doch kein Verbrechen ist,
aufgeladen. Die Gefahr aus der Unredlichkeit seines Vorgebens, die Verletzung
des Gewissens, etwas selbst vor Gott für gewiß auszugeben, wovon er sich doch
bewußt ist, daß es nicht von der Beschaffenheit sei, es mit unbedingtem
Zutrauen zu betheuern, dieses alles hält der Heuchler für nichts. — Die ächte
mit der Religion allein vereinbarte Sicherheitsmaxime ist gerade die umgekehrte.
Was, als Mittel, oder als Bedingung der Seligkeit, mir nicht durch meine eigene
Vernunft, sondern nur durch Offenbarung bekannt, und vermittelst eines
Geschichtsglaubens allein in meine Bekenntnisse aufgenommen werden kann, übrigens aber den reinen moralischen Grundsätzen nicht widerspricht, kann ich
zwar nicht für gewiß glauben und betheuern, aber auch eben so wenig als gewiß
falsch abweisen. Gleichwohl, ohne etwas hierüber zu bestimmen, rechne ich
darauf, daß, was darin Heilbringendes enthalten sein mag, mir, sofern ich mich
[[nicht etwa]][147] durch den Mangel der moralischen Gesinnung in einem
guten Lebenswandel dessen nicht unwürdig mache, zu gut kommen werde. In
dieser Maxime ist wahrhafte moralische Sicherheit, nämlich vor dem Gewissen,
(und mehr kann von einem Menschen nicht verlangt werden), dagegen ist die
höchste Gefahr und Unsicherheit bei dem vermeinten Klugheitsmittel, die
nachtheiligen Folgen, die mir aus dem Nichtbekennen entspringen dürften,
listiger Weise zu umgehen, und dadurch, daß man es mit beiden Parteien hält, es
mit beiden zu verderben. —
Wenn sich der Verfasser eines Symbols, wenn sich der Lehrer einer Kirche, ja
jeder Mensch, sofern er innerlich sich selbst die Ueberzeugung von Sätzen als
göttlichen Offenbarungen gestehen soll, fragte: getrauest du dich wohl in
Gegenwart des Herzenskündigers mit Verzichtthuung auf Alles, was dir werth
und heilig ist, dieser Sätze Wahrheit zu betheuren? so müßte ich von der
menschlichen (des Guten doch wenigstens nicht ganz unfähigen) Natur einen
sehr nachtheiligen Begriff haben, um nicht vorauszusehen, daß auch der kühnste
Glaubenslehrer hiebei zittern müßte.[148] Wenn das aber so ist, wie reimt es sich
mit der Gewissenhaftigkeit zusammen, gleichwohl auf eine solche
Glaubenserklärung, die keine Einschränkung zuläßt, zu dringen, und die
Vermessenheit solcher Betheurungen sogar selbst für Pflicht und gottesdienstlich
auszugeben, dadurch aber die Freiheit der Menschen, die zu Allem was
moralisch ist, (dergleichen die Annahme einer Religion), durchaus erfordert
wird, gänzlich zu Boden zu schlagen, und nicht einmal dem guten Willen Platz
einzuräumen, der da sagt: „Ich glaube, lieber Herr, hilf meinem
Unglauben!“[149]
Allgemeine Anmerkung.
Was Gutes der Mensch nach Freiheitsgesetzen für sich selbst thun kann, in
Vergleichung mit dem Vermögen, welches ihm nur durch übernatürliche Beihilfe
möglich ist, kann man Natur, zum Unterschied von der Gnade, nennen. Nicht als
ob wir durch den ersteren Ausdruck eine physische, von der Freiheit
unterschiedene Beschaffenheit verständen, sondern bloß, weil wir für dieses
Vermögen wenigstens die Gesetze (der Tugend) erkennen, und die Vernunft also
davon, als einem Analogon der Natur, einen für sie sichtbaren und faßlichen Leitfaden hat; dagegen, ob, wenn und was, oder wie viel die Gnade in uns
wirken werde, uns gänzlich verborgen bleibt, und die Vernunft hierüber, so wie
beim Uebernatürlichen überhaupt, (dazu die Moralität als Heiligkeit gehört), von
aller Kenntniß der Gesetze, wornach es geschehen mag, verlassen ist.
Der Begriff eines übernatürlichen Beitritts zu unserem moralischen, ob zwar
mangelhaften, Vermögen und selbst zu unserer nicht völlig gereinigten,
wenigstens schwachen Gesinnung, aller unserer Pflicht ein Genüge zu thun, ist
transscendent und eine bloße Idee, von deren Realität uns keine Erfahrung
versichern kann. — Aber selbst als Idee in bloß praktischer Absicht sie
anzunehmen, ist sie sehr gewagt und mit der Vernunft schwerlich vereinbar;
weil, was uns als sittliches gutes Verhalten, zugerechnet werden soll, nicht durch
fremden Einfluß, sondern den bestmöglichen Gebrauch unserer eigenen Kräfte
geschehen müßte. Allein die Unmöglichkeit davon (daß beides neben einander
stattfinde), läßt sich doch eben auch nicht beweisen, weil die Freiheit selbst,
obgleich sie nichts Uebernatürliches in ihrem Begriffe enthält, gleichwohl ihrer
Möglichkeit nach uns eben so unbegreiflich bleibt, als das Uebernatürliche,
welches man zum Ersatz der selbstthätigen, aber mangelhaften Bestimmung
derselben annehmen möchte.
Da wir aber von der Freiheit doch wenigstens die Gesetze, nach welchen sie
bestimmt werden soll, (die moralischen) kennen, von einem übernatürlichen
Beistande aber, ob eine gewisse in uns wahrgenommene moralische Stärke
wirklich daher rühre, oder auch, in welchen Fällen und unter welchen
Bedingungen sie zu erwarten sei, nicht das Mindeste erkennen können, so
werden wir außer der allgemeinen Voraussetzung, daß, was die Natur in uns
nicht vermag, die Gnade bewirken werde, wenn wir jene (d. i. unsere eigenen
Kräfte) nur nach Möglichkeit benutzt haben, von dieser Idee weiter gar keinen
Gebrauch machen können: weder wie wir (noch über die stetige[150]
Bestrebung zum guten Lebenswandel) ihre Mitwirkung auf uns ziehen, noch wie
wir bestimmen könnten, in welchen Fällen wir uns ihrer zu gewärtigen haben. —
Diese Idee ist gänzlich überschwenglich, und es ist überdem heilsam, sich von
ihr, als einem Heiligthum, in ehrerbietiger Entfernung zu halten, damit wir nicht
in dem Wahne selbst Wunder zu thun oder Wunder in uns wahrzunehmen, uns
für allen Vernunftgebrauch untauglich machen, oder auch zur Trägheit einladen
lassen, das, was wir in uns selbst suchen sollten, von oben herab in passiver
Muße zu erwarten.
Nun sind Mittel alle Zwischenursachen, die der Mensch in seiner Gewalt hat,
um dadurch eine gewisse Absicht zu bewirken, und da giebts, um des
himmlischen Beistandes würdig zu werden, nichts Anders, (und kann auch kein
Anderes geben), als ernstliche Bestrebung seine sittliche Beschaffenheit nach aller Möglichkeit zu bessern, und sich dadurch der Vollendung ihrer
Angemessenheit zum göttlichen Wohlgefallen, die nicht in seiner Gewalt ist,
empfänglich zu machen, weil jener göttliche Beistand, den er erwartet, selbst
eigentlich doch nur seine Sittlichkeit zur Absicht hat. Daß aber der unlautere
Mensch ihn da nicht suchen werde, sondern lieber in gewissen sinnlichen
Veranstaltungen, (die er freilich in seiner Gewalt hat, die aber auch für sich
keinen bessern Menschen machen [[können]][151] und nun doch übernatürlicher
Weise dieses bewirken sollen), war wohl schon a priori zu erwarten, und so
findet es sich auch in der That. Der Begriff eines sogenannten Gnadenmittels, ob
er zwar, (nach dem, was eben gesagt worden), in sich selbst widersprechend ist,
dient hier doch zum Mittel einer Selbsttäuschung, welche eben so gemein, als
der wahren Religion nachtheilig ist.
Der wahre (moralische) Dienst Gottes, den Gläubige, als zu seinem Reich
gehörige Unterthanen, nicht minder aber auch (unter Freiheitsgesetzen) als
Bürger desselben zu leisten haben, ist zwar, so wie dieses selbst, unsichtbar, d. i.
ein Dienst der Herzen, [[(im Geist und in der Wahrheit)]][152] und kann nur in
der Gesinnung, der Beobachtung aller wahren Pflichten, als göttlicher Gebote,
nicht in ausschließlich für Gott bestimmten Handlungen bestehen. Allein das
Unsichtbare bedarf doch beim Menschen durch etwas Sichtbares (Sinnliches)
repräsentirt, ja, was noch mehr ist, durch dieses zum Behuf des Praktischen
begleitet, und ob zwar es intellectuell ist, gleichsam (nach einer gewissen
Analogie) anschaulich gemacht zu werden, welches, ob zwar ein nicht wohl
entbehrliches, doch zugleich der Gefahr der Mißdeutung gar sehr unterworfenes
Mittel ist, uns unsere Pflicht im Dienste Gottes nur vorstellig zu machen, durch
einen uns überschleichenden Wahn aber,[153] leichtlich für den Gottesdienst
selbst gehalten, und auch gemeiniglich so benannt wird.
Dieser angebliche Dienst Gottes auf seinen Geist und seine wahre Bedeutung,
nämlich eine dem Reich Gottes in uns und außer uns sich weihende Gesinnung,
zurückgeführt, kann selbst durch die Vernunft in vier Pflichtbeobachtungen
eingetheilt werden, denen aber gewisse Förmlichkeiten, die mit jenen nicht in
nothwendiger Verbindung stehen, correspondirend beigeordnet worden sind;
weil sie jenen zum Schema zu dienen, und so unsere Aufmerksamkeit auf den
wahren Dienst Gottes zu erwecken und zu unterhalten, von Alters her für gute
sinnliche Mittel befunden sind. Sie gründen sich insgesammt auf die Absicht,
das Sittlichgute zu befördern. 1) Es in uns selbst fest zu gründen, und die
Gesinnung desselben wiederholentlich im Gemüth zu erwecken (das
Privatgebet). 2) Die äußere Ausbreitung desselben, durch öffentliche
Zusammenkunft an dazu gesetzlich geweihten Tagen, um daselbst religiöse
Lehren und Wünsche (und hiemit dergleichen Gesinnungen) laut werden zu
lassen, und sie so durchgängig mitzutheilen, (das Kirchengehen). 3) Die
Fortpflanzung desselben auf die Nachkommenschaft; durch Aufnahme der
neueintretenden Glieder in die Gemeinschaft des Glaubens, als Pflicht, sie darin
auch zu belehren, (in der christlichen Religion die Taufe). 4) Die Erhaltung
dieser Gemeinschaft durch eine wiederholte öffentliche Förmlichkeit, welche die
Vereinigung dieser Glieder zu einem ethischen Körper, und zwar nach dem
Princip der Gleichheit ihrer Rechte unter sich und des Antheils an allen Früchten
des Moralischguten fortdaurend macht; (die Communion.)
Alles Beginnen in Religionssachen, wenn man es nicht bloß moralisch nimmt,
und doch für ein an sich Gott wohlgefällig machendes, mithin durch ihn alle
unsere Wünsche befriedigendes Mittel ergreift, ist ein Fetischglaube, welcher
eine Ueberredung ist: daß, was weder nach Natur- noch nach moralischen
Vernunftgesetzen irgend etwas wirken kann, doch dadurch allein schon das
Gewünschte wirken werde, wenn man nur festiglich glaubt, es werde
dergleichen wirken, und dann mit diesem Glauben gewisse Förmlichkeiten
verbindet. Selbst wo die Ueberzeugung: daß Alles hier auf das Sittlichgute,
welches nur aus dem Thun entspringen kann, ankomme, schon durchgedrungen
ist, sucht sich der sinnliche Mensch doch noch einen Schleichweg, jene
beschwerliche Bedingung zu umgehen, nämlich, daß, wann er nur die Weise (die
Förmlichkeit) begeht: Gott das wohl für die That selbst annehmen würde;
welches denn freilich eine überschwengliche Gnade desselben genannt werden
müßte, wenn es nicht vielmehr eine im faulen Vertrauen erträumte Gnade, oder
wohl gar ein erheucheltes Vertrauen selbst wäre. Und so hat sich der Mensch in
allen öffentlichen Glaubensarten gewisse Gebräuche als Gnadenmittel
ausgedacht, ob sie gleich sich nicht in allen, so wie in der christlichen, auf
praktische Vernunftbegriffe und ihnen gemäße Gesinnungen beziehen; (als z. B. in der muhammedanischen von den fünf großen Geboten, das Waschen, das
Beten, das Fasten, die Wallfahrt nach Mekka; wovon das Almosengeben allein
ausgenommen zu werden verdienen würde, wenn es aus wahrer tugendhafter
und zugleich religiöser Gesinnung für Menschenpflicht geschähe, und so auch
wohl wirklich für ein Gnadenmittel gehalten zu werden verdienen würde: da es
hingegen, weil es nach diesem Glauben mit der Erpressung dessen, was man in
der Person der Armen Gott zum Opfer darbietet, von andern, zusammen
bestehen kann, nicht ausgenommen zu werden verdient.)
Es kann nämlich dreierlei Art von Wahnglauben, der uns möglichen
Ueberschreitung der Grenzen unserer Vernunft in Ansehung des
Uebernatürlichen (das nicht nach Vernunftgesetzen ein Gegenstand weder des
theoretischen noch praktischen Gebrauchs ist), geben. Erstlich der Glaube etwas
durch Erfahrung zu erkennen, was wir doch selbst als nach [[objectiven]][154]
Erfahrungsgesetzen geschehend unmöglich annehmen können; (der Glaube an
Wunder). Zweitens der Wahn das, wovon wir selbst durch die Vernunft uns
keinen Begriff machen können, doch unter unsere Vernunftbegriffe, als zu
unserm moralischen Besten nöthig, aufnehmen zu müssen; (der Glaube an
Geheimnisse). Drittens der Wahn durch den Gebrauch bloßer Naturmittel eine
Wirkung, die für uns Geheimniß ist, nämlich den Einfluß Gottes auf unsere
Sittlichkeit, hervorbringen zu können (der Glaube an Gnadenmittel). — Von den
zwei ersten erkünstelten Glaubensarten haben wir in den allgemeinen
Anmerkungen zu den beiden nächst vorhergehenden Abschnitten gehandelt. Es
ist uns also jetzt noch übrig von den Gnadenmitteln zu handeln, (die von
Gnadenwirkungen,[155] d. i. übernatürlichen moralischen Einflüssen, noch
unterschieden sind, bei denen wir uns bloß leidend verhalten, deren vermeinte
Erfahrung aber ein schwärmerischer Wahn ist, der bloß zum Gefühl gehört).
1. Das Beten, als ein innerer förmlicher Gottesdienst und darum als
Gnadenmittel gedacht, ist ein abergläubischer Wahn (ein Fetischmachen); denn
es ist ein bloß erklärtes Wünschen, gegen ein Wesen, das keiner Erklärung der
inneren Gesinnung des Wünschenden bedarf, wodurch also nichts gethan, und
also keine von den Pflichten, die uns als Gebote Gottes obliegen, ausgeübt,
mithin Gott wirklich nicht gedient wird. Ein herzlicher Wunsch, Gott in allem
unserm Thun und Lassen wohlgefällig zu sein, d. i. die alle unsere Handlungen
begleitende Gesinnung, sie als ob sie im Dienste Gottes geschehen, zu betreiben,
ist der Geist des Gebets, der „ohne Unterlaß“ in uns stattfinden kann und soll.
Diesen Wunsch aber (es sei auch nur innerlich), in Worte und Formeln
einzukleiden,[156] kann höchstens nur den Werth eines Mittels zu wiederholter
Belebung jener Gesinnung in uns selbst bei sich führen, unmittelbar aber keine
Beziehung aufs göttliche Wohlgefallen haben, eben darum auch nicht für Jedermann Pflicht sein; weil ein Mittel nur dem vorgeschrieben werden kann,
der es zu gewissen Zwecken bedarf, aber bei weitem nicht Jedermann dieses
Mittel (in und eigentlich mit sich selbst, vorgeblich aber desto verständlicher mit
Gott zu reden) nöthig hat, vielmehr durch fortgesetzte Läuterung und Erhebung
der moralischen Gesinnung dahin gearbeitet werden muß, daß dieser Geist des
Gebets allein in uns belebt werde, und der Buchstabe desselben (wenigstens zu
unserm eigenen Behuf) endlich wegfallen könne. Denn dieser schwächt
vielmehr, wie Alles, was indirect auf einen gewissen Zweck gerichtet ist, die
Wirkung der moralischen Idee (die, subjectiv betrachtet, Andacht heißt). So hat
die Betrachtung der tiefen Weisheit der göttlichen Schöpfung an den kleinsten
Dingen und ihrer Majestät im Großen, so wie sie zwar schon von jeher von
Menschen hat erkannt werden können, in neueren Zeiten aber zum höchsten
Bewundern erweitert worden ist, eine solche Kraft, das Gemüth nicht allein in
diejenige dahin sinkende, den Menschen gleichsam in seinen eigenen Augen
vernichtende Stimmung (die man Anbetung nennt), zu versetzen, sondern es ist
auch, in Rücksicht auf seine eigene moralische Bestimmung, darin eine so
seelenerhebende Kraft, daß dagegen Worte, wenn sie auch die des königlichen
Beters David (der von allen jenen Wundern wenig wußte), wären, wie leerer
Schall verschwinden müssen, weil das Gefühl aus einer solchen Anschauung
[[der Hand Gottes]][157] unaussprechlich ist. — Da überdem Menschen Alles,
was eigentlich nur auf ihre eigene moralische Besserung Beziehung hat, bei der
Stimmung ihres Gemüths zur Religion gern in Hofdienst verwandeln, wo die
Demüthigungen und Lobpreisungen gemeiniglich desto weniger moralisch
empfunden werden, je mehr sie wortreich sind: so ist vielmehr nöthig, selbst bei
der frühesten mit Kindern, die des Buchstabens noch bedürfen, angestellten
Gebetsübung, sorgfältig einzuschärfen, daß die Rede (selbst innerlich
ausgesprochen, ja sogar die Versuche, das Gemüth zur Fassung der Idee von
Gott, die sich einer Anschauung nähern soll, zu stimmen), hier nicht an sich
etwas gelten, sondern es nur um die Belebung der Gesinnung zu einem Gott
wohlgefälligen Lebenswandel zu thun sei, wozu jene Rede nur ein Mittel für die
Einbildungskraft ist; weil sonst alle jene devoten Ehrfurchtsbezeugungen Gefahr
bringen, nichts als erheuchelte Gottesverehrung statt eines praktischen Dienstes
desselben, der nicht in bloßen Gefühlen besteht, zu bewirken.
2. Das Kirchengehen, als feierlicher äußerer Gottesdienst überhaupt in einer
Kirche gedacht, ist, in Betracht, daß es eine sinnliche Darstellung der
Gemeinschaft der Gläubigen ist, nicht allein ein für jeden Einzelnen zu seiner
Erbauung[158] anzupreisendes Mittel, sondern auch ihnen, als Bürgern eines
hier auf Erden vorzustellenden göttlichen Staats, für das Ganze unmittelbar
obliegende Pflicht; vorausgesetzt, daß diese Kirche nicht Förmlichkeiten enthalte, die auf Idololatrie führen, und so das Gewissen belästigen können, z. B.
gewisse Anbetungen Gottes in der Persönlichkeit seiner unendlichen Güte unter
dem Namen eines Menschen, da die sinnliche Darstellung desselben dem
Vernunftverbote: „Du sollst dir kein Bildniß machen, u. s. w.“ zuwider ist. Aber
es an sich als Gnadenmittel brauchen zu wollen, gleich als ob dadurch Gott
unmittelbar gedient, und mit der Celebrirung dieser Feierlichkeit (einer bloßen
sinnlichen Vorstellung der Allgemeinheit der Religion) Gott besondere Gnaden
verbunden habe, ist ein Wahn, der zwar mit der Denkungsart eines guten Bürgers
in einem politischen gemeinen Wesen und der äußern Anständigkeit gar wohl
zusammen stimmt, zur Qualität desselben aber, als Bürger im Reiche Gottes,
nicht allein nichts beiträgt, sondern diese vielmehr verfälscht, und den
schlechten moralischen Gehalt seiner Gesinnung den Augen Anderer und selbst
seinen eigenen durch einen betrüglichen Anstrich zu verdecken dient.
3. Die einmal geschehende feierliche Einweihung zur Kirchengemeinschaft, d.
i. die erste Aufnahme zum Gliede einer Kirche (in der christlichen durch die
Taufe) ist eine vielbedeutende Feierlichkeit, die entweder dem Einzuweihenden,
wenn er seinen Glauben selbst zu bekennen im Stande ist, oder den Zeugen, die
seine Erziehung in demselben zu besorgen sich anheischig machen, große
Verbindlichkeit auferlegt, und auf etwas Heiliges (die Bildung eines Menschen
zum Bürger in einem göttlichen Staate) abzweckt, an sich selbst aber keine
heilige oder Heiligkeit und Empfänglichkeit für die göttliche Gnade in diesem
Subject wirkende Handlung Anderer, mithin kein Gnadenmittel; in so
übergroßem Ansehen es auch in der ersten griechischen Kirche war, alle Sünden
auf einmal abwaschen zu können, wodurch dieser Wahn auch seine
Verwandtschaft mit einem fast mehr als heidnischen Aberglauben öffentlich an
den Tag legte.
4. Die mehrmals wiederholte Feierlichkeit einer Erneuerung, Fortdauer und
Fortpflanzung dieser Kirchengemeinschaft nach Gesetzen der Gleichheit (die
Communion), welche allenfalls auch nach dem Beispiele des Stifters einer
solchen Kirche (zugleich auch zu seinem Gedächtnisse) durch die Förmlichkeit
eines gemeinschaftlichen Genusses an derselben Tafel geschehen kann, enthält
etwas Großes, die enge, eigenliebige und unvertragsame Denkungsart der
Menschen, vornehmlich in Religionssachen, zur Idee einer weltbürgerlichen
moralischen Gemeinschaft Erweiterndes in sich, und ist ein gutes Mittel, eine
Gemeinde zu der darunter vorgestellten sittlichen Gesinnung der brüderlichen
Liebe zu beleben. Daß aber Gott mit der Celebrirung dieser Feierlichkeit
besondere Gnaden verbunden habe, zu rühmen, und daß sie,[159] die doch bloß
eine kirchliche Handlung ist, doch noch dazu ein Gnadenmittel sei, unter die
Glaubensartikel aufzunehmen, ist ein Wahn der Religion, der nicht anders, als dem Geiste derselben gerade entgegen wirken kann. — Pfaffenthum also würde
überhaupt die usurpirte Herrschaft der Geistlichkeit über die Gemüther sein,
dadurch, daß sie im ausschließlichen Besitz der Gnadenmittel zu sein sich das
Ansehn gäbe.
Alle dergleichen erkünstelten Selbsttäuschungen in Religionssachen haben einen
gemeinschaftlichen Grund. Der Mensch wendet sich gewöhnlicher Weise unter
allen göttlichen moralischen Eigenschaften, der Heiligkeit, der Gnade und der
Gerechtigkeit, unmittelbar an die zweite, um so die abschreckende Bedingung,
den Forderungen der ersteren gemäß zu sein zu umgehen. Es ist mühsam, ein
guter Diener zu sein, (man hört da immer nur von Pflichten sprechen); er möchte
daher lieber ein Favorit sein, wo ihm Vieles nachgesehen, oder, wenn ja zu
gröblich gegen Pflicht verstoßen worden, Alles durch Vermittelung irgend eines
im höchsten Grade Begünstigten wiederum gut gemacht wird, indessen, daß er
immer der lose Knecht bleibt, der er war. Um sich aber auch wegen der
Thunlichkeit dieser seiner Absicht mit einigem Scheine zu befriedigen, trägt er
seinen Begriff von einem Menschen (zusammt seinen Fehlern), wie gewöhnlich,
auf die Gottheit über, und so wie auch an den besten Oberen von unserer
Gattung die gesetzgebende Strenge, die wohlthätige Gnade und die pünktliche
Gerechtigkeit nicht (wie es sein sollte), jede abgesondert und für sich zum
moralischen Effect der Handlungen des Unterthans hinwirken, sondern sich in
der Denkungsart des menschlichen Oberherrn bei Fassung seiner Rathschlüsse
vermischen, man also nur der einen dieser Eigenschaften, der Gebrechlichkeit
der Weisheit[160] des menschlichen Willens, beizukommen suchen darf, um die
beiden anderen zur Nachgiebigkeit zu bestimmen, so hofft er dieses auch
dadurch bei Gott auszurichten, indem er sich bloß an seine Gnade wendet.
(Daher war es auch eine für die Religion wichtige Absonderung der gedachten
Eigenschaften, oder vielmehr Verhältnisse Gottes zum Menschen, durch die Idee
einer dreifachen Persönlichkeit, welcher analogisch jene gedacht werden soll,
um jede besonders kenntlich zu machen.) Zu diesem Ende befleißigt er sich aller
erdenklichen Förmlichkeiten, wodurch angezeigt werden soll, wie sehr er die
göttlichen Gebote verehre, um nicht nöthig zu haben, sie zu beobachten, und
damit seine thatlosen Wünsche auch zur Vergütung der Uebertretung derselben
dienen mögen, ruft er: „Herr! Herr!“ um nur nicht nöthig zu haben, „den Willen
des himmlischen Vaters zu thun,“ und so macht er sich von den Feierlichkeiten,
im Gebrauch gewisser Mittel zur Belebung wahrhaft praktischer Gesinnungen,
den Begriff, als von Gnadenmitteln an sich selbst; giebt sogar den Glauben, daß
sie es sind, selbst für ein wesentliches Stück der Religion (der gemeine Mann gar für das Ganze derselben) aus, und überläßt es der allgütigen Vorsorge, aus ihm
einen bessern Menschen zu machen, indem er sich der Frömmigkeit (einer
passiven Verehrung des göttlichen Gesetzes) statt der Tugend (der Anwendung
eigener Kräfte zur Beobachtung[161] der von ihm verehrten Pflicht) befleißigt,
welche letztere doch mit der ersteren verbunden, allein die Idee ausmachen
kann, die man unter dem Worte Gottseligkeit (wahre Religionsgesinnung)
versteht. — Wenn der Wahn dieses vermeinten Himmelsgünstlings bis zur
schwärmerischen Einbildung gefühlter besonderer Gnadenwirkungen in ihm
steigt (bis sogar zur Anmaßung der Vertraulichkeit eines vermeinten
verborgenen Umgangs mit Gott), so ekelt ihm gar endlich die Tugend an, und
wird ihm ein Gegenstand der Verachtung; daher es denn kein Wunder ist, wenn
öffentlich geklagt wird: daß Religion noch immer so wenig zur Besserung der
Menschen beiträgt, und das innere Licht („unter dem Scheffel“) dieser
begnadigten nicht auch äußerlich, durch gute Werke, leuchten will, und zwar,
(wie man nach diesem ihrem Vorgeben wohl fordern könnte), vorzüglich vor
anderen natürlich-ehrlichen Menschen, welche die Religion nicht zur Ersetzung,
sondern zur Beförderung der Tugendgesinnung, die in einem guten
Lebenswandel thätig erscheint, kurz und gut in sich aufnehmen. Der Lehrer des
Evangeliums hat gleichwohl diese äußeren Beweisthümer äußerer Erfahrung
selbst zum Probierstein an die Hand gegeben, woran, als an ihren Früchten, man
sie und ein Jeder sich selbst erkennen kann. Noch aber hat man nicht gesehen:
daß jene ihrer Meinung nach außerordentlich Begünstigten (Auserwählten) es
dem natürlichen ehrlichen Manne, auf den man im Umgange, in Geschäften und
in Nöthen vertrauen kann, im mindesten zuvorthäten, da sie vielmehr im Ganzen
genommen, die Vergleichung mit diesem kaum aushalten dürften; zum Beweise,
daß es nicht der rechte Weg sei, von der Begnadigung zur Tugend, sondern
vielmehr von der Tugend zur Begnadigung fortzuschreiten.
Ende.
Fußnoten
[1] Die Varianten, welche dieser Aufsatz gegenüber dem Wiederabdrucke in der „Religion innerhalb
der Grenzen &c.“ aufweist, s. S. XXII-XXIII vorliegender Ausgabe.
[2] In dem Briefe an Stäudlin vom 4. Mai 1793: „Mein schon seit geraumer Zeit gemachter Plan der
mir obliegenden Bearbeitung des Feldes der reinen Philosophie ging auf die Auflösung der drei
Aufgaben: 1) Was kann ich wissen? (Metaphysik); 2) Was soll ich thun? (Moral); 3) Was darf ich
hoffen? (Religion); welcher zuletzt die vierte folgen sollte: Was ist der Mensch?“
[3] „Diese Betitelung war absichtlich so gestellt, damit man jene Abhandlung nicht dahin deutete, als
sollte sie die Religion aus bloßer Vernunft (ohne Offenbarung) bedeuten. Denn das wäre zu viel
Anmaßung gewesen; weil es doch sein konnte, daß die Lehren derselben von übernatürlich inspirirten
Männern herrührten; sondern daß ich nur dasjenige, was im Text der für geoffenbart geglaubten
Religion, der Bibel, auch durch bloße Vernunft erkannt werden kann, hier in einem Zusammenhange
vorstellig machen wollte.“ Kant in der Vorrede zum Streit der Facultäten. 1798.
[4] In vorliegender Ausgabe S. 8.
[5] In vorliegender Ausgabe S. 9.
[6] In vorliegender Ausgabe S. 11.
[7] In dem Briefe an Biester, den Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift spricht Kant von dem
„Urtheilsspruch“ der „drei Glaubensrichter“: indeß ist auch in der Darstellung bei Borowsky nur von
zwei Censoren (Hillmer und Hermes) die Rede.
[8] Die Paginirung bezieht sich auf die vorliegende Ausgabe. Bei dem Abzählen der Zeilen sind der
Columnentitel und die Zeile mit der Angabe der Paginirung, am Fuße der Seite, nicht mit gezählt.
[9] Es ist aus Rücksicht auf größere Uebersichtlichkeit des Druckes davon Abstand genommen
worden, diese Stellen des Grundtextes durch Antiquatypen auszuzeichnen, wie es in meiner Ausgabe
der „Kritik der reinen Vernunft“ und der „Kritik der Urtheilskraft“ geschehen ist.
[10] Statt dieses ausführlicheren Inhaltsverzeichnisses haben die Originalausgaben das auf S. 16
abgedruckte kürzere.
[11] B: Vorrede zur ersten Auflage.
[12] Diejenigen, denen der bloß formale Bestimmungsgrund (der Gesetzlichkeit) überhaupt, im Begriff
der Pflicht zum Bestimmungsgrunde nicht genügen will, gestehen dann doch, daß dieser nicht in der
auf eigenes Wohlbehagen gerichteten Selbstliebe angetroffen werden könne. Da bleiben aber alsdann
nur zwei Bestimmungsgründe übrig, einer, der rational ist, nämlich eigene Vollkommenheit, und ein
anderer, der empirisch ist, fremde Glückseligkeit. — Wenn sie nun unter der erstern nicht schon die
moralische, die nur eine einzige sein kann, verstehen, (nämlich einen dem Gesetze unbedingt
gehorchenden Willen), wobei sie aber im Zirkel erklären würden, so müßten sie die
Naturvollkommenheit des Menschen, sofern sie einer Erhöhung fähig ist, und deren es viel geben
kann, (als Geschicklichkeit in Künsten und Wissenschaften, Geschmack, Gewandtheit des Körpers u. dgl.) meinen. Dies ist aber jederzeit nur bedingter Weise gut, das ist, nur unter der Bedingung, daß ihr Gebrauch dem moralischen Gesetze (welches allein unbedingt gebietet), nicht widerstreite; also kann sie, zum Zweck gemacht, nicht Princip der Pflichtbegriffe sein. Eben dasselbe gilt auch von dem auf Glückseligkeit anderer Menschen gerichteten Zwecke. Denn eine Handlung muß zuvor an sich selbst nach dem moralischen Gesetze abgewogen werden, ehe sie auf die Glückseligkeit Anderer gerichtet wird. Dieser ihre Beförderung ist also nur bedingter Weise Pflicht, und kann nicht zum obersten Princip moralischer Maximen dienen.
[13] B: daß sie auf einen solchen Zweck eine nothwendige Beziehung habe.
[14] Der Satz: es ist ein Gott, mithin es ist ein höchstes Gut in der Welt, wenn er (als Glaubenssatz) bloß aus der Moral hervorgehen soll, ist ein synthetischer a priori, der, ob er gleich nur in praktischer Beziehung angenommen wird, doch über den Begriff der Pflicht, den die Moral enthält, (und der keine Materie der Willkühr, sondern bloß formale Gesetze derselben voraussetzt), hinausgeht, und aus dieser also analytisch nicht entwickelt werden kann. Wie ist aber ein solcher Satz a priori möglich? Das Zusammenstimmen mit der bloßen Idee eines moralischen Gesetzgebers aller Menschen ist zwar mit dem moralischen Begriffe von Pflicht überhaupt identisch, und sofern wäre der Satz, der diese Zusammenstimmung gebietet, analytisch. Aber die Annehmung seines Daseins sagt mehr, als die bloße Möglichkeit eines solchen Gegenstandes. Den Schlüssel zur Auflösung dieser Aufgabe, so viel ich davon einzusehen glaube, kann ich hier nur anzeigen, ohne sie auszuführen.
Zweck ist jederzeit der Gegenstand einer Zuneigung, das ist, einer unmittelbaren Begierde zum
Besitz einer Sache, vermittelst seiner Handlung; so wie das Gesetz (das praktisch gebietet), ein Gegenstand der Achtung ist. Ein objectiver Zweck (d. i. derjenige, den wir haben sollen), ist der, welcher uns von der bloßen Vernunft als ein solcher aufgegeben wird. Der Zweck, welcher die unumgängliche Bedingung, und zugleich zureichende aller übrigen enthält, ist der Endzweck. Eigene Glückseligkeit ist der subjective Endzweck vernünftiger Weltwesen, (den jedes derselben vermöge seiner von sinnlichen Gegenständen abhängigen Natur hat, und von dem es ungereimt wäre, zu sagen: daß man ihn haben solle), und alle praktischen Sätze, die diesen Endzweck zum Grunde haben, sind synthetisch aber zugleich empirisch. Daß aber Jedermann sich das höchste, in der Welt mögliche Gut, zum Endzwecke machen solle, ist ein synthetischer praktischer Satz a priori, und zwar ein objectivpraktischer durch die reine Vernunft aufgegebener, weil er ein Satz ist, der über den Begriff der Pflichten in der Welt hinausgeht, und eine Folge derselben (einen Effect) hinzuthut, der in den moralischen Gesetzen nicht enthalten ist, und daraus also analytisch nicht entwickelt werden kann. Diese nämlich gebieten schlechthin, es mag auch der Erfolg derselben sein, welcher er wolle, ja sie nöthigen sogar davon gänzlich zu abstrahiren, wenn es auf eine besondre Handlung ankommt, und machen dadurch die Pflicht zum Gegenstande der größten Achtung, ohne uns einen Zweck (und Endzweck) vorzulegen und aufzugeben, der etwa die Empfehlung derselben und die Triebfeder zur Erfüllung unsrer Pflicht ausmachen müßte. Alle Menschen könnten hieran auch genug haben, wenn sie (wie sie sollten), sich bloß an die Vorschrift der reinen Vernunft im Gesetz hielten. Was brauchen sie den Ausgang ihres moralischen Thuns und Lassens zu wissen, den der Weltlauf herbeiführen wird? Für sie ist’s genug, daß sie ihre Pflicht thun; es mag nun auch mit dem irdischen Leben Alles aus sein, und wohl gar selbst in diesem, Glückseligkeit und Würdigkeit vielleicht niemals zusammentreffen. Nun ists aber eine von den unvermeidlichen Einschränkungen des Menschen und seines (vielleicht auch aller andern Weltwesen) praktischen Vernunftvermögens, sich bei allen Handlungen nach dem Erfolg aus denselben umzusehen, um in diesem etwas aufzufinden, was zum Zweck für ihn dienen und auch die Reinigkeit der Absicht beweisen könnte, welcher in der Ausübung (nexu effectivo) zwar das letzte, in der Vorstellung aber und der Absicht (nexu finali) das erste ist. An diesem Zwecke nun, wenn er gleich durch die bloße Vernunft ihm vorgelegt wird, sucht der Mensch etwas, was er lieben kann; das Gesetz, also, was ihm bloß Achtung einflößt, ob es zwar jenes als Bedürfniß nicht anerkennt, erweitert sich doch zum Behuf desselben zu Aufnehmung des moralischen Endzwecks der Vernunft unter seine Bestimmungsgründe; das ist, der Satz: mache das höchste in der Welt mögliche Gut zu deinem Endzweck, ist ein synthetischer Satz a priori, der durch das moralische Gesetz selber eingeführt wird,
und wodurch gleichwol die praktische Vernunft sich über das Letztere erweitert, welches dadurch
möglich ist, daß jenes auf die Natureigenschaft des Menschen, sich zu allen Handlungen noch außer
dem Gesetz noch einen Zweck denken zu müssen, bezogen wird, (welche Eigenschaft desselben ihn
zum Gegenstande der Erfahrung macht) und ist (gleichwie die theoretischen und dabei synthetischen
Sätze a priori) nur dadurch möglich, daß er das Princip a priori der Erkenntniß der
Bestimmungsgründe einer freien Willkühr in der Erfahrung überhaupt enthält, sofern diese, welche die
Wirkungen der Moralität in ihren Zwecken darlegt, dem Begriff der Sittlichkeit, als Causalität in der
Welt, objective, obgleich nur praktische Realität verschafft. — Wenn nun aber die strengste
Beobachtung der moralischen Gesetze als Ursache der Herbeiführung des höchsten Guts (als Zwecks)
gedacht werden soll: so muß, weil das Menschenvermögen dazu nicht hinreicht, die Glückseligkeit in
der Welt einstimmig mit der Würdigkeit glücklich zu sein, zu bewirken, ein allvermögendes
moralisches Wesen als Weltherrscher angenommen werden, unter dessen Vorsorge dieses geschieht, d.
i. die Moral führt unausbleiblich zur Religion.
[15] Vgl. hierzu Vorwort des Herausgebers, S. VI.
[16] Hier folgt in dem Originaldruck (A) die Bemerkung: „Die auf den ersten Bogen von der meinigen
abweichenden Orthographie wird der Leser wegen der Verschiedenheit der Hände, die an der
Abschrift gearbeitet haben, und der Kürze der Zeit, die mir zur Durchsicht übrig blieb, entschuldigen.“
— Diese Bemerkung ist bei dem Wiederabdruck der Vorrede in der Ausgabe B weggelassen worden.
[17] Diese Angabe berichtigt Kant in dem Abschnitt: Emendanda (B. S. [XXIX]) mit den Worten: „Die
meisten neuen Zusätze sind nicht, wie in der Vorrede gesagt ist, mit einem Kreuz (†), sondern mit
einem Stern (*) bezeichnet.“ Er giebt aber diese Zusätze in dem folgenden Verzeichniß nicht
vollständig an. In der vorliegenden Ausgabe sind sämmtliche Zusätze mit einem †) bezeichnet,
außerdem aber in [[ ]] gestellt und von einer Bemerkung des Herausgebers begleitet.
[18] Aetas parentum, pejor avis, tulit
Nos nequiores, mox daturos
Progeniem vitiosiorem. Horat.
[19] Daß der erste subjective Grund der Annehmung moralischer Maximen unerforschlich sei, ist
daraus schon vorläufig zu ersehen: daß, da diese Annehmung frei ist, der Grund derselben (warum ich
z. B. eine böse und nicht vielmehr eine gute Maxime angenommen habe) in keiner Triebfeder der
Natur, sondern immer wiederum in einer Maxime gesucht werden muß; und, da auch diese eben sowol
ihren Grund haben muß, außer der Maxime aber kein Bestimmungsgrund der freien Willkühr angeführt
werden soll und kann, man in der Reihe der subjectiven Bestimmungsgründe ins Unendliche immer
weiter zurückgewiesen wird, ohne auf den ersten Grund kommen zu können.
[20] Wenn das Gute = a ist, so ist sein contradictorisch Entgegengesetztes, das Nichtgute. Dieses ist
nun die Folge entweder eines bloßen Mangels eines Grundes des Guten = 0, oder eines positiven
Grundes des Widerspiels desselben = - a; im letztern Falle kann das Nichtgute auch das positive Böse
heißen. (In Ansehung des Vergnügens und Schmerzens giebt es ein dergleichen Mittleres, so daß das
Vergnügen = a, der Schmerz = -a, und der Zustand, worin keines von beiden angetroffen wird, die
Gleichgültigkeit = 0 ist.) Wäre nun das moralische Gesetz in uns keine Triebfeder der Willkühr; so
würde Moralischgut (Zusammenstimmung der Willkühr mit dem Gesetze) = a, Nichtgut = 0, dieses
aber die bloße Folge vom Mangel einer moralischen Triebfeder = a×0 sein. Nun ist es aber in uns
Triebfeder = a; folglich ist der Mangel der Uebereinstimmung der Willkühr mit demselben (= 0) nur
als Folge von einer realiter entgegengesetzten Bestimmung der Willkühr, d. i. einer Widerstrebung
derselben = -a, d. i. nur durch eine böse Willkühr, möglich; und zwischen einer bösen und guten
Gesinnung (innerem Princip der Maximen,) nach welcher auch die Moralität der Handlung beurtheilt
werden muß, giebt es also nichts Mittleres. [[Eine moralisch-gleichgültige Handlung (adiophoron
morale) würde eine bloß aus Naturgesetzen erfolgende Handlung sein, die also aufs sittliche Gesetz,
als Gesetz der Freiheit, in gar keiner Beziehung steht; indem sie kein Factum ist und in Ansehung ihrer weder Gebot, noch Verbot, noch auch Erlaubniß (gesetzliche Befugniß) stattfindet, oder nöthig ist.]]
[162]
[21] † [[Herr Prof. Schiller mißbilligt in seiner mit Meisterhand verfaßten Abhandlung (Thalia 1793, 3. Stück) über Anmuth und Würde in der Moral diese Vorstellungsart der Verbindlichkeit, als ob sie eine karthäuserartige Gemüthsstimmung bei sich führe; allein ich kann, da wir in den wichtigsten Principien einig sind, auch in diesem keine Uneinigkeit statuiren; wenn wir uns nur unter einander verständlich machen können. — Ich gestehe gern: daß ich dem Pflichtbegriffe, gerade um seiner Würde willen, keine Anmuth beigesellen kann. Denn er enthält unbedingte Nöthigung, womit Anmuth in geradem Widerspruch steht. Die Majestät des Gesetzes (gleich dem auf Sinai) flößt Ehrfurcht ein (nicht Scheu, welche zurückstößt, auch nicht Reiz, der zur Vertraulichkeit einladet), welche Achtung des Untergebenen gegen seinen Gebieter, in diesem Fall aber, da dieser in uns selbst liegt, ein Gefühl des Erhabenen unsrer eigenen Bestimmung erweckt, was uns mehr hinreißt, als alles Schöne. — Aber die Tugend, d. i. die fest gegründete Gesinnung, seine Pflicht genau zu erfüllen, ist in ihren Folgen auch wohlthätig, mehr wie Alles, was Natur oder Kunst in der Welt leisten mag; und das herrliche Bild der Menschheit, in dieser ihrer Gestalt aufgestellt, verstattet gar wohl die Begleitung der Grazien, die aber, wenn noch von Pflicht allein die Rede ist, sich in ehrerbietiger Entfernung halten. Wird aber auf die anmuthigen Folgen gesehen, welche die Tugend, wenn sie überall Eingang fände, in der Welt verbreiten würde, so zieht alsdann die moralisch-gerichtete Vernunft die Sinnlichkeit (durch die Einbildungskraft) mit ins Spiel. Nur nach bezwungenen Ungeheuern wird Hercules Musaget, vor welcher Arbeit jene guten Schwestern zurückbeben. Diese Begleiterinnen der Venus Urania sind Buhlschwestern im Gefolge der Venus Dione, sobald sie sich ins Geschäft der Pflichtbestimmung einmischen und die Triebfedern dazu hergeben wollen. — Frägt man nun, welcherlei ist die ästhetische Beschaffenheit, gleichsam das Temperament der Tugend, muthig, mithin fröhlich, oder ängstlich-gebeugt und niedergeschlagen? so ist kaum eine Antwort nöthig. Die letztere sklavische Gemüthsstimmung kann nie ohne einen verborgenen Haß des Gesetzes stattfinden, und das fröhliche Herz in Befolgung seiner Pflicht (nicht die Behaglichkeit in Anerkennung desselben) ist ein Zeichen der Aechtheit tugendhafter Gesinnung, selbst in der Frömmigkeit, die nicht in der Selbstpeinigung des reuigen Sünders (welche sehr zweideutig ist und gemeiniglich nur innerer Vorwurf ist, wider die Klugheitsregel verstoßen zu haben), sondern im festen Vorsatz, es künftig besser zu machen, besteht, der durch den guten Fortgang angefeuert, eine fröhliche Gemüthsstimmung bewirken muß, ohne welche man nie gewiß ist, das Gute auch lieb gewonnen, d. ist es in seine Maxime aufgenommen zu
haben.]][163]
[22] Die alten Moralphilosophen, die so ziemlich Alles erschöpften, was über die Tugend gesagt werden kann, haben obige zwei Fragen auch nicht unberührt gelassen. Die erste drückten sie so aus: Ob die Tugend erlernt werden müsse (der Mensch also von Natur gegen sie und das Laster indifferent sei)? Die zweite war: Ob es mehr als eine Tugend gebe (mithin es nicht etwa stattfinde, daß der Mensch in einigen Stücken tugendhaft, in andern lasterhaft sei)? Beides wurde von ihnen mit rigoristischer Bestimmtheit verneint, und das mit Recht; denn sie betrachteten die Tugend an sich in der Idee der Vernunft (wie der Mensch sein soll). Wenn man dieses moralische Wesen aber, den Menschen in der Erscheinung, d. i. wie ihn uns die Erfahrung kennen läßt, sittlich beurtheilen will; so kann man beide angeführten Fragen bejahend beantworten; denn da wird er nicht auf der Wage der reinen Vernunft (vor einem göttlichen Gericht), sondern nach empirischem Maßstabe (von einem menschlichen Richter) beurtheilt. Wovon in der Folge noch gehandelt werden wird.
[23] B: den einzelnen.
[24] Man kann diese nicht, als schon in dem Begriff der vorigen enthalten, sondern man muß sie nothwendig als eine besondere Anlage betrachten. Denn es folgt daraus, daß ein Wesen Vernunft hat, gar nicht, daß diese ein Vermögen enthalte, die Willkühr unbedingt, durch die bloße Vorstellung der Qualification ihrer Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung zu bestimmen, und also für sich selbst
praktisch zu sein: wenigstens so viel wir einsehen können. Das allervernünftigste Weltwesen könnte
doch immer gewisser Triebfedern, die ihm von Objecten der Neigung herkommen, bedürfen, um seine
Willkühr zu bestimmen; hiezu aber die vernünftigste Ueberlegung, sowohl was die größte Summe der
Triebfedern, als auch die Mittel, den dadurch bestimmten Zweck zu erreichen, betrifft, anwenden: ohne
auch nur die Möglichkeit von so etwas, als das moralische schlechthin gebietende Gesetz ist, welches
sich selbst, und zwar als höchste Triebfeder, ankündigt, zu ahnen. Wäre dieses Gesetz nicht in uns
gegeben, wir würden es als ein solches, durch keine Vernunft herausklügeln, oder der Willkühr
anschwatzen; und doch ist dieses Gesetz das einzige, was uns der Unabhängigkeit unsrer Willkühr von
der Bestimmung durch alle andern Triebfedern (unsrer Freiheit) und hiemit zugleich der
Zurechnungsfähigkeit aller Handlungen bewußt macht.
[25] „concupiscentia“ ist Zusatz von B.
[26] † [[Hang ist eigentlich nur die Prädisposition zum Begehren eines Genusses, der, wenn das
Subject die Erfahrung davon gemacht haben wird, Neigung dazu hervorbringt. So haben alle rohen
Menschen einen Hang zu berauschenden Dingen; denn obgleich viele von ihnen den Rausch gar nicht
kennen, und also auch gar keine Begierde zu Dingen haben, die ihn bewirken, so darf man sie solche
doch nur einmal versuchen lassen, um eine kaum vertilgbare Begierde dazu bei ihnen hervorzubringen.
— Zwischen dem Hange und der Neigung, welche Bekanntschaft mit dem Object des Begehrens
voraussetzt, ist noch der Instinkt, welcher ein gefühltes Bedürfniß ist, etwas zu thun oder zu genießen,
wovon man noch keinen Begriff hat (wie der Kunsttrieb bei Thieren, oder der Trieb zum Geschlecht).
Von der Neigung an ist endlich noch eine Stufe des Begehrungsvermögens die Leidenschaft (nicht der
Affect, denn dieser gehört zum Gefühl der Lust und Unlust), welche eine Neigung ist, die die
Herrschaft über sich selbst ausschließt.]][164]
[27] B hat „verderbter“ statt „verdorbener“.
[28] † [[Wie der immerwährende Krieg zwischen den Arathapescau- und den Hundsrippen-Indianern
keine andere Absicht, als bloß das Todtschlagen hat. Kriegstapferkeit ist die höchste Tugend der
Wilden, in ihrer Meinung. Auch im gesitteten Zustande ist sie ein Gegenstand der Bewunderung und
ein Grund der vorzüglichen Achtung, die derjenige Stand fordert, bei dem diese das einzige Verdienst
ist; und dieses nicht ohne Grund in der Vernunft. Denn daß der Mensch etwas haben und sich zum
Zweck machen könne, was er noch höher schätzt, als sein Leben (die Ehre), wobei er allem Eigennutz
entsagt, beweist doch eine gewisse Erhabenheit in seiner Anlage. Aber man sieht doch an der
Behaglichkeit, womit die Sieger ihre Großthaten (des Zusammenhauens, Niederstoßens ohne
Verschonen, und dergl.) preisen, daß bloß ihre Ueberlegenheit und die Zerstörung, welche sie bewirken
konnten, ohne einen andern Zweck, das sei, worauf sie sich eigentlich etwas zu Gute thun.]][165]
[29] † [[Wenn man dieser ihre Geschichte bloß als das Phänomen der uns großentheils verborgenen
inneren Anlagen der Menschheit ansieht, so kann man einen gewissen maschinenmäßigen Gang der
Natur, nach Zwecken, die nicht ihre (der Völker) Zwecke, sondern Zwecke der Natur sind, gewahr
werden. Ein jeder Staat strebt, so lange er einen andern neben sich hat, den er zu bezwingen hoffen
darf, sich durch dieses Unterwerfung zu vergrößern, und also zur Universalmonarchie, einer
Verfassung, darin alle Freiheit und mit ihr (was die Folge derselben ist) Tugend, Geschmack und
Wissenschaft erlöschen müßte. Allein dieses Ungeheuer (in welchem die Gesetze allmählig ihre Kraft
verlieren), nachdem es alle benachbarten verschlungen hat, löset sich endlich von selbst auf und theilt
sich, durch Aufruhr und Zwiespalt, in viele kleinere Staaten, die, anstatt zu einem Staatenverein
(Republik freier verbündeter Völker) zu streben, wiederum ihrerseits jeder dasselbe Spiel von Neuem
anfangen, um den Krieg (diese Geißel des menschlichen Geschlechts) ja nicht aufhören zu lassen, der,
ob er gleich nicht so unheilbar böse ist, als das Grab der allgemeinen Alleinherrschaft (oder auch ein
Völkerbund, um die Despotie in keinem Staate abkommen zu lassen), doch, wie ein Alter sagte, mehr
böse Menschen macht, als er deren wegnimmt.]][166]
[30] B: worin.
[31] Von diesem Verdammungsurtheile der moralisch richtenden Vernunft ist der eigentliche Beweis nicht in diesem, sondern im vorigen Abschnitte enthalten; dieser enthält nur die Bestätigung desselben durch Erfahrung, welche aber nie die Wurzel des Bösen, in der obersten Maxime der freien Willkühr in Beziehung aufs Gesetz, aufdecken kann, die, als intelligibele That vor aller Erfahrung vorhergeht. — Hieraus, d. i. aus der Einheit der obersten Maxime, bei der Einheit des Gesetzes, worauf sie sich bezieht, läßt sich auch einsehen: warum der reinen intellektuellen Beurtheilung des Menschen der Grundsatz der Ausschließung des Mittleren zwischen Gut und Böse zum Grunde liegen müsse; indessen daß der empirischen Beurtheilung aus sensibeler That (dem wirklichen Thun und Lassen) der Grundsatz untergelegt werden kann: daß es ein Mittleres zwischen diesen Extremen gebe, einerseits ein Negatives der Indifferenz, vor aller Ausbildung, andererseits ein Positives der Mischung, theils gut, theils böse zu sein. Aber die letztere ist nur die Beurtheilung der Moralität des Menschen in der Erscheinung, und ist der ersteren im Endurtheile unterworfen.
[32] Die drei sogenannten obern Facultäten (auf hohen Schulen) würden, jede nach ihrer Art, sich diese Vererbung verständlich machen: nämlich, entweder als Erbkrankheit, oder Erbschuld, oder Erbsünde. 1) Die medicinische Facultät würde sich das erbliche Böse etwa wie den Bandwurm vorstellen, von welchem wirklich einige Naturkündiger der Meinung sind, daß, da er sonst weder in einem Elemente außer uns, noch (von derselben Art) in irgend einem andern Thiere angetroffen wird, er schon in den ersten Eltern gewesen sein müsse. 2) Die Juristenfacultät würde es als die rechtliche Folge der Antretung einer uns von diesen hinterlassenen, aber mit einem schweren Verbrechen belasteten, Erbschaft ansehen, (denn geboren werden ist nichts Anders, als den Gebrauch der Güter der Erde, so fern sie zu unserer Fortdauer unentbehrlich sind, erwerben). Wir müssen also Zahlung leisten (büßen), und werden am Ende doch (durch den Tod) aus diesem Besitze geworfen. Wie recht ist von Rechtswegen. 3) Die theologische Facultät würde dieses Böse als persönliche Theilnehmung unserer ersten Eltern an dem Abfall eines verworfenen Aufrührers ansehen: entweder daß wir (ob zwar jetzt dessen unbewußt) damals selbst mitgewirkt haben; oder nur jetzt, unter seiner (als Fürsten dieser Welt) Herrschaft geboren, uns die Güter derselben mehr, als den Oberbefehl des himmlischen Gebieters gefallen lassen, und nicht Treue genug besitzen, uns davon loszureißen, dafür aber künftig auch sein Loos mit ihm theilen müssen.
[33] Alle bezeugte Ehrerbietung gegen das moralische Gesetz ohne ihm doch, als für sich hinreichender Triebfeder, in seiner Maxime das Uebergewicht über alle anderen Bestimmungsgründe der Willkühr einzuräumen, ist geheuchelt, und der Hang dazu innere Falschheit, d. i. ein Hang, sich in der Deutung des moralischen Gesetzes zum Nachtheil desselben selbst zu belügen (III, 5.); weswegen auch die Bibel (christlichen Antheils) den Urheber des Bösen (der in uns selbst liegt), den Lügner von Anfang nennt, und so den Menschen in Ansehung dessen, was der Hauptgrund des Bösen in ihm zu sein scheint, charakterisirt.
[34] Das hier Gesagte muß nicht dafür angesehen werden, als ob es Schriftauslegung sein solle, welche außerhalb den Grenzen der Befugniß der bloßen Vernunft liegt. Man kann sich über die Art erklären, wie man sich einen historischen Vortrag moralisch zu Nutze macht, ohne darüber zu entscheiden, ob das auch der Sinn des Schriftstellers sei, oder wir ihn nur hineinlegen: wenn er nur für sich und ohne allen historischen Beweis wahr, dabei aber zugleich der einzige ist, nach welchem wir aus einer Schriftstelle für uns etwas zur Besserung ziehen können, die sonst nur eine unfruchtbare Vermehrung unserer historischen Erkenntniß sein würde. Man muß nicht ohne Noth über etwas, und das historische Ansehen desselben streiten; was, ob es so, oder anders verstanden werde, nichts dazu beiträgt, ein besserer Mensch zu werden, wenn, was dazu beitragen kann, auch ohne historischen Beweis erkannt wird, und gar ohne ihn erkannt werden muß. Das historische Erkenntniß, welches keine innere für Jedermann gültige Beziehung hierauf hat, gehört unter die Adiaphora, mit denen es Jeder halten mag, wie er es für sich erbaulich findet.
[35] B: erhabener.
[36] In B steht über dieser Aufschrift: Allgemeine Anmerkung. Die Zahl V ist weggelassen.
[37] Der der Anlage nach gute Baum ist es noch nicht der That nach; denn wäre er es, so könnte er
freilich nicht arge Früchte bringen; nur wenn der Mensch die für das moralische Gesetz in ihm gelegte
Triebfeder in seine Maxime aufgenommen hat, wird er ein guter Mensch (der Baum schlechthin ein
guter Baum) genannt.
[38] Worte, die einen zwiefachen ganz verschiednen Sinn annehmen können, halten öfter die
Ueberzeugung aus den klärsten Gründen lange Zeit auf. Wie Liebe überhaupt, so kann auch Selbstliebe
in die des Wohlwollens und des Wohlgefallens (benevolentiae et complacentiae) eingetheilt werden,
und beide müssen (wie sich von selbst versteht) vernünftig sein. Die erste in seine Maxime aufnehmen,
ist natürlich (denn wer wird nicht wollen, daß es ihm jederzeit wohl ergehe?). Sie ist aber sofern
vernünftig, als theils in Ansehung des Zwecks nur dasjenige, was mit dem größten und dauerhaftesten
Wohlergehen zusammen bestehen kann, theils zu jedem dieser Bestandstücke der Glückseligkeit die
tauglichsten Mittel gewählt werden. Die Vernunft vertritt hier nur die Stelle einer Dienerin der
natürlichen Neigung; die Maxime aber, die man deshalb annimmt, hat gar keine Beziehung auf
Moralität. Wird sie aber zum unbedingten Princip der Willkühr gemacht, so ist sie die Quelle eines
unabsehlich großen Widerstreits gegen die Sittlichkeit. — Eine vernünftige Liebe des Wohlgefallens an
sich selbst kann nun entweder so verstanden werden, daß wir uns in jenen schon genannten auf
Befriedigung der Naturneigung abzweckenden Maximen (sofern jener Zweck durch Befolgung
derselben erreicht wird) wohlgefallen; und da ist sie mit der Liebe des Wohlwollens gegen sich selbst
einerlei; man gefällt sich selbst, wie ein Kaufmann, dem seine Handlungsspeculationen gut
einschlagen, und der sich wegen der dabei genommenen Maximen seiner guten Einsicht erfreut. Allein
die Maxime der Selbstliebe des unbedingten (nicht von Gewinn oder Verlust aus den Folgen der
Handlung abhängenden) Wohlgefallens an sich selbst würde das innere Princip einer, allein unter der
Bedingung der Unterordnung unserer Maximen unter das moralische Gesetz, uns möglichen
Zufriedenheit sein. Kein Mensch, dem die Moralität nicht gleichgültig ist, kann an sich einen
Wohlgefallen haben, ja gar ohne ein bitteres Mißfallen an sich selbst, sein, der sich solcher Maximen
bewußt ist, die mit dem moralischen Gesetze in ihm nicht übereinstimmen. Man könnte diese die
Vernunftliebe seiner selbst nennen, welche alle Vermischung anderer Ursachen der Zufriedenheit aus
den Folgen seiner Handlungen (unter dem Namen einer dadurch sich zu verschaffenden
Glückseligkeit) mit den Triebfedern der Willkühr verhindert. Da nun das Letztere die unbedingte
Achtung fürs Gesetz bezeichnet, warum will man durch den Ausdruck einer vernünftigen, aber nur
unter der letzteren Bedingung moralischen Selbstliebe sich das deutliche Verstehen des Princips
unnöthigerweise erschweren, indem man sich im Zirkel herumdreht (denn man kann sich auf
moralische Art nur selbst lieben; sofern man sich seiner Maxime bewußt ist, die Achtung fürs Gesetz
zur höchsten Triebfeder seiner Willkühr zu machen)? Glückseligkeit ist unserer Natur nach, für uns,
als von Gegenständen der Sinnlichkeit abhängige Wesen, das erste und das, was wir unbedingt
begehren. Eben dieselbe ist unserer Natur nach (wenn man überhaupt das, was uns angeboren ist, so
nennen will) als mit Vernunft und Freiheit begabter Wesen, bei Weitem nicht das Erste, noch auch
unbedingt ein Gegenstand unserer Maximen; sondern dieses ist die Würdigkeit glücklich zu sein, d. i.
die Uebereinstimmung aller unserer Maximen mit dem moralischen Gesetze. Daß diese nun objectiv
die Bedingung sei, unter welcher der Wunsch der ersteren allein mit der gesetzgebenden Vernunft
zusammenstimmen kann, darin besteht alle sittliche Vorschrift; und in der Gesinnung, auch nur so
bedingt zu wünschen, die sittliche Denkungsart.
[39] B druckt: Daß aber Jemand nicht bloß ein gesetzlich, sondern ..... (virtus noumenon) werde,
welcher &c.
[40] Daß der Begriff der Freiheit der Willkühr nicht vor dem Bewußtsein des moralischen Gesetzes in
uns vorhergehe, sondern nur aus der Bestimmbarkeit unserer Willkühr durch dieses, als ein
unbedingtes Gebot, geschlossen werde; davon kann man sich bald überzeugen, wenn man sich fragt, ob man auch gewiß und unmittelbar sich eines Vermögens bewußt sei, jede noch so große Triebfeder zur Uebertretung (Phalaris licet imperet ut sis Falsus, et admoto dictet periuria tauro) durch festen Vorsatz überwältigen zu können. Jedermann wird gestehen müssen: er wisse nicht, ob, wenn ein solcher Fall einträte, er nicht in seinem Vorsatz wanken würde. Gleichwohl aber gebietet ihm die Pflicht unbedingt: er solle ihm treu bleiben; und hieraus schließt er mit Recht: er müsse es auch können, und seine Willkühr sei also frei. Die, welche diese unerforschliche Eigenschaft als ganz begreiflich vorspiegeln, machen durch das Wort Determinismus (dem Satze der Bestimmung der Willkühr durch innere hinreichende Gründe) ein Blendwerk, gleich als ob die Schwierigkeit darin bestände, diesen mit der Freiheit zu vereinigen, woran doch Niemand denkt; sondern: wie der Prädeterminismus, nach welchem willkührliche Handlungen als Begebenheiten ihre bestimmenden Gründe, in der vorhergehenden Zeit haben (die, mit dem, was sie in sich hält, nicht mehr in unserer Gewalt ist), mit der Freiheit, nach welcher die Handlung sowohl als ihr Gegentheil in dem Augenblicke des Geschehens in der Gewalt des Subjects sein muß, zusammen bestehen könne: Das ists, was man einsehen will, und nie einsehen wird.
[[Den Begriff der Freiheit mit der Idee von Gott, als einem nothwendigen Wesen, zu vereinigen, hat
gar keine Schwierigkeit; weil die Freiheit nicht in der Zufälligkeit der Handlung (daß sie gar nicht durch Gründe determinirt sei), d. i. nicht im Indeterminismus (daß Gutes oder Böses zu thun Gott gleich möglich sein müsse, wenn man seine Handlung frei nennen sollte), sondern in der absoluten Spontaneität besteht, welche allein beim Prädeterminismus Gefahr läuft, wo der Bestimmungsgrund der Handlung in der vorigen Zeit ist, mithin so, daß jetzt die Handlung nicht mehr in meiner Gewalt, sondern in der Hand der Natur ist, mich unwiderstehlich bestimmt; da dann, weil in Gott keine
Zeitfolge zu denken ist, diese Schwierigkeit wegfällt.]][167]
[41] † [[Diese allgemeine Anmerkung[168] ist die erste von den vieren, deren eine jedem Stücke dieser Schrift angehängt ist, und welche die Aufschrift führen könnten: 1) von Gnadenwirkungen, 2) Wundern, 3) Geheimnissen, 4) Gnadenmitteln. — Diese sind gleichsam Parerga der Religion innerhalb der Grenzen der reinen Vernunft; sie gehören nicht innerhalb dieselben, aber stoßen doch an sie an. Die Vernunft im Bewußtsein ihres Unvermögens, ihrem moralischen Bedürfniß ein Genüge zu thun, dehnt sich bis zu überschwenglichen Ideen aus, die jenen Mangel ergänzen könnten, ohne sie doch als einen erweiterten Besitz sich zuzueignen. Sie bestreitet nicht die Möglichkeit oder Wirklichkeit der Gegenstände derselben, aber sie kann sie nur nicht in ihre Maximen zu denken und zu handeln aufnehmen. Sie rechnet sogar darauf, daß, wenn in dem unerforschlichen Felde des Uebernatürlichen noch etwas mehr ist, als sie sich verständlich machen kann, was aber doch zu Ergänzung des moralischen Unvermögens nothwendig wäre, dieses ihrem guten Willen auch unerkannt zu Statten kommen werde, mit einem Glauben, den man den (über die Möglichkeit desselben) reflectirenden nennen könnte, weil der dogmatische, der sich als ein Wissen ankündigt, ihr unaufrichtig oder vermessen vorkommt; denn die Schwierigkeiten gegen das, was für sich selbst (praktisch) feststeht, wegzuräumen, ist, wenn sie transscendente Fragen betreffen, nur ein Nebengeschäft (Parergon). Was den Nachtheil aus diesen, auch moralisch-transscendenten, Ideen anlangt, wenn wir sie in die Religion einführen wollten, so ist die Wirkung davon, nach der Ordnung der vier obbenannten Classen, 1) der vermeinten innern Erfahrung (Gnadenwirkungen) Schwärmerei, 2) der angeblichen äußeren Erfahrung (Wunder) Aberglaube, 3) der gewähnten Verstandeserleuchtung in Ansehung des Uebernatürlichen (Geheimnisse) Illuminatismus, Adeptenwahn, 4) der gewagten Versuche aufs Uebernatürliche hin zu wirken (Gnadenmittel) Thaumaturgie, lauter Verirrungen einer über ihre Schranken hinausgehenden Vernunft, und zwar in vermeintlich moralischer (gottgefälliger) Absicht. — Was aber diese allgemeine Anmerkung zum ersten Stück gegenwärtiger Abhandlung besonders betrifft, so ist die Herbeirufung der Gnadenwirkungen von der letzteren Art und kann nicht in die Maximen der Vernunft aufgenommen werden, wenn diese sich innerhalb ihren Grenzen hält; wie überhaupt nichts Uebernatürliches, weil gerade bei diesem aller Vernunftgebrauch aufhört. — Denn, sie theoretisch woran kennbar zu machen (daß sie Gnaden-, nicht innere Naturwirkungen sind), ist unmöglich, weil unser Gebrauch des Begriffs von Ursache und Wirkung über Gegenstände der Erfahrung, mithin über die Natur hinaus nicht erweitert werden kann; die Voraussetzung aber einer
praktischen Benutzung dieser Idee ist ganz sich selbst widersprechend. Denn als Benutzung würde sie
eine Regel von dem voraussetzen, was wir (in gewisser Absicht) Gutes selbst zu thun haben, um etwas
zu erlangen; eine Gnadenwirkung aber zu erwarten, bedeutet gerade das Gegentheil, nämlich, daß das
Gute (das moralische) nicht unsere, sondern die That eines andern Wesens sein werde, wir also sie
durch Nichtsthun allein erwerben können, welches sich widerspricht. Wir können sie also, als etwas
Unbegreifliches, einräumen, aber sie weder zum theoretischen, noch praktischen Gebrauch in unsere
Maxime aufnehmen.]][169]
[42] Diese Philosophen nahmen ihr allgemeines moralisches Princip von der Würde der menschlichen
Natur, der Freiheit, (als Unabhängigkeit von der Macht der Neigungen), her; ein besseres und edleres
konnten sie auch nicht zum Grunde legen. Die moralischen Gesetze schöpften sie nun unmittelbar aus
der, auf solche Art, allein gesetzgebenden und durch sie schlechthin gebietenden Vernunft, und so war
objectiv, was die Regel betrifft, und auch subjectiv, was die Triebfeder anlangt, wenn man dem
Menschen einen unverdorbenen Willen beilegt, diese Gesetze unbedenklich in seine Maximen
aufzunehmen, Alles ganz richtig angegeben. Aber in der letztern[170] Voraussetzung lag eben der
Fehler. Denn, so früh wir auch auf unsern sittlichen Zustand unsere Aufmerksamkeit richten mögen, so
finden wir: daß mit ihm es nicht mehr res integra ist, sondern wir davon anfangen müssen, das Böse,
was schon Platz genommen hat, (es aber, ohne daß wir es in unsere Maxime aufgenommen hätten,
nicht würde haben thun können) aus seinem Besitz zu vertreiben: d. i. das erste wahre Gute, was der
Mensch thun kann, sei, vom Bösen auszugehen, welches nicht in den Neigungen, sondern in der
verkehrten Maxime, und also in der Freiheit selbst zu suchen ist. Jene erschweren nur die Ausführung
der entgegengesetzten guten Maxime; das eigentliche Böse aber besteht darin: daß man jenen
Neigungen, wenn sie zur Uebertretung anreizen, nicht widerstehen will, und diese Gesinnung ist
eigentlich der wahre Feind. Die Neigungen sind nur Gegner der Grundsätze überhaupt, (sie mögen gut
oder böse sein), und sofern ist jenes edelmüthige Princip der Moralität als Vorübung (Disciplin der
Neigungen überhaupt) zur Lenksamkeit des Subjects durch Grundsätze vortheilhaft. Aber sofern es
specifisch Grundsätze des Sittlich-Guten sein sollen, und es gleichwohl als Maxime nicht sind, so muß
noch ein anderer Gegner derselben im Subject vorausgesetzt werden, mit dem die Tugend den Kampf
zu bestehen hat, ohne welchen alle Tugenden, zwar nicht, wie jener Kirchenvater will, glänzende
Laster, aber doch glänzende Armseligkeiten sein würden; weil dadurch zwar öfters der Aufruhr gestillt,
der Aufrührer selbst aber nie besiegt, und ausgerottet wird.
[43] Es ist eine ganz gewöhnliche Voraussetzung der Moralphilosophie, daß sich das Dasein des
Sittlichbösen im Menschen gar leicht erklären lasse, und zwar aus der Macht der Triebfedern der
Sinnlichkeit einerseits, und aus der Ohnmacht der Triebfeder der Vernunft (der Achtung fürs Gesetz)
andererseits, d. i. aus Schwäche. Aber alsdann müßte sich das Sittlichgute (in der moralischen Anlage)
an ihm noch leichter erklären lassen; denn die Begreiflichkeit des einen ist, ohne die des andern, gar
nicht denkbar. Nun ist aber das Vermögen der Vernunft, durch die bloße Idee eines Gesetzes über alle
entgegenstrebenden Triebfedern Meister zu werden, schlechterdings unerklärlich; also ist es
unbegreiflich, wie die der Sinnlichkeit über eine mit solchem Ansehen gebietende Vernunft, Meister
werden können. Denn, wenn alle Welt der Vorschrift des Gesetzes gemäß verführe, so würde man
sagen: daß Alles nach der natürlichen Ordnung zuginge, und Niemand würde sich einfallen lassen,
auch nur nach der Ursache zu fragen.
[44] Es ist eine Eigenthümlichkeit der christlichen Moral: das Sittlichgute vom Sittlichbösen nicht wie
den Himmel von der Erde, sondern wie den Himmel von der Hölle unterschieden vorzustellen; eine
Vorstellung, die zwar bildlich, und als solche empörend, nichts desto weniger aber, ihrem Sinn nach,
philosophisch richtig ist. — Sie dient nämlich dazu, zu verhüten: daß das Gute und Böse, das Reich
des Lichts und das Reich der Finsterniß, nicht als an einander grenzend, und durch allmählige Stufen
(der größern und mindern Helligkeit) sich in einander verlierend gedacht, sondern durch eine
unermeßliche Kluft von einander getrennt vorgestellt werde. Die gänzliche Ungleichartigkeit der
Grundsätze, mit denen man unter einem oder dem andern dieser zwei Reiche Unterthan sein kann, und
zugleich die Gefahr, die mit der Einbildung von einer nahen Verwandtschaft der Eigenschaften, die zu
einem, oder dem andern qualificiren, verbunden ist, berechtigen zu dieser Vorstellungsart, die, bei dem Schauderhaften, das sie in sich enthält, zugleich sehr erhaben ist.
[45] Zusatz von B.
[46] B: diese.
[47] B: geschehen sein müßten.
[48] Es ist freilich eine Beschränktheit der menschlichen Vernunft, die doch einmal von ihr nicht zu trennen ist: daß wir uns keinen moralischen Werth von Belange an den Handlungen einer Person denken können, ohne zugleich sie, oder ihre Aeußerung auf menschliche Weise vorstellig zu machen; ob zwar damit eben nicht behauptet werden will, daß es an sich (κατ’ ἀλήθειαν) auch so bewandt sei; denn wir bedürfen, um uns übersinnliche Beschaffenheiten faßlich zu machen, immer einer gewissen Analogie mit Naturwesen. So legt ein philosophischer Dichter dem Menschen, sofern er einen Hang zum Bösen in sich zu bekämpfen hat, selbst darum, wenn er ihn nur zu überwältigen weiß, einen höheren Rang auf der moralischen Stufenleiter der Wesen bei, als selbst den Himmelsbewohnern, die, vermöge der Heiligkeit ihrer Natur, über alle mögliche Verleitung weggesetzt sind (die Welt mit ihren Mängeln, — ist besser, als ein Reich von willenlosen Engeln. Haller). — Zu dieser Vorstellungsart bequemt sich auch die Schrift, um die Liebe Gottes zum menschlichen Geschlecht uns ihrem Grade nach faßlich zu machen, indem sie ihm die höchste Aufopferung beilegt, die nur ein liebendes Wesen thun kann, um selbst Unwürdige glücklich zu machen; („Also hat Gott die Welt geliebt,“ u. s. w.): ob wir uns gleich durch die Vernunft keinen Begriff davon machen können, wie ein allgenugsames Wesen etwas von dem, was zu seiner Seligkeit gehört, aufopfern, und sich eines Besitzes berauben könne. Das ist der Schematismus der Analogie (zur Erläuterung), den wir nicht entbehren können. Diesen aber in einen Schematismus der Objectsbestimmung (zur Erweiterung unseres Erkenntnisses) zu verwandeln ist Anthropomorphismus, der in moralischer Absicht (in der Religion) von den nachtheiligsten Folgen ist. — Hier will ich nur noch beiläufig anmerken, daß man im Aufsteigen vom Sinnlichen zum Uebersinnlichen zwar wohl schematisiren, (einen Begriff durch Analogie mit etwas Sinnlichem faßlich machen), schlechterdings aber nicht nach der Analogie von dem, was dem Ersteren zukömmt, daß es auch dem Letztern beigelegt werden müsse, schließen (und so seinen Begriff erweitern) könne, und dieses zwar aus dem ganz einfachen Grunde, weil ein solcher Schluß wider alle Analogie laufen würde, der daraus, weil wir ein Schema zu einem Begriffe, um ihn uns verständlich zu machen, (durch ein Beispiel zu belegen) nothwendig brauchen, die Folge ziehen wollte, daß es auch nothwendig dem Gegenstande selbst als sein Prädicat zukommen müsse. Ich kann nämlich nicht sagen: so wie ich mir die Ursache einer Pflanze (oder jedes organischen Geschöpfs und überhaupt der zweckvollen Welt) nicht anders faßlich machen kann, als nach der Analogie eines Künstlers in Beziehung auf sein Werk (eine Uhr), nämlich dadurch, daß ich ihr Verstand beilege: so muß auch die Ursache selbst (der Pflanze, der Welt überhaupt) Verstand haben; d. i. ihr Verstand beizulegen, ist nicht bloß eine Bedingung meiner Faßlichkeit, sondern der Möglichkeit Ursache zu sein selbst. Zwischen dem Verhältnisse aber eines Schema zu seinem Begriffe und dem Verhältnisse eben dieses Schema des Begriffs zur Sache selbst ist gar keine Analogie, sondern ein gewaltiger Sprung (μετάβασις εἰς ἄλλο γένος) der gerade in den Anthropomorphismus hineinführt, wovon ich die Beweise anderwärts gegeben habe.
[49] Es muß nicht übersehen werden, daß hiermit nicht gesagt werden wolle: daß die Gesinnung die Ermangelung des Pflichtmäßigen, folglich das wirkliche Böse in dieser unendlichen Reihe zu vergüten, dienen solle; (vielmehr wird vorausgesetzt, daß die Gott wohlgefällige moralische Beschaffenheit des Menschen in ihr wirklich anzutreffen sei), sondern: daß die Gesinnung, welche die Stelle der Totalität dieser Reihe der ins Unendliche fortgesetzten Annäherung, vertritt, nur den von dem Dasein eines Wesens in der Zeit überhaupt unzertrennlichen Mangel, nie ganz vollständig das zu sein, was man zu werden im Begriffe ist, ersetze; denn was die Vergütung der in diesem Fortschritte vorkommenden Uebertretungen betrifft, so wird diese bei der Auflösung der dritten Schwierigkeit in Betrachtung
gezogen werden.
[50] Es gehört unter die Fragen, aus denen der Frager, wenn sie ihm auch beantwortet werden könnten,
doch nichts Kluges zu machen verstehen würde, (und die man deshalb Kinderfragen nennen könnte),
auch die: ob die Höllenstrafen endliche, oder ewige Strafen sein werden? Würde das erste gelehrt, so
ist zu besorgen, daß manche, (so wie alle, die das Fegfeuer glauben, oder jener Matrose in Moore’s
Reisen) sagen würden: „so hoffe ich, ich werde es aushalten können.“ Würde aber das andre behauptet,
und zum Glaubenssymbol gezählt, so dürfte gegen die Absicht, die man damit hat, die Hoffnung einer
völligen Straflosigkeit nach dem ruchlosesten Leben herauskommen. Denn, da in den Augenblicken
der spätern[171] Reue, am Ende desselben, der um Rath und Trost befragte Geistliche es doch
grausam und unmenschlich finden muß, ihm seine ewige Verwerfung anzukündigen, und er zwischen
dieser und der völligen Lossprechung kein Mittleres statuirt, [[(sondern entweder ewig, oder gar nicht,
gestraft)]][172] so muß er ihm Hoffnung zum letztern machen; d. i. ihn in der Geschwindigkeit zu
einem Gott wohlgefälligen Menschen umzuschaffen versprechen; da dann, weil zum Einschlagen in
einen guten Lebenswandel nicht mehr Zeit ist, reuevolle Bekenntnisse, Glaubensformeln, auch wohl
Angelobungen eines neuen Lebens bei einem etwa noch längern Aufschub des Endes des
gegenwärtigen, die Stelle der Mittel vertreten. — Das ist die unvermeidliche Folge, wenn die Ewigkeit
des dem hier geführten Lebenswandel gemäßen künftigen Schicksals als Dogma vorgetragen, und
nicht vielmehr der Mensch angewiesen wird, aus seinem bisherigen sittlichen Zustande sich einen
Begriff vom Künftigen zu machen, und darauf als die natürlich vorherzusehenden Folgen desselben,
selbst zu schließen; denn da wird die Unabsehlichkeit der Reihe derselben unter der Herrschaft des
Bösen für ihn dieselbe moralische Wirkung haben, (ihn anzutreiben, das Geschehene, so viel ihm
möglich ist, durch Reparation oder Ersatz seinen Wirkungen nach noch vor dem Ende des Lebens
ungeschehen zu machen), als von der angekündigten Ewigkeit desselben erwartet werden kann: ohne
doch die Nachtheile des Dogma der letztern (wozu ohnedem weder Vernunfteinsicht, noch
Schriftauslegung berechtigt,) bei sich zu führen: da der böse Mensch im Leben schon zum Voraus auf
diesen leicht zu erlangenden Pardon rechnet, oder am Ende desselben es nur mit den Ansprüchen der
himmlischen Gerechtigkeit auf ihn, zu thun zu haben glaubt, die er mit bloßen Worten befriedigt,
indessen daß die Rechte der Menschen hierbei leer ausgehen, und Niemand das Seine wieder
bekommt, (ein so gewöhnlicher Ausgang dieser Art der Expiation, daß ein Beispiel vom Gegentheil
beinahe unerhört ist). — Besorgt man aber: daß ihn seine Vernunft durchs Gewissen zu gelinde
beurtheilen werde, so irrt man sich, wie ich glaube, sehr. Denn eben darum, weil sie frei ist, und selbst
über ihn, den Menschen, sprechen soll, ist sie unbestechlich, und wenn man ihm in einem solchen
Zustande nur sagt: daß es wenigstens möglich sei, er werde bald vor einem Richter stehen müssen, so
darf man ihn nur seinem eigenen Nachdenken überlassen, welches ihn, aller Wahrscheinlichkeit nach,
mit der größten Strenge richten wird. — Ich will diesem noch ein paar Bemerkungen beifügen. Der
gewöhnliche Sinnspruch: Ende gut, Alles gut, kann auf moralische Fälle zwar angewandt werden, aber
nur, wenn unter dem guten Ende dasjenige verstanden wird, da der Mensch ein wahrhaftig-guter
Mensch wird. Aber woran will er sich als einen solchen erkennen, da er es nur aus dem darauf
folgenden beharrlich guten Lebenswandel schließen kann, für diesen aber am Ende des Lebens keine
Zeit mehr da ist? Von der Glückseligkeit kann dieser Spruch eher eingeräumt werden, aber auch nur in
Beziehung auf den Standpunkt, aus dem er sein Leben ansieht, nicht aus dem Anfange, sondern dem
Ende desselben, indem er von da auf jenen zurücksieht. Ueberstandene Leiden lassen keine peinigende
Rückerinnerung übrig, wenn man sich schon geborgen sieht, sondern vielmehr ein Frohsein, welches
den Genuß des nun eintretenden Glücks nur um desto schmackhafter macht; weil Vergnügen oder
Schmerzen (als zur Sinnlichkeit gehörig), in der Zeitreihe enthalten, mit ihr auch verschwinden, und
mit dem nun existirenden Lebensgenuß nicht ein Ganzes ausmachen, sondern durch diesen, als den
nachfolgenden, verdrängt werden. Wendet man aber denselben Satz auf die Beurtheilung des
moralischen Werths des bis dahin geführten Lebens an, so kann der Mensch sehr unrecht haben, es so
zu beurtheilen, ob er gleich dasselbe mit einem ganz guten Wandel beschlossen hat. Denn das
moralisch subjective Princip der Gesinnung, wornach sein Leben beurtheilt werden muß, ist (als etwas
Uebersinnliches) nicht von der Art, daß sein Dasein in Zeitabschnitte theilbar, sondern nur als absolute
Einheit gedacht werden kann, und da wir auf die Gesinnung nur aus den Handlungen (als
Erscheinungen derselben) schließen können, so wird das Leben zum Behuf dieser Schätzung nur als Zeiteinheit, d. i. als ein Ganzes, in Betrachtung kommen; da dann die Vorwürfe aus dem ersten Theil des Lebens (vor der Besserung) eben so laut mitsprechen, als der Beifall im letzteren, und den triumphirenden Ton: Ende gut, Alles gut, gar sehr dämpfen möchten. — Endlich ist mit jener Lehre, von der Dauer der Strafen in einer andern Welt, auch noch eine andere nahe verwandt, obgleich nicht einerlei, nämlich: „daß alle Sünden hier vergeben werden müssen;“ daß die Rechnung mit dem Ende des Lebens völlig abgeschlossen sein müsse, und Niemand hoffen könne, das hier Versäumte etwa dort noch einzubringen. Sie kann sich aber eben so wenig, wie die vorige, als Dogma ankündigen, sondern ist nur ein Grundsatz, durch welchen sich die praktische Vernunft im Gebrauche ihrer Begriffe des Uebersinnlichen die Regel vorschreibt, indessen sie sich bescheidet: daß sie von der objectiven Beschaffenheit des Letzteren nichts weiß. Sie sagt nämlich nur so viel: Wir können nur aus unserm geführten Lebenswandel schließen, ob wir Gott wohlgefällige Menschen sind, oder nicht, und, da derselbe mit diesem Leben zu Ende geht, so schließt sich auch für uns die Rechnung, deren Facit es allein geben muß, ob wir uns für gerechtfertigt halten können, oder nicht. — Ueberhaupt, wenn wir statt der constitutiven Principien der Erkenntniß übersinnlicher Objecte, deren Einsicht uns doch unmöglich ist, unser Urtheil auf die regulativen, sich an dem möglichen praktischen Gebrauch derselben begnügenden Principien einschränkten, so würde es in gar vielen Stücken mit der menschlichen Weisheit besser stehen, und nicht vermeintliches Wissen dessen, wovon man im Grunde nichts weiß, grundlose, ob zwar eine Zeit lang schimmernde Vernünftelei zum endlich sich doch einmal daraus hervorfindenden Nachtheil der Moralität ausbrüten.
[51] Die Hypothese: alle Uebel in der Welt im Allgemeinen als Strafen für begangene Uebertretungen
anzusehen, kann nicht sowohl, als zum Behuf einer Theodicee, oder als Erfindung zum Behuf der
Priesterreligion (des Cultus) ersonnen, angenommen werden; (denn sie ist zu gemein, um so künstlich
ausgedacht zu sein), sondern liegt vermuthlich der menschlichen Vernunft sehr nahe, welche geneigt
ist, den Lauf der Natur an die Gesetze der Moralität anzuknüpfen, und die daraus den Gedanken sehr
natürlich hervorbringt: daß wir zuvor bessere Menschen zu werden suchen sollen, ehe wir verlangen
können, von den Uebeln des Lebens befreit zu werden, oder sie durch überwiegendes Wohl zu
vergüten. — Darum wird der erste Mensch (in der heiligen Schrift), als zur Arbeit, wenn er essen
wollte, sein Weib, daß sie mit Schmerzen Kinder gebären sollte, und beide als zum Sterben, um ihrer
Uebertretung willen verdammt vorgestellt, obgleich nicht abzusehen ist, wie, wenn diese auch nicht
begangen worden, thierische mit solchen Gliedmaßen versehene Geschöpfe sich einer andern
Bestimmung hätten gewärtigen können. Bei den Hindus sind die Menschen nichts anders, als in
thierische Körper zur Strafe für ehemalige Verbrechen eingesperrte Geister (Dewas genannt), und
selbst ein Philosoph (Malebranche) wollte den vernunftlosen Thieren lieber gar keine Seelen und
hiermit auch keine Gefühle beilegen, als einräumen, daß die Pferde so viel Plagen ausstehen müßten,
„ohne doch vom verbotenen Heu gefressen zu haben.“
[52] Auch die reinste moralische Gesinnung bringt am Menschen als Weltwesen, doch nichts mehr, als
ein continuirliches Werden eines Gott wohlgefälligen Subjects der That nach (die in der Sinnenwelt
angetroffen wird), hervor. Der Qualität nach, (da sie als übersinnlich gegründet, gedacht werden muß)
soll und kann sie zwar heilig und der seines Urbildes gemäß sein; dem Grade nach, — wie sie sich in
Handlungen offenbart, — bleibt sie immer mangelhaft, und von der ersteren unendlich weit abstehend.
Demungeachtet vertritt diese Gesinnung, weil sie den Grund des continuirlichen Fortschritts im
Ergänzen dieser Mangelhaftigkeit enthält, als intellectuelle Einheit des Ganzen, die Stelle der That in
ihrer Vollendung. Allein nun fragt’s sich: kann wohl derjenige „an dem nichts Verdammliches ist,“
oder sein muß, sich gerechtfertigt glauben, und sich gleichwohl die Leiden, die ihm auf dem Wege zu
immer größerem Guten zustoßen, immer noch als strafend zurechnen, also hierdurch eine Strafbarkeit,
mithin auch eine Gott mißfällige Gesinnung bekennen? Ja, aber nur in der Qualität des Menschen, den
er continuirlich auszieht. Was ihm in jener Qualität (der des alten Menschen) als Strafe gebühren
würde, (und das sind alle Leiden und Uebel des Lebens überhaupt) das nimmt er in der Qualität des
neuen Menschen freudig, bloß um des Guten willen, über sich; folglich werden sie ihm sofern und als
einem solchen nicht als Strafen zugerechnet, sondern der Ausdruck will nur so viel sagen: alle ihm
zustoßenden Uebel und Leiden, die der alte Mensch sich als Strafe hätte zurechnen müssen, und die er
sich auch, sofern er ihm abstirbt, wirklich als solche zurechnet, die nimmt er, in der Qualität des neuen,
als so viel Anlässe der Prüfung und Uebung seiner Gesinnung zum Guten willig auf, wovon selbst jene
Bestrafung die Wirkung und zugleich die Ursache, mithin auch von derjenigen Zufriedenheit und
moralischen Glückseligkeit ist, welche im Bewußtsein seines Fortschritts im Guten, (der mit der
Verlassung des Bösen ein Actus ist) besteht; dahingegen eben dieselben Uebel in der alten Gesinnung
nicht allein als Strafen hätten gelten, sondern auch als solche empfunden werden müssen, weil sie,
selbst als bloße Uebel betrachtet, doch demjenigen gerade entgegengesetzt sind, was sich der Mensch
in solcher Gesinnung als physische Glückseligkeit zu seinem einzigen Ziele macht.
[53] † [[Sondern nur Empfänglichkeit, welche Alles ist, was wir unsererseits uns beilegen können; der
Rathschluß aber eines Oberen zu Ertheilung eines Guten, wozu der Untergeordnete nichts weiter als
die (moralische) Empfänglichkeit hat, heißt Gnade.]][173]
[54] In B fehlt: vermeinten.
[55] † [[Die Absicht derer, die am Ende des Lebens einen Geistlichen rufen lassen, ist gewöhnlich, daß
sie an ihm einen Tröster haben wollen; nicht wegen der physischen Leiden, welche die letzte
Krankheit, ja auch nur die natürliche Furcht vor dem Tod mit sich führt (denn darüber kann der Tod
selber, der sie beendigt, Tröster sein), sondern wegen der moralischen, nämlich der Vorwürfe des
Gewissens. Hier sollte nun dieses eher aufgeregt und geschärft werden, um, was noch Gutes zu thun, oder Böses in seinen übrigbleibenden Folgen zu vernichten (repariren) sei, ja nicht zu verabsäumen, nach der Warnung: „sei willfährig deinem Widersacher (dem, der einen Rechtsanspruch wider dich hat), so lange du noch mit ihm auf dem Wege bist (d. i. so lange du noch lebst), damit er dich nicht dem Richter (nach dem Tode) überliefere, u. s. w.“ An dessen Statt aber gleichsam Opium fürs Gewissen zu geben, ist Verschuldigung an ihm selbst und andern ihn Ueberlebenden; ganz wider die Endabsicht, wozu ein solcher Gewissensbeistand am Ende des Lebens für nöthig gehalten werden
kann.]][174]
[56] Der P. Charlevoix berichtet: daß da er seinem Irokesischen Katechismusschüler alles Böse vorerzählte, was der böse Geist in die zu Anfang gute Schöpfung hineingebracht habe, und wie er noch beständig die besten göttlichen Veranstaltungen zu vereiteln suche, dieser mit Unwillen gefragt habe: aber warum schlägt Gott den Teufel nicht todt? auf welche Frage er treuherzig gesteht, daß er in der Eile keine Antwort habe finden können.
[57] † [[Eine vom angebornen Hange zum Bösen freie Person so als möglich sich zu denken, daß man sie von einer jungfräulichen Mutter gebären läßt, ist eine Idee der, sich zu einem schwer zu erklärenden und doch auch nicht abzuläugnenden, gleichsam moralischen Instinkt, bequemenden Vernunft; da wir nämlich die natürliche Zeugung, weil sie ohne Sinnenlust beider Theile nicht geschehen kann, uns aber doch auch (für die Würde der Menschheit) in gar zu nahe Verwandtschaft mit der allgemeinen Thiergattung zu bringen scheint, als etwas ansehen, dessen wir uns zu schämen haben; — eine Vorstellung, die gewiß die eigentliche Ursache von der vermeinten Heiligkeit des Mönchsstandes geworden ist; — welches uns also etwas Unmoralisches, mit der Vollkommenheit eines Menschen nicht Vereinbares, doch in seine Natur Eingepfropftes und also sich auch auf seine Nachkommen als eine böse Anlage Vererbendes zu sein däucht. — Dieser dunklen (von einer Seite bloß sinnlichen, von der andern aber doch moralischen, mithin intellectuellen) Vorstellung ist nun die Idee einer von keiner Geschlechtsgemeinschaft abhängigen (jungfräulichen) Geburt eines mit keinem moralischen Fehler behafteten Kindes wohl angemessen, aber nicht ohne Schwierigkeit in der Theorie (in Ansehung deren aber etwas zu bestimmen in praktischer Absicht gar nicht nöthig ist). Denn nach der Hypothese der Epigenesis würde doch die Mutter, die durch natürliche Zeugung von ihren Eltern abstammt, mit jenem moralischen Fehler behaftet sein und diesen wenigstens der Hälfte nach auch bei einer übernatürlichen Zeugung auf ihr Kind vererben; mithin müßte, damit dies nicht die Folge sei, das System der Präexistenz der Keime in den Eltern, aber auch nicht das der Entwickelung im weiblichen (weil dadurch jene Folge nicht vermieden wird), sondern bloß im männlichen Theile (nicht das der ovulorum, sondern der animalculorum spermaticorum) angenommen werden; welcher Theil nun bei einer übernatürlichen Schwangerschaft wegfällt, und so jener Idee theoretisch angemessen jene Vorstellungsart vertheidigt werden könnte. — Wozu aber alle diese Theorie, dafür oder dawider, wenn es für das Praktische genug ist, jene Idee als Symbol der sich selbst über die Versuchung zum Bösen
erhebenden (diesem siegreich widerstehenden) Menschheit uns zum Muster vorzustellen?]][175]
[58] † [[Nicht daß er (wie D. Bahrdt romanhaft dichtete) den Tod suchte, um eine gute Absicht, durch ein Aufsehen erregendes glänzendes Beispiel, zu befördern; das wäre Selbstmord gewesen. Denn man darf zwar auf die Gefahr des Verlustes seines Lebens etwas wagen, oder auch den Tod von den Händen eines Andern erdulden, wenn man ihm nicht ausweichen kann, ohne einer unnachlaßlichen Pflicht untreu zu werden, aber nicht über sich und sein Leben als Mittel, zu welchem Zweck es auch sei, disponiren und so Urheber seines Todes sein. — Aber auch nicht, daß er (wie der Wolfenbüttelsche Fragmentist argwohnt) sein Leben nicht in moralischer, sondern bloß in politischer, aber unerlaubter Absicht, um etwa die Priesterregierung zu stürzen und sich mit weltlicher Obergewalt an ihre Stelle zu setzen, gewagt habe; denn dawider streitet seine, nachdem er die Hoffnung es zu erhalten schon aufgegeben hatte, an seine Jünger beim Abendmahl ergangene Ermahnung, es zu seinem Gedächtniß zu thun; welches, wenn es die Erinnerung einer fehlgeschlagenen weltlichen Absicht hätte sein sollen, eine kränkende, Unwillen gegen den Urheber erregende, mithin sich selbst widersprechende Ermahnung gewesen wäre. Gleichwohl konnte diese Erinnerung auch das Fehlschlagen einer sehr
guten rein-moralischen Absicht des Meisters betreffen, nämlich noch bei seinem Leben, durch
Stürzung des alle moralische Gesinnung verdrängenden Ceremonialglaubens und des Ansehens der
Priester desselben, eine öffentliche Revolution (in der Religion) zu bewirken (wozu die Anstalten,
seine im Lande zerstreuten Jünger am Ostern zu versammeln, abgezweckt sein mochten), von welcher
freilich auch noch jetzt bedauert werden kann, daß sie nicht gelungen ist; die aber doch nicht vereitelt,
sondern nach seinem Tode in eine, sich im Stillen, aber unter viel Leiden ausbreitende
Religionsumänderung übergegangen ist.]][176]
[59] In B fehlt „ganzen“.
[60] † [[Wobei man einräumen kann, daß er nicht der einzige sei.]][177]
[61] In B fehlt: „zwar“.
[62] Selbst Religionslehrer, die ihre Glaubensartikel an die Autorität der Regierung anschließen,
(Orthodoxe) befolgen hierin mit der letzteren die nämliche Maxime. Daher Herr Pfenninger, da er
seinen Freund, Herrn Lavater, wegen seiner Behauptung eines noch immer möglichen
Wunderglaubens, vertheidigte, ihnen mit Recht Inconsequenz vorwarf, daß sie (denn die in diesem
Punkt naturalistisch denkenden nahm er ausdrücklich aus,) [[da sie doch,]][178] die vor etwa siebzehn
Jahrhunderten in der christlichen Gemeinde wirklich gewesenen Wunderthäter behaupteten, jetzt keine
mehr statuiren wollten, ohne doch aus der Schrift beweisen zu können, daß, und wenn sie einmal
gänzlich aufhören sollten, (denn die Vernünftelei, daß sie jetzt nicht mehr nöthig seien, ist Anmaßung
größerer Einsicht, als ein Mensch sich wohl zutrauen soll) und diesen Beweis sind sie ihm schuldig
geblieben. Es war also nur Maxime der Vernunft, sie jetzt nicht einzuräumen, und zu erlauben, nicht
objective Einsicht, es gebe keine. Gilt aber dieselbe Maxime, die für diesmal auf den besorglichen
Unfug im bürgerlichen Wesen zurücksieht, nicht auch für die Befürchtung eines ähnlichen Unfugs in
philosophirenden und überhaupt vernünftig nachdenkenden gemeinen Wesen? — Die, so zwar große
(Aufsehen machende) Wunder nicht einräumen, aber kleine unter dem Namen einer außerordentlichen
Direction freigebig erlauben, (weil die letzteren, als bloße Lenkung, nur wenig Kraftanwendung der
übernatürlichen Ursache erfordern,) bedenken nicht, daß es hiebei nicht auf die Wirkung und deren
Größe, sondern auf die Form des Weltlaufs, d. i. auf die Art, wie jene geschehe, ob natürlich, oder
übernatürlich, ankomme, und daß für Gott kein Unterschied des Leichten und Schweren zu denken sei.
Was aber das Geheime der übernatürlichen Einflüsse betrifft: so ist eine solche absichtliche Verbergung
der Wichtigkeit einer Begebenheit dieser Art noch weniger angemessen.
[63] † [[Heißt so viel als, er nimmt den Wunderglauben nicht in seine Maximen (weder der
theoretischen noch praktischen Vernunft) auf, ohne doch ihre Möglichkeit oder Wirklichkeit
anzufechten.]][179]
[64] Der Satz lautet in B etwas verändert: Aber daß man durch die Gabe recht fest an Wunder
theoretisch zu glauben, sie auch wohl gar selbst bewirken, und so den Himmel bestürmen könne, geht
zu weit &c ....
[65] Es ist eine gewöhnliche Ausflucht derjenigen, welche den Leichtgläubigen magische Künste
vorgaukeln, oder sie solche wenigstens im Allgemeinen wollen glaubend machen, daß sie sich auf das
Geständniß der Naturforscher von ihrer Unwissenheit berufen. Kennen wir doch nicht, sagen sie, die
Ursache der Schwere, der magnetischen Kraft u. dgl. — Aber die Gesetze derselben erkennen wir
doch mit hinreichender Ausführlichkeit, unter bestimmten Einschränkungen auf die Bedingungen,
unter denen allein gewisse Wirkungen geschehen; und das ist genug, sowohl für einen sichern
Vernunftgebrauch dieser Kräfte, als auch zur Erklärung ihrer Erscheinungen, secundum quid, abwärts
zum Gebrauch dieser Gesetze, um Erfahrungen darunter zu ordnen, wenn gleich nicht simpliciter und
aufwärts, um selbst die Ursachen der nach diesen Gesetzen wirkenden Kräfte einzusehen. — Dadurch
wird auch das innere Phänomen des menschlichen Verstandes begreiflich: warum sogenannte
Naturwunder, d. i. genugsam beglaubigte, obwohl widersinnische Erscheinungen, oder sich hervorthuende unerwartete und von den bis dahin bekannten Naturgesetzen abweichende Beschaffenheiten der Dinge mit Begierde aufgefaßt werden, und das Gemüth ermuntern, so lange als sie dennoch für natürlich gehalten werden, durch die Ankündigung eines wahren Wunders aber
dasselbe niedergeschlagen wird.[180] Denn die ersteren eröffnen eine Aussicht in einen neuen Erwerb von Nahrung für die Vernunft; sie machen nämlich Hoffnung, neue Naturgesetze zu entdecken; das zweite dagegen erregt Besorgniß, auch das Zutrauen zu den schon für bekannt angenommenen zu verlieren. Wenn aber die Vernunft um die Erfahrungsgesetze gebracht wird, so ist sie in einer solchen bezauberten Welt weiter zu gar nichts Nutze, selbst nicht für den moralischen Gebrauch in derselben, zur Befolgung seiner Pflicht; denn man weiß nicht mehr, ob nicht selbst mit den sittlichen Triebfedern, uns unwissend, durch Wunder Veränderungen vorgehen, an denen Niemand unterscheiden kann, ob er sie sich selbst oder einer andern unerforschlichen Ursache zuschreiben solle. — Die, deren Urtheilskraft hierin so gestimmt ist, daß sie sich ohne Wunder nicht behelfen zu können meinen, glauben den Anstoß, den die Vernunft daran nimmt, dadurch zu mildern, daß sie annehmen, sie geschehen nur selten. Wollen sie damit sagen, daß dies schon im Begriff eines Wunders liegt, (weil, wenn eine solche Begebenheit gewöhnlich geschähe, sie für kein Wunder erklärt werden würde): so kann man ihnen diese Sophisterei (eine objective Frage, von dem, was die Sache ist, in eine subjective, was das Wort, durch welches wir sie anzeigen, bedeute, umzuändern), allenfalls schenken, und wieder fragen, wie selten? in hundert Jahren etwa einmal, oder zwar vor Alters, jetzt aber gar nicht mehr? Hier ist nichts für uns aus der Kenntniß des Objects Bestimmbares, (denn das ist unserm eignen Geständnisse nach für uns überschwenglich), sondern nur aus den nothwendigen Maximen des Gebrauchs unserer Vernunft: entweder sie als täglich (ob zwar unter dem Anscheine natürlicher Vorfälle versteckt), oder niemals zuzulassen, und im letztern Falle sie weder unsern Vernunfterklärungen noch den Maßregeln unserer Handlungen zum Grunde zu legen; und da das erstere sich mit der Vernunft gar nicht verträgt, so bleibt nichts übrig, als die letztere Maxime anzunehmen; denn nur Maxime der Beurtheilung, nicht theoretische Behauptung bleibt dieser Grundsatz immer. Niemand kann die Einbildung von seiner Einsicht so hoch treiben, entscheidend aussprechen zu wollen: daß z. B. die höchst bewundernswürdige Erhaltung der Species im Pflanzen-und Thierreiche, da jede neue Zeugung ihr Original mit aller innern Vollkommenheit des Mechanismus, und (wie im Pflanzenreiche), selbst aller sonst so zärtlichen Farbenschönheit, in jedem Frühjahre unvermindert wiederum darstellt, ohne daß die sonst so zerstörenden Kräfte der unorganischen Natur in böser Herbst- und Winterwitterung jener ihrem Samen in diesem Punkte etwas anhaben können, daß, sage ich, dieses eine bloße Folge nach Naturgesetzen sei, und ob nicht vielmehr jedesmal ein unmittelbarer Einfluß des Schöpfers dazu erfordert werde, einsehen zu wollen. — Aber es sind Erfahrungen; für uns sind sie also nichts Anders, als Naturwirkungen, und sollen auch nie anders beurtheilt werden; denn das will die Bescheidenheit der Vernunft in ihren Ansprüchen; über diese Grenzen aber hinaus zu gehen, ist Vermessenheit und Unbescheidenheit in Ansprüchen; wiewohl man mehrentheils in der Behauptung der Wunder eine demüthigende sich selbst entäußernde Denkungsart zu beweisen vorgiebt.
[66] B: und die damit verbundenen feindseligen Neigungen.
[67] B: könnten.
[68] Zusatz von B. — Der Satz lautet im Original: „... und zu Beförderung des Guten [keine] im Menschen [dahin] abzweckende Vereinigung, eine bestehende, und sich immer &c.“ — Nach dem Druckfehlerverzeichniß zu A will Kant „keine“ und „dahin“ gestrichen und außerdem hinter Vereinigung ein Komma gesetzt haben. In B ist der Satz noch durch das eingeschaltene „als“ verbessert.
[69] In B fehlt: jemals.
[70] Der Theil des Satzes: „des guten Princips, das in jedem Menschen liegt“ fehlt in B. — B druckt:
„Befehdung durch das Böse“.
[71] Hobbes Satz: status hominum naturalis est bellum omnium in omnes, hat weiter keinen Fehler, als
daß es heißen sollte: est status belli etc. Denn wenn man gleich nicht einräumet, daß zwischen
Menschen, die nicht unter äußern und öffentlichen Gesetzen stehen, jederzeit wirkliche
Feindseligkeiten herrschen: so ist doch der Zustand derselben (status juridicus,) d. i. das Verhältniß, in
und durch welches sie der Rechte (ihres Erwerbs oder Erhaltung nach)[181] fähig sind, ein solcher
Zustand, in welchem ein Jeder selbst Richter über das sein will, was ihm gegen andere Recht sei, aber
auch für dieses keine Sicherheit von andern hat, oder ihnen giebt, als jedes seine eigene Gewalt;
welches ein Kriegszustand ist, in dem Jedermann wider Jedermann beständig gerüstet sein muß. Der
zweite Satz desselben: exeundum esse e statu naturali, ist eine Folge aus dem erstern: denn dieser
Zustand ist eine continuirliche Läsion der Rechte aller andern durch die Anmaßung in seiner eigenen
Sache Richter zu sein, und andern Menschen keine Sicherheit wegen des Ihrigen zu lassen, als bloß
seine eigene Willkühr.
[72] Dieses ist das Princip alles äußern Rechts.
[73] Sobald etwas als Pflicht erkannt wird, wenn es gleich durch die bloße Willkühr eines
menschlichen Gesetzgebers auferlegte Pflicht wäre, so ist es doch zugleich göttliches Gebot, ihr zu
gehorchen. Die statutarischen bürgerlichen Gesetze kann man zwar nicht göttliche Gebote nennen,
wenn sie aber rechtmäßig sind, so ist die Beobachtung derselben zugleich göttliches Gebot. Der Satz
„man muß Gott mehr gehorchen, als den Menschen“ bedeutet nur, daß, wenn die letzten etwas
gebieten, was an sich böse (dem Sittengesetz unmittelbar zuwider) ist, ihnen nicht gehorcht werden
darf und soll. Umgekehrt aber, wenn einem politisch-bürgerlichen, an sich nicht unmoralischen
Gesetze ein dafür gehaltenes Göttliches statutarisches entgegengesetzt wird, so ist Grund da, das
letztere für untergeschoben anzusehen, weil es einer klaren Pflicht widerstreitet, selbst aber, daß es
wirklich auch göttliches Gebot sei, durch empirische Merkmale niemals hinreichend beglaubigt
werden kann, um eine sonst bestehende Pflicht jenem zufolge übertreten zu dürfen.
[74] Text in [[ ]] ist Zusatz von B.
[75] B: oder wohl gar Usurpation höhern Ansehens.
[76] B: „gehörig vorbereitenden Fortschritte“. Nach dem Druckfehlerverzeichniß von A wollte Kant
den obigen Text.
[77] † [[Moralischer Weise sollte es umgekehrt zugehen.]][182]
[78] B hat statt: „alle Zweifel“ ... „alle Einwürfe“.
[79] Ein Ausdruck für alles Gewünschte, oder Wünschenswerthe, was wir doch weder voraussehen,
noch durch unsre Bestrebung nach Erfahrungsgesetzen herbeiführen können; von dem wir also, wenn
wir einen Grund nennen wollen, keinen andern, als eine gütige Vorsehung anführen können.
[80] Die Mongolen nennen Tibet (nach Georgii Alphab. Tibet.) Tangut-Chadzar, d. i. das Land der
Häuserbewohner, um diese von sich als in Wüsten unter Zelten lebenden Nomaden zu unterscheiden,
woraus der Name der Chadzaren, und aus diesem, der der Ketzer entsprungen ist; weil jene dem
tibetanischen Glauben (der Lama’s), der mit dem Manichäismus übereinstimmt, vielleicht auch wohl
von daher seinen Ursprung nimmt, anhänglich waren, und ihn bei ihren Einbrüchen in Europa
verbreiteten; daher auch eine geraume Zeit hindurch die Namen Haeretici und Manichaei als
gleichbedeutend im Gebrauch waren.
[81] † [[Um dieses an einem Beispiel zu zeigen, nehme man Psalm LIX, V. 11-19, wo ein Gebet um
Rache, die bis zum Entsetzen weit geht, angetroffen wird. Michaelis (Moral, 2. Theil, S. 202) billigt
dieses Gebet und setzt hinzu: „die Psalmen sind inspirirt; wird in diesen um eine Strafe gebeten, so kann es nicht unrecht sein, und wir sollen keine heiligere Moral haben, als die Bibel“. Ich halte mich hier an den letzteren Ausdruck und frage, ob die Moral nach der Bibel oder die Bibel vielmehr nach der Moral ausgelegt werden müsse? — Ohne nun einmal auf die Stelle des N. T.: „zu den Alten wurde gesagt u. s. w.; ich aber sage euch: liebet eure Feinde, segnet, die euch fluchen“ u. s. w. Rücksicht zu nehmen, wie diese, die auch inspirirt ist, mit jener zusammen bestehen könne, werde ich versuchen, sie entweder meinen für sich bestehenden sittlichen Grundsätzen anzupassen (daß etwa hier nicht leibliche, sondern unter dem Symbol derselben die uns weit verderblicheren unsichtbaren Feinde, nämlich böse Neigungen, verstanden werden, die wir wünschen müssen völlig unter den Fuß zu bringen), oder will dieses nicht angehen, so werde ich lieber annehmen, daß diese Stelle gar nicht im moralischen Sinn, sondern nach dem Verhältniß, in welchem sich die Juden zu Gott, als ihrem politischen Regenten, betrachteten, zu verstehen sei, so wie auch eine andere Stelle der Bibel, da es heißt: „Die Rache ist mein; ich will vergelten, spricht der Herr!“ die man gemeiniglich als moralische Warnung vor Selbstrache auslegt, ob sie gleich wahrscheinlich nur das in jedem Staat geltende Gesetz andeutet, Genugthuung wegen Beleidigungen im Gerichtshofe des Oberhauptes nachzusuchen; wo die Rachsucht des Klägers gar nicht für gebilligt angesehen werden darf, wenn der Richter ihm verstattet,
auf noch so harte Strafe, als er will, anzutragen.]][183]
[82] B: machten es nachgerade mit ihrer fabelhaften Götterlehre eben so.
[83] B: „dem Volke“ statt „ihm“.
[84] B: „es“ statt „er“.
[85] In B fehlt: „und alten“.
[86] B: diese.
[87] Der Satz lautet in B: „daher der Ausleger, welcher auch die Grundsprache inne hat, doch noch ausgebreitete historische Kenntniß und Kritik besitzen muß, um &c.“
[88] B: an den Gesetzgeber.
[89] Zusatz von B.
[90] B: Gutes.
[91] † [[Der die Existenz einer solchen Person auf historische Beweisthümer gründen muß.]][184]
[92] Zusatz von B.
[93] Das kann wohl so ausgelegt werden: kein Mensch kann mit Gewißheit sagen, woher dieser ein guter, jener ein böser Mensch, (beide comparative) wird, da oftmals die Anlage zu diesem Unterschiede schon in der Geburt anzutreffen zu sein scheint, bisweilen auch Zufälligkeiten des Lebens, für die Niemand kann, hierin einen Ausschlag geben; eben so wenig auch, was aus ihm werden könne. Hierüber müssen wir also das Urtheil dem Allsehenden überlassen, welches hier so ausgedrückt wird, als ob, ehe sie geboren wurden, sein Rathschluß über sie ausgesprochen, einem jedem seine Rolle vorgezeichnet habe, die er einst spielen sollte. Das Vorhersehen ist in der Ordnung der Erscheinungen für den Welturheber, wenn er hiebei selbst anthropomorphistisch gedacht wird, zugleich ein Vorherbeschließen. In der übersinnlichen Ordnung der Dinge aber nach Freiheitsgesetzen, wo die Zeit wegfällt, ist es bloß ein allsehendes Wissen, ohne warum der eine Mensch so, der andere nach entgegengesetzten Grundsätzen verfährt, erklären, und doch auch zugleich mit der Freiheit des Willens vereinigen zu können.
[94] Zusatz von B.
[95] B: in der.
[96] Dem Kirchenglauben kann, ohne daß man ihm weder den Dienst aufsagt, noch ihn befehdet, sein
nützlicher Einfluß als eines Vehikels erhalten, und ihm gleichwohl als einem Wahne von
gottesdienstlicher Pflicht aller Einfluß auf den Begriff der eigentlichen (nämlich moralischen) Religion
abgenommen werden, und so, bei Verschiedenheit statutarischer Glaubensarten, Verträglichkeit der
Anhänger derselben untereinander durch die Grundsätze der einigen Vernunftreligion, wohin die
Lehrer alle jene Satzungen und Observanzen auszulegen haben, gestiftet werden; bis man mit der Zeit,
vermöge der überhandgenommenen wahren Aufklärung (einer Gesetzlichkeit, die aus der
[[moralischen]][185] Freiheit hervorgeht) mit Jedermanns Einstimmung die Form eines
erniedrigenden Zwangsglaubens gegen eine kirchliche Form, die der Würde einer moralischen
Religion angemessen ist, nämlich die eines freien Glaubens vertauschen kann. — Die kirchliche
Glaubenseinheit mit der Freiheit in Glaubenssachen zu vereinigen, ist ein Problem, zu dessen
Auflösung die Idee der objectiven Einheit der Vernunftreligion durch das moralische Interesse,
welches wir an ihr nehmen, continuirlich antreibt, welches aber in einer sichtbaren Kirche zu Stande zu
bringen, wenn wir hierüber die menschliche Natur befragen, wenig Hoffnung vorhanden ist. Es ist eine
Idee der Vernunft, deren Darstellung in einer ihr angemessenen Anschauung uns unmöglich ist, die
aber doch als praktisches regulatives Princip objective Realität hat, um auf diesen Zweck der Einheit
der reinen Vernunftreligion gemäß[186] hinzuwirken. Es geht hiermit, wie mit der politischen Idee
eines Staatsrechts, sofern es zugleich auf ein allgemeines und machthabendes Völkerrecht bezogen
werden soll. Die Erfahrung spricht uns hierzu alle Hoffnung ab. Es scheint ein Hang in das
menschliche Geschlecht (vielleicht absichtlich) gelegt zu sein, daß ein jeder einzelne Staat, wenn es
ihm nach Wunsch geht, sich jeden andern zu unterwerfen, und eine Universalmonarchie zu errichten,
strebe; wenn er aber eine gewisse Größe erreicht hat, sich doch von selbst in kleinere Staaten
zersplittere. So hegt eine jede Kirche den stolzen Anspruch eine allgemeine zu werden; so wie sie sich
aber ausgebreitet hat, und herrschend wird, zeigt sich bald ein Princip der Auflösung und Trennung in
verschiedenen Sekten.
[[Das zu frühe und dadurch (daß es eher kommt, als die Menschen moralisch besser geworden sind)
schädliche Zusammenschmelzen der Staaten wird, — wenn es uns erlaubt ist, hierin eine Absicht der
Vorsehung anzunehmen, — vornehmlich durch zwei mächtig wirkende Ursachen, nämlich
Verschiedenheiten der Sprachen und Verschiedenheit der Religionen verhindert.]][187]
[97] B: macht.
[98] Mit welchem sich die öffentliche Geschichte desselben (die daher auch allgemein zum Beispiel
der Nachfolge dienen konnte), endigt. Die als Anhang hinzugefügte geheimere, bloß vor den Augen
seiner Vertrauten vorgegangene Geschichte seiner Auferstehung und Himmelfahrt (die, wenn man sie
bloß als Vernunftideen nimmt, den Anfang eines andern Lebens und Eingang in den Sitz der Seligkeit,
d. i. in die Gemeinschaft mit allen Guten, bedeuten würden), kann ihrer historischen Würdigung
unbeschadet, zur Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft nicht benutzt werden. Nicht etwa
deswegen, weil sie Geschichtserzählung ist, (denn das ist auch die vorhergehende), sondern weil sie,
buchstäblich genommen, einen Begriff, der zwar der sinnlichen Vorstellungsart der Menschen sehr
angemessen, der Vernunft aber in ihrem Glauben an die Zukunft sehr lästig ist, nämlich den der
Materialität aller Weltwesen annimmt, sowohl den Materialismus der Persönlichkeit des Menschen
(den psychologischen), die nur unter der Bedingung eben desselben Körpers stattfinden, als auch der
Gegenwart in einer Welt überhaupt (den cosmologischen), welche nach diesem Princip nicht anders,
als räumlich sein könne: wogegen die Hypothese des Spiritualismus vernünftiger Weltwesen, wo der
Körper todt in der Erde bleiben, und doch dieselbe Person lebend da sein, ingleichen der Mensch dem
Geiste nach (in seiner nicht sinnlichen Qualität) zum Sitz der Seligen, ohne in irgend einen Ort im
unendlichen Raume, der die Erde umgiebt, (und den wir auch Himmel nennen), versetzt zu werden,
gelangen kann, der Vernunft günstiger ist, nicht bloß wegen der Unmöglichkeit, sich eine denkende
Materie verständlich zu machen, sondern vornehmlich wegen der Zufälligkeit, der unsere Existenz
nach dem Tode dadurch[188] ausgesetzt wird, daß sie bloß auf dem Zusammenhalten eines gewissen Klumpens Materie in gewisser Form beruhen soll, anstatt daß sie die Beharrlichkeit einer einfachen Substanz als auf ihre Natur gegründet denken kann. — Unter der letztern Voraussetzung (der des Spiritualismus) aber kann die Vernunft weder ein Interesse dabei finden, einen Körper, der, so geläutert er auch sein mag, doch (wenn die Persönlichkeit auf der Identität desselben beruht), immer aus demselben Stoffe, der die Basis seiner Organisation ausmacht, bestehen muß, und den er selbst im Leben nie recht lieb gewonnen hat, in Ewigkeit mit zu schleppen, noch kann sie es sich begreiflich machen, was diese Kalkerde, woraus er besteht, im Himmel, d. i. in einer andern Weltgegend soll, wo vermuthlich andere Materien die Bedingung des Daseins und der Erhaltung lebender Wesen ausmachen möchten.
[99] B: dies.
[100] Eine von den Ursachen dieses Hanges liegt in dem Sicherheitsprincip: daß die Fehler einer Religion, in der ich geboren und erzogen bin, deren Belehrung nicht von meiner Wahl abhieng, und in der ich durch eigenes Vernünfteln nichts verändert habe, nicht auf meine, sondern meiner Erzieher, oder öffentlich dazu gesetzter Lehrer ihre Rechnung komme: ein Grund mit, warum man der öffentlichen Religionsveränderung eines Menschen nicht leicht Beifall giebt, wozu dann freilich noch ein anderer (tiefer liegender) Grund kommt, daß bei der Ungewißheit, die ein Jeder in sich fühlt, welcher Glaube (unter den historischen) der rechte sei, indessen, daß der moralische allerwärts der nämliche ist, man es sehr unnöthig findet, hierüber Aufsehen zu erregen.
[101] Wenn eine Regierung es nicht für Gewissenszwang gehalten wissen will, daß sie nur verbietet, öffentlich seine Religionsmeinung zu sagen, indessen sie Keinen hinderte, bei sich im Geheimen zu denken, was er gut findet, so spaßt man gemeiniglich darüber, und sagt: daß dieses gar keine von ihr vergönnte Freiheit sei; weil sie es ohnedem nicht verhindern kann. Allein, was die weltliche oberste Macht nicht kann, das kann doch die geistliche: nämlich selbst das Denken zu verbieten, und wirklich auch zu hindern; sogar, daß sie einen solchen Zwang, nämlich das Verbot anders, als was sie vorschreibt, auch nur zu denken, selbst ihren mächtigen Obern aufzuerlegen vermag. — Denn wegen des Hanges der Menschen zum gottesdienstlichen Frohnglauben, dem sie nicht allein vor dem moralischen (durch Beobachtung seiner Pflichten überhaupt Gott zu dienen), die größte, sondern auch die einzige, allen übrigen Mangel vergütende Wichtigkeit zu geben, von selbst geneigt sind, ist es den Bewahrern der Rechtgläubigkeit als Seelenhirten jederzeit leicht, ihrer Heerde ein frommes Schrecken vor der mindesten Abweichung von gewissen auf Geschichte beruhenden Glaubenssätze, und selbst
vor aller Untersuchung dermaßen einzujagen, so,[189] daß sie sich nicht getrauen, auch nur in Gedanken einen Zweifel wider die ihnen aufgedrungenen Sätze in sich aufsteigen zu lassen: weil dieses so viel sei, als dem bösen Geiste ein Ohr leihen. Es ist wahr, daß, um von diesem Zwange los zu werden, man nur wollen darf, (welches bei jenem landesherrlichen, in Ansehung der öffentlichen Bekenntnisse, nicht der Fall ist;) aber dieses Wollen ist eben dasjenige, dem innerlich ein Riegel vorgeschoben wird. Doch ist dieser eigentliche Gewissenszwang zwar schlimm genug, (weil er zur innern Heuchelei verleitet), aber noch nicht so schlimm, als die Hemmung der äußern
Glaubensfreiheit, weil jener durch den Fortschritt der moralischen Einsicht und das[190] Bewußtsein seiner Freiheit, aus welcher die wahre Achtung für Pflicht allein entspringen kann, allmählig von selbst schwinden muß, dieser äußere hingegen alle freiwilligen Fortschritte, in der ethischen Gemeinschaft der Gläubigen, die das Wesen der wahren Kirche ausmacht, verhindert, und die Form derselben ganz politischen Verordnungen unterwirft.
[102] Dieser Ausdruck kann, (wenn man das Geheimnißvolle, über alle Grenzen möglicher Erfahrung Hinausreichende, bloß zur heiligen Geschichte der Menschheit Gehörige, uns also praktisch nichts Angehende, bei Seite setzt), so verstanden werden, daß der Geschichtsglaube, der, als Kirchenglaube, ein heiliges Buch zum Leitbande der Menschen bedarf, aber eben dadurch die Einheit und Allgemeinheit der Kirche verhindert, selbst aufhören, und in einen reinen, für alle Welt gleich
einleuchtenden Religionsglauben übergehen werde; wohin wir dann schon jetzt, durch anhaltende
Entwickelung der reinen Vernunftreligion aus jener gegenwärtig noch nicht entbehrlichen Hülle,
fleißig arbeiten sollen.
[[Nicht daß er aufhöre, (denn vielleicht mag er als Vehikel immer nützlich und nöthig sein) sondern
aufhören könne; womit nur die innere Festigkeit des reinen moralischen Glaubens gemeint ist.]][191]
[103] † [[Hier wird nun ein Reich Gottes, nicht nach einem besonderen Bunde (kein messianisches),
sondern ein moralisches (durch bloße Vernunft erkennbares) vorgestellt. Das erstere (regnum divinum
pactitium) mußte seinen Beweis aus der Geschichte ziehen, und da wird es in das messianische Reich
nach dem alten, oder nach dem neuen Bunde eingetheilt. Nun ist es merkwürdig, daß die Verehrer des
ersteren (die Juden) sich noch als solche, ob zwar in alle Welt zerstreut, erhalten haben, indessen daß
anderer Religionsgenossen ihr Glaube mit dem Glauben des Volks, worin sie zerstreut worden,
gewöhnlich zusammenschmolz. Dieses Phänomen dünkt Vielen so wundersam zu sein, daß sie es nicht
wohl als nach dem Laufe der Natur möglich, sondern als außerordentliche Veranstaltung zu einer
besonderen göttlichen Absicht beurtheilen. — Aber ein Volk, das eine geschriebene Religion (heilige
Bücher) hat, schmilzt mit einem solchen, was (wie das römische Reich, — damals die ganze gesittete
Welt) keine dergleichen, sondern bloß Gebräuche hat, niemals in einen Glauben zusammen; es macht
vielmehr über kurz oder lang Proselyten. Daher auch die Juden vor der Babylonischen Gefangenschaft,
nach welcher, wie es scheint, ihre heiligen Bücher allererst öffentliche Lectüre wurden, nicht mehr
ihres Hanges wegen, fremden Göttern nachzulaufen, beschuldigt werden; zumal die Alexandrinische
Cultur, die auch auf sie Einfluß haben mußte, ihnen günstig sein konnte, jenen eine systematische
Form zu verschaffen. So haben die Parsis, Anhänger der Religion des Zoroaster, ihren Glauben bis
jetzt erhalten, ungeachtet ihrer Zerstreuung; weil ihre Desturs den Zendavesta hatten. Dahingegen die
Hindus, welche unter dem Namen Zigeuner weit und breit zerstreut sind, weil sie aus den Hefen des
Volks (den Parias) waren (denen es sogar verboten ist, in ihren heiligen Büchern zu lesen), der
Vermischung mit fremdem Glauben nicht entgangen sind. Was die Juden aber für sich allein dennoch
nicht würden bewirkt haben, das that die christliche und späterhin die mohammedanische Religion,
vornehmlich die erstere; weil sie den jüdischen Glauben und die dazu gehörigen heiligen Bücher
voraussetzen (wenn gleich die letztere sie für verfälscht ausgiebt). Denn die Juden konnten bei den von
ihnen ausgegangenen Christen ihre alten Documente immer wieder auffinden, wenn sie bei ihren
Wanderungen, wo die Geschicklichkeit, sie zu lesen, und daher die Lust, sie zu besitzen, vielfältig
erloschen sein mag, nur die Erinnerung übrig behielten, daß sie deren ehedem einmal gehabt hätten.
Daher trifft man außer den gedachten Ländern auch keine Juden; wenn man die wenigen auf der
Malabarküste und etwa eine Gemeinde in China ausnimmt (von welchen die ersteren mit ihren
Glaubensgenossen in Arabien im beständigen Handelsverkehr sein konnten), obgleich nicht zu
zweifeln ist, daß sie sich nicht in jene reichen Länder auch sollten ausgebreitet haben, aber aus Mangel
aller Verwandtschaft ihres Glaubens mit den dortigen Glaubensarten in völlige Vergessenheit des
ihrigen gerathen sind. Erbauliche Betrachtungen aber auf diese Erhaltung des jüdischen Volks, sammt
ihrer Religion, unter ihnen so nachtheiligen Umständen zu gründen, ist sehr mißlich, weil ein jeder
beider Theile dabei seine Rechnung zu finden glaubt. Der eine sieht in der Erhaltung des Volks, wozu
er gehört, und seines, ungeachtet der Zerstreuung unter so mancherlei Völker, unvermischt bleibenden
alten Glaubens den Beweis einer dasselbe für ein künftiges Erdenreich aufsparenden besonderen
gütigen Vorsehung; der andere nichts, als warnende Ruinen eines zerstörten, dem eintretenden
Himmelreich sich widersetzenden Staats, die eine besondere Vorsehung noch immer erhält, theils um
die alte Weissagung eines von diesem Volke ausgehenden Messias im Andenken aufzubehalten, theils
um ein Beispiel der Strafgerechtigkeit, weil es sich hartnäckiger Weise einen politischen, nicht einen
moralischen Begriff von demselben machen wollte, an ihm zu statuiren.]][192]
[104] Zusatz von B.
[105] B: finde.
[106] So ist die Ursache der allgemeinen Schwere aller Materie der Welt uns unbekannt, dermaßen,
daß man noch dazu einsehen kann, sie könne von uns nie erkannt werden; weil schon der Begriff von ihr eine erste und unbedingt ihr selbst beiwohnende Bewegungskraft voraussetzt. Aber sie ist doch kein Geheimniß, sondern kann Jedem offenbar gemacht werden, weil ihr Gesetz hinreichend erkannt ist. Wenn Newton sie gleichsam wie die göttliche Allgegenwart in der Erscheinung (omnipraesentia phaenomenon) vorstellt; so ist das kein Versuch, sie zu erklären, (denn das Dasein Gottes im Raum enthält einen Widerspruch), aber doch eine erhabene Analogie, in der es bloß auf die Vereinigung körperlicher Wesen zu einem Weltganzen angesehen ist, indem man ihr eine unkörperliche Ursache unterlegt; und so würde es auch dem Versuch ergehen, das selbstständige Princip der Vereinigung der vernünftigen Weltwesen in einem ethischen Staat einzusehen, und die letztere daraus zu erklären. Nur die Pflicht, die uns dazu hinzieht, erkennen wir; die Möglichkeit der beabsichtigten Wirkung, wenn wir jener gleich gehorchen, liegt über die Grenzen aller unsrer Einsicht hinaus. — Es giebt Geheimnisse,
Verborgenheiten (arcana) der Natur, es kann Geheimnisse, (Geheimhaltung,[193] secreta) der Politik geben, die nicht öffentlich bekannt werden sollen; aber beide können uns doch, sofern sie auf empirischen Ursachen beruhen, bekannt werden. In Ansehung dessen, was zu erkennen allgemeine Menschenpflicht ist, (nämlich des moralischen) kann es kein Geheimniß geben, aber in Ansehung dessen, was nur Gott thun kann, wozu etwas selbst zu thun unser Vermögen, mithin auch unsre Pflicht übersteigt, da kann es nur eigentliches, nämlich heiliges Geheimniß (mysterium) der Religion geben, wovon uns nur, daß es ein solches gebe, zu wissen und es zu verstehen, nicht eben es einzusehen
nützlich ist.[194]
[107] Zusatz von B.
[108] In der heiligen Weissagungsgeschichte der letzten Dinge wird der Weltrichter (eigentlich der, welcher die, die zum Reiche des guten Princips gehören, als die Seinigen unter seine Herrschaft nehmen, und sie aussondern wird), nicht als Gott, sondern als Menschensohn vorgestellt und genannt. Das scheint anzuzeigen, daß die Menschheit selbst ihrer Einschränkung und Gebrechlichkeit sich bewußt, in dieser Auswahl den Ausspruch thun werde, welches eine Gütigkeit ist, die doch der Gerechtigkeit nicht Abbruch thut. — Dagegen kann der Richter der Menschen in seiner Gottheit, d. i. so wie er unserm Gewissen nach dem heiligen von uns anerkannten Gesetze und unserer eignen
Zurechnung spricht, vorgestellt wird,[195] (der heilige Geist), nur als nach der Strenge des Gesetzes richtend gedacht werden, weil wir selbst, wie viel auf Rechnung unsrer Gebrechlichkeit uns zu Gute kommen könne, schlechterdings nicht wissen, sondern bloß unsre Uebertretung mit dem Bewußtsein unsrer Freiheit und der gänzlich uns zu Schulden kommenden Verletzung der Pflicht vor Augen haben, und so keinen Grund haben, in dem Richterausspruche über uns Gütigkeit anzunehmen.
[109] B: in einem und demselben Wesen.
[110] B: müßte.
[111] † [[Man kann nicht wohl den Grund angeben, warum so viele alte Völker in dieser Idee übereinkamen, wenn es nicht der ist, daß sie in der allgemeinen Menschenvernunft liegt, wenn man sich eine Volks- und (nach der Analogie mit derselben) eine Weltregierung denken will. Die Religion des Zoroaster hatte diese drei göttlichen Personen: Ormuzd, Mithra und Ahriman, die hinduische: den Brahma, Wischnu und Siewen (nur mit dem Unterschiede, daß jene die dritte Person nicht bloß als Urheber des Uebels, sofern es Strafe ist, sondern selbst des Moralischbösen, wofür der Mensch bestraft wird; diese aber sie bloß als richtend und strafend vorstellt). Die egyptische hatte ihre Phta, Kneph und Neith, wovon, so viel die Dunkelheit der Nachrichten aus den ältesten Zeiten dieses Volks errathen läßt, das erste den von der Materie unterschiedenen Geist als Weltschöpfer, das zweite Princip die erhaltende und regierende Gütigkeit, das dritte die jene einschränkende Weisheit, d. i. Gerechtigkeit vorstellen sollte. Die gothische verehrte ihren Odin (Allvater), ihre Freia (auch Freier, die Güte) und Thor, den richtenden (strafenden) Gott. Selbst die Juden scheinen in den letzten Zeiten ihrer hierarchischen Verfassung diesen Ideen nachgegangen zu sein. Denn in der Anklage der Pharisäer: daß Christus sich einen Sohn Gottes genannt habe, scheinen sie auf die Lehre, daß Gott einen Sohn habe,
kein besonderes Gewicht der Beschuldigung zu legen, sondern nur darauf, daß er dieser Sohn Gottes
habe sein wollen.]][196]
[112] B: welche.
[113] Zusatz von B.
[114] † [[Man trägt gemeiniglich kein Bedenken, den Lehrlingen der Religion den Glauben an
Geheimnisse zuzumuthen, weil, daß wir sie nicht begreifen, d. i. die Möglichkeit des Gegenstandes
derselben nicht einsehen können, uns eben so wenig zur Weigerung ihrer Annahme berechtigen könne,
als etwa das Fortpflanzungsvermögen organischer Materien, was auch kein Mensch begreift, und
darum doch nicht anzunehmen geweigert werden kann, ob es gleich ein Geheimniß für uns ist und
bleiben wird. Aber wir verstehen doch sehr wohl, was dieser Ausdruck sagen wolle, und haben einen
empirischen Begriff von dem Gegenstande, mit Bewußtsein, daß darin kein Widerspruch sei. — Von
einem jeden zum Glauben aufgestellten Geheimnisse kann man nun mit Recht fordern, daß man
verstehe, was unter demselben gemeint sei; welches nicht dadurch geschieht, daß man die Wörter,
wodurch es angedeutet wird, einzeln versteht, d. i. damit einen Sinn verbindet, sondern daß sie,
zusammen in einen Begriff gefaßt, noch einen Sinn zulassen müssen und nicht etwa dabei alles
Denken ausgehe. — Daß, wenn man seinerseits es nur nicht am ernstlichen Wunsch ermangeln läßt,
Gott diese Erkenntniß uns wohl durch Eingebung zukommen lassen könne, läßt sich nicht denken;
denn es kann uns gar nicht inhäriren; weil die Natur unseres Verstandes dessen unfähig ist.]][197]
[115] B: offenbart hat, die Ursachen aber, aus welchen eine freie Handlung auf Erden geschehe &c.
[116] † [[Daher wir, was Freiheit sei, in praktischer Beziehung (wenn von Pflicht die Rede ist) gar
wohl verstehen, in theoretischer Absicht aber, was die Causalität derselben (gleichsam ihre Natur)
betrifft, ohne Widerspruch nicht einmal daran denken können, sie verstehen zu wollen.]][198]
[117] B hat statt: „er“ ... „der Mensch“.
[118] Zusatz von B.
[119] B: Glaubensprincip.
[120] Dieser Geist, durch welchen die Liebe Gottes als Seligmachers (eigentlich unsere dieser gemäße
Gegenliebe) mit der Gottesfurcht, vor ihm als Gesetzgeber, d. i. das Bedingte mit der Bedingung
vereinigt wird, welcher also „als von beiden ausgehend“ vorgestellt werden kann, ist außerdem daß „er
in alle Wahrheit (Pflichtbeobachtung) leitet,“ zugleich der eigentliche Richter der Menschen (vor
ihrem Gewissen). Denn das Richten kann in zwiefacher Bedeutung genommen werden: entweder als
das über Verdienst und Mangel des Verdienstes, oder über Schuld und Unschuld. Gott als die Liebe
betrachtet (in seinem Sohn) richtet die Menschen sofern, als ihnen über ihre Schuldigkeit noch ein
Verdienst zu statten kommen kann, und da ist sein Ausspruch: würdig oder nichtwürdig. Er sondert
diejenigen als die Seinen aus, denen ein solches noch zugerechnet werden kann. Die übrigen gehen
leer aus. Dagegen ist die Sentenz des Richters nach Gerechtigkeit (des eigentlich so zu nennenden
Richters, unter dem Namen des heiligen Geistes), über die, denen kein Verdienst zu statten kommen
kann: schuldig oder unschuldig, d. i. Verdammung oder Lossprechung. [[— Das Richten bedeutet im
ersten Falle die Aussonderung der Verdienten von den Unverdienten, die beiderseits um einen Preis
(der Seligkeit) sich bewerben. Unter Verdienst aber wird hier nicht ein Vorzug der Moralität in
Beziehung aufs Gesetz (in Ansehung dessen uns kein Ueberschuß der Pflichtbeobachtung über unsere
Schuldigkeit zukommen kann), sondern in Vergleichung mit anderen Menschen, was ihre moralische
Gesinnung betrifft, verstanden. Die Würdigkeit hat immer auch nur negative Bedeutung
(nichtunwürdig), nämlich der moralischen Empfänglichkeit für eine solche Güte. — Der also in der
ersten Qualität (als Brabeuta) richtet, fällt das Urtheil der Wahl zwischen zweien sich um den Preis (der
Seligkeit) bewerbenden Personen (oder Parteien); der in der zweiten Qualität aber (der eigentliche
Richter) die Sentenz über eine und dieselbe Person vor einem Gerichtshofe (dem Gewissen), der
zwischen Ankläger und Sachwalter den Rechtsausspruch thut.]][199] Wenn nun angenommen wird, daß alle Menschen zwar unter der Sündenschuld stehen, einigen von ihnen aber doch ein Verdienst zu statten kommen könne: so findet der Ausspruch des Richters aus Liebe statt, dessen Mangel nur ein Abweisungsurtheil nach sich ziehen, wovon aber das Verdammungsurtheil (indem der Mensch alsdann dem Richter aus Gerechtigkeit anheim fällt), die unausbleibliche Folge sein würde. — Auf solche Weise können, meiner Meinung nach, die scheinbar einander widerstreitenden Sätze: „der Sohn wird kommen zu richten die Lebendigen und die Todten,“ und andererseits: „Gott hat ihn nicht in die Welt gesandt, daß er die Welt richte, sondern daß sie durch ihn selig werde“ (Ev. Joh. III, 17.) vereinigt werden, und mit dem in Uebereinstimmung stehen, wo gesagt wird: „wer an den Sohn nicht glaubet, der ist schon gerichtet“ (V. 18.) nämlich durch denjenigen Geist, von dem es heißt: „er wird die Welt richten um der Sünde und um der Gerechtigkeit willen.“ — Die ängstliche Sorgfalt solcher Unterscheidungen im Felde der bloßen Vernunft, als für welche sie hier eigentlich angestellt werden, könnte man leicht für unnütze und lästige Subtilität halten; sie würde es auch sein, wenn sie auf die Erforschung der göttlichen Natur angelegt wäre. Allein da die Menschen in ihrer Religionsangelegenheit beständig geneigt sind, sich wegen ihrer Verschuldigungen an die göttliche Güte zu wenden, gleichwohl aber seine Gerechtigkeit nicht umgehen können, ein gütiger Richter aber in einer und derselben Person ein Widerspruch ist, so sieht man wohl, daß selbst in praktischer Rücksicht ihre Begriffe hierüber sehr schwankend und mit sich selbst unzusammenstimmend sein müssen, ihre Berichtigung und genaue Bestimmung also von großer praktischer Wichtigkeit sei.
[121] B: Organisation sind, da denn diejenigen unter ihnen, welche.
[122] In B fehlt: (officiales).
[123] Zusatz von B.
[124] Durch diese Definition wird mancher fehlerhaften Deutung des Begriffs einer Religion überhaupt vorgebeugt. Erstlich: daß in ihr, was das theoretische Erkenntniß und Bekenntniß betrifft, kein assertorisches Wissen, (selbst des Daseins Gottes nicht) gefordert wird, weil bei dem Mangel unserer Einsicht übersinnlicher Gegenstände dieses Bekenntniß schon geheuchelt sein könnte; sondern nur ein der Speculation nach über die oberste Ursache der Dinge problematisches Annehmen, (Hypothesis), in Ansehung des Gegenstandes aber, wohin uns unsere moralisch-gebietende Vernunft zu wirken anweiset, ein dieser ihrer Endabsicht Effect verheißendes praktisches, mithin freies assertorisches Glauben vorausgesetzt wird, welches nur der Idee von Gott, auf die alle moralische ernstliche (und darum gläubige) Bearbeitung zum Guten unvermeidlich gerathen muß, bedarf, ohne sich anzumaßen, ihr durch theoretische Erkenntniß die objective Realität sichern zu können. Zu dem, was jedem Menschen zur Pflicht gemacht werden kann, muß das Minimum der Erkenntniß (es ist möglich, daß ein Gott sei), subjectiv schon hinreichend sein. Zweitens wird durch diese Definition einer Religion überhaupt der irrigen Vorstellung, als sei sie ein Inbegriff besonderer auf Gott unmittelbar bezogenen Pflichten vorgebeugt, und dadurch verhütet, daß wir nicht (wie dazu Menschen ohnedem sehr geneigt sind) außer den ethisch-bürgerlichen Menschenpflichten (von Menschen gegen Menschen) noch Hofdienste annehmen, und hernach wohl gar die Ermangelung in Ansehung der ersteren durch die letztere gut zu machen suchen. Es giebt keine besonderen Pflichten gegen Gott in einer allgemeinen Religion; denn Gott kann von uns nichts empfangen; wir können auf und für ihn nicht wirken. Wollte man die schuldige Ehrfurcht gegen ihn zu einer solchen Pflicht machen, so bedenkt man nicht, daß diese nicht eine besondere Handlung der Religion, sondern die religiöse Gesinnung bei allen unsern pflichtmäßigen Handlungen überhaupt sei. Wenn es auch heißt: „man soll Gott mehr gehorchen, als den Menschen;“ so bedeutet das nichts anders, als: wenn statutarische Gebote, in Ansehung deren Menschen Gesetzgeber und Richter sein können, mit Pflichten, die die Vernunft unbedingt vorschreibt, und über deren Befolgung oder Uebertretung Gott allein Richter sein kann, in Streit kommen, so muß jener ihr Ansehn diesen weichen. Wollte man aber unter dem, worin Gott mehr als dem Menschen gehorcht werden muß, die statutarischen von einer Kirche dafür
ausgegebenen Gebote Gottes verstehen: so würde jener Grundsatz leichtlich das mehrmalen gehörte
Feldgeschrei heuchlerischer und herrschsüchtiger Pfaffen zum Aufruhr wider ihre bürgerliche
Obrigkeit werden können. Denn das Erlaubte, was die letztere gebietet, ist gewiß Pflicht: ob aber etwas
zwar an sich Erlaubtes, aber nur durch göttliche Offenbarung für uns Erkennbares wirklich von Gott
geboten sei, ist (wenigstens größtentheils) höchst ungewiß.
[125] B: „aber“ statt „also“.
[126] B: sollen.
[127] B: streitig machen.
[128] Es ist nicht wohl einzusehen, warum dieses klare Verbot wider das auf bloßen Aberglauben,
nicht auf Gewissenhaftigkeit gegründete Zwangsmittel zum Bekenntnisse vor einem bürgerlichen
Gerichtshofe, von Religionslehrern für so unbedeutend gehalten wird. Denn, daß es Aberglauben sei,
auf dessen Wirkung man hier am meisten rechnet, ist daran zu erkennen; daß von einem Menschen,
dem man nicht zutrauet, er werde in einer feierlichen Aussage, auf deren Wahrheit die Entscheidung
des Rechts der Menschen, (des Heiligsten, was in der Welt ist), beruht, die Wahrheit sagen, doch
geglaubt wird, er werde durch eine Formel dazu bewogen werden, die über jene Aussage nichts weiter
enthält, als daß er die göttlichen Strafen (denen er ohnedem wegen einer solchen Lüge nicht entgehen
kann) über sich aufruft, gleich als ob es auf ihn ankomme, vor diesem höchsten Gericht Rechenschaft
zu geben oder nicht. — In der angeführten Schriftstelle wird diese Art der Betheurung als eine
ungereimte Vermessenheit vorgestellt, Dinge gleichsam durch Zauberworte wirklich zu machen, die
doch nicht in unserer Gewalt sind. — Aber man sieht wohl, daß der weise Lehrer, der da sagt: daß, was
über das Ja, Ja! Nein, Nein! als Betheurung der Wahrheit geht, vom Uebel sei, die böse Folge vor
Augen gehabt habe, welche die Eide nach sich ziehen: daß nämlich die ihnen beigelegte größere
Wichtigkeit die gemeine Lüge beinahe erlaubt macht.
[129] Die enge Pforte und der schmale Weg, der zum Leben führt, ist der des guten Lebenswandels;
die weite Pforte und der breite Weg, den Viele wandeln, ist die Kirche. Nicht als ob es an ihr und an
ihren Satzungen liege, daß Menschen verloren werden, sondern daß das Gehen in dieselbe und
Bekenntniß ihrer Statute oder Celebrirung ihrer Gebräuche für die Art genommen wird, durch die Gott
eigentlich gedient sein will.
[130] Wir wissen von der Zukunft nichts, und sollen auch nicht nach Mehrerem forschen, als was mit
den Triebfedern der Sittlichkeit und dem Zwecke derselben in vernunftmäßiger Verbindung steht.
Dahin gehört auch der Glaube: daß es keine gute Handlung gebe, die nicht auch in der künftigen Welt
für den, der sie ausübt, ihre gute Folge haben werde; mithin der Mensch, er mag sich am Ende des
Lebens auch noch so verwerflich finden, sich dadurch doch nicht müsse abhalten lassen, wenigstens
noch eine gute Handlung, die in seinem Vermögen ist, zu thun, und daß er dabei zu hoffen Ursache
habe, sie werde nach dem Maße, als er hierin eine reine gute Absicht hegt, noch immer von mehrerem
Werthe sein, als jene thatlosen Entsündigungen, die, ohne etwas zur Verminderung der Schuld
beizutragen, den Mangel guter Handlungen ersetzen sollen.
[131] † [[Mendelssohn benutzt diese schwache Seite der gewöhnlichen Vorstellungsart des
Christenthums auf sehr geschickte Art, um alles Ansinnen an einen Sohn Israels zum
Religionsübergange völlig abzuweisen. Denn, sagte er, da der jüdische Glaube, selbst nach dem
Geständnisse der Christen, das unterste Geschoß ist, worauf das Christenthum als das obere ruht: so sei
es eben so viel, als ob man Jemandem zumuthen wollte, das Erdgeschoß abzubrechen, um sich im
zweiten Stockwerk ansässig zu machen. Seine wahre Meinung aber scheint ziemlich klar durch. Er
will sagen: schafft ihr erst selbst das Judenthum aus eurer Religion heraus (in der historischen
Glaubenslehre mag es als eine Antiquität immer bleiben), so werden wir euren Vorschlag in
Ueberlegung nehmen können. (In der That bliebe alsdann wohl keine andere, als rein-moralische von
Statuten unbemengte Religion übrig.) Unsere Last wird durch Abwerfung des Jochs äußerer Observanzen im mindesten nicht erleichtert, wenn uns dafür ein anderes, nämlich das der Glaubensbekenntnisse heiliger Geschichte, welches den Gewissenhaften viel härter drückt, aufgelegt wird. — Uebrigens werden die heiligen Bücher dieses Volks, wenn gleich nicht zum Behuf der Religion, doch für die Gelehrsamkeit, wohl immer aufbehalten und geachtet bleiben; weil die Geschichte keines Volks mit einigem Anschein von Glaubwürdigkeit auf Epochen der Vorzeit, in die alle uns bekannte Profangeschichte gestellt werden kann, so weit zurückdatirt ist, als diese (sogar bis zum Anfange der Welt), und so die große Leere, welche jene übrig lassen muß, doch wodurch
ausgefüllt wird.]][200]
[132] Wahn ist die Täuschung, die bloße Vorstellung einer Sache mit der Sache selbst für gleichgeltend
zu halten. So ist es bei einem kargen Reichen der geizende Wahn, daß er die Vorstellung, sich einmal,
wenn er wollte, seiner Reichthümer bedienen zu können, für genugsamen Ersatz dafür hält, daß er sich
ihrer niemals bedient. Der Ehrenwahn setzt in anderer Hochpreisung, welche im Grunde nur die äußere
Vorstellung ihrer (innerlich vielleicht gar nicht gehegten) Achtung ist, den Werth, den er bloß der
letzteren beilegen sollte; zu diesem gehört also auch die Titel- und Ordenssucht; weil diese nur äußere
Vorstellungen eines Vorzugs vor andern sind. Selbst der Wahnsinn hat daher diesen Namen, weil er
eine bloße Vorstellung (der Einbildungskraft) für die Gegenwart der Sache selbst zu nehmen, und eben
so zu würdigen gewohnt ist. — Nun ist das Bewußtsein des Besitzes eines Mittels zu irgend einem
Zweck (ehe man sich jenes bedient hat), der Besitz des letzteren bloß in der Vorstellung; mithin sich
mit dem ersteren zu begnügen, gleich als ob es statt des Besitzes des letzteren gelten könne, ein
praktischer Wahn; als von dem hier allein die Rede ist.
[133] † [[Es klingt zwar bedenklich, ist aber keineswegs verwerflich, zu sagen: daß ein jeder Mensch
sich einen Gott mache, ja nach moralischen Begriffen (begleitet mit den unendlich großen
Eigenschaften, die zu dem Vermögen gehören, an der Welt einen jenen angemessenen Gegenstand
darzustellen), sich einen solchen selbst machen müsse, um an ihm den, der ihn gemacht hat, zu
verehren. Denn auf welcherlei Art auch ein Wesen als Gott von einem anderen bekannt gemacht und
beschrieben worden, ja ihm ein solches auch (wenn das möglich ist) selbst erscheinen möchte, so muß
er diese Vorstellung doch allererst mit seinem Ideal zusammenhalten, um zu urtheilen, ob er befugt sei,
es für eine Gottheit zu halten und zu verehren. Aus bloßer Offenbarung, ohne jenen Begriff vorher in
seiner Reinigkeit, als Probirstein, zum Grunde zu legen, kann es also keine Religion geben und alle
Gottesverehrung würde Idololatrie sein.]][201]
[134] Für diejenigen, welche allenthalben, wo die Unterscheidungen des Sinnlichen vom
Intellectuellen ihnen nicht so geläufig sind, Widersprüche der Kritik der reinen Vernunft mit ihr selbst
anzutreffen glauben, merke ich hier an, daß wenn von sinnlichen Mitteln das Intellectuelle (der reinen
moralischen Gesinnung) zu befördern, oder von dem Hindernisse, welches die erstere dem letzteren
entgegen stelle, geredet wird, dieser Einfluß zweier so ungleichartigen Principien niemals als direct
gedacht werden müsse. Nämlich als Sinnenwesen können wir nur an den Erscheinungen des
intellectuellen Princips, d. i. der Bestimmung unserer physischen Kräfte durch freie Willkühr, die sich
in Handlungen hervorthut, dem Gesetz entgegen, oder ihm zu Gunsten wirken: so, daß Ursache und
Wirkung als in der That gleichartig vorgestellt werde. Was aber das Uebersinnliche (das subjective
Princip der Moralität in uns, was in der unbegreiflichen Eigenschaft der Freiheit verschlossen liegt), z.
B. die reine Religionsgesinnung betrifft, von dieser sehen wir außer ihrem Gesetze, (welches aber auch
schon genug ist), nichts das Verhältniß der Ursache und Wirkung im Menschen Betreffendes ein, d. i.
wir können uns die Möglichkeit der Handlungen als Begebenheiten in der Sinnenwelt aus der
moralischen Beschaffenheit des Menschen, als ihnen imputabel, nicht erklären, eben darum, weil es
freie Handlungen sind, die Erklärungsgründe aber aller Begebenheiten aus der Sinnenwelt
hergenommen werden müssen.
[135] Zusatz von B.
[136] B: wird.
[137] Es ist eine psychologische Erscheinung: daß die Anhänger einer Confession, bei der etwas
weniger Statutarisches zu glauben ist, sich dadurch gleichsam veredelt, und als aufgeklärter fühlen, ob
sie gleich noch genug davon übrig behalten haben, um eben nicht (wie sie doch wirklich thun), von
ihrer vermeinten Höhe der Reinigkeit auf ihre Mitbrüder im Kirchenwahne mit Verachtung herabsehen
zu dürfen. Die Ursache hievon ist, daß sie sich dadurch, so wenig es auch sei, der reinen moralischen
Religion doch etwas genähert finden, ob sie gleich dem Wahne immer noch anhänglich bleiben, sie
durch fromme Observanzen, wobei nur weniger passive Vernunft ist, ergänzen zu wollen.
[138] † [[Diese bloß das Ansehen eines geistlichen Vaters (πάπα) bezeichnende Benennung erhält nur durch den Nebenbegriff eines geistlichen Despotismus, der in allen kirchlichen Formen, so anspruchlos und populär sie sich ankündigen, angetroffen werden kann, die Bedeutung eines Tadels. Ich will daher keineswegs so verstanden sein, als ob ich in der Gegeneinanderstellung der Sekten eine vergleichungsweise gegen die andere mit ihren Gebräuchen und Anordnungen geringschätzig machen wolle. Alle verdienen gleiche Achtung, sofern ihre Formen Versuche armer Sterblichen sind, sich das Reich Gottes auf Erden zu versinnlichen; aber auch gleichen Tadel, wenn sie die Form der Darstellung
dieser Idee (in einer sichtbaren Kirche) für die Sache selbst halten.]][202]
[139] B: Wogulitzen.
[140] In B fehlt: „überhaupt“.
[141] In B fehlt: „können“.
[142] Zusatz von B.
[143] „Dasjenige Joch ist sanft, und die Last ist leicht,“ wo die Pflicht, die Jedermann obliegt, als von ihm selbst und durch seine eigene Vernunft ihm auferlegt, betrachtet werden kann; das er daher sofern freiwillig auf sich nimmt. Von dieser Art sind aber nur die moralischen Gesetze, als göttliche Gebote, von denen allein der Stifter der reinen Kirche sagen konnte: „meine Gebote sind nicht schwer“. Dieser Ausdruck will nur so viel sagen: sie sind nicht beschwerlich, weil ein Jeder die Nothwendigkeit ihrer Befolgung von selbst einsieht, mithin ihm dadurch nichts aufgedrungen wird, dahingegen despotisch gebietende, ob zwar zu unserm Besten (doch nicht durch unsere Vernunft) uns auferlegte Anordnungen, davon wir keinen Nutzen sehen können, gleichsam Vexationen (Plackereien) sind, denen man sich nur gezwungen unterwirft. An sich sind aber die Handlungen, in der Reinigkeit ihrer Quelle betrachtet, die durch jene moralischen Gesetze geboten werden, gerade die, welche dem Menschen am schwersten fallen, und wofür er gerne die beschwerlichsten frommen Plackereien übernehmen möchte, wenn es möglich wäre, diese statt jener in Zahlung zu bringen.
[144] Die verschiedenen Glaubensarten der Völker geben ihnen nach und nach auch wohl einen, im bürgerlichen Verhältniß äußerlich auszeichnenden, Charakter, der ihnen nachher, gleich als ob er Temperamentseigenschaft im Ganzen wäre, beigelegt wird. So zog sich der Judaismus, seiner ersten Einrichtung nach, da ein Volk sich, durch alle erdenklichen, zum Theil peinlichen Observanzen, von allen andern Völkern absondern, und aller Vermischung mit ihnen vorbeugen sollte, den Vorwurf des Menschenhasses zu. Der Muhammedanismus unterscheidet sich durch Stolz, weil er, statt der Wunder, an den Siegen und der Unterjochung vieler Völker die Bestätigung seines Glaubens findet, und seine
Andachtsgebräuche alle von der muthigen Art sind.[203] Der hinduische Glaube giebt seinen Anhängern den Charakter der Kleinmüthigkeit aus Ursachen, die denen des nächstvorhergehenden gerade entgegengesetzt sind. — Nun liegt es gewiß nicht an der innern Beschaffenheit des christlichen Glaubens, sondern an der Art, wie er an die Gemüther gebracht wird, wenn ihm an denen, die es am herzlichsten mit ihm meinen, aber vom menschlichen Verderben anhebend, und an aller Tugend verzweifelnd, ihr Religionsprincip allein in der Frömmigkeit (worunter der Grundsatz des leidenden Verhaltens in Ansehung der durch eine Kraft von oben zu erwartenden Gottseligkeit verstanden wird), setzen, ein jenem ähnlicher Vorwurf gemacht werden kann; weil sie nie ein Zutrauen in sich selbst setzen, in beständiger Aengstlichkeit sich nach einem übernatürlichen Beistande umsehen, und selbst
in dieser Kleinmüthigkeit[204] (die nicht Demuth ist), ein Gunst erwerbendes Mittel zu besitzen vermeinen, wovon der äußere Ausdruck (im Pietismus) knechtische Gemüthsart ankündigt.
[145] Ich gestehe, daß ich mich im Ausdruck, dessen sich auch wohl kluge Männer bedienen, nicht wohl finden kann: Ein gewisses Volk, (was in der Bearbeitung einer gesetzlichen Freiheit begriffen ist), ist zur Freiheit nicht reif; die Leibeigenen eines Gutseigenthümers sind zur Freiheit noch nicht reif; und so auch die Menschen überhaupt sind zur Glaubensfreiheit noch nicht reif. Nach einer
solchen Voraussetzung aber wird die Freiheit nie eintreten; denn man kann zu dieser nicht reifen, wenn
man nicht zuvor in Freiheit gesetzt worden ist (man muß frei sein, um sich seiner Kräfte in der Freiheit
zweckmäßig bedienen zu können). Die ersten Versuche werden freilich roh, gemeiniglich auch mit
einem beschwerlicheren und gefährlicheren Zustande verbunden sein, als da man noch unter den
Befehlen, aber auch der Vorsorge Anderer stand; allein man reift für die Vernunft nie anders, als durch
eigene Versuche (welche machen zu dürfen, man frei sein muß). Ich habe nichts dawider, daß die,
welche die Gewalt in Händen haben, durch Zeitumstände genöthigt, die Entschlagung von diesen drei
Fesseln noch weit, sehr weit aufschieben. Aber es zum Grundsatze machen, daß denen, die ihnen
einmal unterworfen sind, überhaupt die Freiheit nicht tauge, und man berechtigt sei, sie jederzeit davon
zu entfernen, ist ein Eingriff in die Regalien der Gottheit selbst, der den Menschen zur Freiheit schuf.
Bequemer ist es freilich im Staat, Hause und Kirche zu herrschen, wenn man einen solchen Grundsatz
durchzusetzen vermag. Aber auch gerechter?
[146] Zusatz von B.
[147] Zusatz von B.
[148] † [[Der nämliche Mann, der so dreist ist zu sagen: wer an diese oder jene Geschichtslehre als
eine theure Wahrheit nicht glaubt, der ist verdammt, der müßte doch auch sagen können: wenn das,
was ich euch hier erzähle, nicht wahr ist, so will ich verdammt sein! — Wenn es Jemand gäbe, der
einen solchen schrecklichen Ausspruch thun könnte, so würde ich rathen, sich in Ansehung seiner nach
dem persischen Sprichwort von einem Hadgi zu richten: ist Jemand einmal (als Pilgrim) in Mekka
gewesen, so ziehe aus dem Hause, worin er mit dir wohnt; ist er zweimal da gewesen, so ziehe aus
derselben Straße, wo er sich befindet; ist er aber dreimal da gewesen, so verlasse die Stadt, oder gar
das Land, wo er sich aufhält.]][205]
[149] † [[O Aufrichtigkeit! du Asträa, die du von der Erde zum Himmel entflohen bist, wie zieht man
dich (die Grundlage des Gewissens, mithin aller inneren Religion) von da zu uns wieder herab? Ich
kann es zwar einräumen, wiewohl es sehr zu bedauern ist, daß Offenherzigkeit (die ganze Wahrheit,
die man weiß, zu sagen) in der menschlichen Natur nicht angetroffen wird. Aber Aufrichtigkeit (daß
Alles, was man sagt, mit Wahrhaftigkeit gesagt sei) muß man von jedem Menschen fordern können,
und wenn auch selbst dazu keine Anlage in unserer Natur wäre, deren Cultur nur vernachlässigt wird,
so würde die Menschenrace in ihren eigenen Augen ein Gegenstand der tiefsten Verachtung sein
müssen. — Aber jene verlangte Gemüthseigenschaft ist eine solche, die vielen Versuchungen
ausgesetzt ist und manche Aufopferung kostet, daher auch moralische Stärke, d. i. Tugend (die
erworben werden muß) fordert, die aber früher, als jede andere bewacht und cultivirt werden muß, weil
der entgegengesetzte Hang, wenn man ihn hat einwurzeln lassen, am schwersten auszurotten ist. —
Nun vergleiche man damit unsere Erziehungsart, vornehmlich im Punkte der Religion, oder besser, der
Glaubenslehren, wo die Treue des Gedächtnisses in Beantwortung der sie betreffenden Fragen, ohne
auf die Treue des Bekenntnisses zu sehen (worüber nie eine Prüfung angestellt wird), schon für
hinreichend angenommen wird, einen Gläubigen zu machen, der das, was er heilig betheuert, nicht
einmal versteht, und man wird sich über den Mangel der Aufrichtigkeit, der lauter innere Heuchler
macht, nicht mehr wundern.]][206]
[150] B: noch außer der stetigen.
[151] Zusatz von B.
[152] Zusatz von B.
[153] B: „doch“ statt „aber“.
[154] Zusatz von B.
[155] † [[S. Allgemeine Anmerkung zum ersten Stück.]][207]
[156] In jenem Wunsch, als dem Geiste des Gebets, sucht der Mensch nur auf sich selbst (zu Belebung seiner Gesinnungen vermittelst der Idee von Gott), in diesem aber, da er sich durch Worte, mithin äußerlich erklärt, auf Gott zu wirken. Im ersteren Sinn kann ein Gebet mit voller Aufrichtigkeit stattfinden, wenn gleich der Mensch sich nicht anmaßt, selbst das Dasein Gottes als völlig gewiß betheuren zu können; in der zweiten Form als Anrede nimmt er diesen höchsten Gegenstand als persönlich gegenwärtig an, oder stellt sich wenigstens (selbst innerlich) so, als ob er von seiner Gegenwart überführt sei, in der Meinung, daß, wenn es auch nicht so wäre, es wenigstens nicht schaden, vielmehr ihm Gunst verschaffen könne; mithin kann in dem letzteren (buchstäblichen) Gebet die Aufrichtigkeit nicht so vollkommen angetroffen werden, wie im ersteren (dem bloßen Geiste desselben). — Die Wahrheit der letzteren Anmerkung wird ein Jeder bestätigt finden, wenn er sich einen frommen und gutmeinenden, übrigens aber in Ansehung solcher gereinigten Religionsbegriffe eingeschränkten Menschen denkt, den ein Anderer, ich will nicht sagen, im lauten Beten, sondern auch nur in der dieses anzeigenden Geberdung überraschte. Man wird, ohne daß ich es sage, von selbst erwarten, daß jener darüber in Verwirrung oder Verlegenheit, gleich als über einen Zustand, dessen er sich zu schämen habe, gerathen werde. Warum das aber? daß ein Mensch mit sich selbst laut redend betroffen wird, bringt ihn vor der Hand in den Verdacht, daß er eine kleine Anwandlung von Wahnsinn habe; und eben so beurtheilt man ihn, (nicht ganz mit Unrecht), wenn man ihn, da er allein ist, auf einer Beschäftigung oder Geberdung betrifft, die der nur haben kann, welcher Jemand außer sich vor Augen hat, was doch in dem angenommenen Beispiele der Fall nicht ist. — Der Lehrer des Evangeliums hat aber den Geist des Gebets ganz vortrefflich in einer Formel ausgedrückt, welche dieses und hiemit auch sich selbst (als Buchstaben) zugleich entbehrlich macht. In ihr findet man nichts, als den Vorsatz zum guten Lebenswandel, der, mit dem Bewußtsein unserer Gebrechlichkeit verbunden, einen beständigen Wunsch enthält, ein würdiges Glied im Reiche Gottes zu sein; also keine eigentliche Bitte um Etwas, was uns Gott nach seiner Weisheit auch wohl verweigern könnte, sondern einen Wunsch, der, wenn er ernstlich (thätig) ist, seinen Gegenstand (ein Gott wohlgefälliger Mensch zu werden), selbst hervorbringt. Selbst der Wunsch des Erhaltungsmittels unserer Existenz (des Brods) für einen Tag, da es ausdrücklich nicht auf die Fortdauer derselben gerichtet ist, sondern die Wirkung eines bloß thierischen gefühlten Bedürfnisses ist, ist mehr ein Bekenntniß dessen, was die Natur in uns will, als eine besondere überlegte Bitte dessen, was der Mensch will: dergleichen die um das Brod auf den andern Tag sein würde; welche hier deutlich genug ausgeschlossen wird. — Ein Gebet dieser Art, das in moralischer, (nur durch die Idee von Gott belebter) Gesinnung geschieht, weil es als der moralische Geist des Gebets seinen Gegenstand (Gott wohlgefällig zu sein), selbst hervorbringt, kann allein im Glauben geschehen; welches letztere so viel heißt, als sich der Erhörlichkeit desselben versichert zu halten; von dieser Art aber kann nichts, als die Moralität in uns sein. Denn, wenn die Bitte auch nur auf das Brod für den heutigen Tag gienge, so kann Niemand sich von der Erhörlichkeit desselben versichert halten, d. i. daß es mit der Weisheit Gottes nothwendig verbunden sei, sie ihm zu gewähren; es kann vielleicht mit derselben besser zusammenstimmen, ihn an diesem Mangel heute sterben zu lassen. Auch ist es ein ungereimter und zugleich vermessener Wahn durch die pochende Zudringlichkeit des Bittens zu versuchen, ob Gott nicht von dem Plane seiner Weisheit (zum gegenwärtigen Vortheil für uns) abgebracht werden könne. Also können wir kein Gebet, was einen nicht moralischen Gegenstand hat, mit Gewißheit für erhörlich halten, d. i. um so Etwas nicht im Glauben beten. Ja sogar: ob der Gegenstand gleich moralisch, aber doch nur, durch übernatürlichen Einfluß möglich wäre (oder wir wenigstens ihn bloß daher erwarteten, weil wir uns nicht selbst darum bemühen wollen, wie z. B. die Sinnesänderung, das Anziehen des neuen Menschen, die Wiedergeburt genannt), so ist es doch so gar sehr ungewiß, ob Gott es seiner Weisheit gemäß finden werde, unsern (selbstverschuldeten) Mangel übernatürlicher Weise zu ergänzen, daß man eher Ursache hat, das Gegentheil zu erwarten. Der Mensch kann also selbst hierum nicht im Glauben beten. — Hieraus läßt sich aufklären, was es mit einem wunderthuenden Glauben (der immer zugleich mit einem inneren Gebet verbunden sein würde), für eine Bewandtniß haben könne. Da Gott dem Menschen keine Kraft verleihen kann, übernatürlich zu wirken (weil das ein Widerspruch ist): da der Mensch seinerseits, nach den Begriffen, die er sich von guten in der Welt möglichen Zwecken macht, was hierüber die
göttliche Weisheit urtheilt, nicht bestimmen, und also vermittelst des in und von ihm selbst erzeugten
Wunsches die göttliche Macht zu seinen Absichten nicht brauchen kann, so läßt sich eine Wundergabe,
eine solche nämlich, da es am Menschen selbst liegt, ob er sie hat, oder nicht hat, („wenn ihr Glauben
hättet, wie ein Senfkorn, u. s. w.“), nach dem Buchstaben genommen, gar nicht denken. Ein solcher
Glaube ist also, wenn er überall etwas bedeuten soll, eine bloße Idee von der überwiegenden
Wichtigkeit der moralischen Beschaffenheit des Menschen, wenn er sie in ihrer ganzen Gott gefälligen
Vollkommenheit (die er doch nie erreicht), besäße, über alle andren Bewegursachen, die Gott in seiner
höchsten Weisheit haben mag, mithin ein Grund vertrauen zu können, daß, wenn wir das ganz wären,
oder einmal würden, was wir sein sollen, und (in der beständigen Annäherung) sein könnten, die Natur
unseren Wünschen, die aber selbst alsdann nie unweise sein würden, gehorchen müßte.
Was aber die Erbauung betrifft, die durchs Kirchengehen beabsichtigt wird, so ist das öffentliche
Gebet darin zwar auch kein Gnadenmittel, aber doch eine ethische Feierlichkeit, es sei durch vereinigte
Anstimmung des Glaubens-Hymnus, oder auch durch die förmlich durch den Mund des Geistlichen im
Namen der ganzen Gemeinde an Gott gerichtete, alle moralische Angelegenheit der Menschen in sich
fassende Anrede, welche, da sie diese als öffentliche Angelegenheit vorstellig macht, wo der Wunsch
eines Jeden sich mit den Wünschen Aller zu einerlei Zwecke (der Herbeiführung des Reichs Gottes)
als vereinigt vorgestellt werden soll, nicht allein die Rührung bis zur sittlichen Begeisterung erhöhen
kann, (anstatt daß die Privatgebete, da sie ohne diese erhabene Idee abgelegt werden, durch
Gewohnheit den Einfluß aufs Gemüth nach und nach ganz verlieren), sondern auch mehr
Vernunftgrund für sich hat als die erstere, den moralischen Wunsch, der den Geist des Gebets
ausmacht, in förmliche Anrede zu kleiden, ohne doch hiebei an Vergegenwärtigung des höchsten
Wesens, oder eigene besondere Kraft dieser rednerischen Figur, als eines Gnadenmittels, zu denken.
Denn es ist hier eine besondere Absicht, nämlich durch eine äußere die Vereinigung aller Menschen
zum[208] gemeinschaftlichen Wunsche des Reichs Gottes vorstellende Feierlichkeit jedes Einzelnen
moralische Triebfeder desto mehr in Bewegung zu setzen; welches nicht schicklicher geschehen kann,
als dadurch, daß man das Oberhaupt desselben, gleich als ob es an diesem Orte besonders gegenwärtig
wäre, anredet.
[157] Zusatz von B.
[158] Wenn man eine diesem Ausdrucke angemessene Bedeutung sucht, so ist sie wohl nicht anders
anzugeben, als daß darunter die moralische Folge aus der Andacht auf das Subject verstanden werde.
Diese besteht nun nicht in der Rührung (als welche schon im Begriffe der Andacht liegt), ob zwar die
meisten vermeintlich Andächtigen (die darum auch Andächtler heißen), sie gänzlich darin setzen;
mithin muß das Wort Erbauung die Folge aus der Andacht auf die wirkliche Besserung des Menschen
bedeuten. Diese aber gelingt nicht anders, als daß man systematisch zu Werke geht, feste Grundsätze
nach wohlverstandenen Begriffen tief ins Herz legt, darauf Gesinnungen, der verschiedenen
Wichtigkeit der sie angehenden Pflichten angemessen, errichtet, sie gegen Anfechtung der Neigungen
verwahrt und sichert, und so gleichsam einen neuen Menschen, als einen Tempel Gottes erbaut. Man
sieht leicht, daß dieser Bau nur langsam fortrücken könne; aber es muß wenigstens doch zu sehen sein,
daß etwas verrichtet worden. So aber glauben sich Menschen (durch Anhören oder Lesen und Singen)
recht sehr erbaut, indessen, daß schlechterdings nichts gebaut, ja nicht einmal Hand ans Werk gelegt
worden; vermuthlich weil sie hoffen, daß jenes moralische Gebäude, wie die Mauern von Theben,
durch die Musik der Seufzer und sehnsüchtiger Wünsche von selbst emporsteigen werde.
[159] B: und den Satz, daß sie.
[160] B: der gebrechlichen Weisheit.
[161] „zur Beobachtung“ fehlt in B.
[162] Der Text [[Eine moralisch .... nöthig ist]] ist Zusatz von B.
[163] Die ganze Anmerkung [[Herr Prof. Schiller .... zu haben]] ist Zusatz von B.
[164] Die ganze Anmerkung [[Hang ist .... sich selbst ausschließt]] ist Zusatz von B.
[165] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[166] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[167] Der Abschnitt dieser Anmerkung. [[Den Begriff der Freiheit .. ... Schwierigkeit wegfällt]] ist Zusatz von B.
[168] Vgl. S. 46, Anmerkung [36].
[169] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[170] B: letzten.
[171] B: späten.
[172] Zusatz von B.
[173] Diese Anmerkung ist Zusatz von B. Es fehlt übrigens im Text von B das Verweisungszeichen (* oder †).
[174] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[175] Die Anmerkung ist Zusatz von B.
[176] Die Anmerkung ist Zusatz von B.
[177] Die Anmerkung ist Zusatz von B.
[178] Zusatz von B.
[179] Die Anmerkung ist Zusatz von B.
[180] Der Satz: „durch die Ankündigung &c.“ lautet in B etwas verändert: da es hingegen durch die Ankündigung eines wahren Wunders niedergeschlagen wird.
[181] B: (des Erwerbs oder der Erhaltung derselben).
[182] Die Anmerkung ist Zusatz von B.
[183] Die Anmerkung ist Zusatz von B.
[184] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[185] Zusatz von B.
[186] In B fehlte „gemäß“.
[187] Der Abschnitt [[Das zu frühe ... verhindert]] ist Zusatz von B.
[188] In B fehlt: dadurch.
[189] In B fehlt: „so“.
[190] In B fehlt: „das“.
[191] Der in [[ ]] stehende Abschnitt der Anmerkung ist Zusatz von B.
[192] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[193] B: Geheimnißhaltung.
[194] B: nützlich sein möchte.
[195] In B fehlt: wird.
[196] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[197] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[198] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[199] Der Abschnitt: [[Das Richten bedeutet .... Rechtsausspruch thut]] ist Zusatz von B.
[200] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[201] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[202] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[203] † [[Diese merkwürdige Erscheinung (des Stolzes eines unwissenden, obgleich verständigen
Volks auf seinen Glauben) kann auch von Einbildung des Stifters herrühren, als habe er den Begriff der
Einheit Gottes und dessen übersinnlicher Natur allein in der Welt wiederum erneuert, der freilich eine
Veredelung seines Volkes durch Befreiung vom Bilderdienst und der Anarchie der Vielgötterei sein
würde, wenn jener sich dieses Verdienst mit Recht zuschreiben könnte. — Was das Charakteristische
der dritten Classe von Religionsgenossen betrifft, welcher übel verstandene Demuth zum Grunde hat,
so soll die Herabsetzung des Eigendünkels in der Schätzung seines moralischen Werths, durch die
Vorhaltung der Heiligkeit des Gesetzes, nicht Verachtung seiner selbst, sondern vielmehr
Entschlossenheit bewirken, dieser edlen Anlage in uns gemäß uns der Angemessenheit zu jener immer
mehr zu nähern; statt dessen Tugend, die eigentlich im Muthe dazu besteht, als ein des Eigendünkels
schon verdächtiger Name ins Heidenthum verwiesen und kriechende Gunstbewerbung dagegen
angepriesen wird. — Andächtelei (bigotterie, devotio spuria) ist die Gewohnheit, statt Gott
wohlgefälliger Handlungen (in Erfüllung aller Menschenpflichten) in der unmittelbaren Beschäftigung
mit Gott durch Ehrfurchtsbezeigungen die Uebung der Frömmigkeit zu setzen; welche Uebung alsdann
zum Frohndienst (opus operatum) gezählt werden muß, nur daß sie zu dem Aberglauben noch den
schwärmerischen Wahn vermeinter übersinnlicher (himmlischer) Gefühle hinzuthut.]][209]
[204] B hat statt: „Kleinmüthigkeit“ das Wort: „Selbstverachtung“.
[205] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[206] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
[207] Diese Note ist Zusatz von B.
[208] B: „im“ statt „zum“.
[209] Diese Anmerkung ist Zusatz von B.
Anmerkungen zur Transkription
In diesem Text finden sich drei Arten von Fußnoten. Kants ursprüngliche Fußnoten werden unmarkiert wiedergegeben. Fußnoten, die Kant selbst der Ausgabe B von 1794 hinzufügte, werden am Anfang des Fußnotentextes mit † gekennzeichnet. Außerdem hat der Herausgeber (Kehrbach) sie in [[ ]] eingeschlossen und mit eigenen Fußnoten als Zusätze der Ausgabe B von 1794 gekennzeichnet.
Zusätzliche Fußnoten des Herausgebers (Kehrbach) sind mit kursivem Textstil markiert.
Die Fußnoten wurden durchgehend neu numeriert, ihrem Erscheinen im Text gemäß sortiert und am Ende des Buches gesammelt.
Die Schreibweise der Buchvorlage wurde weitgehend beibehalten. Einige wenige Fehler wurden korrigiert wie hier aufgeführt, teilweise unter Verwendung weiterer Ausgaben (vorher/nachher):
... wurde, nur auf die Legalität der Handlungen, die in ...
... würde, nur auf die Legalität der Handlungen, die in ...
... Gebote ausrichten, mithin in allem ihren Thun und Lassen, ...
... Gebote ausrichten, mithin in allem ihrem Thun und Lassen, ...
... zur Menschheit, sofern sie seinem Willen nach allem ihren ...
... zur Menschheit, sofern sie seinem Willen nach allem ihrem ...
... er (weil eine gänzliche Verzicht auf das Physische der Glückseligkeit ...
... er (weil eine gänzliche Verzichtthuung auf das Physische der Glückseligkeit ...
... an das Geschäft derer, denen die Auslegung desselben ...
... in das Geschäft derer, denen die Auslegung desselben ...
... die Moral enthält, (und der keiner Materie der Willkühr, sondern bloß ...
... die Moral enthält, (und der keine Materie der Willkühr, sondern bloß ...
... der Persönlichkeit des Menschen (den psychologischen) die nur unter ...
... der Persönlichkeit des Menschen (den psychologischen), die nur unter ...
... läßt, Gott dieses Erkenntniß uns wohl durch Eingebung ...
... läßt, Gott diese Erkenntniß uns wohl durch Eingebung ...
Zuletzt geändert: 23/10/2026