Versuch einer Kritik aller Offenbarung

VERSUCH
EINER KRITIK
ALLER OFFENBARUNG.
VON
JOHANN GOTTLIEB FICHTE.
Zweite, vermehrte, und verbesserte Auflage.
KÖNIGSBERG 1793.
IM VERLAG DER HARTUNGSCHEN BUCHHANDLUNG.
I N H A LT
VORREDE
VORREDE ZUR ERSTEN AUSGABE
VORREDE ZUR ZWEITEN AUSGABE
VERSUCH EINER KRITIK ALLER OFFENBARUNG
§. 1. E I N L E I T U N G .
§. 2. Theorie des Willens, als Vorbereitung einer
Deduction der Religion überhaupt.
§. 3. Deduction der Religion überhaupt.
§. 4. Eintheilung der Religion überhaupt, in die
natürliche und geoffenbarte.
§. 5. Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als
Vorbereitung einer materialen Erörterung
desselben.
§. 6. Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs,
als Vorbereitung einer Deduktion desselben.
§. 7. Deduktion des Begriffs der Offenbarung von
Principien der reinen Vernunft a priori.
§. 8. Von der Möglichkeit des im Begriffe der
Offenbarung vorausgesetzten empirischen Datum.
§. 9. Von der physischen Möglichkeit einer
Offenbarung.
§. 10. Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung
ihrer Form nach.
§. 11. Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in
Absicht ihres möglichen Inhalts (materiae
revelationis).
§. 12. Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in
Absicht der möglichen Darstellung dieses Inhalts.
§. 13. Systematische Ordnung dieser Kriterien.
§. 14. Von der Möglichkeit, eine gegebne Erscheinung
für göttliche Offenbarung aufzunehmen.
§. 15. Allgemeine Übersicht dieser Kritik.
SCHLUSSANMERKUNG
V O R R E D E .
Dieser Aufsatz heißt ein Versuch, nicht als ob man überhaupt bei
Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fühlen müsse, und
nie ein sicheres Resultat finden könne; sondern darum, weil ich mir noch nicht
die Reife zutrauen darf, die dazu gehören würde, dies sichere Resultat
hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten Bestimmung nach nicht
für die Presse; verehrungswürdige Männer beurtheilten sie gütig, und sie waren
es, die mir den ersten Gedanken, sie dem Publicum vorzulegen, gaben.
Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die
Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das Resultat ist
Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß einer strengen, aber
sorgfältigen, und unpartheiischen Prüfung unterworfen werden. Ich wenigstens
verfuhr unpartheiisch.
Ich kann geirrt haben, und es wäre ein Wunder, wenn ich es nicht hätte.
Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publicum.
Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefaßt sey, werde ich
dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit zuwider
scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich mich feierlich,
bei meinem ersten Eintritte in's Publicum. Ohne Rücksicht auf Parthei, oder auf
eigne Ehre, werde ich immer dafür anerkennen, was ich dafür halte, es komme,
woher es wolle, und nie dafür anerkennen, was ich nicht dafür halte. — Das
Publicum verzeihe es mir dieses erste und einzige mal, vor ihm von mir
gesprochen zu haben. Ihm kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber
mir war es wichtig für mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen
Gelübdes zu nehmen.
Königsberg, im December 1791.
DEM
HERRN OBER-HOF-PREDIGER
D. FRANZ VOLKMAR REINHARD
ALS EIN REINES OPFER
DER FREISTEN VEREHRUNG
VOM VERFASSER.
Verehrungswürdigster Mann,
Nicht meine eigne Meinung von dieser Schrift, sondern das vortheilhafte
Urtheil würdiger Männer über sie, machte mich so kühn, ihr in dieser zweiten
Auflage jene für sie so ehrenvolle Bestimmung zu geben.
So wenig mir es zukommt, vor dem Publikum Ihre Verdienste zu rühmen, so
wenig würde Ihnen es möglich seyn, selbst von einem würdigern, das
anzuhören: das größte Verdienst war immer das bescheidenste.
Doch erlaubt selbst die Gottheit ihren vernünftigen Geschöpfen, die
Empfindungen ihrer Verehrung und Liebe gegen sie in Worte ausströmen zu
lassen, um das Bedürfniß ihres vollen Herzens zu befriedigen, und der gute
Mensch versagt es gewiß nicht dem Menschen.
Gewiß nehmen Sie also die aus der gleichen Quelle fließende Versicherung
ähnlicher Empfindungen gütig auf von
Eurer Hochwürdigen
Magnificenz
innigstem Verehrer
Johann Gottlieb Fichte.
V O R R E D E [1]
Z U R E R S T E N A U F L A G E.
Dieser Aufsatz heißt ein Versuch, nicht als ob man überhaupt bei
Untersuchungen der Art blind herumtappen und nach Grund fühlen müsse, und
nie ein sicheres Resultat finden könne; sondern darum, weil ich mir noch nicht
die Reife zutrauen darf, die dazu gehören würde, dies sichere Resultat
hinzustellen. Wenigstens war diese Schrift ihrer ersten Bestimmung nach nicht
für die Presse; verehrungswürdige Männer beurtheilten sie gütig, und sie waren
es, die mir den ersten Gedanken, sie dem Publikum vorzulegen, gaben.
Hier ist sie. Stil und Einkleidung sind meine Sache; der Tadel oder die
Verachtung, die diese trift, trift nur mich, und das ist wenig. Das Resultat ist
Angelegenheit der Wahrheit, und das ist mehr. Dieses muß einer strengen, aber
sorgfältigen, und unpartheiischen Prüfung unterworfen werden. Ich wenigstens
verfuhr unparteiisch.
Ich kann geirrt haben, und es wäre ein Wunder, wenn ich es nicht hätte.
Welchen Ton der Zurechtweisung ich verdiene, entscheide das Publikum.
Jede Berichtigung, in welchem Tone sie auch abgefaßt sey, werde ich
dankbar anerkennen; jedem Einwurfe, der mir der Sache der Wahrheit zuwider
scheint, begegnen, so gut ich kann. Ihr, der Wahrheit, weihe ich mich feierlich,
bei meinem ersten Eintritte in's Publikum. Ohne Rücksicht auf Parthei, oder auf
eigne Ehre, werde ich immer dafür anerkennen, was ich dafür halte, es komme,
woher es wolle, und nie dafür anerkennen, was ich nicht dafür halte. — Das
Publikum verzeihe es mir, dieses erste und einzige mal vor ihm von mir
gesprochen zu haben. Ihm kann diese Versicherung sehr unwichtig seyn; aber
mir war es wichtig für mich selbst, dasselbe zum Zeugen meines feierlichen
Gelübdes zu nehmen.
Königsberg, im December 1791.
V O R R E D E
Z U R Z W E I T E N A U F L A G E.
Auch nach dieser zweiten Ausgabe bleibt gegenwärtige Schrift noch immer ein
Versuch; so unangenehm es mir auch war, mich der gütigen Meinung, die ein
verehrungswürdiger Theil des Publikums etwa von ihrem Verfasser gefaßt haben
könnte, nur aus einer großen Entfernung anzunähern. So fest auch meines
Erachtens noch die Kritik der Offenbarung auf dem Boden der praktischen
Philosophie als ein einzelnes Nebengebäude stehet; so kommt sie doch erst
durch eine kritische Untersuchung der ganzen Familie, wozu jener Begriff
gehört, und welche ich die der Reflexions-Ideen nennen möchte, mit dem ganzen
Gebäude in Verbindung, und wird erst dadurch unzertrennlich mit ihm
vereiniget.
Diese Kritik der Reflexions-Ideen war es, welche ich lieber, als eine zweite
Ausgabe der gegenwärtigen Schrift hätte geben mögen, wenn meine Muße
hingereicht hätte, mehr zu leisten, als ich wirklich geleistet habe. Jedoch werde
ich, ohne Anstand, zur Bearbeitung der dafür gesammelten Materialien
schreiten, und dann wird diese Schrift eine weitere Auseinandersetzung eines
dort nur kurz zu behandelnden Theils jener Kritik seyn.
Was ich in dieser zweiten Ausgabe hinzugefügt, oder geändert habe, und
warum — wird hoffentlich jeder Kenner selbst bemerken. Einige Erinnerungen,
worunter ich deren in den Göttingischen gelehrten Anzeigen mit Achtung
erwähne, kamen mir zu spät zu Gesicht, als daß ich ausdrücklich auf sie hätte
Rücksicht nehmen können. Da sie jedoch nicht mein Verfahren im Ganzen
treffen, sondern durch eine weitläuftigere Erläuterung einzelner Resultate zu
heben sind, so hoffe ich in der künftigen Kritik der Reflexions-Ideen den
würdigen Recensenten völlig zu befriedigen.
Noch bin ich eine nähere Bestimmung des in der ersten Vorrede gegebnen
Versprechens, mich auf jeden mir ungegründet scheinenden Einwurf gegen diese Kritik einzulassen, dem Publikum schuldig. — Ich konnte dieses Versprechen
nur in dem Sinne geben, insofern es mir scheinen würde, daß die Wahrheit
selbst, oder ihre Darstellung durch Erörterung der Einwürfe gewinnen könnte;
und dieser Zweck scheint mir auf keine würdigere Art erreicht werden zu
können, als wenn ich in meinen künftigen Arbeiten auf Einwürfe gegen das, was
ich wirklich behaupte, oder zu behaupten scheine — nicht aber etwa gegen das,
was ich ausdrücklich läugne — da, wo ich den Urheber derselben nicht mit der
größten Hochachtung nennen könnte, nur stillschweigend Rücksicht nehme.
Zur Jubilate-Messe 1793.
V E R S U C H
EINER
CRITIK ALLER OFFENBARUNG.
§. 1.
E I N L E I T U N G .
Es ist ein wenigstens merkwürdiges Phänomen für den Beobachter, bei allen
Nationen, so wie sie sich aus dem Zustande der gänzlichen Rohheit bis zur
Gesellschaftlichkeit emporgehoben haben, Meinungen von einer
Gegenmittheilung zwischen höhern Wesen, und Menschen, — Traditionen von
übernatürlichen Eingebungen, und Einwirkungen der Gottheit auf
Sterbliche, — hier roher, da verfeinerter, aber dennoch allgemein, den Begriff
der Offenbarung vorzufinden. Dieser Begriff scheint also schon an sich, wäre es
auch nur um seiner Allgemeinheit willen, einige Achtung zu verdienen; und es
scheint einer gründlichen Philosophie anständiger, seinem Ursprunge
nachzuspüren, seine Anmaaßungen und Befugnisse zu untersuchen, und nach
Maaßgabe dieser Entdeckungen ihm sein Urtheil zu sprechen, als ihn geradezu,
und unverhört, entweder unter die Erfindungen der Betrüger, oder in das Land
der Träume zu verweisen. Wenn diese Untersuchung philosophisch seyn soll, so
muß sie aus Principien a priori, und zwar, wenn dieser Begriff, wie vorläufig
wenigstens zu vermuthen ist, sich blos auf Religion beziehen sollte, aus denen
der practischen Vernunft angestellt werden; und wird von dem besondern, das in
einer gegebenen Offenbarung möglich wäre, gänzlich abstrahiren, ja sogar
ignoriren, ob irgend eine gegeben sey, um allgemein für jede Offenbarung
gültige Principien aufzustellen.
Da man bei Prüfung eines Gegenstandes, der so wichtige Folgen für die
Menschheit zu haben scheint, über den jedes Mitglied derselben sein Stimmrecht
hat, und bei weitem die meisten, es in Ausübung bringen, und der daher
entweder unbegränzt verehrt, oder unmäßig verachtet, und gehaßt ist, nur zu
leicht von einer vorgefaßten Meinung fortgerissen wird; so ist es hier doppelt nöthig, blos auf den Weg zu sehen, den die Critik vorzeichnet; ihn geradefort,
ohne ein mögliches Ziel in den Augen zu haben, zu gehen; und ihren Ausspruch
zu erwarten, ohne ihn ihr in den Mund zu legen.
§. 2.
Theorie des Willens, als Vorbereitung einer Deduction der Religion
überhaupt.
Sich mit dem Bewußtseyn eigner Thätigkeit zur Hervorbringung einer
Vorstellung bestimmen, heißt Wollen; das Vermögen sich mit diesem
Bewußtseyn der Selbstthätigkeit zu bestimmen, heißt das Begehrungsvermögen:
beides in der weitesten Bedeutung. Das Wollen unterscheidet sich vom
Begehrungsvermögen, wie das Wirkliche vom Möglichen. — Ob das im Wollen
vorkommende Bewußtseyn der Selbstthätigkeit uns nicht vielleicht täuschen
möge, bleibt vor der Hand ununtersucht, und unentschieden.
Die hervorzubringende Vorstellung ist entweder gegeben, insofern nemlich
eine Vorstellung gegeben seyn kann, die ihrem Stoffe nach, wie aus der
theoretischen Philosophie als ausgemacht und anerkannt vorausgesetzt wird;
oder die Selbstthätigkeit bringt sie auch sogar ihrem Stoffe nach hervor, wovon
wir die Möglichkeit oder Unmöglichkeit vor der Hand noch ganz an ihrem Orte
gestellt seyn lassen.
I.
Der Stoff einer Vorstellung kann, wenn er nicht durch absolute Spontaneität
hervorgebracht seyn soll, nur der Receptivität, und dieses nur in der
Sinnenempfindung gegeben seyn; — denn selbst die a priori gegebnen Formen
der Anschauung, und der Begriffe müssen, insofern sie den Stoff einer
Vorstellung ausmachen sollen, der Empfindung, in diesem Falle der innern,
gegeben werden; — folglich steht jedes Object des Begehrungsvermögens, dem
eine Vorstellung entspricht, deren Stoff nicht durch absolute Spontaneität
hervorgebracht ist, unter den Bedingungen der Sinnlichkeit, und ist empirisch. In
dieser Rücksicht also ist das Begehrungsvermögen gar keiner Bestimmung a
priori fähig; was Object desselben werden soll, muß empfunden seyn, und sich
empfinden lassen, und jedem Wollen muß die Vorstellung der Materie des
Wollens (des Stoffs der hervorzubringenden Vorstellung) vorhergegangen seyn.
Nun aber ist mit dem bloßen Vermögen, sich durch die Vorstellung des Stoffs
einer Vorstellung zur Hervorbringung dieser Vorstellung selbst — zu bestimmen,
noch gar nicht die Bestimmung gesetzt, so wie mit dem Möglichen noch nicht
das Wirkliche gesetzt ist. Die Vorstellung nemlich soll nicht bestimmen, in
welchem Falle sich das Subject blos leidend verhielte, — bestimmt würde, nicht
aber sich bestimmte — sondern wir sollen uns durch die Vorstellung bestimmen,
welches »durch« sogleich völlig klar seyn wird. Es muß nemlich ein Medium
seyn, welches von der einen Seite durch die Vorstellung, gegen welche das
Subject sich blos leidend verhält, von der ändern durch Spontaneität, deren
Bewußtseyn der ausschließende Charakter alles Wollens ist, bestimmbar sey;
und dieses Medium nennen wir den Trieb.
Was von der einen Seite das Gemüth in der Sinnenempfindung als blos
leidend afficirt, ist der Stoff oder die Materie derselben; nicht ihre Form, welche
ihr vom Gemüthe durch seine Selbstthätigkeit gegeben wird[2]. Der Trieb ist
also, insofern er auf eine Sinnenempfindung geht, nur durch das Materielle
derselben, durch das in dem Afficirtwerden unmittelbar empfundne,
bestimmbar. — Was in der Materie der Sinnenempfindung von der Art ist, daß es
den Trieb bestimmt, nennen wir angenehm, und den Trieb, insofern er dadurch
bestimmt wird, den sinnlichen Trieb: welche Erklärungen wir vor der Hand für
nichts weiter, als für Worterklärungen geben.
Nun theilt die Sinnempfindung überhaupt sich in die des äußern, und die des
innern Sinnes; davon der erstere die Veränderungen der Erscheinungen im
Räume mittelbar, der zweite die Modificationen unsers Gemüths, insofern es
Erscheinung ist, in der Zeit unmittelbar anschaut; und der Trieb kann, insofern er
auf Empfindungen der erstem Art geht, der grobsinnliche, und insofern er durch
Empfindungen der zweiten Art bestimmt wird, der feinsinnliche genannt werden:
aber in beiden Fällen bezieht er sich doch blos auf das angenehme, weil, und
inwiefern es angenehm ist; ein angemaaßter Vorzug des letztern könnte sich doch
auf nichts weiter gründen, als daß seine Objecte mehr Lust, nicht aber eine der
Art nach verschiedene Lust gewährten; jemand, der sich vorzugsweise durch ihn
bestimmen ließe, könnte höchstens etwa das von sich rühmen, daß er sich besser
auf das Vergnügen verstehe, und könnte auch sogar das dem nicht beweisen, der
ihn versicherte: er mache aus seinen feinern Vergnügungen einmal nichts, er lobe
sich seine gröbern; — da das auf den Sinnengeschmack ankommt, über den sich
nicht streiten läßt; und da alle angenehme Affectionen des innern Sinnes sich
doch zuletzt auf angenehme äußere Sensationen dürften zurückführen lassen.
Soll von der andern Seite dieser Trieb durch Spontaneität bestimmbar seyn;
so geschieht diese Bestimmung [TN1] entweder nach gegebnen Gesetzen, die
durch die Spontaneität auf ihn blos angewendet werden, mithin nicht unmittelbar
durch Spontaneität, oder sie geschieht ohne alle Gesetze, mithin unmittelbar
durch absolute Spontaneität.
Für den erstern Fall ist dasjenige Vermögen in uns, das gegebne Gesetze auf
gegebnen Stoff anwendet, die Urtheilskraft: folglich müßte die Urtheilskraft es
seyn, die den sinnlichen Trieb den Gesetzen des Verstandes gemäß
bestimmte. — Dies kann sie nun nicht so thun, wie die Empfindung es thut, daß
sie ihm Stoff gebe, denn die Urtheilskraft giebt überhaupt nicht, sondern sie
ordnet nur das gegebne Mannigfaltige unter die synthetische Einheit.
Zwar geben alle obern Gemüthsvermögen durch ihre Geschäfte reichlichen
Stoff für den sinnlichen Trieb, aber sie geben ihn nicht dem Triebe; ihm giebt sie
die Empfindung. Die Thätigkeit des Verstandes bei'm Denken, die hohen
Aussichten, die uns die Vernunft eröfnet, gegenseitige Mittheilung der Gedanken
unter vernünftigen Wesen u. dergl. sind allerdings ergiebige Quellen des
Vergnügens; aber wir schöpfen aus diesen Quellen gerade so, wie wir uns vom
Küzzel des Gaumens afficiren lassen — durch die Empfindung.
Ferner kann das Mannigfaltige, welches sie für die Bestimmung des
sinnlichen Triebes ordnet, nicht das Einer gegebnen Anschauung an sich seyn,
wie sie es für den Verstand, um es zum Behuf einer theoretischen Erkenntniß auf
Begriffe zu bringen, thun muß; also keine Bestimmung des Stoffs durch Form,
weil der sinnliche Trieb blos durch den Stoff, und gar nicht durch Begriffe
bestimmt wird; — eine Anmerkung, die für die Theorie des
Begehrungsvermögens sehr wichtig ist, da man durch Vernachlässigung
derselben von ihr aus in das Gebiet der ästhetischen Urtheilskraft irre geleitet
wird: — sondern mannigfaltige angenehme Empfindungen. Die Urtheilskraft
steht während dieses Geschäfts ganz und lediglich im Dienste der Sinnlichkeit;
diese liefert Mannigfaltiges, und Maaßstab der Vergleichung: der Verstand giebt
nichts, als die Regeln des Systems.
Der Qualität nach ist das zu beurtheilende durch die Empfindung unmittelbar
gegeben; es ist positiv das angenehme, welches eben so viel heißt, als das den
sinnlichen Trieb bestimmende, und keiner weitern Zergliederung fähig ist. Das
Angenehme ist angenehm, weil es den Trieb bestimmt, und es bestimmt den
Trieb, weil es angenehm ist. Warum etwas der Empfindung unmittelbar
wohlthue, und wie es beschaffen seyn müsse, wenn es ihr wohlthun solle,
untersuchen wollen, hieße sich geradezu widersprechen; denn dann sollte es ja auf Begriffe zurückgeführt werden, mithin der Empfindung nicht unmittelbar;
sondern vermittelst eines Begriffs wohlthun. Negativ, das unangenehme;
limitativ, das indifferente für die Empfindung.
Der Quantität nach werden die Objecte des sinnlichen Triebes beurtheilt
ihrer Extension und Intension nach; alles nach dem Maaßstabe der unmittelbaren
Empfindung. — Der Relation nach, wo wieder blos das angenehme blos auf das
angenehme bezogen wird, 1) in Absicht seines Einflusses auf die Beharrlichkeit
des Empfindungsvermögens selbst, wie sie nemlich unmittelbar durch die
Empfindung dargestellt wird, 2) in Absicht seines Einflusses auf Entstehung
oder Vermehrung andrer angenehmen Sinnenempfindungen — der Causalität des
angenehmen aufs angenehme, 3) in Absicht der Bestehbarkeit oder
Nichtbestehbarkeit mehrerer angenehmer Empfindungen neben
einander. — Endlich der Modalität nach wird beurtheilt 1) die Möglichkeit, ob
eine Empfindung angenehm seyn könne, nach Maasgabe vorhergegangener
Empfindungen ähnlicher Art, 2) die Wirklichkeit — daß sie angenehm sey; 3)
die Nothwendigkeit ihrer Annehmlichkeit, wobei der Trieb Instinct wird.
Durch diese Bestimmung des Mannigfaltigen, das in der Empfindung blos
angenehm ist, nach Verstandesgesetzen, — durch dieses Ordnen desselben
entsteht der Begriff des Glücks; der Begriff von einem Zustande des
empfindenden Subjects, in welchem nach Regeln genossen wird: so daß eine
angenehme Empfindung einer andern von größerer Intension, oder
Extension, — eine, die dem Empfindungsvermögen schadet, einer andern, die es
stärkt — eine, die in sich isolirt ist, einer andern, die selbst wieder Ursache
angenehmer Empfindungen wird, oder viele andre neben sich duldet, und
erhöht — endlich ein blos möglicher Genuß, Empfindungen, die nothwendig
angenehm seyn müssen, oder die man als wirklich angenehm empfindet,
nachgesetzt und aufgeopfert werden. Ein nach diesem Grundrisse verfertigtes
System gäbe eine Glückslehre — gleichsam eine Rechenkunst des
Sinnengenusses[3], welche aber keine Gemeingültigkeit haben könnte, da sie blos
empirische Principien hätte. Jeder müßte sein eignes System haben, da jeder nur
selbst beurtheilen kann, was ihm angenehm, oder noch angenehmer sey; nur in
der Form kämen diese individuellen Systeme überein, weil diese durch die
nothwendigen Verstandesgesetze gegeben ist, nicht aber in der Materie. Den
Begriff des Glücks, so bestimmt ist es völlig richtig, daß wir nicht wissen
können, was das Glück des andern befördre, ja, worin wir selbst in der nächsten
Stunde unser Glück setzen werden.
Wird dieser Begriff des Glücks durch die Vernunft aufs unbedingte und unbegränzte ausgedehnt, so entsteht die Idee der Glückseeligkeit, welche, als
gleichfals lediglich auf empirischen Principien beruhend, nie allgemeingültig
bestimmt werden kann. Jeder hat in diesem Sinne seine eigne
Glückseeligkeitslehre: eine auch nur comparativ allgemeine ist unmöglich, und
widersprechend.
Aber mit einer solchen blos mittelbaren Bestimmbarkeit des sinnlichen
Triebes durch Spontaneität reichen wir zur Erklärung der wirklichen
Bestimmung noch gar nicht aus; denn schon für die Möglichkeit dieser
Bestimmbarkeit mußten wir wenigstens ein Vermögen, die durch die
Empfindung geschehne Bestimmung des Triebes wenigstens aufzuhalten,
stillschweigend voraussetzen, weil ohne dies eine Vergleichung und
Unterordnung des verschiedenen Angenehmen unter Verstandesgesetze, zum
Behuf einer Bestimmung des Willens nach den Resultaten dieser Vergleichung,
gar nicht möglich wäre. Dieses Aufhalten nemlich kann gar nicht durch die
Urtheilskraft selbst nach Verstandesgesetzen geschehen; denn dann müßten
Verstandesgesetze auch practisch seyn können, welches ihrer Natur geradezu
widerspricht. Wir müssen demnach den obengesetzten zweiten Fall annehmen,
daß dieses Aufhalten unmittelbar durch die Spontaneität geschehe.
Aber nicht nur dieses Aufhalten, sondern auch die endliche wirkliche
Bestimmung des Willens kann nicht blos durch jene Gesetze vollendet werden;
denn alles, was wir nach ihnen in unserm Gemüthe zu Stande bringen,
geschiehet mit dem Gefühle der Nothwendigkeit, welches dem jedes Wollen
characterisirenden Bewußtseyn der Selbstthätigkeit widerstreitet: sondern sie
muß unmittelbar durch Spontaneität geschehen.
Aber man beurtheile das hier gesagte ja nicht zu voreilig, als ob wir es uns
hier bequem machten, und aus unserm Bewußtseyn der Selbstthätigkeit im
Wollen unmittelbar auf die wirkliche Existenz dieser Selbstthätigkeit schlössen.
Allerdings könnte nicht blos dies Bewußtseyn der Selbstthätigkeit, oder der
Freiheit, welches an sich und seiner Natur nach nicht anders als negativ (eine
Abwesenheit des Gefühls der Nothwendigkeit) ist, blos aus dem
Nichtbewußtseyn der eigentlichen erst aufhaltenden, dann bestimmenden
Ursache entstehen; sondern wenn wir keinen anderweitigen Grund für Freiheit,
d. i. Unabhängigkeit vom Zwange des Naturgesetzes fänden, müßte es sogar
daher entstehen: dann wäre die Jochsche Philosophie die einzige wahre, und
einzige consequente: aber dann gäbe es auch gar keinen Willen, die
Erscheinungen desselben wären erweisbare Täuschungen, Denken und Wollen
wären nur dem Anscheine nach verschieden, und der Mensch wäre eine Maschine, in der Vorstellungen in Vorstellungen eingriffen, wie in der Uhr Räder
in Räder. (Gegen diese durch die bündigsten Schlüsse abzuleitenden
Folgerungen ist keine Rettung, als durch Anerkennung einer practischen
Vernunft, und, was eben das sagt, eines categorischen Imperativs
derselben). — Wir haben also bis jetzt nichts weiter gethan, als den
vorausgesetzten Begriff eines Willens, insofern er durch das untere
Begehrungsvermögen bestimmt seyn soll, analysirt; wir haben gezeigt, wenn ein
Wille sey, wie seine Bestimmung durch den sinnlichen Trieb möglich sey; daß
aber ein Wille sey, haben wir bis jetzt weder erweisen gewollt, noch gekonnt,
noch zu erweisen vorgegeben. Ein solcher Erweis dürfte vielleicht aus
Untersuchung des oben angenommenen zweiten Falls, daß nemlich die durch die
Handlung des Willens hervorzubringende Vorstellung selbst ihrem Stoffe nach,
nicht durch Empfindung, sondern durch absolute Spontaneität, d. i. durch
Spontaneität mit Bewußtseyn hervorgebracht sey, sich ergeben.
II.
Alles, was bloßer Stoff ist, und nichts anders seyn kann, wird durch die
Empfindung gegeben; die Spontaneität bringt nur Formen hervor: die
angenommene Vorstellung müßte demnach eine Vorstellung von so etwas seyn,
das an sich Form, und nur als Object einer Vorstellung von ihr, relativ (in
Beziehung auf diese Vorstellung) Stoff wäre; so wie z. B. Raum und Zeit, — an
sich Formen der Anschauung — von einer Vorstellung von Raum oder Zeit der
Stoff sind.
Formen kündigen sich dem Bewußtseyn nur in ihrer Anwendung auf Objecte
an. Nun werden die in der reinen Vernunft ursprünglich liegenden Formen der
Anschauung, der Begriffe und der Ideen auf ihre Objecte mit dem Gefühl der
Nothwendigkeit angewendet; sie kündigen sich demnach dem Bewußtseyn mit
Zwang, und nicht mit Freiheit an, und heißen daher auch gegeben, nicht
hervorgebracht.
Soll nun jene gesuchte Form sich dem Bewußtseyn als durch absolute
Spontaneität hervorgebracht (nicht als mit Zwang gegeben) ankündigen, so muß
sie es in Anwendung auf ein durch absolute Spontaneität bestimmbares Object
thun. Nun ist das einzige, was unserm Selbstbewußtseyn als ein solches gegeben
ist, — das Begehrungsvermögen; mithin muß jene Form, objectiv betrachtet,
Form des Begehrungsvermögens seyn. Wird diese Form Stoff einer Vorstellung,
so ist dieser Vorstellung Stoff durch absolute Spontaneität hervorgebracht; wir haben eine Vorstellung, wie wir sie suchten — welches aber die einzige in ihrer
Art seyn muß, weil die Bedingungen ihrer Möglichkeit einzig auf das
Begehrungsvermögen passen — und die aufgegebne Frage ist gelöst. Daß nun
wirklich eine solche ursprüngliche Form des Begehrungsvermögens, und ein
ursprüngliches Begehrungsvermögen selbst vermittelst dieser Form sich in
unserm Gemüthe dem Bewußtseyn ankündige, ist Thatsache dieses
Bewußtseyns; und über dieses letzte, einzig allgemeingeltende Princip aller
Philosophie hinaus findet keine Philosophie mehr statt. Durch diese Thatsache
nun wird es erst gesichert, daß der Mensch einen Willen habe.
In diesem Zusammenhange wird denn auch, welches wir hier blos im
Vorbeigehen erinnern, völlig klar, wie Vorstellungen, nemlich jene einzige, deren
Stoff nicht durch Sinnenempfindung gegeben, sondern durch absolute
Spontaneität hervorgebracht ist, und die von ihr abgeleiteten, möglich sind,
welche über alle Erfahrung in der Sinnenwelt hinausgehen; — wie der Stoff
dieser Vorstellungen, der reingeistig ist, um in's Bewußtseyn aufgenommen
werden zu können, durch die uns für Gegenstände der Sinnenwelt gegebnen
Formen müsse bestimmt werden; welche Bestimmungen aber, da sie nicht durch
die Bedingungen des Dinges an sich, sondern durch die Bedingungen unsers
Selbstbewußtseyns nothwendig gemacht wurden, nicht für objectiv, sondern nur
für subjectiv — doch aber, da sie sich auf die Gesetze des reinen
Selbstbewußtseyns gründen, für allgemeingültig für jeden discursiven Verstand
angenommen, aber nicht weiter ausgedehnt werden müssen, als ihre
Aufnehmbarkeit ins reine Selbstbewußtseyn es erfordert, weil sie im letztern
Falle ihre Allgemeingültigkeit verlieren würden; endlich, daß dieser Übergang in
das Reich des Übersinnlichen für endliche Wesen der einzig mögliche sey.
Insofern nun — um den Faden unsrer Betrachtung da wieder aufzunehmen,
wo wir ihn fallen ließen — insofern dem Begehrungsvermögen ursprünglich
seine Form bestimt ist, wird es nicht erst durch ein gegebnes Object bestimmt,
sondern es giebt sich durch diese Form sein Object selbst: d. h. wird diese Form
Object einer Vorstellung, so ist diese Vorstellung Object des
Begehrungsvermögens zu nennen. Diese Vorstellung nun ist die Idee des
schlechthin rechten. Auf den Willen bezogen treibt dieses Vermögen, — zu
wollen, schlechthin weil man will. Dieses wunderbare Vermögen in uns nun
nennt man das obere Begehrungsvermögen, und sein characteristischer
Unterschied von dem niedern Begehrungsvermögen ist der, daß dem erstern kein
Object gegeben wird, sondern daß es sich selbst eins giebt; dem letztern aber
sein Object gegeben werden muß. Das erstere ist absolut selbstthätig, das letztere in vieler Rücksicht blos leidend.
Daß aber dieses obere Begehrungsvermögen, welches auch blos ein
Vermögen ist, — ein Wollen, als wirkliche Handlung des Gemüths, mithin eine
empirische Bestimmung, hervorbringe, dazu wird noch etwas mehr erfordert.
Nemlich jedes Wollen, als Handlung des Gemüths betrachtet, geschieht mit dem
Bewußtseyn der Selbstthätigkeit. Nun kann dasjenige, worauf die
Selbstthätigkeit in dieser Handlung wirkt, nicht selbst wieder Selbstthätigkeit
seyn, wenigstens in dieser Function nicht, sondern es ist, insofern die
Spontaneität auf dasselbe wirkt, blos leidend, mithin eine Affection. Die dem
obern Begehrungsvermögen a priori beiwohnende nothwendige Willensform
aber kann nie durch eine im empirischen Selbstbewußtseyn gegebne
Spontaneität afficirt werden, welches ihrer Ursprünglichkeit und ihrer
Nothwendigkeit schlechthin widersprechen würde. Soll nun die Bestimmbarkeit
des Willens in endlichen Wesen durch jene nothwendige Form nicht ganz
aufgegeben werden, so muß sich ein Medium aufzeigen lassen, das von der
einen Seite durch die absolute Spontaneität jener Form hervorgebracht, von der
andern durch die Spontaneität im empirischen Selbstbewußtseyn bestimmbar
sey[4]. Insofern es das letztere ist, muß es leidend bestimmbar, mithin eine
Affection des Empfindungsvermögens seyn. Insofern es aber, der erstern
Bedingung gemäß, durch absolute Spontaneität hervorgebracht seyn soll, kann es
nicht eine Affection der Receptivität durch gegebne Materie — mithin, da sich
außer dieser keine positive Affection des Empfindungsvermögens denken läßt,
überhaupt keine positive, sondern nur eine negative Affection — eine
Niederdrückung, eine Einschränkung desselben seyn. Nun aber ist das
Empfindungsvermögen, insofern es bloße Receptivität ist, weder positiv noch
negativ durch die Spontaneität, sondern blos durchs Gegebenwerden eines
Materiellen afficirbar; folglich kann die postulirte negative Bestimmung
überhaupt nicht die Receptivität betreffen (etwa eine Verstopfung oder
Verengerung der Sinnlichkeit an sich seyn;) sondern sie muß sich auf die
Sinnlichkeit beziehen, insofern sie durch Spontaneität bestimmbar ist, (s. oben)
sich auf den Willen bezieht, und sinnlicher Trieb heißt.
Insofern nun diese Bestimmung auf die absolute Spontaneität zurückbezogen
wird, ist sie blos negativ — eine Unterdrückung der willensbestimmenden
Anmaaßung des Triebes; — insofern sie auf die Empfindung dieser geschehenen
Unterdrückung bezogen wird, ist sie positiv, und heißt das Gefühl der Achtung.
Dieses Gefühl ist gleichsam der Punct, in welchem die vernünftige und die
sinnliche Natur endlicher Wesen innig zusammenfließen.
Um das höchst möglichste Licht über unsern weitern Weg zu verbreiten,
wollen wir hier noch über dieses wichtige Gefühl, den Momenten des Urtheilens
nach, reflectiren. — Es ist nemlich, wie eben jetzt erörtert worden, der Qualität
nach eine positive Affection des innern Sinnes, die aus der Vernichtung des
sinnlichen Triebes, als alleinigen Bestimmungstriebes des Willens, mithin aus
Einschränkung desselben entsteht. Die Quantität desselben ist bedingt-
bestimmbar, der Grade der Intension und Extension fähig, in Beziehung der
Willensformen empirisch-bestimmbares Wesen auf das Gesetz; — unbedingt,
und völlig bestimmt, keiner Grade der Intension oder Extension fähig, Achtung
schlechthin, gegen die einfache Idee des Gesetzes; — unbedingt, und
unbestimmbar, unendlich, gegen das Ideal, in welchem Gesetz und Willensform
Eins ist. Der Relation nach bezieht sich dieses Gefühl auf das Ich, als Substanz,
entweder im reinen Selbstbewußtseyn, und wird dann Achtung unsrer höhern
geistigen Natur, die sich ästhetisch im Gefühle des Erhabnen äußert; oder im
empirischen, in Absicht der Congruenz unsrer besondern Willensformen mit
dem Gesetze — Selbstzufriedenheit, — Scham vor sich selbst: — oder auf das
Gesetz, als Grund unsrer Verbindlichkeit — die Achtung schlechthin, das Gefühl
des nothwendigen Primats des Gesetzes, und unsrer nothwendigen
Subordination unter dasselbe: — oder, auf das Gesetz als Substanz
gedacht, — unser Ideal. Endlich der Modalität nach ist Achtung möglich gegen
empirisch bestimmbare vernünftige Wesen; wirklich gegen das Gesetz, und
nothwendig gegen das alleinheilige Wesen.
So etwas nun, wie Achtung ist, welches wir hier blos zur Erläuterung
hinzusetzen, ist zwar in allen, endlichen Wesen anzunehmen, in denen die
nothwendige Form des Begehrungsvermögens noch nicht nothwendig
Willensform ist; aber in einem Wesen, in welchem Vermögen und Handlung,
Denken und Wollen Eins ist, läßt sich Achtung gegen das Gesetz gar nicht
denken.
Insofern nun dieses Gefühl der Achtung den Willen, als empirisches
Vermögen, bestimmt; und wieder im Wollen durch Selbstthätigkeit bestimmbar
ist, als zu welchem Behuf wir ein solches Gefühl in uns aufsuchen mußten, heißt
es Trieb. — Trieb aber eines wirklichen Wollens kann es, da kein Wollen ohne
Selbstbewußtseyn (der Freiheit) möglich ist, nur durch Beziehung auf das Ich,
folglich nur in der Form der Selbstachtung seyn. — Daß diese Selbstachtung nun
entweder rein, schlechthin Achtung der Würde der Menschheit in uns, oder
empirisch, Zufriedenheit über die wirkliche Behauptung derselben, sey, haben
wir eben gesagt. Es scheint in der Betrachtung allerdings weit edler und erhabner, sich durch die reine Selbstachtung, — durch den einfachen Gedanken,
ich muß so handeln, wenn ich ein Mensch seyn will, als durch die
empirische, — durch den Gedanken, wenn ich so handle, werde ich als Mensch
mit mir zufrieden seyn können, bestimmen zu lassen: aber in der Ausübung
fließen beide Gedanken so innig in einander, daß es selbst dem aufmerksamsten
Beobachter schwer werden muß, den Antheil, den der eine oder der andre an
seiner Willensbestimmung hatte, genau von einander zu scheiden. — Aus dem
gesagten erhellet, daß es eine völlig richtige Maxime der Sittlichkeit sey:
respectire dich selbst; und erklärt sich, warum nicht unedle Gemüther vor sich
selbst weit mehr Furcht und Scheu empfinden, als vor der Macht der gesammten
Natur, — und den Beifall ihres eignen Herzens weit höher achten, als die
Lobpreisungen einer ganzen Welt.
Insofern nun diese Selbstachtung als activer, den Willen zwar nicht
nothwendig zum wirklichen Wollen, aber doch thätig zur Neigung bestimmender
Trieb betrachtet wird, heißt sie sittliches Interesse; welches entweder rein
ist, — Interesse für die Würde der Menschheit an sich, oder
empirisch — Interesse für die Würde der Menschheit in unserm empirisch
bestimmbaren Selbst. Interesse aber muß nothwendig von einem Gefühle der
Lust begleitet seyn, und ein wirklich behauptetes Interesse empirisch ein Gefühl
der Lust hervorbringen, daher auch die empirische Selbstachtung sich als
Selbstzufriedenheit äußert[TN2]. Dieses Interesse bezieht sich allerdings auf das
Selbst, aber nicht auf die Liebe, sondern auf die Achtung dieses Selbst, welches
Gefühl seinem Ursprunge nach rein sittlich ist. Will man den sinnlichen Trieb,
den eigennützigen, und den sittlichen den uneigennützigen nennen, so kann man
zur Erläuterung das wohl thun; aber mir wenigstens scheint diese Benennung da,
wo es um scharfe Bestimmung zu thun ist, unbequem, da auch der sittliche
Trieb, um ein wirkliches Wollen zu bewirken, sich auf das Selbst beziehen muß;
und empirische Merkmale da, wo man die oben erörterten transscendentalen hat,
überflüssig. — Daß aber die ursprüngliche nothwendige Bestimmung des
Begehrungsvermögens ein Interesse, und zwar ein alles Sinnliche
unterjochendes Interesse hervorbringt, entsteht aus der categorisch-gesetzlichen
Form desselben, und ist nur unter dieser Voraussetzung zu erklären[5]. Man
erlaube mir hierbei einen Augenblick stehen zu bleiben.
Achtung ist das zunächst, und wohl in jedem Menschen sich äußernde
wunderbare Gefühl, das aus der ganzen sinnlichen Natur desselben sich nicht
erklären läßt, und auf seinen Zusammenhang mit einer höhern Welt unmittelbar
hindeutet. Das wunderbarste dabei ist dies, daß dieses Gefühl, das an sich doch niederbeugend für unsre Sinnlichkeit ist, von einem unnennbaren, der Art nach
von jeder Sinnenlust gänzlich verschiedenen, dem Grade nach sie unendlich
übertreffenden Vergnügen begleitet wird. Wer, der dieses Vergnügen nur einmal
innig empfand, möchte nur z. B. das Hinstaunen in den tobenden Sturz des
Rheinfalls, oder das Aufblicken an den jeden Augenblick das Herabsinken zu
drohen scheinenden ewigen Eismassen, unter dem erhebenden Gefühle: ich
trotze eurer Macht[6] — oder sein Selbstgefühl bei der freien, und wohl
überlegten Unterwerfung auch nur unter die Idee des allgemeinen nothwendigen
Naturgesetzes, dieses Naturgesetz unterjoche nun seine Neigung oder seine
Meinung — oder endlich sein Selbstgefühl bei der freien Aufopferung seines
Theuersten für die Pflicht, gegen irgend einen sinnlichen Genuß vertauschen?
Daß der sinnliche Trieb von einer, und der reinsittliche Trieb von der andern
Seite im menschlichen Willen sich die Waage halten, ließe sich wohl daraus
erklären, weil sie beide in einem und eben demselben Subjecte erscheinen; daß
aber der erstere dem letztern sich so wenig gleich setzt, daß er vielmehr bei der
bloßen Idee eines Gesetzes sich niederbeugt, und ein weit innigeres Vergnügen
aus seiner Nichtbefriedigung, als aus seiner Befriedigung gewährt — dieses,
oder mit einen Worte, das Categorische, schlechthin unbedingte und
unbedingbare des Gesetzes deutet auf unsern höhern Ursprung, und auf unsre
geistige Abkunft — ist ein göttlicher Funke in uns, und ein Unterpfand, daß Wir
Seines Geschlechts sind: und hier geht denn die Betrachtung in Bewunderung
und Erstaunen über. An diesem Puncte stehend verzeiht man der kühnsten
Phantasie ihren Schwung, und wird mit der liebenswürdigen Quelle aller
Schwärmereien der Pythagoräer und Platoniker, wenn auch nicht mit ihren
Ausflüssen völlig ausgesöhnt.
Und hierdurch wäre denn auch die Dunkelheit gehoben, welche noch immer,
besonders guten Seelen, die sich des dringendsten Interesse fürs schlechthin
Rechte bewußt waren, das Verstehen des hartscheinenden Ausspruchs der Critik,
daß das Gute gar nicht auf unsre Glückseeligkeit bezogen werden müßte,
erschwerte. Sie haben ganz recht, wenn sie auf ihrem Selbstgefühle bestehen,
daß sie zu wirklich guten Entschließungen doch nur durch das Interesse
bestimmt werden; nur müssen sie den Ursprung dieses Interesse, wenn ihre
Entschließung rein sittlich war, nicht im Sinnengefühle, sondern in der
Gesetzgebung der reinen Vernunft aufsuchen. Der nächste, nicht nothwendig
bestimmende, aber doch eine Neigung verursachende Bestimmungsgrund ihres
Willens ist freilich das Vergnügen des innern Sinnes aus Anschauung des
Rechten; daß aber eine solche Anschauung ihnen Vergnügen macht, davon liegt
der Grund gar nicht in einer etwanigen Affection der innern Receptivität durch den Stoff jener Idee, welches schlechthin unmöglich ist; sondern in der a priori
vorhandenen nothwendigen Bestimmung des Begehrungsvermögens, als obern
Vermögens. — Wenn ich also jemanden fragte: würdest du, selbst wenn du keine
Unsterblichkeit der Seele glaubtest, lieber unter tausend Martern dein Leben
aufopfern, als unrecht thun; und er mir antwortete: auch unter dieser Bedingung
würde ich lieber sterben, und das um mein selbst willen, weil ein unter
unsäglichen Martern mich vernichtender Tod mir weit erträglicher ist, als ein, in
dem Gefühle der Unwürdigkeit zu leben, unter Schaam und Selbstverachtung
hinzubringendes Leben — so würde er darinn, insofern er von dem empirischen
Bestimmungstriebe seiner Entschließung redete, völlig recht haben. Daß er aber
in diesem Falle sich selbst würde verachten müssen — daß die Aussicht auf eine
solche Selbstverachtung ihm so drückend wäre, daß er lieber sein Leben
aufopfern, als ihr sich unterwerfen wollte, davon würde er den Grund vergebens
wieder in der Sinnenempfindung aufsuchen, aus welcher er so etwas, wie
Achten, oder Verachten, mit aller Mühe nicht würde herauskünsteln können.
Selbst dieses Interesse aber bewirkt noch nicht nothwendig ein wirkliches
Wollen; dazu wird in unserm Bewußtseyn noch eine Handlung der Spontaneität
erfordert, wodurch das Wollen, als wirkliche Handlung unsers Gemüthes, erst
vollendet wird. Die in dieser Function des Wählens dem Bewußtseyn empirisch
gegebne Freiheit der Willkühr (libertas arbitrii), die auch bei einer Bestimmung
des Willens durch die sinnliche Neigung vorkommt, und nicht blos in dem
Vermögen zwischen der Bestimmung nach dem sittlichen, oder nach dem
sinnlichen Triebe, sondern auch zwischen mehrern sich widerstreitenden
Bestimmungen durch den letzteren — zum Behuf einer Beurtheilung
derselben — zu wählen besteht, ist wohl zu unterscheiden von der absolut-ersten
Äußerung der Freiheit durch das practische Vernunftgesetz; wo Freiheit gar nicht
etwa Willkühr heißt, indem das Gesetz uns keine Wahl läßt, sondern mit
Nothwendigkeit gebietet, sondern nur negativ gänzliche Befreiung vom Zwange
der Naturnothwendigkeit bedeutet, so daß das Sittengesetz auf gar keinen in der
theoretischen Naturphilosophie liegenden Gründen, als seinen Prämissen,
beruhe, und ein Vermögen im Menschen voraussetze, sich unabhängig von
Naturnothwendigkeit zu bestimmen. Ohne diese absolut-erste Äußerung der
Freiheit wäre die zweite blos empirische nicht zu retten, sie wäre ein bloßer
Schein, und das erste ernsthafte Nachdenken vernichtete den schönen Traum, in
dem wir uns einen Augenblick von der Kette der Naturnothwendigkeit
losgefesselt wähnten. — Wo ich nicht irre, so ist die Verwechselung dieser zwei
sehr verschiednen Äußerungen der Freiheit eine der Hauptursachen, warum man
sich die moralische (nicht etwa physische) Nothwendigkeit, womit ein Gesetz der Freiheit gebieten soll, so schwer denken konnte. Denkt man nemlich in den
Begriff der Freiheit das Merkmal der Willkühr hinein (ein Gedanke, dessen noch
immer viele sich nicht erwehren können), so läßt damit sich freilich auch die
moralische Nothwendigkeit nicht vereinigen. Aber davon ist bei der ersten
ursprünglichen Äußerung der Freiheit, durch welche allein sie sich überhaupt
bewährt, gar nicht die Rede. Die Vernunft giebt sich selbst, unabhängig von
irgend etwas außer ihr, durch absolut eigne Spontaneität, ein Gesetz; das ist der
einzig richtige Begriff der transscendentalen Freiheit: dieses Gesetz nun gebietet,
eben weil es Gesetz ist, nothwendig und unbedingt, und da findet keine Willkühr,
kein Auswählen zwischen verschiednen Bestimmungen durch dieses Gesetz
statt, weil es nur auf eine Art bestimmt. — Folgendes noch zur Erläuterung.
Diese transscendentale Freiheit, als ausschließender Character der Vernunft,
insofern sie practisch ist, ist jedem moralischen Wesen, folglich auch dem
Unendlichen beizulegen. Insofern aber diese Freiheit auf empirische
Bedingungen endlicher Wesen sich bezieht, gelten ihre Äußerungen in diesem
Falle nur unter diesen Bedingungen; folglich ist eine Freiheit der Willkühr da sie
auf der Bestimmbarkeit eines Wesens noch durch andere als das practische
Vernunftgesetz beruht, in Gott, der blos durch dieses Gesetz bestimmt wird, eben
so wenig, als Achtung fürs Gesetz, oder Interesse am Schlechthinrechten
anzunehmen; und die Philosophen, welche in diesem Sinne des Worts die
Freiheit, als durch die Schranken der Endlichkeit bedingt, Gott absprachen,
hatten daran vollkommen recht.
Damit nun diese Zergliederung, die neben der Hauptabsicht, unbemerkte
Schwierigkeiten einer Offenbarungscritik zu heben, noch die Nebenabsicht hatte,
einige Dunkelheiten in der critischen Philosophie überhaupt aufzuklären, und
den bisherigen Nichtkennern oder Gegnern derselben eine neue Thür zu eröfnen,
um in sie einzudringen, nicht von critischen Philosophen selbst misverstanden,
und so gedeutet werde, als sey dadurch die Tugend abermals zur Magd der Lust
herabgewürdigt, so machen wir unsre Gedanken durch folgende Tabelle noch
deutlicher:
Wollen, die Bestimmung durch Selbstthätigkeit zur Hervorbringung einer
Vorstellung, als Handlung des Gemüths betrachtet, ist
A. B.
rein, nicht rein,
a.
wenn b. wenn zwar die
Vorstellung Bestimmung, wenn zwar die Vorstellung, aber nicht die
sowohl, als aber nicht die Bestimmung durch Selbstthätigkeit
Bestimmung, Vorstellung hervorgebracht wird. — Nun aber soll schon
durch absolute durch vermöge des Begriffs des Wollens die
Selbstthätigkeit Selbstthätigkeit Bestimmung allemahl durch Selbstthätigkeit
hervorgebracht hervorgebracht hervorgebracht werden; folglich ist dieser Fall
ist. — Dieses wird. — Bei nur unter der Bedingung denkbar, daß zwar die
ist nur in einem der eigentliche Bestimmung als Handlung durch
Wesen Bestimmung Spontaneität geschehe, der bestimmende Trieb
möglich, das durch den aber eine Affection sey. — Sittliche
blos thätig und sinnlichen Bestimmung des Willens in endlichen Wesen
nie leidend ist, Trieb in vermöge des Triebs der Selbstachtung, als eines
in Gott. endlichen sittlichen Interesse.
Wesen.
Reines Wollen ist demnach in endlichen Wesen nicht möglich, weil das
Wollen nicht Geschäft des reinen Geistes, sondern des empirisch-bestimmbaren
Wesens ist; aber wohl ein reines Begehrungsvermögen, als Vermögen, welches
nicht dem empirisch-bestimmbaren Wesen, sondern dem reinen Geiste beiwohnt,
und allein durch sein Daseyn unsre geistige Natur offenbart. — Anders hat sich
denn auch, so wie ich wenigstens es verstanden habe, die reine Vernunft durch
ihren bevollmächtigten Interpreten unter uns nicht erklärt, wie aus einer
Vergleichung dieser Darstellung mit der in der Critik der practischen Vernunft
sich ergeben dürfte[7].
III.
Die Affection des Glückseeligkeitstriebes durch das Sittengesetz zur
Erregung der Achtung ist, in Beziehung auf ihn, als Glückseeligkeitstrieb, blos
negativ: auch die Selbstachtung wirkt so wenig Glückseeligkeit, wenn
Glückseeligkeit, wie es geschehen muß, blos in das angenehme gesetzt wird, daß
sie vielmehr steigt, so wie jene fällt, und daß man sich nur um so mehr achten
kann, je mehr von seiner Glückseeligkeit man der Pflicht aufgeopfert hat. Dennoch ist zu erwarten, daß das Sittengesetz den Glückseeligkeitstrieb, selbst
als Glückseeligkeitstrieb, wenigstens mittelbar auch positiv afficiren werde, um
Einheit in den ganzen, rein- und empirisch-bestimmbaren Menschen zu bringen;
und da dieses Gesetz ein [8] Primat in uns verlangt, so ist es sogar zu fordern.
Nemlich der Glückseeligkeitstrieb wird vors erste durch das Sittengesetz
nach Regeln eingeschränkt; ich darf nicht alles wollen, wozu dieser Trieb mich
bestimmen könnte. Durch diese vors erste blos negative Gesetzmäßigkeit nun
kommt der Trieb, der vorher gesetzlos und blind vom Ohngefähr oder der
blinden Naturnothwendigkeit abhing, überhaupt unter ein Gesetz, und Wird auch
da, wo das Gesetz nicht redet, wenn dieses Gesetz nur für ihn alleingültig ist,
eben durch das Stillschweigen des Gesetzes, positiv gesetzmäßig, (gesetzlich
noch nicht). Darf ich nicht wollen, was das Sittengesetz verbietet, so darf ich
alles wollen, was es nicht verbietet — nicht aber, ich soll es wollen, denn das
Gesetz schweigt ganz; sondern das hängt ganz von meiner freien Willkühr
ab. — Dieses Dürfen ist einer der Begriffe, die ihren Ursprung an der Stirne
tragen. Er ist nemlich offenbar durch das Sittengesetz bedingt; — die
Naturphilosophie weiß nur von können, oder nicht können, aber von keinem
dürfen: — aber er ist durch dasselbe nur negativ bedingt, und überläßt die
positive Bestimmung lediglich der Neigung.
Was man, wegen des Stillschweigens des Gesetzes, darf, heißt, insofern es
auf das Gesetz bezogen wird, negativ nicht unrecht; und insofern es auf die
dadurch entstehende Gesetzmäßigkeit des Triebes bezogen wird, positiv ein
Recht [9] . Zu allem, was nicht unrecht ist, habe ich ein Recht.
Insofern das Gesetz durch sein Stillschweigen dem Triebe ein Recht giebt, ist
dieser blos gesetzmäßig; der Genuß wird durch dieses Stillschweigen blos
(moralisch) möglich. Dies leitet uns auf eine Modalität der Berechtigung des
Triebes, und es läßt sich erwarten, daß der Trieb durch das practische Gesetz
mittelbar auch gesetzlich — daß ein Genuß durch dasselbe auch wirklich werden
könne. — Dieser letztere Ausdruck kann nun nicht soviel heißen, als ob die
Sinnlichkeit durch einen ihr vom Sittengesetze gegebnen Stoff in der
Receptivität positiv angenehm afficirt werden solle, wovon die Unmöglichkeit
schon oben zur Genüge dargethan worden; — der Genuß soll nemlich nicht
physisch-, sondern moralisch-wirklich gemacht werden, welcher ungewöhnliche
Ausdruck sogleich seine völlige Klarheit erhalten wird. Eine solche moralische
Wirklichmachung des Genusses müßte sich noch immer auf jene negative
Bestimmung des Triebes durchs Gesetz gründen. Durch diese nun erhielt der
Trieb vors erste ein Recht. Nun aber können Fälle eintreten, wo das Gesetz seine Berechtigung zurücknimmt. So ist ohne Zweifel jeder berechtiget zu leben;
dennoch aber kann es Pflicht werden, sein Leben aufzuopfern. Dieses
Zurücknehmen der Berechtigung wäre ein förmlicher Widerspruch des Gesetzes
mit sich selbst. Nun kann das Gesetz sich nicht widersprechen, ohne seinen
gesetzlichen Character zu verlieren, aufzuhören, ein Gesetz zu seyn, und
gänzlich aufgegeben werden zu müssen. — Dieses würde uns nun vors erste
darauf führen, daß alle Objecte des sinnlichen Triebes, laut der Anforderung des
Sittengesetzes sich nicht selbst zu widersprechen, nur Erscheinungen, nicht
Dinge an sich, seyn könnten; daß mithin ein solcher Widerspruch in den
Objecten, insofern sie Erscheinungen sind, gegründet, mithin nur scheinbar sey.
Jener Satz ist also eben so gewiß ein Postulat der practischen Vernunft, als er ein
Theorem der theoretischen ist. Es gäbe demnach an sich gar keinen Tod, kein
Leiden, keine Aufopferung für die Pflicht, sondern der Schein dieser Dinge
gründete sich blos auf das, was die Dinge zu Erscheinungen macht.
Aber, da unser sinnlicher Trieb doch einmal auf Erscheinungen geht; da das
Gesetz ihn als solchen, mithin insofern er darauf geht, berechtigt, so kann es
auch diese Berechtigung nicht zurücknehmen; es muß mithin, vermöge seines
geforderten Primats, auch über die Welt der Erscheinungen gebieten. Nun kann
es das nicht unmittelbar, da es sich positiv nur an das Ding an sich, an unser
oberes, reingeistiges Begehrungsvermögen wendet; es muß also mittelbar,
mithin durch den sinnlichen Trieb geschehen, auf den es negativ allerdings
wirkt. Daraus nun entsteht eine von der negativen Bestimmung des Triebes
durch das Gesetz abgeleitete positive Gesetzlichkeit desselben. — Wer z. B. für
die Pflicht stirbt, dem nimmt das Sittengesetz ein vorher zugestandnes Recht;
das kann aber das Gesetz nicht thun, ohne sich UN widersprechen; folglich ist
ihm dieses Recht nur insofern er Erscheinung ist, (hier — in der Zeit)
genommen: sein durch das Gesetz berechtigter Lebenstrieb fordert es als
Erscheinung, mithin in der Zeit, zurück, und wird durch dieses rechtliche
Zurückfordern gesetzlich für die Welt der Erscheinungen. Wer im Gegentheile
auf Anforderung des Gesetzes an ihn sein Leben nicht aufgeopfert hat, ist des
Lebens unwürdig, und muß es, wenn das Sittengesetz auch für die Welt der
Erscheinungen gelten soll, der Causalität dieses Gesetzes gemäß, als
Erscheinung verlieren[10].
Aus dieser Gesetzlichkeit des Triebes entsteht der Begriff der
Glückswürdigkeit, als das zweite Moment der Modalität der
Berechtigung. — Würdig ist ein Begriff, der sich offenbar auf Sittlichkeit
bezieht, und der aus keiner Naturphilosophie zu schöpfen ist; ferner sagt würdig offenbar mehr, als ein Recht, — wir gestehen manchem ein Recht zu einem
Genusse zu, den wir doch desselben sehr unwürdig halten, niemanden aber
werden wir umgekehrt eines Glücks würdig achten, auf welches er ursprünglich
(nicht etwa hypothetisch) kein Recht hat; endlich entdeckt man auch im
Gebrauche den negativen Ursprung dieses Begriffs, denn in der Beurtheilung, ob
jemand eines Genusses würdig sey, sind wir genöthiget, den wirklichen Genuß
wegzudenken. — — Es ist eine der äußern Anzeigen der Wahrheit der critischen
Moralphilosophie, daß man keinen Schritt in ihr thun kann, ohne auf einen in der
allgemeinen Menschenempfindung tief eingeprägten Grundsatz zu stoßen, der
sich nur aus ihr, und aus ihr leicht und faßlich erklärt. So ist hier die Billigung
und das Verlangen der Wiedervergeltung (jus talionis) allgemeine
Menschenempfindung. Wir gönnen es jedem, daß es ihm eben so gehe, wie ers
andern gemacht hat, und daß ihm gerade so geschehe, wie er gehandelt hat. Wir
betrachten demnach, selbst in der gemeinsten Beurtheilung, die Erscheinungen
seines sinnlichen Triebes, als gesetzlich für die Welt der Erscheinungen; wir
nehmen an, seine Handlungsarten sollen, in Rücksicht auf ihn, als allgemeines
Gesetz gelten.
Diese Gesetzlichkeit des Triebes fordert nun die völlige Congruenz der
Schicksale eines vernünftigen Wesens mit seinem sittlichen Verhalten, als erstes
Postulat der an sinnliche Wesen sich wendenden practischen Vernunft: in
welchem verlangt wird, daß stets diejenige Erscheinung erfolge, welche, wenn
der Trieb legitim durch das Sittengesetz bestimmt, und für die Welt der
Erscheinungen gesetzgebend gewesen wäre, hätte erfolgen müssen. — Und hier
sind wir denn zugleich unvermerkt über eine, von keinem Gegner der critischen
Philosophie, so viel ich weiß, bemerkte, aber darum nicht minder sie drückende
Schwierigkeit hinweggekommen: wie es nemlich möglich sey, das Sittengesetz,
welches an sich nur auf die Willensform moralischer Wesen, als solches
anwendbar ist, auf Erscheinungen in der Sinnenwelt zu beziehen; welches doch,
zum Behuf einer postulirten Congruenz der Schicksale moralischer Wesen mit
ihrem Verhalten, und der übrigen daraus zu deducirenden Vernunftpostulate,
nothwendig geschehen mußte. Diese Anwendbarkeit nemlich erhellet blos aus
der, von der negativen Bestimmung des Glückseeligkeitstriebes abgeleiteten,
Gesetzlichkeit desselben für die Welt der Erscheinungen.
Werden endlich im dritten Momente der Modalität Recht, und Würdigkeit in
Verbindung gedacht, in welcher Verbindung das Recht seinen positiven
Character, als Gesetzmäßigkeit der sinnlichen Neigung[11], und die Würdigkeit
ihren negativen, als durch Aufhebung eines Rechts durch ein Gebot entstanden, verliert; so entsteht ein Begriff, der positiv für uns überschwenglich ist, weil alle
Schranken aus ihm hinweggedacht werden, negativ aber ein Zustand ist, in dem
das Sittengesetz keine sinnliche Neigung einzuschränken hat, weil keine da
ist — unendliche Glückseligkeit mit unendlichem Rechte, und
Würdigkeit[12] — Seeligkeit — eine unbestimmbare Idee, die aber dennoch
durch das Sittengesetz uns als das letzte Ziel aufgestellt wird, und an die wir uns,
da die Neigungen in uns immer übereinstimmender mit dem Sittengesetze
werden, folglich unsre Rechte sich immer mehr ausbreiten sollen, stets annähern;
aber sie, ohne Vernichtung der Schranken der Endlichkeit, nie erreichen können.
Und so wäre denn der Begriff des ganzen höchsten Guts, oder der Seeligkeit, aus
der Gesetzgebung der practischen Vernunft, deducirbar: der erste Theil
desselben, die Heiligkeit, rein; aus der positiven Bestimmung des obern
Begehrungsvermögens durch dieses Gesetz, welches in der Critik der
practischen Vernunft so einleuchtend geschehen ist, daß hier keine Wiederholung
nöthig war: der zweite Theil, die Seeligkeit (im engern Sinne) nicht rein; aus der
negativen Bestimmung des niedern Begehrungsvermögens durch dieses Gesetz.
Daß wir aber, um den zweiten Theil zu deduciren, von empirischen Prämissen
ausgehen mußten, darf uns nicht irren; da theils zwar das zu bestimmende
empirisch, das bestimmende aber rein geistig war; theils in der aus diesen
Bestimmungen deducirten Vernunftidee der Seeligkeit alles empirische
weggedacht, und diese Idee rein geistig aufgefaßt werden sollte, welches für
sinnliche Wesen freilich nicht möglich ist.
§. 3.
Deduction der Religion überhaupt.
Oben wurde, aus der Anforderung des Sittengesetzes, sich durch Aufhebung
seiner Berechtigungen des sinnlichen Triebes nicht zu widersprechen, eine
mittelbare Gesetzlichkeit dieses Triebes selbst, und aus ihr eine anzunehmende
vollkommne Congruenz der Schicksale vernünftiger Wesen mit ihren
moralischen Gesinnungen deducirt. Nun aber hat der Trieb, ob er gleich
hierdurch gesetzliche Rechte, als moralisches Vermögen, bekommt, so wenig
eine gesetzgebende Macht, als physisches Vermögen; daß er vielmehr selbst von
empirischen Naturgesetzen abhängig ist, und seine Befriedigung lediglich von
ihnen leidend erwarten muß. Jener Widerspruch des Sittengesetzes mit sich
selbst in Anwendung auf empirisch-bestimmbare Wesen wäre demnach blos weiter hinausgerückt, nicht gründlich gehoben, denn wenn auch das Gesetz dem
Triebe ein Recht giebt, seine Befriedigung zu fordern, so ist ihm, der nicht blos
ein Recht sucht, sondern die Behauptung in seinem Rechte, das er selbst nicht
behaupten kann, damit noch kein Genüge geschehen; er bleibt nach wie vor,
ohngeachtet der Erlaubniß des Sittengesetzes sich zu befriedigen, unbefriedigt.
Das Sittengesetz selbst also muß, wenn es sich nicht widersprechen, und
aufhören soll, ein Gesetz zu seyn, diese von ihm selbst ertheilten Rechte
behaupten; es muß mithin auch über die Natur nicht nur gebieten, sondern
herrschen. Das kann es nun nicht in Wesen, die selbst von der Natur leidend
afficirt werden, sondern nur in einem solchen, welches die Natur durchaus
selbstthätig bestimmet; in welchem moralische Nothwendigkeit, und absolute
physische Freiheit sich vereinigen. So ein Wesen nennen wir Gott. Eines Gottes
Existenz ist mithin eben so gewiß anzunehmen, als ein Sittengesetz. — Es ist ein
Gott.
In Gott herrscht nur das Sittengesetz, und dieses ohne alle Einschränkung.
Gott ist heilig und seelig, und wenn das letztere in Beziehung auf die Sinnenwelt
gedacht wird, allmächtig.
Gott muß, vermöge der Anforderung des Moralgesetzes an ihn, jene völlige
Congruenz zwischen der Sittlichkeit und dem Glücke endlicher vernünftiger
Wesen hervorbringen, da nur durch und in Ihm die Vernunft über die sinnliche
Natur herrscht: er muß ganz gerecht seyn.
Im Begriffe alles existirenden überhaupt wird nichts gedacht, als die Reihe
von Ursachen und Wirkungen nach Naturgesetzen in der Sinnenwelt, und die
freien Entschließungen moralischer Wesen in der übersinnlichen. Gott muß die
erstere ganz übersehen, denn er muß die Gesetze der Natur vermöge seiner
Causalitat durch Freiheit bestimmt, und, der nach denselben fortlaufenden Reihe
der Ursachen und Wirkungen den ersten Stoß gegeben haben: er muß die letztern
alle kennen, denn alle bestimmen den Grad der Moralität eines Wesens; und
dieser Grad ist der Maaßstab, nach welchem die Austheilung des Glücks an
vernünftige Wesen, laut des Moralgesetzes, dessen Executor er ist, geschehen
muß. Da nun außer diesen beiden Stücken für uns nichts denkbar ist, so müssen
wir Gott allwissend denken.
So lange endliche Wesen endlich bleiben, werden sie — denn das ist der
Begriff der Endlichkeit in der Moral — noch unter andern Gesetzen stehen, als
denen der Vernunft; sie werden folglich die völlige Congruenz des Glücks mit
der Sittlichkeit durch sich selbst nie hervorbringen können. Nun aber fordert das Moralgesetz dies ganz unbedingt. Daher kann dieses Gesetz nie aufhören gültig
zu seyn, da es nie erreicht seyn wird; seine Forderung kann nie ein Ende
nehmen, da sie nie erfüllt seyn wird. Es gilt für die Ewigkeit. — Es thut diese
Forderung an jenes heilige Wesen, in Ewigkeit das höchste Gut in allen
vernünftigen Naturen zu befördern; in Ewigkeit das Gleichgewicht zwischen
Sittlichkeit und Glück herzustellen: jenes Wesen muß also selbst ewig seyn, um
einem ewigen Moralgesetze, das seine Natur bestimmt, zu entsprechen; und es
muß, diesem Gesetze gemäß, allen vernünftigen Wesen, an die dieses Gesetz
gerichtet ist, und von welchen es Ewigkeit fordert, die Ewigkeit geben. Es muß
also ein ewiger Gott seyn, und jedes moralische Wesen muß ewig
fortdauern[TN3], wenn der Endzweck des Moralgesetzes nicht unmöglich seyn
soll.
Diese Sätze nennen wir, als mit der Anforderung der Vernunft uns endlichen
Wesen ein practisches Gesetz zu geben, unmittelbar verbunden, und von ihr
unzertrennlich, Postulate der Vernunft. Nemlich diese Sätze werden nicht etwa
durch das Gesetz geboten, welches ein practisches Gesetz für Theoreme nicht
kann, sondern sie müssen nothwendig angenommen werden, wenn die Vernunft
gesetzgebend seyn soll. Ein solches Annehmen nun, zu dem die Möglichkeit der
Anerkennung eines Gesetzes überhaupt uns nöthiget, nennen wir ein
Glauben. — Da Da jedoch diese Sätze sich blos auf die Anwendung des
Sittengesetzes auf endliche Wesen, wie sich oben aus der Deduction derselben
hinlänglich ergeben hat, nicht aber auf die Möglichkeit des Gesetzes an sich,
welche Untersuchung für uns transscendent ist, sich gründen, so sind sie in
dieser Form nur subjectiv, d. i. nur für endliche Naturen, — für diese aber, da sie
auf den bloßen Begriff der moralischen Endlichkeit, abgesehen von allen
besonderen Modificationen derselben sich gründen, allgemeingültig. Wie der
unendliche Verstand sein Daseyn und seine Eigenschaften anschauen möge,
können wir, ohne selbst der unendliche Verstand zu seyn, nicht wissen.
Die Bestimmungen im Begriffe Gottes, den die durch das Moralgebot
praktisch bestimmte Vernunft aufstellte, lassen sich in zwei Hauptklassen
theilen: die erste enthält diejenigen, welche sein Begriff selbst unmittelbar giebt,
daß er nemlich gänzlich und allein durch das Sittengesetz[13] bestimmt sey; die
zweite diejenigen, welche ihm in Beziehung auf die Möglichkeit endlicher
moralischer Wesen zukommen, um welcher Möglichkeit willen wir eben seine
Existenz annehmen mußten. Die erstern stellen Gott dar als die vollkommenste
Heiligkeit, in welcher das Sittengesetz sich ganz beobachtet darstellt, als das
Ideal aller moralischen Vollkommenheit; und zugleich als den Alleinseligen, weil er der Alleinheilige ist; mithin als Darstellung des erreichten Endzwecks
der practischen Vernunft, als das höchste Gut selbst, dessen Möglichkeit sie
postulirte: die zweiten als den obersten Weltregenten nach moralischen
Gesetzen, als Richter, aller vernünftigen Geister. Die erstem betrachten ihn an
und für sich selbst, nach seinem Seyn, und er erscheint durch sie als
vollkommenster Beobachter des Moralgesetzes: die zweiten nach den
Wirkungen dieses Seyns auf andere moralische Wesen, und er ist vermöge
derselben höchster, niemanden untergeordneter Executor der Verheißungen des
Moralgesetzes, mithin auch Gesetzgeber; welche Folgerung aber noch nicht
unmittelbar klar ist, sondern unten weitläufiger erörtert werden soll. So lange wir
nun bei diesen Wahrheiten, als solchen, stehen bleiben, haben wir zwar eine
Theologie, die wir haben mußten, um unsre theoretischen Überzeugungen, und
unsre practische Willensbestimmung nicht in Widerspruch zu setzen; aber noch
keine Religion, die selbst wieder als Ursache auf diese Willensbestimmung einen
Einfluß hätte. Wie entsteht nun aus Theologie Religion?
Theologie ist bloße Wissenschaft, todte Kenntniß ohne practischen Einfluß;
Religion aber soll der Wortbedeutung nach (religio) etwas seyn, das uns
verbindet, und zwar stärker verbindet, als wir es ohne dasselbe waren. In
wiefern diese Wortbedeutung hier der Strenge nach anwendbar sey, muß sich
sogleich ergeben.
Nun scheint es vors erste; daß Theologie auf solche Principien gegründet nie
bloße Wissenschaft ohne practischen Einfluß seyn könne, sondern daß sie, durch
vorhergegangene Bestimmung des Begehrungsvermögens bewirkt, hinwiederum
auf dasselbe zurückwirken müsse. Bei jeder Bestimmung des untern
Begehrungsvermögens müssen wir wenigstens die Möglichkeit des Objects
unsrer Begierde annehmen, und durch dieses Annehmen wird die Begierde, die
vorher blind und unvernünftig war, erst gerechtfertiget, und theoretisch
vernünftig; hier also findet diese Zurückwirkung unmittelbar statt. Die
Bestimmung des obern Begehrungsvermögens aber, das Gute zu wollen, ist an
sich vernünftig, denn sie geschieht unmittelbar durch ein Gesetz der Vernunft
und bedarf keiner Rechtfertigung durch Anerkennung der Möglichkeit ihres
Objects: diese Möglichkeit aber nicht anerkennen, das wäre gegen die Vernunft,
und mithin ist das Verhältniß hier umgekehrt. Beim untern Begehrungsvermögen
geschieht die Bestimmung erst durchs Object; beim obern wird das Object erst
durch die Bestimmung des Willens realisirt.
Der Begriff von etwas, das schlechthin [14] recht ist, hier insbesondre von der
nothwendigen Congruenz des Grades des Glücks eines vernünftigen, oder eines
als solches betrachteten Wesens; mit dem Grade seiner sittlichen
Vollkommenheit, ist in unsrer Natur, unabhängig von Naturbegriffen, und von
der durch dieselben möglichen Erfahrung, a priori da. Betrachten wir diese Idee
nur blos als Begriff, ohne Rücksicht auf das durch dieselbe bestimmte
Begehrungsvermögen, so kann sie uns nichts weiter seyn, und werden, als ein
durch die Vernunft unsrer Urtheilskraft gegebnes Gesetz zur Reflexion, über
gewisse Dinge in der Natur, sie auch noch in einer andern Absicht, als der ihres
Seyns, nemlich der ihres Seynsollens, zu betrachten. In diesem Falle scheint es
vors erste, daß wir gänzlich gleichgültig gegen die Übereinstimmung mit dieser
Idee bleiben, und weder Wohlgefallen noch Interesse für dieselbe empfinden
würden.
Aber auch dann wäre alles, was außer uns mit dem a priori in uns
vorhandenen Begriffe des Rechts übereinstimmend gefunden würde,
zweckmäßig für eine uns durch die Vernunft aufgegebne Art über die Dinge zu reflectiren, und müßte, da alle Zweckmäßigkeit mit Wohlgefallen angeblickt
wird, ein Gefühl der Lust in uns erregen. Und so ist es denn, auch wirklich. Die
Freude über das Mißlingen böser Absichten, und über die Entdeckung und
Bestrafung des Bösewichts, eben so, wie über das Gelingen redlicher
Bemühungen, über die Anerkennung der verkannten Tugend, und über die
Entschädigung des Rechtschaffnen für die auf dem Wege der Tugend erlittenen
Kränkungen und gemachten Aufopferungen ist allgemein, im Innersten der
menschlichen Natur gegründet, und die nie versiegende Quelle des Interesse, das
wir an Dichtungen nehmen. Wir gefallen uns in so einer Welt, wo alles der Regel
des Rechts gemäß ist, weit besser, als in der wirklichen, wo wir so mannigfaltige
Verstoße gegen dieselbe zu entdecken glauben. — Aber es kann uns auch etwas,
ohne daß wir Interesse dafür fühlen, d. i. ohne daß wir das Daseyn des
Gegenstandes begehren, gefallen; und von der Art ist z. B. das Wohlgefallen am
Schönen. Wäre es mit dem Wohlgefallen am Rechten eben so beschaffen, so
wäre dasselbe ein Gegenstand unsrer bloßen Billigung. Wenn uns einmal ein
Gegenstand gegeben wäre, der diesem Begriffe entspräche, so könnten wir nicht
vermeiden, Vergnügen, und bei dem Anblicke eines Gegenstandes, der ihm
widerspräche, Mißvergnügen zu empfinden; aber es würde dadurch noch keine
Begierde in uns entstehen, daß überhaupt etwas gegeben werden möchte, worauf
dieser Begriff anwendbar sey. Hier wäre also bloße Bestimmung des Gefühls der
Lust und Unlust, ohne die geringste Bestimmung des Begehrungsvermögens.
Abgerechnet, daß der Begriff des Sollens an sich schon eine Bestimmung des
Begehrungsvermögens, das Daseyn eines gewissen Objects zu wollen, anzeigt:
so bestätigt es die Erfahrung eben so allgemein, daß wir auf gewisse
Gegenstände nothwendig diesen Begriff anwenden, und die Übereinstimmung
derselben mit ihm unnachläßlich verlangen. So sind wir in der Welt der
Dichtungen, im Trauerspiele, oder Romane, nicht eher befriedigt, bis wenigstens
die Ehre des unschuldig Verfolgten gerettet, und seine Unschuld anerkannt, der
ungerechte Verfolger aber entlarvt ist, und die gerechte Strafe erlitten hat, so
angemessen es auch dem gewöhnlichen Laufe der Dinge in der Welt seyn mag,
daß dies nicht geschehe; zum sichern Beweise, daß wir es nicht von uns erhalten
können, dergleichen Gegenstände, wie die Handlungen moralischer Wesen, und
ihre Folgen sind, blos nach der Causalität der Naturgesetze zu betrachten;
sondern daß wir sie nothwendig mit dem Begriffe des Rechts vergleichen
müssen. Wir sagen in solchen Fällen, das Stück sey nicht geendigt; und eben so
wenig können wir bei Vorfällen in der wirklichen Welt, wenn wir z. B. den
Bösewicht im höchsten Wohlstände mit Ehre und Gut gekrönt, oder den
Tugendhaften verkannt, verfolgt, und unter tausend Martern sterben sehen, uns befriedigen, wenn nun alles aus, und der Schauplatz auf immer geschlossen seyn
soll. Unser Wohlgefallen an dem, was recht ist, ist also keine bloße Billigung,
sondern es ist mit Interesse verbunden. — Es kann aber ein Wohlgefallen gar
wohl mit einem Interesse verbunden seyn, ohne daß wir darum diesem
Wohlgefallen eine Causalität zur Hervorbringung des Objects desselben
zuschreiben; ohne daß wir auch nur das geringste zum Daseyn des Gegenstandes
desselben beitragen wollen, oder auch nur wollen können. Dann ist das
Verlangen nach diesem Daseyn ein müßiger Wunsch (pium desiderium). Wir
mögen es begehren so heftig wir wollen, wir müssen uns doch bescheiden, daß
wir keinen rechtlich gegründeten Anspruch darauf machen können. So ist das
Begehren vieler Arten des Angenehmen blos ein müßiger Wunsch. Wer verlangt
z. B. nicht nach anhaltendem ungestümen Wetter einen hellen Tag? aber einem
solchen Verlangen können wir gar keine Causalität zur Hervorbringung eines
solchen Tages zuschreiben.
Hätte es mit dem Wohlgefallen am Sittlich-guten eine solche Bewandtniß,
wie mit irgend einem der Dinge, die wir angeführt haben, so könnten wir keine
Theologie haben, und bedürften keiner Religion: denn so innig wir auch im
letzten Falle die Fortdauer der moralischen Wesen, und einen allmächtigen,
allwissenden und gerechten Vergelter ihrer Handlungen wünschen müßten, so
wäre es doch sehr vermessen, aus einem bloßen Wunsche, so allgemein und so
stark er auch wäre, auf die Realität seines Objects zu schließen, und dieselbe
auch nur als subjectiv-gültig anzunehmen.
Aber die Bestimmung des Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz, das
Recht zu wollen, soll eine Causalität haben, es wenigstens zum Theil wirklich
hervorzubringen. Wir sind unmittelbar genöthigt, das Recht in unsrer eignen
Natur als von uns abhängig zu betrachten; und wenn wir etwas dem Begriffe
desselben widerstreitendes in uns entdecken, so empfinden wir nicht bloßes
Mißvergnügen, wie bei der Nichterfüllung eines müßigen Wunsches, oder auch
nur bloßen Unwillen gegen uns selbst, wie bei der Abwesenheit eines
Gegenstandes unsres Interesse, daran wir selbst Schuld sind (also bei
Vernachlässigung einer Regel der Klugheit), sondern Reue, Schaam,
Selbstverachtung. In Absicht des Rechts in uns fordert also das Moralgesetz in
uns schlechterdings eine Causalität zur Hervorbringung desselben, in Absicht
desselben außer uns aber kann es dieselbe nicht geradezu fordern, weil wir
dasselbe nicht als unmittelbar von uns abhängig betrachten können, da dieses
nicht durch moralische Gesetze, sondern durch physische Macht hervorgebracht
werden muß. In Absicht des letztern also wirkt das Moralgesetz in uns ein bloßes Verlangen des Rechts, aber kein Bestreben es hervorzubringen. Dieses Verlangen
des Rechts außer uns, d. i. einer dem Grade unsrer Moralität angemessenen
Glückseligkeit ist wirklich durch das Moralgesetz entstanden. Glückseligkeit
zwar überhaupt zu verlangen, ist ein Naturtrieb; diesem gemäß aber verlangen
wir sie unbedingt, uneingeschränkt, und ohne die geringste Rücksicht auf etwas
außer uns; mit Moralbegriffen aber, d. i. als vernünftige Wesen, bescheiden wir
uns bald, gerade nur dasjenige Maaß derselben verlangen zu können, dessen wir
werth sind, und diese Einschränkung des Glückseligkeitstriebes ist unabhängig
von aller religiösen Belehrung selbst der ununterrichtetsten Menschheit tief
eingeprägt, der Grund aller Beurtheilung über die Zweckmäßigkeit der
menschlichen Schicksale, und jenes eben unter dem unbelehrtesten Theile der
Menschheit am meisten ausgebreiteten Vorurtheils, daß der ein vorzüglich böser
Mensch seyn müsse, den vorzüglich traurige Schicksale treffen.
Dieses Verlangen aber ist so wenig weder müßig, d. i. ein solches, dessen
Befriedigung wir zwar gerne sehen, bei dessen Nichtbefriedigung wir uns aber
auch zur Ruhe weisen lassen würden, noch unberechtigt, daß vielmehr das
Moralgesetz das Recht in uns zur Bedingung des Rechts außer uns macht: (das
heißt nicht soviel, als ob es nur unter der Bedingung Gehorsam von uns
verlange, wenn wir die demselben angemessene Glückseligkeit erwarten dürfen
[denn, es gebietet ohne alle Bedingung], sondern, daß es uns alle Glückseligkeit
nur als Bedingung unsers Gehorsams möglich darstellt; das Gebot nemlich ist
das unbedingte, die Glückseligkeit aber das dadurch bedingte:) und dies thut es
dadurch, indem es unsre Handlungen dem Princip der Allgemeingültigkeit
unterzuordnen befiehlt; da allgemeines Gelten (nicht blos Gültigkeit) des
Moralgesetzes und dem Grade der Moralität jedes vernünftigen Wesens völlig
angemessene Glückseligkeit identische Begriffe sind. Wenn nun die Regel des
Rechts nie allgemeingeltend werden weder würde noch könnte, so bliebe zwar
darum immer jene Forderung der Causalität des Moralgesetzes zur
Hervorbringung des Rechts in uns, als Factum da, aber es wäre schlechterdings
unmöglich, daß sie in concreto, in einer Natur wie die unsrige, erfüllt werden
könnte. Denn sobald wir bei einer moralischen Handlung uns nur fragten: was
mache ich doch? so müßte unsre theoretische Vernunft uns antworten: ich ringe,
etwas schlechthin unmögliches möglich zu machen, ich laufe nach einer
Schimäre, ich handle offenbar unvernünftig; und sobald wir wieder auf die
Stimme des Gesetzes hörten, müßten wir urtheilen: ich denke offenbar
unvernünftig, indem ich dasjenige, was mir schlechthin als Princip aller meiner
Handlungen aufgestellt ist, für unmöglich erkläre. Folglich wäre in diesem
Zustande, so fortdauernd auch die Forderung des Moralgesetzes, eine Causalität in uns zu haben, bliebe, eine fortgesetzte Erfüllung desselben nach Regeln
schlechterdings unmöglich; sondern unser Ungehorsam oder Gehorsam hinge
davon ab, ob eben der Ausspruch der theoretischen, oder der der practischen
Vernunft das Übergewicht in unserm Gemüthe hätte (wobei jedoch im letztern
Falle offenbar die theoretischgeleugnete Möglichkeit des Endzwecks des
Moralgesetzes stillschweigend angenommen, und durch unsre Handlung
anerkannt würde); worüber wir, nach aufgehobner Machtgewalt des practischen
Vermögens über das theoretische nichts bestimmen könnten, folglich weder
freie, noch moralische, noch der Imputation fähige Wesen, sondern wieder ein
Spiel des Zufalls, oder eine durch Naturgesetze bestimmte Maschine würden.
Theologie also ist, auf diese Grundsätze gebaut, in Concreto betrachtet nie bloße
Wissenschaft, sondern wird ganz unmittelbar in ihrer Entstehung schon dadurch
Religion, indem sie allein, durch Aufhebung[TN4] des Widerspruchs zwischen
unsrer theoretischen und unsrer practischen Vernunft, eine fortgesetzte Causalität
des Moralgesetzes in uns möglich macht.
Und dies zeigt denn auch, welches wir blos im Vorbeigehn erinnern, das
eigentliche Moment des moralischen Beweises für das Daseyn Gottes. Wie man
aus theoretisch anerkannten Wahrheiten practische Folgerungen herleiten könne,
welche dann eben den Grad der Gewißheit haben, als die Wahrheiten, auf welche
sie sich gründen, wie z. B. aus unsrer a priori theoretisch erwiesenen
Abhängigkeit von Gott die Pflicht folgen werde, sich gegen ihn dieser
Abhängigkeit gemäß zu betragen, hat man immer leicht einsehen zu können
geglaubt, weil man sich an diesen Gang der Folgerung gewöhnt hatte, da sie
doch eigentlich gar nicht begreiflich ist, weil sie nicht richtig ist, indem der
theoretischen Vernunft keine Machtgewalt über die practische zugeschrieben
werden kann. Umgekehrt aber können aus einem practischen Gebote, das
schlechthin a priori ist, und sich auf keine theoretischen Sätze, als seine
Prämissen, gründet, theoretische Sätze abgeleitet werden, weil der practischen
Vernunft allerdings eine Machtgewalt über die theoretische, doch gemäß den
eignen Gesetzen derselben, zuzuschreiben ist. Es ist also ganz der umgekehrte
Gang der Folgerung, und hat man sie je misverstanden, so ist es blos daher
gekommen, weil man sich das Moralgesetz nicht als schlechthin a priori, und die
Causalität desselben nicht als schlechthin (nicht theoretisch, aber practisch)
nothwendig dachte.
Der Widerspruch zwischen theoretischer und practischer Vernunft ist nun
gehoben, und die Handhabung des Rechts ist einem Wesen übertragen worden,
in welchem die Regel desselben nicht blos allgemeingültig, sondern allgemeingeltend ist, der also das Recht auch außer uns uns zusichern
kann. — Sie ist allgemeingeltend für die Natur, die nicht moralisch ist, aber auf
die Glückseligkeit moralischer Wesen Einfluß hat. Insofern auf diese
Glückseligkeit auch andrer moralischen Wesen Betragen einfließt, lassen auch
diese sich betrachten als Natur. In dieser Rücksicht ist Gott der Bestimmer der
durch die Causalität ihres Willens in der Natur hervorgebrachten Wirkungen,
aber nicht ihres Willens selbst.
Moralische Wesen aber, als solche, d. i. in Absicht ihres Willens, können
nicht so durch den Willen des allgemeinen Gesetzgebers bestimmt werden, wie
die unmoralische Natur, denn sonst hörten sie auf es zu seyn, und die
Bestimmung der erstem durch diesen Willen muß, wenn sich ihre Möglichkeit
zeigen sollte, ganz etwas anderes seyn, als die der letztern. Die letztere kann nie
selbst moralisch werden, sondern mir in Übereinstimmung mit den moralischen
Ideen eines vernünftigen Wesens gesetzt werden; die erstem sollen frei, und blos
durch sich erste Ursachen moralischer Bestimmungen seyn. In Absicht der
letztern ist also Gott nicht eigentlich Gesetzgeber, sondern Beweger, Bestimmer;
sie ist bloßes Instrument, und der moralisch handelnde blos Er.
Moralische Wesen sind aber, nicht nur insofern sie nach Naturgesetzen
thätig, sondern auch insofern sie nach denselben leidend sind, Theile der Natur,
und als solche Gegenstand der Bestimmung der Natur nach moralischen Ideen,
insofern durch dieselbe ihnen der gebührende Grad der Glückseligkeit
zugemessen wird, und als solche sind sie völlig in der moralischen Ordnung,
wenn der Grad ihrer Glückseligkeit dem Grade ihrer sittlichen Vollkommenheit
völlig angemessen ist.
Dadurch nun kommen wir zuerst, daß ich mich so ausdrücke, in
Correspondenz mit Gott. Wir sind genöthigt bei allen unsern Entschließungen
auf ihn aufzusehen, als den, der den moralischen Werth derselben allein und
genau kennt, da er nach ihnen unsre Schicksale zu bestimmen hat, und dessen
Billigung oder Misbilligung das einzig richtige Unheil über dieselben ist. Unsre
Furcht, unsre Hoffnung, alle unsre Erwartungen beziehen sich auf ihn: nur in
seinem Begriffe von uns finden wir unsern wahren Werth. Die heilige Ehrfurcht
vor Gott, die dadurch nothwendig in uns entstehen muß, verbunden mit der
Begierde der nur von ihm zu erwartenden Glückseligkeit, bestimmet nicht unser
oberes Begehrungsvermögen, das Recht überhaupt zu wollen, (das kann sie nie,
da sie selbst auf die schon geschehene Bestimmung desselben sich gründet)
sondern unsern empirisch-bestimmbaren Willen, dasselbe wirklich in uns
anhaltend und fortgesetzt hervorzubringen. Hier ist also schon Religion, gegründet auf die Idee von Gott, als Bestimmer der Natur nach moralischen
Zwecken, und in uns auf die Begierde der Glückseligkeit, welche aber gar nicht
etwa unsre Verbindlichkeit zur Tugend, sondern nur unsre Begierde, dieser
Verbindlichkeit Genüge zu thun, vermehrt, und verstärkert.
Nun läßt aber ferner das allgemeine Gelten des göttlichen Willens für uns als
passive Wesen, uns auf die Allgemeingültigkeit desselben für uns auch als active
Wesen schließen. Gott richtet uns nach einem Gesetze, das ihm nicht anders, als
durch seine Vernunft gegeben seyn kann, folglich nach seinem durch das
Moralgesetz bestimmten Willen. Seinem Urtheile also liegt sein Wille, als
allgemeingeltendes Gesetz für vernünftige Wesen, auch insofern sie activ sind,
zum Grunde, indem ihre Übereinstimmung mit demselben der Maaßstab ist,
nach welchem ihnen, als passiven, ihr Antheil an der Glückseligkeit zugemessen
wird. Die Anwendbarkeit dieses Maaßstabes erhellet sogleich daraus, weil die
Vernunft ihr selbst nie widersprechen kann, sondern in allen vernünftigen Wesen
eben dasselbe aussagen, folglich der durch das Moralgesetz bestimmte Wille
Gottes völlig gleichlautend mit dem uns durch eben dieselbe Vernunft gegebnen
Gesetze seyn muß. Es ist nach diesem für die Legalität unsrer Handlungen völlig
gleichgültig, ob wir sie dem Vernunftgesetze darum gemäß einrichten, weil unsre
Vernunft gebietet; oder darum, weil Gott das will, was unsre Vernunft fordert: ob
wir unsre Verbindlichkeit vom bloßen Gebote der Vernunft, oder ob wir sie vom
Willen Gottes herleiten: — ob es aber für die Moralität derselben völlig
gleichgültig sey, ist dadurch noch nicht klar, und bedarf einer weitern
Untersuchung.
Unsre Verbindlichkeit vom Willen Gottes ableiten, heißt, seinen Willen, als
solchen, für unser Gesetz anerkennen; sich darum zur Heiligkeit verbunden
erachten, weil Er sie von uns fordert. Es ist also dann nicht blos von einer
Vollbringung des Willens Gottes, der Materie des Wollens nach, sondern von
einer auf die Form desselben gegründeten Verbindlichkeit die Rede; — wir
handeln dem Gesetze der Vernunft gemäß, weil es Gottes Gesetz ist.
Hierbei entstehen folgende zwei Fragen: Giebt es eine Verbindlichkeit, dem
Willen Gottes, als solchem, zu gehorchen, und worauf könnte sich dieselbe
gründen? und dann: Wie erkennen wir das Gesetz der Vernunft in uns als Gesetz
Gottes? Wir gehen an die Beantwortung der ersten.
Schon der Begriff von Gott wird uns blos durch unsre Vernunft gegeben, und
blos durch sie, insofern sie a priori gebietend ist, realisirt, und es ist
schlechterdings keine andre Art gedenkbar, auf welche wir zu diesem Begriffe kommen könnten. Ferner verbindet uns die Vernunft ihrem Gesetze zu
gehorchen, ohne Rückweisung an einen Gesetzgeber über sie, so daß sie selbst
verwirrt und schlechterdings vernichtet wird, und aufhört Vernunft zu seyn,
wenn man annimmt, daß noch etwas anderes ihr gebiete, als sie sich selbst. Stellt
sie uns nun den Willen Gottes als völlig gleichlautend mit ihrem Gesetze dar, so
verbindet sie uns freilich mittelbar, auch diesem zu gehorchen; aber diese
Verbindlichkeit gründet sich auf nichts anders, als auf die Übereinstimmung
desselben mit ihrem eignen Gesetze, und es ist kein Gehorsam gegen Gott
möglich, ohne aus Gehorsam gegen die Vernunft. Hieraus erhellet nun vors erste
zwar soviel, daß es völlig gleich auch für die Moralität unsrer Handlungen ist,
ob wir uns zu etwas verbunden erachten, darum, weil es unsre Vernunft befiehlt,
oder darum, weil es Gott befiehlt; aber es läßt sich daraus noch gar nicht
einsehen, wozu uns die letztere Vorstellung dienen soll, da ihre Wirksamkeit die
Wirksamkeit der erstern schon voraussetzt, da das Gemüth schon bestimmt seyn
muß, der Vernunft gehorchen zu wollen, ehe der Wille, Gott zu gehorchen,
möglich ist; da es mithin scheint, daß die letztere Vorstellung uns weder
allgemeiner noch stärker bestimmen könne, als diejenige, von der sie abhängt,
und durch die sie erst möglich wird. Gesetzt aber, es ließe sich zeigen, daß sie
unter gewissen Bedingungen wirklich unsre Willensbestimmung erweitere, so ist
vorher doch noch auszumachen, ob eine Verbindlichkeit sich ihrer überhaupt zu
bedienen statt finde: und da folgt denn unmittelbar aus dem obigen, daß,
obgleich die Vernunft uns verbindet, den Willen Gottes seinem Inhalte nach
(voluntati ejus materialiter spectatae) zu gehorchen, weil dieser mit dem
Vernunftgesetze völlig gleichlautend ist, sie doch unmittelbar keinen Gehorsam
fordert, als den für ihr Gesetz, aus keinem andern Grunde, als weil es ihr Gesetz
ist; daß sie folglich, da nur unmittelbare practische Gesetze der Vernunft
verbindend sind, zu keinem Gehorsam gegen den Willen Gottes, als solchen,
(voluntatem ejus formaliter spectatam) verbinde. Die practische Vernunft enthält
mithin kein Gebot, uns den Willen Gottes, als solchen, gesetzlich für uns zu
denken, sondern blos eine Erlaubniß; und sollten wir a posteriori finden, daß
diese Vorstellung uns stärker bestimme, so kann die Klugheit anrathen, uns
derselben zu bedienen, aber Pflicht kann der Gebrauch dieser Vorstellung nie
seyn. Zur Religion also, d. i. zur Anerkennung Gottes, als moralischen
Gesetzgebers, findet keine Verbindlichkeit statt; um so weniger, da, so
nothwendig es auch ist, die Existenz Gottes und die Unsterblichkeit unsrer Seele
anzunehmen, weil ohne diese Annahme die geforderte Causalität des
Moralgesetzes in uns gar nicht möglich ist, und diese Nothwendigkeit eben so
allgemein gilt, als das Moralgesetz selbst, wir doch nicht einmal sagen können,
wir seyen verbunden diese Sätze anzunehmen, weil Verbindlichkeit nur vom Practischen gilt. In wie weit aber die Vorstellung von Gott, als Gesetzgeber
durch dieses Gesetz in uns, gelte, hängt von der Ausbreitung ihres Einflusses auf
die Willensbestimmung, und diese hinwiederum von den Bedingungen ab, unter
welchen vernünftige Wesen durch sie bestimmt werden können. Könnte nemlich
gezeigt werden, daß diese Vorstellung nöthig sey, um dem Gebote der Vernunft
überhaupt Gesetzeskraft zu geben (wovon aber das Gegentheil gezeigt worden
ist), so würde sie für alle vernünftige Wesen gelten; kann gezeigt werden, daß sie
in allen endlichen vernünftigen Wesen die Willensbestimmung erleichtert, so ist
sie gemeingültig für diese; sind die Bedingungen, unter denen sie diese
Bestimmung erleichtert und erweitert, nur von der menschlichen Natur
gedenkbar, so gilt sie, falls sie in allgemeinen Eigenschaften derselben liegen,
für alle, oder wenn sie in besondern Eigenschaften derselben liegen, nur für
einige Menschen.
Die Bestimmung des Willens, dem Gesetze Gottes überhaupt zu gehorchen,
kann nur durch das Gesetz der practischen Vernunft geschehen, und ist als
bleibender und daurender Entschluß des Gemüths vorauszusetzen. Nun aber
können einzelne Fälle der Anwendung des Gesetzes gedacht werden, in denen
die bloße Vernunft nicht Kraft genug haben würde, den Willen zu bestimmen,
sondern zu Verstärkung ihrer Wirksamkeit noch die Vorstellung bedarf, daß eine
gewisse Handlung durch Gott geboten sey. Diese Unzulänglichkeit des
Vernunftgebotes, als solches, kann keinen ändern Grund haben, als
Verminderung unsrer Achtung gegen die Vernunft in diesem besondern Falle;
und diese Achtung kann durch nichts anderes vermindert worden seyn, als durch
ein derselben widerstreitendes Naturgesetz, das unsre Neigung bestimmt, und
welches mit jenem der Vernunft, das unser oberes Begehrungsvermögen
bestimmt, in einem und ebendemselben Subjecte! nemlich in uns erscheint, und
mithin, wenn die Würde des Gesetzes blos nach der des gesetzgebenden Subjects
bestimmt wird, von einerlei Range und Werthe mit jenem zu seyn[TN5] scheinen
könnte. Hier noch ganz davon abstrahirt, daß wir in einem solchen Falle uns
täuschen, daß wir die Stimme der Pflicht vor dem Schreien der Neigung nicht
hören, sondern uns in der Lage zu seyn dünken könnten, wo wir unter bloßen
Naturgesetzen stehen; sondern vorausgesetzt, daß wir die Anforderungen beider
Gesetze und ihre Grenze richtig unterscheiden, und unwidersprechlich erkennen,
was unsre Pflicht in diesem Falle sey, so kann es doch leicht geschehen, daß wir
uns entschließen, nur hier dies einemal eine Ausnahme von der allgemeinen
Regel zu machen, nur dies einemal wider den klaren Ausspruch der Vernunft zu
handeln, weil wir dabei niemanden verantwortlich zu seyn glauben, als uns
selbst, und weil wir meinen, es sey unsre Sache, ob wir vernünftig oder unvernünftig handeln wollen; es verschlage niemanden etwas, als uns selbst,
wenn wir uns dem Nachtheile, der freilich daraus für uns entstehen müsse, wenn
ein moralischer Richter unsrer Handlungen sey, unterwerfen, durch welche
Strafe unser Ungehorsam gleichsam abgebüßt zu werden scheint; wir sündigten
auf eigne Gefahr. Ein solcher Mangel an Achtung für die Vernunft gründet sich
mithin auf Mangel der Achtung gegen uns selbst, welche wir bei uns wol
verantworten zu können glauben. Erscheint uns aber die in diesem Falle
eintretende Pflicht als von Gott geboten, oder, welches eben das ist, erscheint das
Gesetz der Vernunft durchgängig und in allen seinen Anwendungen als Gesetz
Gottes, so erscheint es in einem Wesen, in Absicht dessen es nicht in unserm
Belieben steht, ob wir es achten, oder ihm die gebührende Achtung versagen
wollen; wir machen bei jedem wissentlichen Ungehorsame gegen dasselbe nicht
etwa nur eine Ausnahme von der Regel, sondern wir verleugnen geradezu die
Vernunft überhaupt; wir sündigen nicht blos gegen eine von derselben
abgeleitete Regel, sondern gegen ihr erstes Gebot; wir sind nun, die
Verantwortlichkeit zur Strafe, die wir allenfalls auf uns selbst nehmen könnten,
abgerechnet, einem Wesen, dessen bloßer Gedanke uns die tiefste Ehrfurcht
einprägen muß, und welches nicht zu verehren der höchste Unsinn ist, auch noch
für Verweigerung der ihm schuldigen Ehrfurcht verantwortlich, welche durch
keine Strafe abzubüßen ist.
Die Idee von Gott, als Gesetzgeber durchs Moralgesetz in uns, gründet sich
also auf eine Entäußerung des unsrigen, auf Übertragung eines Subjectiven in
ein Wesen außer uns, und diese Entäußerung ist das eigentliche Princip der
Religion, insofern sie zur Willensbestimmung gebraucht werden soll. Sie kann
nicht im eigentlichsten Sinne unsre Achtung für das Moralgesetz überhaupt
verstärken, weil alle Achtung für Gott sich blos auf seine anerkannte
Übereinstimmung mit diesem Gesetze, und folglich auf Achtung für das Gesetz
selbst gründet; aber sie kann unsre Achtung für die Entscheidungen derselben in
einzelnen Fällen, wo sich ein starkes Gegengewicht der Neigung zeigt,
vermehren; und so ist es klar, wie, obgleich die Vernunft uns überhaupt erst
bestimmen muß dem Willen Gottes zu gehorchen, doch in einzelnen Fällen die
Vorstellung dieses uns hinwiederum bestimmen könne, der Vernunft zu
gehorchen.
Im Vorbeigehn ist noch zu erinnern, daß diese Achtung für Gott, und die auf
dieselbe gegründete Achtung für das Moralgesetz, als das seinige, sich auch blos
auf die Übereinstimmung desselben mit diesem Gesetze, d. i. auf seine
Heiligkeit gründen müsse, weil sie nur unter dieser Bedingung Achtung für das Moralgesetz ist, die allein die Triebfeder jeder rein moralischen Handlung seyn
muß. Gründet sie sich etwa auf die Begierde sich in seine Güte
einzuschmeicheln, oder auf Furcht vor seiner Gerechtigkeit, so läge unserm
Gehorsame auch nicht einmal Achtung für Gott, sondern Selbstsucht zu Grunde.
Der Pflicht, widerstreitende Neigungen sind wol in allen endlichen Wesen
anzunehmen, denn das ist eben der Begriff des Endlichen in der Moral, daß es
noch durch andere Gesetze, als durch das Moralgesetz, d. i. durch die Gesetze
seiner Natur bestimmt werde; und warum Naturgesetze unter irgend einer
Bedingung, für Naturwesen, auf welch einer erhabnen Stuffe sie auch stehen
mögen, stets und immer mit dem Moralgesetze zusammenstimmen sollten, läßt
sich kein Grund angeben; aber es läßt sich gar nicht bestimmen, in wie weit, und
warum nothwendig dieser Widerstreit der Neigung gegen das Gesetz die
Achtung für dasselbe, als bloßes Vernunftgesetz, so schwächen solle, daß es, um
thätig zu wirken, noch durch die Idee einer göttlichen Gesetzgebung geheiligt
werden müsse; und wir können uns nicht einbrechen, für jedes vernünftige
Wesen, welches, nicht weil die Neigung in ihm schwächer ist, in welchem Falle
es kein Verdienst haben würde, sondern weil die Achtung für die Vernunft in ihm
stärker ist, dieser Vorstellung zur Willensbestimmung nicht bedarf, eine weit
größere Verehrung zu fühlen, als gegen dasjenige, welches ihrer bedarf. Es läßt
sich also der Religion, insofern sie nicht bloßer Glaube an die Postulate der
practischen Vernunft ist, sondern als Moment der Willensbestimmung gebraucht
werden soll, auch nicht einmal für Menschen subjective Allgemeingültigkeit
(denn nur von dergleichen kann hier die Rede seyn) zusichern; ob wir gleich
auch von der ändern Seite nicht beweisen können, daß endlichen Wesen
überhaupt, oder daß insbesondere Menschen in diesem Erdenleben eine Tugend
möglich sey, die dieses Moments gänzlich entbehren könne.
Diese Übertragung der gesetzgebenden Autorität an Gott nun gründet sich
laut obigem darauf, daß ihm durch seine eigne Vernunft ein Gesetz gegeben seyn
muß, welches für uns gültig ist, weil er uns darnach richtet, und welches mit dem
uns durch unsre eigne Vernunft gegebnen, wornach wir handeln sollen, völlig
gleichlautend seyn muß. Hier werden also zwei an sich von einander gänzlich
unabhängige Gesetze, die blos in ihrem Princip, der reinen practischen Vernunft,
zusammenkommen, beide für uns gültig gedacht, ganz gleichlautend in Absicht
ihres Inhalts, blos in Absicht der Subjecte verschieden, in denen sie[TN6] sich
befinden. Wir können jetzt bei jeder Forderung des Sittengesetzes in uns sicher
schließen, daß eine gleichlautende Forderung in Gott an uns ergehe, daß also das
Gebot des Gesetzes in uns auch Gebot Gottes sey der Materie nach: aber wir können noch nicht sagen, das Gebot des Gesetzes in uns, sey schon als solches,
mithin der Form nach, Gebot Gottes. Um das letztere annehmen zu dürfen,
müssen wir einen Grund haben, das Sittengesetz in uns als abhängig von dem
Sittengesetze in Gott für uns, zu betrachten, d. i. den Willen Gottes als die
Ursache desselben anzunehmen.
Nun scheint es zwar ganz einerlei zu seyn, ob wir die Befehle unsrer
Vernunft, als völlig gleichlautend mit dem Befehle Gottes an uns, oder ob wir sie
selbst unmittelbar als Befehle Gottes ansehen; aber theils wird durch das letztere
der Begriff der Gesetzgebung erst völlig ergänzt, theils aber und vorzüglich muß
nothwendig beim Widerstreite der Neigung gegen die Pflicht die letztere
Vorstellung dem Gebote der Vernunft ein neues Gewicht hinzufügen.
Den Willen Gottes als Ursache des Sittengesetzes in uns annehmen, kann
zweierlei heißen, nemlich daß der Wille Gottes entweder Ursache vom Inhalte
des Sittengesetzes, oder daß er es nur von der Existenz des Sittengesetzes in uns
sey. Daß das erstere schlechterdings nicht anzunehmen sey, ist schon aus dem
obigen klar, denn dadurch würde Heteronomie der Vernunft eingeführt, und das
Recht einer unbedingten Willkühr unterworfen, das heißt, es gäbe gar kein
Recht. Ob das zweite gedenkbar sey, und ob sich ein vernünftiger Grund dafür
finde, bedarf einer weitern Untersuchung.
Die Frage also, um deren Beantwortung, es jetzt zu thun ist, ist diese: Finden
wir irgend einen Grund, Gott als die Ursache der Existenz des Moralgesetzes in
uns anzusehen? oder als Aufgabe ausgedrückt: wir haben ein Princip zu suchen,
aus welchem Gottes Wille, als Grund der Existenz des Moralgesetzes in uns
erkannt werde. Daß das Sittengesetz in uns das Gesetz Gottes an uns enthalte,
und materialiter sein Gesetz sey, ist aus dem obigen klar: ob es auch der Form
nach sein Gesetz, d. i. durch ihn und als das seinige promulgirt sey, als wodurch
der Begriff der Gesetzgebung vollständig gemacht wird, davon ist jetzt die
Frage, welche mithin auch so ausgedrückt werden kann: hat Gott sein Gesetz an
uns wirklich promulgirt? können wir ein Factum aufweisen, das sich als eine
dergleichen Promulgation bestätigt?
Würde diese Frage in theoretischer Absicht, blos um unsre Erkenntniß zu
erweitern, erhoben, so könnten wir uns auch ohne Antwort auf dieselbe
begnügen, und schon a priori (vor ihrer Beantwortung) sicher seyn, daß eine zu
dieser Absicht befriedigende Antwort gar nicht möglich sey, indem nach der
Ursache eines Übernatürlichen, nemlich des Moralgesetzes in uns gefragt,
mithin die Categorie der Causalität auf ein Numen angewendet wird. Da sie aber in practischer Absicht zur Erweiterung der Willensbestimmung gethan wird, so
können wir theils sie nicht so geradezu abweisen, theils bescheiden wir uns
schon zum voraus, daß auch eine nur subjectiv, d. i. für unsre Denkgesetze,
gültige Antwort uns befriedigen werde.
§. 4.
Eintheilung der Religion überhaupt, in die natürliche und
geoffenbarte.
In der allgemeinsten Bedeutung wird Theologie Religion, wenn die um
unsrer Willensbestimmung durch das Gesetz der Vernunft angenommenen Sätze
practisch auf uns wirken. Diese Wirkung geschieht entweder auf unser ganzes
Vermögen, zur Hervorbringung der Harmonie in desselben verschiedenen
Functionen, indem die theoretische und practische Vernunft in Übereinstimmung
gesetzt, und die postulirte Causalität der letztern in uns möglich gemacht wird.
Hierdurch erst wird Einheit in den Menschen gebracht, und alle Functionen
seines Vermögens auf einen einzigen Endzweck hingeleitet. Oder sie geschieht
insbesondre, nemlich negativ, auf unser Empfindungsvermögen, indem für das
höchste Ideal aller Vollkommenheit tiefe Ehrfurcht, und für den einzig richtigen
Beurtheiler unsrer Moralität, und gerechten Bestimmer unsrer Schicksale nach
derselben, Vertrauen, heilige Scheu, Dankbarkeit gewirkt wird. Diese
Empfindungen sollen nicht eigentlich den Willen bestimmen; aber sie sollen die
Wirksamkeit der schon geschehenen Bestimmung vermehren. Man würde aber
nicht wohl thun, auf eine unbegrenzte Erhöhung dieser Empfindungen,
besonders insofern sie sich auf den Begriff Gottes als unsers moralischen
Richters gründen,(und welche zusammen das ausmachen, was man Frömmigkeit
nennt) hinzuarbeiten, weil dem eigentlichen Momente aller Moralität, das was
recht ist schlechthin darum zu wollen, weil es recht ist, dadurch leicht Abbruch
geschehen könnte. Oder endlich sie geschieht unmittelbar auf unsern Willen,
durch das dem Gewichte des Gebots hinzugefügte Moment, daß es Gebot Gottes
sey; und dadurch entsteht Religion in der eigentlichsten Bedeutung.
Daß das Sittengesetz in uns seinem Inhalte nach als Gesetz Gottes in uns
anzunehmen sey, ist schon aus dem Begriffe Gottes, als unabhängigen Executors
des Vernunftgesetzes überhaupt, klar. Ob wir einen Grund haben, es auch seiner
Form nach dafür anzunehmen, ist die jetzt zu untersuchende Frage. Da hierbei gar nicht vom Gesetze an sich die Rede ist, als welches wir in uns haben,
sondern vom Urheber des Gesetzes; so können wir im Begriffe der göttlichen
Gesetzgebung von dem Inhalte (materia) derselben hier gänzlich abstrahiren,
und haben nur auf ihre Form zu sehen. Die gegenwärtige Aufgabe ist also die:
ein Princip zu suchen, aus welchem Gott als moralischer Gesetzgeber erkannt
werde; oder es wird gefragt: hat sich Gott uns als moralischer Gesetzgeber
angekündigt, und wie hat er's?
Dies läßt sich auf zweierlei Art als möglich denken, nemlich daß es entweder
in uns, als moralischen Wesen, in unsrer vernünftigen Natur; oder außer
derselben geschehen sey. Nun liegt in unsrer Vernunft, insofern sie rein a priori
gesetzgebend ist, nichts, das uns berechtigte, dies anzunehmen: wir müssen uns
also nach etwas außer ihr umsehen, welches uns wieder an sie zurückweise, um
nun aus ihren Gesetzen mehr schließen zu können, als wozu diese allein uns
berechtigen: oder wir müssen es ganz aufgeben, aus diesem Princip Gott als
Gesetzgeber zu erkennen. Außer unsrer vernünftigen Natur ist das, was uns zur
Betrachtung und Erkenntniß vorliegt, die Sinnenwelt. In dieser finden wir
allenthalben Ordnung und Zweckmäßigkeit; alles leitet uns auf eine Entstehung
derselben nach Begriffen eines vernünftigen Wesens. Aber zu allen den
Zwecken, auf welche wir durch ihre Betrachtung geführt werden, muß unsre
Vernunft einen letzten, einen Endzweck, als das Unbedingte zu dem Bedingten,
suchen. Alles aber in unsrer Erkenntniß ist bedingt, außer dem durch die
practische Vernunft uns aufgestellten Zwecke des höchsten Gutes, welcher
schlechthin und unbedingt geboten wird. Dieser allein also ist fähig der gesuchte
Endzweck zu seyn; und wir sind durch die subjective Beschaffenheit unsrer
Natur gedrungen, ihn dafür anzuerkennen. Kein Wesen konnte diesen Endzweck
haben, als dasjenige, dessen practisches Vermögen blos durch das Moralgesetz
bestimmt wird; und keins die Natur demselben anpassen, als dasjenige, das die
Naturgesetze durch sich selbst bestimmt. Dieses Wesen ist Gott. Gott ist also
Weltschöpfer. Kein Wesen ist fähig Object dieses Endzwecks zu seyn, als nur
moralische Wesen, weil diese allein des höchsten Gutes fähig sind. Wir selbst
also sind als moralische Wesen (objetiv) Endzweck der Schöpfung. Wir sind
aber, als sinnliche, d. i. als solche Wesen, die unter den Naturgesetzen stehen,
auch Theile der Schöpfung, und die ganze Einrichtung unsrer Natur, insofern sie
von diesen Gesetzen abhängt, ist Werk des Schöpfers, d. i. des Bestimmers der
Naturgesetze durch seine moralische Natur. Nun hängt es zwar theils offenbar
nicht von der Natur ab, daß die Vernunft in uns eben so, und nicht anders spricht;
theils würde die Frage, ob es von ihr abhänge, daß wir eben moralische Wesen
sind, durchaus dialectisch seyn. Denn erstens dächten wir uns da den Begriff der Moralität aus uns weg, und nähmen dennoch an, daß wir dann noch wir seyn
würden, d. i. unsre Identität beibehalten haben würden, welches sich nicht
annehmen läßt; zweitens geht sie auf objective Behauptungen im Felde des
Übersinnlichen aus, in welchem wir nichts objectiv behaupten dürfen[15]. Da es
aber für uns ganz einerlei ist, ob wir uns des Gebots des Moralgesetzes in uns
nicht bewußt sind, oder ob wir überhaupt keine moralischen Wesen sind; da
ferner unser Selbstbewußtseyn ganz unter Naturgesetzen steht: so folgt daraus
sehr richtig, daß es von der Einrichtung der sinnlichen Natur endlicher Wesen
herkomme, daß sie sich des Moralgesetzes in ihnen bewußt sind; und wir dürfen,
wenn wir uns vorher nur richtig bestimmt haben, hinzusetzen: daß sie moralische
Wesen sind. Da nun Gott der Urheber dieser Einrichtung ist, so ist die
Ankündigung des Moralgesetzes in uns durch das Selbstbewußtseyn, zu
betrachten als Seine Ankündigung, und der Endzweck, den uns dasselbe
aufstellt, als Sein Endzweck, den er bei unsrer Hervorbringung hatte. So wie wir
ihn also für den Schöpfer unsrer Natur erkennen, müssen wir ihn auch für unsern
moralischen Gesetzgeber anerkennen; weil nur durch eben, eine solche
Einrichtung uns Bewußtseyn des Moralgesetzes in uns, möglich war. Diese
Ankündigung Gottes selbst geschieht nun durch das Übernatürliche in uns; und
es darf uns nicht irren, daß wir, um das zu erkennen, einen Begriff außer
demselben, nemlich den der Natur, zu Hülfe nehmen mußten. Denn theils war es
die Vernunft, die uns das, ohne welches jener Begriff uns zu unsrer Absicht gar
nicht hätte dienen können, den Begriff des möglichen Endzwecks, hergab, und
dadurch erst die Erkenntniß Gottes als Schöpfers möglich machte; theils hätte
auch diese Erkenntniß uns Gott noch gar nicht als Gesetzgeber darstellen
können, ohne das Moralgesetz in uns, dessen Daseyn erst die gesuchte
Ankündigung Gottes ist.
Die zweite uns gedenkbare Art, wie sich Gott als moralischen Gesetzgeber
ankündigen konnte, war außer dem Übernatürlichen in uns, also, in der
Sinnenwelt, da wir außer diesen beiden kein drittes Objekt haben. Da wir aber,
weder aus dem Begriffe der Welt überhaupt, noch aus irgend einem Gegenstande
oder Vorfalle in derselben insbesondre, mittelst der Naturbegriffe, welche die
einzigen auf die Sinnenwelt anwendbaren sind, auf etwas übernatürliches
schließen können; dem Begriffe einer Ankündigung Gottes als moralischen
Gesetzgeber aber etwas übernatürliches zum Grunde liegt: so müßte dies durch
ein Faktum in der Sinnenwelt geschehen, dessen Kausalität wir alsbald, folglich
ohne erst zu schließen, in ein übernatürliches Wesen setzten, und dessen Zweck,
es sey eine Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, wir sogleich,
d. i. unmittelbar durch Wahrnehmung erkennten; wenn dieser Fall überhaupt möglich seyn soll.
Diese Untersuchung stellt nun vorläufig zwei Principien der Religion,
insofern diese sich auf Anerkennung einer formalen Gesetzgebung Gottes
gründet, dar; deren eines das Princip des Übernatürlichen in uns, das andere das
Princip eines Übernatürlichen außer uns ist. Die Möglichkeit des erstem ist
schon gezeigt; die Möglichkeit des zweiten, um welche es hier eigentlich zu thun
ist, müssen wir weiter darthun. Eine Religion, die sich auf das erste Princip
gründet, können wir, da sie den Begriff einer Natur überhaupt zu Hülfe nimmt,
Naturreligion nennen: und eine solche, der das zweite zum Grunde liegt, nennen
wir, da sie durch ein geheimnißvolles übernatürliches Mittel zu uns gelangen
soll, das ganz eigentlich zu dieser Absicht bestimmt ist, geoffenbarte Religion.
Subjektiv, als Habitus eines vernünftigen Geistes (als Religiosität) betrachtet,
können beide Religionen, da sie zwar entgegengesetzte, aber nicht sich
widersprechende Principien haben, sich in einem Individuo gar wohl vereinigen,
und eine einzige ausmachen.
Ehe wir weiter gehen, müssen wir noch anmerken, daß, da hier blos von
einem Princip der Gesetzgebung ihrer Form nach die Rede gewesen, vom Inhalte
derselben aber gänzlich abstrahirt worden, die Untersuchung, wohin nach diesen
beiden verschiedenen Principien die Gesetzgebung ihrem Inhalte nach (legislatio
materialiter spectata) zu setzen sey, nicht berührt werden konnte. Daß nach dem
ersten Princip, welches, die Ankündigung des Gesetzgebers in uns setzt, auch die
Gesetzgebung selbst in uns, nemlich in unsrer vernünftigen Natur zu suchen sey,
ist sogleich von selbst klar. Nach dem zweiten Princip aber sind wieder zwei
Fälle möglich: entweder die Ankündigung des Gesetzgebers außer uns verweist
uns an unsre vernünftige Natur zurück, und die ganze Offenbarung sagt, in
Worten ausgedruckt, nur soviel; Gott ist Gesetzgeber; das euch ins Herz
geschriebne Gesetz ist das Seinige; oder sie schreibt uns auf eben dem Wege, auf
dem sie Gott als Gesetzgeber bekannt macht, noch sein Gesetz besonders vor.
Nichts verhindert, daß in einer in concreto gegebnen Offenbarung nicht beides
geschehen könne.
Man hat seit Erscheinung der Kritik schon mehrmals die Frage aufgeworfen: Wie ist
geoffenbarte Religion möglich? — eine Frage, die sich zwar immer aufdrang, die aber erst, seitdem dieses Licht den Pfad unsrer Untersuchungen beleuchtet, gehörig gestellt werden
konnte. Aber wie mir's scheint, hat man in allen Versuchen, die ich wenigstens kenne, den Knoten mehr zerschnitten, als aufgelöst. Der eine deducirt die Möglichkeit der Religion überhaupt richtig, entwickelt ihren Inhalt, stellt ihre Kriterien fest; und gelangt nun durch
drei ungeheure Sprünge (1) indem er Religion in der weitesten, und die in der engsten Bedeutung verwechselt, 2) indem er natürliche und geoffenbarte Religion verwechselt, 3) indem er geoffenbarte überhaupt und christliche verwechselt,) zu dem Satze: völlig so eine
Vernunftreligion ist die christliche. Ein andrer, dem es sich freilich nicht verbergen konnte, daß diese noch etwas mehr sey, setzt dieses Mehrere blos in größere Versinnlichung der
abstracten Ideen jener. Aber die Vernunft giebt a priori gar kein Gesetz, und kann kein's geben, über die Art, wie wir uns die durch ihre Postulate realisirten Ideen vorstellen sollen. Jeder, auch der schärfste Denker, meine ich, denkt sie sich, wenn er sie in praktischer
Absicht auf sich anwendet, mit einiger Beimischung von Sinnlichkeit, und so geht es bis zu dem rohsinnlichsten Menschen in unmerkbaren Abstufungen fort. Ganz rein von Sinnlichkeit ist in concreto keine Religion; denn die Religion überhaupt gründet sich auf
das Bedürfniß der Sinnlichkeit. Das Mehr oder Weniger aber berechtigt zu keiner Eintheilung. Wo hören denn nach dieser Vorstellungsart die Grenzen der Vernunftreligion auf, und wo gehen die der geoffenbarten an? Es gäbe nach ihr so viele Religionen, als es
schriftliche oder mündliche Belehrungen über Religionswahrheiten, als es überhaupt Subjekte gäbe, die an eine Religion glaubten; und es ließe sich durch nichts, als durch das Herkommen begreiflich machen, warum eben diese oder jene Darstellung der
Religionswahrheiten die autorisirteste seyn sollte; und durch gar nichts, woher die Berufung auf eine übernatürliche Autorität, käme, die wir als das charakteristische
Merkmal aller vorgeblichen Offenbarungen vorfinden. Diese Verirrung vom einzig möglichen Wege einer Deduktion des Offenbarungsbegriffs kam blos daher, daß man jene allbekannte Regel der Logik vernachlässigte: Begriffe, die zu einer Einteilung berechtigen
sollen, müssen unter einem höhern Geschlechtsbegriffe enthalten, unter sich aber specifisch verschieden seyn. Der Begriff der Religion überhaupt ist Geschlechtsbegriff. Sollen Natur-und geoffenbarte Religion, als unter ihm enthalten, specifisch verschieden seyn; so müssen
sie es entweder in Absicht ihres Inhalts, oder wenn dies, wie schon a priori zu vermuthen, nicht möglich ist, wenigstens in Absicht ihrer Erkenntnißprincipien seyn; oder die ganze Eintheilung ist leer, und wir müssen auf die Befugniß, eine geoffenbarte Religion
anzunehmen, gänzlich Verzicht thun. Der oben angezeigte Begriff ist es denn auch, den der Sprachgebrauch von jeher mit dem Worte Offenbarung verknüpft hat. Alle Religionsstifter
haben sich zum Beweise der Wahrheit ihrer Lehren nicht auf die Beistimmung unsrer Vernunft, noch auf theoretische Beweise, sondern auf eine übernatürliche Autorität berufen, und den Glauben an diese, als den einzigen rechtmäßigen Weg der Überzeugung, gefordert.
§. 5.
Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung
einer materialen Erörterung desselben.
Wir kamen im vorigen §. von dem Begriffe der Religion aus auf den Begriff
einer möglichen Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem Stoff haben
könnte. Das wäre, wenn jene jetzt blos vorausgesetzte Möglichkeit des Begriffs
sich bestätigen sollte, der materielle Ort dieses Begriffs in unserm Verstände.
Jetzt werden wir, nicht um systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur
Beförderung der Deutlichkeit, ihn auch seiner Form nach aufsuchen.
Offenbarung ist der Form nach eine Art von Bekanntmachung, und alles, was
von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr.
Der innern Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei; nemlich, etwas
das bekannt gemacht wird, der Stoff, und dann, die Art, wie es bekannt gemacht
wird, die Form der Bekanntmachung Aeußere sind auch zwei; ein
Bekanntmachender, und einer, dem bekannt gemacht wird. Wir gehen von den
Innern aus.
Das Bekanntgemachte wird nur dadurch ein Bekanntgemachtes, daß ich es
nicht schon vorher wußte. Wußte ich es schon, so macht mir der andre nur das
bekannt, daß er's auch wußte; und der Stoff der Bekanntmachung ist dann ein
andrer. Dinge, die jeder nothwendig weiß, können nicht bekannt gemacht
werden. A priori mögliche, oder philosophische Erkenntnisse werden entwickelt,
der andre wird darauf geleitet; ich zeige jemanden einen Fehler in seiner
Schlußfolge oder die Gleichheit zweier Triangel, aber ich mache sie ihm nicht
bekannt: Erkenntnisse, die nur a posteriori möglich sind, historische, werden
bekannt gemacht, — aber nicht bewiesen, weil man zuletzt doch auf etwas a
priori nicht abzuleitendes, auf das Zeugniß der empirischen Sinnlichkeit, stößt.
Sie werden auf Autorität angenommen. Autorität ist das Zutrauen zu unsrer
richtigen Beobachtungsgabe, und unsrer Wahrhaftigkeit. — Zwar können auch a
priori mögliche Erkenntnisse auf Autorität angenommen werden, wie z. B. der
mechanische Künstler so viele mathematische Sätze ohne Untersuchung und
Beweis auf das Zeugniß andrer, und seiner eignen Erfahrung von der
Anwendbarkeit derselben, annimmt. Eine solche Erkenntniß nun ist zwar an
sich, ihrem Stoffe nach, philosophisch; ihrer Form im Subjekte nach aber blos
historisch. Sein Annehmen gründet sich zuletzt auf das Zeugniß des innern Sinns
desjenigen, der den Satz untersuche, und wahr befunden hat.
Erste Folgerung. Nur historische Erkenntnisse, die es wenigstens der Form, oder auch
wohl der Materie nach sind — also nur Wahrnehmungen können bekannt gemacht werden. — Werden weiterhin auf solche Wahrnehmungen Schlüsse gebaut, (comparative)
allgemeine Wahrheiten davon abgeleitet, so wird von da an nichts weiter bekannt gemacht, sondern nur gezeigt.
Können, um zum zweiten innern Merkmale der Bekanntmachung
fortzugehen, nur in der Form historischer Erkenntnisse Wahrnehmungen bekannt
gemacht werden, so sind sie, insofern sie das werden, nicht selbst Form, sondern
Stoff; sie müssen mithin der Receptivität gegeben werden. Dann aber, von der
äußern Bedingung eines bekanntmachenden abgesehen, wäre unsre ganze
empirische Erkenntniß bekannt gemacht, denn sie ist durchgängig gegeben.
Verursacht uns aber jemand eine Sinnenempfindung unmittelbar, so sagen wir
von der daher entstehenden Erkenntniß nicht, er mache sie uns bekannt, sondern
wir erkennen dann selbst. Giebt uns z. B. jemand eine Rose zu riechen, so sagen
wir nicht, er mache uns den Geruch der Rose bekannt, d. h. er macht uns eben so
wenig bekannt, daß überhaupt uns die Rose angenehm rieche, noch in welchem
Grade; das läßt sich nur durch unmittelbare Empfindung beurtheilen. Aber das
dürften wir wohl sagen: er habe uns mit dem Gerüche der Rose bekannt
gemacht, d. h. er habe in unsrer Vorstellung unser Subjekt mit der Vorstellung
eines gewissen Experiments verbunden. Eigentliche Bekanntmachung findet nur
dann statt, wenn in unsrer Vorstellung nicht unser Subjekt, sondern ein gewisses
anderes Subjekt mit dem Prädikate einer Wahrnehmung verknüpft wird. Diese
Verknüpfung selbst nun geschieht freilich wieder zu Folge einer subjektiven
Wahrnehmung; aber nicht diese Wahrnehmung unsers Subjekts, sondern eine
andre Wahrnehmung eines andern Subjekts ist Stoff des bekanntgemachten.
Zweite Folgerung, Die Wahrnehmung, welche bekannt gemacht wird, ist nicht
unmittelbar, sondern sie wird durch Wahrnehmung einer Vorstellung von ihr gegeben. — Diese eigentlich bekannt gemachte Wahrnehmung nun kann durch eine lange
Reihe von Gliedern gehen; dann wird sie durch Tradition fortgepflanzt. — Der Supernaturalist, der die Existenz Gottes nur durch Offenbarung erkennbar annimmt, nimmt an: Gott sage uns, er selbst (Gott) nehme seine Existenz wahr; nun müsse man doch seiner
(Gottes) Versicherung trauen, mithin u. s. w. — welches ohne Zweifel ein Cirkel im Beweisen ist.
Wir gehen jetzt zu den äußern Bedingungen der Bekanntmachung
über. — Zu jeder Bekanntmachung gehört ein Bekanntmachender. Wenn wir aus
gewissen Wahrnehmungen am andern selbst schließen, er müsse eine gewisse
Wahrnehmung gemacht haben, so macht er uns seine Wahrnehmung nicht
bekannt, sondern sie verräth sich uns — wir entdecken sie selbst. Wir setzen also
eine bekanntmachende Spontaneität mit Willkühr, folglich mit Bewußtseyn
voraus, und nur hierdurch wird er bekanntmachend. — Er muß uns aber nicht nur überhaupt etwas, — er muß uns eine gewisse bestimmte Vorstellung bekannt
machen wollen, die er nicht nur selbst hat, sondern deren Hervorbringung in uns
durch die Kausalität seines Begriffs von dieser Hervorbringung er sich denkt. So
ein Begriff nun heißt ein Begriff vom Zwecke.
Dritte Folgerung. Jede Bekanntmachung setze also im Bekanntmachenden einen
Begriff von der hervorzubringenden Vorstellung, als Zwecke seiner Handlung voraus. Mithin muß der Bekanntmachende ein intelligentes Wesen seyn, und seine Handlung, und die dadurch in dem andern erregte Vorstellung müssen sich verhalten, wie moralischer
Grund und Folge.
Zur Bekanntmachung gehört endlich einer, dem etwas bekannt wird. Wird
ihm überhaupt nichts bekannt, oder wird ihm nur das nicht bekannt, was der
andre beabsichtigte, oder wird es ihm vielleicht durch andre Mittel, nur nicht
durch die Mittheilung des ändern bekannt, so ist wenigstens die verlangte
Bekanntmachung nicht geschehen.
Vierte Folgerung. Die Handlung des Bekanntmachenden muß sich mithin zu der in dem
andern hervorgebrachten Vorstellung verhalten, wie physische Ursache zur Wirkung. — Daß ein solches Verhältniß möglich sey, d. i. daß ein intelligentes Wesen zu
Folge eines Zweckbegriffs durch Freiheit physische Ursache werden könne, wird zur Möglichkeit einer Bekanntmachung überhaupt postulirt, kann aber nicht theoretisch
bewiesen werden.
Der Begriff der Offenbarung, als unter diesem Gattungsbegriffe enthalten,
muß alle die angezeigten Merkmale, aber er kann ihrer noch mehrere haben, d. i.
er kann gewisse auf verschiedne Art bestimmbare Merkmale der
Bekanntmachung völlig bestimmen; und wir müssen uns hier, da wir ihn bis jetzt
als blos empirisch behandeln, an den Sprachgebrauch halten.
Gewöhnlich sagt man offenbaren in Absicht der Materie nur von sehr
wichtig geglaubten, oder von sehr tief verborgnen Erkenntnissen, die nicht jeder
finden könne. Da dieses Merkmal blos relativ ist, indem die Wichtigkeit oder
Unwichtigkeit, Schwierigkeit oder Leichtigkeit einer Erkenntniß blos von der
Meinung des Subjekts abhängt, so ist sogleich einleuchtend, daß diese
Bestimmung für die Philosophie nicht tauge.
Eben so untauglich ist eine andere Bestimmung im Sprachgebrauche, die
sich auf den Bekanntmachenden bezieht; da man nemlich offenbaren vorzüglich
nur von der Mittheilung überirrdischer Wesen, Dämonen, sagt. So waren alle
heidnische Orakel angebliche Offenbarungen. Daß der Offenbarende ein freies
und intelligentes Wesen seyn, also unter den Gattungsbegriff gehören müsse,
unter den auch die Dämonen gehören, liegt schon im Begriffe der
Bekanntmachung; wie aber Dämonen und z. B. Menschen der Art nach scharf zu unterscheiden wären, möchte sich so leicht nicht ergeben. Alle
Unterscheidungen würden nur relativ ausfallen.
Es bliebe uns demnach keine für die Philosophie taugliche scharfe
Bestimmung übrig, als die, daß in der Bekanntmachung überhaupt jeder freie
Geist, sey er endlich oder unendlich, in der Offenbarung aber der Unendliche
Bekanntmachender sey: eine Bedeutung, für welche man auch im gemeinen
Sprachgebrauche die Wörter: Offenbarung, offenbaren, u. s. f. aufsparen möchte.
Die Bestimmungen der Bekanntmachung überhaupt bleiben auch dem
Offenbarungsbegriffe; mithin werden durch die dritte und vierte Folgerung, alle
durch Betrachtung der Sinnenwelt, als deren Urgrund wir Gott ansehen müssen,
mögliche Belehrungen, und Erkenntnisse aus dem Begriffe der Offenbarung
ausgeschlossen. Es wird uns durch diese Betrachtung nichts bekannt gemacht,
sondern wir erkennen selbst, oder meinen vielmehr daraus zu erkennen, was wir
selbst erst unvermerkt hineintrugen. Nemlich wir betrachten die Erscheinungen
in der Sinnenwelt theils als Zwecke an sich, theils als Mittel zu ganz andern
Zwecken, als zu dem, einer möglichen Belehrung, Insofern zwar dadurch auch
zugleich eine Erkenntniß, und insbesondre eine Erkenntniß Gottes, unsrer
Abhängigkeit von ihm, und unsrer hieraus folgenden Pflichten möglich
wäre — insofern, weil sie möglich wäre, der Begriff von einer solchen
Erkenntniß in Gott versetzt, und ihm als Absicht bei der Weltschöpfung
untergelegt werden könnte, dürfte man einen Augenblick glauben, das ganze
System der Erscheinungen lasse sich als Offenbarung ansehen. Aber, hier davon
noch abgesehen, daß eine solche Erkenntniß des Übersinnlichen von der
Sinnenwelt aus ganz unmöglich ist, und daß wir erst unvermerkt die auf einem
ganz ändern Wege gegebnen geistigen Begriffe in die Sinnenwelt hineintragen,
die wir dann in ihr gefunden zu haben glauben — so wäre eine solche Absicht
Gottes doch nicht als die letzte, mithin nicht als Endzweck der Schöpfung
anzuerkennen. Erkenntniß ist unfähig Endzweck zu seyn: denn immer bleibt
noch die Frage zu beantworten: warum soll ich denn nun Gott erkennen?
Erkenntniß wäre nur Mittel zu einem hohem Zwecke, mithin nicht letzte Absicht
der Weltschöpfung, und zwischen letzterer und der dabei beabsichtigt seyn
sollenden Erkenntniß fiele das Verhältniß des Grundes zur Folge weg. — Ferner
ist es auch in jenem System gar nicht nothwendig, durch die Betrachtung des
Weltgebäudes jene Erkenntnisse zu erhalten; die Erfahrung lehrt, daß sehr viele
es nach ganz ändern Gesetzen beurtheilen, mithin fällt auch das Verhältniß der
Ursache zur Wirkung weg, und die Schöpfung ist keine Offenbarung.
Offenbarung ist, insoweit wir vor jetzt den Begriff bestimmt haben, eine Wahrnehmung, die von Gott, gemäß dem Begriffe irgend einer dadurch zu
gebenden Belehrung,(was auch immer ihr Stoff seyn möge) als Zwecke
derselben, in uns bewirkt wird. — Man hat dies letztere Verhältniß, um welches
es hier eigentlich zu thun ist, auch durch das Wort unmittelbar bezeichnet; und
wenn man damit nur nicht sagen will: unsere Wahrnehmung solle in der Reihe
der wirkenden Ursachen zunächst auf die Handlung Gottes folgen, sie solle
schlechthin B seyn, als worauf es hier gar nicht ankommt, (wenn nur die
Handlung Gottes auch in dieser Reihe schlechthin A ist, so mögen zwischen ihr
und unsrer Wahrnehmung der Mittelglieder so viele seyn, als ihrer wollen;)
sondern nur so viel: der Begriff Gottes von der zu gebenden Belehrung solle in
der Reihe der Endursachen A, und unsere Belehrung solle B seyn, so ist dies
ganz richtig.
Über die logische Möglichkeit dieses Begriffs kann kein Zweifel entstehen;
denn wenn seine Bestimmungen sich widersprächen, so würde dieser
Widerspruch sich bald entdeckt haben. Die physische Möglichkeit desselben
gründet sich auf das Postulat des Sittengesetzes, daß ein freies, intelligentes
Wesen einem Begriffe vom Zwecke gemäß Ursache in der Sinnenwelt seyn
könne; welches wir für Gott, um der Möglichkeit eines praktischen Gesetzes in
sinnlichen Wesen willen, annehmen mußten.
In der Anwendung dieses Begriffs auf ein Faktum aber thun sich große
Schwierigkeiten hervor. — Wenn nemlich blos davon die Rede wäre, daß eine
gewisse Wahrnehmung, und eine dabei beabsichtigte Erkenntniß in uns wirklich
würde, ohne dass wir nöthig hätten auf den Grund der Erscheinung
zurückzugehen, so wäre unsre Untersuchung jetzt geschlossen. Wir hätten blos
auf die Materie einer Offenbarung zu sehen, die wir uns ruhig geben liessen.
Aber es ist von der Materie am allerwenigsten, sondern ganz vorzüglich von der
Form der Offenbarung die Rede: es soll uns nicht etwa nur überhaupt etwas
bekannt gemacht werden, sondern dieses etwas wird vorzüglich nur dadurch
bekannt, daß wir es für offenbart anerkennen. Gott soll uns eine Erkenntniß
mittheilen, die nur dadurch Erkenntniß wird, weil der Mittheilende kein andrer
ist, als Gott. — Dies kommt daher, weil der Glaube an jede Bekanntmachung,
der Natur dieses Begriffs nach, sich auf nichts anders, als die Autorität des
Bekanntmachenden gründen kann, wie oben gezeigt worden.
Die wichtigere Frage also, die noch zu beantworten ist, ist die: wie sollen wir
erkennen, daß Gott, gemäß einem Begriffe vom Zwecke, eine gewisse
Wahrnehmung in uns bewirkt habe?
Man dürfte etwa einen Augenblick meinen, das könne Stoff der durch die
Wahrnehmung hervorgebrachten Vorstellung seyn; wenn z. B. jemand eine
Erscheinung hätte, die sich ihm als Gott ankündigte, und als solcher, ihn über
manches belehrte. Aber davon ist eben die Frage, wie er erkennen solle, daß
diese Erscheinung wirklich durch Gott gewirkt sey; dass weder er selbst sich,
noch ein anderes Wesen ihn täusche; die Frage ist von einer Kausal Verbindung,
und diese werden nicht [16] wahrgenommen , es wird auf sie geschlossen.
Ein solcher Schluß könnte vorläufig auf zweierlei Art möglich scheinen;
nemlich entweder a posteriori, durch das Aufsteigen von der gegebener
Wahrnehmung als Wirkung, zu ihrer Ursache; oder a priori, durch das
Herabsteigen von der bekannten Ursache zur Wirkung. Wir untersuchen die
Möglichkeit des erstem Schlusses, den man sich für die Theologie noch immer
nicht will rauben lassen, ohne erachtet alles mögliche geschehen ist, um seine
Unrichtigkeit in die Augen springend zu machen.
Es giebt zwei Wege, um von einer Wahrnehmung zur Erkenntniß ihrer, als
solcher, nicht wahrgenommenen Ursache aufzusteigen; nemlich entweder in der
Reihe der wirkenden, oder der, der Endursachen. Im ersten Falle bestimme ich
den Begriff der Ursache durch die wahrgenommene Wirkung. Es wird z. B. eine
Last fortgerückt. Ich wende auf diese Wahrnehmung die Gesetze der Bewegung
an, und schließe: die Ursache sey eine physische Kraft, im Räume, wirke mit so
oder so viel Kraft; u. s. w. Die Wahrnehmung, die mich a posteriori auf den
Begriff der Offenbarung bringen soll, muss nach physischen Gesetzen nicht
erklärbar seyn, sonst würde ich ihre Ursache auf dem Gebiete dieser Gesetze
suchen, und finden, und nicht nöthig haben, sie in den freien Urgrund aller
Gesetze überzutragen. Das einzige vernunftmäßige Prädikat dieser Ursache ist
also subjektiv und negativ: sie ist mir unbestimmbar — ein Prädikat, wozu mich
das Nichtbewußtseyn meines Bestimmens derselben vollkommen berechtigt.
Indem ich aber dieses subjektiv unbestimmbare A. sofort, und ohne allen weitern
Grund (und es läßt sich kein andrer angeben, als das Nichtbewußtseyn meines
Bestimmens) zum absolut- und objektiv-unbestimmbaren A. mache, so folge ich
freilich dem Hange meines Geistes, sobald sich's thun läßt, zum schlechthin
unbedingten fortzuschreiten; aber die Unrechtmäßigkeit dieses Verfahrens sollte
doch wohl jetzt keiner weitern Rüge bedürfen. — Wir sind freilich genöthiget,
überhaupt ein absolut erstes Glied in der Reihe anzunehmen; aber bei keinem
bestimmten Gliede dürfen wir sagen: dies ist das erste. Denn die Reihe (ich rede
von der der wirkenden Ursachen) ist unendlich, und unser Aufsteigen in ihr ist
nie vollendet. Vollenden wir sie irgendwo, so nehmen wir ein unendliches an, welches endlich ist; und das — ist ein Widerspruch.
Was wir in der Reihe der wirkenden Ursachen nicht können, laßt uns in der
der Endursachen versuchen.
Wir machen eine Wahrnehmung, und auf sie zunächst in der Zeit folgt die
Wahrnehmung einer Erkenntniß in uns, die wir vorher in uns nicht
wahrgenommen haben. Wir sind durch die Gesetze des Denkens genöthiget,
beide Wahrnehmungen in Kausalverbindung zu denken: die erstere ist Ursache
der zweiten, als ihrer Wirkung. Nun wollen wir auch umgekehrt die Erkenntniß
als Ursache der sie selbst verursachenden Wahrnehmung denken, d. i. wir wollen
annehmen, dass diese Wahrnehmung nur durch den Begriff von der verursachten
Erkenntniß, möglich gewesen. Sind wir zu dieser Annahme nicht durch
Nothwendigkeit getrieben, so nehmen wir etwas ganz willkührlich, und ohne
Grund an; — wir meinen nur so. — Nothwendigkeit (ob subjektive, oder
objektive wird sich gleich zeigen) treibt uns zu dieser Annahme nur dann, wenn
die Wahrnehmung und die dadurch ertheilte Belehrung sich verhalten, wie
Theile, und Ganzes, und wenn weder ein Theil ohne das Ganze, noch das Ganze
ohne alle Theile denkbar ist. Ein solches Verhältniß ist nicht nur an sich möglich,
sondern auch in vielen Fällen der untersuchten Art wirklich. Ich muß dann mir
beide Dinge in Zweckverbindung denken; ich kann die Wahrnehmung nicht
erklären, wenn ich nicht den Begriff der dadurch entstandenen Erkenntniß, die in
der Zeitreihe, mithin in der Reihe meiner Empfindungen folgt, in der Reihe
meiner Beurtheilungen, die durch Spontaneität geleitet wird, vorher setze. Bis
dahin habe ich ganz recht. Nun aber trage ich das subjektive Gesetz der
Möglichkeit meiner Beurtheilung auf die Möglichkeit des Dinges an sich über,
und schließe: weil ich mir den Begriff der Wirkung vor der Ursache vorher
denken muß, so musste er auch vorher in irgend einem intelligenten Wesen seyn:
ein Schluß, zu dem der Hang, alles Subjektive für objektiv-gültig anzunehmen,
mich zwar verleitet, aber nicht berechtiget. Auf eine solche offenbar
erschlichene Schlußfolge läßt sich keine vernünftige Überzeugung gründen.
Aber, gesetzt wir ließen euch diesen Schluß gelten, so hättet ihr nun zwar
allerdings Grund, ein freies intelligentes Wesen, als Ursache der untersuchten
Erscheinung anzunehmen, für welches das in der Reihe der wirkenden Ursachen
euch unbestimmbare A bestimmbar wäre; und das kann der erste beste Mensch
seyn, der ein wenig mehr weiß, als ihr: aber was berechtigt euch denn eben das
unendliche Wesen dafür anzunehmen? Was ich nicht einsehen kann, kann nur
der unendliche Verstand einsehen: — dieser Schluß ist vermessen, wenn je einer
es war. Weit bescheidner, und konsequenter urtheilten die heidnischen Theologen, die für Ursache unerklärbarer Erscheinungen schlechthin Dämonen,
nicht eben den unendlichen Geist annahmen; und unter uns das Volk, das sie für
Wirkungen der Zauberer, Gespenster, und Kobolde erklärt.
A posteriori ist es also schlechthin unmöglich, eine Erscheinung für
Offenbarung theoretisch anzuerkennen.
Eben so unmöglich ist ein theoretischer Beweis a priori. Man hat nur die
Erfordernisse eines solchen Beweises zu nennen, um seine Unmöglichkeit und
seine Widersprüche zu zeigen. Es müßte nemlich aus dem durch theoretische
Naturphilosophie a priori gegebnen Begriffe von Gott die Nothwendigkeit
gezeigt werden, daß in Gott der Begriff einer gewissen empirisch-bestimmten
Offenbarung, und der Entschluß, ihn darzustellen, vorhanden sey.
Wir müssen, demnach die Möglichkeit, von der Seite der Form in diesen
Begriff einzudringen, und, wenn sich kein andrer Weg zeigen sollte, die reale
Möglichkeit des Begriffes selbst aufgeben. — Aber wir kamen oben, von der
Seite seiner Materie, von dem Begriffe der Religion aus, auf ihn. Wir haben also
noch vermittelst einer materialen Erörterung zu versuchen, was uns durch eine
formale nicht gelang.
Durch die gezeigte Unhaltbarkeit dieses Begriffs von Seiten seiner Form,
wird zugleich alles, was nicht Religion betrifft, von welcher allein er noch seine
Bestätigung erwartet, aus seinem Umfange ausgeschlossen, da zuvor über den
möglichen Inhalt einer Offenbarung nichts zu bestimmen war. Wir fügen also
diesem Begriffe noch das Merkmal hinzu, daß das in einer Offenbarung bekannt
gemachte religiösen Inhalts seyn müsse, und hiermit ist denn die Bestimmung
dieses Begriffs vollendet.
§. 6[TN7].
Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs, als Vorbereitung
einer Deduktion desselben.
Alle religiösen Begriffe lassen sich nur a priori von den Postulaten der
praktischen Vernunft ableiten, wie oben §. 3. durch die wirkliche Deduktion
derselben gezeigt worden. Da nun der Offenbarungsbegriff eine gewisse Form
solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, und nicht von Seiten seiner Form, (nemlich als Begriff) mithin, wenn seine reale Möglichkeit sich soll sichern
lassen, nur von Seiten seines Inhalte deducirt werden kann, so haben wie seinen
Ursprung im Felde der reinen praktischen Vernunft aufzusuchen. Er muß sich a
priori von Ideen dieser Vernunft deduciren lassen, wenn auch nicht ohne
Voraussetzung aller Erfahrung, dennoch blos mit Voraussetzung einer Erfahrung
überhaupt, und zwar ohne etwas von ihr entlehnt oder gelernt zu haben, sondern
um einer gewissen Erfahrung — die aber nicht als Erfahrung nach theoretischen,
sondern als Moment der Willensbestimmung nach praktischen Gesetzen
beurtheilt wird, und bei der es nicht um die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der
gemachten Beobachtung, sondern um ihre praktischen Folgen zu thun
ist — selbst das Gesetz nach praktischen Grundsätzen vorzuschreiben. Es ist hier
nicht wie im Felde der Naturbegriffe, wo wir bei Deduktion, eines Begriffs a
priori, zeigen können und müssen, daß ohne ihn entweder Erfahrung überhaupt,
wenn er rein ist, oder eine gewisse bestimmte Erfahrung, wenn er nicht rein ist,
gar nicht möglich sey: sondern, da wir im Felde der Vernunft sind, können und
dürfen wir nur zeigen, daß ohne den Ursprung eines gewissen Begriffs a priori
keine vernunftmäßige Anerkennung einer gewissen Erfahrung für das, für was
sie sich giebt, möglich sey. Dies ist hier um so nöthiger, da dieser Begriff von
einem Wege aus, der in dieser Rücksicht schon verdächtig ist, uns wer weiß
welche Erkenntnisse im Felde des Übersinnlichen verspricht, und aller
Schwärmerei Thor und Thüre zu öffnen droht, wenn er nicht a priori ist, und wir
ihm also Gesetze vorschreiben können, an welche wir alle seine a posteriori
möglichen Anmaaßungen halten, und sie nach denselben beschränken können.
Es muß also gezeigt werden, daß dieser Begriff vernunftmäßig nur a priori
möglich sey, und daß er also die Gesetze des Princips, durch welches es möglich
ist, anerkennen müsse; oder, wenn er das nicht sey, und seine Befugnisse
gänzlich und allein a posteriori zu erweisen Anspruch mache, gänzlich falsch
und erschlichen sey, und daß von dieser Untersuchung sein ganzes Schicksal
abhange. Sie ist also der Hauptpunkt dieser Kritik.
Gesetzt nun aber auch, die Möglichkeit seines Ursprungs a priori, als einer
Vernunftidee, ließe sich durch eine Deduktion darthun; so bliebe immer noch
auszumachen, ob er a priori gegeben, oder gemacht, und erkünstelt sey; und wir
gestehen, daß der sonderbare Weg, den er aus der Ideen — in die Sinnenwelt,
und aus dieser wieder in jene nimmt, ihn des letztem wenigstens sehr verdächtig
mache. Sollte sich dies bestätigen, so gäbe es freilich vor's erste kein gutes
Vorurtheil für ihn; da es schon bekannt ist, daß die Vernunft im Felde des
Übersinnlichen zwar in's Unermeßliche schwärmen, und dichten; aber daraus,
daß es ihr möglich war sich etwas zu denken, noch nicht einmal die Möglichkeit folgern könne, daß dieser Idee überhaupt etwas entspreche. Es bleibt aber doch
noch ein Weg übrig, diese Idee aus den leeren Träumen der Vernunft
herauszuheben, wenn sich nemlich in der Erfahrung, und zwar — da hier von
einem praktischen Begriffe die Rede ist, — ein empirisch gegebnes praktisches
Bedürfniß zeigt, welches jenen Begriff, der a priori freilich nicht gegeben war, a
posteriori, zwar nicht giebt aber doch berechtiget. Diese Erfahrung ergänzt dann,
was zur Rechtmäßigkeit dieses Begriffs a priori fehlte; sie liefert das vermißte
Datum. Daraus nun folgt noch nicht, daß der Begriff selbst a posteriori sey,
sondern nur, daß sich a priori nicht zeigen lasse, ob er nicht überhaupt ganz leer
sey.
Diese Einschränkung bestimmt denn auch die wahre Beschaffenheit der
Deduktion dieses Begriffs a priori. Es soll nemlich durch dieselbe nicht
dargethan werden, daß er wirklich a priori da sey, sondern nur, daß er a priori
möglich sey; nicht daß jede Vernunft ihn nothwendig a priori haben müsse,
sondern daß sie ihn, wenn ihre Ideenreihe ohngefähr nach dieser Richtung
hingeht, haben könne. Das erstere wäre nur möglich, wenn ein Datum der reinen
Vernunft a priori angezeigt werden könnte, wie z. B. bei der Idee von Gott, vom
absoluten Weltganzen, u. s. w. die nothwendige Aufgabe der Vernunft war, zu
allem Bedingten das schlechthin Unbedingte zu suchen, welches die Vernunft
nöthigte, auf diesen Begriff zu kommen. Da aber ein solches Datum a priori sich
nicht vorfindet, so darf und kann die Deduktion desselben nur seine Möglichkeit
als [17] Idee , und insofern er das ist, zeigen. — Keine historische Deduktion also
der Entstehung dieses Begriffs unter der Menschheit, welche es auch noch so
wahrscheinlich machte, daß er zuerst durch wirkliche Fakta in der Sinnenwelt,
die man aus Unwissenheit übernatürlichen Ursachen zugeschrieben, oder durch
geflissentlichen Betrug, entstanden sey; selbst kein unwiderlegbarer Beweis, daß
keine Vernunft ohne jenes empirisch gegebne Bedürfniß je auf diese Idee
gekommen seyn würde, wenn ein solcher möglich wäre, würde dieser Deduktion
widersprechen. Denn im ersten Falle wäre der Begriff in concreto freilich ganz
unrechtmäßig entstanden, welches aber der Möglichkeit, sich einen
rechtmäßigen Ursprung desselben in abstracto zu denken, nicht den geringsten
Eintrag thun kann: im zweiten wäre jenes empirische Datum zwar die
Gelegenheitsursache gewesen, auf ihn zu kommen; wenn er aber durch den
Inhalt der gemachten Erfahrung nur nicht bestimmt ist, (und eine Deduktion a
priori muß die Unmöglichkeit hiervon zeigen) so wäre sie nicht sein Princip
gewesen. Ein andres ist die Gültigkeit dieses Begriffs, d. i. ob sich vernünftiger
Weise annehmen lasse, daß ihm etwas außer uns korrespondiren werde; diese
kann freilich nur empirisch deducirt werden, und erstreckt sich mithin nicht weiter, als das Datum gilt, aus dem sie deducirt wird. Laßt uns dies durch ein
Beispiel erläutern. — Der Begriff eines bösen Grundprincips neben einem guten
ist offenbar ein Begriff a priori, denn er kann in keiner Erfahrung gegeben seyn;
und zwar eine Vernunftidee; und sie muß sich mithin, ihrer Möglichkeit nach,
deduciren lassen, wenn sie nicht etwa den Vernunftprincipien gar widerspricht.
Diese Idee ist aber a priori nicht gegeben, sondern gemacht, denn es läßt sich
kein Datum der reinen Vernunft für sie anführen. In der Erfahrung aber kommen
mehrere Data vor, welche diesen Begriff zu berechtigen scheinen, und welche
die Gelegenheitsursachen seiner Entstehung gewesen seyn können. Wenn nun
nur diese Data ihn wirklich berechtigten; wenn man ihn nur für ein praktisches,
wenn gleich empirisch-bedingtes Bedürfniß, und nicht lediglich zur
theoretischen Naturerklärung hätte brauchen wollen; wenn er nur endlich der
praktischen Vernunft nicht gar widerspräche: so hätte man ihn, ohngeachtet seine
Gültigkeit sich nur auf empirische Data beruft, wenigstens für eine Idee, der
etwas entsprechen könnte, wol annehmen dürfen.
Durch die erstere Deduktion der Möglichkeit des Begriffs der Offenbarung a
priori scheint nun nicht viel ausgerichtet zu werden, und es ist nicht zu leugnen,
daß sie eine sehr leere und unnütze Bemühung seyn würde, wenn nicht gezeigt
werden könnte, daß dieser Begriff, wenn er nicht a priori möglich ist, überhaupt
nicht vernunftmäßig ist. Folglich hängt sein ganzer Werth von dieser Deduktion
ab.
§. 7.
Deduktion des Begriffs der Offenbarung von Principien der reinen
Vernunft a priori.
Wenn endliche moralische Wesen, d. i. solche Wesen, welche außer dem
Moralgesetze noch unter Naturgesetzen stehen, als gegeben gedacht werden; so
läßt sich, da das Moralgesetz nicht blos in demjenigen Theile dieser Wesen, der
unmittelbar und allein unter desselben Gesetzgebung steht, (ihrem obern
Begehrungsvermögen) sondern auch in demjenigen, der zunächst unter den
Naturgesetzen steht, seine Kausalität ausüben soll, vermuthen, daß die
Wirkungen dieser beiden Kausalitäten, deren Gesetze gegenseitig ganz
unabhängig von einander sind, auf die Willensbestimmung solcher Wesen, in
Widerstreit gerathen werden. Dieser Widerstreit des Naturgesetzes gegen das Sittengesetz kann nach Maaßgabe der besondern Beschaffenheit ihrer sinnlichen
Natur der Stärke nach sehr verschieden seyn, und es läßt sich ein Grad dieser
Stärke denken, bei welchem das Sittengesetz seine Kausalität in ihrer sinnlichen
Natur entweder auf immer, oder nur in gewissen Fällen, gänzlich verliert. Sollen
nun solche Wesen in diesem Falle der Moralität nicht gänzlich unfähig werden,
so muß ihre sinnliche Natur selbst, durch sinnliche Antriebe bestimmt werden,
sich durch das Moralgesetz bestimmen zu lassen. Soll dies kein Widerspruch
seyn — und es ist an sich allerdings einer, sinnliche Antriebe als
Bestimmungsgründe reiner Moralität gebrauchen zu wollen — so kann es nichts
anders heißen, als daß rein moralische Antriebe auf dem Wege der Sinne an sie
gebracht werden sollen. Der einzige rein moralische Antrieb ist die innere
Heiligkeit des Rechts. Diese ist durch ein Postulat der reinen praktischen
Vernunft in Gott in concreto, (folglich der Sinnlichkeit zugänglich) und er selbst
als moralischer Richter aller vernünftigen Wesen nach diesem ihm durch seine
Vernunft gegebnen Gesetze, mithin als Gesetzgeber jener Wesen, dargestellt
worden. Diese Idee vom Willen des Heiligsten als Sittengesetze für alle
moralische Wesen ist nun von der einen Seite völlig identisch mit dem Begriffe
der innern Heiligkeit des Rechts, folglich jener einige rein moralische Antrieb,
und von der andern des Vehikulums der Sinne fähig. Sie allein also entspricht
der zu lösenden Aufgabe. Nun aber ist kein Wesen fähig, diese Idee auf dem
Wege der sinnlichen Natur an sie gelangen zu lassen, oder, wenn sie schon in
ihnen mit Bewußtseyn vorhanden ist, sie auf demselben zu bestätigen, als ein
Gesetzgeber dieser Natur, welches denn auch, laut der Postulate der praktischen
Vernunft, jener moralische Gesetzgeber endlicher vernünftiger Wesen ist. Gott
selbst also müßte ihnen sich und seinen Willen als gesetzlich für sie, in der
Sinnenwelt ankündigen. Nun aber ist in der Sinnenwelt überhaupt so wenig eine
Ankündigung der gesetzgebenden Heiligkeit enthalten, daß wir vielmehr von ihr
aus durch die auf sie anwendbaren Begriffe auf gar nichts Übernatürliches
schließen können; und ob wir gleich durch Verbindung des Begriffs der Freiheit
mit diesen Begriffen, und den dadurch möglichen Begriff eines moralischen
Endzwecks der Welt auf diese Gesetzgebung schließen können (§. 4.), so setzt
doch dieser Schluß schon eine Kausalität des Moralgesetzes in dem so
schließenden Subjekte voraus, die nicht nur das völlige, nur nach Naturgesetzen
mögliche Bewußtseyn seines Gebots, sondern auch den festen Willen, die
Wirksamkeit desselben in sich durch freie Aufsuchung und Gebrauch jedes
Mittels zu vermehren, bewirkt hat, welche aber in den vorausgesetzten sinnlich-
bedingten Wesen nicht angenommen worden ist. Gott müsste sich also durch
eine besondre ausdrücklich dazu und für sie bestimmte Erscheinung in der
Sinnenwelt ihnen als Gesetzgeber ankündigen. Da Gott durch das Moralgesetz bestimmt ist, die höchstmögliche Moralität in allen vernünftigen Wesen durch
alle moralische Mittel zu befördern, so läßt sich erwarten, dass er, wenn
dergleichen Wesen wirklich vorhanden seyn sollten, sich dieses Mittels bedienen
werde, wenn es physisch möglich ist[18].
Diese Deduktion leistet, was sie versprochen. Der deducirte Begriff ist
wirklich der Begriff der Offenbarung, d. i. der Begriff von einer durch die
Kausalität Gottes in der Sinnenwelt bewirkten Erscheinung, wodurch er sich als
moralischen Gesetzgeber ankündigt. Er ist aus lauter Begriffen a priori der
reinen praktischen Vernunft deducirt; aus der schlechthin und ohne alle
Bedingung geforderten Kausalität des Moralgesetzes in allen vernünftigen
Wesen, aus dem einzig reinen Motiv dieser Kausalität, der innern Heiligkeit des
Rechts, aus dem für die Möglichkeit der geforderten Kausalität als real
anzunehmenden Begriffe Gottes, und seiner Bestimmungen. Aus dieser
Deduktion ergiebt sich unmittelbar die Befugniß, jede angebliche Offenbarung,
d. i. jede Erscheinung in der Sinnenwelt, welche diesem Begriffe als
korrespondirend gedacht werden soll, einer Kritik der Vernunft zu unterwerfen.
Denn wenn es schlechterdings nicht möglich ist, den Begriff derselben a
posteriori durch die gegebne Erscheinung zu bekommen, sondern er selbst, als
Begriff, a priori da ist, und nur eine ihm entsprechende Erscheinung erwartet, so
ist es offenbar Sache der Vernunft, zu entscheiden, ob diese gegebne
Erscheinung mit ihrem Begriffe von derselben übereinkomme, oder nicht; und
sie erwartet demnach von ihr so wenig das Gesetz, daß sie vielmehr es ihr selbst
vorschreibt. Aus ihr müssen sich ferner alle Bedingungen ergeben, unter denen
eine Erscheinung als göttliche Offenbarung angenommen werden kann: nemlich,
sie kann es nur insofern, als sie mit diesem deducirten Begriffe übereinstimmt.
Diese Bedingungen nennen wir Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung.
Alles also, was als ein dergleichen Kriterium aufgestellt wird, muß sich aus
dieser Deduktion ableiten lassen, und alles was sich aus ihr ableiten läßt, ist ein
dergleichen Kriterium.
Sie leistet aber auch nicht mehr, als sie versprochen. Der zu deducirende
Begriff wurde blos als eine Idee angekündigt; sie hat mithin keine objektive
Gültigkeit desselben zu erweisen, mit welchem Erweise sie auch nicht
sonderlich fortkommen dürfte. Alles was von ihr gefordert wird, ist, zu zeigen,
daß der zu deducirende Begriff weder sich selbst, noch einem der
vorauszusetzenden Principien widerspreche. Er kündigte sich ferner nicht als
gegeben, sondern als gemacht an, (conceptus non datus, sed ratiocinatus) sie hat
mithin kein Datum der reinen Vernunft aufzuzeigen, wodurch er uns gegeben würde, welches sie zu leisten auch nicht vorgegeben hat. Aus diesen beiden
Bestimmungen ergiebt sich denn vorläufig die Folge, daß, wenn auch eine
Erscheinung in der Sinnenwelt gegeben seyn sollte, welche mit ihm vollkommen
übereinstimmte (eine Offenbarung, welche alle Kriterien der Göttlichkeit hätte),
dennoch weder eine objektive, noch selbst für alle vernünftige Wesen subjektive
Gültigkeit dieser Erscheinung behauptet werden könnte, sondern die wirkliche
Annehmung derselben, als einer solchen, noch unter andern Bedingungen stehen
müßte. Das von der reinen Vernunft aus vermißte, nur in der Erfahrung mögliche
Datum zu diesem Begriffe, daß nemlich moralische Wesen gegeben seyen,
welche ohne Offenbarung der Moralität unfähig seyn würden, wird als
Hypothese vorausgesetzt, und eine Deduktion des Offenbarungsbegriffs hat nicht
die Wirklichkeit desselben darzuthun, welches sie ohnehin als Deduktion a
priori für ein empirisches Datum nicht leisten könnte, sondern es ist für sie
völlig hinreichend, wenn diese Voraussetzung sich nur nicht widerspricht, und
demnach nur vollkommen denkbar ist. Aber eben darum, weil dieses Datum erst
von der Erfahrung erwartet wird, ist dieser Begriff nicht rein a priori. Die
physische Möglichkeit einer diesem Begriffe entsprechenden Erscheinung kann
eine Deduktion desselben, die nur aus Principien der praktischen, nicht der
theoretischen Vernunft geführt wird, nicht erweisen, sondern muß sie
voraussetzen. Ihre moralische Möglichkeit wird zur Möglichkeit ihres Begriffs
schlechterdings erfordert, und folgt im Allgemeinen aus der Möglichkeit obiger
Deduktion. Ob aber eine in concreto gegebne Offenbarung dieser Erfordernis
nicht widerspreche, ist das Geschäft einer angewandten Kritik dieser gegebnen
Offenbarung; und unter welchen Bedingungen sie ihr nicht widerspreche, das
Geschäft einer Kritik des Offenbarungsbegriffs überhaupt.
Aus allem bis jetzt gesagten ergiebt sich nun auch, welchen Weg unsre
Untersuchung weiter zu nehmen habe. Die Möglichkeit dieses Begriffs, insofern
er das ist, d. i. seine Gedenkbarkeit, ist gezeigt. Ob er aber nicht etwa überhaupt
leer sey, oder ob etwas ihm korrespondirendes sich vernünftiger Weise erwarten
lasse, hängt von der empirischen Möglichkeit (nicht der bloßen Gedenkbarkeit)
des in ihm als Bedingung vorausgesetzten empirischen Datums ab. Diese also ist
es, welche vor allen Dingen dargethan werden muß. Eine Kritik aller
Offenbarung überhaupt hat aber in Rüchsicht[TN8] dieses Datums auch weiter
nichts darzuthun, als seine absolute Möglichkeit; da hingegen die Kritik einer
angeblichen Offenbarung in concreto die bestimmte Wirklichkeit des
vorausgesetzten empirischen Bedürfnisses zu zeigen hätte, wie erst weiter unten
bewiesen werden kann.
Daß eine durch Freiheit einem Begriffe vom Zwecke gemäß bewirkte
Erscheinung in der Sinnenwelt überhaupt, folglich auch eine Offenbarung sich
als physisch möglich denken lasse, bedarf keines Beweises, indem es zum
Behufe der Möglichkeit der schlechthin geforderten Kausalität des
Moralgesetzes auf die Sinnenwelt schon angenommen worden ist. Dennoch
werden wir zur Erläuterung, nicht zum Beweise, und wegen einiger daraus
herfließender wichtigen Folgen auf Berichtigung des Offenbarungsbegriffs,
einige Untersuchungen über diese physische Möglichkeit anstellen.
Beym Schlusse dieser beiden Untersuchungen muß es völlig klar seyn, ob
sich vernünftiger Weise etwas dem Offenbarungsbegriffe korrespondirendes
überhaupt erwarten lasse, oder nicht. Zum Behufe der Möglichkeit aber, diesen
Begriff auf eine besondre in concreto gegebne Erscheinung anzuwenden, bedarf
es noch einer genauem Zergliederung des Offenbarungsbegriffs selbst, welcher
angewendet werden soll. Die Bedingungen, unter welchen eine solche
Anwendung möglich ist, müssen alle im Begriffe liegen, und sich durch eine
Analysis desselben aus ihm entwickeln lassen. Sie heißen Kriterien. Unser
nächstes Geschäft nach jenen Untersuchungen wird also das seyn, diese
Kriterien aufzustellen, und zu beweisen.
Hiedurch wird nun nicht nur die Möglichkeit, für diesen Begriff überhaupt
etwas ihm korrespondirendes zu erwarten, sondern auch die, ihn auf eine
wirklich gegebne Erscheinung anzuwenden, völlig gesichert. Wenn aber eine
solche Anwendung gleich völlig möglich ist, so läßt sich doch daraus noch kein
Grund erkennen, warum wir sie wirklich machen sollten. Nur nach Aufzeigung
eines solchen Grundes also ist die Kritik aller Offenbarung geschlossen.
§. 8.
Von der Möglichkeit des im Begriffe der Offenbarung
vorausgesetzten empirischen Datum.
Die in der Deduktion des Begriffs der Offenbarung von praktischen
Vernunftprincipien a priori vorausgesetzte Erfahrung ist die: es könne
moralische Wesen geben, in welchen das Moralgesetz seine Kausalität für
immer, oder nur in gewissen Fällen verliere. Das Moralgesetz fordert eine
Kausalität auf das obere Begehrungsvermögen um die Bestimmung des Willens;
es fordert vermittelst jenes eine auf das untere, um die völlige Freiheit des
moralischen Subjekts vom Zwange der Naturtriebe hervorzubringen. Ist die erstere Art der Kausalität aufgehoben, so fehlt der Wille, überhaupt ein Gesetz
anzuerkennen, und ihm Gehorsam zu leisten; ist nur die zweite gehindert, so ist
bei allem guten Willen der Mensch zu schwach, das Gute, das er will, wirklich
auszuüben. Dieser Hypothese empirische Möglichkeit soll bewiesen werden,
d. h. es soll, nicht aus der Einrichtung der menschlichen Natur überhaupt,
insofern sie allgemein und a priori zu erkennen ist, sondern aus ihren
empirischen Bestimmungen gezeigt werden, daß es möglich, und wahrscheinlich
sey, daß das Sittengesetz seine Kausalität in ihnen verlieren könne; wodurch
denn die Frage beantwortet wird: Warum war eine Offenbarung nöthig, und
warum konnten die Menschen sich nicht mit der Naturreligion allein behelfen?
Die Ursachen davon können nicht in der Einrichtung der menschlichen Natur
überhaupt, insofern sie a priori zu erkennen ist, liegen; denn sonst müßten wir
das Bedürfniß einer Offenbarung schon a priori zeigen können, es müßte sich
ein Datum der reinen Vernunft dafür anführen lassen, und der Begriff von ihr
wäre ein gegebner: sondern in zufälligen Bestimmungen derselben. Um aber die
völlige Einsicht in die Grenzen, innerhalb welcher Vernunftreligion zulänglich
ist, innerhalb welcher Naturreligion eintritt, und wo endlich geoffenbarte nöthig
wird, zu eröffnen, wird es sehr dienlich seyn, das Verhältniß der menschlichen
Natur zur Religion, sowohl überhaupt, als ihren besondern Bestimmungen nach,
zu untersuchen.
Der Mensch steht, als Theil der Sinnenwelt, unter Naturgesetzen. Er ist in
Absicht seines Erkenntnißvermögens genöthigt, von Anschauungen, die unter
den Gesetzen der Sinnlichkeit stehen, zu Begriffen fortzugehen; und in Absicht
des untern Begehrungsvermögens sich durch sinnliche Antriebe bestimmen zu
lassen. Als Wesen einer übersinnlichen Welt aber, seiner vernünftigen Natur
nach, wird sein oberes Begehrungsvermögen, durch ein ganz anderes Gesetz
bestimmt, und dieses Gesetz eröffnet durch seine Anforderungen ihm Aussichten
auf Erkenntnisse, die weder unter den Bedingungen der Anschauung, noch unter
denen der Begriffe stehen. Da aber sein Erkenntnißvermögen schlechterdings an
jene Bedingungen gebunden ist, und er ohne sie sich gar nichts denken kann, so
ist er genöthigt auch diese Gegenstände einer übernatürlichen Welt unter jene
Bedingungen zu setzen, ob er gleich erkennt, daß eine solche Vorstellungsart nur
subjektiv, nicht objektiv gültig sey, und daß sie ihn weder zu theoretischen, noch
praktischen Folgerungen berechtige. Sein unteres, durch sinnliche Antriebe
bestimmbares Begehrungsvermögen ist dem obern untergeordnet, und es soll nie
seinen Willen bestimmen, wo die Pflicht redet. Dies ist wesentliche Einrichtung
der menschlichen Natur. So soll der Mensch seyn, und so kann er auch seyn,
denn alles, was ihn verhindert, so zu seyn, ist seiner Natur nicht wesentlich, sondern zufällig, und kann also nicht nur weggedacht werden, sondern auch
wirklich weg seyn. In welchem Verhältnisse steht er nun in diesem Zustande
gegen die Religion? bedarf er ihrer? welcher? und wozu?
Die nächste Folge dieser ursprünglichen Einrichtung der menschlichen Natur
ist die, daß ihm das Moralgesetz als Gebot, und nicht als Aussage erscheint, daß
es zu ihm von Sollen redet, und nicht von Seyn; daß er sich bewußt ist, auch
anders, als dieses Gesetz befiehlt, handeln zu können; daß er folglich, seiner
Vorstellung nach, einen Werth, und ein Verdienst erhält, wenn er so handelt.
Dieser Werth, den er sich selbst giebt, berechtigt ihn, die demselben
angemessene Glückseligkeit zu erwarten: aber diese kann er sich nicht selbst
geben, so wie jenen; er erwartet sie also vom höchsten Exekutor des Gesetzes,
der ihm durch dasselbe angekündigt wird. Dieses Wesen zieht seine ganze
Verehrung auf sich, weil es einen unendlichen Werth hat, gegen welchen der
seinige in Nichts verschwindet; und seine ganze Zuneigung, weil er alles von
ihm erwartet, was er gutes zu erwarten hat. Er kann nicht gleichgültig gegen den
stets gegenwärtigen Beobachter, Späher, und Beurtheiler seiner geheimsten
Gedanken, und den gerechtesten Vergelter derselben bleiben. Er muß wünschen,
ihm seine Bewunderung und Verehrung zu bezeigen, und da er's durch nichts
anders kann, es durch pünktlichen in Rücksicht auf Ihn geleisteten Gehorsam zu
thun. — Dies ist reine Vernunftreligion. Religiosität von dieser Art erwartet
nicht vom Gedanken des Gesetzgebers ein Moment zur Erleichterung der
Willensbestimmung, sondern nur Befriedigung ihres Bedürfnisses ihm ihre
Zuneigung zu erkennen zu geben. Sie erwartet keine Anforderung von Gott, ihm
zu gehorchen, sondern nur die Erlaubniß, bei ihrem willigen Gehorsame auf ihn
zu sehen. Sie will nicht Gott eine Gunst erweisen, indem sie ihm dient; sondern
sie erwartet es von ihm als die höchste Gnade, sich von ihr dienen zu
lassen. — Dies ist die höchste moralische Vollkommenheit des Menschen. Sie
setzt nicht nur den festen Willen immer sittlich gut zu handeln, sondern auch
völlige Freiheit voraus. Es ist a priori unmöglich zu bestimmen, ob in concreto
irgend ein Mensch dieser moralischen Vollkommenheit fähig sey, und es ist bei
gegenwärtiger Lage der Menschheit gar nicht wahrscheinlich.
Der zweite Grad der moralischen Güte setzt eben diesen festen Willen, im
Ganzen dem Moralgesetze zu gehorchen, aber keine völlige Freiheit in einzelnen
Fällen voraus. Die sinnliche Neigung kämpft noch gegen das Pflichtgefühl, und
ist eben so oft Siegerin[TN9], als besiegt. Die Ursachen dieser moralischen
Schwäche liegen nicht im Wesentlichen der menschlichen Natur, sondern sie
sind zufällig: theils bei diesem und jenem Subjekte eine körperliche Konstitution, welche die größere Heftigkeit, und die anhaltendere Dauer der
Leidenschaften begünstigt; theils, und hauptsächlich die gegenwärtige Lage der
Menschheit, in welcher wir weit früher angewöhnt werden, nach Naturtrieben zu
handeln, als nach moralischen Gründen, und weit öftrer in den Fall kommen, uns
durch die ersteren bestimmen lassen zu müssen, als durch die letzteren, so daß
unsre Ausbildung als Naturmenschen meist immer große Vorschritte vor unsrer
moralischen Bildung voraus hat. Da in diesem Zustande der ernste Wille
moralisch zu handeln, mithin ein lebhaftes, thätiges, sittliches Gefühl
vorausgesetzt wird, so muß diese Schwäche dem Menschen sehr unangenehm
seyn, und er muß begierig jedes Mittel aufsuchen, und ergreifen, um seine
Bestimmung durchs Moralgesetz zu erleichtern. Wenn es darum zu thun ist, der
moralischen Neigung das Übergewicht über die sinnliche zu verschaffen, so
kann dies auf zweierlei Art geschehen, theils indem man die sinnliche Neigung
schwächt, theils indem man den Antrieb des Sittengesetzes, die Achtung für
dasselbe, verstärkt. Das erste geschieht nach technisch-praktischen Regeln, die
auf Naturprincipien beruhen, und über welche jeden sein eignes Nachdenken,
Erfahrung, und empirische Selbstkenntniß belehren muß. Sie liegen außer dem
Kreise unsrer gegenwärtigen Untersuchung. Der Antrieb des Moralgesetzes läßt
sich, ohne der Moralität Abbruch zu thun, nicht anders verstärken, als durch
lebhafte Vorstellung der innern Erhabenheit und Heiligkeit seiner Forderungen;
durch ein dringenderes Gefühl des Sollens und Müssens. Und wie kann dies
dringender werden, als wenn uns stets die Vorstellung eines ganz heiligen
Wesens vorschwebt, das uns heilig zu seyn befiehlt? In ihm erblicken wir die
Übereinstimmung mit dem Gesetze nicht mehr blos als etwas, das seyn soll,
sondern als etwas, das ist; in ihm erblicken wir die Nothwendigkeit, so zu seyn,
dargestellt. Wie kann das sittliche Gefühl mehr verstärkt werden, als durch die
Vorstellung, daß bei unmoralischen Handlungen nicht blos wir selbst, die wir
unvollkommne Wesen sind — nein, daß die höchste Vollkommenheit uns
verachten müsse? daß bei Selbstüberwindung, und Aufopferung unsrer liebsten
Neigungen für die Pflicht, nicht nur wir selbst, sondern die wesentliche
Heiligkeit uns ehren müsse? Wie können wir aufmerksamer auf die Stimme
unsers Gewissens, und gelehriger gegen sie werden, als wenn wir in ihr die
Stimme des Heiligsten hören, der unsichtbar[TN10] uns immer begleitet, und die
geheimsten Gedanken unsers Herzens späht — vor dem wir wandeln? Da die
Neigung im Subjekte gegen dieses neue Moment des Sittengesetzes, welches ihr
Abbruch thut, streitet, so wird die Vernunft suchen, dasselbe durch völlige
Sicherung des Grundes, auf dem es beruht, zu befestigen; sie wird einen Beweis
für den Begriff Gottes als moralischen Gesetzgebers suchen, und sie wird ihn im
Begriffe desselben, als Weltschöpfers, finden. Dies ist der zweite Grad der sittlichen Vollkommenheit, der die Naturreligion begründet. — Diese Religion
soll allerdings Mittel der Willensbestimmung in einzelnen Fällen, bei
eintretendem Kampfe der Neigung gegen die Pflicht, werden; aber sie setzt die
erste, höchste Bestimmung des Willens, dem Moralgesetze überhaupt zu
gehorchen, als durch dasselbe schon geschehen, voraus, denn sie bietet sich nicht
dar, sondern sie muß gesucht werden, und niemand kann sie suchen, der sie nicht
wünscht.
Der tiefste Verfall vernünftiger Wesen in Rücksicht auf Sittlichkeit endlich
ist es, wenn nicht einmal der Wille da ist, ein Moralgesetz anzuerkennen, und
ihm zu gehorchen; wenn sinnliche Triebe die einzigen Bestimmungsgründe ihres
Begehrungsvermögens sind. Es scheint wenigstens, vor der Hand gar nichts für
die Nothwendigkeit einer Offenbarung zu beweisen, wenn man auch in der
Gesellschaft unter andern moralisch bessern Menschen noch so viele in diesem
Grade verdorbne Subjekte sollte aufzeigen können: denn es muß den bessern
möglich seyn, und es ist ihre Pflicht, — könnte man sagen, — in den schlechtern
durch Belehrung und Bildung das moralische Gefühl zu entwickeln, und sie so
bis zum Bedürfniß einer Religion zu führen. Ohne uns vor der Hand auf diese
Untersuchung einzulassen, wollen wir die Frage nur so stellen, wie ihre
Beantwortung für den Erweis eines empirischen Bedürfnisses der Offenbarung
entscheidend wird: War es möglich, dass die ganze Menschheit, oder wenigstens
ganze Völker- und Länderstriche in diesen tiefen moralischen Verfall gerathen
konnten? Um sie beantworten zu können, müssen wir erst den Begriff der
empirischen Sinnlichkeit etwas näher bestimmen.
Sinnlichkeit überhaupt, nemlich empirische, könnte man füglich als eine
Unfähigkeit zur Vorstellung der Ideen beschreiben; um dadurch zugleich den
theoretischen Fehler, sich dieselben entweder gar nicht, oder nicht anders, als
unter den Bedingungen der empirischen Sinnlichkeit, denken zu können, und
den praktischen, sich nicht durch dieselben bestimmen zu lassen, der aus dem
erstem nothwendig folgt, zu befassen. Man kann die empirische Sinnlichkeit,
eben so wie die reine, in zwei Gattungen eintheilen, in die äussere und innere.
Die erstere besteht in theoretischer Rücksicht darin, wenn man sich alles unter
die empirischen Bedingungen der äußern Sinne, alles hörbar, fühlbar, sichtbar
u. s. w. denkt, und auch alles wirklich sehen, hören, fühlen will, und damit ist
immer eine gänzliche Unfähigkeit zum Nachdenken, zu Verfolgung einer Reihe
von Schlüssen, wenn es auch nur über Gegenstände der Natur ist, verbunden;
und in praktischer, wenn man sich nur durch die Lust des äußern Sinns,
bestimmen läßt. Dieses ist derjenige Grad derselben, den man auch rohe Sinnlichkeit nennt. Die zweite besteht in theoretischer Rücksicht darin, daß man
sich alles wenigstens unter die empirischen Bedingungen unsers innern Sinns,
alles modificirbar denkt, und es auch wirklich modificiren will; und in
praktischer, wenn man sich durch nichts höheres bestimmen läßt, als durch die
Lust des innern Sinns. Dahin gehört die Lust am Spiel, am Dichten, am Schönen
(aber nicht am Erhabnen), selbst am Nachdenken, am Gefühl seiner Kraft, und
sogar das Mitgefühl, ob es gleich der edelste aller sinnlichen Triebe ist. Wenn
diese Sinnlichkeit herrschend ist, d. i. wenn wir blos und lediglich durch ihren
Antrieb und nie durch das Moralgesetz uns bestimmen lassen, so ist klar, dass sie
allen Willen gut zu seyn, und alle Moralität gänzlich ausschließt. Aber bei den
meisten Menschen hat sie zwar bei weitem das Übergewicht, und sie werden in
den meisten Fällen blos durch sie bestimmt; aber dennoch sind sie darum noch
nicht überhaupt aller reinmoralischen Handlungen unfähig, und haben
wenigstens noch soviel moralisches Gefühl, um die Sträflichkeit und
Unanständigkeit ihrer Handlungsart in auffallenden Fällen oder bei gewissen
Veranlassungen zu fühlen, und sich deren zu schämen. Gesetzt aber, sie
wendeten das Moralgesetz auch nie auf sich selbst an, und hätten nie Schaam
oder Reue über ihre eigne Unvollkommenheit empfunden, so zeigt es sich doch
in ihrer Beurtheilung der Handlungen andrer, in ihrer oft starken Misbilligung
derselben aus richtigen moralischen Gründen, dass sie des moralischen Sinns
nicht gänzlich unfähig sind. Auf Menschen von dieser Art, sollte man glauben,
würde man eben von der Seite aus, wo sie noch Empfänglichkeit für Moralität
zeigen, wirken, — man würde sich eben der Grundsätze, die sie auf andre
anwenden, bedienen können, um ihnen über ihren eignen Zustand die Augen zu
öffnen, sie so allmählich zum guten Willen, und durch ihn endlich zur
Religiosität zu führen. Es müsste also, zum Behufe der Nothwendigkeit einer
Offenbarung gezeigt werden können, dass Menschen, und ganze
Menschengeschlechter möglich seyen, die durch herrschende Sinnlichkeit des
Sinns für Moralität entweder gänzlich, oder doch in einem so hohen Grade
beraubt wären, dass man von diesem Wege aus gar nicht auf sie wirken könne;
welche sich des Moralgesetzes in ihnen entweder gar nicht, oder doch so wenig
bewusst seyen, dass man auf diesen Grund in ihnen gar nichts bauen könne. Es
lässt sich a priori wol denken, daß die Menschheit entweder von ihrem
Ursprünge an, oder durch mancherlei Schicksale in so eine Lage habe kommen
können, daß sie, in beständigem harten Kampfe mit der Natur um ihre
Subsistenz, genöthigt gewesen sey, alle ihre Gedanken stets auf das, was vor
ihren Füßen lag, zu richten; auf nichts denken zu können, als auf das
Gegenwärtige; und kein ander Gesetz hören zu können, als das der Noth. In so
einer Lage ist es unmöglich, dass das moralische Gefühl erwache, und sittliche Begriffe sich entwickeln: aber die Menschheit wird nicht immer, sie wird außer
besondern Fällen nicht lange in derselben bleiben: sie wird durch Hülfe der
Erfahrung sich Regeln machen, und Maximen ihres Verhaltens abstrahiren.
Diese Maximen, blos durch Erfahrung in der Natur entstanden, werden auch blos
auf diese angewendet seyn, und möglichen moralischen Regeln oft
widersprechen. Sie werden sich dennoch, durch ihre Anwendbarkeit und durch
das allgemeine Beispiel bewährt, von Generation auf Generation fortpflanzen,
und vermehrt werden; und nun werden sie es seyn, die die Möglichkeit der
Moralität vernichten, nachdem jene dringende Noth, die vor ihnen es that, durch
sie zum Theil gehoben ist. Denkt man an die Bewohner des Feuerlandes, welche
ihr Leben in einem Zustande, der so nahe an die Thierheit gränzt, hinbringen, an
die meisten Bewohner der Südsee-Inseln, welchen der Diebstahl etwas ganz
gleichgültiges zu seyn, und welche sich desselben nicht im geringsten zu
schämen scheinen, an jene Negern, welche ohne langes Bedenken ihre Frau,
oder ihre Kinder gegen einen Trunk Brandwein in die Sklaverei verkaufen, so
scheint man die erstere Bemerkung in der Erfahrung bestätigt zu finden; und um
sich von der Richtigkeit der zweiten zu überzeugen, hat man nur die Sitten und
Maximen policirter Völker zu studiren.
Wie soll nun die Menschheit aus diesem Zustande zur Moralität, und durch
sie zur Religion gelangen? Kann sie dieselbe nicht selbst finden? Um diese
Frage bestimmter zu beantworten, müssen wir dasjenige, was hierzu
vorausgesetzt wird, mit ihrem Zustande, vergleichen. Um zu entscheiden, ob ein
Volk der Sittlichkeit überhaupt in seinem gegenwärtigen Zustande fähig sey,
oder nicht, ist es nicht genug, ihr Verhalten zu betrachten, und der Schluß: ein
gewisses Volk begeht allgemein, und ohne Spur der geringsten Schaam,
Handlungen, die gegen die ersten Grundsätze aller Moral streiten, also ist es
ohne alles moralisches Gefühl; ist übereilt. Man muß untersuchen, ob sich denn
nicht einmal der Begriff von Pflicht überhaupt, wenn gleich noch so dunkel
gedacht, bei ihnen zeige, und wenn man denn da z. B. nur soviel findet, daß sie
auf die Beobachtung eines Vertrags, die sie nicht erzwingen können, auch in dem
Falle, da es dem zweiten Theile zuträglich wäre ihm nicht zu halten, trauen, und
in diesem Vertrauen sich wagen; daß sie im Fall der Verletzung desselben
lebhaftern und bitterern Unwillen zeigen, als sie über den ihnen dadurch
zugefügten Schaden an sich zeigen würden; so muß man ihnen den Begriff der
Pflicht überhaupt zugestehen. Nun aber ist ohne dieses Vertrauen auf
Beobachtung der Verträge es auch nicht einmal möglich, sich zur Gesellschaft zu
verbinden. Jedes Volk also, das nur in gesellschaftlicher Vereinigung lebt, ist
nicht ohne allen moralischen Sinn. Aber leider ist es allgemeine Gewohnheit aller derer, bei denen die Sinnlichkeit herrschend ist, sich dieses Gefühls nicht
sowohl als Bestimmungsgrundes ihrer eignen Handlungen, als vielmehr blos und
lediglich als Beurtheilungsprincips der Handlungen anderer zu bedienen. Ja, sie
gehen wol so weit, besonders wenn die Sinnlichkeit schon in Maximen gebracht
ist, eine Aufopferung, eine Verleugnung des Eigennutzes für die Pflicht, sich als
lächerliche Thorheit anzurechnen, und sich derselben zu schämen; sich also stets
und immer als blos unter dem Naturbegriffe stehend zu betrachten; verfahren
endlich auch wol so konsequent, es auch dem ändern für eben das anzurechnen,
wofern sie nicht etwa selbst persönlich dabei interessirt, und durch die
Pflichtverletzung des ändern an ihrem eignen Vortheile gekränkt worden sind.
Nur im letztern Falle erinnern sie sich, daß es Pflichten giebt; und dies macht
denn die Entwickelung dieses Begriffs, wo wir ihn mit herrschender Sinnlichkeit
vereinigt antreffen, sehr verdächtig, und berechtigt uns zu glauben, daß blos das
Princip der letztern, das des Eigennutzes, sie bewirkt habe. Mit herrschender
Sinnlichkeit ist also sogar der Wille, moralisch gut zu seyn, nicht zu vereinigen.
Da aber dieser Wille unumgänglich nöthig ist, um eine Religion als Mittel einer
stärkern Bestimmung durchs Moralgesetz zu suchen, so kann die Menschheit in
diesem Zustande nie von selbst eine Religion finden, denn sie kann sie nicht
einmal suchen.
Und wenn sie dieselbe auch suchen könnte, so kann sie sie nicht finden. Um
sich auf die oben entwickelte Art zu überzeugen, daß Gott es ist, der durchs
Moralgesetz zu uns redet, bedarf es vor's erste des Begriffe einer Schöpfung der
Welt durch eine Ursache außer ihr. Auf diesen Begriff wird die Menschheit,
selbst die noch sehr ungebildete Menschheit, leicht kommen. Sie ist a priori
genöthigt, sich absolute Totalität der Bedingungen zu denken; und sie schließt
die Reihe derselben nur eher und schneller, je weniger sie gebildet, und je
unfähiger sie ist, eine lange Reihe zu verfolgen. Daher wird unter rohsinnlichen
Menschen alles voll von Glauben an übernatürliche Ursachen, an Dämonen ohne
Zahl seyn. Eine gebildetere Sinnlichkeit wird sich vielleicht zum Begriffe einer
einzigen ersten Ursache, eines kunstvollen Architekten der Welt erheben. Aber
zum Behuf einer Religion brauchen, wir nicht diesen, sondern den von einem
moralischen Weltschöpfer, und, um zu ihm zu gelangen, den Begriff eines
moralischen Endzwecks der Welt. Nun wird abermals die Sinnlichkeit zwar
leicht auf den Begriff von möglichen Zwecken in der Weit kommen, weil sie
selbst durch die Vorstellung von Zwecken bei ihren Geschäften hienieden
geleitet wird: aber der Begriff eines moralischen Endzwecks der Schöpfung ist
nur dem gebildeten moralischen Gefühle möglich. Der blos sinnliche Mensch
wird also nie weder auf ihn, noch durch ihn auf das Princip einer Religion kommen.
Vor's erste, wenn doch ein Mittel sollte ausfindig gemacht werden, Religion
an ihn zu bringen, wozu bedarf er ihrer? Der beste moralische Mensch, der nicht
nur den ernsten Willen hätte, dem Moralgesetze zu gehorchen, sondern auch die
völlige Freiheit, bedurfte ihrer blos dazu, um die Empfindung der Verehrung und
Dankbarkeit gegen das höchste Wesen auf irgend eine Art zu befriedigen.
Derjenige, der zwar eben den ernsten Willen, aber nicht völlige Freiheit hatte,
bedurfte ihrer, um der Autorität des Moralgesetzes ein neues Moment
hinzuzufügen, durch welches der Stärke der Neigung das Gegengewicht gehalten
und die Freiheit hergestellt würde. Derjenige, der auch nicht den Willen hat, ein
sittliches Gesetz anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, bedarf ihrer, um nur erst
diesen Willen, und dann durch ihn die Freiheit in sich hervorzubringen. Mit ihm
hat also die Religion einen andern Weg zu nehmen. Die reine Vernunftreligion,
sowohl als die natürliche, gründeten sich auf Moralgefühl: die geoffenbarte
hingegen soll selbst erst Moralgefühl begründen. Die erstere fand gar keinen
Widerstand, sondern alle Neigungen im Subjekte bereit, sie anzunehmen; die
zweite hatte nur in einzelnen Fällen die Neigungen zu bekämpfen, kam aber im
Ganzen erwünscht, und gesucht; die letztere hat nicht nur allen unmoralischen
Neigungen, sondern sogar dem völligen Widerstreben, überhaupt ein Gesetz
anzuerkennen, und der Abneigung gegen sie selbst, die sie das Gesetz gültig
machen will, das Gegengewicht zu haben. Sie kann also und wird sich
wichtigerer Momente bedienen, so viel es geschehen kann, ohne der Freiheit
Abbruch zu thun, d. h. ohne gegen ihren eignen Zweck zu handeln.
Durch welchen Weg nun kann diese Religion an die so beschaffne
Menschheit gelangen? Natürlich auf eben dem, auf welchem alles an sie gelangt,
was sie sich denkt, oder wodurch sie sich bestimmen läßt, auf dem der
Sinnlichkeit. Gott muß sich ihnen unmittelbar durch die Sinne ankündigen,
unmittelbar durch die Sinne Gehorsam von ihnen verlangen.
Aber hier sind noch zwei Fälle möglich, nemlich entweder Gott entwickelt
durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt in dem Herzen eines oder
mehrerer, die er zu seinen Mittelspersonen an die Menschheit ausersehen hat, auf
dem Wege des Nachdenkens das moralische Gefühl, und bauet auf eben dem
Wege auf dasselbe das Princip aller Religion, mit dem Befehle, an den übrigen
Menschen eben das zu thun, was er an ihnen gethan hat: oder er kündigt
geradezu dieses Princip an, und gründet es auf seine Autorität, als Herr. Im
erstem Falle wären wir nicht einmal genöthigt, Gott als unmittelbare Ursache
dieser übernatürlichen Wirkung anzunehmen, sondern, ob wir gleich ein allgemeines sittliches Verderben der Menschheit angenommen haben, so könnte
doch recht füglich eins der möglichen höhern moralischen Wesen Ursache einer
solchen Wirkung seyn. Finden wir aber anderweitige Gründe, den Grund einer
solchen Wirkung unmittelbar in Gott zu setzen, so werden wir diese Gründe
dadurch gar nicht entkräften, wenn wir sagen, es sey Gott unanständig, den
Pädagogen zu machen; denn nach unsrer Erkenntniß von Gott ist nichts ihm
unanständig, als was gegen das Moralgesetz ist. In diesem Falle hätten wir denn
auch, ununtersucht, welches moralische Wesen die veranlassende Ursache dieser
Entwickelung sey, keine Offenbarung, sondern eine auf einem übernatürlichen
Wege an uns gebrachte Naturreligion. Wenn dieses Mittel nur möglich und zur
Erreichung des Zwecks hinlänglich war, so war keine Offenbarung, d. i. keine
unmittelbar auf Gottes Autorität gegründete Ankündigung desselben, als
Gesetzgebers, nöthig. Laßt uns einen Augenblick annehmen, Gott wolle sich
desselben bedienen. Er wird ohne Zweifel in den Seelen derer, auf die er wirkt,
die erwartete vernünftige Überzeugung hervorbringen. Diese werden seinem
Befehle, und ihrem eignen Gefühl der Verbindlichkeit, Moralität weiter zu
verbreiten, gemäß, sich an die übrige Menschheit wenden, und eben diese
Überzeugung auf eben dem Wege in ihnen aufzubauen suchen, auf welchem sie
in ihnen selbst aufgebaut wurde. Es liegt weder in der menschlichen Natur
überhaupt, noch in der empirischen Beschaffenheit der angenommenen
Menschen insbesondre ein Grund, warum es diesen Abgeordneten unmöglich
seyn sollte, ihren Zweck zu erreichen, wenn sie nur Gehör finden, wenn sie sich
nur Aufmerksamkeit verschaffen können. Aber wie wollen sie sich diese
verschaffen bei Menschen, die schon im Voraus gegen das Resultat ihrer
Vorstellungen eingenommen seyn müssen? Was wollen sie diesen das
Nachdenken scheuenden Menschen geben, damit sie die Mühe desselben auf
sich nehmen, um die Wahrheit einer Religion erkennen zu müssen, welche ihre
Neigungen einschränken und sie unter ein Gesetz bringen will? Es bleibt also
nur der letzte Fall übrig: sie müssen ihre Lehren unter göttlicher Autorität, und
als seine Gesandten an die Menschheit, ankündigen.
Auch dies scheint wieder auf zweierlei Art möglich zu seyn, daß nemlich
Gott entweder auch dieser seiner Gesandten Glauben schlechthin auf Autorität
gründe, oder daß er nur wolle, und es von ihrer eignen Einsicht erwarte, daß sie
dasjenige, was auf dem bloßen Wege des Nachdenkens durch irgend ein Mittel
aus ihrem Herzen entwickelt worden, den übrigen Menschen unter göttlicher
Autorität ankündigen, insofern sie einsehen, daß kein anderes Mittel übrig ist,
Religion an sie zu bringen. Das letztere aber ist unmöglich; denn dann hätte Gott
gewollt, daß diese seine Abgeordneten, — zwar in der wohlthätigsten Absicht, — aber doch, daß sie lügen und betrügen sollten: Lügen und Betrug
aber bleibt immer, in welcher Absicht er auch geschehe, unrecht, weil das nie
Princip einer allgemeinen Gesetzgebung werden kann; und Gott kann nie etwas
unrechtes wollen.
Man könnte endlich sich drittens noch als möglich denken, Gott habe
gewollt, daß sich diese angeblichen Inspirirten täuschen, und eine auf Autorität
gegründete Ankündigung der göttlichen Moralgesetzgebung, die ganz natürlich,
z. B. durch die vom Wunsche darnach aufgeregte Phantasie in ihnen entstanden
wäre, einer übernatürlichen Ursache zuschreiben sollten. Da jede kategorische
Antwort auf diese Frage, die bejahende sowohl, als die verneinende, sich
lediglich auf theoretische Principien gründen könnte, weil von Erklärung einer
Naturerscheinung nach derselben Gesetzen die Rede ist; alle Naturphilosophie
aber nicht so weit reicht, um zu beweisen, daß etwas in der Sinnenwelt nur durch
Gesetze der Natur, oder, daß es durch sie nicht möglich sey; so kann diese
Behauptung, auf Erörterung einer Offenbarung in concreto angewandt, nie,
weder bewiesen, noch widerlegt werden; sie gehört aber auch nicht in die
Untersuchung vom möglichen Ursprünge einer geoffenbarten Religion, als
welche blos aus praktischen Principien angestellt wird. Allerdings könnte eine
gewisse Wirkung, als Naturerscheinung betrachtet, aus uns entdeckbaren
Naturgesetzen entstanden seyn, und dennoch könnte es zugleich dem Begriffe
eines vernünftigen Wesens sehr gemäß seyn, daß wir sie, wenigstens bis zur
Erreichung ihrer moralischen Absicht, einer übernatürlichen Ursache
zuschrieben; und jener disjunktive Satz: Gewisse angebliche Inspirirten waren
entweder wirklich inspirirt, oder sie waren Betrüger, oder sie waren
Schwärmer — richtiger, und gelinder ausgedrückt, sie waren unvollkommne
Naturforscher — reicht bei weitem nicht hin, durch ihn die kategorischen
Behauptungen, auf welche er ausgeht, zu begründen. Denn erstens heben die
Begriffe, die als Glieder der Eintheilung neben einander gestellt sind, sich nicht
wechselseitig auf. Die Möglichkeit, den letztern anzunehmen, muß aus
Naturbegriffen widerlegt, oder bewiesen werden; die Möglichkeit der beiden
erstem aber kann nur aus praktischen Principien dargethan werden: beide
Principien aber treffen, sich nicht, und aus dem einen kann sehr wohl bejaht
werden, was das andre verneint. Der letzte Fall also, und einer von den beiden
erstern, sind zugleich möglich, nur die beiden erstern widersprechen sich.
Zweitens ist die Unmöglichkeit des letztern nie in einem gegebnen Falle
darzuthun. Aber dies alles wird erst in der Folge, wo wir von der physischen
Möglichkeit der erwarteten übernatürlichen Wirkung in der Sinnenwelt reden
werden, seine völlige Deutlichkeit erhalten.
Da also die Möglichkeit des letztern Falles, die wir freilich nicht wegräumen
können, uns nicht irre machen darf, so können wir nun aus allem bis jetzt
bewiesenen sicher folgende Resultate ziehen: Die Menschheit kann so tief in
moralischen Verfall gerathen, daß sie nicht anders zur Sittlichkeit
zurückzubringen ist, als durch die Religion, und zur Religion nicht anders, als
durch die Sinne: eine Religion, die auf solche Menschen wirken soll, kann sich
auf nichts anders gründen, als unmittelbar auf göttliche Autorität: da Gott nicht
wollen kann, daß irgend ein moralisches Wesen eine solche Autorität erdichte, so
muß er selbst es seyn, der sie einer solchen Religion beilegt.
Aber wozu soll nun diese Autorität? und worauf kann Gott, wenn er es mit
Menschen, die in diesem Grade sinnlich sind, zu thun hat, sie gründen? Offenbar
nicht auf eine Erhabenheit, für welche sie keinen Sinn und keine Ehrfurcht
haben, auf seine Heiligkeit, als welches das moralische Gefühl in ihnen schon
voraussetzen würde, das erst durch die Religion entwickelt werden soll; sondern
auf diejenige, für deren Bewunderung sie aus Naturgründen empfänglich sind,
auf seine Größe, und Macht als Herr der Natur und als ihr Herr. Nun aber ist es
Heteronomie, und bewirkt keine Moralität, sondern erzwingt höchstens
Legalität, wenn wir nur darum uns dem Inhalte des Moralgesetzes gemäß
betragen, weil ein übermächtiges Wesen es will; und eine auf diese Autorität
gegründete Religion widerspräche folglich sich selbst. Aber diese Autorität soll
denn auch nicht Gehorsam, sie soll nur Aufmerksamkeit auf die weiter
vorzulegenden Motiven des Gehorsams begründen. Aufmerksamkeit aber, als
eine empirische Bestimmung unsrer Seele, ist durch natürliche Mittel zu erregen.
Es würde zwar offenbar widersprechend seyn, auch nur diese durch Furcht vor
angedrohten Strafen dieses mächtigen Wesens, oder wol gar durch physische
Mittel erzwingen, oder durch verheißne Belohnungen erschleichen zu wollen;
widersprechend, weil Furcht und Hoffnung die Aufmerksamkeit mehr
zerstreuen, als erregen, und höchstens nur ein mechanisches Nachsagen, aber
keine auf vernünftige Überlegung gegründete Überzeugung, welche allein der
Grund aller Moralität seyn muß, hervorbringen können; widersprechend, weil
dies gleich anfangs das Princip aller Religion verfälschen, und Gott als ein
Wesen darstellen würde, dem man sich noch durch etwas anderes, als durch
moralische Gesinnungen, — hier durch unwilliges Anhören von Dingen, an
denen man kein Interesse hat, und durch ängstliches Nachplaudern
derselben — gefällig machen könnte. Aber die Vorstellung einer noch so großen
Macht errege auch, so lange wir uns nicht im Widerstreite gegen sie denken,
nicht Furcht, sondern Bewunderung, und Verehrung, die zwar nur auf
pathologischen, und nicht moralischen, Gründen beruht, die aber unsre Aufmerksamkeit auf alles, was von dem mächtigen Wesen herkommt, kräftig
hinzieht. So lange sich nun Gott noch nicht als moralischen Gesetzgeber,
sondern blos als redende Person ankündigt, so denken wir uns noch nicht im
Widerstreite gegen ihn; und wenn er sich als solchen ankündigt, so kündigt er
uns zugleich seine Heiligkeit an, welche uns alle mögliche Furcht vor seiner
Macht benimmt, indem sie uns zusichert, daß er nie einen willkührlichen
Gebrauch von derselben gegen uns machen, sondern daß ihre Wirkungen auf uns
gänzlich von uns selbst abhängen werden. Die Anforderung Gottes also an uns
in einer möglichen Offenbarung, ihn anzuhören, gründet sich auf seine
Allmacht, und unendliche Größe, und kann sich auf nichts anders gründen,
indem Wesen, die einer Offenbarung bedürfen, vor's erste keiner andern
Vorstellung von ihm fähig sind. Seine Anforderung aber ihm zu gehorchen, kann
sich auf nichts anderes, als auf seine Heiligkeit gründen, weil sonst der Zweck
aller Offenbarung, reine Moralität zu befördern, nicht erreicht würde; aber der
Begriff der Heiligkeit sowohl, als die Verehrung gegen sie, muß schon vorher
durch die Offenbarung entwickelt worden seyn. — Wir haben einen erhabnen
Ausspruch, der dies erläutert: Ihr sollt heilig seyn, denn ich bin heilig, spricht der
Herr. Der Herr redet, als Herr, und fordert dadurch alles zur Aufmerksamkeit
auf. Aber die Forderung der Heiligkeit gründet er nicht auf diese seine
Herrschaft, sondern auf seine eigne Heiligkeit.
Aber, wie sollen denn diese Menschen, ehe ihr sittliches Gefühl noch
geweckt ist, beurtheilen, ob es Gott seyn könne, welcher redet? wird noch
gefragt; und hier kommen wir dann auf die Beantwortung eines Einwurfs, der
schon seit langem vor der Seele jedes Lesers geschwebt haben muß. Wir haben
im vorigen §. bewiesen, daß der Begriff der Offenbarung vernünftiger Weise nur
a priori möglich sey, und a posteriori gar nicht rechtmäßig entstehen könne; und
in diesem haben wir gezeigt, daß es einen Zustand geben könne, ja daß die ganze
Menschheit in diesen Zustand verfallen könne, in welchem es ihr unmöglich ist,
a priori auf den Begriff der Religion, und also auch der Offenbarung zu
kommen. Dies sey ein förmlicher Widerspruch, kann man sagen: oder man kann
uns das Dilemma vorlegen: Entweder fühlten die Menschen schon das sittliche
Bedürfniß, das sie treiben konnte, eine Religion zu suchen, und hätten schon alle
Moralbegriffe, die sie von den Wahrheiten derselben vernünftig überzeugen
konnten; so bedurften sie keiner Offenbarung, sondern hatten schon a priori
Religion: oder sie fühlten weder jenes Bedürfniß, noch hatten sie jene Begriffe;
so konnten sie sich nie aus moralischen Gründen von der Göttlichkeit einer
Religion überzeugen; aus theoretischen konnten sie es auch nicht; sie konnten es
also überhaupt nicht, und eine Offenbarung ist folglich unmöglich. Aber es folgt nicht, daß Menschen, die sich des Moralgebots in ihnen wenig bewußt waren,
und durch dasselbe nicht zur Aufsuchung einer Religion getrieben werden
konnten, also der Offenbarung bedurften, nicht nachher eben durch Hülfe dieser
Offenbarung jenes Gefühl in sich entwickeln, und so geschickt werden konnten,
eine Offenbarung zu prüfen, und so vernünftig zu untersuchen, ob sie göttlichen
Ursprungs seyn könne, oder nicht. Es kündigte sich ihnen eine Lehre als göttlich
an, und erregte dadurch wenigstens ihre Aufmerksamkeit. Entweder nahmen sie
nun dieselbe sogleich für göttlich an; und da sie dies weder aus theoretischen
Principien folgern, noch nach moralischen untersuchen konnten, weil noch bis
jetzt ihr Moralgefühl unentwickelt war, nahmen sie etwas ganz ohne Grund an,
und es war ein Glück für sie, wenn ihnen der Zufall nützlich wurde: oder sie
verwarfen sie sogleich; so verwarfen sie wieder etwas ganz ohne Grund: oder
endlich sie ließen die Sache unentschieden, bis sie vernünftige Gründe eines
Unheils finden würden, und in diesem einzigen Falle handelten sie vernünftig.
Daß Gott rede, oder daß er nicht rede (als kategorische, aus theoretischen
Gründen mögliche, Behauptung), konnten sie nie beweisen; ob er geredet haben
könne, konnte nur aus dem Inhalte dessen erhellen, was in seinem Namen gesagt
ward; sie mußten es also vor's, erste anhören. Wenn nun durch dieses Anhören
ihr moralisches Gefühl entwickelt wurde, so wurde zugleich der Begriff einer
Religion, und des möglichen Inhalts derselben, sie komme nun durch
Offenbarung, oder ohne sie an uns, entwickelt; und nun konnten, und mußten
sie, um zu einem vernünftigen Fürwahrhalten zu gelangen, die ihren als göttlich
angekündigte Offenbarung mit ihrem nun entwickelten Begriffe einer
Offenbarung a priori vergleichen, und nach der Übereinstimmung oder
Nichtübereinstimmung mit demselben ein Urtheil über sie fällen: und das lös't
dann den vermeinten Widerspruch völlig auf. Ein vernünftiges Aufnehmen einer
gegebnen Offenbarung, als göttlich, ist nur aus Gründen a priori möglich, aber a
posteriori können, und müssen in gewissen Fällen, Gelegenheitsursachen
gegeben werden, um diese Gründe zu entwickeln.
Alle diese Untersuchungen nun haben den eigentlichen Fragepunkt mehr
vorbereitet, als bestimmt und entwickelt. Da nemlich nach allem bisher gesagten
kein vernünftiges Aufnehmen einer Offenbarung als göttlich, eher als nach
völliger Entwickelung des Moralgefühls in uns, statt findet; da ferner nur auf
dieses Gefühl, und den dadurch in uns begründeten Willen der Vernunft zu
gehorchen, jeder Entschluß einem Gesetze Gottes zu gehorchen sich gründen
kann: (§. 3.) so scheint die göttliche Autorität, worauf eine gegebne Offenbarung
sich gründen könnte, ihren ganzen Nutzen zu verlieren, sobald es möglich wird,
sie anzuerkennen. So lange nemlich eine solche Offenbarung noch arbeitet, um
den Menschen zur Empfänglichkeit für Moralität zu bilden, ist es demselben
völlig problematisch, ob sie göttlichen Ursprungs auch nur seyn könne, weil dies
sich nur aus einer Beurtheilung derselben nach Moralprincipien ergeben, kann;
sobald aber nach geschehener Entwickelung des Moralgefühls in ihm, eine
solche Beurtheilung möglich ist, so scheint dies Moralgefühl allein hinlänglich
seyn zu können, um ihn zum Gehorsam gegen das Moralgesetz, blos als solches,
zu bestimmen. Und obgleich, wie ebenfalls oben (§. 3.) gezeigt worden, auch bei
dem festesten Willen dem Moralgesetze, blos als Gesetze der Vernunft, zu
gehorchen, einzelne Fälle möglich sind, in denen dasselbe einer Verstärkerung
seiner Kausalität durch die Vorstellung, es sey Gottes Gesetz, bedarf, so ist doch
in dem durch eine geschehene Offenbarung zur Moralität gebildeten Subjekte
die Vorstellung dieser göttlichen Gesetzgebung sowohl ihrer Materie nach durch
praktische Vernunftprincipien, als ihrer Form nach durch Anwendung derselben
auf den Begriff einer Welt, völlig möglich, und es erscheint kein Grund, warum
er sie sich, als durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt gegeben,
denken sollte. Es muß also ein Bedürfniß, freilich nur ein empirisches,
aufgezeigt werden, welchem nur durch die bestimmte Vorstellung einer durch
eine Wirkung in der Sinnenwelt geschehnen Ankündigung Gottes als
moralischen Gesetzgebers abgeholfen werden kann, wenn diese ganze
Vorstellung nicht vergeblich, und der Begriff einer Offenbarung nicht leer seyn
soll, indem ein Glaube an dieselbe allenfalls nützlich seyn könnte, so lange er
nicht möglich ist, und sobald er möglich wird, seinen ganzen Nutzen verlöhre:
denn unmöglich können wir die frommen Empfindungen über die zu unsrer
Schwachheit sich herablassende Güte Gottes, u. dergl., die durch eine solche
Vorstellung in uns entstehen müssen, als den ganzen bleibenden Nutzen einer
Offenbarung angeben.
Nun sind in obiger Deduktion des Offenbarungsbegriffs zum Behuf der
realen Möglichkeit desselben nicht nur solche vernünftige Wesen Vorausgesetzt worden, in denen das Moralgesetz seine Kausalität auf immer, sondern auch
solche, bei denen es dieselbe in einzelnen Fällen verlohren habe. Wo auch nicht
der Wille ein Sittengesetz anzuerkennen, und ihm zu gehorchen, vorhanden ist,
ist das Moralgesetz ganz ohne Kausalität; wo hingegen zwar dieser, aber nicht
die völlige Freiheit da ist, verliert es seine Kausalität in einzelnen Fällen. Wie
die Offenbarung die Wirksamkeit desselben im ersten Falle wieder herstelle, ist
jetzt gezeigt worden: ob sie auch im zweiten einen ihr wesentlichen, nur durch
sie möglichen Einfluß habe, davon ist jetzt die Frage. Da im ersten Falle die
Offenbarung noch gar nicht als das, für was sie sich vernünftiger Weise
anerkannt werden kann, so könnte man diese ihre Funktion — die der
Offenbarung an sich, insofern sie von unsrer Vorstellungsart ganz unabhängig
ist, oder ihrer Materie nach (functio revelationis materialiter spectatae) nennen;
hingegen das, was sie im zweiten Falle zu leisten hätte, die Funktion der
Offenbarung, insofern wir sie dafür anerkennen, oder ihrer Form nach (functio
revelationis formaliter spectatae), und, da Offenbarung eigentlich nur dadurch es
wird, daß wir sie dafür erkennen, der Offenbarung im eigentlichsten Sinne.
Wir haben oben bei Erörterung der Funktion einer Offenbarung ihrer Materie
nach ganz richtig angenommen, daß dieselbe sich nur auf Subjekte beziehe, in
denen auch nicht einmal der Wille dem Vernunftgesetze zu gehorchen vorhanden
sey, daß sie hingegen in dieser Funktion diejenigen, denen es nicht an diesem
Willen, wol aber an völliger Freiheit ihn zu vollbringen, mangelt, nicht zu
Objekten habe, sondern daß zu Herstellung der Freiheit in dergleichen Subjekten
die Naturreligion hinlänglich sey. Da nun durch die Offenbarung vermittelst
ihrer ersten Funktion die Willensbestimmung durchs Moralgesetz möglich
gemacht, mithin alle vernünftige Wesen zur zweiten Stuffe der moralischen
Vollkommenheit erhoben werden sollen, so würde, wenn Wesen auf dieser
zweiten Stuffe die Naturreligion stets genugthuend seyn könnte, gar keine
Funktion der Offenbarung ihrer Form nach, nemlich keine Wirksamkeit
derselben zu Herstellung der Freiheit statt finden, und, da dies die Funktion der
Offenbarung im eigentlichsten Sinne ist, kein wahres Bedürfniß eines Glaubens
an Offenbarung gezeigt werden können; fände sie aber statt, so scheint dies dem
obigen Satze von der Hinlänglichkeit der Naturreligion zur Herstellung der
Freiheit zu widersprechen. Wir haben also vor's erste zu untersuchen, ob sich ein
Einfluß der Vorstellung von einer geschehnen Offenbarung auf das Gemüth zur
Herstellung der gehemmten Freiheit des Willens denken lasse, und dann, wenn
sich ein solcher Einfluß zeigen sollte, zu untersuchen, ob und inwiefern beide
Behauptungen beisammenstehen können.
Es ist eine der Eigentümlichkeiten des empirischen Charakters des
Menschen, daß, so lange eine seiner Gemüthskräfte besonders aufgeregt, und in
lebhafter Thätigkeit ist, andere, und das um desto mehr, jemehr sie sich, von
jener entfernen, unthätig, und gleichsam erschlafft sind: und daß diese ihre
Erschlaffung größer ist, je größer, die Thätigkeit jener. So vergeblich man sich
bemühen würde, jemanden, der durch sinnlichen Reitz bestimmt, oder in einem
heftigen Affekte ist, durch Vernunftgründe anders zu bestimmen; eben so sicher
ist's, daß im Gegensatze eine Erhebung der Seele durch Ideen, oder eine
Anstrengung derselben durch Nachdenken möglich ist, bei welcher sinnliche
Eindrücke fast ihre ganze Kraft verlieren. Soll in solchen Fällen auf einen
Menschen gewirkt werden, so kann es fast nicht anders geschehen, als
vermittelst derjenigen Kraft, die eben jetzt in Thätigkeit ist, indem auf die
übrigen kaum ein Eindruck zu machen ist, oder wenn er auch zu machen wäre,
er nicht hinreichend seyn würde, den Willen des Menschen zu bestimmen.
Einige Gemüthskräfte haben eine nähere Verwandtschaft, und einen größern
wechselseitigen Einfluß auf einander, als andere. Denjenigen, der vom
Sinnenreize fortgerissen ist, wird man durch Vernunftgründe vergeblich
zurückhalten wollen, aber durch Darstellung eines andern sinnlichen Eindrucks
vermittelst der Einbildungskraft kann es sehr leicht, ohne Anwesenheit des
sinnlichen Gegenstandes, also ohne unmittelbare Sinnenempfindung, gelingen.
Alle durch empirische Sinnlichkeit bestimmbare Kräfte stehen in solcher
Korrespondenz.
Die der Pflicht widerstreitenden Bestimmungen werden alle durch Eindrücke
auf diese Kräfte bewirkt; durch Sinnenempfindung, die entweder unmittelbar
dem Gegenstande außer uns korrespondirt, oder die durch die empirische
Einbildungskraft reproducirt wird, durch Affekten, durch Leidenschaften.
Welches Gegengewicht soll nun der Mensch einer solchen Bestimmung
entgegensetzen, wenn sie so stark ist, daß sie die Stimme der Vernunft gänzlich
unterdrückt? Offenbar muß dies Gegengewicht durch eine Kraft des Gemüths an
die Seele gebracht werden, welche von der einen Seite sinnlich, und also fähig
ist einer Bestimmung der sinnlichen Natur des Menschen entgegenzuwirken, von
der andern durch Freiheit bestimmbar ist, und Spontaneität hat: und diese Kraft
des Gemüths ist die Einbildungskraft. Durch sie also muß das einzig mögliche
Motiv einer Moralität, die Vorstellung der Gesetzgebung des Heiligen, an die
Seele gebracht werden. Diese Vorstellung nun gründet in der Naturreligion sich
auf Vernunftprincipien; ist aber diese Vernunft, wie wir voraussetzen, gänzlich
unterdrückt, so erscheinen die Resultate derselben dunkel, ungewiß, unzuverlässig. Auch die Principien dieser Vorstellung also sollten durch die
Einbildungskraft vorstellbar seyn. Dergleichen Principien nun wären Fakta in
der Sinnenwelt, oder eine Offenbarung. — Gott ist, denn er hat geredet, und
gehandelt, muß sich der Mensch in solchen Augenblicken sagen können: er will,
daß ich jetzt nicht so handle, denn er hat es ausdrücklich, mit solchen Worten,
unter solchen Umständen, u. s. f., verboten; ich werde einst wegen der
Entschließung, die ich jetzt fassen werde, unter gewissen bestimmten
Feierlichkeiten ihm Rechenschaft geben. — Sollen solche Vorstellungen aber
Eindruck auf ihn machen, so muß er die denselben zum Grunde liegenden Fakta
als völlig wahr und richtig annehmen können; sie müssen also nicht etwan durch
seine eigne Einbildungskraft erdichtet, sondern ihr gegeben werden. Daß durch
eine solche Vorstellung, der reinen Moralität einer durch sie bewirkten Handlung
kein Abbruch gethan werde, folgt unmittelbar aus unsrer Voraussetzung, das
durch die Einbildungskraft versinnlicht dargestellte Motiv solle kein andres als
die Heiligkeit des Gesetzgebers, und nur das Vehikulum derselben solle sinnlich
seyn.
Ob inzwischen die Reinheit des Motivs nicht oft durch die Sinnlichkeit des
Vehikulums leide, und ob nicht oft Furcht der Strafe, oder Hoffnung der
Belohnung, auf einen durch die Vorstellung der Offenbarung bewirkten
Gehorsam weit mehr Einfluß habe, als reine Achtung für die Heiligkeit des
Gesetzgebers, hat eine allgemeine Kritik des Offenbarungsbegriffs eigentlich
nicht zu untersuchen; sondern nur zu erweisen, daß dies in abstracto nicht
nothwendig sey, und in concreto schlechterdings nicht geschehen dürfe, wenn
die Religiosität ächt und nicht blos feinere Selbstsucht seyn solle. Da dies
inzwischen nur zu leicht geschehen kann; da sich ferner im Allgemeinen nicht
zeigen läßt, wenn, in wie weit, und warum überhaupt eine solche Verstärkung
des Moralgesetzes durch Vorstellung einer Offenbarung nöthig sey; da endlich es
schlechterdings nicht zu leugnen ist, daß nicht ein allgemeiner unbezweifelt auf
das Moralgesetz gegründeter Trieb in uns sey, ein vernünftiges Wesen mehr zu
ehren, je weniger Verstärkung die Idee des schlechthin Rechten in seinem
Gemüthe bedarf, um ihn zu bewegen, es hervorzubringen; so läßt sich auch nicht
leugnen, daß es weit ehrenvoller für die Menschheit seyn würde, wenn die
Naturreligion stets hinlänglich wäre, sie in jedem Falle zum Gehorsam gegen das
Moralgesetz zu bestimmen: und in diesem Sinne können denn beide Sätze wohl
beisammenstehen, nemlich, daß sich a priori (vor der wirklich gemachten
Erfahrung) nicht einsehen lasse, warum die Vorstellung einer Offenbarung
nöthig seyn sollte, um die gehemmte Freiheit herzustellen; daß aber die fast
allgemeine Erfahrung in uns und andern uns fast täglich belehre, daß wir allerdings schwach genug sind, einer dergleichen Vorstellung zu bedürfen.
§. 9.
Von der physischen Möglichkeit einer Offenbarung.
Der Begriff der Offenbarung a priori, wie er durch Aufzeigung eines
Bedürfnisses der empirischen Sinnlichkeit a posteriori berechtigt ist, erwartet
eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt. Ist diese auch überhaupt
möglich? ist es überhaupt gedenkbar, daß etwas außer der Natur eine Kausalität
in der Natur habe? könnte man dabei noch fragen: und wir beantworten diese
Frage, um theils in die noch immer dunkle Lehre von der Möglichkeit des
Beisammenstehens der Nothwendigkeit nach Natur-, und der Freiheit nach
Moralgesetzen, wenigstens für unsre gegenwärtige Absicht, wo möglich, etwas
mehr Licht zu bringen, theils um aus ihrer Erörterung eine für die Berichtigung
des Begriffs der Offenbarung nicht unwichtige Folge herzuleiten.
Daß es überhaupt möglich seyn müsse, ist erstes Postulat, das die praktische
Vernunft a priori macht, indem sie das Übernatürliche in uns, unser oberes
Begehrungsvermögen, bestimmt, Ursache außer sich in der Sinnenwelt,
entweder der in uns, oder der außer uns zu werden, welches hier Eins ist.
Es ist aber vor's erste zu erinnern, daß es ganz zweierlei ist, ob wir sagen: der
Wille, als oberes Begehrungsvermögen, ist frei; denn wenn das letztere heißt,
wie es denn das heißt, er steht nicht unter Naturgesetzen, so ist dies sogleich
einleuchtend, weil er, als oberes Vermögen, gar kein Theil der Natur, sondern
etwas übersinnliches ist: — oder ob wir sagen: eine solche Bestimmung des
Willens wird Kausalität in der Sinnenwelt; wo wir allerdings fordern, daß etwas,
das unter Naturgesetzen steht, durch etwas, das kein Theil der Natur ist,
bestimmt werden soll, welches sich zu widersprechen und den Begriff von der
Naturnothwendigkeit aufzuheben scheint, der doch den Begriff einer Natur
überhaupt erst möglich macht.
Hierauf ist vor's erste überhaupt zu erinnern, daß, so lange die Rede von
bloßer Naturerklärung ist, es uns schlechterdings nicht erlaubt ist, eine Kausalität
durch Freiheit anzunehmen, weil die ganze Naturphilosophie von einer solchen
Kausalität nichts weiß; und hinwiederum, so lange die Rede von bloßer
Bestimmung des obern Begehrungsvermögens ist, es gar nicht nöthig ist, auf die Existenz einer Natur überhaupt Rücksicht zu nehmen. Beide Kausalitäten, die
des Natur- und die des Moralgesetzes, sind sowohl der Art ihrer Kausalität, als
ihrer Objekte nach, unendlich verschieden. Das Naturgesetz gebietet mit
absoluter Nothwendigkeit, das Moralgesetz befiehlt der Freiheit; das erstere
beherrscht die Natur, das zweite die Geisterwelt. Muß, das Losungswort des
ersten, und Soll, das Losungswort des zweiten, reden von ganz verschiednen
Dingen, und können sich, auch einander entgegengesetzt, nicht widersprechen,
denn sie begegnen sich nicht.
Ihre Wirkungen in der Sinnenwelt aber begegnen sich, und dürfen sich auch
nicht widersprechen, wenn nicht entweder Naturerkenntniß von der einen, oder
die durch die praktische Vernunft geforderte Kausalität der Freiheit in der
Sinnenwelt von der andern Seite unmöglich seyn soll. Die Möglichkeit dieser
Übereinkunft zweier von einander selbst gänzlich unabhängiger Gesetzgebungen
läßt sich nun nicht anders denken, als durch ihre gemeinschaftliche
Abhängigkeit von einer obern Gesetzgebung, welche beiden zum Grunde liegt,
die für uns aber gänzlich unzugänglich ist. Könnten wir das Princip derselben
einer Weltanschauung zum Grunde legen, so würde nach ihm, eine, und eben
dieselbe Wirkung, die uns auf die Sinnenwelt bezogen nach dem Moralgesetze
als frei, und auf Kausalität der Vernunft zurückgeführt, in der Natur als zufällig
erscheint, als völlig nothwendig erkannt werden. Da wir aber dies nicht können,
so folgt daraus offenbar, daß wir, sobald wir auf eine Kausalität durch Freiheit
Rücksicht nehmen, nicht alle Erscheinungen in der Sinnenwelt nach bloßen
Naturgesetzen als nothwendig, sondern viele nur als zufällig annehmen müssen;
und daß wir sonach nicht alle aus den Gesetzen der Natur, sondern manche blos
nach Naturgesetzen erklären dürfen. Etwas blos nach Naturgesetzen erklären
aber heißt: die Kausalität der Materie der Wirkung außer der Natur; die
Kausalität der Form der Wirkung aber in der Natur annehmen. Nach den
Gesetzen der Natur müssen sich alle Erscheinungen in der Sinnenwelt erklären
lassen, denn sonst könnten sie nie ein Gegenstand der Erkenntniß werden.
Laßt uns jetzt diese Grundsätze auf jene erwartete übernatürliche Einwirkung
Gottes in die Sinnenwelt anwenden. Gott ist, laut der Vernunftpostulate, als
dasjenige Wesen zu denken, welches die Natur dem Moralgesetze gemäß
bestimmt. In ihm also ist die Vereinigung beider Gesetzgebungen, und seiner
Weltanschauung liegt jenes Princip, von welchem sie beide gemeinschaftlich
abhängen, zum Grunde. Ihm ist also nichts natürlich, und nichts übernatürlich,
nichts nothwendig, und nichts zufällig, nichts möglich, und nichts wirklich.
Soviel können wir negativ, durch die Gesetze unsers Denkens genöthigt, sicher behaupten; wenn wir aber positiv die Modalität seines Verstandes bestimmen
wollten, so würden wir transscendent. Es kann also die Frage gar nicht davon
seyn, wie Gott eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt sich als möglich
denken, und wie er sie wirklich machen könne; sondern wie wir uns eine
Erscheinung als durch eine übernatürliche Kausalität Gottes gewirkt denken
können?
Wir sind durch unsre Vernunft genöthigt, das ganze System der
Erscheinungen, die ganze Sinnenwelt zuletzt von einer Kausalität durch Freiheit
nach Vernunftgesetzen, und zwar von der Kausalität Gottes abzuleiten. Die
ganze Welt ist für uns übernatürliche Wirkung Gottes. Es ließe sich also wol
denken, daß Gott die erste natürliche Ursache einer gewissen Erscheinung, die
einer seiner moralischen Absichten gemäß war, gleich Anfangs (denn wir dürfen
hier ganz menschlich reden, da wir hier nicht objektive Wahrheiten, sondern
subjektive Denkmöglichkeiten aufstellen) in den Plan des Ganzen verflochten
habe. Die Einwendung, die man dagegen gemacht hat: das heiße durch einen
Umweg thun, was man geradezu thun könne; gründet sich auf eine grobe
Anthropomorphose, als ob Gott unter Zeitbedingungen stehe. In diesem Falle
würde die Erscheinung ganz und vollkommen aus den Gesetzen der Natur, bis
zum übernatürlichen Ursprünge der ganzen Natur selbst, erklärt werden können,
wenn wir dieselbe im Zusammenhange Übersehen könnten; und dennoch wäre
sie auch zugleich, als durch die Kausalität eines göttlichen Begriffs vom
moralischen dadurch zu erreichenden Zwecke bewirkt, anzusehen.
Oder wir könnten für's zweite annehmen, Gott habe wirklich in die schon
angefangne, und nach Naturgesetzen fortlaufende Reihe der Ursachen und
Wirkungen einen Eingriff gethan, und durch unmittelbare Kausalität seines
moralischen Begriffs eine andre Wirkung hervorgebracht, als durch die bloße
Kausalität der Naturwesen nach Naturgesetzen würde erfolgt seyn; so haben wir
hierdurch wieder nicht bestimmt, bei welchem Gliede der Kette er eingreifen
sollte, ob eben bei dem der beabsichtigten Wirkung unmittelbar vorhergehenden,
oder ob er es nicht auch bei einem der Zeit und den Zwischenwirkungen nach
vielleicht sehr weit von ihr entfernten thun konnte. Nehmen wir den zweiten Fall
an, so werden wir, wenn wir die Naturgesetze durchaus kennen, die Erscheinung,
von der die Rede ist, nach Naturgesetzen richtig aus der vorhergehenden, und
diese wieder aus der vorhergehenden, und so vielleicht ins Unendliche fort,
erklären können, bis wir endlich freilich auf eine Wirkung stoßen, die wir nicht
mehr aus, sondern blos nach Naturgesetzen erklären können. Gesetzt aber, wir
könnten oder wollten dieser Reihe der natürlichen Ursachen nur bis auf einen gewissen Punkt nachspüren; so wäre es sehr möglich, daß innerhalb dieser uns
gesetzten Grenzen jene nicht mehr natürlich zu erklärende Wirkung nicht fiele:
aber wir wären dadurch noch gar nicht berechtiget, zu schließen, daß die
untersuchte Erscheinung überhaupt nicht durch eine übernatürliche Kausalität
bewirkt seyn könnte. Nur im ersten Falle also würden wir sogleich von der
Erscheinung aus auf eine aus Naturgesetzen nicht zu erklärende Kausalität
stoßen, die es uns theoretisch möglich machte, eine übernatürliche für sie
anzunehmen.
Aber will Gott nicht, daß der sinnliche Mensch, gegen welchen er sich durch
diese Wirkung als Urheber der Offenbarung legitimirt, sie für übernatürlich
anerkennen solle? Es würde nicht anständig seyn, zu sagen, Gott wolle, daß wir
jenen falschen Schluß machen sollten, auf welchen eine theoretische
Anerkennung einer Erscheinung in der Natur, als durch eine Kausalität außer ihr
bewirkt, sich nach obiger Erörterung offenbar gründet. Aber da sie denn auch
nicht Überzeugung, welches sie nicht kann, sondern nur Aufmerksamkeit
begründen soll, so ist es für diese Absicht völlig hinreichend, wenn wir es indeß,
bis wir der moralischen Überzeugung fähig sind, theoretisch nur für möglich
annehmen, daß sie durch übernatürliche Kausalität bewirkt worden seyn könne,
und dazu (um es theoretisch möglich zu denken, denn um es moralisch möglich
zu finden, gehört laut obiger Erörterung auch nicht einmal das,) gehört weiter
nichts, als daß wir keine natürliche Ursachen dieser Erscheinung sehen. Denn es
ist der Vernunft ganz gemäß gedacht: wenn ich eine Begebenheit nicht aus
Naturursachen erklären kann, so kommt dies entweder daher, weil ich die
Naturgesetze, nach denen sie möglich ist, nicht kenne, oder daher, weil sie nach
dergleichen Gesetzen überhaupt nicht möglich ist[19]. — Wen faßt nun hier
dieses Wir in sich? Offenbar diejenigen, und nur sie, welche in dem Plane der zu
erregenden Aufmerksamkeit befaßt sind. Gesetzt also, man könnte, nachdem
dieser Zweck erreicht, und die Menschheit zur Fähigkeit eines moralischen
Glaubens an die Göttlichkeit einer Offenbarung erhoben ist, durch erhöhte
Einsicht in die Gesetze der Natur zeigen, daß gewisse für übernatürlich gehaltne
Erscheinungen, auf welche diese Offenbarung sich gründet, aus Naturgesetzen
völlig erklärbar seyen; so würde blos hieraus, wann nur diesem Irrthume nicht
wilkührlicher geflissentlicher Betrug, sondern blos unwillkührliche Täuschung
zum Grunde gelegen, gegen die mögliche Göttlichkeit einer solchen
Offenbarung gar nichts gefolgert werden können: da eine Wirkung, besonders
wenn sie dem Urgrunde aller Naturgesetze zugeschrieben wird, gar wohl völlig
natürlich, und doch zugleich übernatürlich, d. i. durch die Kausalität seiner
Freiheit, gemäß dem Begriffe einer moralischen Absicht, gewirkt seyn kann.
Das Resultat des hier gesagten ist, daß, so wenig es dem dogmatischen
Vertheidiger des Offenbarungsbegriffs erlaubt werden dürfe, aus der
Unerklärbarkeit einer gewissen Erscheinung aus Naturgesetzen auf eine
übernatürliche Kausalität, und wol gar geradezu auf die Kausalität Gottes zu
schließen; eben so wenig sey es dem dogmatischen Gegner desselben zu
verstatten, aus der Erklärbarkeit eben dieser Erscheinungen aus Naturgesetzen zu
schließen, daß sie weder durch übernatürliche Kausalität überhaupt, noch
insbesondre durch Kausalität Gottes möglich seyen. Die ganze Frage darf gar
nicht dogmatisch, nach theoretischen Principien, sondern sie muß moralisch,
nach Principien der praktischen Vernunft, erörtert werden, wie sich aus allem
bisher gesagten zur Gnüge[TN11] ergiebt; wie dieses aber geschehen müsse, wird
im Verfolge dieser Abhandlung gezeigt werden.
§. 10.
Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung ihrer Form nach.
Um uns von der Möglichkeit, daß eine gegebne Offenbarung von Gott sey,
vernünftig überzeugen zu können, müssen wir sichere Kriterien dieser
Göttlichkeit haben. Da der Begriff einer Offenbarung a priori möglich ist, so ist
es dieser Begriff selbst, an den wir eine a posteriori gegebne Offenbarung halten
müssen, d. i. von diesem Begriffe müssen sich die Kriterien ihrer Göttlichkeit
ableiten lassen.
Wir haben bisher den Begriff der Offenbarung, blos ihrer Form nach,
insofern diese religiös seyn muss, mit gänzlicher Abstraktion vom möglichen
Inhalte einer in concreto gegebnen Offenbarung, erörtert; wir haben also vor
jetzt nur die Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihrer Form
festzusetzen. An der Form einer Offenbarung aber, d. i. an einer bloßen
Ankündigung Gottes als moralischen Gesetzgebers durch eine übernatürliche
Erscheinung in der Sinnenwelt, können wir zweierlei unterscheiden, nemlich das
äußere derselben, d. i. die Umstände, unter welchen, und die Mittel, durch
welche diese Ankündigung geschah, und dann das innere, d. i. die Ankündigung
selbst.
Der Begriff der Offenbarung a priori setzt ein empirisch gegebnes
moralisches Bedürfniß derselben voraus, ohne welches sich die Vernunft eine Veranstaltung der Gottheit, die dann überflüssig, und gänzlich zwecklos war,
nicht als moralisch möglich denken konnte, und die empirische Deduktion der
Bedingungen der Wirklichkeit dieses Begriffs entwickelte dieses Bedürfniß. Es
muß also gezeigt werden können, daß zur Zeit der Entstehung einer
Offenbarung, die auf einen göttlichen Ursprung Anspruch macht, dieses
Bedürfniß wirklich da gewesen, und daß nicht schon eine andere, alle Kriterien
der Göttlichkeit an sich tragende Religion unter eben den Menschen, denen sich
diese bestimmte, vorhanden, oder ihnen leicht durch natürliche Mittel
mitzutheilen war. Eine Offenbarung, von der dies gezeigt werden kann, kann von
Gott seyn: eine, von der das Gegentheil gezeigt werden kann, ist sicher nicht von
Gott. — Es ist nöthig, dieses Kriterium ausdrücklich festzusetzen, um aller
Schwärmerei und allen möglichen unberufenen Inspirirten jetziger oder
künftiger Zeiten, Einhalt zu thun. Ist eine Offenbarung, ihrem Inhalte nach,
verfälscht, so ist es Pflicht und Recht jedes tugendhaften Mannes, ihr ihre
ursprüngliche Reinigkeit wiederzugeben, aber dazu bedarf es keiner neuen
göttlichen Autorität, sondern bloßer Berufung auf die schon vorhandne, und
Entwickelung der Wahrheit aus unserm moralischen Gefühle. Auch wird durch
dieses Kriterium nicht schlechthin die Möglichkeit zweier zugleich existirender
göttlicher Offenbarungen geleugnet, wenn die Besitzer derselben nur nicht in der
Lage sind, sie sich mitzutheilen.
Gott soll Ursache der Wirkungen seyn, durch welche die Offenbarung
geschieht. Alles aber, was unmoralisch ist, widerspricht dem Begriffe von Gott.
Jede Offenbarung also, die sich durch unmoralische Mittel angekündigt,
behauptet, fortgepflanzt hat, ist sicher nicht von Gott. — Es ist allemal, die
Absicht mag seyn, welche sie wolle, unmoralisch, zu betrügen. Unterstützt also
ein angeblich göttlicher Gesandter seine Autorität durch Betrug, so kann das
Gott nicht gewollt haben. Überdies bedarf ein wirklich von Gott unterstützter
Prophet keines Betrugs. Er führt nicht seine Absicht, sondern die Absicht Gottes
aus, und kann es also Gott völlig überlassen, in wie weit, und wie er diese
Absicht unterstützen wolle. Aber, könnte man noch sagen, der Wille des
göttlichen Gesandten ist frei, und er kann, vielleicht aus wohlmeinender Absicht,
mehr thun wollen, als ihm aufgetragen ist, die Sache noch mehr beglaubigen
wollen, als sie schon beglaubigt ist, und dadurch zum Betruge hingerissen
werden; und dann ist nicht Gott, sondern der Mensch, dessen er sich bediente,
Ursache dieses Betruges. — Wir dürfen nicht überhaupt leugnen, daß sich Gott
nicht unmoralischer, oder moralisch schwacher Menschen zur Ausbreitung einer
Offenbarung bedienen könne; denn wie, wenn keine andere da sind? und es
werden, wo das höchste Bedürfniß der Offenbarung vorhanden ist, allerdings keine andere seyn. Aber er darf ihnen, wenigstens in Verrichtung seines
Auftrags, den Gebrauch unmoralischer Mittel auch nicht zulassen; er müßte es
durch seine Allmacht verhindern, wenn ihr freier Wille sich dahin lenkte. Denn
wenn der Betrug entdeckt würde, — und jeder Betrag kann es, — so sind zwei
Fälle möglich. Entweder die erregte Aufmerksamkeit verschwindet, und an ihre
Stelle tritt der Verdruß, sich getäuscht zu sehen, und das Mistrauen gegen alles,
was aus diesen oder ähnlichen Quellen kommt, welches dem bei dieser Anstalt
überhaupt beabsichtigten Zwecke widerspricht: oder wenn die Lehre schon
autorisirt genug ist, so wird dadurch auch der Betrug autorisirt; jeder hält sich für
völlig erlaubt, was ein göttlicher Gesandter sich erlaubte; welches der Moralität,
und dem Begriffe aller Religion widerspricht.
Der Endzweck jeder Offenbarung ist reine Moralität. Diese ist nur durch
Freiheit möglich, und läßt sich also nicht erzwingen. Nicht nur sie aber, sondern
auch die Aufmerksamkeit auf Vorstellungen, welche dahin abzwecken, das
Gefühl für sie zu entwickeln, und die Bestimmung des Willens beim
Widerstreite der Neigung zu erleichtern, läßt sich nicht erzwingen, sondern
Zwang ist ihr vielmehr entgegen. Keine göttliche Religion also muß durch
Zwang oder Verfolgung sich angekündigt oder ausgebreitet haben: denn Gott
kann sich keiner zweckwidrigen Mittel bedienen, oder den Gebrauch solcher
Mittel bei Absichten, die die seinigen sind, auch nur zulassen, weil sie dadurch
gerechtfertiget würden. Jede Offenbarung also, die durch Verfolgung sich
angekündigt und befestigt hat, ist sicher nicht von Gott. Diejenige Offenbarung
aber, die sich keiner andern, als moralischer Mittel, zu ihrer Ankündigung und
Behauptung bedient hat, kann von Gott seyn. Dies sind die Kriterien der
Göttlichkeit einer Offenbarung in Rücksicht auf ihre äußere Form. Wir gehen zu
denen der Innern fort.
Jede Offenbarung soll Religion begründen, und alle Religion gründet sich
auf den Begriff Gottes, als moralischen Gesetzgebers. Eine Offenbarung also,
die uns ihn als etwas anderes ankündigt, welche uns etwa theoretisch sein Wesen
kennen lehren will, oder ihn als politischen Gesetzgeber aufstellt, ist wenigstens
das nicht, was wir suchen, sie ist nicht geoffenbarte Religion. Jede Offenbarung
also muß uns Gott als moralischen Gesetzgeber ankündigen, und nur von
derjenigen, deren Zweck das ist, können wir aus moralischen Gründen glauben,
daß sie von Gott sey.
Der Gehorsam gegen die moralischen Befehle Gottes kann sich nur auf
Verehrung, und Achtung für seine Heiligkeit gründen, weil er nur in diesem
Falle rein moralisch ist. Jede Offenbarung also, die uns durch andre Motiven, z. B. durch angedrohte Strafen, oder versprochne Belohnungen, zum Gehorsam
bewegen will, kann nicht von Gott seyn, denn dergleichen Motiven
widersprechen der reinen Moralität. — Es ist zwar sicher, und wird weiter unten
ausgeführt werden, daß eine Offenbarung die Verheißungen des Moralgesetzes,
als Verheißungen Gottes, entweder ausdrücklich enthalten, oder uns auf ihre
Aufsuchung in unserm eignen Herzen hinleiten könne. Aber sie müssen nur als
Folgen, und nicht als Motive aufgestellt werden[20].
§. 11.
Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht ihres
möglichen Inhalts (materiae revelationis).
Das Wesentliche der Offenbarung überhaupt ist Ankündigung Gottes als
moralischen Gesetzgebers, durch eine übernatürliche Wirkung in der Sinnenwelt.
Eine in concreto gegebne Offenbarung kann Erzählungen von dieser, oder diesen
Wirkungen, Mitteln, Anstalten, Umständen, u. s. w. enthalten. Alles, was dahin
einschlägt, gehört zur äußern Form der Offenbarung, und steht unter derselben
Kriterien. Wohin durch diese Ankündigung des Gesetzgebers das Gesetz selbst,
seinem Inhalte nach, gesetzt werde, bleibt dadurch noch gänzlich unentschieden.
Sie kann uns geradezu an unser Herz verweisen: oder sie kann auch das, was
dieses uns sagen würde, noch besonders als Aussage Gottes aufstellen, und es
nun uns selbst überlassen, das letztere mit dem erstem zu vergleichen. Die
Ankündigung Gottes als Gesetzgebers würde, in Worte verfaßt, so heißen: Gott
ist moralischer Gesetzgeber; und da wir sie in Worte verfassen müssen, so
können wir auch dies einen Inhalt, nemlich den der Ankündigung an sich selbst,
die Bedeutung der Form der Offenbarung nennen. Wird uns aber außer diesem
noch mehr gesagt, so ist dies der Inhalt der Offenbarung. Das erstere können wir
a priori uns zwar denken, und wenn a posteriori uns das Bedürfniß gegeben
wird, wünschen, und erwarten; aber nie selbst realisiren, sondern die Realisirung
dieses Begriffs muß durch ein Faktum in der Sinnenwelt geschehen; wir können
also nie a priori wissen, wie und auf welche Art die Offenbarung wird gegeben
werden. Das zweite, daß nemlich eine Offenbarung überhaupt einen Inhalt haben
werde, können wir a priori nicht erwarten, denn es gehört nicht zum Wesen der
Offenbarung; aber dagegen können wir völlig a priori wissen, welches dieser
Inhalt seyn kann: und hiermit stehen wir denn sogleich bei der Frage: Können wir von einer Offenbarung Belehrungen und Aufklärungen erwarten, auf die
unsre sich selbst überlassene, und durch keine übernatürliche Hülfe geleitete
Vernunft nicht etwa blos unter den zufälligen Bedingungen, unter denen sie sich
befunden hat, und befindet, sondern überhaupt ihrer Natur nach nie würde haben
kommen können? und wir können desto ruhiger zu ihrer Beantwortung
schreiten, da wir, im Falle daß, wir sie verneinen müßten, nach obiger
Deduktion, laut welcher es uns eigentlich um die Form der Offenbarung zu thun
war, nicht mehr den Einwurf zu befürchten haben: die Offenbarung sey
überhaupt überflüssig, wenn sie uns nichts neues habe lehren können.
Diese blos aus übernatürlichen Quellen zu schöpfenden Belehrungen
könnten entweder Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß des
Übersinnlichen, oder nähere Bestimmung unsrer Pflichten zum Gegenstände
haben. Also, Erweiterung unsrer theoretischen Erkenntniß könnten wir von einer
Offenbarung erwarten? Die Beantwortung dieser Frage gründet sich auf folgende
zwei: ist eine solche Erweiterung moralisch möglich, d. i. streitet sie nicht gegen
reine Moralität? und dann, ist sie physisch möglich, widerspricht sie nicht etwa
der Natur der Dinge? und endlich, widerspricht sie nicht etwa dem Begriffe der
Offenbarung, und folglich sich selbst[TN12]? —
Ist sie moralisch möglich? Die Ideen vom Übersinnlichen, die durch die
praktische Vernunft realisirt werden, sind Freiheit, Gott, Unsterblichkeit. Daß
wir, in Absicht unsers obern Begehrungsvermögens, frei sind, d. i. daß wir ein
oberes von Naturgesetzen unabhängiges Begehrungsvermögen haben, ist
unmittelbare Thatsache. Was wir in Absicht des Begriffs von Gott zur
moralischen Willensbestimmung bedürfen, daß ein Gott sey, daß er der
alleinheilige, der alleingerechte, der allmächtige, der allwissende, der oberste
Gesetzgeber und Richter aller vernünftigen Wesen sey, ist unmittelbar durch
unsre moralische Bestimmung, den Endzweck des Sittengesetzes zu wollen, uns
zu glauben auferlegt. Daß wir unsterblich seyn müssen, folgt unmittelbar aus der
Anforderung das höchste Gut zu realisiren, an unsre endliche Naturen, welche
als solche nicht fähig sind dieser Forderung genugzuthun, aber dazu immer
fähiger werden sollen, und es also können müssen. Was wollen wir über diese
Ideen noch weiter wissen? Wollen wir die Verbindung des Naturgesetzes, und
des für die Freiheit im übersinnlichen Substrat der Natur, erblicken? Wenn wir
nicht zugleich die Kraft erhalten, die Gesetze der Natur durch unsre Freiheit zu
beherrschen, so kann dies nicht den geringsten praktischen Nutzen für uns
haben; wenn wir sie aber erhalten, so hören wir auf endliche Wesen zu seyn, und
werden Götter. Wollen wir einen bestimmten Begriff von Gott haben; sein Wesen, wie es an sich ist, erkennen? Das wird reine Moralität nicht nur nicht
befördern, sondern sie hindern. Ein unendliches Wesen, das wir erkennen, das in
seiner ganzen Majestät vor unsern Augen schwebt, wird uns mit Gewalt treiben,
und drängen, seine Befehle zu erfüllen; die Freiheit wird aufgehoben werden; die
sinnliche Neigung wird auf ewig verstummen, wir werden alles Verdienst, und
alle Übung, Stärkung, und Freude durch den Kampf, verlieren, und aus freien
Wesen mit eingeschränkten Kenntnissen, moralische Maschinen mit erweiterten
Kenntnissen geworden seyn. Wollen wir endlich alle die Bestimmungen unsrer
künftigen Existenz schon jetzt durchdringen? Das wird uns theils aller
Empfindungen der Glückseligkeit, die die allmähliche Verbesserung unsers
Zustandes uns geben kann, berauben; wir werden auf einmal verschwelgen, was
uns für eine ewige Existenz bestimmt ist; theils werden die uns vorschwebenden
Belohnungen uns wieder zu kräftig bestimmen, und uns Freiheit, Verdienst, und
Selbstachtung nehmen. Alle solche Kenntnisse werden unsre Moralität nicht
vermehren, sondern vermindern, und das kann Gott nicht wollen; es ist also
moralisch unmöglich. Und ist es physisch möglich? Widerstreitet es nicht etwa
gar den Gesetzen der Natur, d. i. unsrer Natur, an welche diese Belehrungen
gegeben werden sollen? Mögliche Belehrungen einer Offenbarung an uns über
das Übersinnliche müssen unserm Erkenntnißvermögen angemessen seyn, sie
müssen unter den Gesetzen unsers Denkens stehen. Diese Gesetze sind die
Kategorien, ohne welche uns keine bestimmte Vorstellung möglich ist. Wären
sie demselben nicht angemessen, so wäre der ganze Unterricht für uns verloren,
er wäre uns schlechterdings unverständlich und unbegreiflich, und es wäre völlig
so gut, als ob wir ihn nicht hätten. Wären sie ihm angemessen, so würden die
übersinnlichen Gegenstände in die sinnliche Welt herabgezogen, das
Übernatürliche würde zu einem Theile der Natur gemacht. Ich untersuche hier
nicht, ob eine solche für objektiv gültig gegebne Versinnlichung nicht der
praktischen Vernunft widerspreche, das wird weiter unten klar werden: aber das
ist sogleich klar, daß wir dadurch eine Erkenntniß eines Übersinnlichen
bekämen, das kein Übersinnliches wäre, daß wir also unsern Zweck, in die Welt
der Geister eingeführt zu werden, nicht erreichten, sondern selbst diejenige
richtige Einsicht in dieselbe, die uns von der praktischen Vernunft aus möglich
ist, verlöhren. Widerspricht endlich eine solche Erwartung nicht etwa der Natur
der Offenbarung?[21] Da Belehrungen dieser Art an unsere durch das
Moralgesetz bestimmte Vernunft gar nicht gehalten werden könnten, um sie an
ihr zu versuchen, ob sie mit derselben übereinkämen, oder nicht, indem sie auf
diesen Principien sich gar nicht gründeten (denn wenn sie sich darauf gründeten,
so müßte unsre sich selbst überlassene Vernunft ohne alle fremde Beihülfe
darauf haben kommen können); so könnte der Glaube an ihre Wahrheit sich auf nichts gründen, als etwa auf die göttliche Autorität, auf welche eine Offenbarung
sich beruft. Nun aber findet für diese göttliche Autorität selbst kein andrer
Glaubensgrund statt, als die Vernunftmäßigkeit (die Übereinstimmung nicht mit
der vernünftelnden, sondern mit der moralischgläubigen Vernunft,) der Lehren,
die auf sie gegründet werden: mithin kann diese göttliche Autorität nicht selbst
wieder Beglaubigungsgrund dessen seyn, was erst der ihrige werden
soll. — Wenn ein andrer Weg gedenkbar wäre, zur vernünftigen Anerkennung
der Göttlichkeit einer Offenbarung zu kommen, als dieser, wenn z. B. Wunder
oder Weissagungen, d. h. wenn überhaupt die Unerklärbarkeit einer Begebenheit
aus natürlichen Ursachen uns berechtigen könnte, ihren Ursprung der
unmittelbaren Kausalität Gottes zuzuschreiben, welcher Schluß aber, wie oben
gezeigt ist, offenbar falsch seyn würde, so ließe sich denken, wie unsre dadurch
begründete Überzeugung von der Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung
überhaupt unsern Glauben an jede ihrer einzelnen Belehrungen begründen
könnte. Da aber dieser Glaube an die Göttlichkeit einer Offenbarung überhaupt
nur durch den Glauben an jede ihrer einzelnen Aussagen möglich ist, so kann
keine Offenbarung, als solche, irgend einer Behauptung die Wahrheit versichern,
die sich dieselbe nicht selbst versichern kann. An keine nur durch Offenbarung
mögliche Belehrung ist also vernünftiger Weise ein Glaube möglich; und jede
Anforderung von dieser Art würde der Möglichkeit des Fürwahrhaltens, das bei
einer Offenbarung Statt hat, folglich dem Begriffe der Offenbarung an sich,
widersprechen. Wir dürfen also das, was die Kritik uns von Seiten der sich selbst
gelassenen theoretischen Vernunft vereitelte, einen Übergang in die
übersinnliche Welt, auch nicht von der Offenbarung erwarten; sondern wir
müssen diese Hoffnung einer bestimmten Erkenntniß derselben für unsre
gegenwärtige Natur ganz, und auf immer, und aus jeder Quelle aufgeben[22].
Oder können wir von einer Offenbarung vielleicht praktische Maximen,
Moralvorschriften erwarten, die wir von dem Princip aller Moral, aus und durch
unsre Vernunft nicht auch selbst ableiten, konnten? Das Moralgesetz in uns ist
die Stimme der reinen Vernunft, der Vernunft in abstracto. Vernunft kann sich
nicht nur nicht widersprechen, sondern sie kann auch in verschiedenen
Subjekten nichts verschiedenes aussagen, weil ihr Gebot die reinste Einheit ist,
und also Verschiedenheit zugleich Widersprach seyn würde. Wie die Vernunft zu
uns redet, redet sie zu allen vernünftigen Wesen, redet sie zu Gott selbst. Er kann
uns also weder ein anderes Princip, noch Vorschriften für besondere Fälle geben,
die sich auf ein anderes Princip gründeten, denn Er selbst ist durch kein anderes
bestimmt. Die besondre Regel, die durch Anwendung des Princips auf einen
besondern Fall entsteht, ist freilich nach den Fällen, in die das Subjekt seiner
Natur nach kommen kann, verschieden[23], aber alle müssen sich durch eine und
eben dieselbe Vernunft von einer und eben derselben Vernunft ableiten lassen.
Ein anderes ists, ob in concreto gegebne empirisch bestimmte Subjekte mit
gleicher Richtigkeit und Leichtigkeit sie in besondern Fällen ableiten werden,
und ob sie dabei nicht einer fremden Hülfe bedürfen können, die es — nicht für
sie thue, und ihnen nun das Resultat auf ihre Autorität als richtig hingebe; dies
würde, wenn die Regel auch richtig abgeleitet wäre, doch nur Legalität und nicht
Moralität begründen; — sondern die sie bei ihrer eignen Ableitung leite: aber
dazu bedarf es keiner Offenbarung, sondern das kann und soll jeder weisere
Mensch dem unweiseren leisten.
Es ist also weder moralisch noch theoretisch möglich, daß eine Offenbarung
uns Belehrungen gebe, auf die unsre Vernunft nicht ohne sie hätte kommen
können und sollen; und keine Offenbarung kann für dergleichen Belehrungen
Glauben fordern; denn einer Offenbarung um dieser einzigen Ursache willen
den göttlichen Ursprung gänzlich abläugnen, würde nicht Statt haben, da
dergleichen vermeintliche Belehrungen, ob sie gleich vom Gesetze der
praktischen Vernunft sich nicht ableiten lassen, ihm dennoch auch nicht
nothwendig widersprechen müssen.
Was kann sie aber denn enthalten, wenn sie nichts uns unbekanntes enthalten
soll? Ohne Zweifel eben das, worauf uns die praktische Vernunft a priori leitet:
ein Moralgesetz, und die Postulate desselben.
In Absicht der durch eine Offenbarung möglichen Moral ist schon oben die
Unterscheidung gemacht worden, daß dieselbe Offenbarung uns entweder
geradezu auf das Gesetz der Vernunft in uns, als Gesetz Gottes, verweisen; oder,
daß sie sowol das Princip derselben an sich, als in Anwendung auf mögliche
Fälle, unter göttlicher Autorität aufstellen könne.
Geschieht das erstere, so enthält eine solche Offenbarung keine Moral,
sondern unsre eigne Vernunft enthält die Moral derselben. Es ist also nur der
zweite Fall, der hier in Untersuchung kömmt. Die Offenbarung stellt theils das
Princip aller Moral in Worte gebracht, theils besondre durch Anwendung
desselben auf empirisch bedingte Fälle entstandene Maximen als Gesetze Gottes
auf. Daß das Princip der Moral richtig angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in
uns völlig gemäß seyn müsse, und daß eine Religion, deren Moralprincip diesem
widerspricht, nicht von Gott seyn könne, ist unmittelbar klar; so wie die
Befugniß, dieses Princip als Gesetz Gottes anzukündigen, schon zur Form einer
Offenbarung gehört, und zugleich mit ihr deducirt ist. In Absicht der besondern moralischen Vorschriften aber entsteht die Frage: soll eine Offenbarung jede
dieser besondern Regeln von dem als göttliches Gesetz angekündigten
Moralprincip ableiten, oder darf sie dieselben schlechthin, ohne weitern Beweis,
auf die göttliche Autorität gründen? — Wenn die göttliche Autorität, uns zu
befehlen, nur blos auf seine Heiligkeit gegründet ist, welches schon die Form
jeder Religion, die göttlich seyn soll; erfordert, so ist Achtung für seinen Befehl,
weil es sein Befehl ist, auch in besondern Fällen, nichts anders, als Achtung für
das Moralgesetz selbst. Eine Offenbarung darf dergleichen Gebote folglich
schlechthin als Befehle Gottes, ohne weitere Deduktion vom Princip aufstellen.
Eine andere Frage aber ists, ob nicht jede dieser besondern Vorschriften einer
geoffenbarten Moral sich wenigstens hinterher vom Princip richtig deduciren
lassen, und ob nicht jede Offenbarung am Ende uns doch an dieses Princip
verweisen müsse.
Da wir uns von der Möglichkeit des göttlichen Ursprungs einer Offenbarung
sowohl überhaupt, als jedes besondern Theils ihres Inhalts, nur durch die völlige
Übereinstimmung desselben mit der praktischen Vernunft überzeugen können;
diese Überzeugung aber bei einer besondern moralischen Maxime nur durch ihre
Ableitung vom Princip aller Moral möglich ist, so folgt daraus unmittelbar, daß
jede in einer göttlichen Offenbarung als moralisch aufgestellte Maxime sich von
diesem Princip müsse ableiten lassen. Nun wird zwar eine Maxime dadurch, daß
sie sich nicht davon ableiten läßt, noch nicht falsch, sondern es folgt daraus nur
soviel, daß sie nicht in das Feld der Moral gehöre; sie kann aber etwa in das
Gebiet der Theorie gehören, politisch, technisch, praktisch, oder dergl. seyn. So
ist z. B. jener Ausspruch: Sollen wir böses thun, daß gutes daraus komme? das
sey ferne — allgemeines moralisches Gebot, weil es sich vom Princip aller
Moral deduciren läßt, und das Gegentheil ihm widersprechen würde: hingegen
jene Maximen: So jemand mit dir rechten will um deinen Rock, dem laß auch
den Mantel, u. s. w., sind keine Moralvorschriften, sondern nur in besondern
Fällen gültige Regeln der Politik, die als solche nicht länger gelten, als so lange
sie mit keiner Moralvorschrift in Kollision kommen, weil diesen alles
untergeordnet werden muß. Wenn eine Offenbarung nun Regeln der letztern Art
enthält, so folgt daraus noch gar nicht, daß darum die ganze Offenbarung nicht
göttlich sey, und eben so wenig, daß jene Regeln falsch seyen. — Das hängt von
anderweitigen Beweisen aus den Principien, unter denen sie stehen,
ab — sondern nur, daß diese Regeln nicht zum Inhalte einer geoffenbarten
Religion, als solcher, gehören, sondern ihren Werth anderwärtsher ableiten
müssen. Eine Offenbarung aber, die Maximen enthält, welche dem Princip aller
Moral widersprechen, die z. B. frommen, oder nicht frommen Betrug, Unduldsamkeit gegen Andersdenkende, Verfolgungsgeist, die überhaupt andere
Mittel zur Ausbreitung der Wahrheit, als Belehrung, autorisirt, ist sicher nicht
von Gott, denn der Wille Gottes ist dem Moralgesetze gemäß, und was diesem
widerspricht, kann er weder wollen, noch kann er zulassen, daß jemand es als
seinen Willen ankündige, der außerdem auf seinen Befehl handelt.
Da zweitens alle besondre Fälle, in denen Moralgesetze eintreten, durch
einen endlichen Verstand unmöglich a priori vorherzusehn, noch durch einen
unendlichen, der sie vorhersieht, endlichen Wesen mitzutheilen sind, folglich
keine Offenbarung alle mögliche besondre Regeln der Moral enthalten kann, so
muß sie uns doch noch zuletzt entweder an das Moralgesetz in uns, oder an ein
von ihr als göttlich aufgestelltes allgemeines Princip desselben, welches mit
jenem gleichlautend sey, verweisen. Dies gehört schon zur Form, und eine
Offenbarung, die dies nicht thut, kommt mit ihrem eignen Begriffe nicht überein,
und ist keine Offenbarung. Ob sie das erstere, oder das letztere, oder beides thun
wolle, darüber ist a priori kein Gesetz der Vernunft vorhanden.
Das allgemeine Kriterium der Göttlichkeit einer Religion in Absicht ihres
moralischen Inhalts ist also folgendes: Nur diejenige Offenbarung, welche ein
Princip der Moral, welches mit dem Princip der praktischen Vernunft
übereinkommt, und lauter solche moralische Maximen aufstellt, welche sich
davon ableiten lassen, kann von Gott seyn.
Der zweite Theil des möglichen Inhalts einer Religion sind jene Sätze,
welche als Postulate der Vernunft gewiß sind, und welche die Möglichkeit des
Endzwecks des Moralgesetzes in sinnlich bedingbaren Wesen voraussetzt,
welche also durch unsre Willensbestimmung zugleich mit gegeben, und durch
welche hinwiederum gegenseitig unsre Willensbestimmung erleichtert wird.
Diesen Theil des Inhalts einer Religion nennt man Dogmatik, und kann ihn
ferner so nennen, wenn man dabei nur auf die Materie desselben, und nicht auf
die Beweisart sieht, und sich nicht durch diese Benennung berechtigt glaubt zu
dogmatisiren, d. i. diese Sätze als objektiv gültig darzustellen. Daß eine
Offenbarung uns über dieselben nichts weiter lehren könne, als was aus den
Principien der reinen Vernunft folgt, ist schon oben erwiesen. Hier ist also blos
noch die Frage zu erörtern: worauf kann eine Offenbarung unsern Glauben an
diese Wahrheiten gründen? Es sind nach obigen Erörterungen noch folgende
zwei Fälle möglich: Entweder die Offenbarung leitet sie von dem Moralgesetze
in uns, das sie als Gesetz Gottes aufstellt, ab, und giebt sie uns dadurch nur
unmittelbar als Zusicherungen Gottes; oder sie stellt sie unmittelbar als
Entschließungen der Gottheit, entweder schlechthin als solche, oder als Entschließungen seines durch das Moralgesetz bestimmten Wesens auf, ohne sie
noch besonders von diesem Gesetze abzuleiten. Die erste Art der Begründung
unsers Glaubens ist dem Verfahren der Vernunft- und Naturreligion ganz gemäß,
und die Rechtmäßigkeit desselben ist mithin außer Zweifel. Bei der zweiten
entstehen folgende zwei Fragen: Thut es unsrer Freiheit, und also unsrer
Moralität nicht Abbruch, wenn wir die blos postulirten Verheißungen des
Moralgesetzes als Verheißungen eines unendlichen Wesens ansehen;
und — müssen alle diese Zusicherungen sich nicht wenigstens hinterher vom
Endzwecke des Moralgesetzes ableiten lassen? Was die erste anbelangt, so ist
sogleich klar, daß, wenn eine Offenbarung uns Gott nur als den Alleinheiligen,
als den genauesten Abdruck des Moralgesetzes dargestellt hat, wie jede
Offenbarung das soll, aller Glaube an Gott Glaube an das in concreto dargestellte
Moralgesetz ist. In Absicht des zweiten aber sind, wenn eine gewisse Lehre nicht
vom Endzwecke des Moralgesetzes abzuleiten ist, wieder zwei Fälle möglich;
entweder, sie läßt sich blos nicht ableiten, oder sie widerspricht demselben.
Widersprechen gewisse dogmatische Behauptungen dem Endzwecke des
Moralgesetzes, so widersprechen sie dem Begriffe von Gott, und dem Begriffe
aller Religion; und eine Offenbarung, die dergleichen enthält, kann nicht von
Gott seyn. Gott kann zu dergleichen Behauptungen nicht nur nicht berechtigen,
sondern er kann sie, bei einem Zwecke, der der seinige ist, auch nicht einmal
zulassen, weil sie seinem Zwecke widersprechen. Lassen sich aber einige nur
nicht davon ableiten, ohne ihnen gerade zu widersprechen, so ist daraus noch
nicht zu schließen, daß die ganze Offenbarung nicht von Gott seyn könne; denn
Gott bedient sich des Dienstes von Menschen, welche irren, welche sich selbst
ein Hirngespinst erdichten können, um es, vielleicht in wohlmeinender Absicht,
neben göttliche Belehrungen zu stellen, und nach ihrer Meinung noch mehr
gutes zu stiften; und es ist ihm nicht anständig ihre Freiheit einzuschränken,
wenn sie nur nicht einen seinem Zwecke geradezu entgegenstehenden Gebrauch
davon machen wollen: aber das folgt sicher, daß alles von dieser Art nicht
Bestandtheil einer göttlichen Offenbarung, sondern menschlicher Zusatz ist, von
welchem wir keine weitere Notiz zu nehmen haben, als insofern sein Werth aus
ändern Gründen erhellet. Dergleichen Sätze können, da sie einer moralischen
Absicht ganz unfähig sind, meist nur theoretische Aufschlüsse versprechen: und
wenn sie von übernatürlichen Dingen reden, werden sie meistens sich gar nicht
denken, lassen, weil sie nicht unter den Bedingungen der Kategorien stehen
können. Stünden sie, als objektive Behauptungen, darunter, so würden sie sich
nicht blos nicht ableiten lassen, sondern sie würden dem Moralgesetze sogar
widersprechen, wie im folgenden §. dargethan werden wird.
Eine Offenbarung kann endlich gewisse, mit größerer oder geringerer
Feierlichkeit verbundene, in Gesellschaft oder für sich allein zu gebrauchende
Aufmunterungs- und Beförderungsmittel zur Tugend vorschlagen. Da alle
Religion Gott nur als moralischen Gesetzgeber darstellt, so ist alles, was nicht
Gebot des Moralgesetzes in uns ist, auch nicht das seinige, und es ist kein Mittel
ihm zu gefallen, als durch Beobachtung desselben: diese Beförderungsmittel der
Tugend müssen sich also nicht in die Tugend selbst, diese Anempfehlungen
derselben müssen sich nicht in Gebote, die uns eine Pflicht auflegen,
verwandeln, es muß nicht zweideutig gelassen werden, ob man etwa auch durch
den Gebrauch dieser Mittel, oder vielleicht nur durch ihn, sich den Beifall der
Gottheit erwerben könne, sondern ihr Verhältniß zu dem wirklichen
Moralgesetze muß genau bestimmt werden. — Wenn ein weises Wesen den
Zweck will, will es auch die Mittel, könnte man sagen; aber es will sie nur,
inwiefern sie wirklich Mittel sind und werden, und, — da dieses in der
Sinnenwelt anzuwendende Mittel sind, und wir mithin hier in den Bezirk, des
Naturbegriffs kommen, — es kann sie nur wollen, inwiefern sie in unsrer Macht
stehen. Es ist z. B. sehr wahr, und jeder Beter erfährt's, daß das Gebet, es sey nun
anbetende Betrachtung Gottes, oder Bitte oder Dank, unsre Sinnlichkeit kräftig
verstummen macht, und unser Herz mächtig zum Gefühl, und zur Liebe unsrer
Pflichten emporhebt. Aber, wie können wir den kalten, keines Enthusiasmus
fähigen Mann — und es ist sehr möglich, daß es deren gebe — verbinden, seine
Betrachtung bis zur Anbetung emporzuzwingen, und zu begeistern; wie können
wir ihn nöthigen, Ideen der Vernunft durch ihre Darstellung vermittelst der
Einbildungskraft zu beleben, wenn subjektive Ursachen ihn dieser Fähigkeit
beraubten, da dieselbe eine empirische Bestimmung ist; wie können wir ihn
nöthigen, irgend ein Bedürfniß so stark zu fühlen, so innig zu begehren, daß er
sich vergesse dasselbe einem übernatürlichen Wesen mitzutheilen, von dem er
kalt denkend erkennt, daß er's ohne ihn weiß, und daß er's ohne ihm geben wird,
wenn er's verdient und haben muß, und sein Bedürfniß keine Einbildung
ist? — Dergleichen Beförderungsmittel sind also nur darzustellen als das, was
sie sind, und nicht den durch das Moralgesetz unbedingt gebotnen Handlungen
gleich zu setzen; sie sind nicht schlechthin zu gebieten, sondern dem, den sein
Bedürfniß zu ihnen treibt, blos anzuempfehlen; sie sind weniger Befehl, als
Erlaubniß. Jede Offenbarung, die sie den Moralgesetzen gleichsetzt, ist sicher
nicht von Gott; denn es widerspricht dem Moralgesetze, irgend etwas in gleichen
Rang mit seinen Anforderungen zu setzen.
Welche Wirkungen aber auf unsre moralische Natur darf eine Offenbarung
von dergleichen Mitteln versprechen, blos natürliche, oder übernatürliche, d. i. solche, die nach den Gesetzen der Natur mit ihnen, als Wirkungen mit ihren
Ursachen, nicht nothwendig verbunden sind, sondern bei Gelegenheit des
Gebrauchs dieser Mittel, durch eine übernatürliche Ursache außer uns, gewirkt
werden? Laßt uns einen Augenblick das letztere annehmen, daß nemlich unser
Wille durch eine übernatürliche Ursache außer uns dem Moralgesetze gemäß
bestimmt werde. Nun aber ist keine Bestimmung, die nicht durch und mit
Freiheit geschieht, dem Moralgesetze gemäß, folglich widerspricht diese
Annahme sich selbst, und jede durch eine solche Bestimmung erfolgte Handlung
wäre nicht moralisch; könnte folglich weder das geringste Verdienst haben, noch
auf irgend eine Art eine Quelle von Achtung und Glückseligkeit für uns werden;
wir wären in diesem Falle Maschinen, und nicht moralische Wesen, und eine
dadurch hervorgebrachte Handlung wäre in der Reihe unsrer moralischen
schlechterdings Null. — Wenn man aber dies auch zugeben müßte, wie man es
denn muß, so könnte man noch weiter sagen: eine solche Bestimmung sollte, bei
Gelegenheit des Gebrauchs jener Mittel in uns hervorgebracht werden, nicht, um
unsre Moralität zu erhöhen, welches freilich nicht möglich wäre, sondern um
durch die in uns übernatürlich hervorgebrachte Wirkung eine Reihe in der
Sinnenwelt hervorzubringen, die für die Bestimmung anderer moralischen
Wesen, nach Gesetzen der Natur, Mittel würde, und wobei wir freilich bloße
Maschinen wären: daß aber Gott sich vielmehr unsrer, als andrer, dazu bediene,
hange von der Bedingung des Gebrauchs jenes Mittels ab. — Jetzt ununtersucht,
was denn das für einen Werth für uns haben könne, ob eben wir als Maschinen,
oder ob andere Maschinen zur Beförderung des Guten gebraucht würden; kann
auch in dieser Absicht keine Offenbarung allgemeingültige Verheißungen von
dieser Art geben, denn wenn jeder die Bedingung derselben erfüllte, jeder
dadurch eine fremde übernatürliche Kausalität in sich veranlaßte, so würden
dadurch nicht nur alle Gesetze der Natur außer uns, sondern auch alle Moralität
in uns aufgehoben. — Wir dürfen aber nicht schlechthin läugnen, daß nicht in
besondern Fällen dergleichen Wirkungen in dem Plane der Gottheit gewesen
seyn konnten, ohne das Princip der Offenbarung überhaupt zu läugnen; wir
dürfen eben so wenig läugnen, daß nicht einige dieser Wirkungen an
Bedingungen von Seiten der Werkzeuge könnten gebunden gewesen seyn, weil
wir das nicht wissen können; aber wenn in einer Offenbarung Erzählungen
davon, Vorschriften, und Verheißungen hierüber vorkommen, so gehören diese
zur äußern Form der Offenbarung, und nicht zum allgemeinen Inhalte derselben.
Bestimmung durch übernatürliche Ursachen außer uns hebt die Moralität auf;
jede Religion also, die unter irgend einer Bedingung dergleichen Bestimmungen
verspricht, widerspricht dem Moralgesetze, und ist folglich sicher nicht von
Gott.
Es bleibt also der Offenbarung von dergleichen Mitteln nichts übrig zu
versprechen, als natürliche Wirkungen. — So wie wir von Beförderungsmitteln
der Tugend reden, sind wir im Gebiete des Naturbegriffs. Das Mittel ist in der
sinnlichen Natur; das was dadurch bestimmt werden soll, ist die sinnliche Natur
in uns; unsre unedlen Neigungen sollen geschwächt und unterdrückt, unsre
edlern sollen gestärkt und erhöht werden; die moralische Bestimmung des
Willens soll dadurch nicht geschehen, sondern nur erleichtert werden. Alles also
muß nothwendig wie Ursache und Wirkung zusammenhängen, und dieser
Zusammenhang muß sich klar einsehen lassen. — Es wird aber hierdurch nicht
behauptet, daß die Offenbarung in Anspruch genommen werden könne, diesen
Zusammenhang zu zeigen. Der Zweck der Offenbarung ist praktisch, eine solche
Deduktion aber theoretisch, und kann demnach dem eignen Nachdenken eines
jeden überlassen werden. Jene kann sich begnügen, diese Mittel, blos als von
Gott anempfohlen, aufzustellen. Nur muß sich dieser Zusammenhang hinterher
zeigen lassen; denn Gott, der unsre sinnliche Natur kennt, kann ihr keine Mittel
der Besserung anpreisen, die den Gesetzen derselben nicht gemäß sind. Jede
Offenbarung also, welche Mittel zur Beförderung der Tugend vorschlägt, von
denen man nicht zeigen kann, wie sie natürlich dazu beitragen können, ist,
wenigstens inwiefern sie dies thut, nicht von Gott. — Wir dürfen hier die
Einschränkung hinzusetzen: denn wenn solche Mittel nur nicht zu Pflichten
gemacht werden; wenn nur nicht übernatürliche Wirkungen von ihnen
versprochen werden; so ist ihre Anempfehlung nicht der Moral widersprechend,
sie ist blos leer und unnütz[24].
§. 12.
Kriterien der Göttlichkeit einer Offenbarung in Absicht der
möglichen Darstellung dieses Inhalts.
Da die Offenbarung überhaupt schon ihrer Form nach, für das Bedürfniß der
Sinnlichkeit da ist, so ist es sehr wahrscheinlich, daß sie sich auch in ihrer
Darstellung zu derselben herablassen werde, wenn gezeigt werden sollte, daß die
Sinnlichkeit hierüber besondre Bedürfnisse habe. Doch ist diese Darstellung so
wenig das Wesentliche und Charakteristische einer Offenbarung, daß wir sogar,
wie oben gezeigt worden ist, a priori nicht einmal fordern können, daß sie einen
Inhalt habe, oder überhaupt irgend etwas mehr thue, als daß sie Gott für den Urheber des Moralgesetzes ankündige.
Die Sinnlichkeit überhaupt ist, wegen des Widerstrebens der Neigung, nur zu
bereit, die Erfüllung des Moralgesetzes für unmöglich zu halten, und das Gebot
nicht, als für sich gegeben, anzuerkennen. Nun giebt zwar die Offenbarung dies
Gesetz ausdrücklich an die Sinnlichkeit; aber doch redet in dem sinnlichen
Menschen noch immer die Stimme der Pflicht, durch das Schreien der Begierde
geschwächt, und durch die falschen Begriffe, die jene in Menge liefert,
gedämpft, nur leise, wenn sie über seine eigenen Handlungen sprechen
soll — wenn sie im eigentlichen Verstande gebietend ist. Aber auch der
rohsinnlichste Mensch hört sie, wenn von Beurtheilung einer Handlung die Rede
ist, bei welcher seine Neigung von keiner Seite mit in's Spiel gezogen wird. Und
lernt er sie nur dadurch in sich unterscheiden, wird sie nur dadurch aus ihrer
Unthätigkeit gezogen, und er mit ihr bekannter und vertrauter, so wird er endlich
doch anfangen, auch an sich zu hassen, was er an andern verabscheut, und sich
selbst so zu wünschen, wie er andere fordert. — Der Widersinn, alles um sich
her gerecht haben, und nur allein ungerecht seyn zu wollen, ist zu auffallend, als
daß irgend ein Mensch sich ihn gern gestehen wolle. Bringe man ihn dahin, daß,
im Falle er ungerecht ist, er sich ihn gestehen müsse! Wie kann dieser Zweck
erreicht werden? Durch Aufstellung moralischer Beispiele. Die Offenbarung
kann also ihre Moral in Erzählungen einkleiden, und sie entspricht dem
Bedürfniß des Menschen nur um so besser, wenn sie es thut. Sie kann ungerechte
Handlungen zur Verachtung, gerechte, besonders mit großen Aufopferungen und
Anstrengungen durchgesetzte, zur Bewunderung und Nachahmung aufstellen.
Über die Befugniß einer Offenbarung, ihre Sittenlehre so vorzutragen, kann
keine Frage entstehen: und daß die von ihr als mustermäßig aufgestellten
Handlungen rein moralisch, seyn müssen; daß sie nicht etwa zweideutige, oder
wohl gar offenbar schlechte Handlungen als gute rühmen, und Leute, die
dergleichen verrichtet haben, als Muster anpreisen dürfe, folgt aus dem Zwecke
der Offenbarung. Jede Offenbarung, die dieses thut, widerspricht dem
Moralgesetze, und dem Begriffe von Gott, und kann folglich nicht göttlichen
Ursprungs seyn.
Eine Offenbarung hat die Vernunftideen, Freiheit, Gott, Unsterblichkeit
darzustellen. — Daß der Mensch frei sey, lehrt jeden unmittelbar sein
Selbstbewußtseyn und er zweifelt um so weniger daran, je weniger er durch
Vernünfteln sein natürliches Gefühl verfälscht hat. Die Möglichkeit aller
Religion, und aller Offenbarung, setzt die Freiheit voraus. Die Darstellung dieser
Idee für die sinnlich bedingte Vernunft ist also kein Geschäft für eine Offenbarung: und mit Auflösung der dialektischen Scheingründe dagegen hat
keine Offenbarung es zu thun, als welche nicht vernünftelt, sondern gebietet, und
sich nicht an vernünftelnde, sondern sinnliche Subjekte richtet. — Aber dagegen
ist die Idee von Gott es desto mehr. Unter die Bedingungen der reinen
Sinnlichkeit, Zeit und Raum, Gott sich zu denken, wenn er sich ihn denken will,
ist jeder gedrungen, der Mensch ist. Wir mögen noch so sehr überzeugt seyn,
noch so scharf erweisen können, daß sie auf ihn nicht passen, so überrascht uns
doch dieser Fehler, indem wir ihn noch rügen. Wir wollen jetzt uns Gott als uns
gegenwärtig denken, und wir können nicht verhindern, ihn an den Ort
hinzudenken, wo wir sind: wir wollen jetzt Gott als den Vorherseher unsrer
künftigen Schicksale, unsrer freien Entschließungen denken, und wir denken ihn
als in der Zeit, in der er jetzt ist, blickend in eine Zeit, in der er noch nicht ist.
Solchen Vorstellungen muß die Darstellung einer Religion sich anpassen; denn
sie redet mit Menschen, und kann keine andre, als der Menschen Sprache
reden. — Aber die empirische Sinnlichkeit bedarf noch mehr. Der innere Sinn,
das empirische Selbstbewußtseyn steht unter der Bedingung, ein mannichfaltiges
nach und nach, und allmählich aufzunehmen, und zu einander hinzuzusetzen;
nichts aufnehmen zu können, was sich nicht von den vorherigen unterscheidet,
also nur Veränderungen bemerken zu können. Seine Welt ist eine unaufhörliche
Kette von Modifikationen. Unter dieser Bedingung will er sich auch das
Selbstbewußtseyn Gottes denken. — Er bedarf z. B. jetzt eines Zeugens der
Reinigkeit seiner Gesinnungen bei einer gewissen Entschließung. Gott hat
bemerkt, so denkt er sich's, was in meiner Seele vorging. — Er ist jetzt beschämt
über eine unmoralische Handlung: sein Gewissen erinnert ihn an die Heiligkeit
des Gesetzgebers. Er hat sie, er hat das ganze Verderben, das sich darinn zeigt,
entdeckt, denkt er. Aber er bemerkt auch die Reue, die ich jetzt darüber
empfinde, fährt er fort. — Er entschließt sich jetzt recht stark, hinführe
aufmerksam an seiner Heiligung zu arbeiten. Er fühlt, daß ihm die Kräfte dazu
fehlen. Er ringt mit sich, und zu schwach im Kampfe, siehe er sich nach fremder
Hülfe um, und betet zu Gott. Gott wird auf mein flehentliches, anhaltendes
Bitten sich entschließen mir beizustehen, denkt er; — und denkt sich in allen
diesen Fällen Gott als durch ihn modificirbar. — Er denkt sich in Gott Affekten,
und Leidenschaften, damit er Theil nehmen könne an den seinigen; — Mitleid,
Bedauren, Erbarmen, Liebe, Vergnügen, u. dergl. — Die höchste, oder tiefste
Stufe der Sinnlichkeit, die alles unter die empirischen Bedingungen des äussern
Sinns setzt, verlangt noch mehr. Sie will einen körperlichen Gott, der ihre
Handlungen im eigentlichen Verstande sieht, ihre Worte hört, mit dem sie reden
könne, wie ein Freund mit seinem Freunde. Ob eine Offenbarung sich zu diesen
Bedürfnissen herablassen könne, ist keine Frage: ob sie aber dürfe, und in wie weit sie dürfe, muß eine Kritik der Offenbarung beantworten.
Der Zweck aller dieser Belehrungen ist kein andrer, als Beförderung reiner
Moralität, und der versinnlichenden Darstellung derselben insbesondere
Beförderung reiner Moralität in dem sinnlichen Menschen. Insofern nur diese
Versinnlichung mit diesem Zwecke übereinkommt, kann die Offenbarung
göttlich seyn: wenn sie ihm aber widerspricht, ist sie gewiß nicht göttlich.
Die Versinnlichung des Begriffs von Gott kann den moralischen
Eigenschaften Gottes, und mithin aller Moralität auf zweierlei Art
widersprechen: nemlich theils unmittelbar, wenn Gott mit Leidenschaften
dargestellt wird, die geradezu gegen das Moralgesetz sind, wenn ihm z. B. Zorn
und Rache aus Eigenwillen, Vorliebe oder Vorhaß, welche sich auf etwas anders
als auf die Moralität der Objekte dieser Leidenschaften gründen, zugeschrieben
wird. Ein solcher Gott würde kein Muster unsrer Nachahmung, und kein Wesen
seyn, für welches wir Achtung haben könnten, sondern ein Gegenstand einer
ängstlichen zur Verzweiflung bringenden Furcht. Jedoch widerspricht dieses
schon der Form aller Offenbarung, welche einen heiligen Gott als Gesetzgeber
verlangt. Es würde aber dem moralischen Begriffe von Gott gar nicht
widersprechen, wenn ihm z. B. lebhafter Unwille über das unmoralische
Verhalten endlicher Wesen zugeschrieben würde; denn das ist blos sinnliche
Darstellung einer nothwendigen Wirkung der Heiligkeit Gottes, die wir, wie sie
an sich in Gott ist, gar nicht erkennen können; und wenn in einer Sprache, die zu
den feinern Modifikationen der Affekten keine bestimmten Worte hätte, dieser
Unwille auch Zorn genennt würde, so widerspricht auch dies, im Geiste der
Menschen, die diese Sprache redeten, verstanden, dem Begriffe von Gott nicht,
Mittelbar würde jede sinnliche Darstellung von Gott der Moralität
widersprechen, wenn sie als objektiv gültig, und nicht als bloße Herablassung zu
unserm subjektiven Bedürfniß vorgestellt würde. Denn alles, was vom Objekte,
an sich gilt, daraus kann ich Schlüsse ziehen, und das Objekt dadurch weiter
bestimmen. Leiten wir aber aus irgend einer sinnlichen Bedingung Gottes, als
objektiv gültig, Schlüsse ab, so verwickeln wir uns mit jedem Schlüsse tiefer in
Widersprüche gegen seine moralischen Eigenschaften. Sieht z. B. und hört Gott
wirklich, so muß er auch durch diese Sinne des Vergnügens theilhaftig seyn; so
ist es sehr möglich, daß wir ihm ein sinnliches Vergnügen machen können, daß
der Geruch der Brandopfer und Speisopfer, ihm wirklich gefallen kann[25], und
wir haben folglich Mittel ihm durch etwas anderes, als durch Moralität gefällig
zu werden. Können wir Gott wirklich durch unsre Empfindungen bestimmen,
ihn zum Mitleiden, zum Erbarmen, zur Freude bewegen, so ist er nicht der Unveränderliche, der Alleingenugsame, der Alleinselige, so ist er noch durch
etwas anderes, als durch das Moralgesetz bestimmbar; so können wir auch wol
hoffen, ihn durch Winseln und Zerknirschung zu bewegen, daß er anders mit uns
verfahre, als der Grad unsrer Moralität es verdient hätte. Alle diese sinnlichen
Darstellungen göttlicher Eigenschaften müssen also nicht als objektiv gültig
angekündigt werden; es muß nicht zweideutig gelassen werden, ob Gott an sich
so beschaffen sey, oder ob er uns nur zum Behuf unsers sinnlichen Bedürfnisses
erlauben wolle, ihn so zu denken. — Außer dieser Bedingung aber können wir
keiner Offenbarung a priori Gesetze vorschreiben, wie weit sie mit der
Versinnlichung des Begriffs von Gott gehen dürfe: sondern dies hängt gänzlich
von dem empirisch gegebnen Bedürfnisse des Zeitalters ab, für welches sie
zunächst bestimmt ist. Wenn z. B. irgend eine Offenbarung, um von einer Seite
allen Bedürfnissen der rohsten Sinnlichkeit Genüge zu thun, und von der andern
Seite dem Begriffe von Gott seine völlige Reinheit zu sichern, uns irgend ein
ganz sinnlich bedingtes Wesen, als einen Abdruck der moralischen
Eigenschaften Gottes, insofern sie Beziehungen auf Menschen haben, eine
verkörperte praktische Vernunft λογον gleichsam als einen Gott der Menschen,
darstellte: so wäre dies noch gar kein Grund, so einer Offenbarung überhaupt,
oder auch nur dieser Darstellung derselben den göttlichen Ursprung
abzusprechen; wenn nur dieses Wesen so vorgestellt wäre, daß es jener Absicht
entsprechen könnte, und wenn nur diese Stellvertretung nicht als objektiv gültig
behauptet, sondern blos als Herablassung zur Sinnlichkeit, die derselben
bedürfen könnte[26], vorgestellt, und, was daraus nothwendig folgt, jedem völlig
freigestellt würde, sich dieser Vorstellung zu bedienen, oder nicht, je nachdem er
es für sich moralisch nützlich fände. Nur eine solche Offenbarung also kann
göttlichen Ursprungs seyn, die einen anthropomorphosirten Gott, nicht als
objektiv, sondern blos für subjektiv gültig giebt.
Der Begriff der Unsterblichkeit der Seele gründet sich auf eine Abstraktion,
die die Sinnlichkeit, besonders der tiefste Grad der Sinnlichkeit, nicht macht.
Seiner Persönlichkeit ist jeder unmittelbar durch das Selbstbewußtseyn sicher;
das: Ich bin — bin selbstständiges Wesen, läßt er sich durch keine
Vernünfteleien rauben. Aber welche von diesen Bestimmungen dieses seines Ich
reine, oder empirische, welche für und durch den innern oder äußern Sinn, oder
welche durch die reine Vernunft gegeben, welche wesentlich, und welche nur
zufällig seyen, und nur von seiner gegenwärtigen Lage abhängen, sondert er
nicht ab, und ist nicht fähig es zu thun. Er wird vielleicht nie auf den Begriff
einer Seele, als eines reinen Geistes kommen; und giebt man ihm auch
denselben, so wird man ihm oft nichts als ein Wort geben, das für ihn ohne Bedeutung ist. Er kann also Fortdauer seines Ich sich nicht anders denken, als
unter der Gestalt der Fortdauer desselben mit allen seinen gegenwärtigen
Bestimmungen. Wenn eine Offenbarung sich zu dieser Schwachheit herablassen
will, — und sie wird es fast müssen, um verständlich zu werden, — so wird sie
ihm jene Idee in die Gestalt kleiden, in der er allein fähig ist, sie zu denken, in
die, der Fortdauer alles dessen, was er gegenwärtig zu seinem Ich rechnet; und,
da er den einstigen Untergang eines Theils desselben offenbar vorhersieht, der
Wiederauferstehung[27]; und die Hervorbringung der völligen Kongruenz
zwischen Moralität und Glückseligkeit in das Bild eines allgemeinen Verhörs
und Gerichtstages, und einer Austheilung von Strafen und
Belohnungen. — Aber sie darf diese Bilder nicht als objektive Wahrheiten
aufstellen. — Nur eine solche Offenbarung also kann göttlich seyn, welche eine
versinnlichte Darstellung unsrer Unsterblichkeit, und des moralischen Gerichts
Gottes über endliche Wesen, nicht als objektiv, sondern nur als subjektiv
(nemlich nicht für Menschen überhaupt, sondern nur für diejenigen sinnlichen
Menschen, die einer solchen Darstellung bedürfen) gültig giebt. Thut sie das
erstere, so ist ihr zwar darum noch nicht die Möglichkeit eines göttlichen
Ursprungs überhaupt abzusprechen, denn eine solche Behauptung widerspricht
der Moral nicht, sie ist blos nicht von ihren Principien abzuleiten; aber sie ist,
wenigstens in Rücksicht dieser Behauptung, nicht göttlich.
Ob eine Offenbarung ihren versinnlichenden Vorstellungen reiner
Vernunftideen objektive, oder blos subjektive Gültigkeit beilege, ist, wenn sie es
auch nicht ausdrücklich erinnert, welches jedoch zur Vermeidung alles
möglichen Misverständnisses zu wünschen ist, daraus zu ersehen, ob sie auf
dieselben Schlüsse bauet oder, nicht. Thut sie das erstere, so ist offenbar, daß sie
ihnen objektive Gültigkeit beilegt.
Da endlich die empirische Sinnlichkeit sich, ihren besondern Modifikationen
nach, bei verschiedenen Völkern, und in verschiedenen Zeitaltern verändert, und
unter der Zucht einer guten Offenbarung sich immer mehr verringern soll; so ist
es Kriterium, zwar nicht der Göttlichkeit einer Offenbarung, aber doch ihrer
möglichen Bestimmung für viele Völker, und Zeiten, wenn die Körper, in die sie
den Geist kleidet, nicht zu fest, und zu haltbar, sondern von einem leichten
Umrisse, und dem Geiste verschiedener Völker und Zeiten ohne Mühe
anzupassen sind. — Eben dies gilt von den Aufmunterungs- und
Beförderungsmitteln zur Moralität, die eine Offenbarung empfiehlt. Unter der
Leitung einer weisen Offenbarung, die in weisen Händen ist, sollten die erstem
und letztern immer mehr von ihrer Beimischung grober Sinnlichkeit ablegen,
weil sie immer entbehrlicher werden sollte.
§. 13.
Systematische Ordnung dieser Kriterien.
Die jetzt aufgestellten Kriterien sind Bedingungen der Möglichkeit unsern
Begriff a priori von einer Offenbarung auf eine in der Sinnenwelt gegebne
Erscheinung anzuwenden, und zu urtheilen, sie sey eine Offenbarung; nemlich
nicht Bedingungen der Anwendung des Begriffs überhaupt, denn davon werden
wir erst im folgenden §. reden, sondern seiner Anwendung auf die bestimmte
gegebne Erfahrung. Um sicher zu seyn, daß wir diese Bedingungen alle
erschöpft haben, und daß es außer den angeführten keine mehr gebe, (denn wenn
wir etwa im Gegentheile welche aufgestellt hätten, die keine sind, so müßte sich
das sogleich daraus ergeben haben, daß wir sie aus dem Offenbarungsbegriffe
nicht hätten ableiten können,) müssen wir uns nach einem Leitfaden zur
Entdeckung aller Bestimmungen dieses Begriffs umsehen; und ein solcher ist bei
allen möglichen Begriffen die Tafel der Kategorien.
Der Begriff einer Offenbarung ist nemlich ein Begriff von einer Erscheinung
in der Sinnenwelt, welche der Qualität nach unmittelbar durch göttliche
Kausalität bewirkt seyn soll. Es ist mithin Kriterium einer diesem Begriffe
entsprechenden Erscheinung, daß sie durch keine Mittel gewirkt sey, die dem
Begriffe einer göttlichen Kausalität widersprechen; und dieses sind, da wir von
Gott nur einen moralischen Begriff haben, alle unmoralische. Diese Erscheinung
soll der subjektiven Quantität nach, (denn die objektive giebt kein eigentliches
Kriterium ab, sondern auf sie gründet sich blos die Erinnerung, daß mehrere
Offenbarungen zu gleicher Zeit bei entfernten Völkern nicht unmöglich sind,)
für alle sinnliche Menschen gelten, die derselben bedürfen. Es ist mithin
Bedingung jeder in concreto gegebnen Offenbarung, daß Menschen mit einem
dergleichen Bedürfniß wirklich nachzuweisen seyen. — Dies sind die Kriterien
einer Offenbarung ihrer äußern Form nach, welche sich aus den mathematischen
Bestimmungen ihres Begriffs ergeben, was denn der Natur der Sache nach so
seyn mußte.
Diese Erscheinung wird in ihrem Begriffe der Relation nach auf einen Zweck
bezogen, nemlich den, reine Moralität zu befördern: eine in concreto gegebne
Offenbarung muß folglich diesen Zweck erweislich beabsichtigen, — nicht eben
nothwendig erreichen, welches schon dem Begriffe moralischer, d. i. freier
Wesen, in welchen allein sich Moralität hervorbringen läßt, widersprechen
würde. Dieses Zwecks Beförderung aber ist in sinnlichen Menschen nicht
anders, als durch Ankündigung Gottes, als moralischen Gesetzgebers, möglich;
und der Gehorsam gegen diesen Gesetzgeber ist nur dann moralisch, wenn er
sich auf die Vorstellung seiner Heiligkeit gründet. Diese Ankündigung sowohl,
als die Reinigkeit des aufgestellten Motivs des geforderten Gehorsams ist mithin
Kriterium jeder Offenbarung.
In Absicht der Modalität endlich würde eine Offenbarung in ihrem Begriffe
blos als möglich angenommen, woraus, da es zu dem Begriffe an sich nichts
hinzuthut, sondern nur das Verhältniß seines Gegenstandes zu unserm Verstande
ausdrückt, keine Bedingung der Anwendung dieses Begriffs auf eine in concreto
gegebne Erscheinung, d. i. kein Kriterium einer Offenbarung sich ergeben kann.
Was aber daraus auf die Möglichkeit ihn überhaupt anzuwenden folge, das
werden wir im folgenden §. sehen.
Dies sind nun die Kriterien einer Offenbarung ihrer Form nach, und, da das
Wesen der Offenbarung eben in der besondern Form einer schon a priori
vorhandenen Materie besteht, die einzigen ihr wesentlichen: und es sind außer
den aufgestellten keine mehr möglich, weil in ihrem Begriffe keine Bestimmungen mehr sind.
Die Materie einer Offenbarung ist a priori durch die reine praktische
Vernunft da, und steht an sich unter eben der Kritik, unter welcher letztere selbst
steht: mithin ist, sofern sie als Materie einer Offenbarung betrachtet wird,
sowohl dem Inhalte als der Darstellung nach, welche jenen modificirt, ihr
einziges Kriterium, daß sie mit der Aussage der praktischen Vernunft völlig
übereinstimme; der Qualität nach, daß sie eben das aussage; der Quantität nach,
daß sie nicht mehr aussagen zu wollen vorgebe, (denn daß weniger in ihr
ausgesagt werde, ist unmöglich, da sie ein Princip aufzustellen hat, in welchem
alles, was Inhalt einer Religion werden kann, wenn auch vielleicht unentwickelt,
enthalten seyn muß;) der Relation nach, als abzuleitend und untergeordnet unter
das einzige Moralprincip, und der Modalität nach, nicht als objektiv, sondern
blos als subjektiv, allgemeingültig. — Nach dem jetztgesagten würde sich leicht
eine Tafel aller Kriterien jeder möglichen Offenbarung nach der Ordnung der
Kategorien entwerfen lassen.
§. 14.
Von der Möglichkeit, eine gegebne Erscheinung für göttliche
Offenbarung aufzunehmen.
Bis jetzt ist eigentlich weiter nichts ausgemacht worden, als die völlige
Gedenkbarkeit einer Offenbarung überhaupt, d. i. daß der Begriff einer
dergleichen Offenbarung sich nicht selbst widerspreche; und da in demselben
eine Erscheinung in der Sinnenwelt postulirt wird, haben die Bedingungen
festgesetzt werden müssen, unter denen dieser Begriff auf eine Erscheinung
anwendbar ist. Diese Bedingungen waren die durch eine Analysis gefundenen
Bestimmungen des anzuwendenden Begriffs.
Was aber noch nicht geschehen ist, ja wozu noch gar keine Anstalten
gemacht worden sind, ist das, diesem Begriffe eine Realität außer uns
zuzusichern, welches doch, der Natur dieses Begriffs nach, geschehen
müßte. — Wenn nemlich ein Begriff a priori, als anwendbar in der Sinnenwelt,
gegeben ist, (wie etwa der der Kausalität,) so sichert schon der Erweis, daß er
gegeben ist, ihm seine objektive Gültigkeit; wenn er aber a priori auch nur
gemacht ist, wie etwa der eines Dreiecks, oder auch der eines Pegasus, so
versichert unmittelbar die Konstruktion desselben im Raume ihm diese Realität,
und das Urtheil: das ist ein Dreieck, oder, das ist ein Pegasus, heißt weiter nichts, als: das ist die Darstellung eines Begriffs, den ich mir gemacht habe. Es wird in
einem solchen Urtheile vorausgesetzt, daß zur Realität des Begriffs weiter nichts
gehöre, als der Begriff selbst; und daß er allein als zureichender Grund des ihm
korrespondirenden anzusehen sey. In dem a priori gemachten Begriffe der
Offenbarung aber wird zur Realität desselben allerdings noch etwas ganz
anderes vorausgesetzt, als unser Begriff von ihr, nemlich, ein Begriff in Gott, der
dem unsrigen ähnlich sey. Das kategorische Urtheil: das ist eine Offenbarung,
heißt nicht etwa blos: diese Erscheinung in der Sinnenwelt ist Darstellung eines
meiner Begriffe, sondern: sie ist Darstellung eines göttlichen Begriffs, gemäß
einem meiner Begriffe. Um ein solches kategorisches Urtheil zu berechtigen,
d. i. um dem Offenbarungsbegriffe eine Realität außer uns zuzusichern, müßte
erwiesen werden können, daß ein Begriff von derselben in Gott vorhanden,
gewesen sey, und daß eine gewisse Erscheinung beabsichtigte Darstellung
desselben sey.
Ein solcher Beweis könnte entweder a priori geführt werden, nemlich so,
daß aus dem Begriffe von Gott die Nothwendigkeit gezeigt werde daß er diesen
Begriff nicht nur habe, sondern auch eine Darstellung desselben habe bewirken
wollen; etwa so, wie wir aus der Anforderung des Moralgesetzes an Gott,
endlichen Wesen die Ewigkeit zu geben, damit sie dem ewiggültigen Gebote
desselben Genüge leisten können, nothwendig schließen müssen, daß der Begriff
der unendlichen Dauer endlicher moralischer Wesen nicht nur als Begriff in Gott
sey, sondern daß er ihn auch außer sich realisiren müsse. So ein Beweis, der, wie
ohne alle Erinnerung sich versteht, freilich nur subjektiv, aber dennoch
allgemeingültig seyn würde, würde sehr viel und mehr noch beweisen, als wir
wollten, indem er ganz unabhängig von aller Erfahrung in der Sinnenwelt uns
berechtigte, die absolute Existenz einer Offenbarung anzunehmen, es möchte
eine dem Begriffe desselben entsprechende Erscheinung in der Sinnenwelt
gegeben seyn oder nicht. Daß ein solcher Beweis aber unmöglich sey, haben wir
schon oben gesehen. Wir haben nemlich von Gott nur einen moralischen, durch
die reine praktische Vernunft gegebnen Begriff. Fände in demselben sich ein
Datum, das uns berechtigte, Gott den Begriff der Offenbarung zuzuschreiben, so
wäre dieses Datum zugleich dasjenige, was den Offenbarungsbegriff selbst gäbe,
und zwar a priori gäbe. Nach einem solchen Datum der reinen Vernunft aber
haben wir uns oben vergeblich umgesehen, und daher von diesem Begriffe
eingestanden, daß er ein blos gemachter sey.
Oder dieser Beweis könnte a posteriori geführt werden, nämlich so daß man
aus den Bestimmungen der in der Natur gegebnen Erscheinung darthue, sie können nicht anders, als unmittelbar durch göttliche Kausalität, und durch diese
wieder nicht anders, als nach dem Begriffe der Offenbarung gewirkt seyn. Da ein
solcher Beweis die Kräfte des menschlichen Geistes unendlich übersteige,
bedürfte eigentlich nicht dargethan zu werden, da man nur die Erfordernisse
eines solchen Beweises nennen darf, um ihn von Übernehmung desselben
zurückzuschrecken; doch ist oben auch das zum Überflusse geschehen.
Man könnte aber etwa noch, nachdem man auf die Hoffnung eines strengen
Beweises Verzicht gethan, glauben, der nicht erweisbare Satz werde sich
wenigstens wahrscheinlich machen lassen. Wahrscheinlichkeit nemlich entsteht,
wenn man in die Reihe von Gründen kommt, welche uns auf den zureichenden
Grund für einen gewissen Satz führen müßte, doch ohne diesen zureichenden
Grund selbst, oder auch den, der sein zureichender ist, u. s. w. als gegeben
aufzeigen zu können, und je näher man diesem zureichenden Grunde ist, desto
höher ist der Grad der Wahrscheinlichkeit. Diesen zureichenden Grund konnte
man nun entweder a priori, (durch's Herabsteigen von den Ursachen zu den
Wirkungen) oder a posteriori (durch's Heraufsteigen von den Wirkungen zu den
Ursachen) aufsuchen wollen. Im ersten Falle müßte man etwa eine Eigenschaft
in Gott aufzeigen, welche ihn, wenn etwa noch ein Bestimmungsgrund, der sich
nicht aufzeigen ließe, dazu käme, bewegen müßte, den Begriff einer
Offenbarung nicht etwa überhaupt — denn eine solche Eigenschaft in Gott
fanden wir oben §. 7. allerdings an seiner Bestimmung durch's Sittengesetz,
Moralität außer sich durch jedes mögliche Mittel zu verbreiten — sondern unter
den empirisch gegebnen Bestimmungen dieser besondern Offenbarung zu
realisiren; so wie man etwa von der Weisheit Gottes, nach der Analogie ihrer
Wirkungsart hienieden (also durch Verbindung dieses Begriffs a priori mit einer
Erfahrung) vermuthen, aber nicht beweisen kann, (weil Gründe dagegen seyn
möchten, die wir nicht wissen) daß endliche Wesen mit Körpern, aber immer
sich verfeinernden Körpern fortdauern werden. Abgerechnet, daß unser Geist so
eingerichtet ist daß Wahrscheinlichkeitsgründe a priori nicht das geringste
Fürwahrhalten in ihm begründen können; so wird man auch eine solche
Bestimmung in Gott nie auffinden. Oder im zweiten Falle müßte man alle
Möglichkeiten, daß eine gewisse Begebenheit anders als durch göttliche
Kausalität bewirkt seyn könnte, bis etwa auf eine, oder zwei, u. s. f. wegräumen.
In diese Reihe der Gründe, eine göttliche Kausalität für gewisse Erscheinungen
in der Sinnenwelt anzunehmen, kommen wir denn nun allerdings. Denn es ist,
theoretisch betrachtet, allerdings der erste Grund für den Ursprung einer
gewissen Begebenheit durch unmittelbare Wirkung Gottes, wenn wir ihre
Entstehung aus natürlichen Ursachen nicht zu erklären wissen. Aber dieses ist nur das erste Glied einer Reihe, deren Ausdehnung wir gar nicht wissen, und
welche schon an sich aller Wahrscheinlichkeit nach uns ungedenkbar ist, und es
verschwindet folglich in Nichts vor der unendlichen Menge der möglichen
übrigen. Wir können mithin für die Befugniß eines kategorischen Urtheils, daß
etwas eine Offenbarung sey, auch nicht einmal Wahrscheinlichkeitsgründe
anführen.
Es dürfte etwa jemand noch einen Augenblick glauben, daß diese
Wahrscheinlichkeit durch die gefundne Übereinstimmung einer angeblichen
Offenbarung mit den Kriterien derselben begründet werde; daher, und
zuförderst: wenn eine angebliche Offenbarung vorhanden wäre, an der wir alle
Kriterien der Wahrheit gefunden hätten, — welches Urtheil über dieselbe würde
dies berechtigen? Alle diese Kriterien sind die moralischen Bedingungen, unter
denen allein, und außer welchen nicht, eine solche Erscheinung von Gott, dem
Begriffe einer Offenbarung gemäß, bewirkt seyn könnte; aber gar nicht
umgekehrt, — die Bedingungen einer Wirkung, die blos durch Gott diesem
Begriffe gemäß bewirkt seyn könnte. Wären sie das letztere, so berechtigten sie
durch Ausschließung der Kausalität aller übrigen Wesen zu dem Urtheile: das ist
Offenbarung; da sie aber das nicht, sondern nur das erstere sind, so berechtigen
sie blos zu dem Urtheile: das kann Offenbarung seyn, d. h. wenn vorausgesetzt
wird, daß in Gott der Begriff einer Offenbarung vorhanden gewesen sey, und daß
er ihn habe darstellen wollen, so ist in der gegebnen Erscheinung nichts, was der
möglichen Annahme, sie sey eine dergleichen Darstellung, widersprechen
könnte. Es wird also durch eine solche Prüfung nach den Kriterien blos
problematisch, daß irgend etwas eine Offenbarung seyn könne; dieses
problematische Urtheil aber ist nun auch völlig sicher.
Es wird nemlich in demselben eigentlich zweierlei ausgesagt; zuerst: es ist
überhaupt möglich, daß Gott den Begriff einer Offenbarung gehabt habe, und
daß er ihn habe darstellen wollen — und dies ist schon unmittelbar aus der
Vernunftmäßigkeit des Offenbarungsbegriffs, in welchem diese Möglichkeit
angenommen wird, klar; und dann: es ist möglich, daß diese bestimmte
angebliche Offenbarung eine Darstellung desselben sey. Das letztere Urtheil
kann nun, und muß der Billigkeit gemäß, vor aller Prüfung vorher von jeder als
Offenbarung angekündigten Erscheinung gefällt werden; in dem Sinne nemlich:
es sey möglich, daß sie die Kriterien einer Offenbarung an sich haben könne.
Hier nemlich (vor der Prüfung vorher) ist das problematische Urtheil aus zweien
problematischen zusammengesetzt. Wenn aber diese Prüfung vollendet, und die
angekündigte Offenbarung in derselben bewährt gefunden ist, so ist das erstere nicht mehr problematisch, sondern völlig sicher; die Erscheinung hat alle
Kriterien einer Offenbarung au sich: man kann daher nun mit völliger Sicherheit,
ohne noch ein anderweitiges Datum zu erwarten, oder irgend woher einen
Einspruch zu befürchten, urtheilen, sie könne eine seyn. Aus der Prüfung nach
den Kriterien ergiebt sich also das, was sich aus ihnen ergeben kann, nicht blos
als wahrscheinlich, sondern als gewiß, ob sie nemlich göttlichen Ursprungs seyn
könne; ob sie es aber wirklich sey, — darüber ergiebt sich aus ihr gar nichts,
denn davon ist bei ihrer Übernehmung gar nicht die Frage gewesen.
Nach Vollendung dieser Prüfung kommt nun in Absicht auf ein kategorisches
Urtheil das Gemüth, oder sollte es wenigstens vernünftiger Weise, in ein völliges
Gleichgewicht zwischen dem Für und dem Wider; noch auf keine Seite geneigt,
aber bereit, bei dem ersten kleinsten Momente sich auf die eine oder die andre
hinzuneigen. Für ein verneinendes Urtheil ist kein der Vernunft nicht
widersprechendes Moment denkbar; weder ein strenger, noch ein zur
wahrscheinlichen Vermuthung hinreichender Beweis; denn der verneinende ist
eben so und aus eben den Gründen unmöglich als der bejahende; noch eine
Bestimmung des Begehrungsvermögens durchs praktische Gesetz, weil die
Annehmung einer alle Kriterien der Göttlichkeit an sich habenden. Offenbarung
diesem Gesetze in nichts widerspricht. (Es läßt sich zwar allerdings eine
Bestimmung des untern Begehrungsvermögens durch die Neigung denken,
welche uns gegen die Anerkennung einer Offenbarung einnehmen könnte, und
man kann, ohne sich der Lieblosigkeit schuldig zu machen, wol annehmen, daß
eine solche Bestimmung bei manchem der Grund sey, warum er keine
Offenbarung annehmen wolle; aber eine solche Neigung widerspricht offenbar
der praktischen Vernunft.) Es muß sich also, ein Moment für das bejahende
Urtheil auffinden lassen, oder wir müssen in dieser Unentschiedenheit immer
bleiben. Da auch dieses Moment weder ein strenges, noch ein zur
wahrscheinlichen Vermuthung hinreichender Beweis seyn kann, so muß es eine
Bestimmung des Begehrungsvermögens seyn.
Schon ehemals sind wir mit dem Begriffe von Gott in diesem Falle gewesen.
Unsere bei allem Bedingten Totalität der Bedingungen suchende Vernunft führte
uns in der Ontologie auf den Begriff des allerrealsten Wesens, in der Cosmologie
auf eine erste Ursache, in der Teleologie auf ein verständiges Wesen, von dessen
Begriffen wir die in der Welt für unsre Reflexion allenthalben nothwendig
anzunehmende Zweckverbindung ableiten könnten; es zeigte sich
schlechterdings keine Ursache, warum diesem Begriffe nicht etwas außer uns
korrespondiren sollte, aber dennoch konnte unsre theoretische Vernunft ihm diese Realität durch nichts zusichern. Durch das Gesetz der praktischen Vernunft
aber wurde uns zum Zwecke unsrer Willensform ein Endzweck aufgestellt,
dessen Möglichkeit für uns nur unter der Voraussetzung der Realität jenes
Begriffs denkbar war; und da wir diesen Endzweck schlechterdings wollen,
mithin auch theoretisch seine Möglichkeit annehmen mußten, so mußten wir
auch zugleich die Bedingungen desselben, die Existenz Gottes, und die
unendliche Dauer aller moralischen Wesen annehmen. Hier wurde also ein
Begriff, dessen Gültigkeit vorher schlechterdings problematisch war, nicht durch
theoretische Beweisgründe, sondern um einer Bestimmung des
Begehrungsvermögens willen realisirt. — In Absicht der Aufgabe sind wir hier
ganz in dem gleichen Falle. Es ist nemlich ein Begriff in unserm Gemüthe
vorhanden, der blos als solcher vollkommen denkbar ist, und nachdem eine alle
Kriterien einer Offenbarung an sich habende Erscheinung in der Sinnenwelt
gegeben ist, so ist schlechterdings nichts mehr möglich, was der Annahme seiner
Gültigkeit widersprechen könnte; es läßt sich aber auch kein theoretischer
Beweisgrund aufzeigen, der uns berechtigen könnte, diese Gültigkeit
anzunehmen. Dieselbe ist also völlig problematisch. Daß man aber bei
Auflösung dieser Aufgabe mit der der obigen nicht völlig gleichen Schritt halten
könne, fällt bald in die Augen. Der Begriff von Gott nemlich war a priori durch
unsre Vernunft gegeben, war als solcher uns schlechterdings nothwendig, und
wir konnten mithin die Aufgabe unsrer Vernunft, über seine Gültigkeit außer uns
etwas zu entscheiden, nicht so nach Belieben ablehnen; für den einer
Offenbarung aber haben wir a priori kein dergleichen Datum anzuführen, und es
wäre mithin recht wohl möglich, diesen Begriff entweder überhaupt nicht zu
haben, oder die Frage über seine Gültigkeit außer uns als völlig unnütz von der
Hand zu weisen. Was hieraus, daß er a priori nicht gegeben ist, schon
unmittelbar folgt, daß nemlich auch keine a priori geschehne
Willensbestimmung sich werde aufzeigen lassen, die uns bestimme seine
Realität anzunehmen, weil ja dann diese Willensbestimmung das vermißte
Datum a priori seyn würde, wird völlig klar, wenn man sich erinnert, daß, um
sich den uns a priori aufgestellten Endzweck als möglich zu denken, nichts
weiter erfordert wird, als die Existenz Gottes, und die Fortdauer endlicher
moralischer Wesen anzunehmen, um welche Sätze, ihrer Materie nach, es im
Begriffe einer Offenbarung gar nicht zu thun ist, der sie vielmehr zum Behuf
seiner eignen Möglichkeit schon als angenommen voraussetzt; es ist vielmehr
blos um die Annehmung einer gewissen Form der Bestätigung dieser Sätze zu
thun. Aus der Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das
Moralgesetz läßt mithin kein Moment, die Gültigkeit des Offenbarungsbegriffs
anzunehmen, sich ableiten. Vielleicht aber aus einer durch das obere dem Moralgesetze gemäß geschehne Bestimmung des untern? — Das Moralgesetz
nemlich gebietet schlechthin, ohne Rücksicht auf die Möglichkeit oder
Unmöglichkeit, überhaupt, oder in einzelnen Fällen eine Kausalität in der
Sinnenwelt zu haben; und durch die dadurch geschehne Bestimmung des obern
Begehrungsvermögens, das Gute schlechthin zu wollen, wird das untere auch
durch Naturgesetze bestimmbare bestimmt, die Mittel zu wollen, dasselbe
wenigstens in sich (in seiner sinnlichen Natur) hervorzubringen. Das obere
Begehrungsvermögen will schlechthin den Zweck, das untere will die Mittel
dazu. Nun ist es, laut der §. 8. geschehnen Entwickelung der formalen Funktion
der Offenbarung, welche zugleich die einzige ihr wesentliche ist, ein Mittel für
sinnlich Menschen, im Kampfe der Neigung gegen die Pflicht, der letztern die
Oberhand über die erstere zu verschaffen, wenn sie sich die Gesetzgebung des
Heiligsten unter sinnlichen Bedingungen vorstellen dürfen. Diese Vorstellung ist
denn die einer Offenbarung. Das untere Begehrungsvermögen muß mithin unter
obigen Bedingungen die Realität des Begriffs der Offenbarung nothwendig
wollen, und, da gar kein vernünftiger Grund dagegen ist, so bestimmt dasselbe
das Gemüth, ihn als wirklich realisirt anzunehmen, d. h. als bewiesen
anzunehmen, eine gewisse Erscheinung sey wirklich durch göttliche Kausalität
bewirkte absichtliche Darstellung dieses Begriffs, und sie dieser Annahme
gemäß zu brauchen.
Eine Bestimmung durchs untere Begehrungsvermögen die Realität einer
Vorstellung zu wollen, deren Gegenstand man nicht selbst hervorbringen kann,
ist, sie sey auch bewirkt durch was sie wolle, ein Wunsch; mithin liegt der
Aufnahme einer gewissen Erscheinung als göttlicher Offenbarung, nichts mehr
als ein Wunsch zum Grunde. Da nun ein solches Verfahren, etwas zu glauben,
weil das Herz es wünscht, nicht wenig, und nicht mit Unrecht, verschrieen ist, so
müssen wir noch einige Worte, wenn auch nicht zur Deduktion der
Rechtmäßigkeit, doch zur Ablehnung aller Einsprüche gegen dieses Verfahren
im gegenwärtigen Falle hinzusetzen.
Wenn ein bloßer Wunsch uns berechtigen soll, die Realität seines Objekts
anzunehmen, so muß derselbe sich auf die Bestimmung des obern
Begehrungsvermögens durchs Moralgesetz gründen, und durch dieselbe
entstanden seyn; die Annahme der Wirklichkeit seines Objekts muß uns die
Ausübung unsrer Pflichten, und zwar nicht etwa blos dieser oder jener, sondern
des pflichtmäßigen Verhaltens überhaupt erleichtern, und von der Annahme des
Gegentheils muß sich zeigen lassen, daß sie dieses pflichtmäßige Verhalten in
den wünschenden Subjekten erschweren würde; und dieses darum, weil wir nur bei einem Wunsche dieser Art einen Grund anführen können, warum wir über
die Wirklichkeit seines Objekts überhaupt etwas annehmen, und die Frage über
dieselbe nicht gänzlich abweisen wollen. Daß beim Wunsche einer Offenbarung
dieses der Fall sey, ist schon oben zur Genüge gezeigt.
Mit diesem Kriterio der Annehmbarkeit eines gewünschten blos um des
Wunsches willen, muß sich nun auch das zweite vereinigen, nemlich die völlige
Sicherheit, daß wir nie eines Irrthums bei dieser Annahme werden überfuhrt
werden können, in welchem Falle die Sache für uns völlig wahr, es für uns eben
so gut ist, als ob dabei gar kein Irrthum möglich wäre. Dies findet nun bei der
Annahme einer alle Kriterien der Göttlichkeit an sich habenden Offenbarung,
d. i. bei der Annahme, daß eine gewisse Erscheinung durch unmittelbare
göttliche Kausalität dem Begriffe einer Offenbarung gemäß bewirkt sey, der
höchsten Strenge nach statt. Der Irrthum dieser Annahme kann uns, und wenn
wir Ewigkeiten hindurch an Einsichten zunehmen, nie aus Gründen einleuchten,
oder dargethan werden; denn dann müßte, da vor der theoretischen Vernunft
Richterstuhl diese Annahme schlechterdings nicht gehört, gezeigt werden
können, daß sie der praktischen Vernunft, nemlich dem durch dieselbe gegebnen
Begriffe von Gott widerspräche, welcher Widerspruch aber, da das Moralgesetz
für alle vernünftige Wesen auf jeder Stufe ihrer Existenz das gleiche ist, schon
jetzt erhellen müßte. Eben so wenig kann ein solcher Irrthum, wie es bei andern
menschlichen Wünschen, die meist auf die Zukunft gehen, so oft der Fall ist,
durch eine nachmalige Erfahrung dargethan werden; denn wie sollte die
Erfahrung wol beschaffen seyn, die uns belehren könnte, eine einem möglichen
Begriffe in Gott völlig gemäße Wirkung sey nicht durch die Kausalität dieses
Begriffs bewirkt? welches eine offenbare Unmöglichkeit ist: oder auch nur die,
welche wir, im Falle daß sie es sey, machen müßten, und aus deren Abwesenheit
wir schließen könnten, sie sey es nicht? — Die Untersuchung ist bis zu einem
Punkte getrieben, von welchem aus sie für uns nicht weiter gehen kann: bis zur
Einsicht in die völlige Möglichkeit einer Offenbarung sowohl überhaupt, als
insbesondre durch eine bestimmt gegebne Erscheinung; sie ist für uns (alle
endliche Wesen) völlig geschlossen; wir sehen am Endpunkte dieser
Untersuchung mit völliger Sicherheit, daß über die Wirklichkeit einer
Offenbarung schlechterdings kein Beweis weder für sie, noch wider sie statt
finde, noch je statt finden werde, und daß, wie es mit der Sache an sich sey, nie
irgend ein Wesen wissen werde, als Gott allein. — Wollte man etwa noch zuletzt
als den einzigen Weg, wie wir hierüber belehrt werden könnten, annehmen, Gott
selbst könne es uns mittheilen, so wäre dies eine neue Offenbarung, über deren
objektive Realität die vorige Unwissenheit entstehen würde, und bei der wir wieder da seyn würden wo wir vorher waren. — Da es aus allem gesagten völlig
sicher ist, daß über diesen Punkt keine Überführung des Irrthums, d. i. daß für
uns überhaupt kein Irrthum darüber möglich sey, eine Bestimmung des
Begehrungsvermögens aber uns treibt, uns für das bejahende Urtheil zu erklären,
so können wir mit völliger Sicherheit dieser Bestimmung nachgeben[28].
Diese Annahme einer Offenbarung ist nun, da sie auf eine Bestimmung des
Begehrungsvermögens rechtmäßig sich gründet ein Glaube, den wir zum
Unterschiede vom reinen Vernunftglauben an Gott und Unsterblichkeit, der sich
auf etwas materielles bezieht, den formalen, empirisch bedingten, Glauben
nennen wollen. Der Unterschied beider, und alles, was wir über den letztern
noch zu sagen haben, wird aus einer Vergleichung der Bestimmung des Gemüths
bei einem oder dem ändern nach Ordnung der Kategorientitel sich ergeben.
Der Qualität nach nemlich ist der Glaube im ersten so wie im zweiten Falle
eine freie durch keine Gründe erzwungne Annahme der Realität eines Begriffs,
dem diese Realität durch keine Gründe zugesichert werden kann, im ersten Falle
eines gegebnen, im zweiten eines gemachten, im ersten um einer negativen
Bestimmung des untern Begehrungsvermögens (§. 2.) durch das obere, im
zweiten um einer positiven Bestimmung desselben willen vermittelst jener
negativen. Dies sind Verschiedenheiten, welche schon angezeigt, und deren
Folgen schon entwickelt worden. Aber es zeigt sich hier noch eine neue. Im
reinen Vernunftglauben nemlich wird blos angenommen, daß einem Begriffe,
dem von Gott, überhaupt ein Gegenstand außer uns korrespondire, (denn der
Glaube an Unsterblichkeit läßt sich als von der Existenz Gottes blos abgeleitet
betrachten, und wir haben mithin hier keine besondre Rücksicht auf ihn zu
nehmen): im Offenbarungsglauben aber nicht blos das, sondern auch, daß ein
gewisses gegebnes ein diesem Begriffe korrespondirendes sey. Im letztern also
scheint das Gemüth einen Schritt weiter zu gehen, und eine kühnere Anmaaßung
zu machen, die eine größere Berechtigung für sich anzuführen haben sollte. Aber
das hegt in der Natur beider Begriffe, und der Schritt ist wirklich im letzteren
Falle nicht kühner, als im ersteren. Der Begriff von Gott nemlich ist schon a
priori völlig bestimmt gegeben, so weit er nemlich von uns bestimmt werden
kann, und läßt durch keine Erfahrung, und eben so wenig durch Schlüsse aus der
angenommenen Existenz sich weiter bestimmen. Eine Realisation desselben
kann mithin gar nichts, weiter thun, als die Existenz eines demselben
korrespondirenden Gegenstandes annehmen; sie kann weiter nichts zu ihm
hinzusetzen, weil dieser Gegenstand nur auf diese eine a priori gegebne Art
bestimmt seyn kann. Im Begriffe der Offenbarung aber wird eine zu gebende Erfahrung gedacht, die als solche, und inwiefern sie das ist, a priori gar nicht
bestimmt werden kann, sondern als a posteriori auf mannigfaltige Art
bestimmbar angenommen werden muß. Sie als realisirt annehmen, heißt nichts
anderes, und kann nichts anderes heißen, als sie völlig bestimmt gegeben zu
denken; diese völlige Bestimmung muß aber durch die Erfahrung gegeben
werden. Folglich findet gar keine Annahme der Realität dieses Begriffs
überhaupt (in abstracto) statt, sondern er kann nur durch Anwendung auf eine
bestimmte Erscheinung (in concreto) realisirt werden, und durch diese
Anwendung geschieht nichts anderes, als was im reinen Vernunftglauben
geschieht: es wird angenommen, daß einem a priori vorhandenen Begriffe etwas
außer ihm entspreche. Wenn von der Quantität des Glaubens die Rede ist, so
kann damit nur eine subjektive gemeint seyn, weil kein Glaube auf objektive
Gültigkeit Anspruch macht, in welchem Falle er kein Glaube wäre. In dieser
Rücksicht ist nun der reine Vernunftglaube allgemeingültig für alle endliche
vernünftige Wesen, weil er sich auf eine a priori geschehne Bestimmung des
Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz, etwas nothwendig zu wollen,
gründet, und auf einen a priori durch die reine Vernunft gegebnen Begriff geht.
Er läßt sich zwar niemanden aufdringen, weil er auf eine Bestimmung der
Freiheit sich gründet, aber er läßt sich von jedermann fordern, und ihm
ansinnen. — Es leuchtet sogleich ein, daß der empirisch bedingte Glaube auf
diese Allgemeingültigkeit nicht Anspruch machen könne. Denn theils geht er auf
einen nicht gegebnen, sondern gemachten Begriff, der mithin nicht nothwendig
im menschlichen Gemüthe ist. Wenn nun jemand auf diesen Begriff überhaupt
nicht käme, so könnte er auch keine Darstellung desselben annehmen, und wir
wurden mithin diese Annahme vergeblich in ihm voraussetzen, da wir nicht
einmal den Begriff derselben in ihm mit Sicherheit voraussetzen können. Theils
aber wird die Bestimmung des Gemüths, eine Darstellung dieses Begriffs
anzunehmen, nur durch einen Wunsch, der sich auf ein empirisches Bedürfniß
gründet, bewirkt. Wenn nun jemand dieses Bedürfniß in sich nicht fühlt, wenn er
auch historisch wissen sollte, daß es bei andern vorhanden sey, so kann in
demselben nimmermehr der Wunsch entstehen, eine Offenbarung annehmen zu
dürfen, mithin auch kein Glaube an dieselbe. — Nur ein einziger Fall läßt sich
denken, in welchem auch ohne das Gefühl dieses Bedürfnisses in sich selbst
wenigstens ein vorübergehender Glaube möglich ist, wenn nemlich jemand in
die Nothwendigkeit versetzt wird, durch die Vorstellung einer Offenbarung, ohne
ihrer eben für sich selbst zu bedürfen, auf die Herzen andrer zu wirken, die
derselben bedürfen. Der lebhafte, seiner Pflicht, Moralität nach seinen Kräften
auch außer sich zu verbreiten, gemäße Wunsch, vereint mit der Überzeugung,
daß dies bei den gegebnen Subjekten nur durch diese Vorstellung möglich sey, wird ihn treiben, sie zu gebrauchen. Mit wahrer Energie kann er sie nicht
brauchen, ohne als ein selbst überzeugter und glaubender zu reden. Diesen
Glauben zu heucheln, wäre gegen die Wahrheit und Lauterkeit des Gemüths, und
folglich moralisch unmöglich. Das dadurch entstehende dringende Gefühl eines
Bedürfnisses des Offenbarungsglaubens in dieser Lage wird, wenigstens so
lange dieses Gefühl dauert; den Glauben selbst in ihm hervorbringen, wenn er
auch etwa, nachdem er kälter geworden ist, diese Vorstellungen allmählig wieder
bei Seite legen sollte[29].
Es folgt also aus dem gesagten, daß der Glaube an Offenbarung sich nicht
nur nicht aufdringen, sondern auch nicht einmal von jedermann fordern, oder
ihm ansinnen lasse.
So wie der Glaube an Offenbarung nur unter zwei Bedingungen möglich ist,
daß man nemlich theils gut seyn wolle, theils der Vorstellung einer geschehnen
Offenbarung als eines Mittels bedürfe, um das Gute in sich hervorzubringen[30],
so kann auch der Unglaube in Rücksicht auf sie zweierlei Ursachen haben, daß
man nemlich entweder gar keinen guten Willen habe, und mithin, alles, was uns
zum Guten antreiben, und unsre Neigungen einschränken zu wollen das Ansehen
hat, hasse, und von der Hand weise, oder daß man bei dem besten Willen nur die
Unterstützung einer Offenbarung nicht bedürfe, um ihn in's Werk setzen zu
können. Die erstere Verfassung der Seele ist tiefes moralisches Verderben; die
letztere ist, wenn sie sich nur etwa nicht auf die natürliche Schwäche unsrer
Neigungen, oder auf eine dieselben tödtende Lebensart, sondern auf wirksame
Hochachtung des Guten, um sein selbst willen, gründet, wirkliche Stärke, und
man darf, ohne Furcht, der Würde der Offenbarung dadurch etwas zu benehmen,
das sagen, weil bei wirklich vorherrschender Liebe des Guten, ohne welche
überhaupt kein Glaube möglich ist, nicht zu befürchten steht, daß jemand sie von
der Hand weisen werde, so lange er noch irgend eine gute Wirkung derselben an
sich verspürt. Aus welchen Ursachen von beiden der Unglaube bei einem
bestimmten Subjekte entstanden sey, können nur die Früchte lehren.
Zur Ablehnung einer übereilten Folgerung hieraus aber müssen wir schon
hier anmerken, daß, wenn gleich nicht der Glaube an Offenbarung, dennoch die
Kritik ihres Begriffs auf Allgemeingültigkeit Anspruch mache. Denn letztere hat
nichts zu begründen, als die absolute Möglichkeit einer Offenbarung, sowohl in
ihrem Begriffe, als daß etwas demselben korrespondirendes angenommen
werden könne, und dies thut sie aus Principien a priori, mithin allgemeingültig.
Jedem also wird durch sie angemuthet, zuzugestehen, daß nicht nur überhaupt
eine Offenbarung möglich sey, sondern auch, daß eine in der Sinnenwelt wirklich gegebne Erscheinung, die alle Kriterien derselben an sich hat, eine seyn
könne. Hierbei aber muß sie es bewenden lassen, und hierbei kann und muß es
vernünftiger Weise jeder, der kein Bedürfniß derselben zum Gebrauche weder an
sich, noch an ändern fühlt, bewenden lassen; ist aber durch die Kritik genöthigt,
denen, die an sie glauben, die Vernunftmäßigkeit ihres Glaubens zuzugestehen,
und sie in völlig ruhigem und ungestörtem Besitze und Gebrauche desselben zu
lassen.
In Absicht der Relation bezieht sich der reine Vernunftglaube auf etwas
Materielles, der Offenbarungsglaube aber blos auf eine bestimmte Form dieses a
priori gegebnen, und schon als angenommen vorausgesetzten Materiellen.
Dieser Unterschied, der aus allem bisher gesagten zur Genüge klar ist, veranlaßt
uns blos hier noch die Anmerkung zu machen, daß derjenige, der diese
bestimmte Form einer Offenbarung nicht annimmt, darum das Materielle, Gott
und Unsterblichkeit, nicht nur nicht nothwendig läugne, sondern daß er auch
dem Glauben an dieselben in sich nicht nothwendig Abbruch thue, wenn er sie
sich außer dieser Form eben so gut denken, und sie zur Willensbestimmung
brauchen kann.
In Absicht der Modalität endlich drückt sich der reine Vernunftglaube, nach
Voraussetzung der Möglichkeit des Endzwecks des Moralgesetzes, apodiktisch
ans; es ist nemlich, einmal angenommen, daß das absolute Recht möglich sey,
für uns schlechterdings nothwendig zu denken, daß ein Gott sey, und daß
moralische Wesen ewig dauern. Der Glaube an Offenbarung aber kann sich nur
kategorisch ausdrücken: eine gewisse Erscheinung ist Offenbarung; nicht: sie
muß nothwendig Offenbarung seyn, weil, so sicher es auch ist, daß uns kein
Irrthum in diesem Urtheile gezeigt werden kann, das Gegentheil an sich doch
immer möglich bleibt.
§. 15.
Allgemeine Übersicht dieser Kritik.
Ehe irgend eine Untersuchung über den Offenbarungsbegriff möglich war,
mußte dieser Begriff wenigstens vorläufig bestimmt werden; und da es uns hier
nicht so gut ward, wie bei gegebnen Begriffen in der reinen Philosophie, denen
wir bis zu ihrer ersten Entstehung nachspüren, und sie gleichsam werden sehen, da hingegen dieser sich blos als ein empirischer ankündiget, und wenigstens,
wenn auch bei näherer Untersuchung seine Möglichkeit a priori sich ergiebt,
nicht das Ansehen hat, ein Datum a priori für sich anführen zu können: so hatten
wir vor der Hand darüber nur den Sprachgebrauch abzuhören. Dies geschah §. 5.
Da aber dieser Begriff, wie schon vorläufig zu vermuthen, §. 5. aber
vollkommen erweisbar war, nur in Beziehung auf Religion vernunftmäßig ist, so
mußte eine Deduktion der Religion überhaupt zum Behuf der Ableitung des zu
untersuchenden Begriffs aus seinem höhern vorausgeschickt werden (§. 2. 3. 4.).
Nach dieser vorläufigen Bestimmung des Begriffs war zu untersuchen, ob er
überhaupt einer philosophischen Kritik zu unterwerfen, und vor welchem
Richterstuhle seine Sache anhängig zu machen sey. Das erste hing davon ab, ob
er a priori möglich sey, und das zweite mußte sich durch eine wirkliche
Deduktion a priori aus den Principien, von welchen er sich ableiten ließ,
ergeben; indem offenbar jeder Begriff unter das Gebiet desjenigen Princips
gehört, von welchem er abgeleitet ist. Diese Deduktion wurde §. 5. 6. 7. wirklich
gegeben, und aus ihr erhellte, daß dieser Begriff vor den Richterstuhl der
praktischen Vernunft gehöre. Der zweite Punkt, der einer strengen Prüfung
unterworfen werden muß, ist mithin diese Deduktion a priori, weil mit ihrer
Möglichkeit die Möglichkeit jeder Kritik dieses Begriffs überhaupt, und die
Richtigkeit der gegebnen, zugleich aber auch die Vernunftmäßigkeit des
kritisirten Begriffs selbst steht oder fällt.
Da sich bei dieser Deduktion fand, daß der in Untersuchung befindliche
Begriff kein Datum a priori aufzuweisen habe, sondern dasselbe a posteriori
erwarte, so mußte die Möglichkeit dieses verlangten Datum in der Erfahrung,
aber auch nur seine Möglichkeit, gezeigt werden. Dies geschah §. 8. Es kommt
also bei Prüfung dieses §. blos darauf an, ob ein empirisches Bedürfniß einer
Offenbarung, welches das verlangte Datum ist, nicht etwa wirklich aufgezeigt,
sondern nur richtig angezeigt worden, und ob aus den empirischen
Bestimmungen der Menschheit die Möglichkeit abgeleitet worden, daß ein
solches Bedürfniß eintreten könne.
Mehr um den Satz, daß die Untersuchung der Möglichkeit einer Offenbarung
schlechterdings nicht vor das Forum der theoretischen Vernunft gehöre, welcher
schon, aus der Deduktion ihres Begriffs erhellet, noch einleuchtender zu machen,
als um einer systematischen Nothwendigkeit willen, wurde §. 9. noch die
physische Möglichkeit einer Offenbarung, über welche an sich gar keine Frage
entstehen konnte, gezeigt.
Nach Beendigung dieser Untersuchungen muß es völlig klar seyn, daß der
Begriff der Offenbarung überhaupt nicht nur an sich denkbar sey, sondern daß
auch, im Falle des eintretenden empirischen Bedürfnisses sich etwas ihm
korrespondirendes außer ihm erwarten lasse. Da aber dieses korrespondirende
eine Erscheinung in der Sinnenwelt seyn soll, welche gegeben werden muß
(nicht gemacht werden kann), so kann nun der menschliche Geist hierbei nichts
weiter thun, als diesen Begriff auf eine dergleichen Erscheinung anwenden, und
die Kritik weiter nichts, als ihn dabei leiten, d. i. die Bedingungen festsetzen,
unter denen eine solche Anwendung möglich ist. Diese Bedingungen sind
§. 10. 11. 12. entwickelt worden. Da dieselben nichts weiter, als die durch eine
Analysis sich ergebenden Bestimmungen des Offenbarungsbegriffs selbst sind,
so kommt es bei ihrer Prüfung nur darauf an, ob sie aus diesem Begriffe wirklich
herfließen, und ob sie alle angegeben sind. Die Prüfung des letztern Punktes
sucht §. 13. zu erleichtern.
Da aber aus der Art dieses Begriffs sich offenbar ergeben hat, daß seine
wirkliche Anwendung auf eine gegebne Erfahrung immer nur willkührlich ist,
und sich auf keine Zunöthigung der Vernunft gründet, so hat §. 14 noch gezeigt
werden müssen, worauf diese Anwendung überhaupt sich gründe, und inwiefern
sie vernunftmäßig sey. Auch diese Deduktion der Vernunftmäßigkeit dieses
Verfahrens mit dem Offenbarungsbegriffe bedarf einer besondern Prüfung.
Aus dieser kurzen Übersicht erhellet, daß die Kritik der Offenbarung aus
Principien a priori geführt werde — denn bei Untersuchung des empirischen
Datum für den Offenbarungsbegriff ist sie blos gehalten die Möglichkeit
desselben zu zeigen; daß sie mithin, wenn in keinem der angezeigten Punkte ihr
ein Fehler nachzuweisen ist, auf allgemeine Gültigkeit rechtmäßigen Anspruch
mache. Sollten aber in gegenwärtiger Bearbeitung dieser Kritik dergleichen
Fehler gemacht worden seyn, wie wol zu erwarten steht; so müßte es, wenn nur
der Weg einer möglichen Kritik richtig angegeben ist, welches sich bald zeigen
muß, besonders durch gemeinschaftliche Bemühungen, leicht seyn, ihnen
abzuhelfen, und eine allgemeingeltende Kritik aller Offenbarung aufzustellen.
Durch diese Kritik wird nun die Möglichkeit einer Offenbarung an sich, und
die Möglichkeit eines Glaubens an eine bestimmte gegebne insbesondre, wenn
dieselbe nur vorher vor dem Richterstuhle ihrer besondern Kritik bewährt
gefunden, völlig gesichert, alle Einwendungen dagegen auf immer zur Ruhe
verwiesen, und aller Streit darüber auf ewige Zeiten beigelegt[31]. Durch sie wird
alle Kritik jeder besondern gegebnen Offenbarung begründet, indem sie die
allgemeinen Grundsätze jeder dergleichen Kritik an den Kriterien aller Offenbarung aufstellt. Es wird, nach vorher ausgemachter historischer Frage,
was eine gegebne Offenbarung eigentlich lehre — welche in einzelnen Fällen
leicht die schwerste seyn dürfte, möglich, mit völliger Sicherheit zu entscheiden,
ob eine Offenbarung göttlichen Ursprungs seyn könne, oder nicht, und im ersten
Falle ohne alle Furcht irgend einer Störung an sie zu glauben.
Fußnoten:
[1] Diese Vorrede, und das ächte vom Verfasser mit seinem Namen unterzeichnete
Titelblatt wurden durch ein Versehen nicht in der Ostermesse, aber wohl späterhin,
mir ausgegeben.
Der Verleger.
[2] Diese Form der empirischen Anschauung, insofern sie empirisch ist, ist der
Gegenstand des Gefühls des Schönen. Richtig verstanden entdeckt dies einen leichtern Weg zum Eindringen in das Feld der ästhetischen Urtheilskraft.
[3] Ehemals auch — Sittenlehre genannt.
[4] Es sind nemlich, bei der characteristischen Beschaffenheit endlicher Wesen
leidend afficirt zu werden, und durch Spontaneität sich zu bestimmen, bei jeder Äußerung ihrer Thätigkeit Mittelvermögen anzunehmen, die von der einen Seite der
Bestimmbarkeit durch Leiden, von der andern der Bestimmbarkeit durch Thun fähig sind.
[5] Ich füge zur Erläuterung auch hier noch hinzu, daß so etwas, wie Interesse am
Guten blos von endlichen, d. h. empirisch bestimmbaren Wesen gelte, von dem Unendlichen aber gar nicht auszusagen sey: daß mithin in der reinen Philosophie, wo von allen empirischen Bedingungen gänzlich abstrahirt wird, der Satz: das Gute muß
schlechthin darum geschehen, weil es gut ist — ohne alle Einschränkung vorzutragen; für sinnlich bestimmbare Wesen aber so einzuschränken ist: das Gute wirkt Interesse, schlechthin darum, weil es gut ist, und dieses Interesse muß den Willen bestimmt
haben, es hervorzubringen, wenn die Willensform rein moralisch seyn soll.
[6] Sollten wir nicht bei der Erziehung mehr auf die Entwickelung des Gefühls für
das Erhabne bedacht seyn? — ein Weg, den uns die Natur selbst öfnete, um von der
Sinnlichkeit aus zur Moralität überzugehen, und der in unserm Zeitalter uns meist schon sehr früh durch Frivolitäten und Colifischets, und unter andern auch durch Theodiceen und Glückseeligkeitslehren, verdämmt wird. — Nil admirari — omnia
humana infra so posita carnere — ist es nicht das unsichtbare Wehen dieses Geistes, das uns hier weniger, da mehr an die classischen Schriften der Alten anzieht? Was
müßten wir bei unsern ohne Zweifel entwickeltern Humanitätsgefühlen gegen Jene bald werden, wenn wir ihnen nur hierinn ähnlich werden wollten? und was sind wir jetzt gegen sie?
[7] Welches nicht zum Beweise, sondern κατ' ανθρωπον gesetzt wird. Jede
Behauptung muß auf sich selbst stehen, oder fallen. — Der verehrt Kanten noch wenig, der es nicht am ganzen Umrisse und Vortrage seiner Schriften gemerkt hat,
daß er uns nicht seinen Buchstaben, sondern seinen Geist mittheilen wollte; und er verdankt ihm noch weniger.
[8] Die Vernachläßigung dieses Theils der Theorie des Willens, nemlich der
Entwickelung der positiven Bestimmung des sinnlichen Triebes durch das
Sittengesetz führt nothwendig zum Stoicismus in der Sittenlehre — dem Princip der Selbstgenugsamkeit — und zur Läugnung Gottes und der Unsterblichkeit der Seele, wenn man consequent ist.
[9] Im Vorbeigehen die Frage: Soll der erste Grundsatz des Naturrechts ein
Imperativ, oder eine Thesis seyn? Soll diese Wissenschaft im Tone der practischen, oder in dem der theoretischen Philosophie Vorgetragen werden?
[10] Welch ein sonderbares Zusammentreffen! — «Wer sein Leben lieb hat, der
wird es verlieren; wer es aber verlieret, der wirds erhalten zum ewigen Leben:»sagte Jesus; welches gerade so viel heißt, als das obige.
[11] Gott hat keine Rechte: denn er hat keine sinnliche Neigung.
[12] Welche beiden letztern Begriffe hier nur dazu da stehen, um die leere Stelle
einer Idee zu bezeichnen, die aus ihrer Verbindung entsteht, und die für uns undenkbar ist.
[13] Wenn man von Gott redet, so heißt die Anforderung der practischen Vernunft
an ihn nicht Gebot, sondern Gesetz. Sie sagt von ihm kein Sollen, sondern ein Seyn aus; sie ist in Rücksicht auf ihn nicht imperativ, sondern constitutiv.
[14] Das Wort recht (welches wohl zu unterscheiden ist von einem Rechte, von
welchem die Lehrer des Naturrechts reden,) hat einen ihm eigenthümlichen Nachdruck, weil es keiner Grade der Vergleichung fähig ist. Nichts ist so gut, oder so
edel, daß sich nicht noch etwas besseres oder edleres denken ließe; aber recht ist nur eins: alles, worauf dieser Begriff anwendbar ist, ist entweder schlechthin recht oder
schlechthin unrecht, und da giebt's kein drittes. Weder das lateinische honestum, noch das griechische καλον κ'αγαθον hat diesen Nachdruck. (Vielleicht das lateinische par — egisti uti par est —?) Es ist ein Glück für unsre Sprache, daß man diesem
Worte durch Mißbrauch desselben seinen Nachdruck nicht geraubt hat, welches sie ohne Zweifel dem Geschmacke der Superlativen, und der Übertreibung, — der Meinung, daß es eben nicht viel gesagt sey, wenn man z. B. eine Handlung recht
nenne, und daß sie wenigstens edel heißen müsse, zu verdanken hat.
[15] Die Frage: warum überhaupt moralische Wesen seyn sollten? ist leicht zu
beantworten: wegen der Anforderung des Moralgesetzes an Gott, das höchste Gut
außer Sich zu befördern, welches nur durch Existenz vernünftiger Wesen möglich ist.
[16] Wer unwillig wird, daß ich das sagte, dem sagte ich's nicht. Ich kenne aber
Leser, denen man es allerdings sagen muß.
[17] Überhaupt haben alle, die durch historische, geographische, physische
Deduktionen die kritische Philosophie widerlegen, noch nicht den ersten Satz der Philosophie gefaßt, die sie widerlegen.
[18] Daß dieser Deduktion gar nicht eine objektive, einen theoretischen Beweis a
priori begründende, sondern blos eine subjektive, für den empirisch-bedingten Glauben hinlängliche, Gültigkeit zugeschrieben werde, ist wohl für keinen Leser, der
auch nur eine dunkle Ahndung von dem Gange und Ziele dieser Abhandlung hat, zu erinnern — auch sogar dann nicht, wenn jemand ihren Sinn vorsätzlich misdeuten sollte, um den Leser irre zu führen.
[19] Ich sehe nicht ab, wie die Bewohner von Hispaniola, wenn Christoph Colon,
statt durch seine vorgebliche Verfinsterung des Mondes nur Lebensmittel von ihnen zu erzwingen, dieselbe als göttliche Beglaubigung einer Gesandtschaft von ihm an sie
in moralischen Absichten gebraucht hätte, ihm vor der Hand vernünftiger Weise ihre Aufmerksamkeit hätten versagen können, da der Erfolg dieser Naturbegebenheit nach seiner bestimmten Vorherverkündigung ihnen nach Naturgesetzen schlechterdings
unerklärbar seyn mußte. Und wenn er denn auf diese Beglaubigung eine den Principien der Vernunft völlig angemessene Religion gegründet hätte, so hätten sie nicht nur auf keinen Fall etwas dabei verloren, sondern sie hätten auch diese Religion
mit völliger Überzeugung so lange für unmittelbar göttlichen Ursprungs halten können, bis sie durch eigne Einsicht in die Naturgesetze, und durch die historische Belehrung, daß Colon sie eben so gut gekannt, und daß er also nicht allerdings ehrlich
mit ihnen umgegangen, diese Religion zwar nicht mehr für göttliche Offenbarung hätten halten können, aber doch verbunden geblieben wären, sie wegen ihrer gänzlichen Übereinstimmung mit dem Moralgesetze, für göttliche Religion
anzuerkennen.
[20] Wenn es erwiesen werden könnte, daß ein vernünftiges Fürwahrhalten einer
Offenbarung Gottes als politischen Gesetzgebers (etwa als Vorbereitung auf eine
moralische Offenbarung) möglich wäre, als mit welcher Möglichkeit des Fürwahrhaltens zugleich die Möglichkeit der ganzen Sache steht und fällt (ein Erweis,
der aus dem oben §. 5. gesagten als fast unmöglich erscheint); so wäre es klar, daß der Gehorsam gegen dergleichen Gesetze in einer solchen Offenbarung auf Furcht der Strafe, und Hoffnung der Belohnung, nicht nur gegründet werden könnte, sondern
müßte, da der Endzweck politischer Gesetze bloße Legalität ist, und diese durch jene Triebfedern am sichersten bewirkt wird.
[21] Ich bitte jeden, dem die hier zu beweisende Behauptung noch anstößig
vorkommt, auf das von hier an folgende besonders aufzumerken. Entweder die ganze Offenbarungskritik muß umgestoßen, und die Möglichkeit einer theoretischen Überzeugung a posteriori von der Göttlichkeit einer gegebnen Offenbarung erhärtet
werden, (worüber man sich an §. 5. zu halten hat:) oder man muß den Satz: daß eine Offenbarung unsre übersinnliche Erkenntniß nicht erweitern könne, unbedingt zugeben.
[22] Zu Ablehnung übereilter Konsequenzen und unstatthafter Anwendungen
merken wir nochmals ausdrücklich an, daß hier nur von als objektiv gültig angekündigten Sätzen die Rede sey, und daß vieles, was als Erweiterung unsrer
Erkenntniß des Übersinnlichen aussehe, versinnlichte Darstellung unmittelbarer, oder durch Anwendung dieser auf gewisse Erfahrungen entstandener Vernunftpostulate seyn könne; daß es mithin, wenn es erweislich das ist, durch dieses Kriterium nicht
ausgeschlossen werde. Der Erweis davon gehört aber nicht hierher, sondern in die angewandte Kritik einer besondern Offenbarung.
[23] So ist es freilich eine richtige Regel: Fasse nie einen Entschluß in der Hitze
des Affekts: aber diese Regel, als empirisch bedingt, kann sogar nicht auf Menschen allgemeine Anwendung haben, denn es ist wol möglich, und soll möglich seyn, sich
von allen aufbrausenden Affekten gänzlich frei zu machen.
[24] Es folgt aber gar nicht, daß, weil ein gewisses Mittel für ein Subjekt, oder
auch für die meisten von keinem Nutzen sey, es darum für niemanden einigen Nutzen haben könne; und man ist in den neuern Zeiten in Verwerfung vieler ascetischen
Uebungen, aus Haß gegen den in den ältern damit getriebnen Mißbrauch, zu weit gegangen, wie mir's scheint. Daß es überhaupt gut und nützlich sey, seine Sinnlichkeit
auch zuweilen da, wo kein ausdrückliches Gesetz redet, zu unterdrücken, blos um sie
zu schwächen und immer freier zu werden, weiß jeder, der an sich gearbeitet hat.
[25] Daß die Juden älterer Zeiten wirklich so schlossen, bezeugen die
Vorstellungen der Propheten gegen diesen Irrthum; daß sie in neuern Zeiten nicht
klüger sind, beweisen die lächerlich kindischen Vorstellungen von Gott, die ihr Talmud enthält: ob durch Schuld ihrer Religion, oder ihre eigne, bleibt hier ununtersucht. — Woher aber komme bei manchen Christen mittlerer und neuerer
Zeiten sogar, der Wahn, daß gewisse Anrufungen, z. B. Kyrie Eleison, Vater unsers Herrn Jesu Christi, u. dergl. ihm besser gefallen, als andere?
[26] Wer mich siehet, siehet den Vater, — sagte Jesus nicht eher, bis Philippus von
ihm verlangte, ihm den Vater zu zeigen.
[27] Daß z. B. Jesus sich Unsterblichkeit gedacht habe, wenn er von Auferstehung
redete, und daß beide Begriffe damals für völlig gleich gegolten, erhellet, außer
seinen Reden beim Johannes über diesen Gegenstand, wo er die ununterbrochne Fortdauer seiner Anhänger in einigen Aussprüchen ganz rein ohne das Bild der
Auferstehung, doch ohne sich auf den Unterschied zwischen Seele und Körper, und auf die vom körperlichen Tode mögliche Einwendung einzulassen, vorträgt; unter andern ganz offenbar aus jenem Beweise κατ' ανθρωπον gegen die Sadducäer. Der
angezogne Ausspruch Gottes konnte, alles übrige als richtig zugestanden, nichts weiter als die fortdauernde Existenz Abrahams, Isaaks, und Jakobs, zur Zeit Moses, aber keine eigentliche Auferstehung des Fleisches beweisen. Daß auch die Sadducäer
es so verstanden, und nicht blos die körperliche Auferstehung, sondern Unsterblichkeit überhaupt, läugneten, folgt daraus, weil sie sich mit diesem Beweise Jesu befriedigten.
Die Widersprüche, die aus einer zu groben Vorstellung dieser Lehre folgen,
nöthigten schon Paulus, sie etwas näher zu bestimmen.
[28] Lasset uns das hier über die Bedingungen der Erlaubniß etwas zu glauben,
weil das Herz es wünscht, gesagte, durch ein Beispiel vom Gegentheile klärer machen. Man könnte nemlich etwa die Wiedererneuerung des Umganges gewesener Freunde im künftigen Leben aus dem Verlangen guter zur Freundschaft gestimmter
Menschen nach dieser Wiedererneuerung erweisen wollen. Mit einem solchen Beweise aber würde man dicht wohl fortkommen. Denn ob man gleich etwa sagen könnte, die Vollbringung mancher schweren Pflicht werde dem, der einen geliebten
Freund in der Ewigkeit weiß, durch den Gedanken erleichtert werden, daß er sich dadurch des Genusses der Seligkeit mit seinem abgeschiednen Freunde immer mehr
versichere, so würde, ganz abgerechnet, daß man wol unzählige Motiven der Art würde aufweisen können, denen man aber darum die objektive Realität zuzusprechen doch ein Bedenken tragen würde, dadurch doch gar nicht reine Moralität, sondern
blos Legalität befördert werden, und es würde demnach eine vergebliche Bemühung seyn, diesen Wunsch von der Bestimmung des obern Begehrungsvermögens durch das Moralgesetz ableiten zu wollen. Überhaupt sind wol — der Wunsch, überhaupt
Spuren der göttlichen moralischen Regierung in der ganzen Natur, und vorzüglich in unserm eignen Leben, und der, insbesondre eine Offenbarung annehmen zu dürfen, die einzigen, die mit Recht auf eine so erhabne Abstammung Ansprach machen
möchten. Was die zweite Bedingung anbetrifft, so lassen sich schon hienieden der Analogie nach Gründe genug vermuthen, die eine solche Wiedervereinigung im künftigen Leben zweckwidrig machen könnten, als z. B. daß etwa der Zweck einer
vielseitigen Ausbildung uns den Umgang des ehemaligen Freundes, dessen Absicht für unsre Bildung erreicht ist, unnütz, oder gar schädlich machen könnte, — daß
desselben Gegenwart in andern Verbindungen nöthiger, und für das Ganze nützlicher
sey, — daß die unsrige in ändern Verbindungen es sey u. dgl. Blos der letzten Bedingung entspricht die angenommene Realität dieses Wunsches, denn in einer
Dauer ohne Ende kann diese Wiedervereinigung, wenn sie an keinen bestimmten Punkt dieser Dauer gebunden wird, immer noch erwartet werden, und mithin die Erfahrung ihrer Wirklichkeit nie widersprechen. Aus diesem Grunde also ist kein
Beweis der Befriedigung dieses Wunsches möglich; und wenn es keinen ändern Beweis giebt (es giebt aber einen, der jedoch auch nur zur wahrscheinlichen Vermuthung hinreicht), so müßte das menschliche Gemüth sich über dieselbe auf
Hoffnung, d. i. auf eine durch eine Bestimmung des Begehrungsvermögens motivirte Hinneigung des Urtheils auf eine Seite bei einem Gegenstände, der übrigens als problematisch erkannt wird, einschränken.
Übrigens hat es in Absicht der Unwiderlegbarkeit mit den unmittelbaren
Postulaten der praktischen Vernunft, der Existenz Gottes, und der ewigen Fortdauer moralischer Wesen die gleiche Bewandtniß. Unsre Fortdauer zwar ist Gegenstand
unmittelbarer Erfahrung; der Glaube, an die Fortdauer aber kann nie durch Erfahrung widerlegt werden; denn, wenn wir nicht existiren, so machen wir gar keine Erfahrung. So lange wir ferner als wir, d. i. als moralische Wesen, fortdauern, kann auch der
Glaube an Gott weder durch Gründe, denn auf theoretische gründet er sich nicht, und das für die Ewigkeit gültige Gesetz der praktischen Vernunft unterstützt ihn, noch
durch Erfahrung umgestoßen werden; denn die Existenz Gottes kann nie Gegenstand der Erfahrung werden, mithin auch aus der Ermangelung einer solchen Erfahrung sich nie auf die Nichtexistenz desselben schließen lassen. Aus eben diesen Gründen aber
können diese Sätze auch nie, für irgend ein endliches Wesen, Gegenstände des Wissens werden, sondern müssen in alle Ewigkeit Gegenstände des Glaubens bleiben. Denn für die Existenz Gottes werden wir nie andre als moralische Gründe haben, da
keine andern möglich sind, und unsrer eignen Existenz werden wir zwar für jeden Punkt derselben unmittelbar durch das Selbstbewußtseyn sicher seyn, für die Zukunft aber sie aus keinen ändern, als moralischen Gründen erwarten können.
[29] Daß dies nicht eine leere Vernünftelei sei, sondern sich auch in der
Erfahrung, besondere beim Halten öffentlicher Reden an das Volk, bestätige, wird uns vielleicht jeder Religionslehrer, der etwa sich für seine Person der aus der
Offenbarung hergenommenen Vorstellungen, nicht bedient, übrigens aber lebhaftes Gefühl seiner Bestimmung mit Ehrlichkeit (welches nicht wenig gesagt ist) vereinigt,
wenn auch nicht öffentlich, doch wenigstens in seinem Herzen zugestehen. — Es geschieht vermittelst der Begeisterung durch die Einbildungskraft; und dieser Umstand darf die Sache niemanden verdächtig machen, da ja die Offenbarung
überhaupt nur durch dieses Vehikulum wirken kann, und soll.
[30] Dies waren auch die Maximen Jesu. In Absicht des erstern: So jemand will
den Willen thun des der mich gesandt hat, der wird innen werden, ob diese Lehre von
Gott sey; und im Gegensatze: Wer Arges thut, hasset das Licht, und kommt nicht an das Licht. In Absicht des letztern: Die Starken bedürfen des Arztes nicht, sondern die Kranken; ich bin kommen die Sünder zur Busse zu rufen, und nicht, die
Gerechten — welche Aussprüche ich nicht für Ironie halte.
[31] Dieser Streit gründet sich auf eine Antinomie des Offenbarungsbegriffs, und
ist völlig dialektisch. Anerkennung einer Offenbarung ist nicht möglich, sagt der eine
Theil; Anerkennung einer Offenbarung ist möglich, sagt der zweite; und so ausgedrückt widersprechen sich beide Sätze geradezu. Wenn aber der erste so bestimmt wird: Anerkennung einer Offenbarung aus theoretischen Gründen ist
unmöglich; und der zweite: Anerkennung einer Offenbarung um einer Bestimmung des Begehrungsvermögens willen, d. i. ein Glaube an Offenbarung, ist möglich; so
widersprechen sie sich nicht, sondern können beide wahr seyn, und sind es beide, laut unsrer Kritik.
SCHLUSSANMERKUNG.
Es ist eine sehr allgemeine Bemerkung, daß alles, was Spekulation ist, oder
so aussieht, sehr wenig Eindruck auf das menschliche Gemüth mache. Man wird
allenfalls angenehm dadurch beschäfftiget; man läßt sich das Resultat gefallen,
weil man nichts dagegen einwenden kann, würde aber auch nichts arges daraus
haben, wenn es anders ausgefallen wäre; denkt und handelt übrigens in
praktischer Rücksicht wie vorher, so daß der auf Spekulation gegründete Satz
wie ein todtes Kapital ohne alle Zinsen in der Seele zu liegen, scheint, und daß
man seine Anwesenheit durch nichts gewahr wird. So ging es von jeher mit den
Spekulationen der Idealisten und Skeptiker. Sie dachten, wie niemand, und
handelten, wie alle.
Daß gegenwärtige Spekulation, wenn sie auch etwa nicht nothwendig
praktische Folgen aufs Leben hat, (wie sie doch, wenn sie sich behauptet, haben
möchte,) dennoch in Absicht des Interesse nicht so kalt und gleichgültig werde
aufgenommen werden, dafür bürgt ihr wol der Gegenstand, den sie behandelt. Es
ist nemlich in der menschlichen Seele ein nothwendiges Interesse für alles, was
auf Religion Bezug hat, und das ist denn ganz natürlich daraus zu erklären, weil
nur durch Bestimmung des Begehrungsvermögens Religion möglich geworden
ist; daß also diese Theorie durch die allgemeine Erfahrung bestätigt wird, und
daß man sich fast wundern sollte, warum man nicht längst selbst von dieser
Erfahrung aus auf sie kam. Wenn jemand etwa einen andern unmittelbar
gewissen Satz, z. B. daß zwischen zwey Punkten nur Eine gerade Linie möglich
sey, läugnen würde, so würden wir ihn vielmehr verlachen und bedauren, als uns
über ihn erzürnen; und wenn ja etwa der Mathematiker sich dabey ereifern
sollte, so könnte dies nur entweder aus Mißvergnügen über sich selbst
herkommen, daß er ihn seines Irrthums nicht sogleich überführen könne, oder
aus der Vermuthung, daß bey diesem hartnäckigen Abläugnen der böse Wille,
ihn zu ärgern, (mithin doch auch etwas unmoralisches) zum Grunde liege: aber
dieser Unwille würde doch ein ganz anderer seyn, als derjenige, der jeden, und
den unausgebildetsten Menschen eben am meisten angreift, wenn jemand das
Daseyn Gottes, oder die Unsterblichkeit der Seele abläugnet; welcher mit Furcht
und Abscheu vermischt ist, zum deutlichen Zeichen, daß wir diesen Glauben als
einen theuren Besitz, und denjenigen als unsern persönlichen Feind ansehen, der
Mine macht, uns in diesem Besitze stören zu wollen. Dieses Interesse verbreitet sich denn verhältnißmäßig weiter, je mehrere Ideen wir auf die Religion
beziehen, und mit ihr in Verbindung bringen können; und wir würden daher uns
sehr bedenken, zu entscheiden, ob vorherrschende Toleranz in einer Seele, in
welcher sie sich nicht auf langes anhaltendes Nachdenken gründen kann, ein
sehr achtungswerther Zug sey. Aus eben diesem Interesse läßt sich auch im
Gegentheile die empfindliche Abneigung erklären, mit der wir gegen
Vorstellungen eingenommen werden, die wir etwa ehedem für heilig hielten, von
denen wir aber bey zunehmender Reife uns überzeugt oder überredet haben, daß
sie es nicht sind. Wir erinnern uns ja andrer Träume unsrer frühern Jahre, wie
etwa des von einer uneigennützigen Hülfsbereitwilligkeit der Menschen, von
einer arkadischen Schäferunschuld u. dergl. mit einem wehmüthig-frohen
Andenken der Jahre, wo wir noch so angenehm träumen konnten; ohnerachtet
das Gegentheil und die Erfahrungen, wodurch wir etwa darüber belehrt worden
sind, uns doch an sich unmöglich angenehm seyn können. Der Täuschungen von
oben angezeigter Art aber erinnern wir uns lange mit Verdruß, und es gehört viel
Zeit und Nachdenken dazu, um auch darüber kalt zu werden; ein Phänomen,
welches man gar nicht der dunkeln Vorstellung des durch dergleichen Ideen
entstehenden Schadens, (indem wir ja den offenbaren Schaden selbst mit mehr
Gleichmuth erblicken,) sondern blos daraus zu erklären hat, daß das Heilige uns
theuer ist, und daß wir jede Beimischung eines fremdartigen Zusatzes als
Entweihung desselben ansehen. Dieses Interesse zeigt sich endlich sogar darin,
daß wir mit keinerlei Art Kenntnissen uns so breit machen, als mit vermeinten
bessern Religionseinsichten, als ob hierin die größte Ehre liege, und daß wir
sie — wenn nicht etwa der gute Ton dergleichen Unterhaltungen verbannt hat,
wiewohl eben das, daß er sie verbannen müßte, eine allgemeine Neigung zu
denselben anzuzeigen scheint, — so gern ändern mittheilen mögen, in der
sichern Voraussetzung, daß dies ein allgemein interessanter Gegenstand sey.
So sicher wir also von dieser Seite seyn dürften, daß gegenwärtige
Untersuchung nicht ganz ohne Interesse werde aufgenommen werden, so haben
wir eben von diesem Interesse zu befürchten, daß es sich gegen uns kehren, und
den Leser in der ruhigen Betrachtung und Abwägung der Gründe stören könne,
wenn er etwa voraussehen, oder wirklich finden sollte, daß das Resultat nicht
ganz seiner vorgefaßten Meinung gemäß ausfalle. Es scheint also eine nicht ganz
vergebliche Arbeit zu seyn, hier noch, ganz ohne Rücksicht auf die Begründung
des Resultats, und gleich als ob wir nicht einen a priori vorgeschriebnen Weg
gegangen wären, der uns nothwendig auf dasselbe hätte führen müssen, sondern,
als ob es gänzlich von uns abgehangen hätte, wie dasselbe ausfallen solle, zu
untersuchen, ob wir Ursache gehabt hätten, ein günstigeres zu wünschen, oder ob gegenwärtiges etwa überhaupt das vorteilhafteste sey, das wir uns
versprechen durften; kurz, dasselbe, ganz ohne Rücksicht auf seine Wahrheit,
blos von Seiten seiner Nützlichkeit zu untersuchen.
Aber hier stoßen wir denn zuerst auf diejenigen, welche in der besten
Meinung von der Welt sagen werden, bey einer Untersuchung der Art könne
überhaupt nichts kluges herauskommen, und es würde besser gewesen seyn,
gegenwärtige ganz zu unterlassen; die alles, was mit der Offenbarung, in
Verbindung steht, überhaupt nicht auf Principien zurückgeführt wissen wollen;
die jede Prüfung derselben scheuen, fürchten, von sich ablehnen. Diese werden
denn doch, wenn sie aufrichtig seyn wollen, zugestehen, daß sie selbst eine
schlechte Meinung von ihrem Glauben haben, und mögen selbst entscheiden, ob
ihnen die Achtung und Schonung derjenigen besser gefällt, welche die Sache der
Offenbarung schon für völlig abgeurtheilt[TN13] und in allen Instanzen verlohren
ansehen, und meinen, ein Mann, der auf seine Ehre halte, könne einmal mit ihr
sich nicht mehr befassen, es sey sogar ein schlechtes Heldenstück, sie vollends
zu Grunde zu richten, und möge man ja auch wohl aus mitleidiger Schonung,
denen, die nun einmal ihr Herz daran gehängt haben, dies im Grunde
unschuldige Spielwerk wohl gönnen. Doch haben wir, mit diesen es eigentlich
hier nicht zu thun, denn von ihnen wird wahrscheinlich keiner diese Schrift
lesen; sondern nur mit solchen, die eine Prüfung der Offenbarung verstatten.
Gegenwärtige sollte unsrer Absicht nach die strengste seyn, welche möglich
ist. Was haben wir nun durch dieselbe verlohren? was gewonnen? wo ist das
Übergewicht?
Verlohren haben wir alle unsere Aussichten auf Eroberungen, sowohl
objektive, als subjektive. Wir können nicht mehr hoffen durch Hülfe einer
Offenbarung in das Reich des Übersinnlichen einzudringen, und von da, wer
weiß welche Ausbeute zurückzubringen, sondern müssen uns bescheiden, uns
mit dem, was uns mit einemmale zu unsrer völligen Ausstattung gegeben war, zu
begnügen. Eben so wenig dürfen wir weiter hoffen andre zu unterjochen, und sie
zu zwingen ihren Antheil an dem gemeinschaftlichen Erbe, oder an dieser neuen
vermeinten Akquisition von uns zu Lehn zu nehmen, sondern müssen, jeder für
sich, uns auf unsre eignen Geschäfte einschränken.
Gewonnen haben wir völlige Ruhe, und Sicherheit in unserm Eigenthume;
Sicherheit vor den zudringlichen Wohlthätern, die uns ihre Gaben aufnöthigen,
ohne daß wir etwas damit anzufangen wissen; Sicherheit vor Friedensstörern
andrer Art, die uns das verleiden möchten, was sie selbst nicht zu gebrauchen wissen. Wir haben beide nur an ihre Armuth zu erinnern, die sie mit uns gemein
haben, und in Absicht welcher wir nur darinn von ihnen verschieden sind, daß
wir sie wissen, und unsern Aufwand darnach einrichten.
Haben wir nun mehr verlohren, oder mehr gewonnen? — Freilich scheint der
Verlust der gehofften Einsichten in das Übersinnliche ein wesentlicher, ein nicht
zu ersetzender, noch zu verschmerzender Verlust; wenn es sich aber bey näherer
Untersuchung ergeben sollte, daß wir dergleichen Einsichten zu gar nichts
brauchen, ja daß wir nicht einmal sicher seyn können, ob wir sie wirklich
besitzen, oder ob wir auch sogar hierüber uns täuschen, so möchte es leichter
werden, sich darüber zu trösten.
Daß von der Realität aller Ideen vom Übersinnlichen keine objektive
Gewißheit, sondern nur ein Glaube an sie stattfinde, ist nun zur Genüge
erwiesen. Aller bisher entwickelte Glaube gründet sich auf eine Bestimmung des
Begehrungsvermögens, (bey der Existenz Gottes, und der Seelen Unsterblichkeit
auf eine des obern, bey dem Vorsehungs- und Offenbarungsbegriffe auf eine
durch das obere geschehne Bestimmung, des untern,) und erleichtert gegenseitig
wieder diese Bestimmung. Daß weiter keine Ideen möglich sind, an deren
Realität zu glauben eine unmittelbare oder mittelbare Bestimmung durch das
praktische Gesetz uns bewege, ist klärlich gezeigt. Es fragt sich also hier nur
noch, ob nicht ein Glaube möglich sey, der nicht durch eine dergleichen
Bestimmung entsteht, und sie nicht wieder erleichtert. Im ersten Falle muß es
leicht auszumachen seyn, ob der Glaube in concreto wirklich da ist; das muß
sich nemlich aus den praktischen Folgen ergeben, die er, als die
Willensbestimmung erleichternd, nothwendig hervorbringen muß. Im letztern
Falle aber, wo keine dergleichen praktische Folgen möglich sind, scheint es, da
der Glaube etwas blos subjektives ist, schwer, hierüber etwas festes zu
bestimmen, und es hat völlig das Ansehen, daß uns nichts übrig bleibt, als jedem
ehrlichen Manne auf sein Wort zu glauben, wenn er uns sagt: ich glaube das,
oder ich glaube jenes. Dennoch ist es vielleicht möglich auch hierüber etwas
auszumitteln. Es ist nemlich an sich gar nicht zu läugnen, daß man oft andre, und
eben so oft sich selbst überredet, man glaube etwas, wenn man blos nichts
dagegen hat, und es ruhig an seinen Ort gestellt seyn läßt. Von dieser Art ist fast
aller historischer Glaube, wenn er sich nicht etwa auf eine Bestimmung des
Begehrungsvermögens gründet, wie der an das historische in einer Offenbarung,
oder der eines Geschichtforschers von Profession, der von der Achtung für sein
Geschäft, und von der Wichtigkeit, die er in seine mühsamen Untersuchungen
schlechterdings setzen muß, unzertrennlich ist; oder der einer Nation an eine Begebenheit, die ihren Nationalstolz unterstützt. Das Lesen der Begebenheiten
und Handlungen von Wesen, die gleiche Begriffe und gleiche Leidenschaften
mit uns haben, beschäftigt uns auf eine angenehme Art, und es trägt zur
Vermehrung unsers Vergnügens etwas bei, wenn wir annehmen dürfen, daß
dergleichen Menschen wirklich lebten, und wir nehmen dies um so fester an, je
mehr die Geschichte uns interessirt, je mehr sie Ähnlichkeit mit unsern
Begebenheiten oder unsrer Denkungsart hat; wir würden aber, besonders in
manchen Fällen, auch nicht viel dagegen haben, wenn alles bloße Erdichtung
wäre. Ist's auch nicht wahr, so ist es gut erfunden, möchten wir denken. Wie soll
man nun hierüber zu einiger Gewißheit über sich selbst kommen? — Die einzige
wahre Probe, ob man etwas wirklich annehme, ist die, ob man darnach handelt,
oder, im vorkommenden Falle der Anwendung, darnach handeln würde. Über
Meinungen, die an sich keine praktische Anwendung haben, noch haben können,
findet dennoch zu jeder Zeit ein Experiment statt, daß man sich nemlich aufs
Gewissen frage, ob man wol für die Richtigkeit einer gewissen Meinung einen
Theil seines Vermögens, oder das ganze, oder sein Leben, oder seine Freiheit
verwetten wolle, wenn etwas gewisses darüber auszumachen seyn sollte. Man
giebt dann einer Meinung, die an sich keine praktischen Folgen hat, durch Kunst
eine praktische Anwendung. Wenn man auf diese Art jemanden eine Wette um
sein ganzes Vermögen antrüge, daß kein Alexander der Große gelebt habe, so
könnte er vielleicht diese Wette ohne Bedenken annehmen, weil er bei völliger
Redlichkeit dennoch ganz dunkel denken möchte, daß diejenige Erfahrung,
welche dies entscheiden könnte, schlechterdings nicht mehr möglich sey; wenn
man aber etwa eben demselben die gleiche Wette darauf antrüge, daß kein Dalai
Lama existire, mit dem Erbieten, die Sache an Ort und Stelle durch die
unmittelbare Erfahrung zu verificiren, so möchte er vielleicht bedenklicher dabei
werden, und sich dadurch verrathen, daß er mit seinem Glauben über diesen
Punkt nicht völlig in Richtigkeit sey. Wenn man nun über den Glauben an
übersinnliche Dinge, deren Begriff durch die reine praktische Vernunft a priori
nicht gegeben ist, die mithin an sich gar keine praktischen Folgen haben können,
sich eben so eine beträchtliche Wette antrüge, so wäre es sehr leicht möglich,
daß man dadurch, daß man sie von der Hand wiese, entdeckte, man habe bisher
den Glauben an sie nicht gehabt, sondern sich nur überredet, ihn zu haben; wenn
man aber diese Wette auch wirklich annähme, so könnte man noch immer nicht
sicher seyn, ob sich nicht das Gemüth ganz dunkel besonnen habe, es habe hier
noch gar nicht nöthig, sich auf seiner Schalkheit ertappen zu lassen, da bei einer
solchen Wette gar nichts zu wagen sey, weil die Sache (bei dergleichen Ideen) in
Ewigkeit nicht, weder durch Gründe, noch durch Erfahrungen auszumachen sey.
Wenn also auch nicht darzuthun seyn sollte, daß an die Realität von dergleichen Ideen gar kein Glaube möglich sey; so ergiebt sich hieraus doch leicht soviel,
daß es möglich sey, auch nur mit sich selbst in's Reine zu kommen, ob man
diesen Glauben überhaupt habe, welches eben soviel ist, als ob er überhaupt und
an sich nicht möglich wäre. Es ist hieraus zu beurtheilen, ob wir Ursache haben,
über den Verlust unsrer Hoffnung durch eine Offenbarung erweiterte Aussichten
in die übersinnliche Welt zu bekommen, sehr verlegen zu seyn.
In Absicht des zweiten Verlustes bitten wir jeden, sich vor seinem Gewissen
die Frage zu beantworten, zu welcher Absicht er eigentlich eine Religion haben
wolle; ob dazu, um sich über andre zu erheben, und sich vor ihnen aufzublähen,
zur Befriedigung seines Stolzes, seiner Herrschsucht über die Gewissen, welche
weit ärger ist, als die Herrschsucht über die Körper; oder dazu, um sich selbst
zum bessern Menschen zu bilden. — Inzwischen bedürfen wir sie auch mit für
andre, theils um reine Moralität unter ihnen zu verbreiten; aber da darf nur
dargethan seyn, daß dies auf keinem ändern Wege, als dem angezeigten,
geschehen könne, so werden wir ja gern, wenn dies wirklich unser Ernst ist,
jeden andern vermeiden; theils, wenn wir das nicht können sollten, uns
wenigstens der Legalität von ihnen zu versichern, — ein Wunsch, der an sich
völlig rechtmäßig ist. Und in Absicht der Möglichkeit ihn dadurch zu erreichen,
ist denn ganz sicher nichts leichter, als den Menschen, der sich im Dunkeln
überhaupt fürchtet, zu schrecken, ihn dadurch zu leiten, wohin man will, und ihn
zu bewegen, in Hoffnung des Paradieses seinen sterblichen Leib brennen zu
lassen, so sehr man will; wenn aber gezeigt ist, daß durch eine solche
Behandlung der Religion die Moralität nothwendig gänzlich vernichtet werde, so
wird man ja gar gern eine Gewalt aufgeben, zu der man kein Recht hat; da zumal
diese Legalität weit sicherer, und wenigstens ohne schädliche Folgen für die
Moralität durch andre Mittel erreicht wird.
Dies wäre denn die Berechnung unsers Verlusts. Laßt um nun den Gewinn
dagegen halten!
Wir gewinnen völlige Sicherheit in unserm Eigenthume. Wir dürfen ohne
Furcht, daß unser Glaube uns durch irgend eine Vernünftelei geraubt werde,
ohne Besorgniß, daß man ihn lächerlich machen könne, ohne Scheu vor der
Bezüchtigung des Blödsinns und der Geistesschwäche, ihn zu unserer
Verbesserung brauchen. Jede Widerlegung muß falsch seyn, das können wir a
priori wissen: jeder Spott muß auf den Urheber zurückfallen.
Wir gewinnen völlige Gewissensfreiheit, nicht vom Gewissenszwange durch
physische Mittel, welcher eigentlich nicht statt findet; denn äußerer Zwang kann uns zwar nöthigen mit dem Munde zu bekennen, was er will, aber nie, im
Herzen etwas dem ähnliches zu denken; sondern von dem unendlich härteren
Geisteszwange durch moralische Bedrückungen und Vexationen, durch Zureden,
Zunöthigungen, Drohungen, wer weiß welcher schlimmen Übel, die man unterm
Gemüthe anlegt. Dadurch wird nothwendig die Seele in eine ängstliche Furcht
versetzt, und quält sich so lange, bis sie es endlich so weit bringt, sich selbst zu
belügen, und den Glauben in sich zu erheucheln; eine Heuchelei, welche weit
schrecklicher ist, als der völlige Unglaube, weil der letztere den Charakter nur so
lange, als er dauert, verderbet, die erstere aber ihn ohne Hoffnung jemaliger
Besserung zu Grunde richtet, so daß ein solcher Mensch nie wieder die geringste
Achtung oder das geringste Zutrauen zu sich fassen kann. Dies ist die Folge,
welche das Verfahren, den Glauben auf Furcht und Schrecken, und auf diesen
erpreßten Glauben erst die Moralität (eine Nebensache, die wol ganz gut seyn
mag, wenn sie zu haben ist, in Ermangelung deren aber auch wol der Glaube
allein uns durchhelfen kann,) gründen zu wollen, nothwendig haben muß, und
welche er auch allemal gehabt haben würde, wenn man immer konsequent zu
Werke gegangen, und die menschliche Natur von ihrem Schöpfer nicht zu gut
eingerichtet wäre, als daß sie sich so sollte verdrehen lassen.
Nach Maaßgabe dieser Grundsätze würde der einzige Weg — ein Weg, den
offenbar auch das Christenthum vorschreibt — den Glauben in den Herzen der
Menschen hervorzubringen, der seyn, ihnen durch Entwickelung des
Moralgefühls das Gute erst recht lieb und werth zu machen, und dadurch den
Entschluß, gute Menschen zu werden, in ihnen zu erwecken; dann sie ihre
Schwäche allenthalben fühlen zu lassen, und nun erst ihnen die Aussicht auf die
Unterstützung einer Offenbarung zu geben, und sie würden glauben, ehe man
ihnen zugerufen hätte: glaubet!
Und jetzt darf die Entscheidung, wo das Übergewicht sey, ob auf der Seite
des Gewinns, oder der des Verlusts, dem Herzen eines jeden Lesers überlassen
werden, mit Zusicherung des beiläufigen Vortheils, daß ein jeder dieses Herz
selbst aus dem Urtheile, das es hierüber fället, näher wird kennen lernen.
Ansmerkungen zur Transkription:
[TN1] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
"Gesezzen" gedruckt.
[TN2] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
"änßert" gedruckt.
[TN3] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
"fordauern" gedruckt.
[TN4] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
"Aufhebug" gedruckt.
[TN5] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
"seyu" gedruckt.
[TN6] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
"sis" gedruckt.
[TN7] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
"4" gedruckt.
[TN8] Mit großer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer Fehler im Original,
könnte aber auch ein geschriebener Dialekt sein, daher nicht verbessert (Rüchsicht an
Stelle von Rücksicht).
[TN9] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
"Siegerinn" gedruckt.
[TN10] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
ein weiteres "bar" gedruckt.
[TN11] Mit großer Wahrscheinlichtkeit ein typographischer Fehler im Original,
könnte aber auch ein geschriebener Dialekt sein, daher nicht verbessert (Gnüge an
Stelle von Genüge).
[TN12] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
"selbt" gedruckt.
[TN13] Korrektur eines typographischen Fehlers im Originals. Im Original ist hier
"abgeurthelt" gedruckt.
Zuletzt geändert: 23/10/2026