Gesellschaft und Geschichte - Europäische Philosophie der Neuzeit: Aufklärung (18. Jh.)
Geschichte der Weltphilosophie - 2024 Inhalt

Europäische Philosophie der Neuzeit: Aufklärung (18. Jh.)

Gesellschaft und Geschichte

Die Philosophen der Aufklärung begründeten die Idee der natürlichen Gleichheit der Menschen. Gleichzeitig erkannten sie, dass der reale Mensch im “natürlichen Zustand“ mehr an sich und seinen eigenen Interessen denkt als an Gerechtigkeit und das Allgemeinwohl. Nicht zufällig sprach der ideologische Vorläufer der Aufklärer, Thomas Hobbes (16. bis 17. Jahrhundert), von einem “Krieg aller gegen alle“, den die Menschen von Natur aus führen. Dieser Krieg stellt die Kehrseite der natürlichen Gleichheit mit ihrer unbeschränkten Freiheit dar. Wie sollte man einen solch wilden Zustand überwinden? Der Philosoph ist der Meinung, dass die Vereinigung der Menschen notwendig ist, bei der sie im Namen des Friedens und des eigenen Wohlstands auf die Ansprüche nach absoluter Freiheit und Gleichheit verzichten — auf die ursprünglichen Naturrechte des Menschen. Eine starke Staatsgewalt, die sich auf das Gesetz stützt, ist der einzige Garant für gesellschaftliche Übereinstimmung.

John Locke (17. bis 18. Jahrhundert) vertieft und entwickelt die Ideen seines Landsmannes weiter. Er beginnt, den Menschen in zwei Zuständen zu betrachten: dem natürlichen und dem bürgerlichen. Der erste kennzeichnet die prähistorische Zeit, der zweite ist mit der gesellschaftlichen Geschichte verbunden, in der der Mensch zivilisiert wird. Dem natürlichen Zustand entsprechen die natürlichen Rechte des Menschen: das Recht auf Gleichheit, Freiheit, Eigentum und das Recht auf deren Schutz. Diese unveräußerten natürlichen Rechte überträgt Locke in den bürgerlichen Zustand des Menschen und formuliert sie als das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum. Doch in der Gesellschaft ist die Freiheit des Menschen nicht grenzenlos; sie ist durch Vernunft und Gesetz eingeschränkt. Letztlich ist eine solche Einschränkung ein Wohl für den Menschen, da ohne Gesetz keine Freiheit und keine Rechte des Menschen existieren würden.

Locke entwickelt weiter die Grundsätze der Theorie des Gesellschaftsvertrags, nach der der Mensch aus seinem natürlichen Zustand in den zivilisierten bürgerlichen Zustand übergeht. Der Gesellschaftsvertrag ist ein freiwilliger Verzicht der Menschen auf absolute Freiheit und die Unterordnung unter politische Macht. Ihre Aufgabe ist es, dem Menschen das Bewahren und die Realisierung seiner grundlegenden Rechte zu sichern. Damit die politische Macht, das heißt der Staat, nicht ihre Befugnisse missbraucht, müssen diese geteilt und begrenzt werden. Die bürgerliche Gesellschaft setzt drei unabhängige Gewalten voraus: die Legislative, die Judikative (bei Locke noch nicht vollständig von der Legislative getrennt) und die Exekutive. So entwickelt Locke, gestützt auf andere Philosophen, das Konzept des Rechtsstaates, das später in die sozialpolitische Realität Europas und Amerikas umgesetzt wird und eines der wichtigsten Fundamente demokratischer Gesellschaften der Neuzeit bilden wird.

Die sozialphilosophischen Ideen der englischen Philosophen drangen nach Frankreich und fanden dort Unterstützung und wesentliche Weiterentwicklungen. Zunächst ist da die Theorie des vernünftigen Egoismus (deren Ursprünge bei Grotius, Hobbes, Locke, Pufendorf liegen). Die Sorge um sich selbst, so Rousseau, ist die erste und wichtigste Pflicht des Menschen. Doch das unbeschränkte Befriedigen der eigenen Bedürfnisse und Interessen führt zum Zusammenstoß der Interessen verschiedener Individuen. Damit dies nicht geschieht, muss jeder seine Wünsche und Ansprüche ein wenig einschränken, aber nicht für andere, sondern für sich selbst. So wird das Zusammenleben der Menschen ausgewogen und konfliktfrei sein. Offensichtlich schließt diese Argumentation Altruismus (die Sorge um andere) aus. Es handelt sich um einen Egoismus, aber einen durch den Verstand veredelten und ausgewogenen.

Zweitens wurde die Theorie des Gesellschaftsvertrags von Jean-Jacques Rousseau weiterentwickelt und leicht modifiziert. Zu den wichtigsten Ergänzungen gehörte das Prinzip der Volkssouveränität, nach dem die Macht dem Volk gehört und nicht von ihm entzogen werden kann. Gleichzeitig führt Rousseau die Unterscheidung zwischen “allgemeinem Willen“ und “Willen aller“ ein. Der erste spiegelt das gemeinsame Interesse der Menschen wider, der zweite das Resultat privater Interessen, die immer verschieden sind. Zusammen mit anderen französischen Aufklärern begründet Rousseau die Autonomie des Individuums, ohne es der Gesellschaft entgegenzustellen. Die Ursache sozialer Ungleichheit und des Unglücks sieht er im Privateigentum, zweifelt jedoch daran, dass die Menschen davon Abstand nehmen können oder sollten. Schließlich räumt Rousseau dem Volk das Recht ein, den “ungerechten“ Gesellschaftsvertrag aufzulösen und die antinationale Staatsmacht zu stürzen. Im Grunde formuliert er in eleganter philosophischer Form die Idee eines revolutionären Aufstands.

In die philosophische Betrachtung der Geschichte brachten der französische Schriftsteller und Philosoph Voltaire (richtiger Name: Marie François Arouet — Ende 17. bis 18. Jahrhundert) und der Marquis M.-J. Condorcet (18. Jahrhundert), der zur Philosophie, Soziologie und Mathematik neigte, einen bedeutenden Beitrag. Ihre Ansichten spiegelten am besten die allgemeine Stimmung der Aufklärer in Bezug auf die Geschichte wider.

Voltaire kritisiert die religiöse Deutung des historischen Prozesses. Der Gedanke an die göttliche Intervention im Leben der Menschen ist für ihn sehr zweifelhaft. Die Entwicklung der Menschheit verläuft linear, vom unbewussten naturhaften Leben hin zur erleuchteten Zivilisation des Verstandes. Die Kultur spielt dabei eine entscheidende Rolle, die vom Wachstum des Verstandes abhängt. Die treibende Kraft der Geschichte ist der Kampf der Meinungen. In ihr gibt es Ursachen und Wirkungen, aber keine Gesetzmäßigkeiten. So erlaubt Voltaire eine natürliche Entwicklung der Geschichte, erkennt jedoch ihre Gesetze nicht an.

Condorcet entwickelt die Theorie der Entwicklung der Zivilisation. Der gesellschaftliche Fortschritt hängt seiner Meinung nach von der Entwicklung des menschlichen Wissens ab, dessen Grundlage der Verstand ist. Aus diesem Konzept heraus unterscheidet er mehrere Perioden der Geschichte. Letztlich ist der Fortschritt der Gesellschaft der Fortschritt des Verstandes.

Diese Überzeugungen teilt Rousseau nicht, der unter den Aufklärern eine Sonderstellung einnahm. Für ihn hat der wissenschaftliche Verstand nicht die entscheidende Bedeutung. Die treibende Kraft der Geschichte ist die Fähigkeit des Menschen zur Vervollkommnung. Ein wichtiger Punkt in Rousseaus historischen Überlegungen ist das Thema der Entfremdung. Entfremdung versteht er in einem weiten Sinne: als politische, wirtschaftliche, psychologische und kulturelle Entfremdung. Sie ist das Ergebnis der Verzerrung wahrer menschlicher Interessen. Das Resultat — die städtische Zivilisation zerstört den Menschen. Die Verantwortung dafür tragen nicht nur die Mächtigen, sondern die ganze Gesellschaft. Diese Ideen werden besonders im 20. Jahrhundert aktuell. Philosophen wie O. Spengler, N.A. Berdjajew, R. Guénon, A. Schweitzer, E.I. Rerikh und andere, die auf die neue historische Realität Bezug nehmen, werden ebenfalls die These vertreten, dass die bürgerliche Zivilisation zerstörerische Auswirkungen auf die geistige Welt des Menschen hat.





Über den Autor

Dieser Artikel wurde von Sykalo Yevhen zusammengestellt und redigiert — Bildungsplattform-Manager mit über 12 Jahren Erfahrung in der Entwicklung methodischer Online-Projekte im Bereich Philosophie und Geisteswissenschaften.

Quellen und Methodik

Der Inhalt basiert auf akademischen Quellen in mehreren Sprachen — darunter ukrainische, russische und englische Universitätslehrbücher sowie wissenschaftliche Ausgaben zur Geschichte der Philosophie. Die Texte wurden aus den Originalquellen ins Deutsche übertragen und redaktionell bearbeitet. Alle Artikel werden vor der Veröffentlichung inhaltlich und didaktisch geprüft.

Zuletzt geändert: 12/01/2025