Renaissance und die reale Politik
Politik auf Grundlage des Vertrags und Politik auf Grundlage des Naturrechts (Althusius, Grotius)
Ab dem 17. Jahrhundert begann sich die politische Theorie zunehmend von der Theologie zu trennen. Der deutsche Denker Johannes Althusius (1557—1638) entwickelte eine Vertragstheorie, die nicht auf religiösen Grundlagen beruhte, sondern auf der Existenz verschiedener gesellschaftlicher Vereinigungen. In dieser Theorie wird der Begriff des Vertrags verwendet, um die Beziehungen sowohl zwischen verschiedenen sozialen Gruppen als auch zwischen Herrschern und Untertanen zu erklären. Diese verschiedenen Vereinigungen — die Familie, die Zunft, die lokale Gemeinschaft, die Provinz und die Nation — erfüllen unterschiedliche Aufgaben und entstehen durch unterschiedliche Vereinbarungen. Die höchste Macht bleibt immer beim Volk, das heißt, nicht bei einzelnen Individuen, sondern bei hierarchisch geordneten gesellschaftlichen organischen Vereinigungen, die von der Familie bis zum Staat reichen. Der König und die Staatsdiener erhalten ihre Macht nur vom Volk, jedoch unter der Voraussetzung, dass sie ihren Teil des Vertrages erfüllen. Dies erlaubt es Althusius, zu erklären, wie der König und die Bürokratie tatsächlich administrative Macht besitzen, obwohl die höchste Macht immer beim Volk bleibt. Alles wird durch Zustimmung und Vertrag zwischen sozialen Gruppen erklärt, nicht durch spezifische religiöse Konzepte.
Mit dem Entstehen unabhängiger Nationalstaaten stellte sich die Frage nach den Beziehungen zwischen ihnen. Es gab zu dieser Zeit kein Institut, das diese Beziehungen regulieren konnte. Darüber hinaus beruhte das in den Nationalstaaten existierende rechtliche System auf der Auffassung, dass Gesetze vom nationalen Monarchen erlassen werden und daher nur in seinem eigenen Staat Gültigkeit besitzen.
Der niederländische Jurist Hugo Grotius (1583—1645) griff auf die Idee des Naturrechts zurück und bot eine rechtliche Lösung für dieses Dilemma. Er vertrat die Auffassung, dass es bestimmte Gesetze gibt, die über den einzelnen Nationalstaaten stehen und die Beziehungen zwischen ihnen regeln.
Grotius lebte in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges (1618—1648). 1598 erlangte er in Orléans den Doktorgrad in Rechtswissenschaften und wurde 1599 Anwalt in Den Haag. Anschließend bekleidete er verschiedene Staatsämter, bis er 1613 eine hohe Position in Rotterdam erreichte. Wegen religiös-politischer Anklagen wurde er 1618 zu lebenslanger Haft verurteilt, konnte jedoch im Jahr 1621 im Buchschrank nach Frankreich fliehen, wo er zum schwedischen Gesandten wurde. Später schickte ihn die schwedische Königin Christina (1626—1689) in den Norden Schwedens, wo ihn das raue Klima und seine angeschlagene Gesundheit schließlich dahinrafften.
Die Zerstörungen des Dreißigjährigen Krieges machten die Idee eines rechtlichen Systems, das die Konflikte zwischen den Staaten regeln sollte, dringend notwendig. Grotius griff diese Idee auf und entwickelte sie weiter, indem er die Trennung zwischen politischen und rechtlichen Fragen, die öffentlich sind, und religiösen Fragen, die privat sind, als ein dringliches Problem formulierte. Er drückte beide Gedanken aus. Durch die Weiterentwicklung des Naturrechts legte er die Grundlagen des internationalen Rechts, das die Beziehungen zwischen den Staaten regeln sollte. Grotius’ Arbeiten fanden Anerkennung und beeinflussten die Entstehung des modernen internationalen Rechts, das in der Gründung des Völkerbundes, im Nürnberger Prozess und in der Bildung der Vereinten Nationen seine Umsetzung fand.
Grotius modifizierte das Naturrecht, wie es vom Stoizismus und der christlichen Theologie entwickelt wurde, so, dass es seine theologischen und konfessionellen Ursprünge verlor. Diese Modifikation war keine antiklerikale Haltung, sondern eine Anpassung des Naturrechts an eine neue politische und gesellschaftliche Lage, in der politische und rechtliche Aspekte zunehmend von religiösen Fragen getrennt waren. Da das internationale Recht für alle Staaten gelten sollte, musste seine naturrechtliche Grundlage von der christlichen Theologie unabhängig sein. Deshalb musste auch innerhalb eines einzelnen Staates sowie zwischen Staaten nach einer irdischen Grundlage für politisches und rechtliches Einvernehmen gesucht werden. In diesem Sinne passte Grotius das Naturrecht an die neue Situation an.
Am bekanntesten ist Grotius’ Werk “Über das Recht des Krieges und des Friedens“ (De jure belli ac pacis). Wie der Titel bereits andeutet, entwickelte Grotius eine Vorstellung von Recht, das unter allen Umständen anwendbar ist, sogar im Krieg. Gott hat den Menschen das natürliche Bedürfnis nach Gemeinschaft (appetitus societatis) gegeben, ein Bedürfnis, das von allen Menschen anerkannt werden kann, unabhängig von theologischen Überzeugungen oder dem Glauben an Erlösung. Der Drang nach friedlichem Zusammenleben ist fundamental, und um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Menschen bestimmte Gesetze einhalten, wie etwa das Versprechen, gehalten zu werden, und das Prinzip der Gleichheit.
Diese naturrechtliche Position führte zur Ablehnung des voluntaristischen Verständnisses von Gott als dem Schöpfer der Normen (Luther). Die Voluntaristen irren, wenn sie behaupten, dass das, was Gott will, immer per definitionem richtig ist. Im Gegenteil, Gott will das Richtige, weil es richtig ist. Das Richtige existiert immer und ist universell. Es kann von jedem anerkannt werden.
Grotius benennt die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Staat gleichberechtigtes Mitglied der Weltgemeinschaft sein kann. Die Größe des Staates spielt dabei keine Rolle. Es ist nur wichtig, dass der Staat stabil ist und die abgeschlossenen Verträge einhält. Diese Kriterien, in anderen Worten formuliert, werden auch heute noch angewendet (z. B. in den Vereinten Nationen).
Ein Schwachpunkt bleibt jedoch das Fehlen einer allgemein anerkannten Institution, die das internationale Recht durchsetzen könnte. Im Mittelalter übernahm diese Funktion die Kirche. Doch nach der Reformation spaltete sich die Kirche, und viele ihrer Aufgaben wurden von einzelnen Staaten übernommen.
Über den Autor
Dieser Artikel wurde von Sykalo Yevhen zusammengestellt und redigiert — Bildungsplattform-Manager mit über 12 Jahren Erfahrung in der Entwicklung methodischer Online-Projekte im Bereich Philosophie und Geisteswissenschaften.
Quellen und Methodik
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Zuletzt geändert: 12/01/2025