Das Mittelalter
Gelasius und die Lehre von den zwei Gewalten
Mit der Etablierung des Christentums als vorherrschender Religion entstand eine Gesellschaft, die von zwei “Regierungen“ beherrscht wurde: dem Staat (regnum) und der Kirche (sacerdotium). Jedes Mitglied der Gesellschaft war diesen beiden Institutionen unterworfen und zeigte sozusagen eine doppelte Loyalität. Die Beziehungen zwischen diesen Institutionen waren jedoch von zahlreichen Konflikten geprägt.
Wie wir bereits gesehen haben, gab Augustinus eine Erklärung für das Verhältnis der beiden “Reiche“ (“Königreiche“). Papst Gelasius I. (Pontifikat 492-496) befand sich in einer untergeordneten Stellung gegenüber dem byzantinischen Kaiser. In dieser Situation stellte er die Lehre auf, dass beide Gewalten (potestates) von Gott stammten und daher gleichermaßen legitim seien. Damit verteidigte er faktisch die Kirche.
Diese Lehre postulierte, dass die Gewalten unterschiedliche Aufgaben hätten: die Kirche erfülle geistliche, der Staat weltliche Aufgaben. Beide Gewalten sollten sich gegenseitig unterstützen.
Im Zeitraum der Jahre 800-900 wurde diese Doktrin sowohl von der Kirche als auch vom Staat übernommen. Doch bald zeigte sich, dass diese Übereinstimmung mehr verbaler Natur als realer war. Der Grund dafür lag in der unterschiedlichen Auslegung der Lehre von den zwei Gewalten oder den “Schwertern“.
Es ist kaum zu beanstanden, dass Gelasius’ Lehre unklar und mehrdeutig erschien. Die Unklarheit rührte von der tatsächlichen Situation her, die keine Doktrin, selbst wenn diese das Zusammenleben der beiden Gewalten ermöglichen und legitimieren sollte, verändern konnte. Wo verlaufen in der Realität die wirklichen Grenzen zwischen der “geistlichen“ und der “weltlichen“ Gewalt?
Die Durchführung der Sakramente und die Verkündigung des Evangeliums zählen zu den geistlichen Aufgaben. Doch diese geistlichen Handlungen setzen das Recht voraus, über Besitz, Klöster und Kirchengebäude zu verfügen. Mit anderen Worten, die geistliche Macht muss notwendigerweise über einen gewissen Anteil weltlicher Macht verfügen.
Andererseits impliziert die Teilnahme an der weltlichen Politik Handeln auf der Grundlage bestimmter grundlegender Werte. Wenn Moral (Werte) jedoch der geistlichen Gewalt vorbehalten ist, ist es nicht möglich, sich an weltlicher Politik zu beteiligen, ohne sich auf diese Macht zu stützen.
Es sei an dieser Stelle an einige soziale Veränderungen erinnert, die beim Übergang von der römischen Kaiserzeit zur mittelalterlichen Gesellschaft stattfanden.
In vielerlei Hinsicht war das Römische Reich ein zentralisiertes Staatsgebilde, das sich um mehrere große Städte (vor allem Rom) gruppierte. Diese Städte fungierten als wirtschaftliche und administrative Zentren der Gesellschaft. Gleichzeitig war Landwirtschaft die hauptsächliche Beschäftigung der Bevölkerung. Das mittelalterliche Gesellschaftssystem war dezentralisierter, und seine Wirtschaft stützte sich noch stärker als das römische auf Landwirtschaft. Spirituell gesehen war die westliche mittelalterliche Gesellschaft eine große christliche Republik (respublica Christiana) mit einer gemeinsamen Religion. Wahrscheinlich ist es zutreffender zu sagen, dass die Religion eine wirkliche Macht in dieser Gesellschaft war. Darüber hinaus basierte diese Gesellschaft größtenteils auf einer Tauschwirtschaft und verfügte über relativ wenig entwickelte Kommunikationsmittel. Daher war sie in kleine Regionen unterteilt.
Während des Mittelalters, das ungefähr von 400 bis 1500 dauerte, gab es keine homogene und statische soziale Ordnung. Es bestanden durchaus geographische Unterschiede. Man kann sagen, dass das Mittelalter durch das Nebeneinander verschiedener Formen des Feudalismus geprägt war. Unter Feudalismus versteht man eine Gesellschaft, in der die Beziehungen zwischen dem König (oder Kaiser) und dem Adel durch einen gegenseitigen Vertrag geregelt sind, nach dem der König den Adligen (Vasallen) ein Lehen gewährt, während die Vasallen ihm im Gegenzug militärische Unterstützung leisten und Steuern zahlen. Es gab auch einen Vertrag zwischen den Vasallen und den Bauern, nach dem der Vasall diese zu schützen hatte, im Gegenzug jedoch einen Teil ihrer Ernte forderte.
Dieses feudalistische System konnte sowohl starke als auch schwache Reiche hervorbringen. Ab dem Jahr 1000 zeigte sich eine allgemeine Tendenz zur Stärkung der staatlichen Macht. Diese Tendenz war jedoch nicht immer eindeutig. Manchmal wurde die Macht des Königs über die Vasallen gestärkt, dann wieder abgeschwächt. Doch gegen Ende des Mittelalters setzte sich in der Regel der König durch. In der Folge entstanden zentralisierte Staaten, in denen ab dem 17. Jahrhundert alle gesetzgebende Macht beim König lag, der sich zum absoluten Monarchen verwandelte.
Zur Verstärkung der staatlichen Macht gründete der König staatliche Institutionen und eine “Verwaltung“. Staatsbeamte und die staatliche Aristokratie waren dabei nicht nur passive “Werkzeuge“ des Königs. Durch ihre Teilnahme an der Staatsführung erlangten die Beamten eine gewisse Macht. So entstand eine Spannung zwischen dem König und der staatlichen Aristokratie. Besonders bei Steuerfragen war der König deutlich auf die Unterstützung seiner Beamten angewiesen. Aufgrund ihrer Position bildeten sie im späten Mittelalter die Grundlage für die Entstehung verfassungsrechtlicher Versammlungen. Schließlich beteiligten sich auch Vertreter des kleineren Adels und des Bürgertums an diesen Prozessen. Ähnliche Entwicklungen fanden auch in der Kirche statt. Auch dort gab es eine Verstärkung der Verwaltungsmacht mit einer zunehmenden Spannung zwischen dem Papst und dem kirchlichen Konzil. Am Ende des Mittelalters setzte sich der Papst gegen das Konzil durch.
In diesem von Spannungen geprägten Zusammenspiel zwischen dem König und der staatlichen Aristokratie trat der König als Verfechter des Absolutismus auf, während die Aristokratie den Konstitutionalismus vertrat. Der König befürwortete die absolute Monarchie, bei der der vom göttlichen Erbarmen gesegnete Thron erblich überging. Doch die nationale Aristokratie vertrat die Auffassung, dass der König dem Gesetz und dem auf Tradition beruhenden Recht unterworfen sei und sogar von der Aristokratie gewählt werden müsse. (Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts unterstützte das Dritte Standeswesen hauptsächlich den Absolutismus.) Im Mittelalter spielten vier Faktoren eine entscheidende Rolle.
König
Gesetz (auf Tradition basierendes Recht)
Thronfolge
Wahlen
Göttliches Erbarmen
Diese vier Quellen königlicher Macht wurden im Laufe des Mittelalters unterschiedlich verstanden und besaßen unterschiedliche Bedeutung. Im Weiteren wollen wir jedoch nicht auf die tatsächliche historische Entwicklung eingehen, sondern uns auf einige theoretische Aspekte konzentrieren.
Der König erhält seine Macht von Gott (wie Gelasius sagte). Aber der göttliche Wille nimmt gleichzeitig die Form der Thronfolge an. Darüber hinaus steht die Thronfolge im Einklang mit den Bräuchen und Gesetzen des Landes. Manchmal wird der König gewählt, was ebenfalls der Tradition entspricht und dem göttlichen Willen entspricht. Schließlich ist der König nur dann König, wenn er das Gesetz und das Recht beachtet, die ihrerseits den gerechten göttlichen Willen widerspiegeln.
Diese vier Quellen der königlichen Macht sind miteinander verflochten. Man könnte jedoch auch sagen, dass sie unterschiedliche Funktionen erfüllen. Wahlen garantieren den Schutz vor Unfähigkeit. Die Thronfolge sichert die Kontinuität der Herrschaft (der Ausdruck “Der König ist tot, es lebe der König“ bedeutet, dass immer ein offensichtlicher Thronanwärter vorhanden ist, sodass es keine Zeit der Machtvakuums und des Wettstreits gibt). Das göttliche Erbarmen legitimiert das Anspruch auf Gehorsam des Volkes. Und da das Gesetz und das auf Tradition beruhende Recht über dem König stehen, garantiert dies eine bestimmte Form der verfassungsmäßigen Herrschaft, die willkürliche Handlungen des Königs einschränkt.
Man kann also sagen, dass das Zusammenspiel der vier Quellen der Macht auch eine besondere Funktion erfüllt. Doch bei der Analyse dieses Zusammenspiels stellen wir fest, dass diese vier Faktoren in gewissem Maße einander logisch widersprechen. So kann der König den Thron nicht gleichzeitig erben und gewählt werden.
Theoretisch hätte ein solches politisches System in Richtung einer konstitutionellen Monarchie mit einer starken staatlichen Versammlung (mit einer Verstärkung der Rolle des Gesetzes und der Wahlen und einer Schwächung der Bedeutung der Thronfolge und göttlicher Gnade) oder in Richtung einer erblichen absoluten Monarchie (mit einer Verstärkung der Rolle der Thronfolge und göttlicher Gnade und einer Schwächung des Gesetzes und der Wahlen) entwickelt werden können. Historisch gesehen setzte sich zunächst die absolute Monarchie durch (im 17. Jahrhundert). Dennoch spielten in vielen Regionen staatliche Versammlungen eine wichtige Rolle. In England (nach Cromwell) kam es sogar zu einem Übergang vom traditionellen mittelalterlichen Parlament zum “modernen“ Parlament.
Somit ist die Herrschaft des Absolutismus nicht eine Eigenschaft des Mittelalters, sondern des beginnenden Neuzeit, insbesondere des siebzehnten Jahrhunderts.
Die germanischen Stämme, die nach dem Fall des Römischen Reiches in Westeuropa herrschten, betrachteten das Gesetz offenbar als ein Attribut des Stammes. Das Gesetz galt nur für die Mitglieder des Stammes, und unerwünschte Menschen konnten aus dem Stamm verstoßen und außerhalb des Gesetzes gestellt werden. In der Rolle des Gesetzes traten Gewohnheiten und Traditionen an die Stelle formulierten und schriftlich fixierten Prinzipien, wie sie in Rom existierten, und nicht der Ausdruck des Willens einer Einzelperson, wie es in der absoluten Monarchie der Fall war. Das Gesetz war eins mit dem Stammesleben und Weltverständnis. Es wurde nicht geschaffen, sondern entdeckt. Der König verkündete und wandte das Gesetz an, aber er schuf es nicht. Der König und die staatliche Versammlung führten das Gesetz ein, auf dessen Grundlage alle Einzelfälle zu prüfen waren.
Das für die germanischen Stämme typische Verständnis des Gesetzes ähnelte mehr dem griechischen als dem römischen oder absolutistischen Verständnis. Unter anderem hingen diese Unterschiede von den jeweiligen Gesellschaftssystemen ab. Das Römische Reich war eine zentralisierte Staatsbildung, die viele Völker unter ihrer Gerichtsbarkeit vereinte. Das Gesetz war eindeutig formuliert und galt für alle. Die absolute Monarchie entstand in Nationalstaaten, in denen sich in kurzer Zeit tiefgreifende Veränderungen vollzogen. Hier wurde das Gesetz in weiten Teilen als nicht vorgegeben, sondern als geschaffen betrachtet. Dagegen war das mittelalterliche Gesellschaftssystem relativ stabil, und die Gesetze drückten traditionelles Recht aus. Es bestand keine Notwendigkeit, allgemein gültige Prinzipien zu formulieren, die auf andere Völker anwendbar waren (wie in Rom), noch neue Gesetze zu erlassen. Erst im 12. und 13. Jahrhundert entstand eine neue Perspektive: Gesetze gelten als Ausdruck des Willens des Gesetzgebers, und erlassene Gesetze können (und in manchen Fällen müssen) verändert werden.
Mit der Annahme des Christentums nahmen die germanischen Stämme das Konzept des allgemeinen Gesetzes als Naturrecht an, das mit dem göttlichen Gesetz übereinstimmt. Die mittelalterliche feudale Gesellschaft entwickelte ein hierarchisch geordnetes Bild des rechtlichen Status des Menschen, in dem jeder seinen Platz hatte: Der König, der Adel und die Bauern besaßen ihre besonderen Rechte und Pflichten. Gesetze wurden als Ausdruck des gottgegebenen, hierarchischen Ordnungsprinzips verstanden. Sowohl die Gesellschaft als auch die Natur unterstanden dem ewigen Rechtsordnungsprinzip.
Innerhalb der einzelnen Staaten gab es sowohl Kooperation als auch Konkurrenz zwischen Kirche und Staat. Der Klerus, der in der Regel gebildeter war, wurde oft in den königlichen Dienst gezogen, etwa in die königliche Kanzlei. Zudem besaßen kirchliche Institutionen Besitz und Land, die ein neu ernannter Bischof oder Abt vom König in Lehen erhalten musste. Das Lehen war von wirtschaftlicher Bedeutung. Der Lehensinhaber war zudem verpflichtet, dem König Krieger zu stellen und als Vasall in den königlichen Rat einzutreten. Es ist nur verständlich, dass der König an der Ernennung neuer Bischöfe teilnehmen wollte, während die Kirche selbst die Ernennung der kirchlichen Beamten anstrebte. Es entstand ein Streit über die geistlichen und weltlichen Funktionen des Bischofs, der als Investiturstreit bekannt wurde (ab etwa 1050) und die Frage aufwarf, ob der König in die Ernennung der Bischöfe eingreifen sollte.
Im Jahr 1073 verbot Papst Gregor VII. (Gregor VII., ca. 1020-1085) den weltlichen Autoritäten, Bischöfe zu ernennen. Heinrich IV. (Heinrich IV., 1050-1106) war mit diesem Verbot nicht einverstanden und versuchte, den Papst abzusetzen. Gregor exkommunizierte Heinrich und entband die Vasallen von ihrem Treueeid gegenüber dem Kaiser.
Der Streit zwischen weltlicher und geistlicher Macht eskalierte zu einem offenen Konflikt. Dies führte zu lebhaften politischen Debatten, bei denen jede Seite versuchte, die Lehre Gelasius’ für ihre Position zu nutzen.
Gregor VII. verstand seine Forderung als Ausdruck der Position Gelasius’ und stellte sich, gemeinsam mit seinen Anhängern, den Papisten, als Wiederhersteller des von Gelasius geforderten Gleichgewichts zwischen den Mächten dar. Doch die Forderungen Gregors gingen weiter. Basierend auf der These, dass die Kirche in moralischen und religiösen Fragen Vorrang haben sollte, forderte er, dass Bischöfe nur von der Kirche ernannt werden dürften, dass die Kirche den König exkommunizieren könnte und dass die Kirche die Untertanen von der moralischen Pflicht entbinden könne, dem König zu gehorchen. Dies deutete implizit auf ein Modell hin, das geistliche und weltliche Überlegenheit der Kirche bestätigte.
Es scheint, dass Gregor versuchte, einen rechtmäßigen moralischen Präzedenzfall zu schaffen und nicht auf eine juristische Oberhoheit abzielte. Dennoch gingen die Folgen seiner Forderungen in Richtung der Festigung der geistlichen und weltlichen Vormachtstellung der Kirche.
Die Idee der päpstlichen Oberhoheit über den Kaiser wurde von den Papisten Honorius II. (Honorius von Augsburg, † 1130) und Johannes von Salisbury (Johannes von Salisbury, 1120-1180) klar vertreten. Nach den politischen Ansichten Gregors VII. besaß der Papst die absolute Macht, da alles “unter Gott und dem Naturrecht“ stand. Dieses absolutistische Verständnis der päpstlichen Macht war neu für diese Zeit, setzte sich jedoch durch und blieb bis zur Reformation erhalten, wo es schließlich angefochten wurde.
Als Gregor über das Recht der Kirche sprach, Bischöfe zu ernennen, meinte er, dass letztlich er, der Papst, dieses Recht besitzen sollte. Im Gegensatz dazu appellierten die ideologischen Verteidiger des Kaisers zur Verteidigung des Status quo an die bestehenden Gewohnheiten. Der weltliche Herrscher sei Gott verantwortlich, nicht dem Papst. Indem Gregor forderte, beide “Schwerter“ in einer Hand zu vereinen, stellte er sich gegen den göttlichen Ordnung. Nach den Anhängern des Kaisers sei er der “Gesalbte Gottes“ und das Recht auf den Thron werde durch die Thronfolge bestimmt.
Unter Papst Innozenz III. (Innozenz III., 1060/61—1216), Gregor IX. (Gregor IX., ca. 1170—1241) und Innozenz IV. (Innozenz IV., 1198—1254) erreichte die Kirche den Höhepunkt ihrer weltlichen Macht. Die Päpste gingen als Sieger aus den Konflikten mit den Kaisern Otto IV. (Otto IV., ca. 1175/82—1218) und Friedrich II. (Friedrich II., 1194—1250) hervor und hatten das entscheidende Wort, etwa bei der Kontrolle von Ernennungen und Verträgen sowie bei Fragen von Krieg und Frieden. Sie kümmerten sich um Witwen und Waisen, verfolgten Ketzer und verwalteten deren Besitz, besaßen das Recht, in Angelegenheiten gegen die Kirche und die öffentliche Ordnung einzugreifen.
Zur gleichen Zeit, im 13. Jahrhundert, erlebte Westeuropa einen intellektuellen Aufschwung, oft innerhalb der Kirche. Durch die Araber wurde Aristoteles wiederentdeckt. Im Bereich der Philosophie vollzog Thomas von Aquin die Synthese von Christentum und Aristotelismus. Der Scholastizismus der Dominikaner (Albertus Magnus, Thomas von Aquin) und Franziskaner (Duns Scotus, Roger Bacon) führte zum Aufschwung der Universitäten von Paris und Oxford.
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Dieser Artikel wurde von Sykalo Yevhen zusammengestellt und redigiert — Bildungsplattform-Manager mit über 12 Jahren Erfahrung in der Entwicklung methodischer Online-Projekte im Bereich Philosophie und Geisteswissenschaften.
Quellen und Methodik
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Zuletzt geändert: 12/01/2025